Ausgabe 
23.10.1910 Drittes Blatt
 
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ist die Ausstellung täglich mit Ausnahme Samstags von 11 bis 1, Mittwochs auch noch nachmittags von 3 b i s 5 Uhr, an Sonntagen ununterbrochen von 11 b i s 3 U h r.

n. Schlitz, 20. Okt. Die Hochzeit der Gräfin Anna von Schlitz mit dem Marquis Mac Sniney of Mashanaglaß findet gutem Vernehmen nach am 23. No­vember statt. Im Januar nächsten Jahres soll dann die Hochzeit der Gräfin Marie mit dem Grafen von Luxburg, Hauptmann im kgl. bayerischen Generalstab, stattfinden.

L Laubach, 21. Okt. Seit 14 Tagen ist die hiesige Jugend eifrig mit dem M ä u s e f a n g beschäftigt. In jeder Woche sind 2000 Stück auf der hiesigen Bürgermeisterei ab- geliesert worden; hierfür zahlt sie für 1000 Stück 15 Mk., nahezu 5000 Stück sind bereits eingeliefert worden.

L. Friedberg, 21. Okt. Der am nächsten Dienstag und Mittwoch stattfindende Pferdemarkt scheint nach den cingetroffenen Anmeldungen recht belebt zu werden, voraus­gesetzt, daß kein schlechtes Wetter eintritt. Dec Verkauf der Pferdelose ist recht flott, besser wie er in den ganzen letzten Jahren war. Die Technische Akademie wird in nächster Woche ihre Vorlesungen beginnen, nachdem seither Vorkurse stattfanden.

X Hanau, 20. Okt. Die Stadtverordneten haben heute abend eine teilweise Neuregelung der Löhne der ständigen städtischen Arbeiter beschlossen. Tie den verheirateten städt. Arbeitern bisher gewährte Zulage von 1.80 Mark wöchentlich fällt als solche fort und wird allgemein in allen Klassen und Stufen den Löhnen als Lohnbezug zugesetzt. Tie unterste Stufe der 4. Lohnklasse mit 18 Mark wird gestrichen und beträgt nunmehr 21 Mark. Tie Arbeiter dieser Lohnklasse rücken dem entsprechend sämtlich um eine Stufe auf. Diese Neuregelung ist rückwittenb bis 1. April 1910. Ein Antrag der sozialdemokratischen Stadt­verordneten, sämtliche städtische ständige Arbeiter vom 1. April 1910 ab um eine Lohnstufe aufrücken zu lassen, wurde an den Finanzausschuß verwiesen.

X. Ost heim (Rhön), 21. Okt. Die Unterschlagungen des seit dem 12. d. Mts. flüchtigen Stadtkämmerers Winzer sind bedeutender wie anfangs vermutet wurde. Der Vertust der Stadtkasse und der städtischen Sparkasse beträgt min­destens 26 000 Mk., während in der Vorschußkasse mehr wie 8000 Mk. feblen, so daß Winzers Veruntreuungen wohl 35 000 Mk. übersteigen werden. Der Flüchtling hat jetzt von Monte Carlo aus mittels Einschreibbriefs bei dem hiesigen Amtsgericht förmlich protestiert, die seinen Kindern ge­hörigen Sachen bei dem einzuleitenden Konkursverfahren anzugreifen und mitgeteilt, daß er mit seiner Frau in Güter­trennung lebe. Diese wird vorläufig hier noch in Hast behalten. Zur Deckung sind etwa 12000 Mk. vorhanden.

(Ein Uranker vor Gericht.

ss Marburg, 21. Okt.

