Nr. 330
Viertes Blatt
160. Jahrgang
Samstag 1. Oktober 1910
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonntags.
Die „Gießener KamilienblLtter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für beit Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefsen
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Birch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^s>51. Redaktion: 112. Tel.-Adr^AnzeigerGießen.
Schriftwechsel zwischen Ministerium und Stadt wegen des Aliniksvertrags.
m.
Gießen, bett 31. August 1910.
Bericht der Bürgermeisterei Gießen an
Großherzogliches Ministerium des Innern
D a r m & a b t
Zu 13 104 vom 16. 8. 1910.
Wir haben mit Bedauern davon Kenntnis genommen, daß das angebotene Geschenk von 100 000 Mark für Zwecke der Landesuniversität abgelehnt wird.
Dem Angebot dieses Geschenkes waren Verhandlungen mit dem Rektor der Landesuniversität vorausgegangen, in denen die mit dem Angebot verknüpften Bedingungen vereinbart wurden. Ter Rektor trug darauf am 2. Mai 1908 dem Herrn Dezernenten im Ministerium die Angelegenheit vor und teilte uns am 3. Mai 1908 mit, das Ministerium sei mit den beabsichtigten Bedingungen einverstanden mit der alleinigen Ausnahme, daß die Unkündbarkeit des Vertrages nicht, wie mit dem Rektor besprochen, bis zum 1. April 1918, sondern nur bis zum 1. April 1913 zugestanden -werden könne. Rach der ausdrücklichen Erklärung des Rektors war für die zeitliche Beschränkung der Unkündbarkeit nicht der Wunsch maßgebend, spater eine höhere Entschädigung zu verlangen, sondern lediglich die Befürchtung, daß — namentlich nach Eröffnung der Hautklinik — durch großen Andrang zu den Kliniken Raummanael eintreten könne.
Tie Stadtverordnetenversammlung hat, in ihrem Beschluß vom 4. Mai 1908 bei dem Angebot des Geschenks von 100 000 Mark nur solche Bedingungen gestellt, von denen nach dem Ergebnis der vorausgegangenen Verhandlungen erwartet werden mußte, daß das Ministerium sie genehmigen würde. Dem entspricht auch ein Schreiben des Rektors an die Bürgermeisterei vom 3. August 1908 mit folgendem Wortlaut:
„Im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums beehre ich mich Ihnen ergeben ft mitzuteilen, daß Großherzogliches Ministerium aus dem Beschluß der Stadtverordneten-Versamm- lung vom 11. Mai ds. ,Js. mit Befriedigung ersehen hat, welch namhaftes Interesse die Stadt Gießen an dem Bau einer Klinik für Ohren- und einer solchen für Haut- und Geschlechtskrankheiten bei der Großherzoglichen Landesuniversität nimmt und daß sie für diesen Zweck die Summe von 100 000 Mk. als Beitrag mi den Baukosten bereit stellen will. Als Grund dafür, daß Großherzogliches Ministerium bisher noch nicht in der Lage war, eine endgültige Entschließung auf dieses dankenswerte Angebot und die dabei ausgesprochene Bedingung, Erwartung und Hoffnung zu fassen, wird angeführt, daß zunächst festgestellt werden müsse, welcher Kostenaufwand der Staatskasse aus dem Bau und dem Betrieb zweier neuer Spezialkliniken und aus dem. nötigen Provisorium bis zu deren Beziehbarkeit erwachsen wird.
Großherzogliches Ministerium ermächtigt mich hinzuzufügen, daß die erforderlichen Aufträge zu einer schleunigen Feststellung in dieser Richtung bereits erteilt seien."
Hiernach mußte es überraschen, daß nunmehr die von uns gestellten Bedingungen als wesentlicher Grund für die Ablehnung des Geschenks bezeichnet werden.
Mit dieser Ablehnung ist der erste Teil unseres Berichtes vom 6. August b. Js. erledigt.
