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16.4.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 88

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SamStag, 16. APrkl 1910

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flebafnon, trpebttton enl Druckereir Schul» frruBt ?. tipebinon unb Hering. t>L ÖUbaftlonteevlU. XeL-Slbu 91 ryeti] er Sieben.

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Cderhegen

Deutscher Reichstag.

64. Sitzung. Freitag, den 15. Avril.

Am Tische deS Bundesrats: Wermuth, Frhr. v. Rhein« baben, Kühn.

Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 12 Uyr 12 Min.

Die erste Lesung der NeichSwertzuwachSsteuer.

Präsident Graf Schwerin bittet mit Rücksicht auf die Geschäftsordnung di« Besprechung der Ainanzreform nach Möglichkeit zu vermeiden.

Abg. Frhr. v. Hcrtling (Zcntr.) ? stimmt zu.

Abg. Guru (®p.):

Wenn der Gesetzentwurf lediglich die Einführung deS bet der Finanzreform beschlossenen Paragraphen wäre, so könnte ich mich damit einverstanden erklären. Er ist eS aber nicht und bei einer solchen Erweiterung der Finanzreform können wir unmöglich auf die Erörterung verzichten.

Abg. Fischer (Soz.):

Die Redefreiheit, die wir für notwendig halten, werden wir un8 nicht beschränken lassen.

Staatssekretär Wermuth leitet die Beratung ein. Die Verbündeten Regierungen haben die Verpflichtung übernommen. Ihnen einen Gesetzentwurf voczu- legen, durch welchen eine RcichSsteuer auf unverdienten Wert» zuwacks bei Grundstücken vorgesehen ist. ES ist also nicht meine Aufgabe, zu motivieren, weshalb der Gesetzentwurf überhaupt oorgelegt wird. Dagegen wird eS zweckmäßig sein, mit einigen Worten zu erklären, weshalb dieVorlagesofrühzeitig, weZhalb sie gerade jetzt kommt. ES ist den Verbündeten Re. flierung«u nicht leicht geworden, in so kurzer Zeit das erforder­liche Material überhaupt beizubringen, denn tn den Gegenden des Reichs, in denen bisher eine WertzuwachSsteuer noch nicht bestanden hat, fehlte eS an den nötigen Voraussetzungen, um die Gestaltung und Wirkung deS Gesetze? irgendwie vorauSzusagen, und in den Gegenden und Gemeinden, in denen die Steuer schon existiert, bestehen sehr große Abweichungen. So gründlich alle die Umfrage auch veranstaltet worden ist, konnte sie doch nicht da? Material He fern für eine rein ziffernmäßige Beurteilung^ der Frage. Der Gesetzgeber ist zum Teil auf selbständige Entschließung angewiesen. Damit ist nicht gesagt, daß nicht inzwischen ein er­heblicher Fortschritt gemacht worden ist. Innerlich und äußerlich ist die Frage ausgewachsen und so weit reif, daß daS gesetz. geberische Vorgehen jetzt vollkommen gerechtfertigt und notwendig ist. Heber den Standpunkt der Denkschrift der verbündeten Re- Qiecungcn vom vorigen Jahr sind wir längst hinaurgekommen, er ist nicht mehr haltbar. Der Gegenstand ist Überreif, unb ci ut die Gefahr, daß, wetm wir die Frucht nicht bald pflücken, wir sie überhaupt nicht mehr genießen können. Eine sehr große Anzahl von Gemeinden hat gerade in neuester Zeit eine statuta­rische Regelung der Wertzuwachssteuer eingeführt und diese Zahl i-t tm Wachsen, weil sie vielfach der irrtümlichen Meinung sind, daß eine Regelung in diesem Zeitpunkt ihnen gegenüber dem zu erwartenden ReichSgesetz einen Vorteil sichern würde. Auch eine Anzahl von Bundesstaaten hat sich veranlaßt gesehen, Gesetzent. würfe vorzubereiten und ihre Landtage toarten daraus, ob daS einzelstaatnche Vorgehen durch daS Vorgehen de« Reiche- entwertet werden wird oder nicht. Nachdem Frankfurt 1904 die Bahn ge- brechen, hatten bis zum 1. April 1909 252 Gemeinden mit einer Einwohnerschaft von beinahe 8 Millionen die Wertzuwachssteuer «ingefiihrt, darunter in Preußen 109 Gemeinden und Verbände, unb zwar 56 Stadt-, 75 Land-Gemeinden und 7 Landkreise.