Wie ein Roman hört sich eine Verhandlung an, die sich heute vor der hiesigen Strafkammer abspielte. Als Angeklagter erschien ein in den 50er Jahren stehender Manu, der angab, Nrkolai zu heißen und in Paris geboren LU sein. Diese Personalien hatte er sich erst im hiesigen Ge­fängnis beigelegt, in das er unter dem Namen Schöneberg eingeliesxrt worden war. Auch seine ganzen Vorstrafen, meist wegen Bettelns, die er auf seinen Wanderfahrten in den verschiedenen Städten Hessen-Nassaus erlitten, waren aus diesen Namen eingetragen, da er auch die diesbezüg­lichen Papiere und den Trauschein mit feiner vor einigen Jahren verstorbenen Frau besaß. Heute hatte er sich wegen falscher Namensführung und Täuschung der Behörden zu verantworten. Wie aus der Verhandlung festgestellt wurde, war die Verstorbene gar nicht seine rechtmäßige Gatttn ge­wesen. Kurz nach ihrer Verheiratung war sie mtt Nikolai ihrem Manne weggelaufen und dieser führt seitdem den Na­men Schöneberg. 4 Kinder, die dieser wilden Ehe entsprossen, wurden auf diesen Namen eingetragen und als vor einigen Jahren im Münsterlande die Frau starb, tat der Mann voll und ganz seine Schuldigkeit und sorgte auch für die Unterbringung der Kinder. Dann zog er wieder auf der Landsttaße weiter, bis man ihn in Untersuchungshaft brachte. Der Angeklagte beklagt sich heute über Kopfschmerz und führte allerhand wirre Reden, aus denen herauskl^ng, daß er wegen schwerer Verbrechen verfolgt zu sein sich einbildet. Kreisarzt Pros. Dr. Hildebrand meint auch in seinem Gutachten, daß Mkolai an Halluzinationen leide. Das Ge­richt war der Ansicht, daß der Mann augenblicklich geistes­gestört sei und deshalb nicht besttaft werden könne.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 21. Oktober.

Eines freigesprochenen Bettlers wegen hat die Staatsanwaltschaft ein Urteil des Amtsgerichts Alsfeld angefochten. Aus Grund vorläufiger Festnahme hatte das Amtsgericht den Dreher K. B. aus Essen a. d. Ruhr al geurteilt. Ter Angeklagte war geständig, gebettelt zu haben; er berief sich aber auf Notstand und es erfolgte auch nach § 54 seine Frei­sprechung. Die Staatsanwaltschaft focht das Urteil an und ver­suchte den Angeklagten zu ermitteln, was aber nicht gelang, weshalb seine öffentliche Ladung durch Anschlag an die Gerichts­tafel erfolgen mußte. Der Angeklagte erschien nicht und die Staatsanwaltsck-aft stellte den Antrag, in seiner Abwesenheit zu verhandeln. Das Gericht lehnte den Aittrag ab, da an dm ,An­geklagten am Amtsgericht keine Ladung ergangen war, er viel­mehr auf Vorführung hin abgeurteilt worden war.

Wegen Uebertretung des Wandergewerbesteuergesetzes gingen dem Handelsmann L. L. zu Homberg a. d. Ohm durch Die Verwaltungsbehörde zwei Strafbescheide von je 15 Mark zu, unter der Llufforderung, die vorenthaltene Steuer nachzuentrichten. Es ist iljm zur Last gelegt, außerhalb des Gemeindebezirks seines Wohiiortes Bestellungen auf Waren bei Privatpersonen gesucht zu haben, ohne dies bei dem zuständigen Finanzamte angemeldet noch eine Aesck>einigung über die gezahlte Wandergewerbesteuer bei sich geführt zu haben. Am Schöffengericht beftritt der Angeklagte, als Hausierer in Betracht zu kommen, da er keine Waren, sondern nur Warenmuster bei sich führe, weshalb ein Wandergelverbeschcin nickst erforderlich sei. Die Elftscheidung des Schöffengerichts, nach der er in die von dem Finanzamt angesetzten Strafen verurteilt wurde, sockst er au und mackste geltend, er habe nicht blos auf mündliche, sondern auch auf schriftliche Bestellungen bin die Waren an die Kunden verabfolgt. Er suchte dieses durch Vorlage eines Notizbucl-es zu beweisen, in welchem sich eine von seiner Hand geschriebene Ausforderung besindet, er, dezw. sein Sohn, mögen bei ihrer jeweiligen Anwesenheit in den Ortschaften bei

Nr. 248

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Gberheßen

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= Das nächste Schwurgericht beginnt für die

DieSiebener LamiNendlStter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das Ureisblatt für den Kreis Sieben" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

politische Tagesschau.

