Ausgabe 
3.8.1910 Zweites Blatt
 
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«r. 179 Zweites Blatt

160. Jahrgang

Mittwoch S. August 1910

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Zamiliendlatler" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblalt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

General-Anzeiger für Gdechefien

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unioersitats - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: e=^5L Redaktion:^^ 112. Tet.-AdruAnzeigerGießen.

Die allzu fiskalische Reichspost.

In das Getriebe der Reichspostvcrwaltnng scheint ein ) fiskalischer Zug sich eingefchlichen zu haben, daß die Gütliche Meinung reichlich Anlaß hat, dem zuständigen k latsselretär vorzul-alten: er möge besser: eingedenk sein, ß der seinen Händen anvertraute riesenhafte Apparat erster Linie dem Verkehrsinteresse zu bienen hat. Der erspannte Fiskalismus ist in keinem anderen Ressort von verderblichen Wirkungen wie gerade bei der Reichspost, m diese wirb zum nicht geringen Teil von der Gunst

Publikums getragen. Die vorzutragenden Beschwer- i entnehmen wir der vom Deutschen H a n b e l s t a g e i causgegebenen ZeitschriftHandel und Gewerbe".

k Wie dort berichtet wird, machen die Postverwältungen i in größeren Städten begründeten Ei l b o t en in sti - uten vielfach wegen angeblicher Verletzung des Postregals icn Prozeß. Zunächst nruß in Erinnerung gebracht werden, das Postgesetz von 1871 lediglich die Beförderung von verschlossenen Briefen als Monopol der Post in Anspruch nahm, und zwar nur dann, wenn die Beförderung nach anderen Orten erfolgte. Das Postregal wurde als- )ann im Gesetz vom 20. Dezember 1899 ausgedehnt auf verschlossene Briefe int Ursprungsort; ferner wurde der Betrieb von Anstalten zur gewerbsmäßigen Einsammlung, Beförderung oder Verteilung von unverschlossenen Briefen, harten, Drucksachen und Warenproben mit Aufschrift be- sämmter Empfänger verboten. Man durfte hiernach an- nehmen, daß unverschlossene Briefe usw. ohne bestimmte

| ?!dresse von privaten Beförderungsanstalten verteilt wer­den dürfen. Bei wortgetreuer Auslegung könnte man aber auch eine Briefbestellung an bestimmte Empfänger durch besonders angestellte Personen für zulässig erachten, falls ! bie Boten für diesen besonderen Zweck beordert oder vom

Absender zeitweilig beschäftigt wurden. Das ausschlag­gebende Moment war eben die Mitwirkungder Anstalt" bei Sortierung, Verteilung usw.

In der Begründung zur Novelle von 1899 ist gesagt, ! baß den Dienstmännern, sowohl den selbständigen als auch wichen, die einem Dienstmanninstitut angehören, nicht untersagt werden soll, Aufträge zur ?lötragung von Briefen gegen Bezahlung auszuführen, soweit sie nicht deren Ein- , sammlnng gewerbsmäßig betreiben. Hierbei ist die.Frage aufgeworfen worden, ob die Eilboteninstitute nicht' ledig­lich modernisierte Dienstmanninstitute seien. Ein füngst I ergangenes Urteil des Landgerichts in Düsseldorf , hat diese Frage unter gewissen Voraussetzungen bejaht.

