Nr. 163 Zweites Blatt
166 Jahrgang
Donnerstag 14« Juli 1910
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gießener Zamilienblätter" werden dem „Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeitfragen" erscheinen monatlich zweimal.
General-Anzeiger für Gberhefien
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sche« Universitats - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktiom 112. Tel.-Adr^AnzeigerGießen.
Aus dem Strafprozehausschutz.
:: Berlin, 13. Juli.
Der Ausschuß für die Strafprozeßordnung behandelte ,<im Mittwoch weiter das Verfahren gegen Jugend- iliche und zwar zunächst bei den §§ 368 und 369, die Bestim- imungen über die Verteidiger und Beistände der Jugendlichen ^enthalten. Während der Entwurf den Jugendlichen nur in Land- ^gerichtssachen Verteidiger bestellen will, verlangte ein Antrag sie für jedes Verfahren gegen Jugendliche.
Die Kommission beschloß, die Verteidigung der Jugendlichen außer in Landgerichtssachen auch für die ,'Fälle des § 23 Nr. 2 Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes .obligatorisch zu machen.
Ein Antrag, Beistände für die Jugendlichen auch in Amtsgerichtssachen einzuführen., wurde abgelehnt. Es bleibt also die Vorschrift des Entwurfs bestehen, nach der Beistände zur Haupt- jverhandlung vor den Amtsgerichten zugezogen werden sollen, •aber nicht müssen. Die Bestimmungen über die Untersuchungshaft der Jugendlichen wurde nach dem Ent-- Wurfe angenommen.
Im § 372 sind Vorschriften gegeben, nach denen die Oeffentlichkeit für die Verhandlung gegen Jugendliche nach freiem Ermessen ausgeschlossen werden kann. Ein Antrag forderte .Streichung. Angenommen wurde folgender .Antrag: „Für
Die Reichsoersicherungsordnung.
f:: Berlin, 13. Juli.
Der Ausschuß für die Reichsversicherungsordnung verhandelte am Mittwoch zunächst über die §§ 521 bis 527, diedieKnappschaftlichenKrankenkassen betreffen. Zunächst findet eine Generaldebatte statt.
§ 521 bestimmt im ersten Absatz, daß die knappschaftlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern mindestens die Regel- lei st ungen der Ortskrankenkassen zubilligen müssen. Ein Vertreter der wirtschaftlichen Vereinigung beantragte folgenden zweiten Absatz: „Das Krankengeld können sie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in anderen als wöchentlichen, längstens jedoch in halbmonatlichen Zeitabschnitten zahlen."
Ein Vertreter der preußischen Bergverwaltung erklärte, daß das gesamte Bergrecht der Landesgesetzgebung Vorbehalten sei. Die Organisationsfragen fallen gleichfalls in dieses Gebiet. Dieses Gebiet darf von der Reichsgesetzgebung nicht berührt werden.
Ein sozialdemokratischer Redner rügte den parti- kularistischen Standpunkt der Bergverwaltung und sprach die Hoffnung aus, daß die Zeit der reichsgesetzlichen Regelung des ganzen Berg- und Knappschaftswesens nicht mehr fern sein möge.
Der Antrag der wirtschaftlichen Vereinigung wurde angenommen. § 522 wurde nicht angefochten. Die wirtschaftliche Vereinigung beantragte dann folgenden S 522 a: „Für den Bereich einer knappschaftlichen Krankenkasse bedarf ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 186 der Zustimmung der Mehrheit der Stimmen sowohl aus der Gruppe der Arbeitgeber als auch der Versicherten im Vorstande."
Es entspann sich eine lebhafte Auseinandersetzung zwischen dem Vertreter der preußischen Bergverwaltung einerseits und den Vertretern des Zentrums und der Sozialdemokratie andrerseits über die VersicherungsPflicht der Berginvaliden. Der Berginvalide ist nicht immer Reichsinvalide. Berginvalide ist der Arbeiter, der nicht 50 Prozent erwerbsfähig ist. Würde man diese Erwerbsmacht maßgebend sein lassen für die Befreiung von der Versicherungspflicht, kamt würden außerordentlich viele Personen der Ver- iicherungspflicht entzogen werden können. Der Antrag der wirt- schastlichen Vereinigung will diese Bestimmung abschwächen. ;< 522 a wurde mit 14 gegen 13 Stimmen der Rechten, der Nationalliberalen und eines Teils des Zentrums angenom- m e n. Die §§ 523 bis 526 wurden nur unwesentlich verändert. Ferner wurde angenommen folgende Hinzufügung: „Die Vertreter der Versicherten in der Generalversammlung -Knappschaftsälteste), in dem Vorstand der knappschaftlichen Krankenkassen, Knappschaftsvereinen und Knappschaftskassen müssen in geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Ft zulässig."