Regierung und Hansabuud.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag'

Redaktion: ^^112. Tel.-AdruAnzergerGießen»

DieNordd. Allgem. Ztg." hatte vor einigen Tagen gegen einen W a h l f o n d s au fru f des Hansabundes Stellung genommen, in dem es u. a. geheißen hatte:

..Schutzlos .standen Gewerbetreibende, Kaufleute und Jndu- itrielle bisher den jahraus, jahrein eintretenden schweren Schä­digungen gegenüber, mit denen fortgesetzt gewerbefeind- ich e, von Unverstand oder Eigennutz diktierte Maßregeln Dct Gesetzgebung und Verwaltung jeden einzelnen Kaufmann enttechten und belasten."

TieN o r d d. Allgem. Z t g." bemerkte dazu:

Eine solche Sprache war bisher den staatsfeind- sichen Parteien Vorbehalten, zu denen übcrzutaufen )tr Honsabund die bürgerlichen Kreise verhindern will."

Aus OtaSt nuü Land.

Gießen, 22. Oktober 1910.

Ueber das Einhalten der Tauben zur Saatzeit geht uns vom Lande folgende bemerkenswerte Zuschrift zu:

Was in Nr. 241 Ihrer geschätzten Zeitung über den Nutzen der Wildtauben und Feldhühner für die Lanvwirtfchait gesagt ist, gilt genau so auch von den Haus- oder Feld­tauben. Auch sie iverden aus Unwissenheit oder Bosheit be­zichtigt, der Landwirtschaft durch Befliegen der frischen Saat schäd­lich zu sein unb man hat sogar zum Schlitze der Landivirtjchast ein Gesetz gegen sie gemacht. Aber mit Unrecht. Ties haben schon die im Jahre 188« auf Veranlassung des früheren preußischen üandwirtschaitsministers Luetus angestellten eingehenden llnter- suchungen schlagend bewiesen, iveiche in den Landwirtschaftlichen Jahrbüchern von 1889 veröffentlicht wurden. Bei 127 Tauben wurden öl 461 Körner unserer Kulturpflanzen und 63 392 Unfraut- iämereien, darunter 29 666 Römer von Hederich, 1913 von wilden Wicken^ 6020 von Knotend) gesunden. Durch weitere eingehende Untersuchung wurde noch sestgestellt, daß die gefundenen Getreide- korner von den Tauben zum größten Teil nicht auf dem Saat­acker, sondern auf dem Stoppelacker aufgelesen waren, da sie noch meinens mit schmutzigen Blüienspelzen umkleidet waren; viele andere stammten aus dem Straßentehricht, wie durch Wägungen ieftgeftellt wurde. Bei einer einzigen Taube wurden 1305 Hederich­körner gesunden, eine andere, die am 4. Dezember geschossen wurde, hatte im Kropf 3933 Hederich-, 56 Knöterich- und 56 andere Unkrautkörner. Aus diesen Untersuchungen ergibt sich also mit aller Deutlichkeit, daß die Tauben eine Unmenge von Unkrautsamen vertilgen und, was ja die Hauptsache ist, deren Keimkraft ver­nichten, denn es ist nicht gelungen, in den Därmen der Tauben keimkraitigen Samen nachzuweisen. Auch kleinere V, cm lange schwarze Schneckchen werden häufig in den Kröpfen geschlachteter Tauben getunben. Diese Tiere sind also nicht der Landwirtschaft schädlich, sondern nützlich, und es widerspricht daher dem eigeiiiien Interesse der Landwirtschast, sie, ivie das noch nach einer ver­alteten Polizeiverordnung möglich ist und auch hier und da noch von Polizeibehörden besohlen wird, während der Saatzeit im Früh­jahr und Herbst bis zu 4 Wochen im Schlag einzuhalten. Dieses lange Einsperren der Tauben »st aber obendrein eine Tierquälerei, selbst dann, wenn der Besitzer den eingefallenen Tieren täglich reichlich Futter und mehrmals frisches Wasser reicht, beim das Futter, welches bie Tauben besonders lieben, den Unkrauisamen, können sie von ihrem Herrn nicht betommen und dann fehlt ihnen u. a. der nötige Sand und Kalk, deren sie zur Verdauung und Eierbildung bedürfen. Daher büßen sie auch nach mehrtägiger Einsperrung in der Regel ihre Freßlust und Munterkeit ein und pflegen meist traurig auf ihren Stangen zu sitzen; auch gehen während eines vierwöchentlichen Arrestes stets sämtliche noch nicht flügge Jungen, iveil sie von den Alten nicht mit den richtigen Futterstoffen versehen werden können, zu Grunde, ohne daß der Züchter irgend welche Schuld daran trägt; er hat nur den Schaden davon. So ist also das Einsverren der Tauben zur Saatzeit ganz und gar unangebracht und die Landivirte, welche diese Zwangs­maßregel gegen diese nützlichen Tiere bei ihrer Polizeibehörde ver­langen, schädigen sich selbu. Vielleicht geben diese Zeilen dem T i e r s ch u tz v e r e i n Anlaß, bei unserer Regierung um Auf­hebung des betressenden Gesetzesparagrapheir vorstellig zu werden.