Lediglich in dem Umstand, daß das betreffende In­stitut Verträge zur Abtragung von Massensendungen »ab- schloß und auch deren Sortierung übernahm, erblickt die 3 Strafkammer ein Merkmal, das dem Institut in den vor- -i liegenden Fällen den Charakter des Dienstmanninstitutes naijm. Daraus könnte gefolgert werden, daß, Menn man r sich von einem solchenDienstmanninstitut" lediglich einen i Boten zur Dienstleistung zur Verfügung stellen, von ihm Briefe abtragen läßt, eine strafbare Handlung gemäß Ge- li fetzesbegründung gar nicht vorliegt. Denn von einerge- \\ werbsmäßigen Einsammlung" von Briefer: kann doch bei .! diesen Eilboteninstituten wahrlich nicht die Rede sein. Das ' gilt nun aber nach der obwaltenden Rechtsprechung wie- [j herum nur für unverschlossene Briefe, Karten, Druck­sachen und Warenproben und für verschlossene Briefe nur 8 bei der Beförderung über die Gemeindegrenzen des Ur- . sprungsortes hinaus. Für die Beförderung von ver­schlossenen Briefen im Ursprungsort gilt es gemäß Reichs- gerichtSurteil nicht. Denn nach ihm istPrivatbeför- derungsanstall" jederBetrieb von Beförderungen irgend­welcher Art mit organisierter Einrichtung". Da dies nun schlechterdings für jedes Eilboteninstitut zutrifft, so darf man sich deren Boten zur Beförderung von verschlossenen Briefen im Ursprungsorte nicht bedienen. Wer ,dem- , nach eine Theatereinlaßkarte, einen Scheck, Wechsel oder sonstiges Geld oder Wertpapiere in verschlossenem Brief­umschlag, wer Blumen mit einem verschlossenen Brief, wer irgend eine Ware mit verschlossener Rechnung durch einen roten, grünen oder blauen Radler überbringen läßt, wer verschlossene Reklame in die Häuser durch Angestellte von

Eilboteninstituten verteilen läßt, ist einer Strafe des vier­fachen Portos, mindestens von 3 Mk., verfallen.

Wir können nicht behaupten, daß ber ganze Kasus klar zu übersehen ist. Der Eindruck ist aber leider nicht zu verwischen, daß die Reichspost mit etlichen Finten der ihr unwillkommenen Konkurrenz das Leben zu erschweren trach­tet. Das ist nicht hübsch, denn wir meinen, daß bie Ar­beitsgebiete zwischen der R e i ch s p o st und den Eilboten- inftituten sehr wohl sich deutlich abgrenzen lassen, wobei beide ihre Rechnung finden könnten. Die Reichspost darf nur nicht sich allzu fiskalisch geberden. Umsoweniger, als sie gar nicht darauf eingerichtet ist, die Dienste der Eil­boten, nämlich die unverzügliche Beförderung gewisser Gegenstände, zu übernehmen. Die schnelle Ueberrnittlung von Nachrichten durch die Post ist zwar unter Umständen möglich, aber doch durchaus noch nicht mit solcher Ge­schwindigkeit und Bequemlichkeit, daß besondere Boten ent­behrt werden könnten. Die ständige Ausdehnung der Fern­sprechnetze schränkt allerdings die Notwendigkeit brieflicher Benachrichtigung mehr und mehr ein, jedoch beseitigt sie sie natürlich bei weitem nicht vollständig. Der Stadttele­graphendienst aber besorgt die Uebermittlung von Nach­richten noch nicht schnell genug, überdies für ausführlichere Mitteilungen zu teuer. Eine Abholung der Nachrichten beim Absender findet in keinem Fall statt. Gerade dieser Umstand macht die Einrichtungen der Post unvollkommen, in vielen Fällen unbenutzbar. Die Verteilung von Masfen- sendungen ohne Angabe genau und eindeutig bestimmter Empfänger schließlich lehnt die Post überhaupt ab. Obwohl also die Post gar nicht in der Lage ist, die Dienste zu leisten, die jetzt von den Eilboteninstituten übernommen werden, erhebt sie trotzdem fortgesetzt Klage gegen diese wegen Verletzung der Postgesetze.

