Ausgabe 
16.2.1910 Drittes Blatt
 
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Kindermehl

jlr. 38' ©rflfeS Bin«' 160. Snljrnong, Mittwoch, 16. A-Vruar 1S10

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X?Xi"rxr Erneral-Anzeiger fflr Gbecheßen 5tti>aCtUm;e«lU. i«U-Skyttger^tebe*

Abg. Dr. Pfeiffer (Ztr.):

Beide geböten unserer Fraktion nicht an.

Abg. Ledcbour (Si^.): agenturen beschäftigt.

Formell nicht, aber platonisches Verhältnis. (Heiterkeit.) | großen Umfang angenommen.

Taß der Bund der deutschen

Igenden ilt wird.

Ich tue nicht, ob diese Hoffnung sich erfüllen wird. Das Gesetz bedeutet zwar einen Fortschritt unb_ es füllt eine Lucke orts, ober debattelos können wir ihm nicht zustimmen. Wir haben eine ganze Reihe von Bedenken. Die Regierung scheint sich zuviel Beschränkung auferlegt zu haben. Wir haben schon bei früherer Gelegenheit uns mit dem Vermittlungswesen der Theater- ' ....... Tas Vermittlungswesen hat einen

Da? Kalrgefeh geht an eine KommrssrSu von 28 Mitgliedern.

Taö StellenvermittsungSgefetz.

ßesfoewährte

gesunde

und

magen­

darmkranke

Nahrung für: sowie schwächliche, in der Entwicklung ZLirürkg2bllEhene

Kinder.

S t ekle n v e r m it tle r die Vorlage nicht mit besonder« Freude begrüßt, ist selbstverständlich. Auch heißen wir es gut, daß die Herausgeber von Vakanzen- und ©teilen* Leitungen unter dieses Gesetz fallen. Es stnd da oft unten einem großartig klingenden Namen Listen herausgegeben, bte nichts weiter bezwecken, als unter Täuschung Geldeinnahmen sich zu verschaffen. Ich freite mich, daß m den Motiven besonders hervorgehoben ist, daß die TageS- und Fachpresse nicht unter dir gewerbsmäßige Stellenvermittlung fallen soll. Auch ist erfreulich das Verbot für den Stellenvermittler, irgend ein anderes Geschäft nebenbei zu betreiben. ES müssen aber auch diejenigen Personen unter Strafe gestellt werden, die das int Auftrage des Stellenvermittlers tun. Es kommen da merk­würdige Dinge, vor. So war die Frau eines Stellenvermittler» in Regensborg die Inhaberin eines Bordells. Die DcrmittlongS- gebühren müssen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen werden. Jetzt kommt eS vor, z. B. bet den Theateragenturen, daß 5 Prozent der monatlichen Gage an die Stellenvermittler als Gebühren abgeführt werden muffend Ts darf keine Ausbeutung der wirtschaftliche«- Notlage stattfinden. Wir sind im Prinzip für den pari­tätischen Arbeitsnachweis. Aber diese Traube wird Vorläufig noch nicht reifen. Wir beantragen Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. (Beifall nn Zentrum-X

Dbg. Dr. Wagner (Kons.) 7

der irrtet (aktuellen Urkundenfälschung zwei Wochen Gefängnis aa> gesetzt und, unter Ermäßigung auf eine Gesamtstrafe von dr« Wochen, auf eine in Wetzlar wegen Betrugs erfamrte Strafe angerechnet. Die drei Wochen Gefängnis wurden als durch bte Untersuchungshaft für verbüßt erklärt und der Haftbefehl in dies« Sache aufgehoben; doch mußte er in Haft bleiben, weil eine weitere Sache gegen ihn schwebt.

Stempelsteuerhinterziehung.

