Ausgabe 
23.9.1910 Zweites Blatt
 
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Nr. 228

Zweites Blatt

Erscheint tLgNch mit Ausnahme der Sonntags.

über die Fleischteuerung

verteilt:

am

Nach § 577 ist die Krankenbehändlung sowie die Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit vorn Beginn der vierzehnten Woche nach dem Unfall zu gewähren. Ein Antrag der Sozial­demokraten auf Beseitigung der Karenzzeit wurde nur von der fortschrittlichen Volkspattei unterstützt. Ebenso wurde der Antrag abgelehnt, statt der vierzehnten die fünfte Woche zu letzen.

Zu § 578 wird der Antrag der Sozialdemokraten, ms Vollrente den ganzen Jahresarbeitsverdienst statt zwei Drittel desselben zu gewähren, abgelehnt.

Nach Annahme des § 581 vertagte sich der Ausschuß auf Freftag vormittag.

Die heutige Sitzung, an der die Süddeutschen wieder teil­nehmen, wurde kurz nach 9 Uhr eröffnet.

Noske (Berlin) erstattete

den parlamentarischen Bericht.

Während der Berichterstattung herrschte große Unruhe. Man interessiert sich noch mehr für die gestrigen Vorgänge als fflg

Sitzung der Stadtverordneten.

Gießen, 22. Sept.

Anwesend sind: Oberbürgermeister Mecum, Bergeordnets Keller und Georgi; die Stadtverordneten: Dr. Biermer, Brück, Dr. Ebel, Eichenauer, Faber, Gabriel, Grünewald, Dr. Gutsteisch. Habenicht, Dr. Haberkorn, Heichelheim, Helfrich, Helm, Huhn, Iann, Jughardt, Krumm, Leib, Löber, Orbig, Plank, Schaffstaedt,. Simon, Wallenfels und Winn.

Nach Auslosung einer Anzahl von Schuldverschreibungen et* folgte die Wiederverpflichtung des Beig. Georgi, der am 1. Juli einstimmig zum unbesoldeten Beigeordneten wieder-« gewählt worden war und am 13. August die großherzogliche Be-' stätigung erhalten hatte. Beig. Georgi versicherte unter bentf Beifall der Versammlung, daß er auch fernerhin sein Amt un? Jitter esse der Stadt führen wolle.

Mitteilungen.

Der Vorsitzende teilte mit, daß das Abkommen mit Kvnfe mann Stamm wegen dessen Umbaues zustande gekommen sei.

Der .Gabelsberger Slenographenverein LxsMt darum, mj*

DieTießener §ami!lendl8tter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, daS Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- sttaße 7. Expedition und Verlag: e^6L Redaktionen 112. Tel.» Adr« AnzeigerGießen.

In der Abteilung: Gerichtliche und soziale Medizin sprach

Mittwoch vormittag Medizinalrat Professor Dr. Pnpptz (Königsberg) über den

Vollzug der Todesstrafe.

Er ging von dem Beschluß des Juristentages in Danzig aus, die Todessttafe beizubehalten. Dai Ker Beschluß aber gegen eine, nicht unbedeutende Minderheit, die für Abschaffung der Todes­strafe eintrat, gefaßt sei, so werde diese Frage sicherlich den nächsten Juristentag wieder beschäftigen. Unter diesen Umständen sei eI notwendig, daß auch die gerichtliche Medizin, natürlich inner­halb ihrer Kompetenzen, sich mit dieser Frage beschäftige. Zwei Fragen seien es, mit denen sich die gerichtliche Medizin Hinsicht-- lich des heutigen Vollzuges der Todesstrafe zu beschäftigen habe: 1. mit der Sicherheit des beabsichtigten Erfolges, 2. mtt der Ab^ schwächung der Qualen des Hinzurichtenden.

In der sehr lebhaften Aussprache, an der Geheimrat Prof^ Dr. Ungar (Bonn), Prof. Dr. Z i e m k e (Kiel), Prof. Dr^, Stumpf (Würzburg) und Physikus Dr. Reuter (Hamburg) sich beteiligten, wurde allgemein die mechanische Art der Hüh, richtung der durch die Hand vollzogenen vorgezogen.

