Nr. 173
Zweites Blatt
Mittwoch 27. Juli 1910
Gießener Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
General-Anzeiger für Gberheffen
160. Jahrgang
Rotationsdruck und Verlag der Brüh lachen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. 8L Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion: ^-^112. Tett-Adru AnzeigerGießen.
Die „Gießener Familienblätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblati für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit« fragen" erscheinen monatlich zweimal.
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Die Ausübung der Stockholzberrchtlgungen.
Die cttntliche „Darmst. Ztg." veröffentlicht folgenden Gesetzentwurf:
Besteht an einem Walde eine Stockholzberechtigung, so ist der Eigentümer des Waldes berechtigt und auf Verlangen der oberen Forstbehörde verpflichtet, die Stöcke nach Inhalt der Berechtigung von den gerodeten Bäumen abzu- trennerr und das Stockholz für den Berechtigten in Raummaße aufarbeiten zu lassen. Dem Eigentümer des Waldes steht derjenige gleich, welcher als Eigenbesitzer oder auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes die Früchte (den Ertrag) des Waldes bezieht.
In den Fällen des Absatz 1 hat der Stockholzberechtigte, unbeschadet einer Vereinbarung, durch welche die Gegenleistung in anderer Weise festgesetzt ish, dem Waldeigen- tümer zwei Dritteile der für das Roden und Zurichten des Stockholzes entstandenen Kosten an Hauer- und Setzerlohn tzar erstatten.
In der Begründung heißt es:
In einigen Domanial-, Kommunal- und Privakwaldnngen I. Klasse werden die bestehenden Stockholzberechtigungen noch in der Weise ausgeübt, daß die Stöcke, die bei der Fällung der Bäume im Boden belassen werden müssen, nach Beendigung der Holzhauerei von den Berechtigten ausgerodet werden. Das Unwirtschaftliche dieser Gewinnungsweise erhellt ohne weiteres daraus, daß das Roden des Stockes außerordentlich erschwert ist und einen wesentlich größeren Zeit- und Kostenaufwand erheischt, wenn Schaft und Krone des Baumes vorher entfernt sind und nicht mehr als Hebel wirken können. Ein weiterer volkswirtschaftlicher Nachteil ist der bei vorherigem Abhieb des Baumes unvermeidliche Hauspanvcrlust am wertvollsten Teil des Baumschaftes und die beim Fällen stärkerer Bäume im Stand ent- stehende ungleiche Abhiebs- oder Abschnittfläche.
Häufig werden aber die Stöcke von den Berechtigten nicht rechtzeitig, oder überhaupt nicht gerodet, sie bilden dann die denkbar günstigsten Schlupfwinkel und Brutstätten für forstschädliche Insekten, so namentlich die Nadelholzstöcke und deren Wurzeln für die Wurzelbrüter unter den Rüssel- und Bastkäfern. Von diesen Entwickelungsstätten aus verbreiten sich die Käfer über die Kulürrflächen, benagen und befressen die Rinde junger Nadelholzpflanzen und vernichten öfters ausgedehnte Kulturen oder verursachen dock zahlreichen Abgang. Die Bekämpfung dieser Schädlinge erfordert einen recht erheblichen Arbeits- und Kosten- aufwaud. In welchem Umfange Vertilgungsmaßnahmen gegen diese, Kulturverderb er erforderlich werden, geht daraus hervor, daß in 1908 in den Domanial- und Kommunalwaldungen rund 3,5 Millionen Rüssel- und Bastkäfcr an den auf Kulturflächen ausgelegten Fangknüppeln gesammelt wurden, wobei noch zu berücksichtigten ist, daß die Bastkäfer (Hylastes ater, opacus, an- gustatus, attenuatus und cuni cularius) tvegen ihrer Kleinheit vielfach nicht,gezählt werden konnten, u. nur die Zahl der gefangenen großen Rüsselkäfer (Hylobius abietis) mit 2,07 Millionen annähernd festgestellt ist. Weiter entwickeln sich an den Wurzeln der belassenen Stöcke höchst gefährliche Pilze, wie besonders an Laubholzstöcken der Hallimasch. Die Mpcelstränge dieses Pilzes (Rhpzo- morphen) wachsen nach allen Richtungen unter der Erdoberfläche weiter und bohren sich in'die ihnen in den Weg kommenden Wurzeln gesunder Nadelholzpflanzen und Bäume ein. Diese fallen meist in kurzer Zeit der Pilzinfektion zum Opser.
