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Nr. 58 Zweites Blatt
160. Jahrgang
Donnerstag 10. März 1910
Erscheint täglich mit Ausnahme beS SonnlLgs.
Die „Siebener Kamiliendlätler" werden dem wyin^eiflerN viermal roödientlid) beigelegt, das „Kreisblatt für -en Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zwermal.
Gichener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UntDCcfuäts • Buch- und Stemdruckerei.
R. Lange, Ließen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expeditton und Verlag: 51.
Redaktion: 112. Teü-Adr.: AnzeigerlSreßen.
hessische Zweite Kammer.
-Fortsetzung aus.dem 3. Blatt.) Nachmittags-Sitzung.
Darmstadt, 9. März.
Am Regierungstischc: Die , drei Minister, Geh.-Rat Dr. Ei 1 enhuth und mehrere Ministerialräte.
In der um 3Vi Ubr vom zweiten Vizepräsidenten Dr. Schmitt ercssneten Sitzung kam Abg. Reinhart als Aus-" schußresercnt noch einmal auf die verschiedenen Vorschläge der SHbgg. B ähr, Lutz und Ulrich zurück. Tie vom Abg. Ulrich gemachten Finanzvorschläge lvürden dem Lande ganz außerordentliche Lasten auferlegen. Auch der Antrag Best könne im Ausschuß keine Annahme finden, denn die Einrichtung dec Untererheberstellen sei eine große Wohltat für die ländlichen Steuerzahler.
Damit schließt die Debatte und cs folgt die Abstimmung.
Beim Titel „Direkte Steuern" wird der Ausschußantrag aus Erhöhung der Ein kommen st euer um 15 Prozent und Erhöhung der Vermögenssteuer um 20 Pfg. für sc 1000 M k. gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und deni Abg. Bähr angenommeir. Darnach werden in den Äauptvoranschlag für die Einkommensteuer 13 857 500 Mk. und für die Vermögenssteuer 4 433 333 Mk. als Einnahme eingestellt. Die Wandergewcrbesteuer wird mit 83 000 Mk. bewilligt, weiter für Regalien 2500 Mk.
Für indirekte Auflagen werden 1. für Stempelein- nabmen 3 755 800 = 50 000 Mk. mehr, 2. für Erbschafts- und Slhenkungssteuer die eingestellte Summe von 912 650 Mk. in Einnahme bewilligt, 3. für Hundesteuer und Nachtigallensteuer zusammen 390 040 Mt., 4. für Einnahmen aus verschiedenen Quellen 4 338 115 Mk. in Einnahme bewilligt. ~
Bei den Ausgaben werden 32 000 Mk. niehr für Schreib gehilfenkosten angefordert und bewilligt, ebenso wird die. Gesamtausgabe mit 657 890 Mk. genehmigt. Die zu diesem Kapitel vorn Ausschuß gestellten Anträge nimmt das .Haus an, die Anträge des Abg. Best werden zurückgezogen.
Damir ist das Kapitel DirekteSteuern usw. erledigt.
Die Beratung wird nun bei Kap. 35
höhere Bürgerschulen
fortgesetzt. Die Abgg. Kredel, Eibach und Hauck beantragen, für die Lehranstalten in Groß-Umstadt, Sprendlingen, Wimpfen und Beerfelden die angeforderten Summen wieder cin- zustellen, zum Teil unter Verzichtleistung auf den Staatsbeitcag
Abg. Molthan bemerkt als Berichterstatter, die Regierung habe beabsichtigt, die vier Schulen vom 1. April ab eingehen zu lassen, die betreffendeir Gemeinden hätten aber dagegen Widerspruch erhoben. Der Ausschuß ersucht jedoch, dem Vorschlag der Regierung zuzustimmen, da die vier Anstalten nur eine ganz geringe Schülerzahl aufweisen.
Abg. Kredel Matt.) hatte beantragt, die Forderung für die Schule in Wimpfen wieder in den Etat einzustellen; er zog jedoch den Antrag wieder zurück.