In der Abteilung: Geburtshilfe und Gynäkologie, die mit der Abteilung: Innere Medizin, Balneologie, Hygrotherapie ju? sammen tagte, sprach Dr. Hofbauer (Königsberg) über Tuberkulose und Schwangerschaft.

In der sehr lebhaft einsetzenden Aussprache wurde hauptsächlich die Frage erörtert, ob man bet Schwangerschaft einer tuber­kulösen Frau diese Schwangerschaft unterbrechen und bei Erneut vorkommender Schwangerschaft eventuell mit Sterilisation unter Verwendung der Totalexlirpation des Ovariums oder gar direkt) mtt Totalextirpation vorgehen solle. Die Meinungen waren seHp geteilt. Ein besonderer Beschluß wurde nicht gefaßt.

In der geographischen Abtettung sprach Dr. Brückmanus (Königsberg) über Beobachtungen der Strand verschiß bangen an der Westküste des Samlandes.

$ojialöemofratifd)cr Parteitag.

4 Magdeburg, 22. Sept.

4. Tag.

Wir tragen aus der gestrigen Sitzung noch einen ausführ­lichen Bericht über

die Verhandlungen des Rumpfparlamentes mit:

Die Verhandlungen wurden gestern um y<9 Uhr abends wieder aufgenommen. Die Radikalen hatten die Pause benutzt zu einer kurzen Sondersitzung, in der sie einen neuen An­trag Zubeil ausarbeiteten. Der Antrag lautete folgender­maßen:

Angesichts der Erklärung des Genossen Frank in seinem Schlußwort, daß er sich und seinen Freunden die Stellung­nahme zu dem Beschluß des Parteitages Vorbehalten müsse, beantragen wir folgenden Zusatz zur Erklärung, die Genosse Bebel im Auftrage des .Parteivorstandes abgegeben hat, zum

Beschluß zu erheben: Wir sind der Meinung, daß, falls die Resolution des Partei Vorstandes angenommen wird, und 'aber­mals eine Mißachtung der Resolution vorkommt, alsdann die Vorschriften des Ausschlußverfahrens gemäß § 23 des Organisationsstatuts gegeben sind."

Es folgt die erste Abstimmung. Das eintönige Geschäft des Namenauftufens wird nur dann unterbrochen, so oft die Setten der Anwesenheitsliste umgewendet werden müssen. Während der zweiten Abstimmung unterhandelt Bebel persönlich längere Zeit mit den Führern, der Radikalen. Er scheint aber bei ihnen nrcht das zu erreichen, was er wollte. Nach Beginn der dritten, Wtimmun# beobachtet man, wie Genosse Haase Bebel auf sucht und sich längere Zeit mit ihm lebhaft unterhält. Inzwischen haben sich sowohl die Radikalen wie die Süddeutschen von ihren Plätzen erhoben; sie diskutieren lebhaft und erregt.

Kurz nach 10 Uhr wird das Ergebnis der dritten Abstimmung vEundet, von der Mehrheit mit lebhaftem Händellatschen be- ^efttti. ^Tltra9 tiu^ Einsetzung eines Studienausschusses wird

Ein Antrag auf Vertagung stößt auf starken Protest der Radikalen. Jetzt erhebt sich Bebel, packt seine Sachen zusammen und verläßt nach kurzer Verabschiedung den Saal.

Der Vorsitzende Dietz schlägt nun vor, ihm zu überlassen, wann er den abgeänberten Antrag Zubeil zur Beratung stellen soll. Aber die Genossen wollen von diesem Vorschlag nichts wissen.

Frank (Mannheim): Wir wollen den Parteigenossen jedes Entgegenkommen zeigen und keinerlei formale Schwierigkeiten machen. Wir sind der Auffassung, daß der neue Antrag Zubeil mit den Parteistatuten ebenso in Widerspruch steht, wie der frühere Antrag Zubeil. Wenn der Pattettag sich und uns die Wiederholung der heutigen Verhandlung ersparen will, so mag er von folgender Erklärung Notiz nehmen:

Wir sind der Auftassung, daß die Worte, mit denen ich mein heutiges Schlußwort beendet habe, nicht im Widerspruch stehen mit oen Nürnberger Parteitagsresolutionen. Wir können aber über den Antrag Zubeil heute nicht mehr verhandeln."

