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Zweites Blatt
Nr. 119
Gießener Anzeiger
erscheint tS-Nch mit Ausnahme deS Sonntag-.
General-Anzeiger für Gberhejfen
Die „ete&mr LamMenblätter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kretsblotl Mr den Etels Siehrn" zweimal wöchentlrch. Die „LandwirNchaftllchen Seit« fragen" erfchemen monatlich zweimal.
160. Jahrgang
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnioersnälS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e=g® 5L Redakttom^^l 12. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.
Li ch, 24. Mcri.
von 500-1000 Mk.
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Die hochzcitrseierlichreiten in Lich. (Bon unserem Sonder-Berichterstatter.) HI.
Hus dem hessischen Zinanzausschuh.
R.B. Darmstadt, 24. Mai.
In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses der Zweiten Kammer, welcher von der Regierung die Herren Finanzminister Dr. Braun, Minister des Innern v. Homberg k, die Gebeünrätc Tr. Becker und Best, sowie Ober- sinanzrat Knell beiwohnten, brachte zunächst Präsident Reinhart die Tatsache zur Sprache, daß vom Finanzamt in Worms verschiedenen Arbeitern die Aufforderung zur Steuerdeklarations zugegangen sei, was lebhafte Klagen hcrvorgerufen habe. Ge- hcimerat Dr. Becker cwb Aufklärung dahin, daß eine Reihe von Arbeitern in Worms sich beschwert hätten, daß Kollegen von ihnen viel zu niedrig cingeschätzt worden seien. Darauf hat das Finanzamt Erhebungen angestellt, und cs hat sich ergeben, daß eine ganze Anzahl von Arbeitern um_ 4—5 Klassen zu niedrig zur Steuer zugezogen worden sind. Hierauf sei den beteiligten die Aufforderung geworden, nähere Aufklärung zu geben. Ge- hcimcrat Dr. Becker hält cs für absolut nötig, daß in unser Gesetz die Bestimmung ausgenommen werden soll, die Arbeitgeber sollten zur Angabe des Lohnes ihrer Arbeiter verpflichtet sein. Den: stimmt Abg. Brauer bei. Abg. Ulrich lehnt bei bem jetzt bestehenden Gesetz es ab, als Arbeitgeber die Löhne der Arbeiter anzugeben. Abg. Osann meint, daß es nicht als Denunziation an zu sch en sei, wenn auf behördliche Aufforderung der Arbeitgeber den Lohn oder Gehalt seiner Angestellten angebe, auch in Steuer- fachen müsse im Interesse der Allgemeinheit der Grmrdsatz der Wahrheit herrschen.
Sodann ging man zur Gemeindesteuer über, insbesondere zur Gewerbesteuer. Bekanntlich hat die Regierung für die Heranziehung zur Gewerbesteuer eine neue Skala auf- gestellt. Abg. Molthan setzt den Unterschied zwischen dieser und den Vorschlägen der Handelskammern auseinander. Abg. Reinhart hat angesichts der Darlegungen der Handelskammern Bedenken gegen die Regierungsvorlage; die Vorschläge der Handelskammern seien wesentlich einfacher und übersichtlicher. Abg. Dr. O sann weist auf die von der Regierung aufgestelltc Tabelle über 98 Großbetriebe hin, in welcher gegenübergestellt sei die jetzige Bestcuerung gegenüber dem neuen Entwurf der Regierung; die dort gegebenen Ziffern ergeben die größten Unterschiede. Abg. M o'l t h a n beantragt, die Zuschläge erst bei 6 Prozent Reinertrag beginnen zu lassen. Im übrigen ist er für die Skala der Regierung, die dahin geht, weniger
als 500 Alk. das Hache des Mehrertrags,
träge wurden abgelehnt.
