Samstag 20. August 1910
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Blatt
160. Jahrgang
Gießener Anzeiger
scheint täglich mit Aufnahme beS Sonntag».
General-Anzeiger für Gberheffen
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Zähnchen wie eine Perlenkette
I-ÄÄ?' Lungenkranke. |
9 SCHÖMBERG bei Wildbad würfthg. Schwarzwald. ■
9 Leit. Arzt: Dr. med. Bandelier. Spezialarzt f. Lun gen kr. ■
9 Sommer-u.Winterkuren. — MftüigePreise. Prospekte frei, p
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j ^Glehener Kamllienblatter" werden dem njctger* viermal wöchentlich beigelegt, das reirblatt für den Kreis Gießen" zweimal chentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
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Nur echt mit dieser Marte—demFischer — dem Garantie» Zeichen detz Scott» lchen Dersahrenb!
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Mittlere Ntast- und gute Saugkälber . 52—55 Schale.
Masllämmer und jüngere Masthammel 39—41 Schweine.
Vollfleischige Schweine bis zu 2 Zentner Lebendgewicht 56—57
Vollfleischige Schweine über 2 Zentner
stehen dem dortigen Telegraphenamt wenig belastete, unmittelbare Leitungen nach Coblenz, Cöln, Siegen und Betzdorf zur Ver- ; ügung. Eine neue Leitung Gießen—Limburg wäre nicht im- ' stände, den genannten Sprechverkehr zu verbessern. Verzögerungen bei den Gesprächsverbindungen nach dem Rheinland und Westfalen siird in der Regel auf die starke Belastung der in Coblenz und Cöln anschließenden Leitungen zurückzuführen.
Die beantragten neuen Sprechbeziehungen sind inzwischen amtlich eingerichtet worden.
Für die Beseitigung der Mittagspause bei den angegebenen kleineren Fernsprechanstalten, die übrigens nur 174—2 Stunden beträgt, hat sich ein allgemeines Bedürfnis nicht her aus gestellt. Das Postamt in Salzschlirf hält in den Sommermonaten bereits vollen Tagesdienst — 7 Uhr vorm. bis 9 Uhr abends — ob; die Erweiterung außerhalb der Kurzeit liegt wegen des geringen Sprechverkehrs nicht im Bedürfnis.
g) Schwedischer Eingangszoll für Zigarren. Der gegenwärtige schwedische Eingangszoll für Zigarren von 4 Kronen pro 1 kg (etwa 27—28 Mark pro 1 Mille Zigarren) läßt die Ausfuhr deutscher Zigarren nach Schweden noch eben lohnend erscheinen. Die Handelskammer Hanau hat nun angeregt, darauf hinzuwcrken, daß dieser Zollsatz in einem künftigen Handelsvertrag mit Schweden sichergestellt oder gegebenenfalls noch ermäßigt wird. Die Handelskammer hat sich bereit erfiärt, sich einem Vorgehen der interessierten Handelskammern anzuschließen.
h) Wiederher st ellung der Verladerampe auf Station Abend st er n. Im Interesse der erwerbstätigen Kreise des Biebertales ist die Haitdelskammer bei der Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. dahin vorstellig geworden, daß die Verladerampe auf Station Abendstern, die im Jahre 1908 nach Erweiterung des dortigen Bahnhofs abgebrochen worden war, baldigst wiederhergestellt wird.
i) I nternat ional es U eher einf ontm en über den Personen- und Gepäckverkehr. Zu dem Entwürfe eines internationalen Uebereinkommens über den Personen^ und Gepäckverkchr hatte die Handelskammer Vorschläge nicht zu machen. Nur hat sie zur Erwägung anheimgegeben, ob es nicht airgezrigt ei, im Art. 27, Abs. 4 die Streichung des Satzes „Ein An- prnch auf Rückzahlung des Frachtunterschieds besteht nicht" zu ordern. Denn es müßte doch als unbillig bezeichnet werden, Denn im Falle einer plötzlichen Verhinderung am Antritt bezw. an der Fortsetzung der Reise unb einer dadurch bedingten Auslieferung des Gepäcks auf der Ausgabe- bezw. Zwischenstation die Rückzahlung des Frachtunterschieds verweigert würde.
k) Geschäftsbedingungen Tür den Kartoffelhandel. Zu' dem von der Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum Hessen aufgestellten Entwürfe von Geschäftsbedingungen für ben Karloffelhandel sind von sämtlickzen hessischen Handelskammern eine Reihe von Abänderungsvorschlägen,gemacht worden. Die Handelskammer Mainz hat nun eine Zusammenstellung dieser Wünsche hergestellt, welche in einer für den 5. September in Frankfurt a. M. in Aussicht genommenen Konferenz von Sachverständigen für die Beschlußfassung als Unterlage dienen soll.