§ 527 blieb unverändert. Damit war das Kapitel „Krwpp- schaftliche Kassen" erledigt.
Die §§ 528 bis 548 behandeln die Ersatzkassen. Die ersten Paragraphen regeln die Z u l a s s u n g. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die den Charakter von eingeschriebenen Hilfskassen haben, können als Ersatzkassen zugelassen werden, wenn sie mindestens 1000 Mitglieder haben.
Die Vertreter der K o n s e r v a t i v e n und der National- liberalen sprachen den Ersatzkassen volle Sympathie aus und stellten sich auf den Boden der Regierungsvorlage.
Auch Ministerialdirektor Caspar warnte, über die Vorlage hinauszugehen.
Ein sozialdemokratischer Redner behauptete, die Regierung führe einen Krieg gegen die freien Hilfst assen.
Darauf erhielt § 528 folgende neue Fassung: „Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (eingeschriebene Hilfskassen, § 75 des Kranlenversicherungsgesetzes), die ihren versicherungspslichtigen Mitgliedern durch die Satzung mindestens die in diesem Gesetz bestimmten Regelleistungen der Ortskrankenkassen gewähren, sind als Ersatzkassen zuzulassen, sofern ihnen dauernd mehr als eintausend Mitglieder angeboren.
Die oberste Verwaltungsbehörde seines Sitzes kann auf den Antrag eines Versicherungsvereins seine Mindestzahl der Mitglieder auf 250 herabsetzen."
§ 529 über den Beitritt Versicherungs pflichtiger blieb unangefochten.
§ 530 letzt fest, daß der Beitritt berechtigten Personen nicht versagt werden darf. Insbesondere darf der Beitritt nicht von ihrem Lebensalter, Geschlecht oder Gesundheit s- zustand abhängig gemacht werden.
Es wurde beschlossen, daß auch hier § 323 Absatz 3 gelten soll: „Die Kasse kann Versicherungsberechtigte, die sich zum Beitritt melden, ärztlich untersuchen lassen und binnen einem Monat den Beitritt Erkrankter mit Wirkung von der Meldung an zurückweisen."
Das Wort „Geschlecht" wurde in der Regierungsvorlage ge- . strichen, im übrigen blieb § 530 unverändert. § 531 erhielt nach einem fortschrittlichen Anträge folgende Fassung: '„Das Krankengeld darf ihm (dem Versicherungspflichtigen) um ein Viertel des Grundlohnes erhöht werden, wenn er die Ersatzkasse in bezug auf Krankenpflege nicht in Anspruch nimmt.
Die Leistungen dürfen nur in dem gleichen Umfange wie bei den Krankenkassen gekürzt werden.
Der Verein hat eine Krankenordnung zu erlassen, die der .Genehmigung des für seinen Sitz zuständigen Versicherungsamts ^bedarf." Bei § 532 wurde die Bestimmung gestrichen, wonach die Beihilfe an Hinterbliebene den zehnfachen Betrag der Wochenleistung nicht übersteigen darf, auf die der Verstorbene Anspruch j hatte. Die §§ 533 bis 537 wurden nach der Regierungsvorlage -angenommen.
Nächste Sitzung: Donnerstag.
die Verhandlung gegen einen Jugendlichen kann das Gericht, ohne daß es einer Verhandlung darüber bedarf, die Oefsent- lichkeit auch dann ganz oder teilweise ausschließen, wenn sie einen nachteiligen .Einfluß auf den Jugendlichen besorgen läßt. Der Beschluß, der die Oeffentlichkeit ausschließt, wird öffentlich verkündet. Bei der Verkündung ist der Ausschließungsgrund anzugeben." Ferner wurde folgende Bestimmung hinzugefügt: „Jugendliche Personen können zeitweise aus der Hauptverhandlung entfernt werden, wenn dies int erzieherischen Interesse wünschenswert erscheint und ihr Vertreter oder Beistand zustimmt."
Nächste Sitzung: Donnerstags_____________________________
Oberhessen aus der frankfurter Ausstellung.
