Ausgabe 
9.7.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 158

Die ..Gießener Zamilienblätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das Krtisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seit* fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Drittes Blatt 160. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags. /S® . _ . . V

Gleßener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberheffen

Samstag ».Juli 1910

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Stemdruckerei.

R. Lange. Gießen.

Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion: 112. TeU-Abru AnzeigerGreßen.

Neteorologische veobachtungen der Station Eießen.

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Aus dem Strafprozetzausschuß.

:: Berlin, 8. Juli.

Ter Ausschuß für die Strcrfprozeßordnung be­handelte heute das Käpitel: Revision. Zum § 333, der die Revisionsgründe behandelt, lug ein Antrag vor, folgende Bestimmung hinzuzufügen:Auf eine anhere Ver­letzung einer Rechtsnorm über das Verfuhren kann die Re­vision von der Staatsanwaltschaft, vom Nebenkläger und, wenn der Angeklagte zu der Zeit, wo die Verletzung noch gerügt werden konnte, von einer rechtskundigen Person verteidigt wurde, auch vom Angeklagten nur dann gestützt werden, wenn die Verletzung, solange Abhilfe noch mög­lich war, erfolglos gerügt worben ist." In der Debatte wurde darauf hingewiesen, daß der Angeklagte durch das Verhalten seines Verteidigers Schaden leiden könne. Bei der Abstimmung wurde zunächst ein Teil des Antrags gestrichen, so daß er sich nur noch auf die Staatsanwaltschaft bezog. Daraus wurde er ganz ab- gelehnt. Auch die Antragsteller stimmten dagegen.

Der Antrag:IN der öur Rechtfertigung der Revision gegebenen Frist müssen die Akten in der Gerichtsschreiberei zur Einsichtnahme für den Verteidiger jeder­zeit bereit liegen" wurde ab gelehnt, nachdem ein Re- grerungsvertreter den Antrag als undurchführbar erklärt hatte. Allgemein wurde verlangt, daß die Begrün­dung des Urteils, wenn eine Revision verworfen wird, sich über alle Revisionsrügen auszusprechen hat. Ein Antrag, wonach das Revisionsgericht auch die Zurückverweisung an das erkennende Gericht aussprechen könne, fand keine Mehrheit.

Ter Abschnitt über die Revision §§ 331 bis 350 blieb un­verändert. Beim Käpitel: Wi e d er a u fn a h m e d e s V e r- f ährens wurde ein Antrag angenommen, nach dem eine solche Wiederaufnahme auch stattfinden soll, wenn eine Zeugenaussage oder ein Gutachten falsch ist, und nicht unter Eid abgegeben sind.

Nächste Sitzung Samstag.

CfrcricbusaaL

Gießen, 8. Juli. Das Standgericht deS Infanterie- Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 116 verhandelte heute gegen den Wehrmann G. und den Reservisten Sch., beide vom Landwehrbezirk Gießen. Ersterer hatte sich wegen Ungehorsams gegen einen Befehl in Dienstsachen, begangen durch fahrlässige Ver­säumnis der Frühjahrskontrollversammlung 1910, letzterer ' wegen B e h a r r e ns im Ungehorsam durch Nichtbesolgung zweier Befehle in Dienstsachen zu verantworten. Der Angeklagte G., der Uch während seiner aktiven Dienstzeit recht gut geführt hatte, ist wegen Versäumung der Frühjahrskontrollversammlungen 1906, 1907 und 1908 bereits disziplinarisch vorbestraft. G. entschuldigte sein Fernbleiben dadurch, daß er angab, auf Wanderschaft gewesen zu sein. Er will sich in verschiedenen Orten nach den Kontroll­versammlungen erkundigt haben, hat aber stets die Mitteilung er­hallen, daß die Kontrollversammlung schon gewesen sei. Der Ver­treter der Anklage beantragte, den Angeklagten in Anbetracht seiner Vorstrafen zu 8 Tagen strengen Arrest zu verurteilen. Dac Gericht erkannte wegen Nichterscheinens bei der Frnhjahrskontroll- Versammlung 1910 auf eine strenge Arreslstrafc von 5 Tagen. Der Angeklagte G. nahm das Urteil an. Reservist Sch. der erst im Januar dieses Jahres, wegen Nichtbesolgung ein«; Uebungsgestellungsbefehls, durch standgerichtliches Urteil zu fiinf Tagen mittleren Arrest verurteilt worden ist, erhielt bei her Frühiahrskontrollversammlung in Lang-Göns den Befehl, sich am 1910 nachmittags beim Hauptmelbeamt Gießens