Vors. Dietz stellt an die Versammlung nochmals die Frage, ob der Antrag Zubeil sofort erledigt werden soll. Die Frage wird mit großer Mehrheit bejaht.

Frank (Mannheim): Wenn diese Verhandlung sofort vor sich gehen soll, so werden sich meine Freunde an ihr nicht bs- teiligen. Eine große Anzahl der süddeutschen Genossen verläßt nach dieser Erklärung den Sitzungssaal.

Haase (Königsberg) begründet darauf kurz den Antrag Zubeil.

Vogtherr (Wiesbaden) beantragt namentliche Abstimmung, um feststellen zu können, welche Genossen den Saal verlassen haben.

Michard Fischer (Berlin): Es ist sehr traurig, daß wir über einen solchen Antrag überhaupt verhandeln müssen. Wenn Worte noch einen Sinn habens dann hat Frank nichts weiter gesagt, als was wir alle unterschreiben müssen. Denn niemand kann wissen, welche Verhältnisie tatsächlich in Zukunft eintreten können. Frank hat nichts davon gesagt, daß die Süddeutschen den Nürnberger Beschluß mißachten. Ein heutiger fofortiger Beschluß macht den

Eindruck der Vergewaltigung.

Ter Antrag ist unmöglich. Wenn Sie jetzt diesen Beschluß fassen, binden Sie alle künftigen Schiedsgerichte. Was hat denn der Nürnberger Beschluß für einen Zweck, wenn er nicht Ausnahmen zuläßt? Geben Sie der Welt nicht dieses Schauspiel, Sie be­handeln ja die süddeutschen Genossen nicht als Genossen, sondern als besiegte Feinde. Ter Redner wurde wiederholt lebhaft unter­brochen.

iKatzenstein (Berlin) bittet ebenfalls, heute noch nicht ab­zustimmen.

Hoch (Hanau): Parteigenossen! Wir haben alle guten Grund, eine offene und freie Erklärung von den Süddeutschen zu ver­langen und da das nicht geschieht, wiederholen wir nur, was in unserem Organisationsstatut steht. Der Partettag sagt: Wir sehen die Sache für so wichtig an, daß wir hier erklären müssen, wer gegen die Parteigrundsatze verstößt, hat die Konsequenzen zu ziehen in dem Rahmen des Organisationsstatuts (stürmische Zustimmung). Wir wollen den Gegnern zeigen, daß' wir Meinungs- verschiedenhetten haben, aber ebenso müssen wir ihnen zeigen, daß jeder Beschluß hochgehalten wird und deshalb bitte ich Sie, nehmen Sie unseren Anttag an. Es ist bedauerlich, daß er an­genommen werden muß, aber es muß sein (stürmischer Beifall).

Ein Vertagungsantrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Vogt Herr (Wiesbaden): Tie Erllärung der Süddeutschen war ungenügend. Wir haben uns nicht unnachgiebig gezeigt; wir sind von einer Nachgiebigkeit zur anderen gekommen, bis uns die Geschichte zu dumm wurde (lebhafte Zustimmung). Es gibt eine Nachgiebigkeit, die die Dummheit selbst ist, und so nach­giebig wollen wir nicht sein.

Es wird ein Schlußantrag eingebracht.

IKatzenstein (Berlin): Tie Erklärung der Süddeutschen hat uns nicht befriedigt; wir können ihnen aber Gelegenheit geben, morgen eine bessere Erllärung abzugeben (lebhafter Wider- «. Wir haben keinen Grund, die Sache um einige Stunden hleunigen. Ich bitte, um eine Erledigung auf freundlichem Wege zu ermöglichen, die Sache zu vertagen. Ich bin überzeugt, eine Verständigung wird noch möglich sein (lebhafter Widerspruch).

Ter Schlußantrag wird angenommen.