In der weiteren Angabe, daß wir, falls das Geschenk abgelehnt wird, keinerlei Wünsche wegen Aenderung des Vertrages vom 27. Juli 1886 vorzubringen haben, vermögen wir weder etwas Unverständliches, noch etwas Unsachliches zu finden. Es war uns von vornherein zweifellos, daß die vom Staat eingeleiteten Verhandlungen bezwecken, die Stadt zu einer höheren Leistung heranzuziehen, entweder durch Beseitigung. oder durch Aenderung des jetzigen Vertrags. Rach der Verfügung vom 28. Juli — 11 904 — ist der Staat geneigt, die Verpflegung der armen Kranken auch fernerhin gegen eine Pauschvergütung zu übernehmen, und verlangt einen Vertragsentwurf, woraus die Leistungen und die Ansprüche, die an die Kliniken städtischerseits gestellt werden, zu ersehen sind, und eine Angabe, unter welchen Bedingungen und für welche Zeitdauer eine vertragliche
Festlegung beabsichtigt ist. Diese Fragen sind aber in dem bs- stehenden Vertrag geregelt, und wir haben durchaus sachlich ge- anttoortet, daß wir bezüglich einer etwaigen Aenderung des Vertrags keine Wünsche vorzubringen haben, daß also in dem etwaigen Entwurf eines neuen Vertrages die betreffenden Bestimm mungen des jetzigen aufgenommen werden können.
Richt die Stadt Gießen, sondern der hessische Staat will den bestehenden Vertrag ändern, und es ist daher Sache des Staates, Vorschläge zu machen. Wir bitten aber um recht baldige Mitteilung berfelben, damit wir sie der Stadtverordneten-Versamm- lung zur Beschlußfassung vorlegen und nötigenfalls rechtzeitig für anderweitige Unterbringung und Verpflegung der Kranken sorgen können.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich heute mit vorstehenden Ausführungen einstimmig einverstanden erklärt und einstimmig folgende Resolution beschlossen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt, keinen Anlaß 'zu haben, ihrerseits Vorschläge wegen Abänderung, des bestehenden Vertrages deni Großherzoglichen Ministerium unterbreiten zu sollen. <
Ter bestehende Vertrag hat seither das Verhältms in befriedigender Weise geordnet; es ist awch nicht etwa, wie seitens Großherzoglichen Ministeriums gemeint worden ist, für den Fiskus ungünstig in dem Sinne, daß das Pauschale von 10 000 Mark weniger darstellt als die Summe an Pflegegeldern, die die Stadt für Unterbringung der Kranken zahlen müßte; die erhobene Statistik ergibt vielmehr das Gegenteil.
Sollte die diesseitige Stellungnahme die Grvßherzogliche Staatsregierung veranlassen zu einer Kündigung des Vertrags, so müßte die Stadt Gießen Mittel und Wege finden, >um ihre Kranken unterzübringen; man zweifelt indessen nicht, daß die Aufnahme derselben, fast ausnahmslos hessischer Staatsangehöriger, in den öffentlichen, zum Zwecke der Krankenheilung in Verbindung mit Lehrzwecken errichteten Universitätss kliniken nach den tarifmäßigen Sätzen, wie die anderen öffentlichen Verbände sie zahlen, niemals abgelehnt werden wird." gez. Mecum.
Zu Rr. M. b. I. 14 464. Tarmstadt, am 8. Sept. 1910. Tas Großherzogliche Ministerium des Innern
an
die Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
a. B. vom 31. v. Mts.
