Wvrtct wird bic vorgesehene Gebäudehöhe, 13,50 statt der erlaubten 13 Meter.
Städtische Straßen- und Grundstucksangelegeuheiten.
Anläßlich der Errichtung des Sennerschen Neubaues kaust die Stadt Straßengelände an, den Quadratmeter zu 100 Mark.
Gärtner Wittman n will an der Marburger Straße einen 'Jteufcmi errichten, der später an drei Straßen zu liegen kommt. Herr Wittmann tritt an die Stadt 1649 Quadratmeter Straßen-- gelande ab, das die Stadt 8245 Mark kostet. Da bis zur Er- ösftrung der Straßen Herr W. das Gelände noch benutzt, wird das Kausgcld erst später ausbezahlt.
In der letzten Sitzung war der Verkauf des Hauses Bahnhofstraße 20 an Gcrbermeister? Becke r unter der Bedingung beschloisen ivorden, daß B. für sich und seine Rechtsnachfolger die Bedingung eingehe, keine Gerberei auf,dem Grundstück zu errichten. Herr B. will aber nur die Verpflichtung übernehmen, daß er keine Kalk- oder Wasseprerkstatte für Gerbereibetrieb auf dem Grundstück anlegt. Die Deputation beantragt, den Verkauf unter dieser Bedingung gntzr^eifstm.
■ Ltadtv. Blank meint, man werde mit dieser Bedingung den Käufer nicht hindern können, seinen Gerbereibetrieb zu vergrößern. Ihm sei die Sache ja einerlei, aber es werde in der Stadt einen sonderbaren Eindruck machen, daß man früher das Grundstück angekaust habe, um eine Gerberei aus der Stadt zu bringen und jetzt es wieder an einer Gerber verkaufe.
Der Oberbürgermeister bemerkt dazu, man habe das GrundstM damals angekaust, um bei dem in Aussicht stehenden Prozeß mit den (ZKrbern wegen des Stadtbaches einen Prozeßgegner weniger zu haben. Bei dem jetzigen Kaufvertrag handele es sich um eine private Verpflichtung, nicht aber um eine öffentliche rechtliche, auf Grund des § 16 der Gewerbeordnung.
Stadtv. Grünewald hätte lieber gesehen, wenn der Verkauf ohne jede Bedingung erfolgt und nichts darin enthalten wäre, was vertvaltungsrechtlick zu entscheiden sei. Die jetzige Sachlage stelle die Stadt ungünstiger, da der Verkauf in einem gewissen Widersdruck) mit der Tendenz stände, die Gerbereien aus der Stadt M entfernen.
Stadtv. Troß hält den 16 der Gewerbeordnung nur bei .Kalk- und Wasserb-etrieb anwendbar, was Stadtv. Grünewald für einen Irrtum erklärt.
Der Deputationsantrag findet Annahme.
Von einer Anzahl Anlieger ist ein Gesuch wegen Anlage einer Straße längs der Süd-Anlage von der Rudolphschen Besitzung bis^znr Johannis kirck>e eingcgangen. 'Die Gesuchsteller wollen! das Straßenland unentgeltlich abtreten und die Siraßen- bosten übernehmen, wogegen die Stadt die Kanalisation usw. übernehmen soll. Für die Straße erforderlichen Teile der Anlage unb des Schoorgrabens wollen die .Petenten durch gleichgroße Geländestücke ersetzen. Nach dem Antrag der Deputation erfolgt Ablehnung des Projektes.
Stadtv. Grünewald führt ans, gegen das Projekt spreche, daß man grundsätzlich keinen Teil einer öffentlichen Anlage verbauen solle. Es sei aber nicht zu verkennen, daß. ästhetische Gründe für die Beseitigung des jetzigen Zustandes sprächen. Ein anderes Projekt sei daher wohl erwägenswert, doch dürfe es nickst so kleine Häuser und so geringe Zwischenräume zwischen ihnen vorsehen, wie das jetzt abgclehnte.
Der Vorsitzende gibt zu. daß jetzt der Zustand Nicht sehr schön sei, aber im Sommer sei der Einblick in die Gärten recht schön. Die heutige Entscheidung bedeute keine prinzipielle Ablehnung und über ein abgeändertes Projekt werde man wohl reden können.
