Ausgabe 
8.12.1910 Erstes Blatt
 
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General-Anzeiger für Gberhesfen LL-ZL

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Tie heutige Nummer umfatzt 14 Seiten.

Die Fernsprechgebühren.

We Gesetzesvorlage über die Aenderung der Fernsprech- sebühcen war bekanntlich ün Sorrrmer 1909 nach ihrer rsten Lesung dem BudgetauSschuß überwiesen worden, ohne edoch von diesem beraten werden zu können, da damals ile Kräfte von den langwierigen Verhandlungen über >iz Finanzreform in Anspruch genommen wurden. Man xink dieser Verschleppung der Vorlage keine Träne nach, ln)C sie doch für die städtischen Telephoninteressenten be- »enllich, rnbeirt sie statt der jetzigen Wahl zwischen Grund- md Pauschalgebühr eine Grund- und Einzelgesprächsgobühr »orsah, die eS, um ein Beispiel anzuführen, mit sich brachte, k>b ein mittleres Detailgeschaft in Berlin, das pro Tag «ucchschnittlich 40 Gespräche führt, und das jetzt 180 Mk. ährtich Pauschalgebüyr zahlt, künftighin 100 Mk Grund­gebühr und dazu noch 40 x 365 x 4 Psg. --- 684 Mk. jährlich u zahlen gehabt hätte.

Die NeichSpostverwaltmrg hat denn auch eingesehen, daß m ihre Annahme im Reichstag in der ursprünglichen Form richt gedacht werden konnte und setzte sich deshalb Nitgliedern des Dudgetausschusses rns Einvernehmen, um ine Einigung in die Wege zu leiten. Die zu diesem Zwecke ,epslogenen Beratungen haben denn auch zum Ziele ge- ührt. Denn als der Budgetausschuß die Beratung per irnai Fernsprechgebührenordnung begann, konnte ein Au- rag deS Zentrumsabgeordneten Nacken vor- jtlcyt werden, der das Kompromiß mit der Regierung >ereils fi£ und fertig enthielt.

Danach soll für jeden Anschluß an eine Fernsprech- eitung eine Grundgebührvon 100 Mark, wie in der 8füierungSvorlage, erhoben werden, die Dahl zwischen der Gesprächsgebühr (4 Pfg.) und einer Pauschalablösung (75 nS 300 Mk. jährlich) je nach der Zahl der Anschlüsse den Leilnehmern aber freigestellt sein, wobei noch eine Errnäßi- prng beider Arten von Gebühren durch den Reichskanzler wcaesehen ist. Für die Benutzung der Verbindungsanlagen »wischen verschiäcnen Orten werden Gesprächsgebühren er» jvben, die sich je nach der Entfernung von 10 Psg. bis nif 2 Mk. erhöhen, und dann für jede angefangenen 250

Kilometer 50 Psg. mehr betragen.

Es ist schwer, zu diesem Einigunasvorschlag schon jetzt " Stellung zu nehmen. Denn wenn auch die Wiederzulassung 8 »ec Pauschalgebühr unstreitig einen Vorzug bedeutet, so utziehen sich doch ihre einzelnen Sätze völlia dem Der- zleich mit den bestehenden Verhältnissen, da die Grenzen n der Größe der einzelnen Fernsprechnetze völlig verschoben üib. lieber die Weiterberatung des Budgetausschusses er­zielten wir folgenden Bericht:

Berlin, 7. Da* 3n der Atzung deS Dudgetausschusses uurde die Abstimmung über die FernsprechgebLhrenordnuTrg ! aergmonrrnrn. Sie hatte folgendes Ergebnis:

§ 1. Für jeden Anschluß an das Fernsprechnetz wird eine kveundgebühr und entweder eine GespuLchsgebütn oder äae Bausch- gchühr je nach der Wahl des Teilnehmers erhöbe».

§ 2 wird nach der Regierungsvorlage angenommen.

§ 3. Die Gesprächsgebühr beträgt vier Pfennig für jede Verbindung, die Pauschgebühr bei nicht über 2000 Verbindungen 76 Mark jährlich, bei 20004000 Verbindungen 140 Mark, ! bd 40006000 Verbindungen 200 Mark, bei 60008000 Ver­bindungen 250 Mark, bei 800010 000 Verbindungen 300 Mark jährlich Die Höchst-ahl der bei dem Anschluß zulässigen Gc spvLchsverbindungen beträgt 10000 jährlich.