Ihren Bericht vermögen wir als eine sachliche Erwiderung auf unsere ausführlichen Darlegungen, die uns veranlaßten, den vor 25 Jahren abgeschlossenen Vertrag aufzuheben, nicht anzu-
Der Zusammenhang zwischen der Leistung eines Beitrags zu den Baukosten einer neuen Ohren- und Hautklinik und dem bestehenden Krankenpflegerertrag in anderen Kliniken ist ein rein äußerlicher und seitens der Stadt dadurch herbeigesührt worden, daß an ine Bewilligung deines einmaligen Beitrags von 100 000 Mk. zur Erbauung der genannten Kliniken Bedingungen und Gegenleistungen geknüpft worden sind, die sich bei näherer Prüfung als unannehmbar herausgestellt haben.
Tas Ansinnen, daß die Staatskasse für die von der Stadt Gießen eingewiesenen auswärtigen ortsarmen Kranken nur ein Pflegegeld von 1,25 Mark täglich anfordern dürfe und auf jeden besonderen Ersatz verzichten soll, wenn die Zahlung von dem pflichtigen Ortsarmenverband nicht beizutreiben sei oder der Stadt ein Ersatzanspruch nicht zu stehen sollte, bedeutet doch tatsächlich nichts anbered, als die Abwälzung der der Stadt gesetzlich obliegenden Armenlasten auf die Staatskasse. Einem solchen Antrag kann schon in Rücksicht auf die steuerzahlenden anderen hessischen Städte nicht entsprochen werden. Aber auch finanziell wäre der Verzicht auf das tarifmäßige Psleggeld und die Annahme des Vorschlags in seiner Wirkung jährlich wesentlich höher an- zuschlagen, als die 4% igen Zinsen aus 100 000 Mark ausmachen. Bei dieser Bedingung konnte mithin von einem städtischen Geschenk keine Rede mehr sein. Tie Regierung ist stets, sowett irgend möglich, auch in finanziellen Fragen der Stadt entgegengekommen, wie dies der Krankenpflegevertrag beweist. Tas gleiche Entgegenkommen ist von feiten der Stadt nicht immer bewiesen worden. Wir weisen in dieser Hinsicht auf die Wirkung der ein-
geführten Kanalgebühren hin. Zurzeit hat die Staatskasse ein Siebentel der ganzen Kanalgebühren mit rund 25000 Mark zu entrichten, wovon nicht weniger als 15 600 Mark auf die Grund st ücke der Universität und der Kliniken entfallen. Die Höhe des Ausschlags auf die Universitäts- und Kliniksgebäude erachten wir im allgemeinen, ohne auf das Statut einzugehen, sachlich für nichts weniger als begründet. Auch kann es feinem Zweifel unterliegen, daß es sich bei der Anlage der Kanalisation für den Staat nicht um privatrechtliche Vorteile handeln kann, da die Anstalten nur öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken dienen und in ganz her vorragendem Maße zunächst der Stadt zu gut kommen. Die Angelegenheit ist Ihnen durch Schreiben vom 5. v. Mts. zur berichtlichen Aeußerung zugegangen, eine Antwort aber noch nicht ein getroffen. Es unterliegt feinem Zweifel, daß die genannten Unkosten den Kliniksbetrieb wesentlich verteuern. Der Anspruch auf Vorzugspreise für die städtische Krankenpflege steht dazu im direkten Gegensätze.
Ter Abschluß eines Vertrags mit Bestimmung einer Pausch- summe liegt wesentlich im Interesse der Stadt.
Wenn die Stadt es ablehnt, uns in dieser Richtung ein Anerbieten zu machen, so bleibt und nur übrig, den Vertrag Zit kündigen und den, allgemeinen Pflegegeldtarif vom 6. August 1909 auch für die Behandlung der städttschen Kranken anzuwenden. Tabei wollen wir schon jetzt bemerken, daß nach diesem Tarif andern Armenverbänden Ermäßigungen nicht zugestanden sind.
Rach dem Gesagten haben wir nunmehr die Großh. Landes-' Universität veranlaßt, den zwischen der Landesuniver^ sität und der Stadt Gießen unterm 27. Juli 1886 ab- geschlo ssenen Krankenpflege-Vertrag gemäß § 11 bedfelben auf den 31. März 1911 zu kündigen.
