Ausgabe 
21.1.1910 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Freitag, 21. Januar 1910

160. Jahraang

spräche.

Abg. Dr. Belzer (Zentr.)

das Bürgerliche Gesetz- Lat der neue Staats«

ung gegen die ein Beisitzer, als

Nr. 17

Wrschetnl SgN- mV NuSnaHim befl Vonn-a-L»

werbe betreibt.

Das sogenannte objektive Völkerrecht versagt zumelst; man hat einmal gesagt, der erste Paragraph des objektiven Völkerrechtes sei, er gibt kein Völkerrecht. Es ist dringend nötig, daß bei Abschluß von Völkerrechtsverträgen auch das Rcichsjustizamt seine Hand rm Spiele hat, weil sonst zu leicht Unstimmigkeiten entstehen.

Es ist ja sonderbar, daß tm allgemeinen an der Ordnung unse­rer Justizpflege wenig Teilnahme besteht. Wir haben das eben erst gesehen bei der ersten Beratung der Strafprozehordnung, die hier vor fast leeren Bänken vor sich ging. Es ist mit der Justiz ein eigen Ding. Die Menschen regen sich meist erst auf, wenn sie versagt. Mer wenn die Justiz versagt, ist es das verhängnisvollste, was einem modernen Staat passieren kann. (Sehr richtig I) Fri^rich der Große hat einmal gesagt: Justiz sei noch wichtiger als Mili- tär. Ich möchte es dem Staatssekretär des Justizamts, dem mir volles Vertrauen entgegenbringen, recht ans Herz legen, daß er immer eintritt für unsere deutsche Justiz. (Beifall.)

Staatssekretär des Reichsjustizamts Lisco:

Di-ttefiettei LaintltendlStter" »erben dem ^Anzeiger* »tevmal wöchentlich deigelegl, ba» Kretsblatl ffli *e» Kteb Lietzen" zweimal ipöcbenthd). Die ^Laadwtrtfchaftitchev Lett- tragen" erscheinen monatlich zweimal.

tRotürftonfbmd <nl vertag bei 6t 0 blechem Untoerfuät» - Buch- anb Stetnörudeccl» R. 8 w g e, Sieben.

Redaktion. Expedition anb Druckerei! Schul- strotze ?. LrvebrNon anb Serlaq. 8»L

Redaktion:«^ 112. TeU-Adr^AnzeigerGietzen.

Deutscher Reichstag.

21. Sitzung, Donnerstag, 20. Januar.

Am Tische des Bundesrats: v. Schoen, Dr. Delbrück,

Vizepräsident Dr. Spahn eröffnet die Sitzung 1 Uhr 15 Minuten.

Er erhält die Ermächtigung, dem Kaiser die Geburtstags­glückwünsche des Reichstags zu übermitteln.

Der Handelsvertrag mit Bolivien wird in dritter Lesung verabschiedet. Es beginnt sodann die zweite Lesung des Etats.

Der Justlzetat.

An den TitelStaatssekretär" knüpft sich eine allgemeine Aus-

§ re Jag, 12 Uhr: Zweite Lesung des Etats (Reichseisen« bahnamt. Kolonialetat, Nachtragsetat).

Schluß 6% Uhr.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheiien

sprechen. (Heiterkeit.)

Z. B. ist zur Begründung des Satzes, gegen eine ausländische Regierung sei der Rechtsweg ausgeschlossen, wenn sie sich nicht der fremdländischen Gerichtsbarkeit sreiwillig unterwerfe, angeführt die Begründung eines Gesetzentwurfs, der dem deutschen Reichstag 1885 vom Fürsten Bismarck vorgelegt ist, und da steht gerade daL Gegenteil von dem drin, was in jenem Schriftsatz für die Nich­tigkeit des deutschen Urteils angeführt wird. Auch der bayerische Äompetenzgerichtshof^ und auch der preußische haben ähnlich ent­schieden, und damals handelte es sich nur um Zwangsvollstreckung durch Arrest gegen rumänisches Eigentum, hier aber um ein for­mell rechtsgültiges Urteil. Es bleibt also, auch wenn man die Er­hebung des KompetenzkonflikteS billigt, ein Rest zu tragen peinlich. Ich glaube, es wäre bester gewesen wenn man die Erhebung des ÄompetenzkonfliktS gründlicher geprüft hätte. Und nun möchte ich den Staatssekretär des Auswärtigen auf eine Lücke

Abg. Dr. Ablatz (Fr. 23p.):