In der Begründung zum Postgesetz von 1899 wird ausdrücklich erklärt, daß durch den Postzwang die Brief­beförderung durch Boten im Ursprungsort einer Beschrän­kung zugunsten der Post nicht unterworfen werden soll. Das Gesetz wollte eben nur die Privatposten treffen, nicht aber z. B. Dienstmannsinstitute, die Aufträge zur Abtra­gung von Briefen gegen Bezahlung ausführen. Die Eil­bote n a n st a 1 t e n sind aber ihrem Wesen nach kaum etwas anderes als modernisierte Dienstmannsinstitute, Anstalten, die damals noch unbekannt waren, daher im Gesetz auch nicht ausdrücklich benannt werden konnten. Diese An­stalten, welche einem dringenden Verkehrsbedürfnisse ent­sprechen und sich rasch einbürgern, werden nun in An- klamm er ung an den Wortlaut des Postgesetzes den ehe­maligen Privatposten gleichgestellt und demgemäß verfolgt und verurteilt. Die Kaufmannschaft zu Königsberg hat den Reichskanzler ersucht, das Postgesetz dahin zu erweitern, daßim Ursprungsort die Beförderung von geschlossenen Briefen durch Boten, die im Dienste einer Privatbeförde­rungsanstalt stehen, erlaubt ist, wenn es sich um lieber* bringung einzelner Briefe, nicht um' Verteilung von Massen- auftief er ungen handelt". Muß aber wirklich erst ein langer Instanzenzug beschritten werden, um den Herrn Staats­sekretär zu belehren, daß er nicht den Fiskalismus mo­dernen Verkehrserleichterungen in den Weg stellt?

und Flotte.

General der Infanterie z. D. v. Spitz Der Vorsitzende des Deutschen Kriegerbundes General der Infanterie z. D. Alexander von Spitz ist, wie wir bereits meldeten, im Alter von 77 Jahren gestorben. Schon seit längerer Zeit kränkelte er und konnte an den Vorstands­sitzungen nicht teilnehmen.

Alexander von Spitz war am 1. November 1832 in Bonn ge­boren, am 1. Oktober 1851 trat er als Einjährig-Freiwilliger beim damaligen 8. Artillerie-Regiment ein. Er kam im folgenden Jahre zum 29. Infanterie-Regiment, später als Leutnant zur 8. Pionier­abteilung, rückte 1860 zum Oberleutnant im Infanterie-Regiment Nr. 69 und 1866 zum yanptmann auf. 1870 mar er zuerst Kompagniesührer beim Ersatzbala:llon des Regiments und wurde dann für die Dauer des mobilen Verhältnisses als Adjutant zum

töcnerrtlgouüecncmeut am Rhein kommandiert. Er war danach Adjutant beim Gouverneur von Mainz, kam 1873 zum In­fanterie-Regiment Nr. 19 und als Adjutant zur 13. Division, worauf er zum Major befördert und als Adjutant 511111 General­kommando des 1. Armeekorps kommandiert wurde. Ini April 1874 wurde Major Spitz zum Kriegsministerium, Departement für das Jnvalidenwesen, kommandiert, rückte im Septeniber 1880 zum Oberstleutnant und 1881 zum Abteiluugschef auf, worauf er im No­vember 1884 zumOberslen befördert wurde. Aml9.Juli l886wurde er geadelt, erhielt im 9luguft 1888 feine Beförderung zum General­major und wurde im Juni 1889 als Direktor des Departements für das Jnvalidenwesen im Kriegsministerium angestellt. Im November 1890 folgte seine Beförderung zum Generalleutnant, und ein Jahr später ivurde er zuni stellvertretenden Bevollmächtigte»! beim Bundesrat ernannt. Nach fünf Jahren, am 18. August 1896, wurde er als General der Infanterie zur Disposition gestellt und ihm am 1. Oktober 1901 die Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 7. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 69 erteilt. An seinem 70. Geburtstag wurden dein hochverdienten General zahl­reiche Ehrungen und Ovationen zuteil. Der Kaiser hat wiederholt die hohe, verdienstvolle Tätigkeit des Generals anerkannt.

2hid Stadt rind Land

Gießen, 3. August 1910.

** Studentische Unterrichtskurse für Ar­beiter und Unterbeamte. Der französische und englische 'Kursus wird auch während der Universitäts­ferien fortgesetzt und zwar Donnerstags abends im Kölle- gicngebäude.