Zum Schlüsse der Beratung über das Gerichtsverfassungsgesetz wurde der Beschluß der ersten Lesung, wonach die Schweigepflicht über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch für die Richter ausdrücklich ausgesprochen wurde, aufgehoben und der jetzige Rechtszustand wieder hergestellt. Ausschlaggebend dafür war die Stellung der Richter als Beamte.

Dann begann diezweiteLesung derStrafprozeß- ordnung.' Zum § 1 lag der Antrag vor, den Gerickstsstand der begangenen Tat für die Presseausschließlich" auf das Ge­richt zu beschränken, in dessen Bezirke die Druckschrift erschienen ist. Der Antrag wurde gegen die sozialdemokratischen und frei­sinnigen Stimmen abgelehnt. Im übrigen wurde über eine ganze Reihe von Anttägen verhandelt, die zuck Teil schon in der ersten Lesung gestellt waren. Die Beratung gedieh bis zmn § 25, dem Ende des zweiten Abschnitts.

Weiterberatung Sonnabend.

Durch das neue Verbot, nach dem überhaupt dasAuf­treten" dänischer Prediger in Nordschleswiggrundsätzlich nicht mehr zulässig ist", ist nicht nur die bisherige Praxis ^-aufgehoben worden, sondern das Verbot hat in seiner letzigen Fassung eine Schärfe angenommen, die auch über die ursprüngliche Form aus dem Jahre 1873 weit hinaus- A «geht. ____________________________________________

Die Ueichrversicheningrordnung.

: Berlin, 21. £)Tt

Der Reichsversicherungsausschuß begann heute die Be­ratung beim Abschnttt über das Verfahren bei der Kranken­versicherung, § 1534, setzte aber die Abstimmung über diesen Paragraphen' aus, weil noch nicht feststeht, ob die Ver­sicherungsämter als erste Instanz gelten sollen. Die folgen­den Bestimmungen über die Unfallanzeige wurden mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. Im Ab­schnitt über ttie Unfalluntersuchung wird u. a. bestimmt, daß auf Antrag der Versicherungsträger Sachverständige zuzuziehen sind. Es wird hinzugefügt, daß auck) auf An­trag des Verletzten Sachverständige zugezogen werden können. § 1549, wonach die Ortspolizeibehörde ein erstes ärztliches Gutachten einznholen hat, wiro gestrichen. Die Vorschriften des § 1548 über die durch die Unfallunter­suchung zu machenden Feststellungen werden nach verschie- oenen Richtungen erweitert unb bestimmt, daß,das Reichs­versicherungsamt nähere Vorschriften für die Niederschrift der Untersuchungsver aydlungen erlassen kann. Der Ab­schnitt über die Unsattuntersuchung (bis § 1551) wurde in der heutigen Sitzung erledigt. Weiterberatung: Samstag.