Nach § 103 darf ohne Einwilligung des Inhabers nur der Richter Papiere d u r ch s e h e n. Die Bestimmung, wonach für den Inhaber auch ein bei der Führung des Geschäfts beteiligter Angestellter oder erwachsener Angehöriger die Durchsicht bewilligen kann, wurde dahin eingeschränkt, daß diese Vertretung nur zulässig ist bei Abwesenheit des Inhabers. Auch für die Aufforderung an den Inhaber oder Vertreter, der Entsiegelung und Durchsicht beizuwohnen, wurde die Sollvorschrist durch die Form „ist tunlichst" ersetzt. Weiter wurde ein Antrag Gröber sZentr.) angenommen, wonach der Inhalt der Schriftstücke, welche nicht mit Beschlag genommen werden dürfen, int späteren Verfahren nicht benutzt weichen dürfen. Damit soll aber nicht verhindert werden, die durch solche Papiere ermittelten Spuren in der Untersuchung weiter zu verfolgen.
Bei § 104 wurde eine Bestimmung ausgenommen, nach welcher der Betroffene aus sein Recht, sich ein Verzeichnis der beschlagnahmten Sachen oder eine Bescheinigung, daß nichts beschlagnahmt ist, erteilen zu lassen, hinzuwciscn ist. Angenommen wurde ferner ein Antrag Dove (Vp^), wonach beschlagnahmte Gcschäftspapiere zur Verfügung des Inhabers zu halten sind, soweit der Zweck der Untersuchung es gestattet.
Nach Erledigung des § 106 wurde über § 92 Absatz 2 der handelt betr. Beschlagnahme und Durchsuchung in denDiensträumeneinergesetzgebendenVersamnt- lung (Lex Erzberger). Der Regierungsentwurf untersagt ledrg- lich die Beschlagnahme von Schriftstücken und anderen Sachen, die sich in Verwahrung einer gesetzgebenden Versammlung befinden, lvenn die Erklärung von dem Vorsitzenden oder feinem Stellvertreter abgegeben wird, daß die Beschlagnahme dem Wohle des Reiches oder eines Bundesstaates Nachteil bereiten würde. Das Zentrum beantragt darüber hinaus als § 106 a folgende Bestimmung:
„Beschlagnahmen und Durchsuchungen in den Diensträumen einer gesetzgebenden Versammlung dürfen nur mit Genehmigung des Vorsitzenden der Versammlung oder seines Stellvertreters vorgcnommen werden. Bei ihrer Vornahme ist der mit Bc- aufsichtigung der Räume beauftragte Beamte der Versammlung zuzuziehen."
Die Freisinnigen ziehen die weitergehende Forderung, daß, wenn das Parlamettt versammelt ist, seine Genehmigung cinzu- holen ist, zugunsten des Zentrumsantrags zuriick, wonach nicht die Vollversammlung, sondern der Präsident oder bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter die Genehmigung zu erteilen hat. Der Staatssekretär des Reicbsjustizamts Dr. Lisco verlas eine Erklärung im Namen der verbündeten Regierungen, wonach sie einer Einräumung eines derartigen Vorrechts für die Diensträumc der parlamentarischen Körperschaften nicht zu stimmen können, da weder dem Bundesrat noch den Räumen der zur Benutzung des Staatsoberhauptes dienenden Gebäude, noch den Dienstgebäuden der höchsten Gerichte, noch den Kirchen ein solches Recht zustehe und nicht ausgeschlossen sei, daß Personen, welche nicht zu den Parlamenten gehören, die Ashlfreiheit der Par- lamentsräume benutzen, um Ueberführungsstücke der Beschlagnahme zu entziehen.
Hiergegen ivurde von der Linken uitd dem Zentrum lebhafter Widerspruch erhoben. Die Hinweise in der Regierungserllärung seien deshalb nicht zutreffend, weil es sich um selbstverständliche Einschränkungen handele, die nur dem Parlament gegenüber nicht beobachtet seien, wie der Fall P ö p l au-E rzb erger beweise. Wo es sich nicht um politische Dinge, sondern um das Interesse der Strafverfolgung gemeiner Verbrechen handle, werde der Präsident die Genehtnigung erteilen. Von konservativer Seite wurde dagegen der Antrag des Zentrums scharf bekämpft.
Schließlich wurde der Antrag nach einer längeren Auseinandersetzung über die Tragweite der Erklärung der verbündeten Regierungen mit einer Mehrheit von 16 gegen 12 Stimmen angenommen.