Für eine reinliche und pflegliche Wirtschaft im Walde ist es daher ein unerläßliches Erfordernis, daß die Nutzung der Stöcke nicht dem Belieben des Berechtigten überlassen bleibt, sondern daß der Waldeigentümer selbst in die Lage versetzt wird, das den Berechtigten zustehende Stockholz für diese bei dem regelmäßigen Holzhauereibetrieb aufarbeiten zu lasten. Der Erlaß einer dahingehenden gesetzlichen Vorschrift ist rechtlich zulässig. Denn einerseits kann nach Art. 113 E. G. zum B.G.B. das Landesrecht den Inhalt aller Dienstbarkeiten einschränken, und andererseits bleibt dasselbe für die vor dem Inkrafttreten des B.G.B. entstandenen Rechte an fremder Sache nach Art. 184, 218 E. G. zum B.G.B. grundsätzlich maßgebend.
Bei den in der Anlage 2 aufgeführten Stockholzberechtigungen besteht übrigens schon seit längerer Zeit auf Grund von Vergleichen die Einrichtung, daß das Stockholz, wie hier vorgeschlagen, bei der Fällung der Bäume von den Holzhauern für die Berechtigten aufgearbeitet und sodann diesen überwiesen wird. Nur bei den in der Anlage 1 verzeichneten Stockholzberechtigungen erfolgt die Gewinnung noch durch die Berechtigten selbst. Insoweit die belasteten Waldungen der Staatsforstverwaltung unterstellt sind, wurde — mit Ausnahme der unter Ord.-Nr. 2 und 5 aufgc- führten Berechtigungen, bei denen eine Aenderung minder dringlich erscheint — bereits versucht, auf gütlichem Wege die Berech-- tigten zum Verzicht auf die unwirtschaftliche Nutzungsweise zu bewegen. Die eingeleiteten Verhandlungen waren jedoch erfolglos.
In Absatz 1 kommt zum Ausdruck, daß der Waldeigentümer berechtigt sein soll, das Stockholz selbst aufarbeiten zu lasten. Zugleich wird ihm aber auch eine dem verliehenen Recht entsprechende Pflicht auferlegt, auf Verlangen der oberen Forstbehörde von diesem Recht Gebrauch zu machen. Es wird dies in den Fallen zu geschehen haben, in denen rechtzeitiges und vollständiges Roden der Stöcke zum Schutze einer rationellen Forstwirtschaft im öffentlichen Interesse erforderlich erscheint.
Das Stockholz ist für die Berechtigten aufzuarbeiten, denen sonach der Bezug des Stockholzes nach wie vor in vollem Umfang erhalten bleibt. Um die ordnungsmäßige Abnahme und Ueber- weisung des Stockholzes zu ermöglichen, ist das gewonnene Stockholz int Raummaße aufzusetzen nach Maßgabe der hierüber für das Deutsche Reich getroffenen Vereinbarung.
Wird der Wald nicht von dem Eigentümer, sondern von einem Eigenbesitzer, Nießbraucher, Pächter oder einem sonstwie dinglich oder persönlich Berechtigten bewirtschaftet, so müssen Recht und Pflicht zuin Ausbereiten des Stockholzes auch diesen Personen obliegen, was in Satz 2 des Absatz 1 ausgesprochen wird.
Nach Absatz 2 wird zu Gunsten des Berechtigten der Kostenersatz, den dieser dem Waldeigentümer zu leisten hat, auf zwei Drittel des wirklichen Aufwandes beschränkt und dem Waldeigentümer ein Drittel der Kosten auferlegt.
Durch diese Vorschrift soll der Berechtigte dagegen geschützt werden, daß die Berechtigung ihrem Werte nach gemindert wird. Zugleich wird damit dem Gesichtspunkte Rechnung getragen, daß der Waldeigentümer für die Beseitigung einer unwirtschaftlichen und störenden Ausübung der Stockholzöerechtigung auch ein finanzielles Opfer zu bringen hat.
