Unterfertigter erfüllt hiermit die traurige Pflicht, s, 1. A. H. A. H. und Bbr. Ehr. von dem Tode seines lieben exm. i. a.
August Rflünker, cand. rar. nat.
geziemend in Kenntnis zu setzen.
Giessen, am £'5. April 1910.
D «/.
Der Verein Deutscher Studenten
X
L A.: Ortlepp
03546
Gießen (Wolkengasse 21), den 26. April 1910.
Für bei dem wir allen
Die trauernden Hinterbliebenen:
Heinrich Kuhl
Therese Kuhl und Bräutigam.
Danksagung
die vielen Beweise herzlicher Teilnahme uns betroffenen schweren Verluste sagen unseren innigsten Dank.
Bekanntmachung.
Dienstag den 3. Mai 1910, nachmittags 2% Uhr, findet im Lass Ebel zu Gießen die diesjährige ordentliche Generalversammlung unseres Vereins statt, wozu die Ausschußmitglieder, die sonstigen Mitglieder des Vereins und der angeschlossenen OrtSzuchtvereine, sowie alle Interessenten ergebenst eingeladen werden.
Tages-Ordnung:
1. Rechnung 1909.
2. Voranschlag 1910.
3. Jahresbericht.
4. Neuwahl des Rechners.
5. Vorarbeiten für die Beschickung der Wanderausstellung zu Cassel in 1911.
6. Grundsätze für die Gewährung von Aufzuchtsprämien.
7. Verleihung von Zusatzpreisen für Kühe mit kontrollierter Milchleistung.
8. Beschränkung der Herdbuchkörungen auf Bullen und Kühe unter Ausschluß von Rindern.
9. Beschickung der Jungvieh, und Fohlenweiden.
10. Verschiedenes.
Die Großh. Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, in welchen sich Mitglieder unseres Vereins und Züchter von Vogelsberger Vieh befinden, werden ergebenst ersucht, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.
Gießen, den 25. April 1910.
Der Direktor des Kreisrinderzuchtoereins Gießen, Vogelsberger.
Dr. Merck. Bv”/4
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegravhen- linie an der Landstrane von Gießen nach Strofborr und Gleiberg liegt bei dem Kaiserlichen Telegraphenamt in (Sieben von heute ab 4 Wochen aus
Darmstadt, 25. April 1910. D”/4
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Bilanz
am 31. Dezember 1909.
Aktiva, jft L Kassenbestand 6546.80
Ausgel. Kapitalien: a) gegen gerichtl.
Hypotheken 78842.50 b) gegen Bürgschaften und andere Sicherheiten 85149.69
o) in laufender
Rechnung 24 276.86 d) gegen Kauf-
schillinge 9700.—
•e) m zediert. Forderungen 254.96
f) gegen Hinterlegung ^Wertpapieren 900.—
g) auf Wechsel 200.—
Mobilien 364.50 10% Ab
schreibung 36.45 328.05
Ausstehende Zinsen 2890.27
Passiva. £
Spar-Einlagen 190802.90
Reservefonds 2574.36
Guthabend.Genossen 3050.—
Einlagen n. laufender
Rechnung 12115.19
Saldo Reingewinn 546.68
209089.13
209089.13
Stand der Mitglieder Ende 1908 61
In 1909 gingen zu..... —
In 1909 gingen ab........... —
Stand der Mitglieder Ende 1909 ....... 61
Die Rechnung liegt von heute ab 8 Tage lang für die Mitglieder zur Einsicht offen.
Mainzlar, 26. April 1910.
»M- Md ÄrMH Siiijl« eingetragene Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht.
Vogel, Direktor. Spa ar, Kontrolleur.
Schlapp, Rechner. 2460
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Sprechstunde: Jeden Mittwoch abend von 5—7 Uhr.
V 'Zeitliche Untersuchung von Lungenkranken und An- gehe von Lungenkranken. D</t
Ausgabe von Attesten für Aufnahme in Heilstätten.
Ratschläge für Kranke und ihre Angehörigen zur Vermeidung von Ansteckung. Volt.
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einigungen liefert zu mäßigen Preisen die B rühr sehe Univ.-Druckerei.
Amtliche LekMtmiichullgen öer Stadt Gieße».
