Die heutige Nummer umfaht 12 Seiten.
rimicrung endlich wurde be- die Staatseintommensteuer eines
Lin kritischer Moment.
:: Berlin. 19. April.
Tie bisherigen Verhandlungen des Wahlrechtsaus- schnsses des preußischen Herrenhauses haben Ergebnisse ge* zeitigt, welche den kritischen Charakterder Lage wesentlich verschärfen. Ter Ausschuß hat dem Entwurf zunächst die Vorschrift eingefügt, daß die Bestimmungen drei es Gesetze^ auf dem ordentlichen Wege der Gesetzaebung nur mit der Maßgabe geändert werden dürfen daß sich in beiden Häusern eine Zweidrittelmehrheit dafür findet. Ferner ist der gesanile § 8, welcher die P r t vlegi er u n g der sog. Kulturträger enthält, mit Stimmengleichheit ab g e l e h n t worden, so daß hier das gleiche Vakuum eingetreten ist, wre ber der Ausschußbera- tung der Zweiten Kämmer. Angeiiommen dagegen wurde zum tz 6, welcher von der Drittelung handelt, eua Absatz 2 folgenden Inhalts: .
Die Gesamtsumme der Steuerbetrug wird berechnet.
1 für den Umfang des Stimmbezirks, wenn dieser aus reren Gemeinden und Gutsbczirken gebildet ist, und m Gemeinden nort mehr als 10 000 Einwohnern: .
2 für den Umfang besonderer, von der Gemeindeverwaltung zu bildender Driltelungsbezirle von nicht weniger als 1749 wid nicht mehr als 3499 Einwohnern, wenn die Gemeinde mehr als 10 000, aber weniger als 20 000 Einwohner umfatzt, und von nicht weniger als 3499 Einwohnern und nicht mehr als 5249 Einwohnern, wenn die Gemeinde über 20 000 Anwohner umfaßt.
Bezüglich der Maximierung endlich wurde beschlossen, ' daß, wenn die Staatsmntomniensteuer «wes Wählers sOOO Mk., in Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern aber 6000 Mk. übersteigt, der uberschießende Betrag nicht angerechnet wird.
3?i diesen Beschlüssen schreibt die „Nationalliberale
sitzung zu erscheinen und die Erklärung abzugeben: .dicStaMS-» rcqierunq sehe sich gezwungen, nickt im Interesse irgend einer einzelnen Partei, sondern aus ^ckliä^n Erwägungen gegen die von dieser Kommission gefaßten Beschlüße, vornehmlich bett. die Drittelungsfrage und die Ablehnung aller Privilegierungen, dm ernstesten Bedenken anzumeldcn. Ob diese mannha,tc Kundgebung, der Staatsregierung auf die Mehrheit der Kommmwn den er wünschten Eindruck gemacht hat, wird ,ich am ^imerstag geben. Nach all dem Vorangegangenen können wir uns nur weiteren Erwartungen kaum tragen In die,er -stunde ab^ dM die Haltung Herrn von Bethmann-Hollwegs, du all^Z swwa^ liche nunmehr abgestreift hat und sich immer mehr als das Produkt ernstester, staatsmännischer Ueberlegung darstcllt, auf un , erkennung und Verständnis überall dort rechnen, wo die Rcgi^- runq über den Parteien noch als unabweisbares Postulat preußischer Traditionen gilt. Erbat trotz der stmidig gesteigerten Provokation^ der schwarz-blauen Mehrheit eine ?)iaßhaltung bewies n, du mir aus einem zu weit gegangenen Vertrauen tn die Staatsgriumimg der herrschenden Parteien erklärt werden kann. Und wenn ferne konsequent durchgeführten Bemühungen das Ve^assuugsleben des größten deutschen Bundesltaates wenig,tens halbwegs rmer Mo- dernisierung entgegenzuführen, im Augenblickan der Dybrls ubn mächtiger und auf ihre Macht pochender Parteien scheitern, so sind es auch diese allein, welchen die Verantwortung zusallt.