1) Veredelungsverkehr. Die Handelskammer hatte Bedenken nicht geltend zu machen gegen die Zulassung des zollfreien Veredelungsverkehrs mit unbearbeiteten Tabakblättern und Tabaklauge zur Herstellung von Kautabak, mit inländischen Blusen- und Damenkleiderstoffen zur Herstellung von Hcmd- maschinen-Stickereien in Vorarlberg, mit Kratzenbeschlägen, deren Nadelspitzen im Auslande gehärtet werden sollen, mit Quebracho- holz zur Herstellung von Holzwaren, mit im Jnlande her gestellten Seiden- und Halbseidengeweben zum Abkochen, Bedrucken und Ausrichten in Lyon. Hingegen hat sie sich gegen die Bewilligung des zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen wollenen und baumwollenen Geweben $ur Herstellung von Putzwaren auf Teneriffa ausgesprochen, da sie der Ansicht war, daß diese Veredelungsarbeiten auch in Deutschland ausgeführt werden könnten.
m) Gutachten; Benennung von Sachverständigen. Dem Landgerichte für die Provinz Oberhessen, den Amtsgerichten in Gießen und Grünberg, dem Kausmannsgericht in Gießen sind in einer Reihe von Fällen Gutachten erstattet bezw. Sachverständige benannt worden.
2. Vorschläge zur Neuregelung der Frage betreffend die Konkurrenzklausel.
In den Kreisen der Handlungsgehilfen und technischen Angestellten wird seit langer Zeit Klage darüber geführt, daß die gesetzlichen Vorschriften über die Konkurrenzklausel (H. G. B. §§ 74, 75, 76 und G. O. § 133) nicht ausreichten, um die Angestellten vor einer unbilligen Beschränkung in der freien Verwertung ihrer Arbeitskraft zu schützen. Nun ist bei den neuerlichen Erörterungen, die zwischen den beteiligten Ressorts des Reichs und Preußens über die Frage der Konkurrenzklausel gepflogen worden sind, angeregt worden, ob sich nicht ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen des Prinzipals und der Angestellten erreichen lasse, wenn dem Angestellten für das Konkurrenzverbot eine Entschädigung gezahlt wird, die so bemessen ist, daß sie zwar für sich allein dem Angestellten nicht den vollen Lebensunterhalt für hie Daun- des Verbots gewährt, ihm aber doch ein angemessenes Entgelt für 'die Beschränkungen bietet, die ihm das Konkurrenzverbot in der freien Verwertung seiner Arbeitskraft auferlegt. Eine derartige Entschädigungspflicht werde von selbst die Wirkung haben, daß nur in solchen Fällen ein Konkurrenzverbot vereinbart würde, in denen wirklich ein berechtigtes und
tcreffen erblickt. Tenn außerordentlich groß sei die Kundschaft/ die jetzt, für 10 und 5 Pfg. Spiritus einkaufe, und es als sehr unangenehm empfinden würde, wenn sie iünftig in größeren! Mengen einkaufen müßte. Da von der überwiegenden Mehr-« zahl der über diese Frage gehörten Interessenten die %uffa|'fnngi der Handelskammer Konstanz geteilt wird, beschließt die Handels-? fammer, die Anregung der Handelskammer Konstanz zu unter =• tützen.
