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16/11/1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 269

Drittes Blatt

160. Jahrgang

Gießener Anzeiger

Erscheint tSgN- mit Ausnahme beS Sonntags.

General-Anzeiger für Oberheffen

Die ^Etetzener Kannlienbiätter" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das Kretsblett für den Kreb Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Lett- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Mittwoch, 16. November (9(0

Rotationsdruck und Verlag der Br ah liehen Universitäts - Buch- und Sterndruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- (trage 7. Expedition und Verlag: e®51.

Redaktion:^Gdl12. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen.

Die Keichsverficherungsordnung.

:: Berlin, 15. November.

Der^Reichsversichernngsausschuß förderte in seiner heutigen fünften Sitzung der zweiten Lesung die Durchberatung der gewerb­lichen Unfallversicherung um ein erhebliches Stück. Die gesamte Ausländerfrage, von der 'heute ein Paragraph über Kapital- abfindung zur Beratung stand, wurde, und zwar einschließlich der gestern schon durch Beschlüsse erledigten Paragraphen, dem für den Territorial-Antrag Gamp eingesetzten Unterausschuß über­wiesen. Der Abschnitt über den Gegenstand der Unfallversiche­rung wurde im übrigen erledigt, ebenso die über die Berufs­genossenschaften als Träger der Versicherten, ihre Zusammen­setzung, die Aenderung ihres Bestandes, die Mitgliedschaft und Stimmberechtigung, die Anmeldung der Betriebe, das Betriebs­verzeichnis, Aenderung in der Zugehörigkeit zur Genossenschaft, die Satzung und die Genossenschaftsorgane.

Hierbei bemängelte ein Ausschußmitglied die unverhältnis­mäßig hohen Entschädigungen, die Don einzelnen Berufsgenosjen- schaften ihren Vorsitzenden gezahlt würden. Die Regierung gab diesen Mißstand zu, wies aber einen Vorwurf gegen dos Reichs­versicherungsamt entschieden zurück, das sein Aufsichtsrecht nach Möglichkeit ausübe.

Eine sehr eingehende Verhandlung fand dann über den Ab­schnitt statt, der die Verhältnisse der Genossenschaftsbeamten be­handelt.

Vom Zentrum wird in einer Reihe von Paragraphen eine vollständige Neuordnung der Beamtenverhältnisse beantragt. Wesentlich ist dabei u. a. die Bestimmung, daß vor dem Erlaß der Dienstordnung, ebenso vor ihrer Aenderung die Angestellten zu hören sind. Ferner, daß ein Angestellter, der unter der Dienstordnung steht, nur aus einem wichtigen Grunde ohne Kün- digunng entlassen werden kann; das gleiche gilt nach fünfjähriger Beschäftigung für die Kündigung. Die Ausübung des Ver­einigungsrechts und die religiöse und politische BetätigunD der Angestellten außerhalb ihrer Dienstgeschäste dürfen, soweit sie nicht gegen die Gesetze verstoßen, nicht gehindert werden und gelten an sich nicht als Gründe zur Kündigung oder sofortigen Entlassung. Für alle vermögensrechtlichen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis ist der Rechtsweg zulässig. Geldstrafe darf nur bis zum Betrage eines einmonatlichen Diensteinkommens vor­gesehen werden. Im Verlause der Verhandlung wurde dieser Antrag etwas eingeschränkt: lieber die Dienstordnung sind nur die festangestellten Beamten zu hören. Organisationsfragen und Einschränkung des Betriebes gelten als wichtiger Grund für Ent­lassung oder Kündigung.

Mit diesen Einschränkungen wurde der Zentrumsantrag gegen die beiden konservativen Parteien und die Nationalliberalen an­genommen.

Die Beratung gedieh bis § 846. Doch wurden die §§ 741 bis 747, die den Reservefonds der Berufsgenossenschaften be­handeln, zurückaestellt. Nächste Sitzung Donnerstag vormittag.

Der Ausschuß beabsichtigt vom Wiederzusammentritt des Reichstagsplenums ab wöchentlich vier Sitzungen abzuhalten; Montag und Sonnabend sollen sitzungsfrei bleiben.

verwalierkonserenz des Arbeitsnachweisverbandes.

= Friedberg l H., im November.