-unterstellt.
Dem Reichstage ist zugleich ein Nachtragshaushalt zugegangen, der rund 110000 M ark ordert 'Molae Neu- reaelung der Beamtengehalter in den Kolonien.
In der beigegebenen Denkschrift heißt es.
Nachdem im Reiche eine Neuregelung ber Beamtende, oldungen stattgcfuuden Hal, ist eine Neuseststellung der P^soldungen der Kolonialbeamten vorzunehmen, deren Bezüge aus tzfr Grundlag der heimischen Gehälter unter Gewährung, einer Kolonialzuiage bemessen und. Tas bisherige Besoldungssystem — ®eroaJ)rurig eines Auslandsgehalts und €i^cr_fcftftc^^enbenJ^t^t^Ve^^o^gTg^^t^^^
Nochmals: Die Darmstädter Religionsgespkäche.
Bei der Bedeutung der Auseinandersetzung m Darmstadt und bei den schon gestern von uns geautzerten Zweifeln an ber öu DertäifigMt bet vetönenlltchtm Berichte haben Ml an dre b
Distz der Darmstädter Religionsge,prache ergibt.
Herr Professor Dr. Gunkel schreibt uns:
-^n xfr ;n öftrer Zeitung veröftentlickte Bericht über die tn Darmstadt am 16 April geschehene Diskussion über die Frage Hat^ Iesus gelebt?" mehrfache, sinnentstellende Ungenauigkettem besonders über meine Rede, enthält, so teste.ich Nnen hierdurch ew kurzes nicht dem Wortlaut, aber dem Sinn getreues Referat rttfn "xhcr Verfälscher der Kultur" ldies waren Ausdrucke, die Prosesior^ Drews gebraucht hatte,. Er handelt sich am hent.gen Tna? um eine historische Frage: um eine Frage, in der ick mich als^Fachmann — ick bin Prosessor für alttestamentliche Theologie - berufen halte, ein Wort zu lagen. Nickt als Freund oder iveinb wist ich sprechen: meine Absicht ist es nicht, Herrn Prof. Drews 'anzugreifen: sondern als Sachverständiger will ick sprechen der vor dM Richter unter seinem Eide seine Aussage gibt unb der soweit e- möglich ist, nur Tatsachen .ausspricht. Meine Position gegenüber Herrn Professor Drews l't keme ungünstig^ ich gehöre zu den geistigen Vatern des Derrn Kollegen deren er freilich viele hat. Auch von den matzen, die Sie heute abend von Prof. Drews gehört haben, Nammen einige von mm Professor Drews wird dies Verhältnis auck 'icherlich anerkennen, hat er dock in seinem Werke meinen Namen oftmals genannt - daraus darf ick das Reckt herleiten, über die Aufstellungen des Herrn Kollegen mein Urteil auszusprechem ^^as Thema, aM vas ich mich beschränken werde, betrifft das stste Testament und Religionsgeschichte. Zunächst das Alte Testament. bi \ . Buch hebräisch geschrieben ist, w hat nur der em Reck, darüber in wissenschaftlicher Debatte mitzuwrcchen, der s hebräisch lieft. Wer es nicht hebrai,ch leien kann, hat
in der Wissenschaft des Alten Testamentes keine stimme Ick pflege daher meinen Studenten zu sagen. Bucker, die nickt nach dem Urtext zitieren, brauchen eie nicht zu lesen. ^vfM Drews aber lieft das Alle Testament nach Luther. Profes,or
Kolonialzulage — wird beibehalten,, doch wird das Auslands- gehakt nicht nur bis zum 5. Jahre steigen, .iondern sechs Jahre steigen, ferner werden nach Erreichung des vochftgehalts dreimal nach je 3 Jahren Dienstalterszulagen gewahrt Man hofft hierdurch die Beamten mehr an den Kolonialdienst zu fesseln. Die Beamten der Südseekolonien und einiger Kamerunbezirke erhalten für die nächsten drei Jahre noch Ortszulagen, west diese Bezirke besonders unter Teuerungen leiden. .