Für die L o n Y st r a ß e soll eine Ortsbausatzung ähnlich der für die Gutcnbcrgstraße — offene Bauweise, zweistöckige Häuser usw. — errichtet werden, um eine Verunstaltung dieses St raßen zugcs längs der Wieseck zu verhindern. Die Versammlung stimmt dem vorliegenden Entwurf zu.
Beaufsichtigung der Hunde in den Anlagen.
Auf einen Antrag des Stadtv. Grünewald soll eine Abänderung der Polizeiverordnung über die Beaufsichtigung der Hunde erfolgen. Zurzeit müssen Hunde in den öffentlichen Anlagen so beaufsichtigt werden, daß sie nicht auf den Beelen her umlaufen. Der neue Entwurf siel l vor, daß Hunde üt den öffentlichen Anlagen usw. an der Leine geführt werden müssen und frei laufende Hunde vom Hunde jünger eingefangen werden kömten.
Stadtv. Löb er will der Abänderung im allgemeinen zu- stimmen, möchte die Verordnung aber nicht auf die -in dem Ent- wurs besonders genannten; Anlagen an den Bahnhöfen ausgedehnt wissen, da gerade hier fein besonderer' Hundcunfng zu bemerken sei.
Stadtv. Wallenjcls spricht sich entschieden für die Ver- orbmmg aus, da damit nicht nur die Anlagen, sondern auch, das Publikum geschützt würde.
Auch Stadtv. Eichenauer ist für bic Verordnung und bringt einen Wunsch des Tetaillistenvereins zur Kenntnis, baß bas Mitbrinaen von Hunden in Läden verboten werben möge. Für Wirtschaften bestehe ein solches Verbot schon, es werde aber nicht genügend gehandhabt.
Stadtv Grünewald bemerkt, die Anlagen nächst dem Bahnhof stelen auch jetzt schon unter die bestehende Verordnung. Auf seinen Antrag hin wurden sie jetzt besonders erwähnt, weil hier ein Verbot besonders nötig fei. Tas Wirtschaftvcrbot werde nicht strenge genug gehandhabt, hier sollte die Polizei mehr tun. Auch er habe schon Klagen über das Mitbringen von Hunden in Läden gehört. Eine gegen seinen Antrag gerichtete Eingabe des Hundesportvereins fei in einer Weise persönlich gegen ihn zugespitzt, daß er eine Antwort darauf für unter feiner Würde halte.
Stadtv. Dr. B i c r in e r erkennt an, daß Mißstande vorhanden find, aber bic jetzigen Bestimmungen würden genügen, wenn sie durchführbar feien. Auch die neuen Bestimmungen seien nicht durchführbar, da eine Ueberwachung nicht möglich fei. Er sei ein Gegner von Polizeibestimmungen, die nur auf dem Panier ständen. Gewissenhafte Leute würden die Bestimmungen befolgen, aber die andern nicht, und der jetzige Zustand bleibe unverändert.
Stadtv. Troß billigt beit persönlichen Ton der Eingabe des Hundcsportvereins nicht, kann aber die darin zum Ausdruck gekommene Erregung begreiflich finden. 9bud) er sei der Ansicht, daß man nur wirklich durchführbare Bestimmungen erlassen solle. Ein Verbot, Hunde in Läden mitzubringen, in denen Lebensmittel verkauft werden, halte er für angebracht. Gegen die neuen Bestimmungen habe er an sich nichts, wenn sie nicht aut. die Chausseen, längs der Anlagen ausgedehnt würden, werde ■ aber dagegen stimmen.
Stadtv. Dr. Wim men au er fragt, ob auch die Anlagen . vor der Aula unter die Verordnung fallen, was bejaht wird.
Stadtv. Em melius ist mit der Freilassung der Chausseen längs der Anlagen einverstanden, möchte aber den Bürgersteig vor dem Justizpaiasl einbczogen haben, da hier bic Verunreinigung durch Hunde besonders arg fei. Jedenfalls solle aber bic Polizei besser dahinter her sein.
Stadtv. Grünewald betont nochmals, daß die jetzige Verordnung unzureichend sei, da sie die stromernden Hunde nicht treffe. Tie heute vorgeschlagcne Ergänzung enthalte an sich nichts neues.