Vors. Tietz: Die namentliche Abstimmung würde lange Zeit tti Anspruch nehmen. Ich würde deshalb empfehlen, da eine neue Tebatte ja doch nicht mehr entfesselt werden kann, morgen über den Antrag Zubett zu beschließen (erneuter Widerspruch).

Es wird zunächst abgestimmt, ob die Abstimmung morgen stattfinden soll. Tie Abstimmung ergibt die Ablehnung des Antrags.

Haase (Königsberg) zieht den Anttag auf namentliche Ab­stimmung zurück. Ter Antrag wird aber von anderer Sette wieder ausgenommen.

Lehmann (Mannheim) stellt einen Vettagungsanttag. Es herrscht große Unruhe. Erst allmählich gelingt es dem Vorsitzenden, festzustellen, was bei der Abstimmung die Meinung der Ver­sammlung ist.

Ter Vertagungsantrag wird abgelehnt.

Es wird dann namentlich über den Antrag Zubeil abge stimmt. Während der Abstimmung, als schon die Mitternachts stunde nabe war, wurde eine der Teilnehmerinnen ohnmächtig, weshalb eine Pause eintreten mußte. Tie Genossin wurde auf den Armen eines herkulisch gebauten Genossen an die Luft getragen und erholte sich bald wieder. Tarauf wird in der Abstimmung fortgefahren, deren Ergebnis um Mitternacht ver- fünbet wurde. Von 292 T elegierten haben 228 mit Ja, 64 mit Nein gestimmt. Das Ergebnis wurde von der Mehrheit mit Händeklatschen und Beifallsrufen aufgenontmett Darauf wurde die Weiterberatung auf Donnerstag vertagt.

Die Reichsversicherungsordnung.

f:: B erlin, 22. Sept.

r HA Reichsversicherungsausschuß führte heute zunächst den ersten Abschnitt des Buches über die Unfallversicherung zu Ende, der vom Umfang der Versicherung handelt. Nach § 569 kann die Unfallversicherung durch Satzung ausgedehnt werden auf Betriebsunternehmer, deren Jahresarbeitsverdienst nicht 3000 Mk. übersteigt oder die regelmäßig keine oder höchstens zwei Der- sicherungspflichtige gegen Entgelt beschäftigen, ferner auf Haus­gewerbetreibende und auf Betriebsbeamte mit mehr als 3000 Mk. Gehalt. Ein Zentrumsantrag, die Kleinmeister nicht einzube­ziehen, wurde abgelehnt.

Auf Anttag der Nationalliberalen wurde dem § 570 folgende neue Bestimmung an gefügt:

Die Satzung kann bestimmen, daß die freiwillige Ver­sicherung außer Kraft tritt, wenn der Beittag nicht innerhalb der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Frist bezahlt worden ist und daß eine Neuanmeldung so lange unwirksam bleibt, bis der rückständige Beitrag entrichtet worden ist."

Mtt § 574 beginnt der zweite Abschnitt, der den Gegen­stand der Unfallversicherung behandelt. § 575 lautet: Dem Verletzten und seinen Hinterbliebenen steht kein Anspruch zu, wenn sie den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben. Ein Anttag der Sozialdemokraten, Sie Worteund seinen Hinter­bliebenen" zu streichen, wird gegen Sozialdemokraten und Volks- Partei abgelehnt. Dagegen wird auf sozialdemokratischen Antrag gegen die Stimmen der Nationalliberalen und der Rechten dem Paragraphen hinzugefügt: Fahrlässigkeit, selbst grober Art, oder verbotwidnges Handeln, schließt den Ersatz des Schadens nicht aus.

Nach § 576 kann der Schadenersatz ganz oder teilweise ver­sagt werden, toemt sich der Verletzte Sen Unfall beim Begehen einer Handlung zu gezogen hat, die nach strafgerichtlichem Urteil em Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. Auf Z e n t r u m s - antrag wrrd hinzugefügt, daß die Verletzung bergpolizeilicher Verordnungen mcht als Vergehen im Sinne dieser Bestimmung gilt.