Freigesprochen von der Anklage der Stempelhinterziehmlg wurde der Gastwirt Fr. K. in Ober-Schmitten, dem etä Strafbescheid über 20 Mark zugegangen war. Seine Tochter ge­hört zu einer Spinnstubengeseltschost, die regelmäßig Sonntags in einem Nebenzimmer der Wirtschaft tagte. Es wurde dabei nach) der Ziehharmonika getanzt und gerade so verfahren, wie wenn die Gesellschaft in einem andern Hause zusammenkommt. Das Schöffengericht begründete feinen Freispruch damit, es handle sich um eine geschlossene Gesellschaft, zu der nur Mitglieder tritt hätten. Eine Stemvelentrichtung für den Tanz sei nuht erforderlich, da das Lokal nicht zu der Wirtschaft gehöre und somit weder eine öffentliche Tanzbelustigung, noch eine Tanz- belustigung in geschlossener Gesellschaft bei bezahlter Musik in F-rage steht. Die Strafkammer wies die von der Staatsanwalt­schaf r eingelegte Berufung zurück, unter Belastung der Staats­kasse mit sämtlickwn Kosten, wozu auch die Kosten der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt kommen, da es sich um eine sckstvierigc Rechtsfrage handelte.

Kuverts mit Firma billigst vrühl'jche Universitäts-Druckerei. U. Lange, Siehen

Siebener Strafkammer.

)( G ie^en, 15. Febr.

Wegen Betrugs

stand der 29 jährige, vielfach bestrafte Kaufmann R. R. aus Dresden unter Anklage. Er trat im letzten Herbst gegen emen Monatswhu von 100 Mark in eine Schichwarenfabrik zu Butz­bach als Steppmeister ein. Nach einigen Tagen gab er zu erferoten, daß. er feine Familie kommen lassen möchte, weshalb ihmicirt Arbeitgeber 20 Mart Vorschuß gab. Einige Tage darauf bat er!um einen weiteren Vorschuß von 75 Mark, um seine in Burg bei Magdeburg befindlichen Möbel auslösen zu können. Er bekam and) diesen Betrag unb itach wenigen Tagen erhielt er äußrer ftinem Lohn weitere 60 Marl, nachdem er angegeben hatte, die ?Nöbel seien an der Bahn in Butzbach und er müsse die Fracht eirtrichleu. Von dieser Zeit an war er mit feiner Frau, mit der er ein möbliertes Zimmer bewohnt hatte, verschwunden. Seinem' Arbeit­geber schrieb er, feiner Frau Habe es in Butzbach nicht gefallen» weshalb er nach Burg zurückgekehrt fei. Eine fast wertlose Maschine imb verschiedenes minderwertiges Handwerkszeug sollte der Fabri­kant als Ersatz für das Geld erhalten. Die Ermittelungen ergaben, daß die Möbel des R. käuflich in den Besitz eines SckMmgers ton ihni über gegangen waren und die Frau eine Dienststelle ange- nommen hatte Die Angaben über die Auslösung und die An- kun t der Möbel waren somit unwahr. Das' Verhalten des An-- «ellagten gab Veranlassung, ihn auf seinen Geisteszustand unter» luchen zu lassen. Ter Sachverständige schilderte ihn als intelligent imb getuaubt; er habe sich nach ferner Schulentlassung sehr gut ausgebildet; nervöse Störungen sind wenig wahrzunehmen, doch ist er sehr reizbar und aufgeregt. Ter Angeklagte hat ilynt an­gegeben, Kaffee, Tabak und sonstige Reizmittel betäubte)', ihn wie Alkohol, den letzteren Dürfe er überhaupt nicht geniesten. Seine Frau habe ihm in Butzbach einen starken Kaffee gelocht und ihn so gefügig gemacht, mit ihm zurückzureisen, da sie Heim­weh gehabt habe. Diese Angaben hielt der Sachverständige zum mindesten für übertrieben, doch wollte er nicht von der Hand weisen, daß der Angeklagte erblich belastet sein kann, da seine Mutter epileptisch veranlagt ist. Für feine Handlungsweise ist er aber verantwortlich zu machen, was sich aus der Erinnerung an die Einzelheiten bei den Vorfällen ergibt. Der Angeklagte berief 'ick darauf, rr habe die TarleUn gegen Verpfändung der Mafchine unb seines HcmdwerRzimgs betonnneu; dieses wurde aber ton

Abg. v. Dannenberg (Welfe):

