Die „Oiehener KamiliendlStter" werden dem .Anzeiger* viermal wochentlicü beigelegt, bat „Xrctsblatt für de« Kreis Giehen" zweimal wöchentlich. Die „randwinfchastlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
BUbaftton, Expedition *nb Druckerei: Vchul- ftrafee 7. Expedition und Verlag: 6L
Redaktion:«« 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGreßen.
Bei Art. 125 wird der Antrag Reh akzeptiert, der darauf hingeht^ eine Vereinfachung in der Beurkundung von Rechtsgeschäften herbeizuführen. „ „ . . J
Zu Art. 132 a wird auf Antrag des Ausschusses der Zusatz angenommen, wonach auch' Frauen in die Kommissionen des Arrnen^ wesens, Unterrichts- und Erziehungswesens gewählt werden dürfen? bis Au y< der Mitglieder. J
Bei Art. 165 wird der Aenderung zugestimmt, daß ba? Stadtrechner bei mangelhafter Versehung seines Amtes vom Mini-t 'terium des Innern anstatt vom Bürgermeister seines Dienstes enthoben werden kann.
Art. 166 und 182 werden zusammen behandelt. Zu Art. 166 beantragt ,
Abg. Dr. Glassing (Ntl.) zu Absatz II den Zusatz: Dieses Kassenrevisivnen finden nicht statt, wenn solche gemäß Art. 182? Abs. 2 erfolgen. Analog diesem Zusatz wird Art. 182 geändert.
Zu Art. 211a teilt ALg. Dr. Glässing mit, daß des Antrag des Ausschusses infolge des Entgegenkommens der Re« gierung zurückgezogen worden sei. Er beantragt zu Art. 211 den Zusatz, das Ministeriiun als Aufsichtsbehörde und Vermrtt-» lungsstelle zu bestimmen, damit eine Benachrichtigung an die? betreffenden Gemeinden erfolgen kann. Dem wird stattgegeben^ Sämtliche Vorstellungen werden für erledigt erklärt. Damir iftdasganzeGesetzerledigt.
Schluß der Sitzung gegen 1 Uhr. Nächste Sitzung heute nach* mittag 3 Uhr,
ganz anerkannt. , w ■
M>g. Dr. Glassing (natl.) tritt den Ausfuhrungat des Ministers entgegen und rechtfertigt den Vorschlag des Ausschusses^ die Revision durch die Gemeindebamten vorzunehmen, der ffch in 18 Bundesstaaten bewährt habe. Tas Bedenken der Abhängigkeit für die Gemeindebeanrten käme nicht in Betracht. Ein Vorteil sei es, daß die Revision bei Durchführung seines Vorschlages zu jeder Zeit, unvermutet und auch fortlaufend geübt werden könne. Es liege im Interesse der Oberrechnungskammer, wenn ie nicht mit diesen Revisionen belastet würde.
Mbg. Molthan (Zentr.) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an, zumal eine Reorganisation der Oberoechnungs- kammer bevorstehe. Er bittet dem Ausschußantrage zuzustimmen, da in dem Negierungsvorschlage keine Vereinfachung zu erblicken ei. Der Zusatzantrag des Ausschusses lautet:
In größeren Städten kann, mit Genehmigrmg W Mrnr- teriums 'des Innern, die Rechnungsrevision in der Weise gestattet werden, daß int Laufe des Jahres die Tag- und d>aird- büchev rechnerisch geprüft, die Handbuchseinträge mit den zugehörigen Verfügungen, Anweisungen und Quittungen vergttck)cn und nach Bücherschluß die Handbuchsabschlüsse nachgeprüft und festgestellt werden. Weiter hat Nachprüfung der abgeschlossenen Handbücher mit der Jahresrechnung zu erfolgen.
Die Revisionsarbeiten sind in den Diensträumen der Stadtkasse durch Beamte der Oberrechnungskammer oder durch besonders hierfür bestellte städtische Rechnungsrevisionsbeamten vorzunehmen
Abg. U edel (Zentr.). Der Vorschlag des Mg. Dr. Glasstng sei nur durchzuführen auf Kosten der Qualität her Arbeit. Die Rechnungsrevision erstrecke sich auch auf die Tätigkeit der Verwaltung. Bei der Oberrechnungskammer sei bereits eilt Sparsystem eingetreten, daß es eines weiteren Ausbaues nicht bedürfe. Bei Annahme des Vorschlages des Ausschusses möge man die Revisionsbeamten aus der Oberrechnungskammer nehmen.
