Ausgabe 
16.12.1910 Drittes Blatt
 
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M. Jahrgang

Drittes Blatt

Nr. 295

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

chweine verbleibt Ueberstand.

28- 00

6700

52.5055.00

Markusgemeinde gemeinsam.

Pfarrer Schwabe.

74-00

7273

3400

30-31

Lebend- Schlacht­gewicht

52.5055.00

50.5053.00

Des Weihi,achtsfestes wegen wird der Hauptmarkt den 27. Dezember verlegt.

Mk.

9096

85-90

8183

greitag, 16. Dezember IM

Rotationsdruck und Verlag der BrühNfchen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange. Gießen.

Schweine.

Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht........

Vollfleffchiqe Schweine über 21/, Zentner- Lebendgewicht ........

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L

Redaktion. Expedition und Druckerei: bchvl- stratze 7. Expedition und Verlag: Redaktion: 12. Tel.-Mr.: AnzeigerGietzen.

Mk. 5458 5053 4849

tßcricbhfaal.

Heilbronn, 14. Dez. Die Strafkammer verurteilte bett früheren Schultheißen 3 m a n u e I Bauer von Ochsenburg wegev Untreue und Unterschlagung von 17196 Mk. zu neu« Monaten Gefängnis und sofortiger Verhaftung.

DieGießener Kamilienblätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, baS Krttsblatl für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen -ett- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Märkte.

ke.Fraukfurt a.M. Viehhof-Marktbericht vonr 15. Dez, Auftrieb: 12 Ochsen, Kühe und Färsen 94, Kälber 865, Schafe 335,

67.0068.00

rLivchlrche Nachrrevten.

LuailgeLrjche Gentellloe.

Am 4. Advent, Sonntag den 18. Dezember: Gottesdienst.

In der Ztadtkirche.

Vormittags 91/, Uhr: Pfarrer Schwabe.

Vormittags 11 Uhr: Dtilitärgottesdwnst.

Pfarrer Schwabe.

Nachmittags 21/, Uhr: Kinderkirche für Matthäus- und

Schweine 1528.

Tendenz: Rinder, Kälber und Schafe mäßig reges Geschäft, Preis für 100Pfd.

Kälber.

Feinste Mast-(Vollinilchmast) u. beste Saugkälber

Mittlere Plast- und gute Saugkälber ....

Geringere Saugkälber.........

Schafe.

Mastlämmer und jüngere Masthammel

Aeltere Masthannuel .unb gut genährte Schale

Mäßig genährte Hammel und Schafe (Merz- schales...............

Abends 5 Uhr: Pfarrassistent Schorlemmer.

Am 1. Weihnachtsfeiertage wird im Hauptgottesdienst Beichte unb heil. Abendmahl für Matthäus- und Diarkusgemeinde ge­halten. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde er­beten.

In der Zohanneskirche.

Vormittags 9'/r Uhr: Pfarrer Ausfeld.

Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgememde.

Pfarrer A u s f e l d.

Nachmittags 3 Uhr: Weihnachtsfeier für die Kleinkinder- Bewahranstalt. Pfarrer D. Schlosser.

Abends 57 Uhr: Versammlung der konfirmierten männ­lichen Jugend der Luka s. gemeinde.

Abends 8 Uhr: Versammlung und Bibelbesprechung im Iohaunessaal.

Freitag den 23. Dezember, nachmittags 3'/, Uhr: Weihnachts­feier für die Kinderkirche der Lukasgemeinde.

Pfarrer Bechtolsheimsr.

Samstag den 24. Dezember, nachmittags 3V, Uhr: Weihnachts­feier für die Kinderkirche der Johannesgemeiude.

Pfarrer u § f e I b.

Am 2. Weihnachtsfeierlag findet im Hauptgottesdrenst Beichte und heiliges Abendmahl für die Lukas- und Johannesgemeinde aemeinsam statt. Anmeldungen werden vorher bei dem Pfarrer ed?r Gemeinde erbeten.

Am 1. Weihnachtstag wird in beiden Kirchen eine Kollekte zum Besten der Kleinkinder-Bewahranstalt erhoben werden.

