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21.10.1910 Zweites Blatt
 
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Nr. »47 Zweites Blatt 160. Jahrgang Freitag LI.Oktober 1910

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonntags. Y . AA A ÄA Waaa A Rotahon5brucf und Verlag der vrühlfchen

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von der österreichischen flotte.

Wien, 20. Olt. Der Marineausschuß der Unga­rischen Delegation begann heute die Beratung des Ma­rinebudgets. Marinekommandant Graf Montecucoli führte aus: Bei der fieberhaften Tätigkeit in den Marinearsenalen der Großmächte könnte und dürfte Oesterreich-Ungarn, ohne auf Jahre hinaus auf jede Geltung zur See zu verzichten, nicht zurückbleiben. In dieser Erkenntnis würbe das Angebot einer Gesellschaft, auf eigene Rechnung aus Grund der von der Marineverwaltung genehmigten Pläne zwei Schlachtschiffe zu bauen, da weiteres Zuwarten nicht mehr ratsam war, angenommen. Die beiderseitigen Regierungen stellten bisher nicht die Mittel für den vereinbarten Preis der beiden Schachtschiffe zur Ver­fügung, noch erteilten sie Vorschüsse. Somit ist das Budget- bewilligungsrecht der Delegationen gewahrt. In den Delega­tionen füjr 1911 werde Montecucoli das wegen der Finanzlage auf mehrere Jahre zu verteilende Programm erörtern, er bitte deshalb dieses Programm und die damit in Verbindung stehen­den Schiffsbauten gegenwärtig nach Tunlichkeit nicht zum Ge­genstände einer eingehenden Erörterung zu machen. Das Bud­get für 1910 sei ein normales Budget.Die partielle Flotten­mobilisierung bestand gut ihre Probe, alles tut das Möglichste von den höchsten Offizieren bis zu den jüngsten Matrosen". Mon­tecucoli gab Aufklärungen über den Stand der Flotte, die ihr Möglichstes Siete, aber infolge der unzureichenden Mittel von allen Großmächten entschieden die allerletzte Stelle einnähme. Er betonte die Not­wendigkeit der Erhöhung der Marinemannschaften und erklärte schli^-lich, das Budget für 1911 werde nur die unbedingt not­wendigen Anforderungen an Schiffsbauten enthalten, um die Flotte wenigstens auf den Stand zu bringen, den sie bereits in den 60er Jahren hatte.

Der Ausschuß nahm das Marinebudget an.

Sitzung der Stadtverordneten.

th. Gießen, 21. OK.

In der gestrigen Versammlung der Stadtverordneten waren anwesend: Oberbürgermeister Mecum, Beigeordneter Heyligew- staedt und Beigeordneter Keller, sowie die Stadtverordneten Dr. Biermer, Dr. Ebel, Aug. Gabriel, Friedr. Habenidst, H. Leib, Wilh. Loeber, Kommerzienrat Schaffstaedt, Georg Simon, Louis Troß, Heinrich Winn, Dr. Gutfleisch, Kommerzienrat Heichelheim, H. E. Jughardt, Ed. Krumm, Direktor Loos, Louis Petri II., Wilh. Plank, Wilh. Wallenfels, Karl Brück, Herm. Eichenauer, Kommerzienrat Emmelius, K. A. Faber, Justizrat Grünewald,

Die zweite Lesung der Zustizgesetze im Ausschuß.

:: Berlin, 20. Oktober.

Der Strasprozeßausschuß verhandelte heute zunächst über einen Antrag, der das Verhältnis der Staatsanwaltschaftsbeamten zu hren Vorgesetzten anders regeln will. Die Beamten haben jetzt )hne weiteres dendienstlichen Anweisungen" ihrer Vorgesetzten lachzukommen. Nach dem Anttage soll es statt dessen heißen .gesetzmäßigen Dienstanweisungen" und der betreffenden Bestirn- nung des Gerichtsverfassungsgesetzes hinzugefügt werden:Für