Abg. Ei buch lFreis.) stellt den^ Antrag die nicht mehr vor- geiehenc höhere Bürgerschule in Sprendlingen unter Verzicht- l ei st un g ayÄ den Staatszuschuß in den Hauptvoranschlag wieder ein- zustcllcir.
Abg. H auck beantragt, die nicht mehr vorgesehene höhere Bürgerschule zu Groß-Umstadt unter Verzichtleistung auf den Slaatszmchuß in den Voranschlag wieder einzustellen. Er sehe keinen Grund dafür ein, auf den Staatszuschuß zu verzickpen.
Geheimrat Dr. E i s e n h u t h betont, er denke keineswegs daran, etwa bem Bildungsdrang im Lande entgegenzutreten. Man. habe aber in Groß-Umstadt eine doppelte Garnitur verlangt. Die Kammer habe bisher stets auf eine Beseitigung der kleinen Anstalten gedrängt. Run komme bie Regierung diesem Drängen nach und da stoße sie auf Widerspruch. Man wolle zwar überall "Ersparnisse machen, aber nur nicht bei den eigenen Angelegenheiten Man sei in Hessen allmählich in eine Art von Bildungs- dufel hin ein geraten, man sei zu einer gewissen Massenproduktion von gelehrten Leuten gekommen, die dann aus den Markt gebracht würden und warten müßten, bis einer komme und sie engagiere. Die Beerfclder Schüler könnten sehr wohl auch nach
'Michelstadt und die Sprcndlinger nach Wöllstein gehen.
Abg. Bähr meint, die Vauptsachc sei eine tüchtige Volks- schulbildung und er stimme darin ganz dem Abg. Ulrich zu. Abg. Molthan habe gezeigt, daß er nur wenig für die Landbevölkerung übrig habe. Den Anträgen auf Erhaltung der Schulen stimme er «zu.
Abg. Hauck bemerkt, daß die Anregung zur Aushebung der kleinen Schulen nicht vom Hause, sondern vom Finanzausschuß ausgegangen fei. Von einer Belastung des Budgets durch die Schule Zu Groß-Umstadt könne keine Rede fciiL und er erkläre, daß Groß-Umstadt «für alle Zeiten auf den Staatszuschuß verzichte.
Abg. Dr. Weber erklärt, mit der letzteren Bemerkung biete der Vorredner etwas ganz neues. Wenn eine Gemeinde ohne Staalszufchuß «ihre Schule erhalten wolle, so könne dagegen niemand etwas einwenden.
Abg. Dr. Heidenreich führt aus, daß die Lehranstalten auf dem Lande doch nicht den Zweck haben könnten, ein Ge- lebrtenproletariat groß zu ziehen, sie sollten vielmehr den ländlichen Gewerbetreibenden Gelegenheit zu besserer Ausbildung geben.
Die Abgg. Kredel und Eibach treten nochmals für die Schulen in Beerfelden resp. Sprendlingen ein, worauf der Aus- schußrcfercnt Abg. Molthan mittcilt, der Ausschuß habe sich dahin verständigt, zu beantragen, daß diejenigen Gemeinden, die auf einen Staatszuschuß Verzicht leisten, ihre Schulen behalten könnten, wie das die Gemeinden Sprendlingen und Groß- Umstadt wollten. Das Haus beschließt darauf dem Ausfchuß- Qntrag gemäß, unter der Voraussetzung, die Schulen in Sprendlingen, Rüsselsheim und Groß-Umstadt weiter zu belassen, daß die Gemeinden aus jeden Staatszuschuß verzichten.
Inbezug auf den Antrag Kredel bemerkt Finanzminister Dr. Braun, daß der Antrag hinfällig sei, da für 1910 der Staatszufchuß für Beerfelden beibehalten werden soll. Die Anträge werden darauf sämtlich zurückgezogen und die Ausgabe für Kapitel höhere Schulen mit 142 336 Mk. bewilligt.