ben Bericht. Noske führte aus: Auch wir wollen den Schwarz- blauen den Steuerraub nicht schenken. Aber ebensowenig darf den Liberalen vergessen werden, daß sie vom ersten Augenblicke die Steuergesetze zur Debatte standen, bereit waren, ebenfalls 400 Millionen indttekter Steuern zu bewttligen. Die mnir-eT^c^ Errungenschaft war das Stellenvermittelungs-* ge etz, das aber auch nicht weit genug geht. Die wenigen Ver- be))erungen ftnd zum großen Teil durch unsere Partei genossew b ine ui gefugt worden. Im übrigen waren sämtliche Gesetze in dieser Beziehung nichts weiter als eine Kapitulation der Reichs- regierung vor der Kapitalsmacht, vor denjenigen Mächten, die den Julmslurm der Scharfmacher bewachen. Wilhelm II. hat flefagt: Herrlichen Zeiten werde ich euch entgegenführen! Wir haben endlich genug von diesen herrlichen Zeiten. (Lebhafte Buittmmung.) Dem Wort vom Gottesgnadentum setzen wir bei ben nächsten Wahlen dasjenige von der Forderung der Republik entgegen. (Beifall und Händellatschen.)

Es folgt dann die Aussprache über verschiedene Anträge.

nn (Solingen) begründet folgenden Antrag:Der $ c-Clta9 ersucht die Reichstagsfraktion bet der Beratung des' Justizetats die Wahlrochtsjusttz und die Stteikjustiz einer ein- setjenben und gründlichen Kritik zu unterziehen."

KlaraZetkin empfiehlt den Antrag, der nach italienischem Muster em Gesetz verlangt, das die Verseuchung der Jugend durch den Alkohol ismus verhindert und unter Strafe

Genosse Wurm tritt für die

energische Unterstützung oer Antialkohol- bewegung

ein. Schon jetzt hätte man erhebliche Erfolge; der Boykott habL bereits dahin geführt, daß die Schnapsbrenner und die zu ihnen gehörigen Agrarier auf den Gedanken gekommen seien, das Kon­tingent herabzusetzen, bamit die Liebesgaben, die zu versumpfQv drohen, ihnen erhalten bleiben.

Molkenbuhr: Es kommt vor, daß den Kindern schon ip den ersten Tagen Branntwein gegeben wird, um sie zu betäuben, bamit sie an der natürlichen Bewegung des Schreiens verhindert ' Man müsse auch die Hebammen auf die Gefahren deL Alkoholgenusses für die Kinder aufmerksam machen.

Sl a b e n ft e i n (Berlin) wendet sich ebenfalls gegen den Al­koholgenuß, der besonders in Preußen groß sei. In Leipzig haben, hnr den Schnapsboykott beschlossen, der Beschluß hat auch gewirkt^ Aber nicht in dem Maße,^ wie es hätte geschehen können.

In der wetteren Aussprache wird die Unruhe immer größer^ Die wiederholten Versuche des jeweiligen Vorsitzenden, Sen RÄMervi Gehör zu verschaffen, bleiben erfolglos.

Die Sitzung wird dann um. 11 Uch: abgebrochen, wett c in? Ausflug nach Thale geplant ist.

Bei Schluß der Sitzung wird folgende Entschließung be^ Parteivorstandes und der Konttollausschüsse

Aus dem Strafprozetzausschutz.

:: Berlin, 22. September.

Der Strafprozeßausschuß behandelte in seiner heutigen Sitzung den Mschnitt:Strafverfügung. Strafbescheid." Den Polizeibehörden kann durch die Landesgesetze die Befugnis einge- räumt werden, für Uebcrtretungen Strafverfügungen zu erlassen, ebenso anderen Verwaltungsbehörden für Zuwiderhandlungen gegen die Borschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben ttnd Gefälle Strafbescheide festzusetzen. Der Ausschuß erklärte sich für die Zulässigkeit polizeilicher Sttafverfügungen gegen Jugendliche, wie dies der Entwurf vorsieht.

Bei § 432 verlangten die Sozialdemokraten- daß der Sttafbefehl von dem für die Polizei oder Verwaltungsbehörde verantwortlichen Beamten unterzeichnet sein müsse; die Fort­schrittler hatten beantragt, eine Bestimmung aufzunehmen, wonach das Landesgesetz die zum Erlaß und zur Unterzeichnung der Sttafverfügung ermächtigten Beamten bezeichnen muß. Dieser letzte Antrag wurde vom Ausschuß angenommen, obgleich er vom Regierungstische als derradikalere^' heftig bekämpft wurde.