Stadtv. H a b e n i ch t führt aus, namentlich gegen die stromernden Hunde müsse durch bessere Aufsicht vorgegangen werden, wie dieS auch früher geschehen fei.
Stadtv. Tros; meint, cs müße möglich sein, mit den jetzigen Bestimmungen die vorhandenen Mißstände zu beseitigen unb will bcu Maulkorbzwong auch auf freilaufende Jagdhunde ausgedehnt haben.
Der Vorsitzende betont, daß es teilte Schwierigkeiten biete, bic Hunbe in ben Anlagen anzuleinen unb spricht sich für bas Hunbeverbot in Lebensmiltelgcschäften aus.
Stabtu. Dr. Biermer spricht nochmals gegen beit Erlaß unburdifübrbarcr Polizcibestimmungcn. Him.be an ber Leim zu füllten, sei nicht angenehm, und in vielen Fällen werde nicht der Hund, sondern bet Führer an der Leine sein.
" stubtü. Grünewald bemerkt nochmals, bau Icbiglid) bic vorhandenen. Bestimmungen wirksam ausgebaut werden fällten
Für Personal um .............. 2700 Alk.
, Burcaubedürünffe um ...........150 ,
„ Heizung unb Licht um...........1^00 „
„ Wasserverbrauch um ...........909 , °
„ Gebäubeunterhaltung um (1 Proz. der reinen Baukosten) ............... 2000 „
„ Für Unterhaltung ber inneren Einrichtung um . 900
zusammen um 8 450 Mk.
jo baß bann für den Schuldeubicust nur noch rund 11 000 Ml. ver fügbar sind. Bis dahin (Herbst 1911) wird von der alten Schlachtdos- schuld voraussichtlich noch zu verzinsen und zu tilgen fein ein Bc trag von 60 000 — 2'/, . 16 000 —...... 20 000 Ml. t
' Hiuzugckommcn siiib 120 800 -j- 261 400 = rund 382 Qir> „ Vermutlicher Schuldenstaud Herbst 1911: 4u2 UJ0 Vit.
Bis Herbst 1912 kommen ferner hinzu . . . . 149 00 » „ Vermutlicher Schuldeustanb Herbst 1912: ööl ouu All- .
Einschließlich der oben ermittelten 6000 Mark werden für Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals rnnd 56000 Mar! j verfügbar sein. Die Schuld nimmt nach 1912 durch bic fernerhin nötigen Erweiterungen immer mezr zu: dasselbe gilt für bü ■ Betriebskosten. Die Schlacht zahl en wachsen nur langsam, wesend lich weniger als die Einwohnerzahl. Nimmt man aber an, daß. bic Steigerung der Betriebststen durch bie Zunahme der Einnolimen ausgeglichen wird, so bleiben jährlich rund 56 000 Mark für den Sckmldendienst. Tie jetzt geplante Vergrößerung des Schlackst.. Hofes ist für 50 000 Einwohner berechnet, kann aber iväler' dem Bedürfnis von 100 000 Einwohnern entsprechend vergrößert inerten. Die Zahl von 50 000 Einwohnern wird nach der Zunahme in den letzten Jahrzehnten voraussichtlich in den Jahren 19$8 ibs 1930 erreicht werden. Dann werden also wiederum erhebliche Kosten aufzuwenden fein, und bis bahin müßte eigentlich die ganze Anlage schuldenfrei sein. Da es aber nicht ausgeschlossen ist, baß bie künftigen Ueberschüsse sich günstiger gestalten unb bic Vergrößerung bes Schlachthofes sich noch einige Iahte hinausschieben läßt, soll zurzeit von einer Erhöhung ber Schlachtgebühren über bie hier vorgeschlagenen Sätze Abstand genommen werden, um einen Ausschlag der Fleischor eise zu vermeiden. In einigen Jahren wird sich zeigen, ob die jetzt vorge- schlagcnen Gebühren ausreichen, und man kann dann — wenn cs nicht zu umgehen ist — immer noch zu einer Erhöhung schreiten. Jedenfalls zeigt die Uebersicht, daß eine Ermäßigung der Gebühren unter die vorgeschlagenen Sätze nicht angängig ist.