Bei Kap. 40 Lehrerfeminarien usw. ist eine Einnahme von 3934 Mk. und eine Ausgabe von 340 884 Mk. eingestellt. Das Haus genehmigt das Kapitel und stellt an die Re gietung das Ersuchen, für 1911 die Erhebung eines Schulgeldes in Aussicht zu nehmen.
Bei Kap. 41 Volksschulen beziffert sich die Ausgabe auf 2 713110 Mk. Abg. Noack erinnert hierbei an seinen früheren Antrag auf Erhöhung der Gehälter für Handarbeitslehrerinnen und beantragt, an die Bewilligung der 10 000 Mk. als Beihilfe für die Kosten der Fortbildungsschulen alt bedürftige Gemeinden, die Bedingung zu knüpfen, daß daraus auch die Bezüge ber Handarbeitslehrerinnen erhöht werden.
Abg. Maiski erklärt, daß er die 10000 Mk. für zu niedrig halte. Nachdem der Ausschußreferent den Antrag Noack befürwortet, wird dieser Antrag, wie das ganze Kapitel, angenommen
Die Kapitel: Turn- und Zeichenunterricht, Landes-Waisen- onitalt, Taubstummen- und Blinden-Anstalten, Privat-Erziehungs- und Pesscrungsanstalten werden ohne Debatte angenommen.
Bei Kap. 46, Hofbibliothek, beklagt Alg. Noack die mangelnden Räume für die wertvollen Büchersammlungen und ersucht bringend um Abhilfe,
Abg. Raab stellt den Antrag, im nächstjä' rigen Etat ein neues Kapitel, „V o l ks d ib l i o t h e l" zu schaffen und dafür 5000 Mk. einzustellen.
Geheimrac Weber bemerkt zu der Klage des Ada. Noack, die Regierung erkenne die vorhandenen Mißstände vollkommen an. Es sei tn Erwägung, den Turm des Refidenzschloßes am Schloßgraben mit für die Hofbibliothek nutzbar zv machen, was mit'-ca. 12 000 Mk. Kosten zu erreichen sein würde.
Finanzminister Dr. Braun i'.t gleichfalls der Meinung, daß hier eine Besserung der Zustände eintreten müsse; er hoffe, daß dies bald gelingen werde.
^-Ter Ausschußantrag auf Bewilligung der Ausgabe mit 82 000 Marr wird darauf angenommen, der Antrag Raab dem Finanzausschuß 'überwiesen.
Kap. La n d es m u seum , 97 951 Mk., wird genehmigt. Bei Kap. Denkmalspflege beantragt Abg. Schönberger, die Ausgabe von 26 500 Ml. zu streichen. Man sei mit der Tenkmalsoflege überhaupt vielfach zu weit gegangen, so auch in Groß-Bieberau, wo man ein ganz gewöhnliches Wohnhaus unter Denkmalsschutz gestellt habe.
Ter Ausschußantrag auf Genehmigung der Anforderung wurde angenommen: ebenso die Kapitel: Römisch-Germanisches Z e n t r a l - M u s e u m Mainz, Historischer Verein, historische Kommission für das G r o ß h e r z o g t u m Hessen, Zentralstelle für bie Landcs ftat ist i k, Geologische Landesanstalt und Geophysikalischer L a n d e s d i e n st. Beim Kap. 53, Aerztlicher Tienst, ist eine Einnahme von 17 700 Mk. und eine Ausgabe von 254 698 Mk. vorgesehen. Ter "Ausschuß beantragt, die Regierung zu ersuchen, zu prüfen, ob und in welcher Höhe Gebühren für die Untersuchungen erhoben werden tonnen.
Abg. Finger (natL bespricht die ungünstigen Anstclluugs- verhältnisfe der Kreisärzte, worauf der Ausschußantrag angenommen wird.