Kürzlich tagte hier die britte Verwa ltungskon- ferenz des Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverbandes für Oberhessen und den Regierungsbezirk Wiesbaden. Der Vorsitzende, Kreisrat Schliephake in Friedberg, konnte etwa 75 Herren aus den angegebenen Gebietsteilen des Verbandes begrüßen und besonoers feststellen, daß Pro­vinzialdirektor Geh. Rat Fey-Darmstadt, der eifrige För­derer der ländlichen Arbeitsnachweise und der besseren Or­ganisation der Wandersürsorae, erschienen war. Erschienen waren ferner als Vertreter Der Provinzialdirektion Ober­hessen Regierungsrat Welcker und Regierungs-Assessor Wolf, als Vertreter der Stadt Friedberg Juftrzrat Windecker, für Offenbach a. M. Beigeordneter Rech, für Mainz Bürger­meister Dr. Schmidt, für Bad-Nauheim Bürgermeister Dr. Kayser. Tie Handelskammer Friedberg hatte ihren Vor­sitzenden und ihren Syndikus entsendet. Die Gewerbe­vereine Friedberg und Bad-Nauheim Spenglermeister Frick und Schlossermeister Knipp, die Innungen in Friedberg Metzgermeifter Ph. Steinhäuser, die Innungen in Bad- Nauheim Bäckermeister K. Aletter, Metzgermeister H. Langs­dorf und Installateur W. Schaum "und der Gastwirte- Verein in Bad-Nauheim die Hotelbesitzer Blau, Engel und Fischer. Von Arbeitsnachweisen waren u. a. vertreten: Darmstadt, Friedberg, Gießen, Herborn, Limburg a. d. £., ferner die Verpflegungsstationeir in Butzbach, Friedberg, Groß-Karben und Hungen und die Herberge zur Heimat

h ließen. Anperoem ^aaen itoui idargermei|tereieii Vertreter entsendet, darunter Allendorf, Butzbach, Rbnstadt, Dorheim, Fauerbach v. d. H., Friedberg i. H., Griedel, Herborn, Höhr, Holzhausen, Oberflorstadt, Ober-Wöllstadt, Münster, Nieder-Erlenbach, Nieder-Weisel, Ockstadt, Okar­ben, Ostheim, Reichelsheim, Rendel, Rödgen, Schwalheim, Vilbel und Wisselsheim.

Provinzialdirektor Fey wies darauf hin, daß die Aus­bildung von ländlichen Arbeitsnachweisen die wichtigste Aufgabe des Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverbandes sei und daß für die Bedürfnisse des Landes eine Dezentrali­sation des Arbeitsnachweises in kleineren und mittleren Städten, unter möglichster Ausschaltung der Großstädte, erforderlich sei. Die Erfahrungen in Friedberg hätten ge­zeigt, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Be­nutzung des zunächst gelegenen Arbeitsnachweises Kosten für Porto, Telephon und Reisen sparen könnten, also die Vermittlung rascher und billiger sich vollziehen könne. Den Aushang der gemischten Vakanzeulisten an kleineren Orten halte er für ein Mittel, den Abzug vom Lande in die Stadt zu fördern. Der Arbeitsnachweis dürfe keinesfalls eine .weitere Mobilisierung der Bevölkerung herbeiführen, des­halb seien die Bestrebungen des Mitteldeutschen Arbeits­nachweisverbandes zur Organisierung des ländlichen Ar­beitsnachweises zu begrüßen und müßten unterstützt wer­den. Notwendig sei dann ferner, daß die Arbeitgeber mehr Vertrauen zum Arbeitsnachweis gewinnen möchten.

Zunächst sprachen Rendant Schäfer-Limburg a. L. und Verwalter K u l l m a n n-Friedberg über die Praxis der ländlichen Arbeitsnachweise. Beide zeigten deutlich, wie bei den ländlichen Arbeitsnachweisen das System der Schematisierung am wenigsten am Platze ist; während Limburg seinen Arbeitsnachweis darauf basiert hat, das Annoncenwesen für die offenen Stellen und für die Stellengesuche zu zentralisieren und einer großen An­zahl von Interessenten in den Kreisen Limburg, Unter- lahn, Ober-Westerwald und^Westerburg kostenlos zur Ver­fügung zu stellen, also ein System gewählt hat, das beson­ders für dünn bevölkerte Gegenden und mangelhafte Ver­kehrs Verhältnisse (Westerwald) angebracht ist, ist der Kreis­arbeitsnachweis Friedberg auf eine möglichst enge Ver­bindung der drei Verpflegungsstationen des Kreises (Fried­berg, Butzbach und Groß-Karben) auf geb aut und fyat auch damit ganz bedeutende Erfolge besonders für die Land­wirtschaft, erzielt. Ein Ausbau der Organisation auch auf die übrigen Kreise des Verbandsgebietes wurde für dringend notwendig gehalten. An diese Vorträge schloß sich eine eingehende Besprechung über bte Ursachen der Landarbeiter­not und die Mrttel zu ihrer Beseitigung. Von dem Geschäfts­führer des Verbandes, Dr. Schlotter, wurde auf die Grund­sätze hingewiesen, die für den Verband bei der Organisation Der ländlichen Arbeitsnachweise maßgebend feien (Aus­hang der landwirtschaftlichen Vakanzlisten, Maßnahmen, um die bei der Zentrale in Frankfurt a. M. eingehenden Gesuche schon am Ort selbst zur Erledigung zu bringen, Ersatz der Telephongebuhren, Porti usw.) und richtete an die Anwesenden die Bitte, nun dafür zu sorgen, daß der Arbeitsnachweis von den Interessenten auch benutzt werde und daß die Bürgermeister der Landgemeinden es "als ihre Pflicht erachten müßten, den Arbeitgebern bei Beschaffung von Arbeitern und den Arbeitslosen beim Aufsuchen von Stellen behilflich zu fein.