Der nach den bisherigen Einnahmen und nach Abzug der vermehrten Ausgaben verbleibende Ueberschnß von 11000 Niark reicht noch' nicht einmal für die Zinsen der im Herbst 1911 vorhandenen Schuld. Rechnet man für die Großviehhalle mit einer weiteren Vermehrung der Betriebskosten von nur 5000 Mark, so bleiben von den bisherigen Einnahmen für Zinsen und Tilgung 6000 Mark übrig. Tie Schilachtgebühren müssen also spätestens 1911 erhöht werden. Es empfiehlt sich aber das schon zum 1. April 1910 zu tun, weil bann bie Verbrauchssteuer für Schlachtvieh- wegsällt unb vermieden wird, daß bic schwankende Belastung des Fleisches schwankende Preise bedingt. Der Entwurf einer Ge- bührenordmlng sieht SMachtgebühren in solcher Höhe vor, daß bei gleichzeitigem Wegfall des Oltwi eine Erhöhung der Fleisch- preise mit der Erhöhung der Schlachtgebühren nickst begründet werden kann. Tie beigefügte Zusammenstellung gibt für das im Jahre 1908 geschlachtete Vieh einen Vergleich der chwzeitigen Abgaben (Oktroi und Schlachtgebühr) mit den vorgeschlagenen Gebühren- sätzen, sowie mit den in Offenbach vom 1. Nkärz d. I. an gültigen und den in Mainz von der Stadtoerordueten-Verfaminlung beschlossenen Gebühren. Im ganzen sind die hier vorgeschlagenen Gebühren nichtiger als bic bisherige Abgabe und niedriger ak- die Säpe in Offenbach und Mainz. Im einzelnen sind ^geringe Unterschiede vorhanden, bedingt durch die Absicht, nicht einzeln Ueischsorten sehr hoch hcrauzuziehen (wie Kalbfleisch in Offenbach und bic Gebühr für minderwertiges Fleisch nichtiger zu halten als für besseres. Nach dem Enlivurs bieser Gebührnwrdnung würden für die im Jahve 1908 vvrgeirommenen Schlachtungen zu zahlen gewesen sein 81 665,45 Mk.
Die Schlachtgebühren betrugen 1908 31 502,80 „
Mithin wurden mehr eingegangen sein 50162,65
Vorgeschlagen werden folgende «chlachthauSgebuhrcn. für einen Ochsen ober für einen Stier von mehr als
450 Lebendgewicht.........12,— Mk,
für einen Faselochsen von mehr als 450 kg Lebdgw. 10,— „ für einen Stier ober Fachselochjcn von nicht mehr
als 450 kg Lebcnbgcwicht oder, für ein Stück
weibliches Rindvieh........ . 7,— „
für ein Kalb (Rindvieh im Alter bis zu 6 Wochen) 1,10 „ für ein Stuck Einhufer........... 6,— „
für ein Schwein ........... 3,25 „
für ein Ferkel (Schweine im Aller bis zu 13 Wochen) 0,25 „ für ein Schaf........ 1,10 „
für eilte Ziege....... 0,50 „
für ein L'ainm (Schaf oder Ziege, noch von der
Mutter genährt) ........... 0,25 „
Die Wieg-Gebühren usw. werden nicht erhöht, aber auf 5 bezw. 10 Pfg. abgerundet.
Die Anträge des Stadtv. Blank, ob nicht durch den Fortfall bes Oktrois für cingefnhrtes Fleisch bei ber gleichzeitigen Erhöhung der Schlachtgebühren bic einheimischen Metzger durch vermehrte Fleischeinfuhr gesckstibigt würben, beantwortet der V ersitzende bahin, baß eine Erhöhung her Fleisckischaugebühr für . eingestihrtes Fleisch von 2 auf 10 Pfg. für das Kilo Borge- , schlagen werbe. Auch eingeführte Eingeweide sollten 60 bezw. 50 Pjg. statt seither 20 und 30 Pfg. bezahlen. Die Metzger feien1 in der gestrigen Deputationssitzung vertreten gewesen. Ter Obermeister ber Metzger-Innung habe sich zwar ber Wstimmung enthalten, aber erklärt, baß er persönlich mit der neuen Regelung
kaßebefi Sarenbi Emka Mobilia:
Absch' Aussläni
Zahl Zugar Slbgat Stand Höhe Zugai Abgai Stand
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Sie । anzugeben
Die mittags 3 wo alsdai
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einverstanden fei.