Seit dem 1. April 1900 ist die Bewegung rapid fortgeschritten. E? sind 211 Gemeinden und Verbände hinzugetreten mit 7V- Millionen Einwohnern, darunter in Preußen _ 103 Städte, 54 Landgemeinden und 6 Landkreise. Ebenso ist eine leb­hafte Bewegung des Grundstückmarktes ein- getreten, die sich zum Ziel setzt, möglichst vorher gegen.die Be­stimmungen bei Gesetzes zu sichern. Menn eS auf diese Weise gelingen sollte, noch manchen Wertzuwachs unter Dach und Fach zu bringen, so würde damit selbstverständlich der Ersolg der Reichsbesteuerung ganz wesentlich beeinträchtigt werden. Aller­dings ist gar nicht zu verkennen, daß die ganze Entwicklung der Sache seit dem vorigen Sommer der gesetzgeberischen Arbeit eben­falls sehr genützt hat. Ter Entwurf hält, soweit irgend möglich, an folgenden vier Leitsätzen fest: als Gegenstand der Steuerpflicht ist ailzusehen der Wertzuwachs, daö heißt der Unter» fauch zwischen den Erwerbskosten und dem VeräußerungZergebnE. unter Abzug der Aufwendungen. Ter Träger der Steuerpilicht ist der Verkäufer. Die Steuervflickit tritt ein in dem Zeitpunkt, in welchem der Zuwachs realisiert, d. h. in Geld und Geldeswert iimgeseht wird. Die Höhe der Steuer bestimmt sich in steigender Skala nach der prozentualen Höhe des Zuwachses und nach^der Kürze der Besitzdauer. Die Steuererträge werden sich bei 6^® halten dieser vier Gesichtspunkte in der Regel nicht wesentlich über die bei der gemeindlichen Regelung sich ergebenden 2530 Prozent erheben. Wenn die Höchststeuer sähe etwas über diese Be­träge hinausgehen, so werden sie nur bei so hohen und fo, kurz­fristigen Gewinnen erreicht, wie sie in Wirklichkeit nur verhältnis­mäßig selten Vorkommen werden. Eine Modifikation dieser vier Leitsätze hat der Entwurf soweit vermieden, als eS mit dem Zweck deS Gesetzes irgendwie vereinbar ist. Insbesondere haben wir geglaubt, in Einklang mit fast allen bisherigen Steuer- ordnungen dem Rückgriff auf den Erwerbsvorgang eine zeit- liebe Grenze ziehen zu müsien. Eine sehr ernstlich erwogene Frage ist es, inwieweit man der Autonomie der Gemeinden einen Spielraum lassen solle, damit sie in der Lage feien, den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Geht man hierin- zu weit, so liegt die Gefahr einer großen Umständlichkeit vor. die die Erträge der Reichssteuer beeinträchtigen könnte, vor allem aber die Gefabr einer doppelten Veranlagung. Ich kann nicht zugeben, daß vie Steuer den Gemeinden gehört. Niemand wird bestreiten können, daß die Gründung des Reichs einen erheblichen Anteil an dem Wertzuwachs hat. Die Interessen des Reichs und der Gemeinden sind bei dieser Steuer un­löslich und eng miteinander verknüpft. Aber ich wage zu behaupten, daß das Interesse der Gemeinden am Zu­standekommen des Gesetzes größer ist. Nun sollen wir ober für das, was wir durch die Wertzuwachssteuer erhalten, Einkünfte aufgeben, in deren Besitz wir zurzeit sind. Tas ist um so bedenklicher, als sich über die voraussichtlichen Erträge der Zu­wachssteuer mit einiger Zuverlässigkeit Berechnungen nicht an­stellen lassen können/ Ich kann Ihnen nur mitteilen, daß auf Grund der mit möglichster Sorgfalt aufgestellten Berechnung sich nach allen Abzügen ein Steueraufkommen von 39,09 Millionen Mar? ergeben durste, ich bemerke aber feiert, daß ich für diese Ziffer keinerlei Verantwortung übernehmen kann. Mer nehmen wir diese Zahl als gegeben an, so würde.