Tie Kapitel Impfwesen und H e b a m m c n - L e h r a n- st alt zu Mainz werden ohne Debatte genehmigt. Bei Kap. 56, Landes-Irrenanstalt Philivpshofpital bei Goddelau, wünscht Abg. Uebel (Zentr.) eine Bcsscrltellung der Wörter und Oberwärter. Abg. Orb (Soz.) verlangt, daß der Staat den Gemeinden möglichst bald die Fürsorge, für die Geisteskranken abnehmen soll. Geh. Rat Weber stellt dagegen fest, daß der Staat gesetzlich keinerlei Verpflichtung habe, diese Fürsorge zu übernehmen. Ec habe dies nur seinerzeit in entgegenkommender Weife freiwillig getan. Zur Unterbringung der Kranken feien allein die Armenverbände des Unterstützungswohnsitzes verpflichtet. Tie Notwendigkeit einer Besserstellung der Krankenwärter usw. erkenne die Regierung an. Tas Kapitel wird darauf genehmigt, ebenso die Rektkapitel 57—70 mit Ausnahme des zurückgestellten Kap. 65, Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke. Ferner gelangten noch ohne Debatte die Kapitel der 8. Hauptabteilung, Bergbau, Verkehr, Handel und Gewerbe (Kap. 76—87) nach den Ausschußanträgen zur Annahme.
Der ganze letzte Teil der Beratung vollzog sich unter den Spuren allgemeiner Erschlaffung und Unaufmerksamkeit: cd jp ar en bisweilen nur 12—15 Abgeordnete im Sitzungssaal. — Schluß der Sitzung 6’/2 Uhr.
Nächste Sitzung: Donnerstag früh 9 Uhr.
Die heMche Negierung und die (Einführung zweijähriger VudgeLyerioden für den ZLaaLshaurhalL.
Die Regierungsantwork auf den bekannten Antrag des Abg. No ack ist im Druck: erschienen. Wir entnehmen daraus folgende interessante Stellen:
Ten Ausführungen in der Begründung des am 15. Dezember 1899 cingebraditen Gesetzentwurfs über die Abänderung der Artikel 64 und 67 der Berfassungsurkunde und die Festsetzung der Staatshaushaltsperwden (Beilage Nr. 23 zu den Verhandlungen der Zweiten Kammer XXXI. Landtag 1900/03) ist darin beizutreten, daß einjährige Finanzperioden am meisten geeignet 'end, den Bedürfnissen des heutigen öfsentlich-en Lebens namentlich auf wirtschaftlichem Gebiet rafch zu folgen und sie auf einwandfreier Grundlage zu ctatisieren. Wenn aber in dieser Hinsicht die Vorlage — und mit Recht — darüber Klage führte, daß durch die bei den dreijährigen Finanzperioden unvermeidlichen Nachträge die Ordnung in dem staatlichen Finanzwesen gestört wurde, so darf I)eute darauf hingewiesen werden, wie nach der Aufzehrung der Ueberschüsse aus anderen Finanzperioden, auf die jene Nachtragsforderungen gegründet wurden, Nachtragsforderungen der Verwaltung von Belang überhaupt nicht mehr ober doch nur unter dem Vorbehalt ihrer Etatisierung int nächsten Budget eingebracht werden können.
Hiernach möchte die Regierung einen grundsätzlichen Einwand gegen die Einführung zweijähriger Budgetperioden umsoweniger erheben, als solche in den süddeutschen Staaten und in Sachen ebenfalls bestehen.