(Schluß folgt.)
Fre ab, in bet
ht einer Weise, wie dies auch in den andern hessischen Stabten ber Fall sei.
Stadtv. Jann spricht für die Abänderung der bestehenden Verorbnung, möchte aber die Sttaße an ben Anlagen freigelassen wissen.
Nach kurzer weiterer Aussprache findet die neue Polizci- verordnung Annahme. Die Straßen längs den Anlagen sollen ihr nicht unterliegen. Auch der Antrag, daß freilaufenbe große Jagbhunbe Maulkörbe tragen sollen, findet Annahme.
Verbrauchssteuern.
Nach § 13 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 dürfen für Rechnung ber Gemeinheit vom 1. April 1910 ab Abgaben auf (betreibe, HülsFrüchte, Mehl unb attberc Mühlenfabrikate, desgleichen auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischworen unb Fett nicht erhoben werben. Auf bie Erhebung von Abgaben von bem zur Bierbereitung bestimmten Malze seitens ber Kommunen finbet biese Bestimmung keine Anwendung. In § 58 bes Brausteuergesetzes vom 15. Juli 1909 wirb bic Grenze, bis zu her bas Bier für Rechnung von Gemeinheit besteuert werben barf, auf 65 Pfg. für 1 Hektoliter Bier festgesetzt. Für Bier mit einem Alkoholgehalte von höchstens IVi vom Hundert ber Menge barf bie Abgabe nicht mehr als 30 Pfg. für 1 Hektoliter betragen. Soweit bie Bierabgabe von bem zur Bieterzeugung verwenbeten Malze erhoben wirb, ist sie auf ben Doppelzentner ungeschrotenen Malzes in einem solchen Verhältnisse zu bestimmen, baß bic Höhe des Malzabgabesatzes ber Höhe ber Abgabe entspricht, bie von dem in die Gemeinbe eingeführten Biere erhoben wirb. Abgaben von Bier für Rechnung von Gemeinben sind bei dem UcbcrgaitgC bes versteuerten Bieres nach anderen Orten von den Gemeinden in bem nachweislich gezahlten Betrage *u erstatten.
In Gießen besteht bie Absicht, bie Erhebung der Verbrauchsabgaben möglichst zu vereinfachen und sie zu diesem Zweck — soweit angängig — auf die Buchführung der Kaufleute, ber Bierbrauer, Branntweinbrenner unb ber Händler zu gen nden. Das läßt sich aber nur dann durchführen, wenn die Gegenstände, bie im wesentlichen unmittelbar bem Wochenmarkt ober bem Verbraucher zugeführt werben, abgabefrei sinb, im wesentlichen Wilb- brot und Brennholz. Eine Uebersicht zeigt, baß bie Abgabe von biesen Gegenstänben wesentlich geringer ist, als die Ausgaben für bie Oktroierheber, von beiten bei Wegfall bieser Abgaben mindestens bret entbehrlich werben. Anderseits fragt sich, ob nicht durch Erhöhung anderer Abgaben bis zu der gesetz- licy zulässigen Höhe der Ausfall wenigstens zum Teil wieher eingebracht werden soll. Der Branntwein barf nicht höher besteuert werben, als jetzt schon geschieht. Eine Erhöhung der Abgabe vom Wein oder von den Brennstoffen wird aufs die Verbraucher abgewälzt und zudem durch Erhöhung der Brennstoffpteise unsere Industrie schädigen. Anders dagegen verhält es sich mit dem Bier. Die Bierbrauer haben die Erhöhung der Reichsbraustcner im Jahre 1906 selbst getragen und sich zum Teil auf andere Weise hierfür schadlos gehalten. Dagegen haben sie gelegentlich der weiteren Erhöhung der Bransteuer im Jahre 1909 ben Preis des Bieres um 3 Mk. für bas Hektoliter in die Höhe gesetzt. Die für Gießen hauptsächlich in Bettacht kommenden Brauer — Unionbrauerei (Bichttr), Dcnnighoff und Jhring (Lich) — haben erklärt, sie hätten bei dieser Preiserhöhung für Gießen mit einer Verbrauchsabgabe von 65 Pfg./dl gerechnet unb eine Erhöhung )er städtischen Abgabe auf die)en Betrag werde eine Erhöhung >es Bicrpreises im Kleinverkauf nicht nach sich ziehen. Nachdem die Erhöhung des Bierpreises im Groß- unb Kleinverkauf nunmehr seit einigen Monaten burckgeführt ist) wirb cs sich empfehlen, bic Abgabe vom Bier zu erhöhen unb zwar für eingeführtes Bier ans 65 bezw. 30 Pfg. für 1 hl, für hier gebrautes Bier auf 3,30 Mk. für 1 Doppelzentner Malz, entsprechend einem Verbrauch von 19,7 kg Malz für 1 hl Bier.