An der moralischen Integrität unseres Richterstandes zwei- feit niemand, aber populärer muh er werden. Warum nehmen die Richter eine so scharfe Frontstellung gegen die Anwälte ein? Im Jahre 1908 rief z. B. ein Beisitzer, al« ein Verteidiger ausführte, die Berliner Polizei stehe in standi- gern Kampfe mit den Hehlernund mit den Rechtsanwälten". Ein OberlandeSgerichtsrat erklärte sogar, die Mängel in der Rechtspflege seien auf die Gewinnsucht der Rechtsanwälte zurück- zufuhren. An der Ehrlichkeit und Pflichttreue des deutschen An- waltstandeS darf nicht gezweifelt werden. Der Presse muh end­lich daS Zeugnisverweigerungsrecht gegeben werden.

Das Gehalt deS Staatssekretärs wird bewilligt, ebenso der

bebt die Verdienste Dr. Nieberdings erneut hervor und wünicyr ihm einen langen Lebensabend. (Beifall.) Der Redner spricht über die Tarifgemeinschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeit­nehmern und wünscht im Zusammenhang damit gesetzliche Be­stimmungen, die den Berufsvereinen größere Be­weglichkeit geben. Er spricht gegen die Zulassung der Presse bei Ausschluß der Oeffentlichkeit. Heber der Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens stehe das hohe Gut der Sittlichkeit. Ob ein Werk unzüchtig ist oder nicht, dazu braucht man keinen Sach- derständigen, das kann jeder Laie beurteilen. Mit Freuden ist daS Vorgehen der Hamburger Bürgerschaft gegen die Schmutzliteratur zu begrüßen. Der Redner betont weiter die Notwendigkeit einer Neuregelung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachver- ständige, spricht über den Prozeh Eulenburg und ersucht, aus ihm die Lehre zu ziehen, dah jeder Schein vermieden werden müsse, als ob arm und reich vor Gericht verschieden behandelt würden.

Mg. Dr. Giese (Kons.):

Hoffentlich kommt die Strafprozehreform bald zum Abschluß. I Die Ueberbürdung des Reichsgerichts hat schon die größten Unzu° träglichkeiten im Gefolge gehabt. Entweder muh eine Vermeh­rung der Senate erfolgen ober es müssen dem Reichsgericht Ar­beiter» abgenommen werden. Den Ausführungen des Vorredners über die Gefährdung der Sittlichkeit schlichen wir uns an. Hierüber scheint ja Einstimmigkeit bei allen Parteien zu herrschen. Die Schmutz-, Schänd- und Schund­literatur, die jetzt auch schon auf dem Lande verbreitet wird, hat zur Erhöhung der Kriminalität der Jugendlichen sicher viel bei­getragen. Wir können jetzt noch des zehnjährigen Bestehens des Bürgerlichen Gesetzbuchs gedenken. Es hat sich als ein starkes nationales Band erwiesen. Möge es so weiter wirken. (Beifall.)

Abg. Dr. Junck (9latL):

In der Frage der Bekämpfung der Schmutzpresse sind wir alle einig, da gibt eS leine Parteiuvlerjchiede. Wenn wir Gesetze reformieren muffen, die erst vor einigen Jahren ge­schaffen wurden, so liegt das eben an der Schnelllebigkeit unserer Zeit. Unser Zivilvrozeß hat sich im allgemeinen bewährt. Eine Kommission sollte aber zur Prüfung vorhandener Mängel einbe­rufen werden. Erne Reform des gewerblichen Rechts­schutzes erwarten wir noch in dieser Session. Der sozialpoli­tischen Gesetzgebung harren noch schwere Aufgaben. Die RechtsfähIgfeit der Berufsvereine muß kommen. Die Erfüllung dieser populären Forderung sollte nicht länger hinausgeschoben werden. Einen Zwang zum Abschluß von Tarif­verträgen wünschen wir nicht. Sie müssen freiwillig abgeschloffen werden. Es ist eines modernen Staates nicht würdig, wenn er für dieses wichtige Gebiet noch keine Rechtsformen hat. Ich lege dem Staatssekretär diese junge Blüte der Tarifverträge warm ans Herz. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat leicht und gut funktioniert. Dian sollte daher nicht vorzeitig anfangen, daran her­umzuflicken. Die Kreditgewährung an den Mittel­stand sollte gesetzlich geregelt und erweitert werden, damit die klei­nen und mittleren Existenzen nicht irr die Hände von Wucherern fallen. Die Selbständigkeit unserer Justiz muß in jeder Hinsicht

Abg. Heine (Soz.): t.x ...