b) Beförderung v on Briefen durch Boten: Diel Handelskammer Leipzig hat zu § 2a des Gesetzes über das Post- wesen des Deutschen Reiches folgende Ergänzung vorgeschlagen^ „Im Ursprungsort ist die Beförderung von geschloffenen Briefen durch Boten, die im Dienste einer Privatbeförderungsanstalt! kehen, erlaubt, wenn es sich um die Ueberbringung einzelnes Briefe eines Auftraggebers, nicht um Verteilung von Manenauflieferungen handelt and die Briefe nicht eingesammelt, sondern den Boten unmittelbar zur Bestellung übergeben werben". Die Handelskammer teilt die Auffassung der Handelskammer Leipzig, daß die Eilboteninstitute einem bestehenden Verkehrs- bedürfnis abgeholfen haben, daß die Allgemeinheit und insbesondere die Handel- und Gewerbetreibenden an dem Bestehen dieser Institute ein Interesse haben, da sie im Verkeh-rslebenii eine Reihe notwendiger Funktionen erfüllen, welche die Poft! mit ihren Einrichtungen nicht übernehmen kann, und beschließt: demgemäß, die Anregung auf Ergänzung des Postgesetzes zu unterstützen.
c) Verdi ngungs wesen: Da sehr vielfach in den Submissionsbedingungen Vorschriften enthalten sind, die ganz unzweckmäßig sind und oft auch seitens der Lieferanten in dem geforderten Umfange gar nicht eingehalten werden fönnen, hat es' sich der deutsche Handelstag zur Aufgabe gemacht, die in Betracht kommenden Behörden unter Mitteilung von Beispielen unzweckmäßiger Bedingungen auf diesen Mißstand aufmerksam zu machen und um Abhilfe zu ersuchen.
Zur Unterstützung dieses Vorgehens ersuchte die Handelskammer die Interessenten ihres K a m m er b ez ir ks , ihr Beispiele solcher unzweckmäßigen Submissionsbedingungen möglichst im Original einzureichen und dabei deren Unzweckmäßigkeit zu erläutern.
Gebend- Schlacht» aewichc
Märkte.
F.C. Wiesbaden. Viehhoi-Marktbericht vorn 19. Aug, Auftrieb: Rinder 117, Kälber 119, Schafe 48, Schweine 245.
Tendenz: Rinder, Kälber, Schafe und Schweine gedrückt.
Preis Durch»
pro 100 Pfd. schnittspreis
Vollfleifchige Schweine über 2'/, Zentner Lebendgewicht 56—57 Fleischige" Schweine 54—55 Sauen 49—51
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^51. Redaktion: 112. Tell-AdmAuzeigerGieberu
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Dieser schöne Erfolg, über den selbst der Arzt erstaunt war, läßt sich wohl begreifen, wenn man bedenkt, daß die in Seotts Emulsion enthaltenen atlerfeinsten Bestandteile im Seott- schen Verfahren so vollkommen leicht verdatilich und bekömmlich gemacht sind, daß jeder Tropfen dieses prächtigen Kräftigungsmittels voll ausgenützt wird. Seotts Emulsion kann im Sommer wie im Winter mit Erfolg genommen werden.
Scottö Emulsion wird von unS ausschließlich im großen verkauft, und zwar nie tose nach Gewicht oder Maß, sondern nur in versiegelten Originalflaschcu in Karton mit unserer Schutzmarke (Fischer mit dem Dorsch). Scott L Bowne, G. m. b. H., Frankfurt a. M.
Bestandteile: Feinster Medizinal-Lebcrtran 150,0. prnna Glyzerin 50,0, unterphoSphorigsaurer Kalk 4,3, unterphoSphorigsaureS Natron 2,0, vulv. Tragant 3,0, feinster arab. Gummi pulv. 2,0 Wasser 129,0. Alkohol 11,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt-, Mandel« und Gaulkderiaöl je 2 Trovfen.