zwecks Vernehmung wegen Kontrollentziehung, zu melden. Ob­gleich er auf die Folgen eines Ungehorsams aufincrksam gemacht worden, war, befolgte er den Befehl nicht. Er entschuldigte die Nichtbefolgung des Befehls damit, daß er angab, den Zug ver­paßt zu haben. Daraus bekam Sch. am 19. April 1910 durch dre Bürgermeisterei Lang-Göns einen Gestellungsbefehl zum 20 April 1910, vormittags 11 Uhr, ausgehändigt. Auch aus diesen Befehl hin erschien Sch. nicht. Er will zwar am fraglichen Tage um 8,30 Uhr vormittags in Lang-Göns sortgegangen, aber erst um 11,30 Uhr vormittags in Gießeii gewesen sein. Da er nun fürchtete, wegen des Zuspätkommens 'bestraft zu werden, ging er nicht zum Bezirkskommando, sondern kehrte wieder- nach Lang­göns zurück. Wegen Beharrens im Ungehorsam nach § 91 M - Str.-G.-B.. wurde vom Vertreter der Anklage, Leutnant Moeller erne strenge Arrcstftrafe von 16 Tagen beantragt, aus welche 5 Tage der erlittenen Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht werden könnten. Das Gericht nahm von einer An­rechnung der Untersuchungshaft Abstand, da der Angeklagte die­selbe infolge seines Leichtsinns selbst verschuldet habe und ver­urteilte denselben wegen Beharrens im Ungehorsam zu der nach dem Gesetz niedrigst zulässigen Strafe von 1 4 T a g e n ft r e n g e n A r r e st.

626 (gegen 417 im Vorjahr), in Bonn sind es 204 (114), in Mengen 200 (Iw), in Heidelberg 191 (138), in München 176 (148) in Freiburg 116 (90), in Breslau 100 (64), in Marburg und Münster je 68 (33 und 25), in Greifswald 60 (38), in Königs-, berg 56 (30) in Jena 41 (14), in Halle 37 (26), in Gießen 36 (30), m Tübingen 35 (9), in Kiel und Straßburg je 34 (18 und 21) in Erlangen 22 (16), in Würzburg 9 (9) und in Rostock 5 (0).

Außer den eigentlichen Studentinnen sind diesen Sommer an den deutschen Universitäten noch 1226 Damen alsHörerinnen" zu Universitätsvorlesungen zugelassen, so daß derzeit im ganzen 339o Frauen am deutschen Universitätsunterricht teilnehmen.

Märkte.

Gießen, 9. Juli. Marktbericht. Aus heutigem Wochen, niarkte kostete: Butter pr. Pfd. 1.05-1.15 Mk., Hühnereier 1 Et 78 Vfg., Enteneier 1 Stück 8 Psg., Käse pr. St. 68 Pf Käsematte pr. St. 5-6 Psg., Tauben pr. Pr. 0,80-1,00 Mk'' Hühner pr. St. 1,001,60 Mk., Hahnen pr. Stück 0,801,80 Mk' Enten pr. Stück 1,80 bis 2,20 Mk., Ochsenfleisch pr. Pfd. 80 bis 88 Pfg., Kühfleisch und Rindfleisch pr. Pfund 7074 Pfg_ Schweine­fleisch pr. Pfund 8096 Pfg., Kalbfleisch pr. Pfd. 8084 Pfg Hammelfleisch pr. Pfd. 6084 Pfg. Kartoffeln pr. 100 Kq. 7 00 bis 0.00 Mk., Zwiebeln per Ztr. 9,0010,00 Alk., Milch per Liter 20 Pfg., Kirschen per Pfund 40-00 Psg., Nüsse 100 Stück 50 bis 00 Pfg., per Ztr. 000 Mk. Marktzeil von 71 Uhr.