Nach einer Ucbcisichl betrug bic Oktroi-Einnahme nach Abzug bet Rückvergütungen im Durch,chnttt der letzten 5 Jahre
111118,02 Mk., davon fallen nach dem Zolltarifgesetz weg . . . 43 412,01 , bleiben 67 7Uu,01 Mk.
Es wird beaittragt, teriiev ivcgiallen zu lassen
bic Abgabe von Wildbret und Brennholz mit I 312,94 Ml., blcibüit 66 893,97 Mk., Dazu der Mehrertrag der Bierstcucr . . . . 24 986,46 „
91 -»80,43 Mk.
Infolge des starken Rückgangs int Bierverbraust) wird der wirkliche Ertrag der Bierstcucr voraussichtlich nur etwa 20000 Mk. mehr betragen, so daß beim Oktroi auch bei der erhöhten Bierstcucr immerhin mit einem Ausfall von rund 25 000 Mk. zu redeten sein wird, gegen 45 000 Mk. bei uriöeräuberten Okttoi- satzen. Wenn die Abgabe von Wildbret und Bremiholz abgeschabt wird, kann man schon nach wenig Monaten die Wirkung auf die Geschäftsführung ausreicheitd bcurteUen, so daß im Herbst 1910 die ganze Erhebungsart sich aitders und einfacher regeln last'en wird. Hiernach wird beantragt, einen entsprechenden Nachttag zum Okttoi-Reglcment zu genehmigen.
Der Entwurf finbet ohne Debatte Genehmigung.
Schlachthosgebuhreu
Aber
0
Ausgabe
Einnahme
Jahr
1916
1917,18
1919
anlagcn — tuenden int Jahre 1909 1908 11 1911/12 1913 1914/15
Verzinsung it, Tilgung der Schulden.
Alk.
19 012,63
19 157,21
20 167,81
18 959,19 der ber Ein-
Mk.
•38 597,59
40 229,06 44 466,23 44 456,88
.... ____ö-anö «ooener Pauiuen in ote ^anuc zu lanacn
— sie roüroen damit sich selbst, den Kindern und der Schule eine Wohltat erweisen. Kinder, die regelmäßig Fays Lodener venützen, sind nach meiner Erfahrung immer rrnd, und munter auch durch Den schwerften Winter gekommen. Fays ächte Sodener AUneral-Vastillen taust man in eni fchlägigen Geschäften für 85 Psg. die Schachtel, laße lich aber keine Nachahmung aust'chwatzen.
einschließlich Grunch'twerb und zugehörigen Neben,- jcdock) ol)iK KühlanlagL und Eisfabrik — anfzu-
Mk.
19 584,96
21 071,85
24 298,42
25 497,69
Ein täglicher Begleiter.