k) Fernsprechverhältnisse imHandelskammer- i i r r. Beschwerden über die Ueberlaftung der Telephonleitungen ßen—Z-rankfurt a. M. und dadurch verursachte Verspätungen )er Vermittlung von Gesprächen zwischen beiden Städten hatten
Handelskammer Veranlassung gegeben, entsprechende Ergingen anzustellen unb sich bei dieser Gelegenheit überhaupt r Wünsche bezüglich der Fernsprechverhältnisse im Kammer- rfc zu unterrichten. Als Ergebnis ihrer Erhebungen : :c die Handelskammer bei der Kaiserlichen Ober-Post- ttion Darmstadt folgende Anträge gestellt; Herstellung einer ! lereit Leitung Gießen—Frankfurt a. M., Herstellung von i tten Leitungen Gießen—Berlin und Gießen—Limburg, Zu- ung des Fernsprechverkehrs zwischen Lauterbach einerseits und clb (Leine), Herzberg Hai^), Münden (Hannover), Wasungen ’rra), Rheydt, Magdeburg und Rathenow andererseits, Offen - ten" der Fernsprechstellen in kleineren Orten wie Herbstein, 'chstein, Grebenhain, Schlitz, Salzschlirf u. a. m. nachmittags scheu 2 unb 3 Uhr. Die Kaiserliche Ober-Postbirektion hat zur Sprache gebrachten Wünsche des Handelskammerbezirks ruft unb darauf folgendes mitgeteilt:
Eine neue Fernleitung zwischen Gießen unb Frankfurt it am 3. Januar b. I. in Betrieb genommen worden. Die dem tigen Fernsprech - Vermittlungsamt seitdem zur Verfügung «enden unmittelbaren Verbindungen mit Frankfurt reichen für !; gegenwärtige Verkehrsbedürfnis aus. Bei weiterer Zunahme
Verkehrs erforderlich werdend^ Leitungen nach Frankfurt 'den rechtzeitig bereitgestellt werden.
Unmittelbare Fernleitungen nach Berlin und Leipzig können 1 Rücksicht auf die verhältnismäßig geringe Zahl der Gespräche : diesen Orten vorläufig nicht in Aussicht gestellt werden.
Für den Fernsprechverkehr mit Rheinland und. Westfalen
Mäßig genährte junge unb gut genährte ältere 37—40
Färsen, Kühe.
Vollfleifchige ausgemästete Färsen höchst.
Schlachtwertes ....... 44—47
Vollfleischige ausgemästete Kühe höchst.
Schlachtwertes bis zu 7 Jahren. . 39—44
Aeltere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngereKühe u. Färsen 33—36 Kälber.
Feinste Mast- (Vollmilchmast) und beste
Gebend. Schlacht» nro 100 Pfund nxf.„ ncividit
„ r„ ,r, oon-bisvon-bir
Vollfleischige, ausgemaitete, höchsten
Schlachtwertes, höchstens 6 Hahre alt 46—50 84—89
Junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete...... 42—45 79—82
Glienicke a. d. Nordbahn, Post Hermsdors-Berlin, 11. Juni 1909.
„Mein jetzt 2 Jahre altes Töchterchen Martha ist uns nur durch Seotts Emulsion erhalten geblieben. Das Kind war von Natur aus äußerst zart. Es zeigte keinerlei Lust zur Nahrungsaufnahme und ging in der Zahnzeit derartig zurück, daß niemand glaubte, es durchbringen zu können. Hauptsächlich aus Anraten des Arztes gaben wir der Kleinen nun regelmäßig Seotts Emulsion, die sie sofort gern nahm. Wenn Martha auch alle andern Speisen zurückwies, Seotts Emulsion nahm sie immer, und eine Zeitlang ist das Präparat auch ihr einziges Nahrungsmittel gewesen. Heute hat die Kleine 17 große, gut entwickelte Zähnchen, die wie eine Perlenkette im Mündchen stehen, und sie, die früher kaum sitzen, geschweige denn gehen konnte, läuft jetzt schon ganz schön umher. Unser Arzt, dem ich das Kind neulich zeigte und ihm sagte, daß es zu laufen angefangen hätte, drückte sich wörtlich aus: „Da habe ich doch noch ein Wunder erlebt, Scotts Emulsion ist wirklich etwas Gutes."
(gez.) Frau Martha Jauer.
itzung Grotzherzogticher Handelskammer Gießen tr die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.
Pvvto koll-Auszug.
Gießen, ben 9. August 1910.
Inroefenb sind bie Herren: Kommerzienrat Heichelheim Vorsitzender, Kommerzienrat Schirmer als 1. stellvertr. uenber, Kommerzienrat Heyligenstaedt, Hoos, igspor, Noll, Rinn, Röhr, Rühl, Wallach per Syndikus.