Die Gesetzmäßigkeit der amtlichen Handlung oder Unterlassung bleiben Vorgesetzte und Untergebene verantwortlich". Der An­trag wurde von der Regierung und den Konservativen bekämpft und dann abgelehnt. Ein sozialdemokratischer Antrag wollte ferner die neue Bestimmung beseitigen, daß bei Beleidi­gungsklagen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, sofern ein öffentliches Interesse nicht entgegensteht, und sie nur im Verfahren gegen Jugendliche aufrechterhalten. Dagegen wurde geltend gemacht, der Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Beleidi­gungsklagen rechtfertige sich dadurch, daß in nicht zu billigender Weise Privatverhältnisse öffentlich, namentlich auch in einer ge­wissen Presse behandelt würden. Die Forderung des Ausschlusses der Oeffentlichkeit sei eine allgemeine. Von anderer Seite da­gegen wurde auf die möglichst weite Aufrechterhaltung des Prin­zips der Oeffentlichkeit der Nachdruck gelegt. Es wurde bean- tragt. den Ausschluß der Ocffentlichkeü auf die Erpressungs­sachen auszudehnen.

In der Abstimmung kam die ganze Bestimmung zu Fall, da Stimmengleichheit vorhanden war. Es würde also bei den jetzt geltenden Bestimmungen verbleiben. Auch in Bezug auf die Zulassung einzelner Personen zu nichtöffent­lichen Verhandlungen wurde der Beschluß erster Lesung umge­stoßen. Es war in der ersten Lesung beschlossen worden, daß nicht, wie bisher, einzelnen Personen überhaupt, sondern nur, wenn sie besonderes berechtigtes Interesse haben, der Zutritt gestattet werden kann. Nach dem Beschluß zweiter Lesung ver­bleibt es beim bisherigen Recht.

-Zum Schluß der heutigen Sitzung wurde der von pol­nischer Seite schon in erster Lesung gestellte Antrag ver­handelt, daß ein Dolmetscher in allen Fällen zugezogen werden muß, wenn jemand erklärt, der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein. Der Antrag war dahin vervollständigt, daß die Ab­gabe einer solchen Erklärung wider besseres Wissen 300 Mk. Geldstrafe nach sich zieht. Zu einer Abstimmung kam es heute noch nicht.

Freitag: Weiterberatung.

Die Reichsversicherungsordnung.

:: Berlin, 20. Oft.

Der Reichstersicherungstmsschuß setzte in seiner heu­tigen Sitzung die allgemeine Aussprache über das Ver­fahren, insbesondere die von der Regierung vorgeschlagene Einrichtung von Versicherungsämtern Und die Entlastung des Reichsversicherungsamtes durch Beseitigung ber Rekurs- inöglichkeit fort Von n a t i o n a l l i b e r a l e r Seite wer­den einige Anträge gestellt, die nach den Darlegungen des Ministerialdirektors Caspar an den bestehenden Verhält nissen sehr wenig ändern würden. Ein Mitglied der Reichspartei glaubt auf die Verfahrensvorlchristeu Überhaupt einen so großen Wert nicht legen zu sollen. Es komme vor allem aus die rechtsprechenden Personen an Die Zahl der Instanzen sei nicht ausschlaggebend für die Güte der Rechtsprechung. Die erste Instanz müsse möglichst ausgebaut werden.

Ein Vertreter der fortschrittlichen Volkspar­tei zieht aus den bisherigen Vertändlungen den Schluß, daß die Rekursinstanz des Reichsversicherungsamtes erhalten bleibt, dann sei aber die Annahme des Regierungsentwurfs im übrigen nicht möglich, da man sonst vier Instanzen bekäme. Mithin müßte man sich darauf beschränken, die erste Feststellung mit möglichst großen Rechtsgarantien zu umgeben; das habe der Vorentwurf getan. Der Redner erklärt sich dafür, das Vorbescheidsverfahren auszubauen, Dem Rentenbelverber vor Beendigung der ersten Feststellung Die Möglichkeit zu geben, seine Meinung zum Ausdruck zri bringen und selbst alles seiner Sache dienliche Material herbeizuschaffen. DerRednererblicktinderReichs- oersicherungsordnung, die jetzt verabschre- ) e t werde, keine w ir kliche Reform. In wenigen fahren werde man wieder vor einer Reform stehen.