Abg Leun (Bbd.) unterstützt die Ausführungen des Vorredners und bittet, den Artikel an den Ausschuß zurückzuverweisen.
Abg. Dr. Glässing (Ntl.) tritt nochmals für den Ausschuß- crntrag ein und bittet, diesen anzunehmen.
Es wird nun über den Antrag Leun abgestimmt: der Artikel wird an den Ausschuß zurückverwiesen. Die Art. 183 bis 187, die Verwalttmg und Verwendung des Vermögens von Stiftungen, 188, die Beitreibung der Gemeindeeinkünfte, 189 bis 204, die besonderen Gebühren und Abgaben, 204 a bis 204 d, Einrichtung der Magistratsverfassung, werden ohne Debatte gegen die Stimmten der Sozialdemokraten angenommen, desgl. Art. 205 bis 211, die staatliche Oberaussicht über die städtische Verwaltung.
Art. 211 a, betr. das Eingreifen der Bergbehörde in Grundstucksrechte, beantragt
Abg. v. Brentano an den Ausschuß zurückzuverweisen. Er hoffe, daß er dann aus dem Gesetze versckMinden werde. Gegen diese Bestimmung sei eine sehr beachtenswerte Vorstellung des Herrn Dr. Spiegel aus Messel eingelaufen, die einer genauen Prüfung bedürfe.
Abg. Ulrich (Soz.): Diese Hoffnung werde eitel sein. Die Bestimmung sei nötig, um die Gemeinden gegen schwere Schädigungen zu schützen. , t w
Abg. Dr. Glassing (Nil.) wendet sich gegen den Antrag auf Zurückverweisung und bemerkt, daß Art. 211 a eine fühlbare Lücke im Berggesetz ausfülle. In diesem seien noch ganz veraltete und unzutreffende Bestimmungen enthalten.
Abg. v. Brentano (Zentr.) betont, es sei gerade ans den letzten Ausffilirungen des Berichterstatters die Wichtigkeit der ganzen Frage zu erkennen. Die Mehrheit des Hauses habe sich noch gar nicht genügend darüber informiert und deshalb wiederhole er seinen Antrag auf Zurückverweifung.
Nacktem 2lbg. Dr. G l ä s s i n g darauf selber für die Zurück- Verweisung eingetreten ist, wird dieselbe vom Hause einstimmig beschlossen. Die Restartikel 212, 213 und 214 werden dann ohne Debatte genehmigt . „ . , _ __
Es tritt darauf eme längere Unterbrechung der Sitzung ent, nnt dem Aussckmß Gelegenheit zur erneuten Beratung der vom Hause zurüekverwiesenen Artikel zu geben.
Bei Wiederaufnahme der Sitzung erstattet zunächst
Abg. Dr. G l ä ssin g Bericht über die Ausschußberatung über Art. 98 und 98 a. Er beantragt zu letzterem den Zusatz: Wird nach Absatz I Nr. 1 die erforderliche Genehmigung nicht oder nur bedingungsweise erteilt, so findet ein Verwaltungsstveitverfahren statt.
Abg. Pennrich (Zentr.) halt seinen Antrag von gestern
aufrecht.
In der folgenden Abstimmung wird der Antrag Reh auf Streichung abgelehnt, 98 a in der Fassung des Ausschusses an- genpmmeur die Anträge Pennrich und Breidenbach abgelehnt.
Die Reichswertzuwachssteuer.
:: Berlin, 14. Dezember.
Der § 56 Nr. 2, der das zeitweise Nebeneinan- derbe stehen der Umsatzsteuer und der Zuwachssteuer betrifft, ist in folgender Fassung angenommen:
„Bei Veräußerungen, die in die Zeit bis zum 30. Juni 1914 fallen, wird zu der in Tarif Nr. 11 vorgesehenen Abgabe von 1/3 v. H. des Kaufpreises ein Zuschlag von Vs v. H. erhoben.
Bei Veräußerungen, die in die Zeit vom 12. April 1910 bis 30. November 1910 fallen, bleiben Veräußerungen, bei welchen der Veräußerungspreis bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 30 000 Mk., bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 10 000 Mk. beträgt, für die Erl-ebung der Zuwachssteuer außer Betracht.