Nach § 107 sotten Sachen, die durch die strafbare Handlung dem Verletzten entzogen und in amtliche Verwahrung genommen sind, sobald ihre Verwahrung nicht mehr erforderlich ist, diesem ausgehändigt werden, soweit nicht Ansprüche Dritter entgegen!» stehen. Hierzu beantragten die Konservativen (Dr. Wagner, und Gen.) einen § 170a, wonach, wenn der Verletzte infolge der strafbaren Handlung Ersatzansprüche hat, und deren Verwirklichung ohne sofortiges Einschreiten gefährdet erscheint, die Beschlagnahme von Vermögensstücken des als Täter, Teilnehmer, Begünstiger oder Hehler verdächtigen, zur richterlicher Sicherung dieser Ansprüche zulässig ist. Die Beschlagnahme ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist; nach Ablauf von drei Wochen wird sie von selbst unwirksam. Gegen diesen Anttag wurde eingewandt, daß er nicht in das Strafverfahren gehöre und dem Strafrichter Aufgaben zu- weise, für deren Erfüllung ihm die Handhaben fehlen. Ter Antrag wurde zurückgezogen.
Damit ist der Abschnitt: Beschlagnahme und Durchsuchung erledigt. Mittwoch Weiterberatung.
memben überlassen, solche ernzuführen, auch hier ist die Grenze auf 1—5 Prozent des Umsatzes festgestellt.
Darauf kehrte man zu der Frage der Besteuerung der landwirtschaftlichen £) e f o n omiegebäube zurück, welche nach dem Regierungsentwurse nicht sreigelassen werden sollen. Abgg. Molthan und Brauer sind für Freilassung, Da diese seither seit langen Jahren freigelassen seien. Abg. Dr. Gut fleisch ist gegen die Freilassung. Abg. Dr. Web er rechtfertigt seinen Standpunkt der Freilassung dadurch, daß die landwirtsck/aftliche Rente nur 3 Prozent sei. Minister v. H o m - bergt erklärt, daß die Regierung das Gesetz nicht zum Scheitern bringen lassen werde, wenn die Freilassung der Oekonomicgebäude beschlossen würde. Gegen 2 Stimmen wurde die Steuerfreiheit beschlossen. Nächste Sitzung Mittwoch.
Aus dem Ltrasprozetzausschich des Reichstags.
:: Berlin, 24. Mai.
Der Strafprozeßaus schuß setzte die Beratung des zweiten Absatzes des § 92, betr. Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Parlament, zunächst noch weiter aus. Zu § 101, der bestimmt, daß. bei Durchsuchung von Wohnungen, Geschäftsräumen oder befriedeter Besitztümer ein Gemeiirdebeamter ober zwei Gemeindemitglieder zugezogen werden sotten, wenn der Richter ober der Staatsanwalt nicht zugegen ist und der Zweck der Maßregel nicht gefährdet wird, lagen mehrere Anträge vor, die aus der Sollvorschrift eine Mußvorschrift machen wollten. Freisinnige und Sozialdemokraten verlangten die Zuziehung der Gemeindebeamten bezw. Mitglieder in jedem Falle. Angenommen wurde ein Antrag Gröber (Zcntr.), der die Sollvorschrist ersetzt durch die Form „ist tunlichst". Ein gleicher Beschluß wurde gefaßt bei § 102 in bezug auf die Vertretung des Inhabers der Räume oder Sachen, der der Durchsuchung beiwohnen darf, durch einen bei der Führung des Geschäfts beteiligten Angestellten ober einen erwachsenen Angehörigen, Hausgenossen oder Nachbar. Ferner wurde ein Antrag Spahn (Zentr.i angenommen, wonach dem Verdächtigen, der nock) nicht Beschuldigter ist, vor dem Beginn der Durchsuchung deren Zweck mitzuteilen ist. Weitergehende An-