Von Zen trum s s ei t e wird dem beigetreten. Der Verletzte müsse das Recht haben, vor einer lokalen Instanz eine Auffassung darzulegen. Das selbständige Versiche- Tungsamt sei abgetan, dafür wolle man den ständigen Stell­vertreter einführen. Da das Versicherungsamt als Instanz reg falle, müsse das Reichsversicherungsamt als Rekurs- Mtanz beibehalten bleiben. Ministerialdirektor Caspar iinrt aus, daß die Erhebungen über die Kosten der feer» icherungsämter ganz außerordentlich von einander ab­reichende Ergebnisse gebracht haben; zum Teil stimmen ie mit den Anschlägen der Regierung überein, zum Teil Tgeben sie niedrigere, zum Teil sehr viel höhere Ziffern. Ls Müsse noch untersucht werden, woher diese Abweichungen amen. Staatssekretär Delbrück betont nochmals, daß ihne Entlastung des Reichsversicherungsamts aus eine untere Instanz nicht verzichtet werden könne. Es empfehle sich swar, auf den gefaßten Beschlüssen einstweilen aufzubauen; eine und der verbündeten Regierungen endgültige Stellung Nüsse er aber Vorbehalten.

Es wird hierauf in die Einzelberatung des Buches über ras Verfahren eingetreten. Bei § 1530 wurde durch An- rahme eines Zentrumsantraas der Einbruch in die Ver- ährungsfrist für die Geltendmachung eines Antrags er- oeitert, insofern, als auch, wenn eine innerhalb der Frist innetretene Folge nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Infall in höherem Maße bemerkbar wird, der Anspruch noch zeltend gemacht werden kann. Der erste Abschnitt des Suches über das Verfahren, der von der Feststellung durch )ie Versieherungsträger handelt (§§ 152S1533), wurde er- edigt. Freitag: Wetterberatung.

Architekt Huhn, Jann und Orbig. Entschuldigt fehlen: Bei­geordneter Georgi, Prof. Wimmenauer, Th. Haubach und Dr. Schaefer.

Ter Oberbürgermeister eröffnet die Sitzung und teilt mit, daß Prof. T r. Biermer sein Mandat zum 1. Januar niederlegt. Zur Begründung des Schrittes schreibt Dr. Bier­mer, daß er das Amt eines Stadtverordneten wegen seiner Berufs­pflichten nicht weiter übernehmen könne. Wecker wird der Ver­sammlung Mitteilung darüber gemacht, wie man mit dem 1. April kommenden Jahres für erkrankte Stadtarme in der alten Klinik Einrichtungen zu treffen gedenkt. (Wir haben über diese Maß­nahmen berecks eingehend berichtet.) Die Stadtverordneten ge­nehmigen, was bisher in der Sache geschehen und sind damit ein­verstanden, daß beim Kreisausschuß die

Genehmigung des Krankenhauses nachgesucht werden soll. Stadtverordneter Dr. Biermer er­läutert dann, in welcher Weise die Bezeichnung Sekte für die israelitische Religionsgesellschaft aufzufassen gewesen sei, worüber wir an anderer Stelle berichten.

Es folgen dann Anträge betreffend'

Bauongelegenheiteu.

Schäfer u. Lindenstruth wollen an der Lahnstraße einen Reubau errichten und bitten das Haus in einer unwesentlichen Abweichung vorn schon feststehenden Straßenfluchtplan stellen zu dürfen, wofür die Genehmigung erfolgt. Durch einen erbautm Pferdestall hat der Bäckermeister Aug. Deibel, Neuenweg, den Hofraum entgegen den Bestimmungen der Bauordnung einge­engt. Man befürwortet den hierzu erbetenen Dispens. Aug. Mühlich wünscht an der Dammstraße seine Hofreite, nicht wie es vorgeschrieben, durch ein eisernes, sondern durch ein gefälliges Holztor abzuschließen; Die Versammlung hat dagegen nichts ein- zürnenden. Ein gleicher Antrag des Georg Haubach für seine Hof­reite am verlängerten Asterweg wird zurückgewiesen mit dem Anheimgeben, das geplante Tor architektonisch mehr der Nach­barschaft anzupassen. Dem Zigarrenhändler Edrnimd Richter in der Friedrichstraße wird widerruflich gestattet, ein berecks vor­handenes, 80 Zentimeter vorstehendes Fahnenschild zu belassen.