Die §§ 4 und 5 werden nach der Regierungsvorlage an­genommen.

Der § 6 wurde bestimmt nach dem Anträge des Korreferenten.

In den 2 und 4 können die bestimmten Gebührensätze hhcrch den Reichskanzler ermäßigt werben.

§ 7 regelt die Gebühren »wischen den verschiedenen Netzen und Orten. Sie betragen für eine Verbindung bis zu drei Minuten Dauer und bei einer Entfernung bis zu 15 Kilometer 10 Pfg., bis zu 25 Kilometer 20 Psg. chis zu 50 Kilometer 25 Psg., bis zu 100 Kilometer 50 Pfg., bis zu 250 Kilometer 75 Psg., bis $n 500 Kilometer 1 Mark, bis zu 750 Kilometer 1.50 Mark und bis zu 1000 Kilometer 2 Mark für jede weiteren ange- fangenen 250 Kilometer 50 Psg .mehr.

Die §§ 8, 9 und 10 werden nach der Regierungsvorlage angenommen. _

U Der § 11 bestimmt, daß die Anordnungen des Reichskanzlers über die Höchst»«hl der zulässigen Beträge öffentlich bekannt zu ' machen sind. Der § 12 setzt den Termin für das Inkrafttreten ?. Aesetzes auf den 1. Oktober 1911 fest.

Staatssekretär Kraetke erklärt, die Wiedereinführung der 250- J Kklom et ertöne bringe eine Unterbilam von rund zwei Millionen Mark und sei nach der Vorlage für die Regierung wertlos.

politische Tagesschau»

r Die Mage beS berliner Poltzeiprafibente« gegen bettDorwirtS".

Die Klage deS Berliner Polizeipräsidenten v. Iagow gegen denVorwärts* gründet sich, wie wir schon kurz berichteten, auf einen Leitartikel bett genannten sozialdemo­kratischen Hauptorgans, das allerdings gegen die Polizei die unerhörtesten Verdächtigungen erhoben hat. Die Haupt­stellen in bem Leitartikel, aus die eS bei der Klage ankommt, lauten:

Nach den geheimen Führern und Leitern der Moabiter Re­volution haben die Polizei und die StaatSanwaltichalt mit vielem Eßer, aber wenig Er'olg gefacht. Aber ganz führerlos ist die Revolution von Moabii doch nicht qeweien es hat Führer ge­geben, die allerdings ihre Führerqualität sehr geheim gehalten haben, so geheim, daß selbst die Geführten fie nicht erkennen konnten. Unb diefe geheimen Führer waren fo hat die «sonn- abendsitzung des Moabiter Prozesfes ergeben und die Montags- sttzuug bestätigt ferne Sozialdemokraten noch Revolutionäre, sondern P o I i z e t b e a in t c. Tie Krnninalichuhleute, die Herr Lchneidermeister OSlath and Herr Schund, beobachtet haben, sind die einzigen Führer und Letter der EAufslättdifchen" gewesen, bic

e5 in Moabit gab und deren Existenz vor Gericht erweislich ist Sie waren Führer, da sie die Führung dee Dtenschenmengen, in denen sie sich befanden, anstrebten, da sie den Willen der um sie Versammelten auf ein bestimmtes Ziel zu lenken bemüht waren, da sie die Erregung der Menschen zu stetgern unternahmen. Sie riefen: »Bluthunde l" und .Haut die Blauen!^ und in ihrem Munde war daß die Aufforderung zu bestimmten Taten.