Zur kirchlichen Trauung hatten sich das Schiff und die Emporen der feinsinnig ausgeschmückten Stiftskirche mit Andächtigen gefüllt. Als hir^ nach 2 Uhr unter Vortritt des Kammerrar v. Löw das Brautpaar in die Kirche eintrat, setzte ein Orgelvorspiel ein. Zuerst erschien die Braut, geleitet von den Fürsten zu Stolberg und zu Solms, während ihre Mchten, die Prinzessinnen Anna Agnes, Elisabeth und Johanna zu Solms-Hohensolms-Lich die Schleppe trugen. Die Prinzessin war außer dem Myrthenkranze mit einem kostbaren Brillantdiadem, ein Hochzeitsgeschenk des Großherzogs von Hessen, geschmückt. Die Brautführerinnen schlossen sich an: die Prinzessin Helene zu Solms-Hohew- solms-Lich, die Gräfinnen Anna Elisabeth, Jutha und Auguste Eleonore zu Stolberg-Werniaerode, die Prinzessinnen Hertha unb Anna zu Psenburg und Büdingen-Büdingen, die Prinzessin Regina I. L. Reuß und die Gräfin Magna Maria zu Solms-Wildenfels. Hieraus folgte der Bräutigam in der Gala-Uniform des 1. Garde-Dragoner-Regi- ments, geführt von den Fürstinnen zu Solms und Stolberg, die Großherzogin von Hessen mit den Prinzen Reinhard zu Solms-Hohensolms-Lich und Wilhelm zu Stolberg-Wernigerode, der Großherzog von Hessen zwischen der Gräfin Eonstantin zu Stolberg-Wernigerode nnb der Landgräfin von Hessen, die Burggräfin zu Dohna und der Landgraf von Hessen, die Prinzessin Marie zu Solms-Hohensolms- Lich, geführt von dem Burggraf zu Dohna und dem Vertreter des Großherzogs von Mecklenburg, Freiherrn von Heintze, Prinz Carl zu Bentheim und Gräfin Max zu ©tot* bera-Wernigerde, Graf Kuno zu Stolberg-Roßla und Prinzessin Ludwig zu Solms-Hohensolms-Lich, der Fürst zu Stol- berg-Roßla und Fürstin zu Reuß-Köstritz, Prinz Wilhelm zu Wied und Prinzessin Carl zu Bentheim, Prinz Ferdinand zu Stolberg-Wernigerode und Prinzessin Wilhelm zu Wied, Prinz Günther zu Schöirburg-Waldenburg und Gräfin Eberhard zu Stolberg-Wernigerode, Graf Lhnar und Prinzessin Sibylle I. L. Reuß usw. Nach dem Gesang der Gemeinde: „Jesu geh voran", dem Eingangsspruch unb der Schriftverlesung hielt Stiftsdcchant Klingclhösser die Trau- rede. Nach bem1 Gebet wurde das junge Paar unter dezentem Orgelklang eingesegnet, worauf Frau Kammersänger Fahr- Darmstadt das bekannte Wort der Ruth: „Wo du hingehst, da will ich auch hingehen" in tiefergreifender Weise vortrug. Nach Beendigung der kirchlicher! Feier verließ der Zug das Gotteshaus durch das Hauptportal in folgender Reihen-
Deutscher und französischer Einfluß in ttteinasien.
O Paris, 24. Mai.