Tie Anlage von Erkern und Balkoneu

im Luftraum über städtischem Straßenaelände ist wiederholt von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt, dann aber vom Mi­nisterium erlaubt worden, so daß das Eigentum der Stadt gegen ihren Willen überbaut wurde. Nun hat das Reichsgericht ent­schieden, daß eine polizeilich gegen den Willen des Ngentümers erteilte Erlaubnis nicht berechtige, fremdes Gelände zu über­bauen, und wenn dies doch geschieht, der Eigentümer einen zivil­rechtlichen Anspruch wegen Entfernung einer solchen Ueberbauung habe. Die juristische Kommission hat den Antrag gestellt, da wv bisher gegen den Willen der Stadt mck polizeilicher Erlaubnis Erker und Balkone über Straßengelände errichtet wurden, die Sache auf sich beruhen zu lassen, für die Folge aber, wo solche gegen b en Beschluß der Stadtv erorbneten mit Genehmigung des Ministeriums errichtet werden, grundsätzlich auf dem Klagewege dagegen vorzugehen. Dem An­trag wird von der Versammlung entsprochen.

Einer unwesentlichen Aenderung der Baufluchtlinie vor dem Eckhause des Unternehmers Wehrum, um einen besseren Vorgarten-Abschluß zu erzielen, wird zugestimmt. Dr. O. Rit­gen-Berlin, welcher kürzlich als Miterbe das Haus in der Frankfurter Straße neben der alten katholischen Kirche verkauft hat, beantragt, ein Ortsstatut zu erlassen, wonach zwischen dem Selterstor und der Wilhelmstraße an der Frankfurter Straße nur eine offene Bauweise bei drei Stock hohen Gebäuden zugelassen wird. Auf Antrag der Baudeputation wird der Erlaß eines solchen Ortsstatuts abgelehnt, da der Gesuchsteller an einem solchen nicht interessiert ist. Für die Straße In Löbers-Hof werden zum BefestigenderFahrbahn mck Kleinvslaster 1350 ML. gefordert und von den Stadtverordneten bewilligt.

Neue Straßennamen

für das in der Bebauung begriffene Gebiet an der Veterinär- Klinik haben wiederholt die Verfammluiig beschäftigt. Stadtv Dr. Ebel hatte dabei den Wunsch ausgesprochen, daß bei der Be­nennung dieser Straßenzüge die alten Gewannbezeichmmgen an­gewendet werden. Es kommen 5 Straßen in Frage, für welche in Vorschlag gebracht werden: Am Steg, Am Weiher^ Krumme Straße, Gl aubrechtstraße und Buchner- st r a ß e.

Tie Versammlung nimmt nach dem Vorschlag die Straßen­taufe vor. Zum Anschluß des Liebig-Laboratoriums an die Gas- und Wasserleitung und Kanalisation ist der Aufbruchdererst vor einem Jahr hergestellten Liebig st raße erfor­derlich, wozu ausnahmsweise die Genehmigung beantragt und erteilt wird.

(Ein Rumäne über die deutsche Sprache.

Prof. Aurel Popovici, der bekannte rumänische Politiker, -at jüngst in der Wiener ZeitschriftGroßösterreick)" unter der ÜberschriftDie Reichssprache" einen Aufsatz veröffent- icht, in dem es heißt:

Das Königreich Rumänien ist ein unabhängiges öand mit 7 Millionen Einwohnern, worunter so was wie 50 000 Deutfcbe sind. Die Zahl der Deutsä-en hat polittsch, wie man sicht, 'einerlei Bedeutung, und tatsächlich ist der politische Einfluß )er «Deutschen in Rumänien gleich Null. Sie sind froh, wenn nan einzelnen von ihnen das Staarsvecht verleiht, welches in Rumänien bekanntlich sehr umständlich und schwer erreichbar ist. Unb was sehen wir in den rumänischen Mittelschulen? UebtraU .st die deutsche Sprache als obligater Lehrgegenstand eingesührt, anb zwar von der zweiten Klasse angefangen bis zur achten. Nie- Ttanb hat die Rumänen gezwungen, niemand konnte sie ja zwingen, )ie Deutsche Sprache einzuführen. Sie haben es aus eigenem Ermessen getan, gerade so wie zum Teil auch die Franzosen, veil sie die große Bedeutung der deutschen Sprache kennen, weck lie es wissen, welche Schätze des menschlichen Wissens und Köw- liens einem Volke verborgen bleiben müssen, daß auch ihre eigene liationalsprache und Kultur sich nur so entwickeln können, wenn Leute, die auf Bildung Anspruch machen, der deutschen Sprache nächtig sind. Und wenn ftemde Nationen in fremden Staaten iolch ein Gewicht auf die deutsche Sprache legen, da sollen wir, Die nichtdeutscksen Nationen der Monarchie, nicht schon längst ungesehen haben, daß süruns das Deutsche eine gerade­zu unerläßliche Bedingung des Fortschrittes ist? Daß mir ohne den säkularen Einfluß germanischer Kultur fa'ft nichts von einer Nationalkultur hätten? Es ist doch für jeden objektiv denkenden Menschmi eine klar zutage liegende Tatsache, Daß die gesamte europäische Kultur, sofern sie nicht bireft hellenisch-römischen Ursprunges ist, zum allergrößten Teil ein Werk der germanischen Rasse im weiteren Sinne des Wortes bar- stellt. Und wenn auch bet Unter bau unserer Kultur ein antiker, ein griechisch-römischer ist, bie Antike selbst hab en rot eb er erst die Germanen entdeckt, ihren Wert sofort er­saßt, sie studiert, vertieft, zu unvergleichlicher Blüte entwickelt. Nach den Forschungen Gobineaus, Wollmanns u. a. gibt es heute gar keinen Zweifel, daß die Renaissance fast durch unb durch rin Verdienst der Germanen ist. Darüber ließ sich sehr vieles lagen. Ich führe das alles nur in ein paar Worten an, um meiner in Rumänen kreisen längst bekannten Meinung Ausdruck

zu verleihen, daß es für ein kulturell junges Volk von der aller­größten Wichtigkeck ist, die deutsche Sprache zu kennen, um sich dadurch in die germanische Weltanschauung, in die germanische Wissenschaft und Kunst, in das spezifisch deutsche Wesen und Ge­müt zu vertiefen. Denn in diesen Tiefen liegt der reichste Schatz an wahren, gediegenen B i l d u n g s e l em en t e n für jedes aufstrebende, durch Zeit unb Umstände zurückgebliebene Volk. Und es ist einfach kindisch, wenn heißblütige Chauvinisten mit demagogischem Pathos ihr Volk gegen das Deutschtum, dessen Sprache und Kultur mit den Schlagworten von der angeblichen Gleichwertigkeit oder gar Superiorität ihrer eigenen National- kultur betören. Niemand, kein einziges Volk in der Mo narchieundim ganz enSü dost enistdem Deutsch­tum gleichwertig. Und niemand, kein einziges Volk in ganz Europa ist dem Germanentum in seiner Allg emeinheit überlegen."