Nach dem 30. Juni 1914 wird der Steuersatz in Taris Nr. 11 «m 3 zu 3 Jahren durch den Bundesrat einer Nachprüfung unter- zogen. Uebersteigt innerhalb des 3jährigen Zeitraumes der durchschnittliche Jahresanteil des Reiches am Ertrage der Zuwachssteuer den Betrag von 25 Millwnen Mark, sogst der Steuersatz tn Tarif Nr. 11 mit Wirkung vom Beginn des der Feststellung folgenden Rechmmgsjahres für die folgenden 3 Jahre nach näherer Be- ftrntmintg des Bundesrates entsprechend her abzusetzen."
Die Nummer 3 des § 56 wurde ihrem wesentlichen Inhalte nach aufrecht erhalten, mir mit Anpassung des Wortlautes an die Befreiungsvorschriften in 8 1 des Wertzuwachssteuergesetzes. Weiter sollen dem 8 56 als besondere Ziffern folgende Bestimmungen hinzugesetzt werden:
4. Absatz 3 des § 85 erhalt folgende Fassung:
„Die Entgegennahme der Auflassung oder, wenn diese nicht vor dem Grundbuckwichter erfolgt, die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch kann nach dem Ermessen des Gerichts von einer vorgängigen Sicherheitsleistung für den Abgabenbetrag abhängig gemacht werden., ^lieber Erinnerungen gegen derartig« Anordnungen wird im Aiussichtswege entschieden."
5. Hinter § 79 des Reichsstempelgesetzes wird ent neuer Paragraph dahin lautend eingesetzt:
„8 79 a Stempelabgaben unter 0,50 Mk. werden nicht erhoben. Höhere Beträge, welche nicht ohne Bruch durch 10 teilbar sind, werden auf den nächst l-öheren durch 10 teilbaren Betrag, Stempelbeträge über 5.— Mk. auf den nächst höl-eren durch 50 teilbaren Betrag abgerundet." .
Sodann wurde § 51 im übrigen in der Fassung 2. Lesung angenommen, nur ist Absatz 3 wie folgt gefaßt:
„3ft in den Fällen, in denen Zuwachssteuer nach den Vorschriften dieses Gesetzes erhoben wird, eine Zuchwack>ssteuer bereits entrichtet, so wird deren Betrag aus die nach diesem Gesetz zu entrichtsrde Abgabe angeredjnet. Ein zu viel gezahlter Betrag ist Mrückzuza^en."
Der § 57 ist tn folgender Fassung angenommen:
„Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1911 in Kraft. Die Vorschriften der Lmrdesgesetze und die Satzungen der Gemeinden und Gemeindeverbände, welche die Besteuerung des Zuwachses bei der Veräußerung von Grundstücken betreffen, treten mit Wirkung txm 12. April 1910 außer .Kraft, soweit sie nicht gemäß § 49, Absatz 6, aufrecht erhalten werden. Die vor dem 12. April 1910 ein getretenen Rechtsvorgänge und die in § 1, Absatz 1, Satz 2, 8 51, Absatz 1, Satz 2 und 8 56, Ziffer 2, Msatz 2 bezeichneten ^älle des Eigentumsüberganges unterliegen auch dann noch diesem Gesetze und Satzrmgen der Zuwachssteuer, wenn das Verfahren Mr Feststellung der Steuer erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Abschluß kommt." .
Ein von sozialdemokratischer Serie gestellter Antrag, dem Gesetze einen § 58 mit folgendem Inhalt: „Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Zündwarensteuergesetz vom 15. Juli 1909 aufgehoben" hinzu- Sufügen, wurde gegen sozialdemokratische und freisinnige Stimmen abgelehnt.
In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz, wie es in 3. Lesung gestaltet war, mit 15 gegen ein e
hessische Zweite Kammer.
D armstadt, den 14. Dezember.
Am Regierungstische Minister des Innern von H 0 mb er g f, Geheimerat B e st. . . % , ...