Es ist eine ziemlich ausfällige Tatsache, daß gerade im Augenblicke, da durch die Besprechung Kaiser Wilhelms mit dem französischen Minister des Aeußern Pichon in London die Friedensbestrebungen der Regierungen ins hellste Licht gerückt werden, gewisse französische Zeitungen, nicht nur nationalistische, einen wahrhaft fieberhaften Eifer zeigen, Polemiken über Fragen heraufzubeschwören, die immerhin eine Verschiedenheit der Standpunkte der beiden Völker hervortreten läßt. Neben schutzzüllnerischen Drohungen erscheinen auffallende Artikel gegen die Balkan> Politik der germanischen Zentralmächte, unangenehme Be- trachttlngen über die Zustände in Elsaß-Lothringen und recht gehässige Unterstellungen gegen die deutsche Politik wegen des Widerstandes des Sultans von Marokko, seinen Verpflichtungen Frankreich gegenüber nachzukommen, obgleich für diese nicht die geringste Motivierung geboten wird. Nun sucht man auch das schon stets mißliebige Auftreten Deutschlands in Kleinasien neuerdings zu verdächtigen, wobei das „Pariser Journal" den Ton angibt. Es verösfentlicht nämlich folgende Privatdepesche aus Jerusalem unter der Ueberschrift: „Seltsam e Haltung des Prinzen Eitel Friedrich in Palästina":
„Man hat wenig von der Reise des zweiten Sohnes Wilhelms II. gesprochen. Festgestellt muß werden, daß diese sich auf die Einweihung des protestantischen Sanatoriums auf bem Oelbcrgc unb auf die der katholischen Kirche auf dem Zionberge beschränkt zu haben scheint. Die ganze übrige Zeit wurde zu Spaziergängen und zu schnellen Ausflügen in der Umgebung von Jerusalem verwendet. Das Charakteristische bei dem Aufenthalte des Prinzen Eitel Friedrich war die zur Schau getragene völlige Vernachlässigung der ottomanischen Zivllbchörben. Dagegen beeilte er sich, sofort nach seinem Eintreffen ohne äußerlichen Prunk den verschüocnen religiösen Oberhäuptern unb namentlich dem armenische^ Patriarchat einen Besuch abzustatten, bevor er sich nach dem Serail begab, der 'doch auf seinem Wege lag. /Dieses Vorgehen hat die muselmännischen Kreise in lebhafte Aufregung versetzt. Uebrigens hat der Prinz unaufhörlich jede Herzlichkeit für die kirchlichen Persönlichkeiten ausgespart. Kurz, sein ganzes Vorgehen rief den Eindruck einer Person hervor, die eine unter dem wachsamen Auge Wilhelms II. eingetrichtcrte Lektion wiederholt und betätigt. Es bat ganz den Anschein, als habe Deutschland bezeugen wollen, daß es sich zum Beschützer aller Ehristcit gegen d i c Muhammedaner auf toi r f t. Ein an sich unbedeutender, aber bezeichnender Zwischenfall ist da hervorzuheben. Bei der Einweihung des Augusta-Viktoria-Sanatoriums maren alle Konsuln und die Oberen sämtlicher kirchlicher Gemeinden persönlich cingeladcn worden. Alle Konsuln, mit Ausnahme des französische,!, der sich bei dieser Gelegenheit an die Weisungen unseres Botsck-afters in Konstantinopel, Herrn Bomvard, gehalten hatte, waren bei dieser Feierlichkeit erschienen. Die Kustodie selbst hatte sich nur durch einige deutsche Franziskaner vertreten lassen, aber ihr Oberhaupt hatte unser Beispiel befolgt und sich des Erscheinens enthalten. Anderersnts hat Oesterreich als katholische Macht die Notwendigkeit cmp- sunden, auf die Bevölkerung zu reagieren, indem es nach der Abreise des Prinzen Eitel Friedrich einen Pilgerzug in Begleitung einer Abteilung österreichischer Matrosen nach Jerusalem entfaubte-. Die von Deutschland in Palästina gemachte Kundgebung steht offenbar mit dem Eindringungsplane in das türkische Asien in Verbindung, der in Berlin ausgearbeitet worden ist."
Es fehlt also nichts in diesem Artikel, nicht einmal der Hetzungsversuch gegen den Verbündeten Deutschlands.
Der Ausschuß stimmte schließlich einstimmig diesen Vorschlägen zu. Bei der Warenhaus st euer wurde den Gemeinden hie Befugnis der Einführung gegeben. Als Grenze, innerhalb welcher die Gemeinden die Steuer erheben können, wurden 1—5 Prozent des Umsatzes angenomm e n und zwar gegen eine Stimme. Auch bezüglich der Steuern auf Filialgeschäfte wurde den Ge
folge: Zwei Lakaien, ein Leibjäger und ein HauSvffiz-iant, Kammerrat Freiherr von Löw, das Neuvermählte Paar, die Brautführerinnen, die Großherzogin von Hessen mit ben Fürsten zu Solms und zu Stolberg, der Großherzog von Hessen und die Fürstin zu Solms, Prinz Reinhard zu Solms- Hohensolms-Lich mit der Gräfin Eonstantin zu Stolbergs Wernigerode und der Fürstin zu Stolberg.
