Ausgabe 
9.4.1910 Zweites Blatt
 
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Königlich Ungarische steuerfreie

4°/o Staats-Renten-Anleihe in Kronen

VLm Jahre 1910

im Nominalbeträge von 112550000 Kronen

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nachstehende Arbeiten auf dem Wege des schriftlichen

An-

300 Mk.

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Giessen, 8. April 1910.

Angebote sind verschlossen mit bezügl. Aufschrift

15. ds. Mts. bei der unterzeichneten Bürgermeisterei

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Gießen, am 6. April 1910.

,c bei Heuchelheim erforderlichen 250 cbm

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Gießen, den 5. April 1910.

Großber.'ogliebes Amtsgericht.

Anbietern bleibt freie Wahl vorbehalten.

Gießen, den 23. März 1910.

Neubauvermaltung der Provinz Oberhessen.

Müller.

Hießen erteilte Prokura bleibt bestehen. Gießen, den 6. s)(pri( 1910.

Großherzogliches Amtsgericht.

zureichen, woselbst Voranschlag und Bedingungen offen liegen.

ZuschlagSscist 14 Tage.

Leihgestern, am 4. April 1910.

Großherzogliche Bürgermeisterei.

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Die Meisterprüfungskommission für die Provinz Oberhessen. Traber, Vorsitzender.

Bekanntmachung.

In das Handelsregister Abt. A. wurde eingetragen: 1) Die Firma Karl Fix zu Gießen. Inhaber: Karl Fix, Kaufmann, zu Gießen. 2) Bezüglich der Firma Ringel & Walther zu Gießen: Dem Kaufmann Christoph Studt in Gießen ist Prokura erteilt.

Arbeitsvergebung.

Zur Herstellung der Ortsstraßen zu Leihgestern sollen

Eine dahingehende Anfrage hat ergeben, dass sich das Grossherzogl. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen, dem Erlasse des Reichsschatzamtes vom 1. Februar d. J. wegen der Stempelpflicht der im Sparkassen verkehr erteilten Quittungen anschliesst.

Es besteht nunmehr für die im Sparkassenverkehr den Sparkassen und Genossenschaften erteilten Quittungen keine Stempelpflicht, wenn über das Guthaben nicht anders als [im Wege der Baarabhebung verfügt werden kann und wenn ausserdem die Zahlungen aus dem Guthaben aus­schliesslich nur gegen Vorlage des Einlagebuches zwecks Eintrages der Ab­hebung erfolgen darf.

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Gleichzeitig bringe ich meinen beliebten Gesnndheitshafer- zwieback in empfehlende Er­innerung.

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Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung dec Hoch­bauten für die Pumpstation zum Wasserwerk Inheiden wie:

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Nach den Geschäftsbestimmungen für vorstehend angeführten Bedingungen erfüllt, schäft angelegten Spareinlagen unterliegen keiner Stempelpflicht mehr.

Giessen, am 9. April 1910.

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Kupons fällig L Juni und L Dezember.

Wasicrbausteiue sott in einem LoS öffenttidj vergeben werden.

Die Bedingungen sind bei Grotzh. Hochbauamt Gießen während der Dienststunden zur Einsicht offen gelegt und sind An­gebote mit entsprechender Aufschrift versehen biS

Montag den 25. April l. I., vormittags IO1/,. Uhr, portofrei an die unterzeichnete Behörde emzufenden.

Abgabe der Bedingungen nach auswärts kann nicht ersolgen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Mainz, den 1. April 1910. (zs/4

Großh. Wafserbauaiut Mainz.

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1. Erd- und Maurerarbeiten,

2. Steinmetzarbeiten,

3. Zimmerarbeiten,

4. Tachdeckerarbeiten (Schieferdach),

5. Spenglerarbeiten,

6. Glaserarbeiten,

7. Schreinerarbeiten,

8. Weißbinderarbeiten,

9. Schlosserarbciten,

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sotten im Wege schriftlichen Angebots in unserem Bureau, Aeichstraße 11. am

Mittwoch, dem 13. April l. IS., vormittags 10 Uhr, vergeben werden.

Die Angebotsunterlagen können wahrend der Dienst­hunden eingesehen werden. Die Eröffnung der Angebote, die bis spätestens zum genannten Termine bei uns einzu- rcichen sind, findet in Gegenwart der erschienenen Bieter statt.

Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Wochen. Unter sämtlichen

Wir haben in Gemeinschaft mit anderen Banken die obige Anleihe über­nommen und legen solche

Dienstag den 12. April d. Js.

zur Zeichnung auf- Der Zeichnungspreis beträgt 92.70 % (die Krone mit 85 Pfg. berechnet), zuzüglich Stückzinsen vom 1. Dezember 1909.

Die zur Zuteilung kommenden Stücke können in der Zeit vom 25. April bis 31. Mai d. Js. bezogen werden.

Gesolzüche Meistßrprüfiingßn für bteter.

Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des Meister­titels (§ 133 der Gewerbeordnung) werden in den Monaten Mai bis Juli d. I. abgehalten. Gesuche um Zulassung zur« Meisterprüfung sind rechtzeitig an die unterzeichnete Prüfungs­kommission zu richten.

Die Prüfungsgebühr von 35 Mark ist an die Hand­werkskammer in Darmstadt einzusenden, und die Quittung dem Gesuche beizulegen.

der DruLsÄriften von ta i. h., Berlin W. 28 b.

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Verdingung.

Die Anlieferung der im Etatsjahr 191u zur Uuterhaltnug der User- und Flußbauwerkc an der Lahn zwischen Gießen

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Bekanntmachung.

In das Handelsregister Abt. A. wurde bezüglich der Firma Johannes Nickel, Gießen, eingetragen: Das Geschäft ist auf Friedrich Nickel, Ramrod bei Schotten und Karl Nickel, Gießen, übergegangen, die dasselbe unter der seitherigen Firma in offener Handelsgesellschaft .weiterführen. Die Gesellschaft hat am 1. April 1910 begonnen. Der Uebergang der in dein Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Ausstände tst bei dein Erwerbe des Geschäfts durch die offene Handelsgesellschaft ausgeschlossen. Die Prokura des Karl Nickel zu Gießen und des Christian Pickel zu Gießen ist erloschen.

Gießen, den 5. April 1910. b9/4

_______________Großherzogliches Amtsgericht._________________

Bekanntmachung.

In das Handelsregister Abt. A. wurde bezüglich der Finna Andreas Euler, Gießen, eingetragen: Das Geschäft iii auf den Kaufmann Heinrich Nagel in Gießen übecgegangen, bei dasselbe unter der bisherigen Firma weiterführt. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Hefchästs ausgeschlossen worden. Die dem Jakob Rau in

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