Es war ein äußerst glücklicher Gedanke, daß der Vogelsberger Höhenklub eine Ausstellung von Erzeugnissen aus seinem Wandergebiete auf der Sportausstellung zu Frankfurt herbeigeführt hat. Mit Sorgfalt, Liebe und Geschick ist an bevorzugter Stelle der Festhalle ein Schmuckkästchen geschaffen worden. Dem gab auch der Protektor des V. H. C., Großherzog Ernst Ludwig, bei seinem Besuche Ausdruck. Eingehend wurde die Ausstellung auch vom Oberpräsidenten Hengstenberg und Regierungspräsidenten von Meister besichtigt, desgleichen von den staatlichen und städtischen Behörden in Frankfurt. Alle beglückwünschten den Höhenklub zu der wirkungsvollen Reklame für Oberhessen. — Wir können jetzt auch eine richtige Zusammenstellung der Prämiierung geben. Der V. H. C.-Gesamtverein erhielt für die Ausstellung l^s Vorstandes und der Zweigvereine, sowie für die Gesamtdaroietungen den Großen Preis mit goldener Medaille.
Ferner erhielten von den Ausstellern:
L. Völzing, Groß-Felda für Prunkgeschirre den Großen Preis mit goldener Medaille, Kammerdirektor Müller, Büdingen für Schauflergeweihe und Apotheker Borgmann, Frankfurt a. M. für Rehgehöme je eine silberne und bronzene Medaille; die nachfolgenden 4 Aussteller: A. Konrad, Hungen für große Photographien aus dem gesamten Wandergebiete, Leonh. Bauer, Lauterbach für Kunsttöpfereien, K. Schütz, Schotten sowie O. Weitz, Schotten für Lodenstoffe je eine silberne Medaille. Die nachfolgenden 7 Aussteller: E. Roth, Gießen für Führer, Karten und Literatur über das Wandergebiet, I. Beppler ll., Langgöns für Hüttenberger Volkstracht, H. Schmid t I., Grünberg für Loden, Gg. Zinn, Schlitz für Sportsessel und Schaukel, I. Bert, Schlitz für Schlitzer Volkstracht, G. Mandt, Lauterbach für Künstlerpostkarten von hessischen Trachten, Schlössern und Burgen je eine bronzene Medaille, und die nachfolgenden 8 Aussteller: I. Rumps u. Sohn, Butzbach für Touristen- und Trachten-Schuhe, C. Faber, Gießen für den Bismarckturm als V. H. C.-Sammel- büchse, H. I. Eisfeller, Groß-Felda für ein Fischnetz aus selbstgesponnenem Garn, K. Möller, Zahmen für einen großen Vogelskäfig, W. ^jrandhomme^ Schotten für Bildhauereien, K. Kromm jr.-Schotten für ^Port-Handschuhe und Strümpfe, H. Mohr, Breungeshain für Schneeschuhe, H. Scheld, Ulrichstein für den Oberwald als Sparbüchse und Briefbeschwerer je ein .Ehrendjplom.
Es sind also zusammen 25 Auszeichnungen erzielt worden. Die Teilausstellung des V. H. E.'s kann in allen ihren Teilen als gelungen angesehen werden, sie hat Hunderttausende auf die Schönheiten und mannigfachen Leistungs- fähtgkeiten in Ob er Hessen aufmerksam gemacht, den .Ausstellern fast durchgängig schon greifbaren pekuniären Nutzen und auch Auszeichnungen, die spätere Geschäftsvorteile verbürgen, gebracht. Am 17. Juli, abends, wird die sehenswerte Ausstellung, deren Besuch jetzt ein sehr starker ist, geschlossen.
Provinzial-Ausschuß der Provinz Oberhessen.
L. Gießen, 13. Juli.
lieber die Enteignung von Gelände in Gemarkung Bad-Nauheim zur Durchführung der int Ortsbauplan vorgesehenen Kan st raße Hal zwischen den Parteien gütliche Einigung stattgefunden, weshalb der auf heute anberaumte Termin ausfiel.
Der Kreisausschuß Alsfeld hatte durch Beschluß die Ausdehnung der Ortsdurchfahrten in der Stadt Alsfeld bestimmt. Der Gemeinderat erklärte sich bezüglich der Schwab enröder- und der Altenburger Straße nicht einverstanden, da diese nicht als „zum größten Teil bebaut' anzusehen feien, wie es das Gesetz verlange. Da der Kreisausschuß auf seinem Standpunkt beharrte, kam die Sache auf die Beschwerde der Stadt Alsfeld hin vor dem Provinzial-Ausschuß in erster Instanz zur Verhandlung. Er entschied, daß der Beschwerde stattzugeben und der Beschluß, soweit angefochten, aufzuheben fei
Die Sache: Antrag der Gemeinde Steinfurth auf Ab - lös un g der der GefamtfamilieLöwvon und zu Steinfurth obliegenden Verpflichtungen zur Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs dieser Gemeinde mußte infolge Verhinderung des bestellten Berichterstatters vertagt werden.