I. V.: gez. Tr. Weber.
Zu Rr. L. U. 1044.
Gießen, den 14. September 1910.
Betr.: Vertrag mit der Stadt Gießen für Verpflegung ein- gewiesener Kranken der Armenverwaltung in den Unbf versitätdkliniken.
Ter Rektor der Großherzoglichen Landes-Universttät an
die Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Einer Verfügung des Großh. Ministeriums des Innern entsprechend, kündige ich hiermit den Vertrag zwischen der Stadt' Gießen und der Landesuniversität vom 27. Juli 1886 über die ärztliche Behandlung und Verpflegung der der Stadt zur Las^ liegenden armen Kranken zum 31. März 1911.
I. V.: gez. Leist.
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Die Lösung eines alten Problems.
In Laien- und Aerztekr eisen ist allgemein die Ansicht verbreitet, daß die Bestrebungen, durch sogenannte künstliche Nährmittel die Ernährung 'zu fördern, im engen Zusammenhang mit der modernen Entwicklung der Heilkunde und Chemie ständen. Medizinische Geschichtsforschungen haben jedoch die Tatsache zutage gefördert, daß schon der vielumfassende Geist des großen Preußenkönigs Friedrich den Problemen der Nährmittelfäbrikation nachforschte. Es erscheint von kulturhistorischem Interesse, zu vergleichen, welche.Verschiedenheit die damaligen und die heutigen Bestrebungen aufweisen, zumal darin die Ursache liegt, warum die älteren Versuche kein greifbares Resultat förderten.
Es war ein in Frankreich, wahrscheinlich von Par- mentier, erfundenes Nährpulver — poudre d’aliment — das Friedrich dem Großen wert erschien, erprobt und nachgeahmt zu werden. Als das erstrebenswerte Ziel galt der völlige Ersatz der Nahrung in der Weise, „daß ein Mensch acht und mehrere Tage ohne weitere Nahrungsmittel sich erhalten sollte". Dem entsprach auch die Anordnung-der Versuche, die so vorgenommen wurden, daß man „einen Offizier und dreh Grenadiere von verschiedenem Appetit und ungleicher Komplexion, mit völliger Feldequipage, täglich zwey Meilen marschieren und noch außerdem militärische Hebungen anstellen ließ, ohne sie währenddem mit etwas anderem als gedachtem Pulver Ku unterhalten".
Es spricht in gleicher Weise für den Optimismus der Erfinder wie auch für die „Komplexion" der friderizianischen Militärs, daß der zur Untersuchung der Angelegenheit bestellte Ausschuß anfänglich den Eindruck gewann, Die ge- Sen Erfolge entsprächen den gehegten Erwartungen.
rkannte jedoch der mit nüchternem Blick begabte König, „daß die Magazine und Kantonierungsquartiere doch würk- samer zur Erhaltung der Soldaten sehen". Es schien ihm
daher „nicht ratsam zu sehn, durch solche Arbeit längere Zeit und Kosten verpulvern zu lassen". Die leitende Idee bei diesen Versuchen war, ein Nährpulver zu gewinnen, das in vollem Umfange die gewöhnliche Nahrung ersetzen könne. Dieser Gedanke aber, oer zu Friedrichs Zeiten vorwiegend aus militärischen Gründen einer näheren Prüfung für wert erachtet wurde, hat in der Folgezeit die ersten Naturforscher, die seine medizinische und volkswirtschaftliche Bedeutung mit klarem Blick erkannt hatten, viele Jahre hindurch auss eingehendste beschäftigt. Bekanntlich ist Justus von Liebig als einer der ersten der Frage näher getreten^, die Nahrungsmittel speziell für Zeiten der Not direkt durch „künstliche" Nährstoffe zu ersetzen. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß diese Auffassung der Nährmittelfrage unzu- treffeno ist. Die Versuche des Alten Fritz uno die ältere Liebigsche Auffassung sind insofern auch heute noch lehrreich; denn aus dem Scheitern aller dieser Bemühungen können wir die Lehre ziehen, daß auch bei der Herstellung eines Nährmittels nicht ein konzentrierter Ersatz der gewöhn l i ch e n Nahrung als erstrebenswertes Ideal vorschweben soll, sondern daß hier die Wissenschaft vor eine ganz andere Aufgabe gestellt ist.