Insoweit das Aufbereiten des Stockholzes infolge gütlichen Abkommens bereits von dem Waldeigentümer besorgt wird, hat der Berechtigte die aufgewendeten Kosten an Hauer- und Setzerlohn vollständig zu ersetzen, mitunter ist auch ein Teil des Stockholzanfalls dem Waldeigentümer zugestanden. Es besteht kein Grund, diese Vereinbarungen auszuheben, oder Vereinbarungen, durch welche die Gegenleistung des Stockholzberechtigten abweichend von dem Gesetz festgesetzt wird, für die Zukunft auszuschließen.
Aus Stadt und Land. 1
Gießen, 27. Juli 1910.
•• Einberufung wäh rend der Erntezeit. Infolge der abnormen Witterungsverhältnisse drängt sich in vielen Teilen Hessens die Ernte in die Zeit zusammen, zu der eine Reihe von Einberufungen zu einer 14tägigen militärischen Hebung erfolgt. Das Generalkommando des 18. Armeekorps hat daher soeben die Bezirkskommandos angewiesen, olle Gesuche um Befreiung von den Uebungen wegen der Ernteverhältnisse genau zu prüfen und ihnen soweit möglich stattzugeben.
** Liebig-Museum. In einer Sitzung des Arbeitsausschusses für die Erhaltung des Liebig-Laboratoriums wurde am 24. Juli d. J§. ein Bericht über die bisherige Tätigkeit gegeben. Der ausführliche Aufruf ist in dem Organ des Vereins deutscher Chemiker, der „Zeitschrift für angewandte Chemie", unterzeichnet von mehr als 200 angesehenen Vertretern der chemischen Wissenschaft unb Industrie, der Landwirtschaft und der mit der Chemie verwandten Gebiete, besonders der Physiologie und Medizin, erschienen. Schon jetzt, bevor noch der Ausruf zur Sammlung von Spenden versandt wurde, ist eine beträchtliche Summe eingegangen, so daß die Aiifbringung der nötigen Mittel erwartet werden Fann. Bei dieser Sachlage hat sich der Arbeitsausschuß an den Herrn Oberbürgermeister und die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Gießen mit dem Antrag gewandt, ihm schon jetzt mietweise das alte Laboratorium zur Wiederherstellung im Einvernehmen mit dem betreffenden städtischen Bauamt zu überlassen. Die Pläne hierzu liegen vor. Hoffen wir, daß auf diesem Wege Gießen vor dem Verlust einer für die Wissenschaft und Lokalgeschichte denkwürdigen Stätte bewahrt bleibt.
** Verein für Armen- und Krankenpflege. Gestern fand im Schwesternhaus des Vereins die ordentliche Jahresversammlung des Allg. Vereins für Armen -und Krankenpflege statt. Der Vorsitzende, Pfarrer D. Schlosser, begrüßte die Versammelten mit einer kurzen Ansprache, in der er u. a. des schmerzlichien Verlustes, den der Verein durch den Tod seines Bezirksvorstehers Dr. Caesar erlitten hat, sowie andererseits der Anerkennung, die die Tätigkeit unserer Frauen — zumeist im Dienst unseres Vereins geschulten — in der städtischen Armenpflege durch die Ernennung zu stimmberechtigten Armenpflogerinnen gefunden hat, gedenkt. Der von ih!m erstattete Bericht über das Jahr 1909 wird nächstens im Druck erscheinen und dem Gießener Anzeiger beigelegt werden. Wir erwähnen daher daraus kurz nur folgendes: Anstelle des weggezogenen Oberstaatsanwalts Theobald trat Landgerichtsrat Schudt in den Vorstand ein, anstelle her Frau Kommerzienrat Heyligenstaedt Frau August Schwan. Die Arbeit in allen Abteilungen war sehr rege. Die Tätigkeit der .Helferabteilung wurde durch Einrichtung der H a u s p f l eg e, die bei Wöchnerinnen und wo sonst die Mutter verhindert ist oder Je^It, die Besorgung des Haushaltes übernimmt, erweitert. Am mristen^fällt das Wachstum der Arbeit im Schwesternhaus ins Gewicht. 