Der dritte Teil der heute bestehenden Kaliwerke ttegt in Han­nover und ist hauptsächlich privater Besitz. Verlangen Sie doch von der Familie Schmidtmann keine nationalen Gefühle.. Das sind gar kerne Deutschen, sondern amerikanische Bürger. Die Gerissen­heit hat im Kaliwesen bisher eine große Rolle gespielt. Auf diese Herren brauchen wir daher keine Rücksicht zu nehmen. Sie haben von Treu und Glauben einen merkwürdigen Begriff. Sollen wir diesen Dollarkönigen gestatten, daß sie den halben Weltmarkt an sich reihen? Durch dieses Gesetz sollten Am-rikanern daö einträg­liche Handwerk gelegt werden. Es ist ein Notgeseh, das noch manche Mängel ausweist. Man darf ober dem FiSkuS nicht ehva imputiecen, als ob er hinten herum Geschäfte machen wollte. D i e amerikanische Frage ist die Hauptsache. Darum mutz es zu einer Verständigung zwischen den Parteien und der Regierung kommen. (Beifall rechts.)

Abg. Brandys (Pale) spricht im Interesse des Bauernstandes gegen das Gesetz in der vo» liegenden Form. Hoffentlich ttmune in der Kommission etwas Ei- sprreßlicheS heraus.

Ein Antrag auf SchkußderDebatte wird gegen Frei- sinnige Md Sozialdemokraten angenommen.

Abg. Will (Weife)

Bebanetf, dah ihm das Wort abgeschnitt-n fei. (Große Heitertzrt.)

Abg. Emmrl (Soz.):

And feine Partei hat die Debatte geschloffen! (Heiterkeit.) Abg. Golhein (Fr. Vg.)<

Auch ich (Stürmische Heiterkeit.)

Abg. Dr. Rorsicke (Kons.)r

Herrn Gokhein dieselbe Absicht zu haben, pafsikrt mir nicht oft. Aber auch ich bedauere den Debatteschlutz; nicht um Herrn Gothein zn antworten, das ist gestern erlogt, aber Herrn Hue.

Abg. Gothein (Fr. Bg.):

Ich bin erstaunt über Dr. Will und Dr. Reesickv, Vom Zen­trum haben gar drei gesprochen!

Abg. Eroeller (Zentt.)r

Für unsere Fvaktion nur einer, das war Dr. Heim.

Abg. Emme! (Soz.):

Und Rüklin, elsässisches Zentrum und b. Dannenberg, Hospi­tant des Zentrums.

Abg. v. Dannenberg (Welfe):

Die Ehre habe ich nicht, ich bin fraktionslos.

Abg. Groeber (Zentr.):

25 Mk. )Pfg.

95 Mk. 5Pfg. aituren, litnren, iss- a%

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dem Fabrilanten bestritten. Dos' Gericht hielt nur für evw^i-n, baf; sich der Angeklagte bezüglich der 60 Mark, wo er angab, die Möbel seien angefommen, eines Betrugs schuldig gemaayt bat. Gr wurde zu e i n e m I a h r Gefängnis herurtmt und ihm die bürgerlick>en Ehrenrechte auf fünf Jahre aberkannt. Em! Ötonat Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.

Seine Mitarbeiter bestohlen

Hut der Taglöhner O. K. von Molschleben bei Gotha, der auf dem Allenröder Hof bei Büdingen beschäftigt war. Dem einen zwängte er seinen Spind auf und nahm ihm fast sämtliche Kleider, und bem anderen stahl er eine Harnwnika. Mit den gestohlenen Kleidern erschien er vor Gericht, sie find aber so zerlumpt, daß der Bestohlene nichts mehr damit anfangen kann. Wo die Har­monika hmgekommen ist, will er mäst totn'eit. Es wurden ihm für den scheren Diebstahl sechs Monate uni> für den einfachen zwei Wochen Gefängnis iubiftiert, worauf zwei Wochen Untersuchungshaft in Anrechnung gebrackst werden.