Jas zrauenstudium an den deutschen Universitäten im Sommer fyfü.

Die Zahl der an den sämtlichen Universitäten des Reichs ls Studierende eingeschriebenen Damen beläuft sich diesen Som- aer auf 2169 gegen 1432 im Vorjahr, 320 vor drei und erst 137 'or fünf Jahren, als den Frauen nur die badischen und bayerischen lniversitäten und die Universität Tübingen zugänglich waren. 3on der heutigen Zahl sind etwa 1700 reick^angehörig, die übrigen ntstammen dem Ausland, zürn' größten Teil Rußland unb' Amerika. Oie auf dem freien Boden der Wissenschaft in Wettbewerb tretenden trauen haben demnach ihre Zahl binnen Jahresfrist nm rund 0 vom Hundert vermehrt und es ist, da in Deutschland der Zug er Frau zur Universität ganz jüngstens Datums ist, voraus- usehen, daß ihre Steigerung in den nächsten Jahren in ähnlich art ent Maße anhält, zumal dem weiblichen Geschlecht die Er- ingung der Reife für das akademische Studium jetzt immer mehr wglich gemacht wird.

Der nachstehenden Ucbersicht über die Verteilung der Stu- entinnen auf die einzelnen Zweige des akademischen Studiums nd die entsprechenden Zahlen des Sommersemesters 1909 bei- efügt, woraus sich ergibt, welche Berufe die studierenden Damen erzeit bevorzugen. Die Philologie, Geschichte, Philosophie und erwandten Fächern widmen sich 1217 Damen, gegen 699 im Vorjahr, der Medizin 512 (gegen 371), der Mathematik und den Naturwissenschaften 313 (245), den Staatswissenschaften 55 (42), er Zahnheilkunde 38 (44), der Rechtswissenschaft 26 (23) und er evangelischen Theologie und der Pharmazie je 4 (4). Danach aben alle Hauptfächer des Frauenstudiums neuestens zugenommen, m meisten Philologie ufw., und abgenommen nur Zahnheilkunde.

Die jüngsten Ergebnisse des Frauenftudiums in Frankreich, ie zum Vergleich hier eingefügt seien, zeigen ebenfalls eine chebliche und anhaltende Steigerung des studierenden weiblichen lements; abgesehen von der absoluten Zahl der Universftcfts- udentinnen, die mit 3830 verhältnismäßig ganz erheblich höher t als die deutsche Ziffer, find die dortigen Verhältnisse den eutschen ziemlich ähnlich. Wie in Deutschland widmet sich auch 1 Frankreich mehr als die Hälfte her Frauen der Philologie und üeratur, nämlich 2042, Medizinerinnen sind es 1074, Natur- ftsenschaften haben 508 Frauen gewählt, 132 haben sich der Rechtswissenschaft zugewandt und 68 der Pharmazie.