Vizepräsident Kvrell eröffnet ine Sitzung nach V2W Uhr. Es wird sofort in die Tagesordnung eingetreten. Fortsetzung der. Beratung der Städteordnung. ,
Mg. Dr. Glüssing (natl.) fühlt sich als Berichterstatter verpflichtet, zu den Eingaben zu den verschiedenen Artikeln kurz Bericht zu erstatten. Er geht des näheren auf die Vorstellungen des allgemeinen deutschen Frauenvereins ein, der verlangt, daß die Stadtvevordneten in einigen Ausschüssen (Armenausschuß mw.) auch Frauen wählen dürfen und des Landesverbandes der städtt- schen Beantten für das Großherzogtum Hessen, der für die städti- chen Beamten das Wahlrecht .11 der Stadwerordnetenversamm- lung verlangt, was nickst zu befürworten sei, sowie auf die Eingabe der Stlü>t Meßen, die zum Teil Berücksichtigung gefunden habe. Die Eingabe der Militäranwärter könne als erlemgt betrachtet werden. Militär- iuib Zivilanwärter seien in gleicher Weise zu behandeln. , _
Es wird nun in der Beratung fortgefahren. Bei Art. Ivb, Kasse- und Bückwrrevisiion, wird eine zweite Lesung beschlossen. Die Art. 167 bis 176, betr. den städtischen Voranschlag, werden gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen, desgl. Art. 177' bliis 181, bett, die städtische Rechnung.
Zu Art. 182, Revision der Rechnung, erklätt Minister des Innern v. Homberg k, daß nach längeren Verhandlungen mit der Oberrechnungskammer im Interesse der Vereinfachung des Betriebes die Regierung beschlossen habe, dem Wunsche der Städte stattzugeben, falls diese die Aufstellung einer besonderen Rechnung nicht wünschtein, und dafür eine Revision , durch die Oberrechnungskammer vorzunehmen. ^Zu dieser Revision sollen die Hand- und Rechnungsbücher der Städte mit den Rechnungen und Belegen an die Oberrechnungskammer gesandt werden. Dre Regierung konnte dagegen nicht dem Awttage zustimmen, diese Revision durch eigene Beamte zu bewerkstelligen. Es sei ein ganz besonderer Vorzug der hessischen Einrichtungen, daß die Revisionen durch die Oberrechmmgskammer vorgenommen würden Auch in früheren Jahren habe man diese Tättgkeit voll und
Nachmittagssißuttg.
Am Regierungstische: Minister des Innern v. H 0 m b e r g 13 Ministerialrat Hölzinger, Landesökonomierat Müller.
Vizepräsident Dr. Schmitt eröffnet die Sitzung gegen Vs4 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die dringliche Anfrage der Abg. Molthan und v. Brentano, die
Notlage des hessischen WinzerstandeS betreffend. Minister des Innern v. Hombergk verliest eine längere Regierungsantwort zu dieser Frage. Der Regierung eien die Schäden, die durch die Rebkrankheiten hervorgerufenL würden, wohl bekannt und sie habe eine Reihe von Vorkehrungen zur Bekämpfung derselben getroffen. Redner zählt diese auf. Besonders gegen die Pronospora und das Oidium sei man schon vorgegangen. Die Notlage sei jedoch, wie in der Versammlung vom 26. November erklärt worden sei, nicht so beschaffen, daß eine Unterstützung durch die Gemeinden ftattsinden müsse. Als not-« wendig wäre jedoch die Fortsetzung der Versuche zur Bekämpfung der Schädlinge anerkannt worden. Die empfohlenen Mittel würden von den Winzern oft nicht sachgemäß und zu spät angewandt. Infolge der Mißernte vom Herbst 1910 sollten soweit als möglich steuerliche Erleichterungen eintreten. Erlasse von Einkommens- und Vermtögenssteuern seien nach der ausschließlichen zwingenden Vorschrift der einschlägigen Gesetze nur möglich, wenn durch Verluste insbesondere von Einnahmeguellen das Gesamtvermögen sich um mehr als den vierten Teil vermindert habe. Auf Erhebung der Grundsteuer könnten die Gemeinden mit Genehmigung der Großh. Regierung verzichten. Der Redne, betont, daß die Regierung auch weiterhin den Ausbau und die Vervollkommnung der von ihr eingeleiteten Organisation sich angelegen sein lasse und besonders auch der Bekämpfung des Heu- und Sauerwurms sich zuwenden werde. Hierbei werde die Landwirtschaftskammer kräftig Mitwirken. Die beste Hilfe sei allerdings die Selbsthilfe und die Regierung werde finanziell nur da eingreifen, wo es sich um die Rettung unverschuldeter und gefährdeter Existenzen handele.