Wegen Unterschlagung einer Mutze

wurde die Frau E. R. von Vilbel vom Schöffengericht zu drei Tagen Gefängnis verurteilt. Nach der Anklage soll ihr zehnjähriger Sohn die Mütze in der Schule einem Kameraden entwendet haben. Die Angeklagte behauptet aber, sie habe ne auf der Straße gefunden und da sie schmutzig gewesen lei, wäre jic gereinigt worden. Die Anklage nahm aber an, die Reinigung sei zuui Zwecke der Entfern: ng d>s Namens, der mit einem Buirtstift cmgezeichnet war, öorgenommeii worden. Wenn auch nicht festgestellt werden konnte, wie die Mütze in den Besitz der Angeklagten gekommen ist, so stand doch fest, daß sie wusste, daß sie keinen rechtlichen Anspruch darauf hatte. Das Urteil wurde bestätigt.

Hereinqefalleu

ist der Korbmacher H. K. von Wohnbach, der verantwortlich gemacht werden sollte, weil seine Kinder gebettelt haben. Er gab aber an, die Kinder gehören nicht ihm, sondern der mit ihm üt wilder Ehe lebenden E. K. Die Nachforschungen ergaben die Mchtigkeit seiner Angaben: doch wurde ermittelt, baß er in Eckelsbach, Muschenheim und Ober-Rosbach je ein Kind, als von feiner Ehefrau geboren, standesamtlich angemetbef hat. Die Sache wurde ihm nicht schwer angerechnet, da er die Vetton längst geheiratet hätte, wenn nicht das Herbeischaffen der Heiratspapiere bat H inderungsgründ gebildet hätte. Es wurden für den Fall

Auch teir sehen in der Vorlage einen Fortschritt. Sie frSgf den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung. Sie engt die gewißen, haften Stellenvermittler keineswegs ein. Dah die Genehmigung zum Betrieb einer Stellenvermittlung von der BedurfniS- f rage abhängt, ist gerade im Interesse der Stellenvermittleri denn einer übermäßigen Konkurrenz wird dadurch vorgebeugt. Wir wünschen, dah die Landeszentralbehorden nicht die Ermächtigung, sondern die Verpflichtung haben sollen, Tarife für die Vermittlung aufzustellen. Wegen Verleitung zum Kon­traktbruch sollen die Stellenvermittler mit Geldstrafe und Haft bestraft werden. Im wesentlichen sind wir mit der Vorlage ein­verstanden und wünschen auch ihre Durchberatung m einer Sore. Mission von 21 Mitgliedern. (Beifall rechts.),

Abg. Wölz! (Natl.) t

Nomens meiner politischen Freunde kann ich mich rnr gserche« Sinne wie die Vorredner onssp^chen. ES waren gewiß bisher Auswüchse und schwere Mißstände auf dem Gebrete der Stellen- Vermittlung zu beklagen. Wir hoffen, daß dos Gesetz eine Beste- rung herbeiführen wird. Die Einzelheiten werden wir m der Komnussion zu befprechen haben.

Abg. Manz (Fr. Bp.):

Zweifellos bestehen auf dem Gebiet der Stellenvermikklustg, große Mißstände. Ich glaube aber kaum daß diese durch eine wer­tere Verschärfung der bestehenden Vorschriften beseitigt werden können, und ich halte deshalb die vorliegenden Entwürfe für gtenu lich zwecklos. Wir treten aber doch auf ben Boden der Borlage­wollen indes einige Aenderungen herbeiführen. Der Bedürfnis- n a ch w e i s scheint un5 bedenklich. Man darf nicht die Hebel den berufsmäßigen Stellenvermittlern allein zur Last legem Auch die festen Taxen, die angestrebt werden, geben und Anlaß zn Bedenken; eine größere Latitüde wäre hier wohl angebracht. Die Strafen erscheinen uns zu hart. In der Sufflsüffion werden wir. entsprechende Anträge stellen.

Abg. Drllhne (Soz.): s

Der vorliegende Gesetzentwurf lehnt sich an die ftAnzösische ®e^ fetzgebung an, die aber weiter geht. Die Gastwirte unb Hand- lungSgehülfen verlangen die gänzliche Aufhebung de» privaten Stellenvermittlungswesens. Ohne Festsetzung einer Taxe wird man d-n Mißständen nicht zu Leibe rücken können. Auch den Bedürfnisnachweis halten wir für erforderlich.