Von den Studentinnen der deutschen Universitäten befindet! ch derzeit nahezu ein drittel an der Universität Berlin, nämlich >

Diebstahl, Urkundenfälschung und Betrug

ist dem Fuhrmann Fr. W. II. von Hahn zur Last gelegt. In den zwei letzten Jahren war er bei einem Kohlenhändler zu Butzbach beschäftigt. Er nahm sich Rechnungsformulare von dem Kontor mit, füllte sie auf Grund der Bestellungen der Kunden aus und versah sie mit her Unterschrift seines Dienst­herrn. Er stahl hie Kohlen aus dem Lager und erhob hie Beträge Im ganzen hat er sich für etwa 40 Mart Kohlen angeeignet und zehn Quittungen gefälscht. Er sucht sein Verhalten mit seiner Notlage zu entschulhigen, da ihm von seinem ohnehin kargen Lohn, wöchentlich fünf Mark für Alimente abgezogen worden seien. Nach der Tat ging er flüchtig; seine Verhaftung erfolgte in Lörrach. Er wurde zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, unter Anrechnung von zwei Wochen Untersuchungshaft.

. Ma rk t sche F euer fegen In einer alten Chronik

her Mark findet sich die Mitteilung über eine Feuersbrunst, die rm «jahre 1602 in her Vierradner Mühle ausgebrochen war, aber trotz heftigen Sturmwindes wieder gelöscht wurde Darunter stehen folgende unverständliche Worte: Hpaci mpci bnca Idca wem. Secckci. Es handelt sich hier um einen sogenannten Feuersegen also eine Beschwörungsformel, wie sie früher gegen Feuer, Diebsschaden und als Waffen- und Wundsegen allgemein verbreitet waren Da die Zauberbücher, welche diese Sprüche enthielten, meist handschriftlich hergestellt wurden, so entstanden natürlich häufige Verstümmelungen und Entstellungen der Worte und auf diese Weife ist wahrscheinlich auch die mitgeteilte Formel die vielleicht ursprünglich in lateinischer oder deutscher Sprache ausgesteltt war, entstellt und unsinnig gemackft worden. Die Art und Weife, wie diese Feuersegen angewandt wurden, war sehr mannigfach. Bald nrußte die Formel auf einen Teller geschrieben und dieser in das Feuer geworfen werden, bald mußte die be- fprechende Person einmal bzw. dreimal um das 6 rennen he Ge- taube herumgehen und an jeder Ecke den Segen aussvrechcn Bald mujjie der Bciprechende unmittelbar nach dem Herbeten des Spruches in einen bereitzuhaltendcn Kubel mit Wasser tauchen weil sonst das Feuer wie eineSchlange" auf ihn losschießem und ihn verzehren ttmibc. Bald genügte es auch, den Spruch an bteJ®"11 des brennenden Gebäudes zu schreiben usw. Ta die Nachrichten Uber diese Feuerwgen ziemlich selten sind, verdient ledes Beispiel Ermahnung. Sie |mb Übrigens auch heute noch hie und da in Gebrauch, wenn man auch jetzt meist dem Wasser und der Feuerwehr mehr vertraut, als den mittelalterlichen Be- sprechungs- unb Beschwörungsformeln.

Obstbäume an den Ureirstratzen des Meises Sietzen.

Unsere Obstbcrutechniker haben es verstanden, durch Be­pflanzung der Straßen mit Bäumen das Nützliche mit hem Angenehmen zu verbinden. Denn abgesehen von der Festtg- leit, hie den Landstraßen durch die BaunepslanMngen ver­liehen wird und dem Schutz gegen Sonnenhitze und crUzu großer Staubentwicklung, wird durch die langen Baumreihen auch dem sonst langweiligen, öden Verkehrsweg ein an­mutiges, landschaftlich schönes Gepräge gegeben. Die Pflan­zungen aber bilden und das ist wohl die Hauptsache für oen Kreis eine beträchtliche Einnähmecsuelle. Während man rüher fast ausschließlich Wildbäume, wie Pappeln, Kastanien, Ihorn usw. pflanzte, ist man seit etwa 25 Jahren zu Obst- bäumen übergegangen. Unser Baumbestand ist also noch iung und wächst noch ins Geld. Er umfaßt auf einer Strecke ^on etwa 400 Kilometern rund 17 000 Nußbäume. Cs sind neist Aepfelbäume: die ältesten stammen aus 1883 und 1884. Der Baumbestand ist dank der guten Pflege kräftig lnd gesund und wird von Jahr zu Jahr durch junge An- ftlanzimgen noch vermehrt. Nach den Erträgen der letzten lalfre darf man eine jährliche Einnahme von durchschnittlich 0 000 Mk. erwarten. Es wurden gelöst 1904: 10 223 Mk., 905: 3610 Mk., 1906: 14 304 Mk., 1907: 4345 Mk., 1908: 6 033 Mk. und 1909 : 8125 Mk. Dies ist ein Beweis dafür, saß durch eine rationelle Obstbaumpflege dem Obstz-üchter ine vorzügliche Einnahmequelle erwächst.