Abg Dr. Fulda (Sotz.): Es handele sich bei dem neuen Gesetz nicht um eine ton modernen großzügigen Ideen getragene Reform, sondern nm eine ganz geringfügige Revision. Dre Ab- änderungen seien notwendige Folgen der Zeftverhältinffe, der wirtschaftlichen Entwickelung und auch der Reichsgesetzgebung, beiiei! Reckyumg getragen werdenmüßte. 'Die Bestimmung, daß der Ge­meinderat zur Hälfte aus den HöchstLesteuetten bestehen soll, sei rückschrittlich. Das Proportionalwahlsystem müsse emgeftihrt werden, auch auf dem Gebiete der Kqmune. In Württemberg und Bayern sei dieses System zur großen Zufriedenheit emgeführt worden Zn bedauern sei auch, daß das System des Ortsbürger­rechtes beibehalten worden ist und ferner, daß dem Wunsche des Abg. Ulrich, das Wahlrecht bei einjährigem Wohnen schon zu erteilen, nicht stattgegeben worden sei mit der Begründung, daß dann in einer Gemeinde Maßnahmen getroffen werden könnten, die einen expropriatorischen Charakter hätten. Das verstehe er nicht. Tie gute Absicht der Regierung, Lehrern unb Geistlichen usw. das passive Wahlrecht zu geben, sei vereitelt worden durch Kollegen Lutz, dessen Ausführungen abwegiger Natur gewesen seien. Die Angeführten Gründe gegen dieses passive Wahlrecht seien nicht stichhaltig. Hier müsse man die Regierungsvorlag-o wiederherstellen. Man fürchte die Intelligenz dieser Beamten. Die Bestimmimg, daß Staatsbeamte zu einer aus sie gefallenen Wahl der Zustimmung ihrer vorgesetzten Behörde bedürften, müsse fallen. Die Könventwahl sei anauerfernten, doch müßten auch gleiche.Wahlurnen eingeführt werden. Es sei ein Bedürfnis, die ÖeffenÜichkeit der Gemeinderatssitzung zwingend einzusühren. Ein Sitzungssaal sei nur bei ganz wenigen Gemeinden nicht vorhanden, der Kostenpunkt könne also teilte Rolle spielen. Die Bestimmung von der disziplinären Bestrafung der Gemeinderatsmitglieder sei rückschrittlich. Die Perle der rückschrfttlichen Gesinnung sei der Artikel 85, der die Bestätigung der Gewählten betrifft und als letzte Instanz das Ministerium des Innern bestimmt. Es sei Heuchelei, angesichts dieser Bestimmungen von Liberalismus eilens der Regierung zu sprechen. Was nütze das Wahlrecht, wenn es die Regierung illusorisch mache. Tie von der Regierung er­nannten Beigeordneten solle man ihrer Gesinnnitgstüchtigkeit wegen an den Pranger stellen. (Oho!) Er (her Redner) würde diesen Leuten ihr Amt so verekeln, das; sie bald genug haben würden. (!!!) Freilich habe der Minister vonOpfern" solcher Leute gesprochen. Er solle ihnen einen Charakter erteilen, da fie einen solchen bisher noch nicht hätten, z. B. Kreatur-Rat. (Rüge des Präsidenten Dr. Schmitt.) In Baden gebe es sozialdemokratische Bürgermeister und Beigeordnete. Der Minister, der Prokurist der staatserhal­tenden Klassen, könne nichts ausrichten, da der schwarzblaue Block befehle. Der Redner polemisiert noch weiter gegen den Minister. Das Bestätigungsrecht müsse Wegfällen. Zur Beseitigung Un- ähiger Beamten würde seine Partei der Regierung gerne Hand­haben geben. Sozialdemokraten nur ihrer Gesinnung wegen nicht zu bestätigen, sei verfassungswidrig. Was würde das Zentrum ägen, wenn das gleiche ihm geschehe. , /Republikanische Gesin­nungen seien absolut nicht staatsfeindlich. Der Zustand, der jetzt herbeigeführt werde, sei unsauber und illoyal. Der jetzige Minister nehme gerade den entgegengesetzten Standpunkt ein, wie sein Vorgänger Dr. Braun. Der Redner verliest, sodann die^Aus- führungen Dr. Brauns anläßlich der Interpellation im Jahre 1906. Eine schärfere Kritik, wie durch diese Worte des Amts­vorgängers des jetzigen Ministers könne nicht geübt werden. Der Redner polemisiert wefter gegen die Regierung. Das Urteil über die Nichtbestätigung des sozialdemokratischen Beigeordneten von Hechtsheim, die erfolgt sei, weil der Verrat militärischer Ge­heimnisse befürchtet worden sei, sei eine Hundsföttische Nieder­trächtigkeit. (Ordnungsruf des Vizepräsidenten Korell.) Die Nicht­bestätigung sei ein'grober Verfassungsbruch. (Zweiter Ordnungsruf des Präsidenten.) Die Maske der Gesetzlichkeit sei dem Minister heute vom Gesicht gerissen worden. (Unruhe.)