Dreierlei ist möglich. Entweder haben die betreffenden Kriminal­schutzleute auf eigene Jaust den Lockspitzel gemacht daun muß sie der Polizeipräsident abschütteln und sie der Staatsanwalt­schaft überliefern. Lder sie haben auf Befehl ihrer Vorgesetzten gehandelt, dann sind diese dem Strafrichter verfallen. Ober end­lich: sie haben auf Anregung von Leuten gehandelt, die nicht zur Polizei gehören, die aber einflußreich genug sind, daß ihr Wunsch für eine mehr ober minder große Anzahl Polizeibeamter Befehl ist - bann hat Herr v Iagow bas höchste Interesse baran, diese Leute vor der Oeffentluchkett fenzustellen. Der erste Fall ist der un wahrscheinlich st e, denn es ist nicht anzimehmen, baß sich unsere Kriminalschutzleute so viel mit Politik bejchäftigen, baß sie wissen, wie erwünscht den Junkern und Schar'machern und ihren Werkzeugen an den Regierungstischen solch em kräftiger Straßen­krawall wäre, den man als sozialbemokratischeii Aufruhr drapieren könnte. Unb ebensowenig ist anzunehmen, daß sie so glühende Parteigänger dieser Atächte sind, um ohne Beseh! für sie ein so gewagtes Spiel zu lpielen, wie sie in den Straßen von Atoabit entriert haben. Hier müssen höhere Kräfte zur E r :f 1 ärung heraugezogen werden, und deshalb ist die brennende Frage, b i e Herr v. Iagow zu beantworten hat, die: wer hat die Kriminalschutzleute bewogen, bei den Ereignissen in oabit a l 4 Lockspitzel aufzi« treten? Tie Antwort aus diese Frage hat für die Cefjenilichreit tausendmal mehr In­teresse, als au erfahren, wie viel Zeugen Herr v. Iagoiv anttreiben kann, die beschwören können, daß sie alle die groben Ausschreitungen der Pollzei, die von Augeiizeugen bekundet worden, nicht gesehen haben.

Wahrscheinlich sehnt sich der .Vorwärts" nach möglichst langen Fortsetzungen der Moabiter Prozesse, mit denen die Sozialdemokratie ja eine Hauptagitation treibt. Die Aus­schreitungen deS PöbelS sind für denVorwärts* bloße Neben­sache. Es werden aus all diesen Dingen für die Ziikunft viele Lehren zu ziehen sein; namentlich wird man sich zu fragen haben, ob man künftig bei so unerhörten Auf­wiegelungen nicht alsbald Militär herbeizieht.

Der dritte band von Bismarcts Erinnerungen.

In derFrcmkf. Ztg." schreibt der Abg. Conrad Haußmann:

Eine gelogentk'che Bemkrkung, die ich in einem Zei­tungsaussatz über die Vorenthaltung des 3. Bandes von BismarcksGedanken und Erinnerungen" gemacht habe, hat eine erwünschte Erklärung der Cottaschen Buchhandlung gezeitigt:DerDritte Band" wird von uns bestimmungsgemäß als Ver­mächtnis des Fürsten Bismarck an das deutsche Volk getreulich gehütet und zu ge­gebener Zeit veröffentlicht werden."

Damit weiß man zunächst, so fährt Haußmann fort, daß das Manuskript des dritten Bandes sich im Gewahrsam der I. G. Cottaschen Buchhandlung Nachsolger befindet undgetreulich ge­hütet" wird. Das letztere ist klug und dankenswert. Das Werk tstrin Vermächtnis an das deutsche Volk". Wer ist letztwillig bedacht, das deutsche Volk von übermorgen, oder das deutsche Volk von heute? Die Veröffentlichung wirdzu gegebenen Zeit" erfolgen. Wann ist die Zeit gegeben, und wer gibt sie an? Hier liegt der Zweifel unb bic Befürchtung. Ick hatte nie die Besorgnis, das Buch sei vernichtet; rin derartiges poli­tisches Vergehen kommt nicht in Frage, am wenigsten, wenn das Manuskript dem Cottaschen Verlag und seinem ausgezeich­neten Chef anvertraut ist. Aber wenn es bis heute, zwei Jahr­zehnte nach dem Ausscheiden, mehr als ein Jahrzehnt nach dem Tode Bismarcks, viele Jahre nach bem Tobe seines einzigen Sohnes, nicht veröffentlicht ist, dann ist das Venn ächtnis einem großen Teil der Zeitgenossen Bismarcks vor­enthalten und entzogen, und dann hat man Grund an­zunehmen, daß der mitbeftimmenbe Wille Don Lebenden die Er­laubnis zur Veröffentlichung nicht erteilt.