Der Verkauf des Obstes war früher öffentlich. Da aber 'eim Abernten die Bäume oft schwer beschädigt wurden, so im nächsten Jahre eine erhebliche Verminderung des Ertrags eintrat und für hie besten Sorten meist nur geringe Greife erzielt wurden, ging der Kreis jum Abernten durch lgnes Personal über. Es wurde nicht nur eine bedeutende Preiserhöhung erzielt, sondern auch die Weiterentwicklung >er Bäume aufs beste gefördert. Stellenweise wird aller- ings auch heute noch das Obst versteigert. Zum^ Ruhme

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des Publikums sei es gesagt, daß schwere Beschädigungen an Bäumen höchst selten vorkommen. Das abgeerniete Obst wird im Kreisamtskeller in zwei Sorten ausgestellt und verkauft. Die Nachfrage übersteigt alljährlich das Angebot. Die Ernte des Obstes erfolgt in der Regel vom 20. Sept, bis 3. Oktober. Abernten, Verpacken und Sortieren geschieht mit der größten Vorsicht, so daß das Obst sehr haltbar ist. Die wichriasten Sorten sind: Goldparmäne, Gelber Edel­apfel, Landsberger Reinette, Baumannsreinette, Schöner von Boskoop, Gravensteiner usw.

Die O b st a u s s i ch t e n sind für dieses Jahr hinsicht­lich her Aepsel recht günstig. Auch ist das Obst außerordent­lich hübsch, das so gefürchtete Fusicladium tritt wenig au '. Einen sehr guten Behang zeigen lvieder die etwa 22jährigen Bäume an der Straße Klein-LindenGroßen-Linden bis Lang-Göns, sowie einige Strecken bei Lich. Birnen und Zwetschen gibt es wenig.

Das Wachstum der Bäume ist so stark wie man es seit etwa 10 Jähren nicht beobachtet hat. Da her Winter fa frostfrei war, konnte her Boden mit Winterfeuchtigkeit ge­sättigt werden. Eine Freude für jeden Obstzüchter bilden die jungen Manzungen von 1908, darunter etwa 300 Bäum­chen an der Straße LindenstruthSaasenBettenwald, ferner die 500 Bäumchen an der Straße von Großen-Linden bis zur Kreisgrenze bei Kirch-Göns. Auch hie noch jungen Pflanzungen bei Eberstadt, Lich, Hungen und Langsdorf stehen vorzüglich. Sie versprechen in wenig Jahren eine gute Einnahme. L. K.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 8. Juli.