*

Ein Denkmal für Gustav Frehtag will des Dich­ters Vaterstadt Kreuzburg in Oberschles. errichten. Ecki Ehrenaus­schuß wendet sich gemeinsam mit dem Ortsausschuß an die breite Oeffentlichkeit in einem Aufruf, worin es u. a. heißt: Geboren 1816, in einer Zeit, in der die Erinnerung an den tiefsten Fall unseres Vaterlandes noch ftisch im Gedächtnis lebte unb das Auf- jaud^en über bie WiedererHebung des Volkes noch hell in der Seele klang, hat Gustav Freytag wie kein anderer dem deutschen Volke das Wesen seines Volkstums offenbart und das Verständnis für nationales Leben und Empfinden erschlossen. In kraftvollen Silbern zeichnete et bas Aufsteigen des deutschen Volkes, und die Gestalten in seinen Werken predigen die Einsicht, daß auch dem glanzvollen Bilde der Gegenwart, welches unsere Zeit denBil­dern aus der deutschen Vergangenheit" hinzufügte, erst deutsche Kraft und ein echter deutscher Geist einen reichen Inhalt zu geben vermögen. Im nationalen Leben unseres Volkes wird Gustav Freytag immer daftehen als ein Mahner und ein Führer, be­sonders für die Ostmark, deren Kind er war. 9lus diesem Grunde erwachte auch in seiner Vaterstadt Kreuzburg der Gedanke, ihrem größten und berühmtesten Sohne ein Denkmal zu setzen, auf daß sein Geist in uns lebendig bleibe und dem jetzigen unb zukünftigen Geschlecht die rechten Ziele und Wege zeige. An würdiger Stelle soll daS Denkmal in der alten deutschen Stadt, die vor mehr als 600 Jahren im polnischen Grenzwalde von den Rittern vom Roten Stern und deutschen Kolonisten angelegt wurde, errichtet und im Jahre 1916 zur Feier der 100. Äiederkehr deS burtstagS Gustav FreytagS enthüllt werden.

Die neuen englischen Briefmarken. Die Vor­arbeiten zur Herstellung der neuen brittschen Postmarken, die mit dem Thronwechsel notwendig wurden, sind mm abgeschlossen: im Mai des kommenden Jahres 'merben die neuen Marken in Kurs gesetzt, die statt des Bildnisses König Eduards das des König Georgs zeigen sollen. Der Druch ist bereits vergeben; das Quantum, das zum Mai gebrauchsfertig sein muß, wurde in dem Vertrage so hoch bemessen, daß die betätigten Druckereien mit größter Anspannung arbeiten unb von heute bis zu benr Ablieferungstermin stündlich nickst weniger als eine Million dieser Marken anfertigen müssen Die Farbenskala der jetzigen Brief­marken ist auch für die neuen beibehalten, dagegen zeigen Arraw» gement und Zeichnung einige Abweichungen, die noch der Geneh­migung des Königs bedürfen.

Ein originelles Bittgesllch leisten sich btd Meggendorser Blätter". Es heißt da:

Eure Ho Heck werden es giehtigst ferzeihn, wenn ich dem Staub der Dhrones Stuhfen nahe mck der Bckte um eine hilssbedierftige Unterstützung.

Aber indem ich bevor ich zur Ehre meines Fürsten seinen bunben Rock anzog, Nachdwächber war, bin ich im letzten Krieg burd) einen Kanohnenschuß auf des linke Ohr fast unhörbar geworden. Auch war ich in der Belagerung oft sehr naß und habe nuhn das leidensd-astliche Reisen an beide Fießc erhalten.

Da nun inzwischen durch meine Frau die Welt daS Licht von zwei Kindern erblickt hatte. Eure Hoheit, es ist ein Knabe und ein Mädd)en, kann ich dieselben nickd mehr ernähren, denn der Herr Bürgermister Nwllte nicksts mehr davon iviffcn, weil ich es nicht mehr mit anhören konnte, wie viel es auf dem Durm schluhg.

Nun ftißte ich schon seit drei Jahren mck meiner Fabmilie den Hunger als Tohtengireber, aber es sterben hier von Ords- wegen nur wenige Leihcl-en unb es reickst» gar nicht hin, daß man dabei sich halten könnde. Eure Hoheit, ich habe immer das Leben rehdlich durd>geschlagen und ich mock)de nichd der Ge­meindehilfe in die Arme fallen. Eure Hohcck verzeihn merat ich Ihre freie Zeit so kurz belästige, aber ich denke mir es ist der beste Weg und der Herr Pfarrer sagt immer, unser gnä­diger Herr Fürst hat ein gutes Herz unb große Ohren für die, die in Notdurft sind, womit ich dcmüttg verharre.

Eurer Hoheck treuer Diehner unb Tohtengrebe^ Franz Mechler.

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