** Das Verwaltungsgebäude des Elek­trizitätswerkes, das im Herbst v. I. begonnen wurde, ist im Innenausbau so weit vorgeschritten, daß es in einigen Wochen bezogen werden kann. Das Bauwerk macht mit seinem hohen Mansardendach und seinen grün gestrichenen Rolläden den Eindruck eines schmucken Schlößchens. Während im Erdgeschoß die Räume für die Verwaltung, auch die der Straßenbahn Platz finden, wird der obere Stock als Di­rektorwohnung dienen. Auch der Maschinenmeister erhält im Hause sein Heim, so daß stets auch nachts immer jemand zur Hand ist, falls im Werk etwas außergewöhn­liches passiert.

** Der Empfang seiner Kreuznacher Wett­turner, besonders des 1. Siegers Ludw. B e p 1 e r, den der Türnverein von 1846 gestern abend veranstaltete, gestaltete sich besonders herzlich und ließ erkennen, welch große Sym­pathien die Turnerei in unserer Stadt hat. Eine zahlreiche Menschenmenge erwartete die Turner am Bahnhof und be­grüßte Herrn' Bepler mit brausenden Hoch- unb Gutheil­rusen. Dann ging es im stattlichen Zuge unter Vorantritt einer Musikkapelle durch die Stadt zum Einhorn zu einem F e st k 0 m m e r s , der außerordentlich zahlreich besucht war. Der 1. Sprecher des Turnvereins^Redakteur Heß, hob den großen Erfolg hervor, den der Verein durch sein Mitglied Bepler errungen habe, dankte diesem für seine treue, un­ermüdliche Turntätigkeit und brachte ein dreifaches Gut- Heil auf ihn aus, das jubelnden Widerhall fand. Stadtv. Helm beglückwünschte namens des Turngaues Hessen den Turnverein zu seinem großen Erfolg und mahnte zu wei­terer Arbeit im Dienste de^ deutschen Turnens. Kaufmann Althoff, der 2. Sprecher, dankte den übrigen, auf dem Kreuznacher Fest turnerisch tätig gewesenen Mitgliedern^ besonders den Musterriegenturnern und ihren Leitern, Turnwart Heuser und Turnlehrer Will. Letzterer for­derte alle Turner zur tätigen Mitwirkung an den Aufgaben des Turnvereins aus, damit Beplers Sieg die Ursache neuer turnerischer Erfolge werde. Schlossermeister M. Dörr brachte den Damen des Turnvereins ein Gut-Heil aus, worauf Kaufmann Karl Weidig der Ellern des ersten Preisträgers gedachte, die einen so tüchtigen Turner herangezogen hätten. Mit einem Gut-Heil auf das Vater­land, dem die ganze Arbeit der Turner gelte, schloß die Reihe der Ansprachen, worauf mit dem Gesang vonO Deutsch­land hoch in Ehren" der Kommers ausllang. Musikvor­träge und gemeinsam gesungene Turnerlieder füllten dess übrigen Teil des Abends aus^ der in schönster Weise verli^

** Die Rechtsberatungsstelle des Evang. Arbeitervereins jwurde im ersten Jahre ihres Be­stehens in 176 Fällen in Anspruch genommen. Die Tätig­keit dieses sozialen Instituts erstreckte sich hauptsächlich auf

Die §rau in der Vorgeschichte.

4 Erfurt, 2. Aug.

Unter zahlreicher Beteiligung von Vertretern der ein­schlägigen Wissenschaften trat hier dieDeutsche Gesell­schaft für Vorgeschichte" zu ihrer diesjährigen (zweiten) Hauptversammlung zusammen. Zur Eröffnung der Ta- 'gung hielt Professor Dr. Gustav Kossinna (Berlin) einen interessanten Festvortrag über:Äe Frau in der Vorgeschichte", wobei er ausführte:

Täglich liest man in den Zeitungen von Frauenfrage und ' Frauenrccht. Daher ist es interessant $u sehen, wie in der Urzeit die Stellung der Fran war und wie sie sich int Altertum weiter

' entwickelt hat. Am Anfang steht die Schuld, der Frau: Evas Apfel: gestraft wird aber der Mann mit schwerster Ackerbauarbeit.