Die Stadt Alsfeld hatte die Uebernahme der Fuldergasse, der Verbindungsstraße zwischen der Gießen-Hersfelder Straße und der Lauterbacher Chaussee, auf den Kreis beantragt, was der Kreisausschuß Alsfeld mit Rücksicht darauf ablehnte, daß zwischen den genannten Straßen schon eine kreisstraßenmäßige Verbindung bestehe und hiernach die gesetzlichen ,Voraussetzungen zur Uebernahme nicht gegeben seien. Die Stade Alsfeld wandte sich beschwerdeführend an den Provinzial-Ausschuß, der die Beschwerde als unbegründet verwarf.
LanSwivtschafÜ
§ Vom vorderen Vogelsberg, 13. Juli. Das erste Obst des Sommers, die Kirsche — allerdings hier die Vogelkirsche —, die jetzt hier ihre Reisezeit hätte, ist gänzlich ausgeblieben. Ihre reichliche Blute ist dem kalten Mai zum Opfer gefallen. Sehr schwach sind auch die Fruchtansätze bei den Birnen. Mit Ausnahme weniger Gärten wich das Hauptobst zur Obsthonigbereitung fehlen. Dagegen haben die A e p f e l guten bis sehr guten Behang. Nur wenige Bäume, die im vorigen Jahre getragen, sind fruchtlos. Durch die seitherige Nässe haben sich die jungen Früchte recht gut entwickelt. Am reichlichsten sind im Gegensatz zu anderen Gegenden — wie z. B. in der Umgegend Gießens - die Zwetsche n begangen. Obgleich diese auch im vorigen Jahre gut trugen — die
Früchte fielen damals größtenteils dem Regenwetter »um Opfer —, steht doch wiederum hier eine ganz gute Ernte in Aussicht. Der Zwetschenkuchen wird demnach hier nicht fehlen.
O Aus dem Seentale, 13. Juli. In jedem Sommer hört man von Landwirten klagen, daß ihnen die jungen Kohlrabipflanzen von den Aeckern ausgezogen oder die Blätter der Stecklinge abgefressen worden seien. Man schreibt diesen Schaden stets den Raben auss Kerbholz. Ein Jäger aus unserem Tale schoß jüngst einige schwere Feldtauben, die jetzt mit Vorliebe die ab- geernteten Rapsfelder besuchen. Beim Ausnehmen der feisten Tiere fand er den Magen der Tauben neben Samen vollgepfropft mit — Kohlrabiblättern. Damit ist einwandfrei festgestellt, daß der Schaden auf den Kohlrübenfeldern auch von wllden Tauben mit» verursacht wird.
w. Wiesbaden, 13. Juli. Die Wiesbadener Strafkammer verurteilte heute die 24jährige, aus Gotha gebürtige, in einem Hotel bedienstete Frieda Schönau, welche aus grober Fahrlässigkeit den Tod ihres Kindes verursacht hat, zu 9 Mo- naten Gefängnis.
M o n t h r i s o n, 13. Juli. Das Schwurgericht verurteilte den Deutschen Ferd. V a ck , der im Jahre 1908 in Monterre in der Nähe von St. Etienne ein junges Mädchen ermordet hat, in contumaciam zum Tode. Vack hat damals die Flucht ergriffen und ist bisher nicht auffindbar gewesen.