Wg. Molthan (Ztr.): Der Wohlstand der Provinz Rheinhessen hänge wenig zusammen mit dem Weinbau. Der Fehlherbst 1910 war der Tropfen, der den Becher zum Ueberlaufert brachte, d5nn der Schaden von den Jahren 1906 bis 1910 betrage zirka 25 Millionen Mark. Durch die Kunstfabrikation seien die Preise hauptsächlich zuruckgegangen, und Preise von 2 bis 300 Mk. pro Stück seien an der Tagesordnung. Besonders groß sei der Notstand in den Gemeinden, die auf bi« Weinproduktion angewiesen sind. Der Redner bebanert, baß zu der Sitzung der Lanbwirtschaftskammer im November die rheinhessischen Abgeordneten nicht zugezogen worben waren. Der Vorschlag, in Rheinhessen zu einer anderen Kultur überzugehen, könne nicht als ernst betrachtet werden. Der Redner erkennt an, daß in der Regierungsantwort gute Vorschläge enthalten seien. Den Standpunkt des Ministers Delbrück, es sei Aufgabe der Bundesstaaten, in dieser Sache vorzugehen, halte er nicht für richtig^ Es müsse eine einheitliche Bekämpfung der Rebschädlinge Platz greifen. Mit polizeilichen Maßnahmen werde man nicht viel erreichen, .sondern auch ohne diese auskommen. Daß durch eins energische mrd planmäßige Bekämpfung etwas erreicht werde» könne, bewiesen die Resultate in der preußischen Domäne Steinberg. Auch auf einen besseren Vogelschutz sei hinzuwirken. EK fehle an Strauchwerk zum Nisten der Vögel, auch an Nistkästen, und Futterplätzen. Eine neue Schätzung der Weinberge sei unausbleiblich. Es handele sich bei der ganzen Frage des Winzernotstandes um eine Frage von nationaler Bedeutung, wie bis Franks. Zeitung mit Recht betont habe. Gelinge es, in erfolg* reicher Weise, sei es auf dem Wege ber Reichsgesetzgebung, burch Landesgesetzgebung ober burch Hilfe der Regierung und durch die verständnisvolle Mitarbeit der Winzer, dieser Notlage zu steuern, so werde die Zeit kommen, wo die Notlage so groß sei, daß von einer lohnenden Ernte nie mehr die Rede sein könne. Das muß im Interesse unseres Vaterlandes unbedingt verhindert werden.
Abg. v. Brentano (Zentt.) spricht als Vertreter des Kreises Bingen, der am meisten von der Mißerntt betroffen wurde. Hessoü tönne in der Frage nicht zurückbleiben. Das, was bis jetzt geschehen sei, sei nicht genügend. Zu der Bespreckmng hätte mart die Abgeordneten der Bezirke und praktisch erfahrene, kleine Winzer! zuziehOi sollen, nicht nur Großgrundbesitzer. Der „neünl'dx" : Herbst dieses Jahres gebe kein richtiges Bild über die Lage. Man müsse der Regierung banfen, daß sie ber Interpellation, bie nötig war, näher getreten ist. Wer die Lage in Rheinhessen kenne, müsse xngeben, daß sie eine außerordentlich schlechte sei. 'Durch Hochwasser sei allein ein Schaden von 20 000 Mark verursacht 1 worden. Die Schäden durch Krankheiten und Insekten toarert i noch größer. In ganz Deutschland gebe es keinen Stand, ber int ganzen Jahre so unverdrossen und schwer schaffe wie der Winzer- ’ stand. Wenn auch Selbsthilfe die beste fei, so sei es doch, da der! Stand der Winzer sich nicht mehr helfen könne, Pflicht ber Rc- : gierung, helfend cinzugreifen. Was ist nun zu tun, nm der Not zu steuern? Obligatorische Bekämpffmg und polizeiliche Maß- , regeln könnten durch bessere Mittel ersetzt werden, durch Belehnrng, : gemeinsame Anschaffung von Materialien nsw. Im Winter solle die Regierung dtotstandsarbeiten für die arbeitslosen Winzer- ein^ richten. Zum Aufbinden der nassen Reben, auf denen sich bie * Peronospora besonders an siedele, könnten sehr gut die Schul- > krnder verwendet werden. Bor allem sei aber eine staatlich orga
nisierte Bekämpfung der Schädlinge, nicht eine polizeilich er* zwungene zu erstreben. Durä) bie Mithilfe ber Kreisämter sei das sehr gut zu erreichen. Der Vogelschutz müsse weiter ausgedehnt werden. Das Reblausgesetz sei reformbedürftig. Es werde vielfach HÄmilPtet, daß es schlimmer wirke wie die Reblaus. Der Rebne« schließt mit dem Wunsche, daß die Regierung ber Jnterpellatirmi stattgeben möge.