Der Ausschuß beschloß ferner, daß die Straf Verfügungen der Polizeibehörden gegen Jugendliche auch deren gesetzlichen Ver- tretern zugestellt werden sollen. In § 435 gibt ein Beschluß des Ausschusses dem Beschuldigten die Befugnis, gegen eine polizeiliche Strafverfügung den Anttag auf gerichtliche Entschei­dung bei einem beliebigen > statt nach dem Entwurf bei dem zuständigen" Amtsgericht zu stellen. Dem Beschuldigten soll nicht zugemutet werden, die oft schwierige Frage der Zuständig­keit selbst zu entscheiden.

Die §ij 436 bis 439 wurden mit geringen Änderungen nach dem Entwürfe angenommen. § 440- Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Stellt sich Henaus, daß die Tat der Strafbefugnis der Behörde entzogen war, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit ausdrücklicher Zustimmung des Ange- llagten in der Sache entscheiden, wenn es sachlich zustänoig ist oder der Staatsanwalt die Zuständigkeit begründen kann. Entscheidet hiernach das Gericht in der Sache nicht, so hat das Gericht die Festsetzung durch Beschluß aufzubeben und die Akten der Staatsanwaltschaft mitzutetten; gegen den Beschluß ist so­fortige Beschwerde zulässig.

Der Rest des Abschnittes wurde mit unwesentlichen Ände­rungen angenommen.

Der sechste Abschnitt, der das Verfahren gegen Wehr­pflichtige behandelt, wurde ohne Abänderungen angenommen. Desgleichen Hinter Ablehnung her dazu gestellten Anträge der siebente Abschnitt über die Einziehung und .Vermögens-» beschlagnahme.

Darauf ging der Ausschuß yum fünften Buch, der Strafvollstreckung und den K o st e n, über. Ein Antrag her Sozialdemokraten auf Abschaffung her Todes­st r a f e wurde abgelehnt, da diese Frage nicht in die Beratung der Sttafprozeßordnung gehöre. Weiterberatung: Freitag.

, Gin von der Rechten und auch von einem Zen trums- mtt gl t eb e unterstützter Anttag der N a t i o n a l li beraten, dn Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen auch verbotswidrige ufe? zugleich den Zwecken des Betriebes fremde Handlungen gleichtzustellen, wurde abgelehnt, ebenso auf der anderen Seite Anträge her Sozialdemokraten, hie eine Abschvächung der Be­stimmungen dieses Paragraphen bezwecken.

Nach § 577 ist die Krankenbehandlung sowie die Rente für

Der Pattettag erblickt in der herrschenden Fleffchteuerung einen unerttäglichen Notstand, der durch die Zoll- und Agrar- polttit des Reiches hervorgerufen ist. Die künstliche Vetteue- rung des Getteides durch die Zölle bedingt neben der Brot- teuerung, die Verteuerung der Futterstoffe und damit die Preis­teuerung des Viehs und des Fleisches. Diese Preissteigerung wird weiter verschärft durch die Vieh^ölle und Fleischzölle und durch die schikanösen Einfuhrbestimmungen. Die hohen Fleisch-, und Brotpreise verschlechtern die Lebenshaltung der arbeitenden Volksllassen und schädigen ihre Gesundheit auf das schlimmste- unh führen zu ihrer Degeneratton. Der Pattettag verlangp von der Regierung, daß unverzüglich alle Zölle undzoll- politischen Maßregeln, die eine künstliche Vetteuerung des Fleisches herbeiführen, beseitigt werden. Er fordert weiter die Parteiorganisationen auf, den Kampf gegen die Lebens Mittelteuerung mit aller Schärfe weiter zu führen."

Die Beratungen werden morgen früh fottgesetzt.

82. Deutscher Naturforscher- und Aerztetag.

Königsberg, 22. Sept.

__ 160. Jahrgang Freitag 23. September LOIv

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General-Anzeiger für Gberhessen