wenn das Reich sich auf die Hälfte des Ergebnisses beschränken würde, was ei ja nach dem Gesetz tun muß, c8 für da-, waS eS in der Grundstücksübertragungßsteuer ausgibt, kaum vollen, geschweige denn reichlichen Ersatz bekommen. Das Reich beweist also durch die korrekte Ausführung des ReichSstenmpelgefetze-Z eine Selbstlosigkeit, die mir s o manchen Seufzer entlockt hat. (Große Heiterkeit.) So weit aber kann sich unsere altruistische Gesinnung nicht äußern, daß wir gerade in den näckssten Jahren, in denen be­kanntlich die Balancierung des Etats ungewöhnlich schwierig fern wird, etwa- ganz Sicheres gegen etwas ganz Unsicheres eintauschen. Unzutreffend aber ist die Auf­fassung, die mir aus der Aeußerung des Herrn Dbg. Cuno durch- zuleuchten scheint, als ob wir mmmehr beabsichtigen, eine Art PluSmacherei zu bewirken. Der Bundesrat steht auf dem Grund­sätze, der zur Finanzierung des Etats von 1904 geführt hat, und ist entschlossen, diesen Grundsatz auch in den nächsten Jahren durchzuführen. Wenn wir aber zur Gesundung der Finanzen gelangen wollen, dann müssen wir mit sicheren 8 1T T ® r n rechnen. DaS herbeizuführen, ist der Zweck der kleinen Aenderung, die der Entwurf gegenüber dem ReichSgesetz vorMagt, und über die ich in der Kommission nähere Aufklärung zu geben bereit bin. Wir sind uns wohl bewußt, daß wir Ihnen keine kleine Zumutung stellen, wenn wir empfehlen, die Bor- läge noch in der gegenwärtigen Tagung zu ver­abschieden. Aber wir glauben, damit im Einverffandins mit allen Seiten dieses Hauses zu handeln. Nicht bloß im Jntereße deS Entwurfs selbst liegt die baldige Verabschiedung, jonhern der ganze Zweck des Entwurfs würde vereitelt werden. Wenn jetzt eine Verzögerung eintritr, so wird die Bewegung auf dem GrundslückSmarkt so weite Kreise ziehen, daß uns der ganze Ertrag des Wertzuwachses entgehen würde, schneller Han. d e l n i st a l s o n o t w e n d i g. Ter Augenblick entscheidet über daS Schicksal der ganzen Frage. Ich stelle Ihnen dieses Schicksal anheim. (Beifall rechts i

Dbg. Graf Westarp (Kons.):

Wir begrüßen den Entwurf. Wir halten die Dertzuwach-- steuer für geeigneter als den Umsatzstempel. Wir müssen erwägen ob der vermutliche Mehrertrag nickst zur chuldent 11g u ng verwendet werden soll. Besonders befriedigt sind wir durch die schnelle Einbringung der Vorlage, die nach dem ReichSstempclgesetz ja erst am 1. April 1911 hätte borgclegt werden müssen. Je früher sie verabschiedet wird, um so mehr wird ver­mieden, daß Wertzuwachs der Besteuerung entzogen wird, und wir sind bereit, zur baldigen Verabschiedung möglick^st beizutragen. Wir halten es iür richtig, daß bei Erbgang bte Wertzuwachs steuer nicht erhoben wird. Nicht ganz klar ist mir, warum den Einzelstaaten 10 Proz. des Ertrages zugewiesen werden soll, da ja die Erhebung durch die Gemeinden erfolgen und diese 40 Proz. erhalten. In bezug auf die A b z ü a e geht uns der Entwurf nicht weit genug. Durch eine ordentliche Bewirtschaftung wird häufig ein ganz wesentlicher Wertzuwachs geschaffen, und dieser müßte mich abgezogen werden können. Auch der Abzug der Zinsen wird in weiterem Umfange gewährt werden muffen: ich denke an forstwirtschaftliche Verhältnisse, aber auch an gewisse Ver- hältniffe in großen Städten. Aufwendungen. Wertzuwachs durch eigene Arbeit, durch eigene Tüchtigkeit und Wirtschaftlichkeit muß eben, so weit cd sich irgend praktisch durchführen läßt, steuerfrei bleiben. In dieser Beziehung wird das fiskalische Jntereffe am» rücktreten müssen. DaS gilt für landwirtschaftliche, für indu­strielle Besitzungen und auch für das solide Baugewerbe in den großen Städten, denn sonst wird geradezu eine Prämie auf die Unwirtfchaftlichkeit gesetzt. Tie Sätze des Tarifes sind ja reich­lich, aber im allgemeinen nicht allzu hoch. Scharfe Degreinon des Tarifes nach der Zeit ermöglicht ein richtiges Ergreifen des Wertzuwachses. Die obere Grenze könnte noch erweitert werden Ta die Vorlage sehr schwierig und wichtig ist, schlagen wir eine besondere Kommission von 28 Mitgliedern vor. (Beifall rechts.)