Avec auch die aus den besonderen Verhältnissen der Finanzwirtschaft des Großherzogtums hergeleiteten Bedenken gegen mehrjährige Finanzperioden, die in der eingangs erwähnten Vorlage zum Ausdruck kamen, dürsten heute im wesentlichen keine Geltung mehr beanspruchen können. Zunächst ist durch das Gesetz über den A u s g l c i ch s f o n d s der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes von den Schwankungen in den Erträgnissen der Slaatscisenbahnen und in den Ansorderungen des Reichs grundsätzlich unabhängig geworden. Andrerseits hat die Entwicklung der Reichsfinanzen dahin geführt, daß mit Mehr- übcrweisungen gegenüber den Matrikularumlagen nicht mehr gerechnet werben kann. Schließlich hat eine jetzt fast zehnjährige Erfahrung gezeigt, daß die Erträgnisse der Einkommens- und Vermögenssteuer auch zu Zeilen wirtschaftlichen Rückgangs 3(f,manfnngcn von Bedeutung nicht unterlagen. Es darf daraus der Schluß gezogen werden, daß bei dieser Haupteinnahmeguelle des Staates gegebenen Falles ein Stillstand, nicht aber ein Rückschlag befürchtet werden muß.
Als finanzielle Wirkung der Einführung zweijähriger Etatsperioden würde zunächst wohl nur ein langsameres Anwachsen der Ausgaben in Erscheinung treten. Zur Genüge ii erwiesen, daß durch die alljährlichen Budgetamstellungen stets erneute Forderungen veranlaßt werden, die nicht erfüllt werden können. .Dann aber würde, wie auch der Antragsteller bemerkt, die Veranschlagung für einen längeren Zeitraum als ein Jahr eine erhöhte Vorsicht bei der Schätzung der Einnahmen und damit eine weitere Zurückhaltung in den Ausgaben bedingen. Ob die angeregte Maßnahme auch eine Personalersparrus ermöglichen würde, kann heute nicht übersehen werden. Jedenfalls aber dürfte sie geeignet sein, allein ober in Verbindung mit anderen Vereinfachungen in der Verwaltung, eine künftige weitere Personal- vermehru' g hintanzuhalten.
Als der größte Gewinn zweijähriger Budgekperiaden möchte der Umstand einzuschätzen sein, daß künftig zwischen den Vudget- arbeiten je ein Jahr frei würde für sonstige größere Arbeiten, sowohl für die Ministerien wie für den Landtag, und, daß dann ein Zustand ein Ende fände, der, wie dies bie landstänbischen Verhandlungen über die Verwaltungsgesetze, die Gemeindesteuer- unb Iagbgesetzgebung gezeigt haben, ber Erledigung größerer Werke der Gesetzgebung durchaus abträglich ist.
Entscheidend für die Beurteilung der ganzen Frage durfte der Umstand sein, daß der einzelne Abgeordnete für fed^ Jahre,
also für die Tauer zweier Landtage gewählt ist, und wnacy immer an drei zweijährigen Budgets mitzuarbeiten haben würde. Tie Großh. Regierung glaubt daher, daß Tom Anlaß vorliegt, bet Einführung zweijähriger Budgetperiodcn an Bestimmungen des Wahlgesetzes über die Erneuerung der Zweiten Kammer etwas "■ u ändern.
Kus Öen Keid}$fagsati$fd)üfien.
:: Berlin, 9. März.
mb. Ter Budget-Aus schußdesRci chs tags erledigte heute zunächst den Haushalt der Zolle und Stenern. Berichterstatter ist Tr. Arendt (Rp.): Schatzsekretär Wermuth gab bas einflmeUige Ergebn s der Reichseinnahmcn für 1909. Eine naxre Schätzung ist wegen der noch vorhandenen Ungewißheit über dre Wirkung ber neuen Finanzgesetze noch nicht^zu gewinnen, epre Vrn> versorgung vor Inkrafttreten ber neuen Steuern äußert auch letzt noch zum Teil ihre Wirkung. Auf sic ist in der Hauptsachc der zu erwartende Ueberschuß. in Höhe von etwa 62 Millionen Marr -urückzuführen, die von dem Tesizit des Jahres 1909 in Höhe von 240 Mill. M. abgehen würden, so daß der t a t sä ch N che Fehlbetrag sich aus rund 180 Millionen Mark stellen durfte. Bis zum 1. April kann sich natürlich noch manches ändern. Auch sür 1910 hat das Reichsschatzamt große Vorsicht bei der Anietzung! der Einnahmen sür erforderlich' gehalten, auch 1911 wird der Be- harrungs.ustanü für die neuen Steuern noch nicht erreicht sein.