-gestrigen Freitag-Nummer:

| Die Regierung in Schleswig hat jetzt dänischen ^Geistlichen die Ausführung von Amtshandlungen in y Nordschleswig verboten. Sie dürfen demgemäß auch nicht y mehr in Privathäusern religiöse Vorträge halten ober an ber

Lahre eines Angehörigen reben. Im Falle der Ueber­tretung soll sofort ein Ausweisungsbefehl ausgestellt werden.

Das Verbot hat, wenn auch in weniger strenger Form, schon früher bestanden. Den Anlaß hatte ein Pastor Svej- i strup gegeben, der nach feiner Entlassung aus der schles­wig-holsteinischen Landeskirche die Freigemeinde in Röd- , ding gegründet hatte. Als er nach seiner Anstellung in Dänemark, durch die er natürlich seine preußische Staats- " angehörigkeit verlor, noch weiter in Nordschleswig kirchliche ,2 Handlungen ausführen wollte, erließ die preußische Re- gierung im Jahre 1873 ein allgemeines Verbot gegen das Auftxeten dänischer Geistlicher in Schleswig. Von dieser Regel dursten aber in besonderen Fällen Ausnahmen ge- nu macht werden; vor allem wurden bei Beerdigungen däni- ea schen Predigern, die im Sterbehause zu reden wünschten, . keine Hindernisse in den Weg gelegt. Im Anfang der di 90er Jahre erhielt bas Verbot eine milbere Fassung; ber zustänbige Probst konnte nunmehr bänischen Geistlichen er- ,, tauben, diesseits der Grenze kirchliche Handlungen zu voll-

Der Vorsitzende des Hansabundes, Geheim­cat Riesser, wendete sich gegen diesen offiziösen Vorstoß iiiib erklärte nach denMünch. Neuest. Nachr.":

Es wäre nach meiner Ueberzeugung notwendiger und rich- tiger gewesen, wenn dieNorddeutsche", die in der ganzen letzten Zeü nie ein Wott gegen weit schärfere Wendungen des Bundes )er Landwirte, nicht einmal gegen dessen Boykottierungs- politif gefunden hatte, einmal die allein wichttge, ernste Frage untersucht hätte, woher es denn kommt, daß selbst Männer, die iid) ihrer Verantwortung voll bewußt sind und ebensowenig wie ihre Gegner daran denken, der Arbeit aller Erwerbsstande den ifr notwendigen Schutz zu versagen, sich in ihrem Gewissen uerpflichttt fühlten, so scharf und so rückhaltslos zu reden. Sie hätte endlich einmal die Frage aufwerfen sollen, ob denn nicht in der Tat ein großer Teil der auch in solchen Kreisen herr­schenden Erbitterung daher kommt, daß eine ganze Reihe von Ge­setzen, Verordnungen und Enqueten der letzten Zeit, also von ..Maßregeln der Gesetzgebung und Verwaltung", welche Gewerbe, bandel und Industrie nicht zur Ruhe kommen ließen, seitens Der agrar-demagogifchen Richtung, teils aus Unkenntnis der ge- iverblichen Bedürfnisse, teils aus rein egoistischen Sonderinter­essen heraus, sowohl der Regierung wie der Nationdiktiert" und nifgebrängt worden ist. Ich erinnere hier an überaus zahl­reiche-Vorschriften der Fabrik- und Geiverbegesetzgebung, an das netzte Branntweinsteuergesetz, an den Feldzug gegen das für die Industrie unentbehrliche Kanalsvstem, an die zähe Aufrechter­haltung der preußischen Wahlkreiseinteilung, welck^e für viele Lan- Derteile die absolute Herrschaft des Großgrundbesitzes sichert und Den berechtigten Einfluß der Industrie und Geroerbetteibenden "oroie der städtischen Bevölkerung überhaupt nahezu ausschaltet, enter an die Ablehnung des Ausbaues der Besitzsteuern durch ?ine Erbschaftssteuer u. a. m. Hätte dieNorddeutsche", dem Ernst der Lage entsprechend, diese Fragen erörtert, so wäre wohl ruch sie zur Erkenntnis gelangt, daß es nur einen Ausweg aus Der heutigen Zerfahrenheit und nur einen Weg gibt, die uto- I Mischen Ziele der Sozialdemokratie mit Erfolg zu bekämpfen, aenn es nämlich gelingt, eine offene und entschiedene Abkehr k jon der agrar-demagogischen Richtung sowie ferner herbeizuführen, | Daß nicht mehr fast ausschließlich oder überaus vorwiegend eiw- i je'nen Schichten der Bevölkerung, 'sondern der Gesamtheft des 1 Sürgertums die diesem gebührende Stellung in der Verwaltung : inb Leitung des Staates gesichert werde. Eine Politik des Zu­redens und Abwattens ist nicht geeignet, den bürgerlichen Kreh- ' en, worauf es vor allem ankommt, Vertrauen unb neues Attft nnzuflößeg.