Aus dem Geschäftsbericht ist folgendes hervor-
en:
j Einführung des gregorianischen Kalenders i u ß l a n d. Auf eine entsprechende Anfrage ist dem Großh. fterium. bed Innern berichtet worben, daß aus dem Unterdes in Westeuropa allgemein bestehenden gregorianischen des in Rußland geltenden julianischen Kalenders in Handelsbeziehungen mit Rußland stehenden Firmen des ncrbezirks geschäftliche Nachteile deshalb nicht erwachsen feien, die Geschäftswelt sich im Laufe der Jahre an bie Zeit- enz von 13 Tagen gewöhnt habe. Die Einführung des .nanischen Kalenders in Rußland sei jedoch als durchaus chenswert bezeichnet worden.
>) Abfertigung von Wagenladungen auf dem ptsteueramt Gießen. Da die vor dem jeweiligen n eines Monats abgefertigten Waren einen Monat c zollpflichtig sind, ist es hier üblich geworden, bie Vcr- iig von Waren zur Ausnützung bes Zollkrebits auf ben ng des Monats zu verlegen. Diese Praxis führt nun regel* q im ersten Monatsbrittel zu einem starken Andrang bei hiesigen HauplMueramt, der als recht störend empfunden.
Zur Beseitigung des Uebelstandes hat nun die Kammer item ausführlichen Bericht an das Großh. Ministerium der uzen den Vorschlag gemacht, ben einzelnen Firmen auf entluden Antrag' zu gestatten, bereits mehrere Tage vor .Usschluß die Verzollung der im Nachmonat benötigten Waren hmen unb die Abfertigung als am nächsten Ersten geschehen : zu lassen. Die Kammer hat weiter diesen Anlaß benutzt, neuem auf die unzulänglichen Verhältnisse beim hiesigen itfteucramte hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten.
! -) Staatszuschuß zu den Kosten der hessischen delskammern unb der kaufmännischen Fort- ^ungsschulen. Im Hinblick auf die ungünstige Finanz- batte das Großh. Ministerium des Innern in einem Rund-
! ben die hessischen Handelskammern ersucht, sich darüber ein» tb zu äußern, welche ber seither für die Handelskammern il als auch für ben kaufmännischen Unterricht bewilligten tszuschüsse künftig in Wegfall kommen könnten. In einer icterfonferens haben sich bie Hess. Handelskammern mit dieser c eingehend besaßt unb als Ergebnis dieser Verhandlungen
i iier gemeinsamen Eingabe zum Ausdruck gebracht, daß jede ung an den Staatszuschüssen angesichts des Mißverhältnisses
? ben den gesamten Aufwendungen für die Landwirtschaft unb Gewerbe (1 104 633 Mark) einerseits und Hanbel und Jn- ie (39 630 Mark) anderseits in ben Krrisen der Kaufmann-
gerabezu Erbitterung Hervorrufen müßte.
d) Unmittelbarer Kohlenbezug für die ftaat- en Anstalten. Eine Vertreterkonferenz der hessischen delskammern beschäftigte sich mit der von dem Herrn Finanz- sler in ber Sitzung der Zweiten Kammer der Lanbstände am itärz erörterten Frage des unmittelbaren Kohlen- ugs für bie ftaa11ichen Anstalten. In einer ge- lamen Eingabe haben die Hess. Handelskammern wohl das ■eben der Großh. Staatsregierung auf Erzielung von Er- | lissen im Staatshaushalt grundsätzlich gebilligt, gleichzeitig t aber ihrer Ueberzeugung Ausdruck verliehen, daß der vor- lagene Weg unzweckmäßig sei, weil einerseits die Ersparnis- lichkeit nur ganz gering fein würde, anderseits aber die beiden Interessen des Kohlenhandels schwer geschädigt würden, e) Anträge zwecks Verbesserung der gegen- -■tigen wirtschaftlichen Lage des Lahn- und! (gebiet Gemeinsam mit ben Hanbelskammern Wetzlar, bürg, Dillenburg unb dem Berg- unb hüttenmännischen Verein )ie Lahn-, Dill- unb benachbarte Reviere sind von der Kammer dem Herrn preußischen Minister ber öffentlichen Arbeiten ■nbe Anträge gestellt worden: Ausdehnung der Sätze des I anstofftarifs von: 15. Januar 1905 auf alle Stationen des i- unb Dillgebiets, Ausdehnung dieses Tarifs auf die Gruben Eisengießereien, Ausdehnung des Erzausnahmetarifs vom , August 1902 auf die Bezüge im Binnenverkehr, Ermäßigung jetzigen Tarifsatzes für Steinkohlen und Koks von ber Ruhr > Sieg, Lahn unb Dill auf den Erzfatz unb Ermäßigung des iss für Roheisen.