449 Kranke wurden darin von Prof. Dr. Walther (257 gynäkologische Fälle), Dr. Reinewald, Dr. Weyl, Dr. Richter und Dr. von Hippel behandelt. Besonders zugenommen hat auch der Besuch der Krippe. Die Zahl von 5605 Verpflegungstagen ist noch nie erreicht worden. Dementsprechend sind freilich auch die Kosten gewachsen. Die Krippe erfordert einen jährlichen Zuschuß von ca. 3000 Mark. Sehr erfreulich ist, daß es endlich gelungen ist, die Waisenpflege in Gang zu bringen, trotzdem unsere arbeitsfreudigen Waisenpflegerinnen schon fast darauf verzichtet hatten, je Arbeit zu bekommen. Das Säuglingsheim war durchschnittlich mit 20 Kindern besetzt, die Milchküche versorgte bis zu 100 Kindern täglich mit guter Säuglingsnahrung. Leider sind die Kosten so hoch, daß unter Einreihung aller Beiträge immer noch ein Defizit von einigen tausend Mark zu decken bleibt. Inzwischen haben sich auf Wunsch unseres Vereins die zu dieser Anstalt Beitrag leistenden Mitglieder zu einem besonderen Verein zusammengeschlossen und das Verhältnis zu unserem Verein gelöst. Jedoch wird unser Verein auch ferner sein Interesse an dieser Arbeit durch einen jährlichen Zuschuß von 750 Mark beweisen. Mit warmen Worten des Dankes für alle Mitarbeit und alle Unterstützung, die unser Verein gefunden hat, schloß der Vorsitzende die Versammlung.
** Stadttheater. Als letzte Operetten-Abonne- ments-Vorstellung gelangt Dienstag, 2. August, Georg Jarnos neue Operette „Die Fö rsterchristel" zur Aufführung, und zwar mit dem Personal des Emser Kurtheaters. Von der ursprünglich geplanten Aufführung des „Grafen von Luxemburg" muß die Direktion für dieses Jahr absehen, da das Aufführungsrecht dieses Werkes von dem Wiener Verlag versehentlich einem reifenden Direktor übertragen worden ist, der zwar keine Möglichkeit hat, das Werk in Gießen zu geben, aber eS trotzdem und aller Bemühungen ungeachtet vorläufig nicht freigibt. Die Abonnenten machen überdies keinen schlechten Tausch, da das reizende Werk von Jarnos überall sich als Schlager der Spielzeit erweist und gegenwärtig wohl die meistgegebene Operette sein dürste.
"Betreten der Kasernen. Aus Grund höherer Anordnung hat sich das Regimentskommando aus dienstlichen Gründen genötigt gesehen, die Kontrolle beim Betreten der Kasernen zu verschärfen. Die täglich einlaufenden Gesuche aus der Bürgerschaft um ausnahmsweise Erleichterungen mußten abgelebnt werden. Das Regimentskommando bittet daher, solche Gesuche nicht mehr einzureichen, da dieselben keine Berücksichtigung finden können.
= ©aubringen, 26. Juli. Der Turnverein Dau bringen, gegr. 1895, feiert kommenden Sonntag, 31. Juli, sein 15jähriges Stiftungsfest. In diesen 15 Jahren hat der Turnverein im Gau Hessen auf alle Feste seine Wetturnec entsandt, ja sogar in den letzten Jahren auf das große Feldberg- und das Spichererbergfest, wo die Turner jedes Jahr fast alle mit einem Sieg und auch auf dem Feldberg und Spichererberg mit einem sehr guten Erfolg
heimkehren konnten. Im schattigen Garten des Turnlokals "werden am nächsten Sonntag turnerische Aufführungen und Freiübungen von allen Turnern ausgeführt.
§ Aus dem Kreise Lauterbach, 26. Juli. Dem^ nächst werden zwei neue Schulhäuser (in Vaitshain und Holzmühl) eingeweiht und ihrer Bestimmung übergeben.
? Schotten, 26. Juli. Eine segensreiche Einrichtung hat die hiesige Spar- und Leihkasse getroffen, indem sie alljährlich an Dienstboten des Sparkassebezirks, welche mindestens fünf Jahre bei ein und derselben Herrschaft ununterbrochen im Dienste gestanden, sich durch Treue, Fleiß:c. auszeichnen, Geldprämien verteilt.