Abg. KnlerSki (Pole):

Dem Entwurf können wir in der vorliegenden Faffrma nictz^ zustimmen; folltc er in der Kommitz.-.on keine gründliche Aende-- rung erfahren, fo würden wir ihn ablehneu. Die Polen wurden wohl niemals die Zulastung zum StellenvcrmitlluugsgewclDü erhalten.

Abg. Dr. Burckhaedl (Wirtsch. Vg.):

Wir begrüßen die Vorlage mit Freuden und hatten auck den Bedürfnisnachweis für durchaus angebracht. Die Taren sind notwendig, well nur so die bestehenden Mißstände beteiligt wer- I den können.

Die Vorlage geht an eins Kommission von 21 Mll- i gliedern.

I Das Haus vertagt sich auf Mittwoch, 1 tHjr (ArbeitSkammer^ : gesetz, Hausarbeitsgesetz, Gesetzentwurf betr. Abänderung befc. - § 11£ a der Gew^rbeordnurig).

1 Schluß %6 Uhr,

Staatssekretär Dr. Delbrück

leitet die erste Lesung ein. Schon seit langer Zeit h^irbe über die Mißstände im Stellenvermittelungswesen Klage geführt , und gesetzgeberisches Einschreiten gefordert. ES wurde über die Unzuvsrlässiakeit vieler S teile nvermrttl er geklagt und darüber, daß die Betriebe mit anderen Berufen ver­bunden sind. Die Stellenvermittlung hat tm Laufe unsrer wirtschaftlichen Entwicklung eine außergewöhnliche Bedeutung bekommen, vornehmlich durch die Freizügigkeit, den Eisenbahn­verkehr, die internalcnalen Beziehungen mancher Gewerbe, wie beim GastwirtSgewe'rbe, die steigende Nachfrage nach Arbeits­kräften von feiten der Industrie, der Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, die Zunahme der Saisonarbeit usw. Arbeitgeber- und Arbeituchmernachweile Haden sich allmählich zu einem Kampfmittel auf dem Arbcits- markt entwickelt. Alles daö drängte nach einer zufammensaßen- den Organisation der Stellenvermi'telung und des Arbeitsnachweises auf ö f s e n t l i ch, r e ch t l i ch e r Grundlage unter Lenung und Aufsicht des L-taates. Neben den Stellenvermitllrrn buben die gemeinniitz^gen Vereine die Stellenvermittlung bestimmter Kategorien übernommen, ebenso Kommunen und wettere kommunale Verbände. Staat und jtommunen sind bestrebt gewesen, au6 öffentlichen Mitteln diese verschiedenen Arten der Arbeitsnachweises zu unterstützen. In letzter Zeit wa> die 3ufmtrrfonifeit besonders auf die großen Arbeitgeber- und Aibcitnehmernachweise gerichtet. Die Kampfe auf dem Arbeitsmartt haben dazu geführt, daß man veriucht hat, den A r b e i! s n ch w e i S paritätisch zu organisieren. Es sind Wünsche laut geworden, den ganzen Arbeitsnachweis als eine solche Einrichtung obligatorisch und mit paritätischer Verwaltung zu ornanisieren. Die verbündeten Regimungen haben diese Frage eingehend geprüft. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, daß w'r jedenfalls zurzeit noch nicht foweit sind, daß wir zu einer Zwangsorganifation des ge­tarnten Arbettsnachweifes als einer öffentlichen Einrichtung mit paritätische- Verwaltung schreiten können. #

Gegen diesen Schritt sprechen mancherlei Bedenken. Wir dürfen nicht ein ganzes Gewerbe ohne weiteres ausschatten. Viele Stelle-Vermittler haben sich einwandfrei geführt. Den Weg der A-uSfasaltung eines ganzen Gewerbes konnten wir nur beschrei­ten, wenn eine zwingenoe Notwendigkeit vorliegt. Das ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil, eS würbe ein Vakuum entstehen. Tann haben die bestehenden Arbeitsnachweise noch nicht den Beweis geliefert, daß eS wirklich gut ist, bte gesamte Stellen- Vermittlung auf ihre Schultern zu legen. Wir müßten auch Lem benachteiligten Stellenvermittler eine gewisse Entschädigung gewähren. Wegen aller dieser Bedenken mußten wir -uns eine gewisse Beschränkung auferlegen. Wir haben uns bemüht, die Mißstände zu beseitigen, die klar zutage tt'ten. .