Abg. Wolf-Stadecken (Bb.): Das Destätigungsrecht sei der Regierung zu belassen. Trotz seiner demokratisck>en Anschcnmngen billige er das Vorgehen der Regierung. So lange die Sozial­demokratie dem Staate die Existenzmittel verweigere, könne sie auch nicht auf Entgegenkommen rechnen. Ein^Volksvertreter müsse auch der Regierung entgegenkommen. Die Sozialdemokratie von heute habe fein Recht, so aufzutreten, wie,in der heutigen Sitzung.

Abg. Reh (Freis.): Da nach ihm Abg. Bähr sprechen wolle, befinde er sich in gefährlicher Gesellschaft Wolf gegen Bähr. Die Nichtbestätigung sei eine Versassungsverletzung. Den Lehrern und Geistlichen sei eine komunale Betätigung zu gestatten, dadurch würden viele Jntrignen beseitigt. Die Nichtaufnahme der Sonn­tagswahl sei zu bedauern. Die Einführung des Berufsbürger- meisters solle absolut nicht die Unterbringung nicht beschäftigter Assessoren bezwecken. Durch den Berufsbürgermeister hätten sich die Verhältnisse z. B. in Alsfeld wesentlich gebessert. Der Redner hofft, daß durch die Anträge das Gesetz noch verbessert wird.

Abg. Bähr (Wild) verzichtet nach einigen Ausführungen aufs Wort, worauf der Präsident die Generaldebatte für ge­schlossen erklärt. Nach Annahme des Ersten Titels, Ein­richtung der Gemeindeverwaltung, wird die Sitzung bann nach 2 ilfyc geschlossen. Nächste Sitzung: Freitag 9 Uhr.

katholische Gemeinde.

Gottesdienst.

Samstag den 17. Dezember:

Nachmittags um 5 Uhr und abends uni 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beicht.

Sonntag den 18. Dezember, 4. Advents-Sonntag:

Vormittags von 61/, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beicht.

um 7 Uhr: Die erste heil. Messe.

, um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion.

um 9 Uhr: Hochamt mit Predigt.

, um 11 Uhr: Heil. Messe mit Predigt.

Militargottesdienst.

Nachmittags um 5*/, Uhr: Christenlehre: darauf sakramentalffchs Bruderschafts-Andacht.

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhchen

An- Stadt nnd Land.

Gießen, 16. Dezember 1910.

* * P s a r r p e r s o n a 1 i e n. Der Großherzog hat dem Oberpsarrer Herrn. Bernd eck zu Michelstadt die evang. Psarrstelle zu Eberstadt (Dek. Eberstadt) übertragen und den von dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheirn-stäsenberg und dem Fürsten zu Erbach-Schönberg auf die evangelische Psarrstelle zu Sandbach präsentierten Pfarrverwalter Christ. Zimmermann zu Griesheim, bestätigt.