Die Kolonial- und Alte rs zulag en betragen für Gouverneure 22—12 000 Mk., für obere Beamte 6—4000 Mk Kolonial-, 400—1800 Mk. Alterszulagen für andere Beamte 3600—2400 Mk. Kolonial- und 300—1200 Mk. Alterszulagen, die Ortszulagen betragen 400—600 Mk. r nT,
Dem Nachtragshaushalt sind die neuen Besol- dunqsordnunqen für Zivil- und Militarbeamte bei- gegeben. Die Gehälter sind teilweise erhöht, teütoei)e erhöhen sie sich im Endgehalte durch die weitere Steigungs- möalichkeit, so erhalten z. B. Bezirksamtsmanner setzt 8400 bis 11400 Mk., später 8300 bis 11900 Mk Ges amte mkom- men, Sekretäre jetzt 5400 bis 7500 Mk., spater .>400 bis 7800 Mk. Gesamteinkommen. Die einzmen, die weniger erhalten, sind die Gouverneure, dre um 1, 2 und 10000 Mk. herabgesetzt werden.
Alle Bestimmungen sollen rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1910 erhalten.
(Ein ltolonialbeamtengeseh.
Man schreibt uns aus Berlin:
Der Entwurf eines Kolonralbeamtenge- s e tz e s, der dem Reichstage Lugegangen ist, regelt die Rechtsverhältnisse der Kolonialbeamten. Der EntNiurs bestimmt, daß für die Kolonialbeamten und ihre Hinterbliebenen die Vorschriften des Reichsbeamtengesctzes und des Beamtenhinterbliebenengesetzes Anwendung finden, -tie Kolonialbeamten erhalten festes Gehalt, Kolonialzulage nebst Alterszulage, freie Dienstwohnung oder Wohnungs- aeld Der Reichskanzler bestimmt, wieweit Kolonialbeamten und ihre Angehörigen freie Arztbehandlung, freie Arzneimittel, freier Aufenthalt im Krankenhause zu gewahren ist Die Vorschriften über Urlaub und Reisekosten bei Dienstreisen, Umzugslosten usw. erläßt der Reichskanzler. Widerspruch gegen Versetzungen ist nicht zulässig. Tie Bestim- mungen über Pensionierung, Pcnsions- und Warteg^d- ansprüche entsprechen den Bestimmungen des Reichsbeamtengesetzes mit folgenden Aenderungen: Vorbedingung des Anspruck>s auf Pension ist Erwerbsunfähigkeit: die Erwerbsfähigkeit muß mindestens um 10 Proz. vermindert sein. Die Erhöhung einer Peiision ist in diesem Falle nur zulässig, wenn die weitere Verminderung der Erwerbssahig- te’t eine Folge des Kolonialdienstes ist. Kolonialbeamten, die 12 resp. 15 Jahre im Kolonialdienste standen, steht auch ohne den Nachweis der Erwerbsunfähigkeit ein Anspruch auf lebenslängliche Peiision zu. Dre in den Schutzgebieten zugebrachte Dienstzeit wird bei der Penfronierung doppelt gerechnet, sofern sie mindestens sechs Monate ohne Unter* prechung gedauert hat. Kolonialbeamte, die infolge außer- ordentlicher iitema Einslnjjc in den Kolonien penslonsb-. rechtigt geworden sind, beziehen T r o p e n z u l a a e, deren Mindestsätze sind bei 3000 Mk. pensionsfahigem Endgehalt 300 Mt, bei 