Die Verdienste Dr Nieberdings um das Bürgerliche Gesetz­buch haben wir nicht verkannt. Gestern hat. b"r neue Staats- sekretär in schroff schulmeisterlichem Tone erklärt, der Rerch»tag dürfe rechtskräftige Urteile nicht kritisieren. Er fotttc bte Mah­nung an Herrn von Schoen richten im Falle Hellfelb. Die Ent- lastung beS Reichsgerichts ist brtngenb nottoenbtg. Wir haben auch eine gute Literatur, man gebe sie nur der Jugenb. Aber die Amtsbehörden suchen ja unserer Jugend alles zu nehmen, was anziehend wirkt. Denken Sie an den Kamps gegen die Gesellschaft für VolkSbilbung. Man will btc Trak- lärchenliteratur verbreiten. Den Delamerone des B o c c a c i o erklärt man für pornographisch. ......

Der Redner kritisiert den Entwurf des StrafaeiehbucheS als reaktionär. Er vermißt die Abschaffung der Todes- strafe. Vor allem fehle bie einhertlrche Regelung des Straf- Vollzuges. Ter Richter darf nicht allzu großen Spielraum Haven. Das staatserhaltenbe Philistertum benft übrigens noch viel (chlech- ter von ben Richtern als sie es tierbienen, so schlimm, baß sie vorn vornherein ben verurteilen, ber einen sozialdemokratischen Anwalt hat, fmb bie Richter doch noch nicht. Aber dos diskretio­näre Ermessen des Richters darf, besonders bet politischen 93 er«

einen fremden Staat borgertbtntnen ist, den preußischen Gerichtshof zur Entscheidung des Kompetenzkonfliktes angerufen hat. Geber die Einzelheiten des Tatbestandes kann ich Mitteilungen deswegen nicht machen, weil amtlich nichts davon bekannt ist, tote denn auch das Reichsjustizamt zu einer Mitwirkung in diesem Falle Nicht berufen war. Auf die rechtliche Seite des Falles selbst ober auf die Streitfragen des Reiches selbst einzugehen, verbietet mir bie Rücksichtnahme baraus, bah bie Angelegenheit derzeitig bem Kom- petenzgerichtshofe unterliegt Ein Streit über bie Zu­lässigkeit be s Rechtsweges kann sich sehr wohl auch auf bie Zwangsvollstreckung beziehen. ES ist auch bann nicht ohne weiteres ausgeschlossen, wenn in dem bor­angegangenen Prozeß über die Zulässigkeit als solche gestritten und entschieden worden ist. Wenn ich mich bei der gegenwärtigen Lage der Angelegenheit auf diese Bemerkung beschränke, glaube ich auf die Zustimmung des Reichstages um so mehr rechnen zu können, als bei der Anrufung des preußischen Gerichtshofs eine unabhän­gige Entscheidung zu erwarten ist. Der Vorredner hat an mich den Appell gerichtet, kräftig für die Reform der deutschen Justiz einzutreten. Ich habe das in meiner langen Tätigkeit in der preußischen Justiz, Rechtspflege und Verwaltung getan, ich werde auch immer für alles eintreten, was recht ist. (Beifall.)

Abg. Dove (Lib. Fraktionsgemeinschaft)

gedenkt anerkennend der Tätigkeit des früheren Staatssekretärs Nieberding. Bei der Schaffung der juristischen Zentr al in stanz sind wir nicht weit genug gegangen. DaS Reichsiustlz- ernt sollte weitere A u f s l ch t s r e ch t e h a b e n. Es sollte dafür sorgen, daß die Verfassung wcht zu lelbstsuchtigen Zwecken von ben preußischen Kronjuristen umgemobelt tmrb, tote es in ber Frage ber Schiffahrtsabgaben geschehen soll. Auch der Kaligesetzentwurf, ber tn alle Grunbsätze des Rechtslebens schwer eingreift, hätte es nicht burchgehen lasten joHett- B e t m Reichsgericht machen f i ch noch viele Ma n g e I oe» mcrfbcfr. Die einzelnen Sachen lagern viel gu Iang<\ Unsere Konkursorbnrmg an unb für sich ein vorzügliches Gesetz entspricht nicht mehr ganz ber fortgeschrittenen Zcu. Die Vor­schriften sinb zu kompliziert unb nehmen bte Jnterepen der Gläu­biger nicht genügend wahr. Auf den Fall Hellfeld gehe ich nicht ein, da bie Angelegenheit noch schwebt. Wir sinb allerdings Feinde jcbes Kompetenzkonfliktes. Mit Gcsitzen ist gegen bie Schmutzliteratur wenig getan. Sie ist eine Erscheinung symp­tomatischer Natur. Die beste Abwehr ist bie Schaffung einer interessanten Volksliteratur.

gewahrt werben.