* * Iustizper s o n a 1 ien. Der Großherzog hat den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Darmstadt I, Amtsgerichts-- rat Dr. Karl Wolfs, zum Landgerichtsrat bei dem Land­gericht dec Provinz Starkenburg und den Amtsrichter bei dem Amtsgericht Offenbach, Frieor. Conradi, zum Amts­richter bei dem Amtsgericht Darmstadt I ernannt.

* * Bahnpersonali en. Der Großherzog hat den Eisenbahnassistenten Otto R einhar d t zu Darmstadt, Wil­helm Veith zu Darmstadt, Rud. Kumpf zu Grünberg und Ludwig Bernhard zu Gießen, sämtlich in der Hessisch- Preußischen Eisenbahngemeinsehaft, die unkündbare Anstel­lung verliehen. Weiter wurde den Bahnhofsaussehertt Herm. Sinz zu Elz, Karl Meub zu Eichelsdorf und Otto Spangenberger zu Ober-Schmitten, beit Lokomotiv­führern Gg. Hofmann zu Frankfurt a. M., Karl Alt zu Gießen, §d). Bübin ger zu Offenbach a. M., Hch. Lahr zu Hanau O., Hch. Reinhard zu Aschaffenburg und Erwin Gum bart zu Ober-Roden, dem Weichensteller ]. Klasse Hch. Kraft zu Stockheim, sowie dem Zugführer Hch. Köhler Frankfurt a. M., sämtlich in der Hessisch- Preußischen Eisenbahngemeinschaft, die unkimdbare Anstel­lung verliehen.

* * Pferdeversteigerung. Wie im Februar d. I., so veranstaltet die Landwirtschaftskammer für Hessen auch im Februar 19.11 wt Darmstadt eine Versteigerung

von Pferden und Fohlen hessischer Landwirte. In erster Linie werden nur Stammbuchpferde oder bereit Nachkom­men zugelassen. Soweit durch solche Tiere nicht die Zahl von 10Ö Anmeldungen erreicht wird, können auch andere. Pferde hessischer Landwirte zugelassen werden, lieber die Annahme oder Ablehnung solcher Pferde erhalten die Bv- itzer nach dem Anmeldeschlußtermin (4. Februar» Nachricht. Die frachtfreie Rückbeförderting etlvaiger nicht verkaufter Tiere aus der Eisenbahn wird in Aussicht gestellt. Die Be- timmungen für die Auktion, sowie die Anmeldeformulare ind durch die Landwirtschaftskammer in Darmstadt erhältlich.

** Maul- und Klauenseuche^ Neue Aus­brüche der Seuche sind gemeldet aus: 1. Stadtbezirk Re­gensburg (Schlachthof) bei Händlervieh: 2. Holzham, Regierungsbezirk Niederbayern; 3. Krumm en weg, Re­gierungsbezirk Düsseldorf.

hessische Zweite Kammer. (

Darm stadt, 15. DeH.

Am Regierungstische: Minister des Innern v. Hombergk, \ Geheime Rat Wilh. Best. ,

Vizepräsident Korell eröffnet die Sitzung nach V-lOUHr. > Es wird sofort in die Tagesordnung eingetreten: Beratung der j Regierungsvorlage, betreffend

Die Landgrmeindeordnnug. i

Minister des Innern v. Hombergk: Zahlreiche Acnde- rungen in der Städteordnung hätten auch solche in der Land- : gern eint) eorbnung zur Folge gehabt. Nachdem die Städteord- ; mmg die Zustimmung der Kammer gefunden habe, könne er sich kurz fassen. Der Redner geht sodann auf einige Bestimmungen 1 näher ein. Die direkte Wahl des Bürgermeisters sei aufrecht er- ; halten. Anerkannt müsse werden, daß die Stellung des Bürger­meisters nicht mehr als rein ehrenamtliche angesehen werde, desgl. die der Beigeordneten. Die Vorschriften für die verschiedenen ' Beamtenkategorien seien ergänzt und verbessert worden. Dem Bürgermeister soll im Bedarfsfälle gestattet sein, die Anstellung eines Ratschreibers M beantragen. Die Regierung habe, wie der Minister näher ausführt, ein besonderes Gewicht auf die Ord­nung des Gemeinderechnungswesens gelegt. Mit den verschie­denes, vom Ausschuß an dem Gesetzentwurf vorgenommenen Ab­änderungen erklärt sich die Regierung im wesentlichen einver­standen. Dem Ausschüsse und den Berichterstattern müsse Redner ; für ihre erfolgreiche Tätigkeit herzlichen Dank aussprechen.