* Das Fest der „Gigli" zu N ol a. Alljährlich, am Tage des heiligen Paul, läßt die Stadt Nola aus Neapel einen ganzen Heerbann von Dienstmännem kommen, die in der hübschen süditalienischen Provinzstadt weiter nichts zu tun haben, als in der Prozession die monströsen „Gigli" zu Ehren des Heiligen zu tragen. Das Fest der „Gigli" ist eines der charakteristischsten und am meisten pittoresken von allen Festen des an Feiern so reichen Süditalien. Die „Gigli" sind haushohe Monumente in der Form von Obelisken; — ursprünglich gab man ihnen wohl die Form von Lckien. — Dies bedeutet jedenfalls der Name. Das Gerüst besteht aus Holz, die Dekoration ist aus Kartons gefertigt und stellt Wundertaten des heiligen Paul dar, und zwar ist jedes einzelne Monument einem Wunder des Heiligen gewidmet. Die acht großen Maschinerien werden noch jetzt von den einzelnen Gewerben der Stadt gestellt und sind auch nach chnen benannt. Sie heißen demnach: „Ealzolajo" (Schuster), „Sarto" (Schneider), „Panettiere" (Bäcker), „Beccajo" (Fleischer) ufw. Zu den Giglien komm! nach die Darstellu'ng der Barke, auf der der heilige Paulus un Jahre 412 von Afrika kam. Am Festtage werden all diese Kolosse unter dem Zulauf einer ungeheuren Menge auf den Domplatz gebracht, wo der Erzbischof im höchsten Staat erscheint, umgeben von dem ganzen Klerus und dem Kapitel und, beim Läuten der Sturmglocke des Doms, jeden einzelnen „Giglio" segnet.
Handel.
— Otaviminem und Eisenbahngesellschaft. In der Bergbauabteilung wurden im ersten Quartal (April bis Juni) ca. 7400 Tonnen verschickt, im Vorjahre 6100 Tonnen Erze, etwa 260 t (700 t) Werkblei und ca. 360 t (870 t) Kupfer stein. Bei der Eisenbahn betrugen die Betriebseinnahmen April bis Juni 1910 1060 000 Mk., im Vorjahre 720000 Mk., die Betriebsausgaben 460 000 Mk. (390000 Mk.), und der Betriebs- Überschuß demnach 600 000 Mk. gegen 330 000 Mk. in der gleichen Vorjahrszeit. Trotzdem blieb das Resultat auf die Kursgestaltung ohne Einfluß.
— Die Deutsche Togo-Gesellschaft beabsichtigt, 6 Proz., im Vorjahre 0 Proz., Dividende bei erhöhten Abschreibungen ailszuschütW. Im neuen Geschäftsjahr war der Geschäftsgang bisher günstig.
MarAe.
ke.Frankfurta.M. V i e h h oi-At a rkt b e r i ch t vom 14.Juli. Auftrieb: Ochsen 44, Kühe 97, Kälber 797, Schafe 86, Schwein 894, Ziegen 6.
Tendenz: ruhig, nur bei Schweinen geringer Ueberftanb. Preis pro 100 Pfd. Lebend- Schlacht- aewicht Kälber. Mk.' Mk.
Feinste Mast- (Vollmilchmast) u. beste Saugkälber 56—60 93—100 Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... 53—55 89—92
Geringere Saugkälber . 50—52 84—87
Schafe.
Mastlärnmer und jüngere Masthammel . . . 37—39 78—82
Aeitere Masthammel und gut genährte Schafe 35—00 73—00
Schweine.
Vollfleischige Schweine über 21/, Zentner
Lebendgewicht 54.00—56.00 68.00—70.00.
Fettschweme über 3 Ztr.Lebendgew. . 54.00—56.00 70.00—71.00 Fleischige Schweine 52.50—54.50 67.00—<0.00
Limburg a. d. Lahn, 13. Juli. Fruchtmark!. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen (nassauischer) 16,55 Mk^ weißer Weizen (angebaute Freindsorten) 16,10 Mk., Korn 10,90 Mk., Gerste: Futtergerste 0,00 Mk., Braugerste 00,00 Mk.. Hafer 7,35 Alk., Erbsen 0,00 Mk^ Kckrtoffeln, neue, 6,00—0,00 Mk.
israelitische tieligiousgeineiHOC.
Gottesdienst in der Sqnagsge (Süd-Airlage).
Samstag den 16. Juli 1910;
Vorabend 7.45 Uhr.
Morgens 8.30 Uhr.
Nachmittags 4.00 Uhr.
Jugeudgottesdienst mit Predigt.
Sabb atausgang 9.30 Uhr.
Israelirijche tteiigionsgeseUfchast.
Gottesdienst.
Sabbatfeier am 16. Juli 1910:
Freitag abend 8.00 Uhr.
Samstag vormittag 8.00 16)r.
Nachmittags 4.00 Uhr.
Sabbat-Ausgang 9.30 Uhr.
Wochengottesdienst: Morgens 6.00 Uhr, abends 7.30 Uhr.
Meteorologische Beobachtungen der Station Eießrn.
Juli
1910
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