Ministerialrat Hö lzing er verbreitet sich über die Zusmn-.,
Lehren der Volkszählung.
Bisher war ber Zunahme-Maßstab unserer Großstädte etwa so, daß sie, abgesehen von Eingemeindungen, ihre Einwohnerzahlen in Zeittäumen von etwa 20 bis 25 Jahren verdoppelten, was einer Zunahme von 15 bis 20 v. H. für den fünfjährigen Zählungsabschnitt entsprach. Damit scheint es vorbei zu sein, da nach den bisber vorliegenden Meldungen fast alle diejenigen Städte, die nicht als große Jndusttie-Mittelpunkte sich in besonders bevorzugter Lage befinden, durchschnittlich nicht viel mehr als den mittleren natürlichen Zuwachs, der durch den lieber* schuß der Geburten über die Todesfälle entsteht und der für Deutschland bei den letzten vier Volkszählungsperioden je etwa 7 v. H. betrug, auszuweisen haben. So betrug die Zunahme in Leipzig, München, Dresden, Breslau,^ Köln, Hannover usw., also gerade den größten der Großstädte, durchgehends knapp 10 v. H., ein eigentlicher Wai^derungs- gewinn durch Zuzug war also nur mehr in bescheidenem Maße eingetreten. Hier und da erreichte sogar die Vermehrung noch nicht einmal den Reichsdurchschnitt, z. B. Stettin und Braunschweig je 5 v. H. und Elberfeld 4 v. H. Hier ist also schon eine direkte Abwanderung zu verzeichnen, uui> zwar umsomehr, als die Städte wegen ihres günstigen Altersaufbaus im allgemeinen über den Reichsdurchschnitt hinausgehende Geburtenziffern aufzuweisen haben. Vereinzelt, 'wie in Mülhausen i. E., fanden sogar direkte Verminderungen der Voltszahl statt, ein bisher bei Kroß- und Mittelstädten unbekannter Vorgang.
Fast unverändert war die Zunahme im rheinisch- westfälischen Jndustriebezirk, dessen Großstädte Essen, Duisburg, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen sämtlich Zuwachsziffern über 15 v. H. aufzuweisen hatten. Sicher ist bei dieser Sachlage schon jetzt, wenn auch die genauen Zahlen erst in einiger Zeit nachfolgen werden, daß dieses Mal aus dem Platten Lande wenigstens ein erheblicher Teil des von ihm hervorgebrachten Menschenüberfchusses verblieben ist,
Im ganzen stellen die Dinge also einen Gesundungsprozeß bar; die Bevölkerungsbewegung folgt der Arbeitsgelegenheit. Der Zug nach der Großstadt, lange Zeit eine stehnrde Rubrik unserer Tageszeitungen, der nur zum Teil durch den Trieb nach Arbeit, zu einem weiteren Teile aber auch durch das Stteben nach mühelosem Reichwerden, durch unklare Vorstellungen über Die Verdienstmöglichkeiten innerhalb der Großstadt, und schließlich manchmal durch noch viel weniger löbliche Absichten in Bewegung gesetzt wurde, besteht in dieser Form, ober wenigstens in dem bisherigen Umfange nicht mehr.
Stimme angenommen. Dre sozialdemokratischen und freisinnigen Mttglieder enthielten ich bei der Gesamtabstimmung der Stimmen.
Uk. 294 Zweiter Blatt 160. Jahrgang Donnerstag, 15. Dezember 1910
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General-Anzeiger für Gberhefsen