Die Rechnung der Stadt Gießen für 1908 uebit Per waltungsbericht, sowie die Rechnung drei StadtertveiteruugS- sonds, des städtisrven Elektrizitätswerkes und des Gas- und Wasserwerks für 1908 liegen in Gemäßheit des Artikel 87 der Städteordnung vom 27. April bis 4. Mai 1910 zur Einsicht der Beteiligten auf der Bürgermeisterei, Zimmer 15, offen. Es wird dies mit dem Ansügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Bemerkungen zu denselben binnen gleicher Frist daselbst oorgebrachl werden können.B*74
Die Steigerer von Holz aus den Waldungen der Stadt Gießen werden aufgewrdert, das auf dem Schiesittandsgelande lagernde Holz von letzt bis 2. Mai ds. Zs. abzusahren, da wahrend dieser Zeit dort keine Schießübungen stallsinden.Bx/4
Die Heberolle (Gießen und Schiffenbcrg) über die Beiträge zur laud- und sorstwzrtschastlicheu BerusSgcuosseuschast für 1909 liegt von heute an während vierzehn Tagen auf Zimmer 2 offen. Innerhalb weiterer zwei Wochen nach Offenlegung kann gegen die Beitragsberechnung bei dem Genofsenschaflsoor- stände Einspruch erhoben werden.___________________________B'-6/4
Tie Maurer und Pftasterarbeiten für die Neubefestigung der Süd-Anlage zwischen Bismarckstraße und Sellerstor sollen Montag den 2. Mai d. Js., vormittags 11 Ubr, vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen liegen auf unserem Tiefbauamt offen und sind Angebote aus Vordruck dahin einzureichen.| B•■*/<
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Wir machen die Besitzer derjenigen Pferde und Fahrzeuge, welche bei der Aushebung im Falle einer Mobilmachung zu gestellcn sind, bereits int Frieden ausdrücklich auf folgende gesetz- uchen Beuimmungen aufmerksam:
1. Uevertretungen der hinsichtlich der Stellung der Pferde zur Aushebung getroffenen Anordnungen werden nach § 27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark geahndet.
2. Pferdebefitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht ungesäumt und vollständig vorsühren, haben außer der gc setziichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbetschaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
3. Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener Gestellungsauff sorderung entbindet nicht von dessen Gestellung, sofern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme nndet nur statt, wenn nachweislich der Ver- kauf an die Alilitärbehörde, an Offiziere, Sanilätc offiziere oder • Militärbeamte, welche sich ihre Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war.
4. Von Bekanntgabe des Mobilmachungsbefehls bis nach Beendigung der Pferdeaushebung ist jede Ausführung von Pferden in andere Streife ober Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit der in § 27 des Äriegsleistungsgefetzes vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine Ausnahme von dem Verbote nndet nur statt, wenn nachwelSlich der Verkauf an Militärbehörden desAushebungsbezirks oder an solcheOfsizierc, Sanitätsoffiziere ober Mtlitärbeamte, welche sich bic Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, geschehen ist.
5. Bei der Vorführung müssen die Pferde durch den Besitzer versehen sein mit:
Halfter,Trense, zwei mindestens zwei Meter langen Stricken und gutem Hufbeschlag.
Der Wert dieser Stücke ist in der Taxe mitentbalten. Fehlt eines derselben, so werden die dadurch entstehenden Kosten n bet der Taxsumme in Abzug gebracht.
6. Pferde, welche als brauchbar ausgewählt, aber zunächst nicht abgenommen werden, sind van den Besitzern, bet Meidung der unter 1 ermähnten Strafe, auf drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügung der Militärbehörde zu halten. Bis zur förmlichen Abnahme haben die Bentzer ober bereit Beauftragte die Pferde zu beaufsichtigen und auf eigene Kasten zu verpflegen. Wenn die Besitzer dieser Verpflichtung nicht genügen, werden die dadurch entstandenen Kotten bei Auszahlung der Tarsumme in Slvzug gebracht.
7. Bet den bereits früher gemusterten Pferden sind an den Halftern auf der linken Seite btc Bestimmungstäfelchen, welche die Designation der letzten Musterung aufweisen, zu beteiligen.
8. Schläger und bissige Pferde sollen ausdrücklich als solch«' bezeichnet werben, um Unfällen vorzubeugen. B”/*