In seiner Sitzung vom 30. Juni I. Js. hat ber Preußische deseisenbahnrat zu bieten Anträgen Stellung genommen unb zu beschlossen, bie völlige tarifliche Gleichstellung des Lahn- Dillgebiets mit dem Siegerlande, d. h. u. a. die Durch- , nung des Brennstoffausnahmetarifs (1,4 Pfg. für den tkm ; 6 Pfg. Abfertigungsgebühr) bis zur Bestimmungsstation zu Worten. Ebenso wurde die Ausdehnung des ErzaLsnahme- is für die Bezüge des Ruhrreviers aus dem Lahn- und Dill- et unb bem Siegerlanb auf den Binnenverkehr zwischen den genannten unb die Anwendung des Brennktoffausnahmetarifs die Bezüge der Eisensteingruben befürwortet. Dagegen wurde bie 'äfcigung des Tarifs für Roheisen wie auch die Ausdehnung Brennstoffausnahmetarifs auf bie Eisengießereien abgelehnt.
Drucksachen aller Art Ausstattung stilrein u.preiswert ■ i ■ die Brühl'sche Univ.-Druckerei
erhebliches Interesse des Prinzipals (Unternehmers) vorliege.
Von diesen Erwägungen ausgehend, sind im Preuß. Ministerium für Handel und Gewerbe für bie vertraglichen Konkur reu z- beschränkungen ber kaufmännischen und gewerblichen Angestellten an Stelle der bisher geltenden eine Reihe neuer Grundsätze aufgestellt worden, deren wichtigster, wie bereits hervorgehoben, der ist, daß bas Konkurrenzverbot nur bann wirksam fein soll, wenn bem Angestellten für bie über bie Vertragsbauer hin aus- gehenbe Beschränkung in feiner gewerblichen Tätigkeit eine besondere Entschädigung zugestanben wird.
Die Handelskammer unterzieht di" neuen Vorschläge einer eingehenden Besprechung, sieht jedoch m.t Rücksicht darauf, baß bie hessischen Hanbelskammern zu dieser wichtigen Frage gemeinsam Stellung nehmen werden, davon ab, bindende Beschlüsse zu fassen. Sie gibt aber schon jetzt ihrer Ueberzeugung Ausdruck, daß diese Vorschläge, wenn sie Gesetzeskraft erlangen sollten, auf nichts weniger als auf eine allmähliche Beseitigung der Konkurrenzklausel überhaupt hinauslaufen. Sie erblickt aber bariit eine neue schwere Schädigung des Unternehmertums, das in vielen Fällen auf die Konkurrenzklausel nicht verzichten kann.
3. Eingänge.
a) Verkehr mit vergälltem Branntwein: Nach § 105 des Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 darf vollständig vergällter Branntwein im Kleinhandel nur in Behältnissen von 50, 20, 10, 5 und 1 Liter Raumgehalt feilgehalten werden, bie verschlossen und mit einer Angabe des Alkoholgehalts versehen sein müssen. Diese Bestimmung ist bis jetzt nicht in Kraft getreten, da der Bundesrat von der ihm im § 150 des genannten Gesetzes eingeräumten Ermächtigung Gebrauch gemacht unb für bie Durchführung der Vorschrift eine Frist bis zum 1. Oktober 1910 bewilligt hat. Die Handelskammer Konstanz hat nun angeregt, darauf hinzuwirken» daß _§ 109 des Branntweinstssuer- gesetzes überhaupt ganz außer Kraft gesetzt wirb unb sie hat ihre Anregung damit begründet, bau der Kleinhandel ihres Bezirks in der erwähnten Vorschrift eine schwere Gefährdung seiner In-