Abg. Nebel (Ztr.) (als Berichterstatter): Die Reform der , Landgemeindeordnung hebe nicht das alte Gesetz auf, sondern bedeute nur eine Vervollkommnung desselben, der eine fort­schrittliche Tendenz nicht abzusprechen sei. Alle Wünsche könne man nicht befriedigen, aber das sei kein Grund, gegen das ganze Gesetz zu stimmen, wie die Sozialdemokratie. Die Stellung dieser Pattei sei kein Beweis gegen die fottschrittliche Tendenz des Gesetzes, sonders zeuge nur von einseitigen Parteirücksichten: Ihre Ansicht dokumentiert durchaus nicht den Volkswillen. Letz­terer habe auch eine Geltung in gesetzgeberischen Angelegenheften, aber nur dann ein Anrecht auf verfassungsmäßige Anerkennung und Mitwirkung bei der Gesetzgebung, wenn er sich in ver­fassungsmäßigen Formen kundtue. Das Bestätigungsrecht sei der legale Wille des Volkes und sei unter den gegebenen Verhält­nissen unbedingt notwendig. Der Redner geht sodann auf einzelne Paragraphen ent. Bei Art. 15, Ortssatzungen vermisse er eine Bestimmung, die den Gemeinden ermögliche, Ottssatzungen selb­ständig abzuändern. Er beantragt den Zusatz: Die Aufhebung ober Abänderung einer Ortssatzung erfolgt auf Beschluß des Ge­meinderats, zu welchent jebod) die Zustimmung von zwei Drittel Der Abstimmenden erforderlich ist. Bei 2Irt. 45 habe der Aus­schuß abgefeimt, das Wahlrecht denen zu lassen, welche von den Kommunalsteuerit befreit sind, nach dem Grundsatz, daß wer Rechte hat, auch Lasten tragen soll. Das passive Wahlrecht

der Gemeindebeamten in Art. 47 sei, gegen seinen (Redners) Willen, beseitigt worden. Er werde für Wiederherstellung der Fegierungsvoriage stimmen. Der Begriff Gemeindebeamte sei nicht klar, was bei den verschiedensten Gelegenheiten als Mangel emviunden mirde. Für diese Beamte müsse eine Besoldungs­ordnung geschaffen werden. Die Gehalte der Feldschützen .seien nicht mehr ausreichend, auch für die Besserstellung der Gemeinde- fchreiber sei zu sorgen. Bei den Disziplinarbestimmungen müffe sich Redner gegen die Bestimmung in Art. 152, Abs. 2 wenden, nach der einem diszipliniertet! Beamten der pensioniert worden sei, trotz unbeeinträchtigter Dienstfähigkeit ein Ruhegehalt zu- gefprochen wird. Dies sei eine Bevorzugung gegenüber den treuen Beamten. Bei der Rechnungsprüftlng bleibe es beim alten. Wichtige Kompetenzen seien den Gemeinden eingeräumt worden betr. der Zweckverbände, einer bisher noch nicht geordneten Materie. Die Einführung des Berufsbürgermeisters begrüße er nicht, da sie eine Beschränkung des Wahlrechts bedeute und Mißbräuche zur Folge habe, die sich z. B. darin zeigten, daß die Auffichtsbehörde versucht habe, einen Einfluß auf den Gemeinderat auszuüben, daß er die Bestimmungen bezüglich eines Berufsbürgermeisters herbei- fühtt. Auch sei die Gefahr groß, daß junge, unerfahrene Leute gewählt würden, z. B. Assessoren mit schlechten Exammas. Der Redner hofft, daß das Gesetz, das trotz verschiedener Schön­heitsfehler ein Fortschritt sei, zum Besten des Vaterlandes dienen werde. .