1 Das Paradies war sozusagen das Sammlerstadium des Menschen, . von dort ist der Sprung des Mannes zum Pflugbau des Mannes 1 ungeheuer. Dazwischen liegt die Stufe des Hackbaues, der aus- i schließlich Frauensache war. So wird also doch zunächst nur

Eva mit harter Arbeit gestraft. Die Frau hat von Anfang an

1 die Pflicht der Familienermährnng. Der Mann hat nur soziale Pflichten, sonst ergibt~er sich einem vornehmen Müßiggänge. Die Frau war erstens Sammlerin für den Tagesbedarf, zweitens Vorratssammlerin, als Schöpferin des Besitzes an wirtschaftlichen Gütern, drittens Schöpferin des Baues von Nahrungspflanzen durch Hackbau. Noch heute ist der Gartenbau Sache der Frau, ausgenommen die Obstzucht. Der Manu beschäftigt sich mit den Tieren. Um 10 000 v. Ehr. war bereits der Hund in Mittel- ' europa Haustier, um 4000 folgte Klein- und Großvieh, zuletzt ! das Pferd. Nimmt man den Wagen hinzu, so waren die Ele- I mente gegeben, woraus der Mann sich die Pflugkultur schuf, die nun die Frau vom Ackerbau ausschließt. In das früheste Sammlerstadium, in die Eiszeiten fällt das Stadium des Mutter­rechts. Die Frpn ist der einzige bleibende Mittelpunkt der

: Familie. Aus der dritten Stufe kennen wir zahlreiche Frauen­figürchen, die Fruchtbarkeitsgöttmnen darstellen. An denselben Wohnstätten übten die Fronen die von ihnen geschaffene Töpfer­kunst aus Bet der Keramik spielt die Frau noch eine große Rolle in ber Darstellung. Die sogenannten Gesichtsurnen sowohl der Steinzeit wie der frühesten Eijenzeit geben stets Frauenbüsten wieder. Ebeuiv ist die Darstellung von Frauenbüsten, die die i alt indischen Riten vorschreiben, in der Bronzezeit auch in Mittel­

europa üblich. Sache der Frau ist bann die Sorge für Be­kleidung der Familie, das Flechten und Weben. Die Schweizer und österreichischen Pfahlbauten zeigen viel Leinengewebe und Tonfiguren von Frauen mit reichgestickten Gewändern. Der Norden zeigt umgekehrt fast ausschließlich Wollengewebe in den berühmten Trachten der wunderbar konservierten Leichen aus der älteren Bronzezeit. Die Frau hat Kopfhaarnetz, Aermeljacke, langen Rock mit feinem Quastengürtel, bronzene Gürtelplatte, herrlich verzierte Armbänder, Halsringe und fast stets einen Bronzedolch. Nicht selten bestehen die Perlenbänder aus mehr­farbigen Glasperlen ägyptischer Fabrikation. In der Hallstatt­zeit hat das Frauengewand bis zu 6000 Glasperle:: als Besatz. Die Tolchwaffe beweist nicht die Teilnahme am Kriege, viel eher ihre Tätigkeit als Wundärztin. Als solche wirkte sie auch mit Zaubersprüche::. Allgemein war sie tatsächlich hoch geachtet, ob­wohl rechtlich schlecht bedacht. Das zeigen die reichen Frauen­gräber mit ihrem reichen Schmuck, der allerdings in der Eisenzeit sehr monströs wird. Da erscheinen die kolossalen geschlitzten Hohlwülste, die Goethe vor 100 Jahren für Klanginstrumente er­klärte: Die Sitte des freiwillige:: Witwentodes, die bei fast allen Jndogermanen bezeugt ist, kann trotzdem nicht ursprünglich indo­germanisch sein: der Norden kennt sie nicht, dorthin gelangt sie erst in den Stürmen der Wikingerzeit; in Deutschland war sie unbekannt. Die Vorgeschichte bat auch auf dem Gebiete der Stellung der Frau schiefe Beleuchtungen der Geschichtsüberliefe­rung zurechtgerückt. Sie wird auch in der Zukunst noch manches Nllßverständnis und manche Mißachtung aus unserer Vorzeit hinwegraumen.