4000 Mk. 600 Mk., bei oOOO Mk. 780 Mk, über 5000 Mt. 900 Mk Der Anspruch auf diese Zulage kann noch 10 Jahre nach dein Ausscheiden geltend gemacht werden. Die Tropenzulage derjenigen Beamten,, welche ohne Unterbrechung länger als drei Jahre in den Kolonien verwendet worden sind, steigt mit jedem weiteren vollen Dienstjahr um ein Sechstel bis zur Errckchung des doppelten Betrags. Bei Berechnung des Witwen- und Waifen- gkstdes bleibt die Trvpenzulage außer Betracht. Ist der Tod eines Beamten bei Ausübung des Dienftes in den Kolonien eingetreteu, so erhalten Witwen und ^vaifen Zulagen und zwar die Witwen 300 bis 9W, bw1-0 bis 250 Mt. Ist das Kind mutterlos, so erhöht sich die Zulage
Die oben angeführten Beschlüsse sind nicht endgültrA gefaßt worden, zum Teil beruht der Bericht darüber aus Mißverständnissen. So wird uns aus Berlin Jefchrieben^
Die Nachrickt, daß beschlossen worden sei, m Zukunft Ab-^ änhmmgcn des Wahlgesetzes an eine Z w? ib r itt el m o f o r i- t ä t in beiden Häusern des Landtags zu bmben, ist fvzwiichcn m das Gebiet der journalistischen Erfmbung verwieun worben Die bisherigen Beschlüsse haben vorläufig.nur vrovi orischen. Charakter und werben tn ber zweiten Le'ung emer grüiw- lichen Revision unterzogen werben musstn. Awls^en der ersten und zweiten Lesung wirb eine eintägige Pause eintreten, bic zu Bespreckungen mit den Fraktionen des Abgeorbnetenhames benutzt werden wirb. Auf Grund dieser Befprechungen wechen bie Be schlüsse ber zweiten Lesung auigcbaut werden, ^er ffluSItmiB hofft seine 2lrbciten am Donnerstag zu beenden und will am Sonnabend den Bericht feststellen. Die zweite ßlenarberatimg- soll zu Anfang der nächsten Woche stattlinden
' Ferner liegt noch ein amtlicher Bericht vor, den der. Schriftführer des Ausschusses, Graf York von Waitcnbur^ in Ausführung eines auf Anregung des Oberbürgermeisters Kirschner erfolgten Beschlusses zur Jnformatwn der Presst! verfaßt hat. Er lautet: r r ,
Der Wahlrechtsausschuß des Herrenhauses setzte am Dienstag die Beratung der Vorlage beim § 9 iort. ^er Kreis fur die Auswahl ländlicher Wahlmänner 14) wurde weitergezogen und zu § 16 wurde die Zulässigkeit der Terminswahl über die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses hinaus erweitert. Im übrigen- wurde der Rest ber Vorlage unverändert nach den Beichlupeii des Abgeordnetenhauses angenommen, '^em JBegnrn bei Beratung wohnte ber Ministervräsident bei. Um Tur bic Fasmug bes §8 (Kulturträger) die Beschlüsse zweiter Lesung vorzuberetten, wurde ein Unterausschuß eingesetzt. Tie zweite Le,ung der VorlaM sindet am Donnerstag statt.
Die Ansprache des Herrn v. Bethmann-Hollweg.
Das Wolffsche Bureau meldet: .