Es aibt drei Klaffen von Nährstoffen: die Fette, die zuckerbildenden Stoffe und die Eiweißstoffe. In den Nah- rungsmittellt finden wir die Fette und die zuckergebenden Stoffe rein und von bester Beschaffenheit; das Eiweiß dagegen ist in den natürlichen Nahrungsmitteln nid) t r ei n vorhanden, sondern stets von andern Stossen begleitet, die für das Eiweiß die Rolle des Ballastes oder der Verunreinigung spielen. Daher ist für ein reines Eiweißpräparat ein natürliches Bedürfnis vorhanden. Die Ausgabe, die die. Ernährungslehre nun stellt, ist also die, ein reines Eiweiß darzustellen, das geeignet ist, auch von den zartesten Verdauungsorganen leicht ausgenommen zu werden. (Sine zweite Aufgabe besteht aber darin, außer den Körperzellen
auch den Nervenzellen die wichtigsten Nährstoffe zuzuführen. Der wichtigste Nervennährstoff ist nun das Glycerophosphat, der wirksame Kern der Lecithine. Nervennährstoff mit reinstem Eiweiß zu einer innigen Verbindung zu berenten,, war die höchste Aufgabe, die die Ernährungslehre stellte, und diese Aufgabe ist nunmehr gelöst: Seit zehn Jahren sind wir in dem glücklichen Besitz eines Nährmittels, das die höchsten an ein solches zu stellenden Anforderungen ixt unübertrefflichem Maße erfüllt. Es ist das Sanatogen, welches soeben einen zehnjährigen Siegeslauf durch die Welt der Kranken und Schwachen vollendet hat. Ol)ne lieber« treibung dürfen wir das ©analogen als ein wertvolles und kostbares Nährmittel bezeichnen; es besteht nämlich auä1 reinstem Milcheiweiß und jenem wichtigsten Nervennährstoff. Diese beiden Stoffe sind im Sanatogen chemisch miteinander verbunden und vermögen so besonders leicht eine kräftige Wirksamkeit aus den geschwächten Organismus zu entfalten.
Der bette Beweis ist der Erfolg. Wie jener historische Mißerfolg den Denkfehler der alleren Auffassung von den Nährmitteln dartut, so beweist der im Lauf eines Jahrzehnts errungene ungeheure Erfolg Des Sanatogens, daß die Hauptziele der künstlichen Ernährung gegenwärtig erreicht sind.
Wie bei dem heute üblichen regen Gedankenaustausch nicht anders zu erwarten ist, sind die zustimmenden Veröffentlichungen aus maßgebenden Kreisen außerordentlich zahlreich. Mehr als 120 Abhandlungen in medizinischen Zeitungen und 12000 direkte Zuschriften von Aeizten beschäftigen sich mit den günstigen Resultaten der Sanatogen- wirkung. Die wichtigsten Äußerungen sind in Form einer vornehm ausgestatteten, neuen illustrierten Broschüre mit einer genauen Darlegung, in welcher Weise Sanatogen auf den geschwächten Körper wirkt, zusammengestettt, die von den Sanatogen-Werken, Berlin SW. 48, Interessenten gern kostenlos Kugesandt wird. cVm
beim Einkauf von Bouillon-Würfeln stets ausdrücklich
bürgt für vorzüglichste Qualität I
Für x/4—1/8 Liter je nach Geschmack.
MAGGI
Bovilkn WOrfel