*

Kurze Nachrichten aus Kunst ».Wissenschaft. Universitätsprofessor Dr. Knrl Gar eis, k. preuß. geheim. Justiz­rat, hat mit Enoe dieses Sommersemesters eine 40 jährige Lehr­tätigkeit beendet. Gareis, am 24. April 1844 zu Bamberg ge­boren, studierte an der Universität Würzburg. Nachdem er 1868 dort promovierte, habilitierte er sich Ende des Sommerseinesters 1870 bei der juristisckien Fakultät an der gleichen Hochschule, 1873 wurde er zum ord. Professor in Bern ernannt, woselbst er bis zu seiner Berufung nach Gießen 1875 verblieb. In Gießen wirkte er 13 Jahre bis 1 8 8 8 und war in dieser Zeit von 1884 bis 1888 Kanzler der hiesigen Universität. 1888 erhielt er einen Ruf nach Königsberg i. Pr., wo er als Pro­fessor des deutsche^ bürgerlichen Rechts Md Handelsrechts bis

1902 lehrte. 189394 bekleidete er die Würde des Rektor Mag- nifikus. 1902 kam er nach München. Gareis entfaltete auch eine umfassende literarische Tätigkeit und sein Kommentar zum Handelsgesetz ist auch in japanischer Sprack>e erschienen. Der Ordinarius für Augenheilkunde an der Universität Heidel­berg, Geh. Rat Leber, an dessen Stelle vom Winterhalbjahr ab der neu berufe ne Professor Wagenmann tritt, hielt am 30. Juli in seinem überfüllten, festlich geschmückten Hörsaal seine Abschieds­vorlesung. Der berühmte Ophthalmologe sprach überDie Be­deutung des Auges als Forschungsgebiet für die Gesamtmedizin". Als Geh. Rat Leber den Saal betrat, erhob sich das gesamte Auditorium und einer seiner Schüler sprach herzliche Llbschieds- nnd Dankesworte. Zum Professor ernannt wurde soeben der Straßburger Landschaftsmaler Georg Daubner, dessen Bild einer blühenden Heide jüngst vom Kaiser auf der Metzer Kunst­ausstellung angekauft wurde. Der Künstler, der seit 20 Jahren als Lehrer an der Straßburger Kunstgewerbeschule wirkt, ist bisher mit schlichten und wahren, stimmungskräftigen Landschaften aus der Rheinebene hervorgetreten. Heidebilder oder Motive vom Ufer der Jll und des kleinen Rheins, Ansichten ans den freund­liche:: kleinen Städten und Dörfern des Elsaß sind Daubners Feld. Mit besonderem Geschick hat er in farbigen Zeichnungen die Schön­heiten der Vergangenheit des Elsaß festgehalten. Bevor Daubner nach Straßburg ging, hat der jetzt 45 jährige Künstler, der als Autodidakt sich heranbildete, bei Prof. Lechner in Berlin an den Dekorationen für das Hoftheater mitgearbeitet. Die Gmciuiung des Botanikers, Ordinarius an der Universität Graz, Hosiat Dr. Gottlieb Haberlandt, zum ordentlichen Professor an der Berliner Universität ist erfolgt; er tritt hier an Stelle von' Prof. Schwendener. Der Maler unb Radierer R. S ch i e st 1' in Nürnberg wurde zum Professor der dortigen Kunstgewerbe^ schule ernannt. De^ Privatdozent für Geographie an der Universität Halle a. S. Dr. Gustav von Zahn, wurde als Professor an die Handelshochschule in München berufen. Der KönigvonSamarkand,des Dessauer Hofkapellmeisters Franz Mikorep erst erfolgreiche Oper, über deren Urauf­führung im Dessauer Hoftheater alle Fachblätter und ein großer Teil'der Tageszeitungen eingehend und euistimmig überaus'glän­zend berichteten, wird demnächst im Verlag von Rud. Bechtold u. Comp. in Wiesbaden erscheinen. Im Herbst wird die Oper unter Lohses Leitung im Stadttheater zu Köln, sowie am Stadt- theater in Halle a. d, A. und Magdeburg gut geführt werden. r=