Dbg. Dr. Südekum (Soz.):

Die Vorlage führt unmittelbar zu den Kämpfen um bte Finanzreform zurück. Sie ist ein integrierender Be­standteil der Flickarbeit d e S schwarzblaue n B l o ck S, bte man mit Reckt einen Raubzug auf bte Tasck end e s Volkes genannt hat. (Unruhe rechts.) ES war cm Mauer Trick, den populären Gedanken der Zuwachssteuer aI5 Schirm gegenüber dem Unwillen desVolles zu verwenden. Viel­leicht öffnet Ihnen die gestrige Wahl in LYck » Ole tz k o die Augen über die Stimnmng im Lande. Tie Vorlage richtet fick hauptsächlich gegen die Städte. Sie hat eine agrarische Tendenz. Im Prinzip ist aber der Gedanke der Wertzuwachs­steuer auch uns durchaus sympathisch. Man wird aber Bestim­mungen treffen müssen, daß die Gemeinden^ nicht den Ertrag zur Verminderung der Einkommens- und sonstigen direkten Steuern verwenden. Sonst hätten nur die Großgrundbesitzer den Vorteil, die selten den Besitz wechseln. Tas beste Gesetz hat. freilich lerne Wirkung, wenn wir solche VerwaltungSzuslände haben wir rn Preußen. Auch die Fideikommiffe müssen herangezogen werden, besonders da unter der Regierung Wilhelms II. die mittelalterlich- phantastische Politik der Fideikommißgründung auffällig fortgesetzt wird Die Fürsten will man wieder sreilassen. Haben denn die Fürsten liicht selbst das Gefühl, daß eS ein^odioseS Privilegium ist, sich so von Steuern frei zu machen. Stets werden sie be­günstigt. Das Vermögen des Königs von Preußen ist -um Beisviel durch die Zollerhöhungen von 1902 um 100 Millionen gewackien. Auch die Bundesstaaten sollte man heranziehen, z. B. Preußen, dessen Landwirtschastsminister die Wälder vor Berlin verkauft, ob, gleick sie der Bevölkerung so nötig sind wie das liebe Brot In diesem Ministerium sitzen Leute, die in ihrem Geschäftsgebaren sich nicht von dem gerissensten Berliner Grundstückschieber über­treffen lassen. Die Erträgnisse der Steuer über den Anfcklag müssen.nur Aufhebung der Salz- unb Zündholzsteuer, des Petro­leum-, Kaffee- und Teezolles verwendet werden.

Preußischer Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben:

Wenn wir die indirekten Steuern ermäßigen oder wieder auf» heben wollten, so hätte die ganze Sanierung durch die F'nanz- reform keinen Zweck gehabt. Herr Südekum hat die samten des preußischen LandwirtsckastsministeriumS als gerissene Grunditucks- schicber bezeichnet. Tas weise ich entschieden zurück. Die Lungen Berlins sollen nickt vernichtet werden. ES schweben Verhandlungen mit den aroßen Gemeinden, und es wird zweifellos eine Verftan- digung dahin erfolgen, daß ein großer Teil des Walde? erhalten bleibt. Ten Einzelstaaten sind 10 Pro-, bewilligt worden. Mit Recht, denn sie baben ja durch die kulturelle Betätigung zum Wert-uwacks erheblich beigetragen. Dabei gebt dieier Prozentsatz gerade für die Kontrolle unb die notwendigen neuen Beamten auf.