Berlin, 19. April. Zu Beginn der heutigen Sitzunft^ des W ah lrechtsaus schuss es des Herrenhauses gab der Mb-' nisterpräsident von Bethmann Hollweg folgende Erkla-- ^^Äeine'Herren? Die königliche Staatsregicrung hält c-5 für} ihre Pflicht, zu den für das Schicksal der Vorlage wichtigen xx*- schlüssm, die Sie gestern gefaßt haben, Stellung zu nehmen, i einmal, um darzulegen, welche Tragweite \\e vsbren Jöcidüulttn beimißt, andererseits will sie nichts oerläumen, was dazu diene« kann, die Beratungen des hohen Hauses, zu einem beTrtcbigenbaf. Ergebnis zu führen. Ich hab.e [dion tm, P len um die Grunds angebeutet, bic bie Regierung zu beni EnOckluß beitinirnten, fw zurückzuhalten, bis bie Mitarbeit des hohen Hames an der Wahlrechtsvorlage gesichert sei. Tobet wurde darauf gerechnet, daß, ihr bie Annahme bes burch bas Abgeordnetenhaus w wefenvi
( Die übrigen Paragraphen regeln die Dienstvergohen- Strasen und bringen besondere Vorschriften für richterliche und Polizeibeamte. Tie Rechtsverhältnisie der Kolonial- beainten warm bisher noch nicht geregelt, die bisher geübte Praris hat sich als unzulänglich en»ie|en und e» ergab
sich die Notwendigkeit, eine gesetzliche Regelung unter Berücksichtigung kolonialer Eigensten vorzunehmen Tie Beamten der Schutztruppen werden ebenfalls dem Gesetze
^o^Es^ift ohne weiteres ersichtlich, daß die Wahlrechtsftage, wenn die Herrenhanskommission diese ihre Be,chlmse m der aus den^kommenden -Donnerstag festgesetzten 2. Lesung unverändert anftecht erhält vor einer sehr ernsten Wendung steht. Die Einführung der Zweidrittelmehrheit für künftige Aenderungen preutzischen Wahlgesetzes, die erneute Ausmerzung icber $rUJi.teg_ierung bet , Kulturträger" und vor allem die fetzt gefaßten Be,chlusft zur Drittelung bedeuten geradezu eine Brüskierung und Ber höhnung der Regierung wie der national e n M i t telvarteien; bet Fteikonsetvativen ebenso wie ber diattonal- liberalen uSb es charaktetisiert b« Ernst bet Lage, wenn Mi- nistetpräsibent von B e t h m a n n - H o l l w e g geftern zu gewöhnlichen Mittel griff, persönlich tu ^der^KommMwn^
Drews hUn seinem Werke „Die Cbristusmythe" Stellen bes Alten Testamentes zitiert, um rotfffoafthd)c ^luhe batauS zu ziehen - nach Luther! Selbst bie gtiechpch geschriebene ^Weisheit Salomonis" hat er, obwohl er imstanbe gewesen märe sie im Griechischen zu lesen, nach Luthers Uebetsetzung angeführt. Daß bei solchem unwissenschaftlichen Zitteren bie sonber- barsten Irrtümer mit unterlaufen mup en, ist Hat. Solche Irrtümer würben vom Rebner in bem Wet^ des ^of. Mews nachgewiesen. Auch die Arbeit ber kritischen Wissen,chaft am Allen Testament ist Herrn Prof. Drews nicht genugenb bekannt felbst ganz feststehenbe unb grunblegenbe Erkenntmffe unserer Wisien- ickaft wie z B. bie Unterscheibung bes , Teuterojeiaia von ^esaj'a ist ihm nicht vertraut. Seine Auffassung einzelner alt- testamentlicher Stellen zeigt viele Fehler ^in wlcket Mann bem bie Fundamente nicht berannt und, glaubt, allgemeine -ve trachtungen, z. B. über bic Gefchichtc ber Ptovhette geben ju Tünnen' Ich kann bemnach Pros. Drews nur suruTen. -tun SiC io etwas nicht wieder! Wollen Sic ffch ^et Altes TeftamcM orientieren so gehen Sie zu einem Fachmann und holen Sie fick Rat über Mittel und Wege. Aber schreiben Sie nicht wieder über dis Alte Testament, ehe Sie sich darüber genügend orientiert haben' — Redner ging nun auf das Gebiet der Religionsgeschichte über und zeigte auch hier, baß Prof. Dreivs nicht senugenb unter, richtet ist. Pros. Drews zitiert z. B. Pcrmchcs. nach einem 179o erschienenen Buche, weiß also offenbar nM wic schr sich unsere KennMis des Persischen inzwischen entwickelt hat. Auck Namcnsgleichungen, -ms bie Pros. Drews ,o vieles baut, wie 3 B. bie Johannes = bem babylomichen Oannes, aber hebräisch Me- ,'ckiack wll heißen Moschiach = dem perttichen Meichm, zeigen, baß mrof Drews bie zu solcker Torschuna nctmenbigen Sprachcnnicht k mit, wie benn se ne cl g vsg s icktliche Me . ob: cuS ber ^nbhut sSäsäää