Geheimerat W. Best: Den Antrag, daß der Gemeinderat mit einer Mehrheit ton zwei Drittel die Ortssatzung änbern könne, möge Abg. Hebel sich nochmals überlegen. Würde er angenommen, dann sei die Regiermig ausgeschaltet; sie mülie sich aber die Nachprüfung der Beschlüsse Vorbehalten. Der Be­griff Gemeindebeamten sei schwer sestzulegen, deshalb habe die Regierung es auch nicht getan. Die Regierung werde alles tun, um eine bessere Besoldung der Gemeindebeamten herbeizufühn Disziplinierte Leute sollten aus Vertrauensstellen fern gehalten werden. Die Bestimmung, besonders für größere Gemeinden, daß der Bürgermeister einen Ratsschreiber anstellen kann, fei neu und würde gut wirken. Für die Anstellung des Bllreau- versonals solle der Bürgermeister verantwortlich bleiben. -Pie Bestimmung betr. die Bewilligung eines Ruhegehaltes für dis­ziplinierte Beamte sei mit Rücksicht auf die gleiche Bestimmung bei den Staatsbeamten neu ausgenommen worden. Sie sei eine Ausnahmebestimmung, die selten angewandt werde. Ein Miß­brauch werde nicht zu befürchten sein. Die Regiermig lanzrere» keine Regierungsassessoren in die Gemeindebeamtenstellen; dies sei ausgeschlossen, da ja die Gemeinde die freie Wahl habe.

Mg. Stöpler (natl.) überträgt das ihm von der Regie­rung gezollte Lob auf Abg. Köhler. Wesentlich grundlegend Neues enthalte der neue Entwurf nicht. Ein alter schütz, der geflickt sei, sei ihm lieber als ein neuer, von dem er nicht wisse, ob und wo er drücke. (Abg. Ulrich: Au!) Der Wahlbürger­meister fei außerordentlich ungeeignet zur Ausübung der Polizei. Cs sei sehr zu befürworten, wenn die Polizei verstaatlicht würde. Tann würde der Grund zur Nichtbestätigung der Sozialdemo­kraten entfallen, was im Interesse des landständischen Friedens mir zu begrüßen sei.

Abg. Lutz (Bb.): Das neue Gesetz wolle nach Möglichkeit die «Selbftänhigfeit der Gemeinde in der Verwaltung bestehen lassen. Grundsätzlich sei an der Auffichtsbehörde festzuhalten. Aus das Bestätigungsrecht könne man nicht verzichten. Der Redner warnt davor, dieser Bestimmung wegen gegen das ganze Geietz zu stimmen Bei der Zusammensetzung des Gemeinperats müsse er darauf bestehen, daß die Hälfte aus dein höchstbesteuerten Tei8 der Bevölkerung gewählt werde. Die Verleihung des Wahlrechts an die Haussöhne sei eine gerechte Erweiterung des Wahlrechts. Die Geistlichen müßten in ihrem eigenen und im Interesse des Frickens in der Gemeinde grundsätzlich von der passiven Wähl­barkeit ausgeschlossen werden. Dasselbe sei bei den Lehrern der »fall, besonders bei den jüngeren; bei älteren könnte man schließlich eine Ausnahme machen, ihnen, sei das zu gönnen. Der Redner bespricht sodann iwch verschiedene Aenderungen unb Neue­rungen. Ein Wirt solle eigentlich ton der Wählbarkeit zum Bürgermeister ausgcschlosseii sein. Der Begriff eines Ehrenamtes müsse für bcu Bürgermeister bleiben, er werde durch die zu ge­währende Vergütung nickt alteriert. Das Protokoll müsse iofart ausgesetzt und'unterschrieben werden. Für die Gemeindebeamten könne ein Gesetz nicht geschaffen werden, in diesem Punkte stimme er Abg. Hebel nicht zu,. Der Redner empfiehlt das Gesetz zur Annahme.