In dem großen politischen Rechtsstreit, den das unkonsti- tuttonelle und das konstitutionelle System in Deutschland noch aussechten und der im Interesse Deutschlands nicht allzu lange währen und nicht allzu viele politische Kraft anfzehren sollte, gibt es keinen sachverständigeren Zeugen als den Fürsten Bis­marck. Biellriäst wären die Novemberdebatten von 1908 nicht nötig gewesen, wenn der tote Bismarck vorher zu Wort gekommen wäre. Schon auf die Darstellung Bismarcks über sein Scheiden hat die Nation nach zwanzigjährigem Warten ein gutes Recht. Sie hat dieses Recht auch dann, wenn die Darstellung ein­seitig sein wird unb mit berjenigen des verstorbenen Großherzogs von Baben in ben Memoiren des Fürsten Chlodwig Hohenlohe sich nicht überall decken würbe. Uederhanpt, was soll es heißen: Deutscklanb besitzt die Memoiren des zweiten Kanzlers seit Jahren und diejenigen des ersten Kanzlers werden ihm in wichtigsten Teilen vorenthalten, noch immer vorenthalten.

Seit der Bismarck-Krisis der längst entschwundenen Früh­jahrstage 1890 gab es hinter den Kulissen 1893/94 eine Reihe von Kanzlerkrisen, 1894 eine Caprivikrisis, im Spätjahr 1895 eine Hohenlohekrisis und im November 1908 mit Nachwirkung im Sommer 1909 eine Bülowkriiis. DaS waren lauter Kanzler- krifen nicht zwischen dem Kantter unb dem Parlament, sonbern -wischen dem Hof und dem Kanzler. Die Reibungen sind bei dem gegenwärtigen System viel stärker unb anstrengender, als man draußen weiß. Fürst Bülow, der alles miterlebt hat, müßte bas bezeugen. Er schweigt, unb er lebt. Bismarck ist tot unb hat reden wollen. Sind seine Gedanken und Erinnerungen ein Vermächtnis an das deutsche Volk", so ist dieser Vermächtnis­nehmer durch die fortgesetzte Nichtveröfsentlichuna des dritten Bandes verkürzt, verkürzt gegen den Willen des Testators, wie der Legatar anzunehmen berechtigt ist. Diese Ansicht Dieter Menschen auszusprechen, gibt die Erklärung des Cottaschen Ver­lags eine nüllkvmmene Gelegenheit.

Die Erklärung der Cottaschen Buchhandlung hat in der Tat für das deutsche Volk eine große Bedeutung, und an den Aeußerungen des Abg Haußmann ist vieles richtig Jedenfalls verdient die Angelegenheit eine eingehende Prü­fung. Auf weitere Aeußerungen in der Oeffentlichkeit, die sicher erfolgen inert)ent, sind wir schon jetzt gespannt.

Ein sranzösiicher Kolonialtampf.

Paris, 7. Dez. Es bestätigt sich, daß in denn Kampfe b ei Trigele am 9. November ün Massalit» gebiete der Befehlshaber der französischen Truppen unb Kommandant des Tsct-adgebietes, Oberstleutnant Moll, ein Leutnant Jolly unb zwei europäische Unteroffiziere gefallen sind.

Eine weitere Meldung bringt wichtige Ergänzungen

Nach bei dem Kolonialministerium eiugegangenen Nack>- richten ist Oberstleutnant Moll am 8. November mit 300 Schützen ohne Schwertstreich in Trigele eingezogen. Am 9. November, 10 Uhr vormittags, wurde ec in Dorothc, fünf Kilometer südlich von Trigele, von 5000 Einge­borenen angegriffen, die nach an d er ll) alb stündig ent erbitterten Kampfe mit Zurücklassung von 600 Toten, während sie viele Verwundete mit fortsuhrten^ in die Flucht geschlagen wurden. Aus Seiten der r an* zosen sind gefallen: Oberstleutnant Moll, Seutnanö Jolly, Feldwebel Seclerc, Sergeant Bal und 28- Schützen. 12 Sch ü tz eit werden vermißt. Ein Ofsi- zier, drei Unteroffiziere und 69 Schützen wurden leicht verwundet. Major Maillard, der das Kommando über­nommen hat, erklärt, in Abecher, das stark verschanzt fetz und von einer starken Garnison verteidigt werde, sei alles

Die Meldung von dem blutigen Kampfe btx Trigelei hat in kolonialen unb militärischen Kreisen meeflidje Er­regung hervorgerufen. Oberstleutnant Moll, der erst 39 Jahre alt war, galt als einer der tüchtigsten Koloniale Offiziere Frankreichs.

Deutsches Ueich.