Uebcr bie
Eosinsrage wiederholte der Schatzsekretär aus Anfrage die schon durch beit „Reick sanzeiger" veröffentlicl ten Ergebnis sc ber Untersuchung. Dio vom Kaiserlichen Gesuiidheitsamt angcfleHten Versuche haben ergeben, baß, selbst bei phantastisch großen Quantitäten keine Ge- sunbheitsschäbigung eingetreten ist, auch nicht bei mehrmonatiger Fütterung. Aufgehoben könne die Verordnirna nicht werden. Jede Beiürchtung, datz bie Farbe in irgendwelche Teile des Trerkörpers eintreten könne, fei gründetos. In der weiteren Verhandlung! irurbe eine Vereinfachung der Branntwein- st e u e r “o n t r o 11 e gewünscht. Eine längere Auseinandersetzung findet zwifckren bayerischen und norddeutschen Mitgliedern! der Kommisfron über bie bayerische Uebergangsabgabe beim Bier statt. Ein bayerischer Äbgeorbncter meint, baß Bayern nach unb nach 23 Millionen Marl -.u viel an Preußen gezahlt habe: das wird von preußischer Seite bestritten. Schatzsekretar Wermuth erklärt, man stehe bezüglich der T a l o n st e u e r dicht Lor bet Erledigung der Streitfrage mit den Banken.
Dec Haushalt des Auswärtigen Amts unb die Mannesmaun- Angelegenheit.
Tarauf begann der Ausschuß die Beratung des Haushalts des Ausn artigen Äntts. Ter Vorsitzende stellt ^ur Frage, ob über bie Angelegenheit Mannesmann vertraulich verbandelt werden solle. Nach längerer Ai 'spräche, an ber sich alle Parteien beteiligen, beschließt man, die Angelegenheit nicht vertraulich zu besprechen. _ .
Staats.ekretär v. Schoen: Es wäre der coache forderlich! gewesen, wenn nach der Aussprache in der ersten Lesung des Ptemiins man über die Sache nicht weiter verhandelt hätte. Aber die mit leidenschaftlicher Heftigkeit geführte Bewegung schien die Vorstellung zu bringen, daß aus Nachgiebigkeit und schwäche von seiten des Auswärtigen Amts wichtige deutsche Interessen auf gegeben worden seien. Deshalb mußte das Auswärtige Amt den Nachweis bringen, baß es eine wohlerwogene Haltung eiw- genammen und im vollen Umfange Prioattiiteressen geschützt habe, loweit sie berechtigt waren. Gutachten nicht genügend informierten Gelehrter hätten die öffentliche Aieinung beeinflußt. Tie starke Hilfe, die das Auswärtige Amt den Gebrüdern Mmniesmann gvq leisict habe, fei dabei völlig außer Erwähnung geblieben. Man habe das Bestreben, 'eine schiedsrichterliche Instanz in die Angelegenheit zu bringen, falsch verstanden. Es soll ein Ausweg ge- fnnben werben, keine Rechtsprechung. Tem Auswärtigen Amt habe man Unkenntnis vorgeworfen. Man habe den Kampf gegen das Auswärtige Amt mit großen Mitteln soweit getrieben, daß sein Ansehen auf bem Spiele stanb. Ins- toi untere habe man dem Auswärtigen Amt aus ferner öffentlichen Darstellung der Angelegercheit einen fchweren Vorwurf gemacht. Aber dos Auswärtige Amt habe auch Reichsiitliessen zu vertreten, und tesl-alb mußte eine amtliche Darstellung erfolgen. Eine Schädigung der deutschen Interessen war selbstverständlich nicht beabsichtigt und konnte auch nicht die Folge der Veröffentlichung des Weißbuches sein. Nur über das Maß der Vertretbarkeit