Abg. ffuno (Vp):

Es war ein gefährliches Experiment, als die Mehrheit des fchwarzblauen Blocks die Bestimmung zugunsten der Wertzuwachs-

steuer inS Gesetz schrieb. Sie konnte ja gar nickt wissen, wie bie Regierung die Lücke ausjüllen wird. La5 Vermögen wird keines­wegs nach der Leistungsfähigkeit erfaßt. Es hängt vielmehr alleS vom Zufall ab. D i e s e P l u ö m a ch e r c i machen wir nicht mit. Fünfhundert Millionen sind dem Volke auferlegt worden, fetzt will man noch mehr herauSscklagen indem man WertzuwachSsteuer und Umsatzstempel erheben will Das macht unS bedenklich. Die Wir­kung der Steuer in sozialpolitischer Hinsicht ist sehr zweifelhaft. Eigentlich sollte diese Steuer den Gemeinden Vorbehalten bleiben. Denn die Grundbesitzswuern sind geradezu das Rückgrat der Ge­meindebesteuerung. Gewiß haben staatliche Einrichtungen mit zur Wertstcigerung beigetragen, aber in erster Linie waren es doch kommunale Einrichtungen. Wir können der Vorlage nur zu­stimmen, trenn die Gemeinden noch stärker beteiligt werden. Wenn die Steuer kommt, dann muß sie auch energisch zufaffen.

Staatssekretär Wermuth teilt mit, daß die Einnahmen aus dem Grundstück-Übertragungs- stempel sich auf 50 Millionen beläuft unb in aufsteigender Richtung ist. Wir treiben keine PluSmacherei. Wir wollen mit der Vorlage keine besonderen Vorteile für daS Reich erlangen, sondern nur die uns gestellte Aufgabe erfüllen. Sie können sich auf untere Feststellungen verlassen. Wir hoffen, daß es möglich sein wird, in den nächsten Jahren au5 den schlimmsten Finanznoten hecauv- zukommen. (Beifall.)

Abg. Dr. Weber (9latl.)

Wir stehen dem Gesetz durckfauS sympathisch ggenüber. ES ist nützlich unb kann auch vom Reiche erlassen werden. ES istnichl ein Privileg der Gemeinden und Einzelstaaten. DaS Ziel i]t gut. auch .ecknisch ist das Gesetz gut gestaltet. Wir behalten uns aber Abänderungsvorschläge vor. ES scheint nicht für alle Gegenden zu passen. Auch sind die Reckte der Gemeinden nicht genügend gewahrt. Wir müssen unterscheiden zwischen verd'.ciiten und un» verdientem Wertzuwachs. Eine Differenzierung -wifchen dem ländlichen und städtischen Grundbesitz muß durckgefuhrt werden. Warum sollen die Einzelstaaten 10 Prozent erhalten? Man hal­biere den Ertrag und gebe den Kommunen 50 Prozent und 50 Pro­zent dem Reiche. Eine Verteuerung dcö Grundbesitzes wird frei­lich die Folge sein. Darauf sollten wir Rücksicht nehmen. ES geht den Hausbesitzern durchaus nicht so ropg. wie immer behauptet wird. Denken Sie an Dresden, daS seit zehn Jahren^aus einer Baukrisis nicht herauslommt. Der gesunde Grundstück.-- handel darf nicht unterbunden werden. Wir verlangen dringend, daß auf die Kommunen und die schwierige Lage des Grundstücks. Marktes Rücksicht genommen wird. (Beifall.)

Abg. Dr. Spatzn (Zentr.):

Der Entwurf kann auf Annabme rechnen. Die Vererbung wollen wir frei halten. Tie E r b s ch a f t S st euer wollen toir auf diesem Wege nicht wieder hineinbringen. (Sehr gut! rechts und im Zentrum.)

Mg. Dr. Arendt (Rp.):