Ter Stellenvermittlung s betrieb wird letzt von der behördlichen Genehmigung abhängig ge­macht, die nur jitterläfiigen Personen erteilt wird, wenn ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Ein Bedürfnis gilt als nicht nachgewiesen, wenn öffentliche und gemeinnützige Arbeitsnach­weise bestehen. So wird die private Stellenvermittlung immer seltener werden, während die gemeinnützigen und öffentlichen Vermittlungen ausgebaut werden und allmählich zur Herrschaft gelangen. Die Tendenz des ganzen Entwurfs gefji dahin, die Arbeitsnachweise als eine öffentliche Einrichtung zu fördern. Den ^^szentralbehörden ist die Möglichkeit gegeben, über die allgemeinen Bestimmungen hinaus das G^toerbe zu reglementieren unb zu beaufsichtigen.rtedte Konzessionen können also auch entzogen werden. Auch die auf nicht gewerbsmäßiger Grundlage bestehenden Betriebe können beaufsichtigt und reglementiert werden. So erhalten wir auch die Aufsicht über die vielen in den letzten Jahren entstan. denen Arbeitgeber- und Arbeilnehmernachweise, die schon oft die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich^ gelenkt haben. Wir werden einen Einblick in diese Betriebe gewinnen und dann ermessen können, ob etwa ein Einschreiten nötig ist. Vielleicht genügen auch schon die Befugnisse der Landeszentralbehörde. Der Ent­wurf ist mit den verschiedensten Interessentenkreisen eingehend erörtert worden. Auch der Verband deutscher Arbeitsnachweise hat sich damit einverstanden er­klärt. Hoffentlich findet er in der vorliegenden Form Annahme.

> Deutscher ReichStaq. '

36. Sitzung, Dienstag. 15. Februar, k

Anr Tische des BundeSratS: Shdow, v. ,

Vizepräsident Dr. Epah»

eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minute«.

Erste Lesung beS KattsesetzeS.

- Die Beratung wird fortgesetzt.

. Abg. Dr. Nickliu (Zentrumseksasier)r

Auch im Elsaß sind seit 1904 große Nalilager gefunden worden. Wir wünschen, daß dak Gesetz nicht zustande kommt, es würde die bei uns neu aufblühende Kaliindustrie schwer schädigen. Wir verwerfen eS quS prinzipiellen und wirt­schaftlichen Gründen Nicht nur die Elsässer, sondern alle Bundes­staaten sollten dagegen protestieren, schon im Interesse der Land­wirtschaft. Dleibei. Sie uns mit den bergpolizeilichen Chitonen diefeS Gesetzes vom Leibe. ES liegt kein Grund zum gesetzlichen Eingreifen vor. Wenn wir uns einmal auf eine so gefährliche Bahn begeben, wo machen wir dann Halt? Wir haben riesige KalischAze. Sollen wir jetzt schon dafür sorgen, daß noch in 2000 Jahren die Landwirtschaft mit Katt versorgt wird? Warum straub! sich die Regierung gegen einen Kali- ausfuhrzollS D -seS Gesetz wird den Neichsgedanken im Elsaß nicht festigen. Lehnen Sie es ab.

Abg. von Tamm (Wirtsch. Cg.)l

Gerade in diesem Falle ist ein staatliches <Einatifcn mehr berechtigt als bei allen anderen ähnlichen Gelegenheiten. Gegen einen KattausfuhrAoll hoben wir an sich nichts. Er würde aber die drohende Gefahr nicht beseitigen, also da» Gesetz nicht überflüssig machen. Im allgemeinen stehen wir dem Entwurf freund'l-ch gegenüber. Freilich wünschen wir noch manche Aufklärung. Die Frist von 20 Jahren erscheint uns zu lang. Mit bei Komm issionsberatung sino wir einverstanden.

Abg. Werner (D. Ref.) stimmt tm wesentlichen zu. Nur sollte man nicht rvMer die letzte Entscheidung dem Bundesrat überladen.