Geschäftsführer Sälzer erstattete ein instruktives Re­ferat über Die Vermittlung im Gast - und Schankwirt­schaftsgewerbe im Verbandsgebiet, in dem besonders Die Einrichtungen des Wiesbadener Arbeitsnachweises ein­gehend besprochen wurden. In der Besprechung wurde namentlich von Rechtsanwalt Stahl in Bad-Nauheim die durch das neue Stellenvermittlergesetz geschaffene Rechts­lage erörtert. Weiter wurden vom Geschäftsführer des Verbandes Mitteilungen instruktiver Art über eine Reihe vom Verband herausgegebener graphischer Darstellungen, über die Entwicklung des Arbeitsnachweises im Verbands­gebiet, sowie die wichtigsten Punkte des neuen Stellen­vermittlergesetzes und die Stellung der öffentlichen Ar­beitsnachweise hierzu besprochen.

Den Schluß der Verhandlungen bildete ein Bericht des Verbands-Geschäftsführers über den VI. Kongreß des

Verbandes Deutscher Arbeitsnachweise in Breslau vont 26-29. Oktober ds. Js. Als besonders charakteristisch! für diese Tagung wurde das Ergebnis der Verhandlungen über die einseitigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmernach-» weise und die Frage der Beschäftigung ausländischer Ar­beiter in Industrie und Landwirtschaft erörtert und die Schlußfolgerung für die Arbeiten des Verbandes aus der Breslauer Versammlung gezogen.

Mit Dank an alle Beteiligten schloß der Vorsitzende die auf das angeregteste verlaufene Versammlung, an die sich ein gemeinsames Essen im Hotel Trapp anschloß.

Märkte.

ko. Frankfurt a. M., 15. Nov. Heu- und St roh markt. Ungefähren waren 13 Wagen Heu und 0 Wagen Stroh. Man notierte: Heil 3,203,80 Mk., Stroh (Kornlangstroh) 0,00 bis 0, 0 Mk., Wirrstroh 0,000,00 Mk. Alles per 50 Kilo. Geschäft flott. Die Zufuhren waren aus Oberhessen, dem KreiseIDieburg und dem Taunuskreis.

Limburg a. d. Lahn, 15. Nov. Frachtmarkt. Durch­schnittspreis pro Malter. Roter Weizen (nassauischer) 16,30 Mk., weißer Weizeit (anqebcntte Fremdsorte) 15,80 Mk., Korn 10,90 Mk. Gerste: Futtergerste 9,10 Mk., Braugerste 00,00 Mk., Ha er Mk. 7,00 Erbsen 0,00 Mk., Kartoffeln 5,60-6,60 Mk.

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Zur Feier bcs 6cburtstagsfe[tcs Seiner königlichen fjofrdt bes öroßherzogs wird Freitag, den 25. November d. Js. nachmittags r/> Uhr im Saale bes Sefellfctjaftspereins bahier ein

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Gießen, den 12. November 1910

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Dr. Biermann

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Dr. Ufinger Proplnzialblrektor

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ftattfinben. Die Unterzeichneten beehren sich, die Bürgerfdjaft Gießens hierzu ergebens! einzulaben, ro ro ro Listen, in welche Cinzeidjnungen bis zum 20.1. NI. erbeten werden, liegen bei den Herren ernst Daher, Hläusburg 11, ernst Cljallier, Neuenweg 9, Louis Lind, Kirdjenplat? 10, im La ft fj eitler, frankfurter Str. 1, sowie im Gesellschasts- verein aus. Der Preis für das trockene Gebeck einschl. ber für Musik etc. erwachsenben Unkosten beträgt 3,50 Mk. Nbsagen bestellter Gebecke können nur bis zum 23. I. Mts. einschließlich angenommen werben unb haben bei Herrn Hausverwalter Tobt im Gesellschaftsoerein zu erfolgen, roranororororcrororororo

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