Jahve zu verstehen: Jahve ist hoch, gerecht, richtet u,w können also nicht einen fremben Gott bezeichnen. Jesus-Josua kann allo nicht ber Name eines fremden Gottes gewesen ,em, wnbervist: nie
: mals etwas aperes cL i r elitischerPersonen- u. rugleich >eschlech^- : name gewesen. Der Name Jesus-zzofua kommt un Alten Testa
ment unb int Jubentum ziemlich haung vor, memals als der Name eines Gottes. Auch ber Hohenpriester So,ua, ben ber, Prophet Sacharia nennt — Prof. Drews hat btc stelle im? höchsten Grabe oberflächlich gelesen — ist nicht etwa eine mythisch^ lonbern eine historische Figur. Auch anbere Beweise die Pro^ Drews für eine vorchristliche Gottesffgur „Jesus beibringt, >ut» gänzlich hinsättig. Bei dieser Gelegenheit weist der Rebner d«r Prof. Drews nach, baß er einen griechischen Papyrus Zittert und beurteilt Hal, ohne sich bie Stelle anzusehen unb jährt fort: Es gibt em heiliges Gebot ber Gelchrtenehrc: „Zitiere niemals, was bu nrajt natigcfcH'.gcn hast." Ich wi l Prof.Tr.ws nicht persönlich angnffeu. Dazu sind die Dinge viel zu ernst. Jeder Mensch ist dem Irrtum ausgesetzt. Aber heilige Bervslichtung ist es für einen wißen» schattlich gebildeten Menschen, über Tinge, btc er nickt verstevt, nicht zu sprechen. - Zum Schlüsse zog Rebner bte Konieauenz aus seinen Tariegungen. Völlig sicher ist, daß Paulus von. „Jesus Christus" spricht. Prof. Drews hat, weil er bes Vebraffchen unlunbig ist, gemeint, baß „Jesus" so viel hne „Heiland, Erlass bedeute, und behauptet, baß Paulus, wenn er von „Jeßis spreche, keine historische Persönlichkeit im Auge habe. Dicic Voraussetzung aber ist irrig: „I csus" ist ein Eigenname Wenn Paulus also von „Je s u s" s p r i ch t, b e z c ug t e x: etne historische Figur. Von dieser Penon JeiuS ober bchaupt(K das Urchristentum, daß er „der Christus" ,ei. -tas &od}lte, was man überhaupt im Judentum sagen konnte, hat man aß o von diesem Jesus ausgesagt. Was für, eine gewaltige, alles uber^ ragende Persönlichkeit muß er gewesen 1 em. So sinkt also bie Hypothese von Professor Drews vor ber umplen Philologie
Zn ber auf meine Rebe folgenden Erwiderung von Pros. Drews habe ich zu bemerken, daß meine scharfe briefliche Absage an,Prof. Drews sich, wie aus dem betr. Briefe ^worgeht, darauf grubet, daß Prof. Drews in seiner „Christusmythe Mut unb Ehrlichk^t der Theologen in Zweifel gezogen hat Man kann aber mcht „Beziehungen zu einem Fachmann anknupfen , indem man zugleich den Kreis, zu dem er gehört, bdeibigt. Doch hat drof. Drews bie schlimmste ber biesbezüglichen ^tvLien in ber zwcitcii Auflage seines Buches geftridien: Taster tonnte ich m ber Debatte m freundlicherem Tone von und zu Pros, ^.rews reden.
' Professor D. Hermann Gunkel.
*
Auch Herr Geheimrat Prof. Dr. Krüger war tz liebend würdig, sich zu äußern unb uns ben Inhalt semer Ausführungen
Nr 91 Erstes Blatt 160. Jahrgang Mittwoch Sll. April 1910
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für die Redaktton 112, * 1 2 w W P** /Wf. . .. ®oeft für .Feuille-
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biS vormittags 9 Uhr.