Eine Lücke unserer Gesetzgebung trat vielleicht bei der Be­schlagnahme des Guthabens der russischen Re­gierung in Berlin zutage. Der russische Staat hat sich den deutschen Gerichten in Tsingtau in seinem Streite gegen den Deut­schen v. Hellfeld unterworfen. Wenn er einmal bet einem deut­schen Gerichte Schutz gesucht Bat, dann kann er spater nicht gegen besten Entscheidung Widerspruch erheben, er ist dann allen Entschei­dungen der inländischen Gerichte unterworfen. Das preußische Mi­nisterium für auswärtige Angelegenheiten, vertreten durch Herrn v. Schoen, hat sich nun mit der Sache beschäftigt und einige Schrift­sätze herausgegeben. Auf Grund des gerichtlichen Urteils in Tsing­tau war die Beschlagnahme der Gelder erfolgt. Die Entscheidung war im November rechtskräftig und vollstreckbar geworden, und als nun das Amtsgericht in Berlin die Beschlagnahme verfügte, da erklärt das preußische Ministerium des Auswärt i° gen diese gerichtliche Entscheidung als nichtig und wirkungslos und als nuranscheinend formell" richtig. Dieser Ausdruck ist zu bedauern. Auch der Kompetenz-Konflikt, der erhoben wurde. Herr v. Schoen hat auch die Zwangsvollstreckung für unzulässig er­klären lassen. In diesem Punkte mag das Auswärtige Amt recht haben, darüber wird der preußische Kompetenzgerichtshof entschei­den. Er ist, wie ich hervorhebe, um Mißdeutungen zu vermeiden, nicht angerufen worden zugunsten des preußischen Staates, sondern einer preußischen Verwaltungsbehörde. Leider wird er seine Ent­scheidung erst im März treffen. DaS Verhalten des Aus­wärtigen Am-teö hat sehr peinlich berührt. Unser Ansehen ist dadurch im Auslände nicht ge - ft t c g e n. Ob man gerade jenseits der östlichen Grenze Anlaß hat, sich über unsere deutschen Gerichte zu erheben, will ich dahingestellt sein lasten. Haß Herr v. Schoen bet der Begründung feines Schrift- sahes nicht ae ade glücklich gewesen ist, geht daraus hervor, daß fast alle Zitate, die gemacht werden, gegen ihn

aufmerksam machen, daß nämlich nicht zugunstendesDeut- schen Reiches der Kompetenzkonflikt erhoben wer- den kann. Wir sehen ein ganz merkwürdiges Verfahren. Die Ver­tretung des Deutschen Reiches liegt in den Händen des Auswärti­gen Amtes. Der Kompetenzlonflikt ist vom preußischen Ministerium erhoben worden. Ich stelle es mir so vor, der preußische Minister des Auswärtigen Amtes hat sich an den Ministerpräsidenten ge­wandt, der hat mit dem Reichskanzler gesprochen und dieser hat den Staatssekretär des Auswärtigen ersucht, den Kompetenzkon­flikt zu erheben. Das scheint mir e i n U m w e g zu sein. (Heiter­keit.) Wir haben also eine Lücke; es muß möglich fein, den Kom- petenzkonflikt auch zu erheben zugunsten des Reichs. Das Reich hat ja eigene Verwaltungen z. B. die Reichspostverwaltung. Außerdem ist es dringend nötig, dah über solche Fragen völker­rechtliche Verträge abgeschlosten werden. Es gibt Falle, wo fremde Staaten unserer Gerichtsbarkeit unterworfen sein müssen; ich denke z. B. an einen Rechtsstreit über unbewegliche Sachen für den Fall, daß ein fremder Staat im Jnlande em Ge­

brechen, nicht erweitert werden.

Sächsischer Bundesbevollmächtigter Dr. Mayer äußert sich über gewisse Stempelsteuerfraaen und verteidigt dabei die Vorschriften des sächsischen Rechtes, die Dr. Junck kritisiert hatte.