Dänische Geistliche in Nordschleswig.

DieVoss. Ztg.", die öfter in ihren Spalten bie zahl- reichen Hetzereien unb Uebergriffe dänischer Agitation in 4 Norbschleswig feftgeftellt unb benagt hat, berichtet in ihrer

Drittes Blatt 160. Jahrgang Samstag. Oktober 1910

vie zweite Lesung der Zustizgesetze im Ausschuß.

:: Berlin, 21. Oft

Der Strafprozeßausschuß setzte heute die gestern begonnene Meine Polenaussprache" sott. Allseitig, auch unter Einschluß des einen Antragstellers, war man einig, daß die Bestrafung 'j ber Personen, die wider besseres Wissen sich als der deutschen "j Sprache nicht mächtig bezeichnet haben, die fiäjer vorkommenoen Mißstände nicht beseitigen würden. Der Eintrag wurde dann durch einen neuen ersetzt, wonach der Richter einen Dolmetscher zuziehen muß, wenn ber Gemeindevorsteher bescheinigt, daß der Betreffende der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Gegen diesen Antrag wurde geltend gemacht, daß durch ihn die Entscherdung i aus der Hand des unparteiischen Ricksters in die des Gemeinde- - Vorstehers gelegt würde. In der Abstimmung wurden schließlich

-alle Anttäge abgelehnt;esverbleibtbeidem geltenden R e ch t s z n st a n d. y . _ , . .

.Als .juristischer Leckerbissen" wurde folgender Antrag zu § 196 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichnet:Hängt von der Art und Weise der Abstimmung die Entscheidung m der Sache ab, so haben die Entscheidungsgründe den Hergang ber der Ad- stimmung darzulegen unb zu begründen." Die Aussprache be- ,e toegte sich auch lediglich aus juristischem Gebiete. Der Antrag fand nicht die Mehr heft.

Provinz Oberhessen am Montag dem 5. Dezember l. I., vormittags 97, Uhr. Den Vorsitz sühtt LandgerichtSrat Schmidt.

* Einschränkung des Verkehrs in den Kasernen. Wie wir erfahren, sind höheren Orts infolge mehrerer be­kannt gewordener Fälle von Spionage einschränkende Be- Üimmungen über den Verkehr von Zivilpersonen in den Kasernen gegeben worden. Es ist daher auch hier in Gießen angeordnet worden, baß ein direkter Verkehr ber Gewerbetreibenden mit den Mannschaften in den Kasernen nicht mehr slattfinden darf. Es wird den Gewerbetreibenden daher empfohlen, sich mit ihren Offerten schriftlich an die Komvagnie-Chess, nicht an bie Felbwebel oder andere Untec- ofsiziere zu ivenden.

** Kun st verein. Die Gemälde-Ausstellung im Turmhaus am Brand ist von morgen, Sonntag, an wieder geöffnet. Die Ausstellung, die nahezu 100 Oelgemälde, Aquarelle, Zeichnungen und Plasttten umfaßt, besteht aus atolleitionen von Richard Kaijer-München, Anton Schöner- Berlin und des Vereins Düsseldorfer Künstler. Gevsfnet