Nicht nur bei Husten und Katarrh als Foltre der schlimmen Herbst- und Winterwitterung schätzen Tausende in den berühmten Wybert-Tabletten ein vorzügliches Linderungsmittel. das wie kein anderes geeignet ist, als wahres Hausmittel zu dienen. Beinahe noch größer ist die Zahl derjenigen Personen, bei welchen Wybert-Tabletten im täglichen Gebrauch stehen als außerordentlich angenehmes Bonbon, das bei anhaltendem Sprechen den Mund feucht erhält, das beim Singen der Stimme Wohlklang und Kraft verleiht, kurz das Unzähligen von Menschen zum unentbehrlichen täglichen Begleiter und Beschützer geworden ist. Sie finden Wybert-Tabletten in Schachteln ä Mk. 1.— in allen Apotheken. Depot in Gießen: Pelikan-Apotheke. K> ruz2-
Der derzeitige Schlachthof wurde vor etwa 22 Juhren in Verrieb genommen. Die Wirlschaslsrechnnng desselben^ wurde bisher grundiätzlich so geführt, daß alle Ueverschüfw ,;n Abschreibungen verwendet wurden. Danach ergab sich ber Buchwert Ende 1907 du 76 350,44 Mark und im Jahre 1908 wurden weitere 16 286 92 Mark abgeschrieben, so daß ber BuckMert her alten Anlage Ende 1908 noch 60 063,52 Marr betrug. ben bisherigen Erg;w- niifen würden auch in den folgenden Jahren je 16 000 Mark für A Schreibungen verfügbar sein. Die vorhandenen (Äebäude reim teil für das gesteigerte Bedürfnis nicht mehr aus, fo daß umfangreiche Neu- und Umbauten nötig sind. In Verbindung mit der neuen Anlage wird ein Kühlhaus jnit Eisfabrik erbaut; für diesert Teil der neuen Anlage wird eine besondere Wirtschastsrechiuingj zu führen sein, so daß er bei der Frage, ivie in Zukunst bie Schlachtgebübren zu bemetsen sind, nicht weiter in rächt kommt. Die Ausiührung des neuen Schlacht Hof es soll dem Bedürfnis entsprechend im Laus von mehreren Jahren geschehen. 9Lach den vorliegenden Kostenüberschlögen sind in bat einzelnen Bauzeiten für die Gebäude «*'■♦**‘■^'1 ,irXortrtork itiib Neberr-
ntäi’Ite.
X Marburg, 17. Jevr. Ter heule hier abgehaltene S ch w ci n e in a r k t war mit 442 Sluck Ferkeln und Lausern befahren. Tie Preise gingen bei lebhafter Nachfrage sehr tu bic Höhe. So wurden für Saugievkel 50—60 Mk^ für kleine Läufer 70—90 und für größere Ware 120—130 Mk. bezahlt. Ter Alavtt i wurde fast Ouevcrkauit.
■-----—« ■■ n ■■ —
so kann das doch unmöglich weiter gehn! n Die halbe Klasse fehlt, bic andere Hälfte ist erkältet. Ich A tann das 5elassenziel unmöglich erreichen. Wenn doch tue MM Eltern sich endlich angewöbnen wollten, die Kinder nicht oijnc v v ein paar Fays Sodener Pastillen in die Schule zu schulen
1905
1906
1907
1908 ,
Danach hält die Zunahme ber Ausgaben mit ..
nahmen annaljcmb gkidxit Schr.tt und stehen für Verzinsung
Neben der Vcrziiisung und Tilgung des erhöhten Anlage- kapita.s sind mit Inbetriebnahme ber neuen Gebäude auch btt vermehrten Kosten für deren Unterhaltung, für Personal, .Heizwig, Beleuchtung, Wasserverbrauch usw. zu decken. Dafür reidjen die bisherigen Einnahmen des Schlachthvfes nicht aus; e5 muß asto auf Vermehrung derselben Bedacht genommen werden. , Xä£ finanzielle Ergebnis der letzten Jahre war — ohne Fleischbeschau, aber einschließlich Trichinenschau —
für Mk.
(Srmtberroerb ....... 120800
Schiveineschlachthalle. ....... 261400
Großviehichlachthalle........149 000
Tüngerhaus unb Kuttelei...... 41500
Kranlvieh- und Pierdeschlachthalle, Ver- malluiigsgebäude ....... 128 250
Stallungen........... 87 700
Schlackuhalle lürKleiiwieh und Stallungen 140 850
Wagcuschuppen, Freibank usw. . . . - 80 500
9oü ouu
M ....................... Knöcrts mit Hirnm X
unb Tilgung der Somld jährlich 19 bis 20 Oüü Mark zur ibci I W W €• V IHU 1 9’
Qlcr'tic kau, enden Ausgaben wachsen^'^'ln-sctzachtha.i NU. ! yrMjche Umversltäts-Druaerel. n. Lange, Sichelt
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