Der Reichstagsausschuß für ben Kolonial- und Konfulargerichtshos begann am Mittwoch» seine Beratung. Erne große Mehrheit sprach sich grund­sätzlich für die Errichtung des neuen Gerichts aus; es wird vermutlich den Namen Reichskolonial- und Konsulargericht erhalten. Die Entscheidung über bete Sitz des Geruhtes Berlin oder Hamburg wurde aus­gesetzt. Die Bolkspartei beantragte die Streichung des 8 5 über die Zuziehung von Verwaltungsbeamten. An oer Ausschußberatung beteiligten sich mit Erklärungen nicht weniger als vier Reichsämter: das Auswärtige Amt, das Kolonialamt, das Reichsjuftizamt und das Marine» amt. Die Beratung wird Freitag fortgesetzt.

Die Stichwahl in Labiau-Wehlau ist in einem Extrablatt des amtlichen Kreisblattes vorn Landrat vorc Hippel als Wahlkommissar auf den 9. Dezember an- gesetzt worden. Nach den amtlichen Ermittelungeu wurden im ersten Wahlgang 7217 konservative, 5517 liberale und 3708 sozialdemokratische Stimmen abgegeben.

In der braunschweigischen Landesversamm- l n n g mürbe das Gesetz betr. die F e u e r b e st a t t u n g im wesent­lichen nach den berö ff entließen Vorschlägen der Regierung an­genommen.

Ausland.

Aus Stockholm wird gemeldet: Der im Septerw- ber des Jahres 1907 eingesetzte V e r teid i g u n g s a u s- schnß unter Leitung des früheren Mirristerpräfidenten Lundsberg hat am Dienstag ihren Bericht erstattet. In dem Bericht erklärt der Ausschuß, daß die Ausgaben für die Verteidigung gegenwärtig einen verhältnismäßig großen Teil der Staatseinnahmen in Anspruch nehme. Es sei daher wünschenswert, daß das Verhältnis zwischen sämt- lid)CTT Staatsausgaben und den Ausgaben für die Ver­teidigung besser verteilt werde. Der Ausschuß ist der An­sicht, daß Sck)weden in den nächsten acht Jahren jährlich 98 Millionen .Kronen für die BerteidigungMLfwenden könne und schlägt die Anschaffung von vier neuen Panzersckiffen und vier neuen Torpedojäaern vor; ferner die Errichtung einer Ballonabtellung uno einer Funkentelegraphieabtei­lung, Versuche mit Flugmaschinen zu Kriegszwecken, Er­höhung der Wehrpflichtzeit auf ein Jahr mit Ausnahme einzelner Abteilungen und Verstärkung verschiedener Wsten- besesttgungen.

In Washington hat am Mittwoch bei herrlichem Winterwetter die Enthüllung des Denkmals für den Deutschen der amerikanischen Freiheits­kriege, Friedrich Wilhelm von Steuben, den Organisator der Armee Georges Washington, stattgefurrden. Das Denkinal, ein Werk des Deutsch-Amerikaners A. Jägers, ist durch einstimmigen Beschluß des Kongresses mit einem Kostenaufwand von 50 000 Dollars errichtet worden und erhebt sich gegenüber dem Waisenhaus an der Nordwestecke des Lafayette-Parks. Präsidertt Taft, Mitglieder des Kabi­netts, ein großes Aufgebot von Bundestruppen des Heeres und der Marine wohnten der Feier bei.

Deutsche Kolonien*

Berlin, 7. Dez. Im zweiten Beleidigung-^ p r o z e ß des kaiserlichen GouDcrneursDonDeutsch-Ost- a s r i k a gegen den HerausgeberderDeutsch-Ost afri fa nif dien Zeitung" D. Roy verurteilte das Don Laien besetzte kaiserliche Obergericht in Daressalam als Berufungs­instanz ben Angeklagten Roy gestern zu sechs Monaten und einer Woche Gefängnis und den mitanaeklagten Buchdruckereibesiber Klein zu oier Wochen Haft und 100 Mark Geldstrafe. Das kaiserliche Bezirksgericht hatte gegen Roy auf vier und gegen Klein auf fünf Monate Gefängnis erkannt Die Strafe Roys wurde demnach wesentlick) erhöht, diejenige Kleins bedeutend herabgesetzt, da das Obergeridst es al£ erwiesen anjab, daß Klein lediglich unter dem Einfluß Roys gehandelt habe Der ans dem bezirkSgeridülichen Urteil bekannte Tatbesdindi wurde durch die Verhandlung vor dem Obergericht in allen wesentlichen Punkten bestätigt.