Eine rohe Tierquälerei

verübte her Nagelschmied A. B. aus E s p a. Er befand sich mit einigen Fuhrleuten unh einem Jagdaufseher im letzten Winter nach einer Holzversteigerung in der Wirtschaft des Butzbacher Forsthauses. Zwischen dem Jagdaufseher und ihm entstand ein Wortwechsel, der zu Tätlichkeiten ausartete, ha beide stark an­getrunken waren. Die übrigen Gäste suchten den Streit zu schlichten, indem einige den Jagdaufseher festhielten unh andere den B. zum Lokal hinausschafften. Letzterer betrat alsbald wieder die Wirtschaft und verlangte seinen Stock, der zerbrochen von einem Landwirt aus Griä»el überreicht wurde. Draußen an­gekommen, wurde B. mißhandelt, da er das Messer gezogen hatte. Er hob den Pferden des Landwirts die Kummete in die Höhe und brachte ihnen mit feinem Taschenmesser Stiche an der Brust bei. Er erhielt eine erhebliche Tracht Prügel; auch erfolate Anzeige. Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen Sachbeschä­digung im einheitlichen Zusammentreffen mit Tierguälerei zu 6 Wochen Gefängnis. Es wurde dabei berücksichtigt, daß er alsbald nach Verübung der Tat einen gehörigen Denkzettel bekommen bat, denn er war infolge des Vorfalles 14 Tage bett­lägerig. Ueörigens wurde der Jagdaufseher, her ihn verletzt batte, unb der Sohn des Landwirts wegen Körperverletzung be­straft, während her zuletztgenannte freigesprochen wurde. B. berief sich auf sinnlose Trunkenheit und focht das Urteil an. Nach den Angaben des Landwirts hatte das eine Pferd einen acht Zentimeter tiefen Stich in der Brust, während die Brust des anderen mehrere klaft'enHe Wunden aufwies, so da.ß man eine öanb hineinlegen konnte und zwar in her Nähe der Luftröhre Die Tiere konnten fünf Wochen zu keiner Arbeit benutzt werden? Auf Grunh her Beweisaufnahme kam das Gericht zur Bestätigung hes Urteils. Nur die starke Angetrunkenheft unb feine hoch- grabige Erregung wirkten ftrafmildemb, so daß hie Strafe an­gemessen erschien.

Belkidigung eines Richters und eines Rechtsanwalts liegt dem Photographen H. Sch. aus Frankfurt a. M. zur Last. In drei Eingaben an das Amtsgericht Friedberg bezw. an daA Justizministerium wirft der Angeklagte den Cbcngenanntcii Pftichlwidrigkeften vor, durch die er benachteiligt lvorden sei. Bei der letzten Verhandlung erbot er sich, Abbitte zu leisten itnb die Beleidigungen zurückzunehmen, doch die Vorgesetzten der Bi- leidigten nahmen den Strafantrag nicht zurück. Der Angeklagte hat sich viele Jahre im Ausland aufgehallen. In England iöiIl er m einem Prozeß ebenfalls benachteiligt worden sein. Jn Frankreich hat er sich als ungerecht verurteilt mit dem Justiz Minister persönlich lus^ Benehmen gesetzt. Er scheint eine Alt, vathie gegen die GerMe zu haben. Auf Grund des Sachver­ständigengutachtens ist er für seine Hcnidlungsweise nicht verant wörtlich zu machen, weshalb seine Freisprechung erfolgte.

Eine Beleidigung im Gerichtssaal

brachte den Handelsmann I. I. aus Rüddingshausen unter einem Zivilprozeß, den sein Sohn gegen den Land nnrt K. od). von Bernsfeld führte, wurde letzterem der Eid zu geschoben, den er auch annahm. In diesem Moment drehte sich der Angeklagte nach Sch. um unb sagte:Sie sind überhaupt zu allem fähig." Es war nicht zweifelhaft, daß der Angeklagte dem Sch. den Borwurf machen wollte, falls er den Eid leiste, würde er sich eines Meineides schuldig machen, wozu er ihn für fähig

'Das Schöffengericht erkannte auf Privat klage des Sch. auf 5 0 Mark Geldstrafe unb sprach dem Beleidigten die Befugnis zu, das Urteil auf Josten des AngeNagten tm Kreisblatt ju veröffentlichen. Der Angeklagte berief sich auf Wahrnehmung berechtigter Interessen und focht das Urteil an. Seine Berufung wurde zurückgewiesen.

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