Meine politischen Freunde werden in Gemäßheit ihrer Stei­lung bei der Finanzreform sich auf den Boden der Vorlage stellen, vorbehaltlich einer gründlichen Prüfung der Einzelheiten in der Kommission. Die Wertschätzung auf 40 Jahrs zurück wird sehr aroße praktische Schwierigkeiten haben. Welche kleine Umstand- lichkeiten wird c5 geben, wenn bei jedem Parzellenverkauf die eff- mafioen Erwerbsverhältnisse untersucht werden muffen. Zer kir, werbspreis muß dock in Beziehung gesetzt werden zum wirklichen Werte, wie er vor 40 Jahren war. Em fetter Diffcn für die Rechtsanwälte! Unb die Zunahme der Beamten, die erforderlich sein wird, wird vielleick: mehr kosten als daS ganze Ges^ e'n- bringt. Der Sckiatzsekrelär wird uns immer an 1-mer Seite fin­den, wenn er seine gesunde Finanzvoliiik der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts de8 Etats durchzuführen sucht. Dazu sollte er aber bei iciner Finanzkunst auch ohne weitere Aiiziehung der Steuerschraube imstande sein. Er weicht von der Reichi-finanz» reform bedeutend ab, wenn er Umsatz, unb ZuwachSsteucr haben will. Tarin werden wir ihm wohl nicht folgen. Diese dovpelte B e - lastung des Grundbesitzes müßte nicht nur finanziell, sondern auch wirtschaftlich zu rerbtfcrlipen sein wenn wir zust'M- men sollen. Ich sehe aber die 50 Millionen Einnahme aur der Umsatzsteuer nickt als eine reguläre Einnahme an: sie ut nur eine Folge der außergewöhnlichen Bewegung auf dem Grundstucksmartt. ES hat alles seine Grenzen, auch die Steuerkraft. Demen Sie nur an das F i a s k o der F a h r k a r t e n st e u er; fiicr kann e« uns bei zu hohen Sätzen ganz ähnlich gehen. Wir wollen rne Schöneberger Millioncnbauern treffen, da dürfen wir nicht alle die Bauern im Deutschen Reiche schlagen.

Schatzsekretär Wermuth:

Der Redner hat zu Beginn seiner Rede erklärt, seine Freunde stellten sich auf den Boden der Vorlage, aber seine ganzen Aus­führungen brachten bann die größte Gegnerschaft, bte heute gegm die Vorlage zutage getreten ist. Ich muß ferne wiederholte Mah­nung zu reckt eingehender Beratung als den taktischen Ausdruck der Gegnerschaft gegen das ganze Gesetz auffassen. Ich betone wiederholt, die Gefahr de? Scheiterns der ganzen Idee liegt vor, wenn man jetzt die Angelegenheit in das ruhrge Fahrwasser schiebt. Wir wären nicht noch jetzt in dieser spaten Stunde mit der Vorlage an den Rcichstaa gekommen, wenn wir nicht auf gründ vorhergehender Vergewisserung uns überzeugt hätten, daß wir damit im Sinne des Reiches oanbeln. _ Nachdem das aber geschehen ist, muß die Abfertigung der Vorlage i o ras w, wie der Gegenstand es irgend gestattet, erfolgen.

Abg. Naab (Wirsch. Vg.):

Wenn irgend eine Vorlage keinen Zeitverlust ge­stattet, dann ist ei diese. Wir haben die Zuwa^.-Liteucr schon 1902 angeregt. Die Gemeinden hatten Zeit genug, sich emzu- richlen. Den Umsatzstempel haben wir bei der Fuianzresorm hcruiitergcwürgt, unter der Voraussetzung, daß er ziir Halste zo- bald wie mäalich wieder aufgehoben würde. Eine Trennung von ländlichem und städtischem Grundbesitz geht leider nicht an.

Abg. Zictsch (Soz.):

Die Nie deS Staatssekrelärs ist doch nicht vonnöten, da die rückwirkende Kraft genügende Sicherung gibt Charakteristisch ist, daß die Regierung, die die E r b s ch a r t s st c u c r ali mte= grierenden Teil der Finanzreform bezeichnete, fetzt die Erbgange freiläßt. Die N a t i o n a 11 i E> e r a t e n haben gestern bei der WahlinLletzko gesehen, wie ihr Festhalten an der Erbfchafts' steuer ihnen den Boden in Kreisen ebnet, in die sie bisher mcht Zugang hatten. (Zuruf rechts: Das ist noch nicht bewiesen!) Nun, dann werden eS Ihnen die nächsten Wahlen beweisen.

Damit ist die Aussprache beendet.

Die Vorlage geht an eine Kommisnon von 28 Mitgliedern.

Sonnabend, 11 Uhr: Reichsbesteuerungsgesetz, Ausgaben für Südwesta frika, Fern fprechgebührenordnung.

Schluß 6Vb Uhr