P. Schlitz, 26. Juli. Die Vereinigung der Schlitzer in Frankfurt traf zu einem zweitägigen Besuche mit etwa 150 Personen am Sonntag vormittag hier ein. Mit Musik marschiette der Verein nebst den vielen hiesigen Angehörigen nach dem Guntrum'schen Saale. Bürgermeister Zinßer entbot den Franksurter-Schlitzern einen herzlichen Willkommengruß und sprach ihnen für das treue Festhalten an der alten Heimat seine Anerkennung aus. Der Mittag vereinigte die Teilnehmer in Heimatsgarten, wo Konzert stattfand. Abends war großer Kommers und Tanz, auch erfreute der hiesige Gesangverein die Gäste durch einige Lieder. Am Montag morgen unternahm man einen Ausflug in den Stadtpark. Am abend reiste der größte Teil der Besucher wieder ab. Jedenfalls ist e8 ein sehr schöner Zug, wenn man noch so an feiner alten Heimat festhält, in der Großstadt ohne Rücksicht auf Rang und Stand gemeinsam die Liebe zur Vaterstadt pflegt.
Darmstadt, 26. Juli. Ein höherer Ministerialbeamter aus Darmstadt, der eine Reise nach der Schweiz unternommen hat, läßt feine Angehörigen, die er stets von feinen Bergpartien in Kenntnis gesetzt hat, seit einigen Tagen ohne Nachricht. Da man sich dies nicht erklären kann, so sind die schweizerischen Behörden mit Nachforschungen beauftragt worden. Möglich ist, daß der Gesuchte in einer Hütte festgehalteu wird.
Märkte.
F.C. Wiesbaden. Viehhoi-Marktbericht vom 25. Juli. Austrieb: Rinder 71, Kälber 42, Schase 40, Schweine 248.
Tendenz: Rinder und Kälber mittelmäßig, Schafe flott, Schweine mittelmäßig. Preis Durch»
pro 100 Pfd. schnitlspreis
Gebend- Schlacht- yro 100 Pfund
Ochs en. gewicht Lebend-Schlacht,
Dollfleischige, ausgemäsiete, höchsten v°"'d'S°°n-bir „wich-
Schlachtwertes, höchstens 6 Jahre alt 46—50 84—87 48 85
Junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete...... 42—45 79—82 43 80
Mäßig genährte junge und gut genährte ältere ...... 37—40 74—77 38 75
Fürs en, Kühe.
Vollfleischige ausgemästete Färsen höchst. Schlachtivertes 44—49 80—86 46 83
Vollflesichige ausgemästete Kühe höchst.
Schlachtwertes bis zu 7 Jahren. . 39—43 75—78 41 76
Aeltere ausgemästete Kühe uub wenig
gut entwickelte jüngereKühe u. Färsen 35—38 68—72 36 70
Mäßig genährte Kühe und Färsen . . 29—34 56—68 31 63
Kälber.
Feinste Mast- (Vollmilchmast) und beste
Saugkälber 57—60 95—100 58 97
Mittlere Mast- und gute Saugkälber . 52—56 87—93 54 90
Geringere Saugkälber . .... 44—50 73—83 47 78
Schafe.
Maftlämmer und jüngere Masthammel 41—00 82—00 41 82
Schweine.
Vollfteischige Schweine bis zu 2 Zentner Lebendgewicht 55—56 70—72 55 71
Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht........ 55-56 70—72 55 71
Fleischige Schweine 54—55 68—70 54 69
Verantwortlich für „Feuilleton" und „Vermischtes":
I. V.: August Goetz.
Meteorologische Beobachtungen der Station Sieben.
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Wetter
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Sonnenschein Bew. Himmel Sprühregen
18,8 0 C.
10,8 ’C.
bis 26.
„ 26.
Höchste Temperatur am 25.
Niedrigste , „ 25.
Niederschlag: — 0,6 mm.
26.
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17,9
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14,2
9.2
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Wenn Zweie sich im Leben finden, die erkältet sind, so ist gewiß einer darunter, der seinen kleinen Schal) mit sich führt: eine Schachtel Fays ächte Sodener Mmeral-Pastillen. Seit nahezu 25 Jahren weiß man, daß Fays ächte Sodener keinen Husten, keine Heiserkeit dulden, daß sie jeder Verschleimung ein Ende machen und dabei ausgezeichnet auf den Gesamtorganismus einmirken Fays Sodener kaust man in allen Apotheken, Drogerien- und einschlag. vandlungen für 85 Pfg. per Schachtel (ss*/
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