Abg. v. Dziembowski (Pole):

Der Vertreter des ReichSjustizamtS, der das Recht schützen soll, darf nicht dulden, daß bie Justiz einer bestimmten politischen Rich­tung bienstbar gemacht wirb. Wir verlangen, daß er sich unserer berechtigten Klagen amiimmt.

Aba. Dr. Larenhorst (Rp.):

begrüßt den konservativen Antrag auf Erhöhung der Gebühren für Zeugen und Sachverständige. Die geltende dreißig Jahre alte Ge­bührenordnung sei ganz veraltet. Die Haftpflicht der Eisenbahnen bedarf der reichsgesetzlichen Regelung. Die Verhängung von diszi­plinären Geldstrafen über Recbtscmwälte ist nicht mehr zeitgemäß. Die Verteidiger müffen ber Disziplinargewalt bes , Vorsitzenden entzogen werben. Warum nimmt man nicht auch Richter auS bem Rechtsanwaltstanbe? Ihre Erfahrungen würbe,i bet Recht­sprechung gute Dienste leisten. Die leider bestehende^ RechtSver- schleppung und -Verzögerung verurteilen wir aufs schärfste.

Abg. Werner (Ref.):

Lassen Sie endlich auch einem Nichtjuristen das Wort auf dem Jurist-,itage. Warum hat sich ber Staatssekretär bes Auswär­tigen in bic Rechtsprechung gemischt? DerBaron be jsdjocn' hat boch ganz anberc Aufgaben. (Vizepräsident Dr. cspahn rügt biefe Auöbrucksweise.) Der Rebner spricht gegen ben Zeugniszwang für bie Presse. Mit bem Juristendeutsch, bas gcrobezu ein Kauberwelsch ist, sollte endlich aufgeräumt wer­ben. Viele UrtcilSbcgrünbungen sinb für ben einfachen Mann ganz unvcrstänblich. Ich bitte, bah ber Staatssekretär an ber alten Praxis fest hält, baß Juben nicht Reichsgcrichtsräte werben bürfen. (Beifall rechts. Lachen links.)

Abg. Dr. Bccker-Köln (Zentr.) führt Beschwcrbe über Schematismus unb Formalismus bei bet Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rhemlande. Die Kosten seien viel zu hoch. Der § 313 über bie Auflassung von Grundstücken muß geänbert werben. Der Rebner tritt für völligen Ausschluß ber Oeffentlichkeit bei GerichtSver- hanblungcn in allen irgenb welchen zweifelhaften Fällen ein. Eine einheitliche Regelung bes Strafvollzugs ist wünschenswert.