der Ansprüche der Gebrstder Mannesmann sei man verschiedener Mei-, mmg gewesen. Ter Fehler liege darin, daß die Eebcüber Mannesmann eigenmächtig ungeschickte Wege gegangen seien. Auch jetzt n olle das Auswärtige Amt ihre Interessen fördern durch Ausbildung des Berggesetzes. Manches sei aber in dieser Beziehung erreicht. Erleichtert werde der Erfolg werden, wenn man alle in- unb ausländischen Interessenten in eine Gruppe zusamrnenschließen könnte. Daß die Einigungsbeftrebungen der Reichsregierung erfolglos waren, bebauerc sie tief. DaS Wei ß buch fei nichts en chöpfend, man habe es nicht zu umfangreich werden lassen wollen, auch sei einiges, was sich für die Oeffentlichkeit nicht eigne. Tie Behauptung, daß. durch scharfes' Auftreten bie Aw- spiüche ber Gebrüder Mannesmann durch'.ufetzen waren, ist falsch. Das ist nur möglich, wLnn ein unanfechtbarer Rechtsboden vorhanden ist. Tas ist aber nicht der Fall. Die Gebrüder Mannesmann wiberspueck/en sich in ihren Darlegungen, bald reben sie von unermeßlichen schätzen und bald von kleinen Ansprüchen. Es handele sich nickt bloß um Deutschland unb Frankreich; auch nicht nur um bie Union des Mines Marocaines imb Mannesmann., Dazu bringe man Phantasiegebildc pon geheimnisvollen Anmachungen mit Krupp und einem großen französischen Trust. Es lommeii eine Reihe von Mächten in Betracht, England, Spanien, aud. Portugal, Holland usir. Eine Einigrmg mit Frankreich allein wäre nutzl'.s, aber auch unmöglich gen, 'en. Beim Abkommen mit Frankreich kam cs darauf an, uns nicht wirtfchafttich aus Marokko drängen zu Taffen. Tas ist in erfreitftd'er Weife gelunrou.' ift erreicht,.anderes in Vorbereitung. Tic Aus^cht en siwd letzt bener als vor einigen Jahren. -Das Abkommen, das eine große Politische Wirkung hat, wäre bei Hervorkehren ber Ansprüche der Gebrüder Mannesmann gescheitert. Man hätte sich dem Borwurfe unehrlicher Interpretation ausgefetzr. Im besten Falle 'wäre es' zu einer u n g ü n st i g e n Entscheidung des Schiedsgerichtes gekommen unter Verminderung auch des politisckjen Ansehens und Verttaucns des Deutschen Reiches. Jetzt könne dasselbe Resultat ohne die unangenehmen Begleiterscheinungen erreicht werden. Mil Truck ohne .Kompromiß wäre es ohne Gefahr eines offenen Konfliktes nicht durchzusetzen geweßcn. Soweit möglich, hat sich die Reichsregierung mit Ernst der Förderung der deutschen Interessen stets gewidmet.
Unterstaatssekretär Stemrich: Die Ansprüche der Gebrüder Mannesmann gründen sich auf Urkunden, deren erste auf Seite 36 der Denkschrift wiedergegcbcn ist. Der Unterstaatssekretär verliest diesen Passus, den Gesellschaftsvertrag des Sultans Mulay Hasid mit den Gebrüdern Mannesmann. Dann folgt eine andere Urhinbe mit einem Verzeichnis von Mutungen, die dritte (auf Seite 42 des Weißbuches, die dic Bestätigung der Ausbeutung der Minenvorkommen bringt. Und schließlich eine vierte. Die Gebrüder Mannesmann behaupten, in der ersten Urkunde sei das von ber Algeciras-Akte gemeinte Berggesetz zu sehen. Alles komme darauf -ui, ob dies zuzugeben sei. Die (SnU