Um 3 Uhr fand im Schlosse die Gratulations- cour statt, anschließend im „Großen Saal" die feierliche Galafest täfel. Wunderbar stimmungsvoll erschien der kostbare Silberschmuck des fürstlichen Hauses und der reiche Blumenflor zu der ganzen Innenausstattung des Saales Auf dem weißen Tafeltuch der hufeisenförmig gedeckten Tafel glänzten und blitzten die silbernen Teller und Bestecke, sowie das herrliche Krystall verführerisch. 73 Gedecke waren aufgelegt. Zur Rechten der Prinzessin Hermann hatte Platz genommen der Fürst zu Stolberg-Wernigerode, zur Linken des Prinzen Hermann die Fürstin zu Solms- Hohensolms-Lich, es folgten der Großherzog, die Gräfin Constantin zu Stolberg-Wernigerode; den Neuvermählten gegenüber saßen die Großherzogin von Hessen und ihr Bruder, der Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich, neben dar Großherzogin reihten sich Prinz Wilhelm zu Stolberg-Werni- aerodc, weiter die Fürstin zu Stolberg Wernigerode, der Landgraf von Hessen usw. an. Die erste Ansprache an die Neuvermählten hielt der Fürst zu Solms-Hohensolms-Li ch; der Fürst zu Stolberg-Wernigerode folgte mit einem Trinkspruch auf das Haus Solms. Die Kapelle des Infanterie-Regiments Kaiser Wllhelm spielte während der Tafel, die gegen 6 Uhr aufgehoben wurde, fröhliche Weisen. Gegen 7 Uhr brach das junge Ehepaar nach Frankfurt a. M. auf. Es wird eine zweiwöchige Hochzeitsreise nach dem Süden unternehmen und dann in Radenz in den Ostmarken des Reichs dauernd wohnen.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 25. Mai 1910.
"Von der LandeS-Universität. Dr. med. Kurt Laubenheimer, Prioatdozent für Hygiene und Bakteriologie an der Landeslmiversität, hat auf die venia legendi verzichtet. Er siedelte mit Professor Dr. Kostet, dessen erster Assistent er am hiesigen hygienischen Institut war, nach Heidelberg über.
" Studentische Unterrichtskurse für Arbeiter und Unterbeamte. Donnerstag, 26. ds. Mts., abends j/29 Uhr, findet in der höheren Mädchenschule ein Vortrag mit Lichtbildern über den Kometen statt. Auch Damen und Herren, die nicht an den Kursen teilnehmen, sind willkommen.
" Einrichtung einer Postagentur in Klein- Linden. Vom 1. Juni ab wird in Klein-Linden eine Postagentur eingerichtet, deren Dienststunden wie folgt festgesetzt wurden: a) an Wochentagen: von 8—11 Uhr vorm. und von 3—6 Uhr nachm.; b) an Sonn- und allgemeinen Feiertagen: von 8 bis 9 Uhr vorm. und von 12—1 Uhr nachm. Dem Landbestellbezirk der neuen Postagentur werde? die Orte Allendorf a. d. Lahn und Lützellinden zugeteilt. Klein-Linden ist zum Nachbarortsoerkehr mit Gießen zu- gclasien, für den Postoerkehr zwischen diesen beiden Orten und ihren Landbeslellbezirken findet also nach wie vor die Ortstaxe Anwendung.
Ms den ganzen Tag ^^«^ochuMags und L,t"b Nortliumberland- an™u letzte* Konzert nMcwmaen. Abends ganzen ÄMellnngs slabnbungen der Tnr im.
"JU4* ontetnaL Sahel). Nachm. 4 Uhr Mai, norm, von 8 Uhr Florett). Arena: Nachm. :et FMalMub 1884 qer. iucu der Arena, anher eitflfl it. LamStag. nachm. er Hrstiib Nottbumber- : on lunc und des Munk
Cmrlmven. An allen ibübnc, Rodel und Noch nlviele. Akitaro Lao, Marokkanische Tvrinaer Schaubühne: IM.öflK Rodelbahn. Schienhalle. ^aivcrilbcater,Tanzboden
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