Ein Entwurf betreffs ber Entlastung bes Reichsgerichts, bie ich als bringen!) notlvenbig herausgestellt hat, befinbet sich bereits beim Bunbesrat. Einzelheiten kann ich jetzt noch nicht baruber mitteilen, ba ich nicht weiß, in welcher Form ber Entwurf ben Bunbesrat verlaffen wirb. Dieser Entwurf wirb Ihnen aber be­reits Mitte Februar zugehen. Ter Entwurf eines Ausfuhrungs- gesetzes über bie Berner Konvention wirb wahrscheinlich tm Lause jer nächsten Woche an den Bundesrat gelangen und gu jammen mit dem Entwurf betreffend die Entlastung des Reichsgerichts Ihnen zugehen. ES ist auch eine Veröffentlichung biejed Enk- Wurfs bei Einbringung in den Bundesrat in Aussicht genommen, o daß die Herren in der Lage sein werden, sich über ihn tecb> zeitig zu informieren. Bezüglich ber Ausbehnung ber Haftpflicht der Eisenbahn auf Sachschäden habe ich Verhandlungen in meinem Amte vorgefundeu und habe bereits im Dezember angeregt, er­neute kommissarische Verhandlungen mit den zuständigen Stellen zu führen. Tiefe kommissarischen Verhandlungen werden wahr­scheinlich noch im Laufe dieses Frühjahres staltftnden, so daß diese Angelegenheit wohl nunmehr weitere Förderung finden wird. Bezüglich der Frage der Tarifverträge können Sie überzeugt sein, daß ich diese Angelegenheit, soweit die privatrechtllche Seite in Frage kommt, im Auge behalten werde, und das ge­schieht auch unzweifelbaft bann, wenn bas führenbe Report ein anberes Ressort ist. Tas führenbe Ressort ist nun einmal ba§ Reichsamt bes Jnnersi in biefer Frage, unb ich kann natürlicher­weise nicht plötzlich bte Führung in einer Sache übernehmen bic einem anberen Ressort unterstellt war. Es kommen auch viel ge- werbepolitische Gesichtspunkte bei ber Regelung ber Tarifvertrag- in Frage, nicht nur privatrechtliche Fragen. ist auch nach ber Durchführung ber ©runbbueborbnung gefragt worben. Im wejem- lichen ist bie Grunbbuchanlegung im größten Teile bes Deut,chen Reiches erfolgt. Bezüglich beS internationalen Wechselrechts wirb im Juni im Haag eine Konferenz zusammentreten. Wegen ber Vertretung ber verbündeten Regierungen auf biefer Konferenz finben zurzeit im Reichsjustizamt Besprechungen statt. Ich benke, baß biefe internationale Konferenz zu einem gedeihlichen Abschluß führen wirb. Wegen ber B e k ä rn p f u n g d e r P o r- nographie wirb wahrscheinlich dieses Jahr irn Marz in Paris eine Konferenz stattfinden, die von ben sämtlichen Staaten besucht werben wirb, bie seinerzeit bie Konferenz gegen ben Mad- chenhandel besucht haben, mit einer einzigen Ausnahme. In bezug auf bie Preßberich ter st attung von Gerichtsver - hanblungen Tann ich sagen: Wenn eine Verständigung unter den Regierungen auf dem Verwaltungswege dahin herbei­geführt werden könnte, baß solche Preßbericsite möglichst nicht er. scheinen, so wäre ich ber erste, der dazu die Hand böte. Aber eine derartige Verständigung wird nicht herbeigeführt werden können, denn schließlich ist es Sache jeder einzelnen Gerichte, darüber zu befinden, welcher Berichterstatter zuzulaffen ist und tn welchem Umfange die Oesfentlichkeit auszuschließen ist. Man kann höchstens daran denken, den Staatsanwälten eine Anweisung zu geben. Anträge in dieser Richtung beim Gericht zu stellen. ?st>er etwas Weiteres wird im Wege der Verwaltung nicht möglich sein. .

Ob eine gesetzliche Aenderung herbei zu führen ist, darüber wird ja bei den Verhandlungen über die Strafprozeßordnung zu befinden sein. Daß die jetzigen Gebühren der Rechtsanwälte nicht mehr den Verhältnissen entsprechen, so daß daran wohl gedacht werden kann, die Gebühren in etwas zu erhöhen, ist anzuerkennen. ES sollen deswegen kommiffarische Beratungen stattfinden, und eS soll auch eine Enquete veranstaltet werden darüber, toie denn die Einnahmequellen der Reckit-anwäfte sind. Noch im Lause dieses Jahres werden die Fragebogen ausgearbeitet werden. Die Sache ist in Fluß gebracht; zu welchem Resultate sie fuhrt, kann ich im Augenblick noch nicht sagen. Weiter ist auch voll anzuerkennen, daß die Gebühren für Zeugen und Sachverständige m feiner Weise der Neuzeit entsprechen. Deswegen ist auch ein Entwurf ausgear- beitet worden, nach dem die Gebühren nicht unwesentlich erhöht werden sollten. Aber e9 hat sich bei der näheren Prüfung dieses Entwurfs ergeben, daß feine Durchführung ben Bundesstaaten unb den Parteien sehr erhebliche Kosten verursachen wird. D,e Mehr- aufwendungen würden sich auf Millionen belaufen. (Hort! hort!) Deswegen habe ich im Namen des Reichskanzlers zu erklären, daß er Bedenken trägt, eine Vorlage von einer solchen finanziellen Tragweite jetzt einzubringen, wo das Reich und die Bundesstaaten zu äußerster Sparsamkeit gezwungen sind. Der Entwurf, der also bereits ausgearbestet war, ist deswegen einstweilen zurück- gestellt. Betreff« des Falles H-llfeld möchte ich fol­gendes erklären: Die Stellung. die ich einzunehmen habe, ist durch die Lage, in der sich das Verfahren augenblicklich befindet, gegeben. Nach dem Inhalte des Schriftsatzes, mittels dessen der Kompetenz- konslikt erhoben ist, handelt c8 sich darum, daß der preußische Mi- nister der auswärtigen Angelegenheiten in bezug auf einen Akt der igen auf eine Lücke Zwangsvollstreckung, der von einem preußischen Gerichte gegen