Königlich Ungarische steuerfreie
4°/o Staats-Renten-Anleihe in Kronen
VLm Jahre 1910
im Nominalbeträge von 112550000 Kronen
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nachstehende Arbeiten auf dem Wege des schriftlichen
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Giessen, 8. April 1910.
Angebote sind verschlossen mit bezügl. Aufschrift
15. ds. Mts. bei der unterzeichneten Bürgermeisterei
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Gießen, am 6. April 1910.
,c bei Heuchelheim erforderlichen 250 cbm
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Gießen, den 5. April 1910.
Großber.'ogliebes Amtsgericht.
Anbietern bleibt freie Wahl vorbehalten.
Gießen, den 23. März 1910.
Neubauvermaltung der Provinz Oberhessen.
Müller.
Hießen erteilte Prokura bleibt bestehen. Gießen, den 6. s)(pri( 1910.
Großherzogliches Amtsgericht.
zureichen, woselbst Voranschlag und Bedingungen offen liegen.
ZuschlagSscist 14 Tage.
Leihgestern, am 4. April 1910.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
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Die Meisterprüfungskommission für die Provinz Oberhessen. Traber, Vorsitzender.
Bekanntmachung.
In das Handelsregister Abt. A. wurde eingetragen: 1) Die Firma Karl Fix zu Gießen. Inhaber: Karl Fix, Kaufmann, zu Gießen. 2) Bezüglich der Firma Ringel & Walther zu Gießen: Dem Kaufmann Christoph Studt in Gießen ist Prokura erteilt.
Arbeitsvergebung.
Zur Herstellung der Ortsstraßen zu Leihgestern sollen
Eine dahingehende Anfrage hat ergeben, dass sich das Grossherzogl. Ministerium der Finanzen, Abteilung für Steuerwesen, dem Erlasse des Reichsschatzamtes vom 1. Februar d. J. wegen der Stempelpflicht der im Sparkassen verkehr erteilten Quittungen anschliesst.
Es besteht nunmehr für die im Sparkassenverkehr den Sparkassen und Genossenschaften erteilten Quittungen keine Stempelpflicht, wenn über das Guthaben nicht anders als [im Wege der Baarabhebung verfügt werden kann und wenn ausserdem die Zahlungen aus dem Guthaben ausschliesslich nur gegen Vorlage des Einlagebuches zwecks Eintrages der Abhebung erfolgen darf.
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Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung dec Hochbauten für die Pumpstation zum Wasserwerk Inheiden wie:
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Nach den Geschäftsbestimmungen für vorstehend angeführten Bedingungen erfüllt, schäft angelegten Spareinlagen unterliegen keiner Stempelpflicht mehr.
Giessen, am 9. April 1910.
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Kupons fällig L Juni und L Dezember.
Wasicrbausteiue sott in einem LoS öffenttidj vergeben werden.
Die Bedingungen sind bei Grotzh. Hochbauamt Gießen während der Dienststunden zur Einsicht offen gelegt und sind Angebote mit entsprechender Aufschrift versehen biS
Montag den 25. April l. I., vormittags IO1/,. Uhr, portofrei an die unterzeichnete Behörde emzufenden.
Abgabe der Bedingungen nach auswärts kann nicht ersolgen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Mainz, den 1. April 1910. (zs/4
Großh. Wafserbauaiut Mainz.
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2. Steinmetzarbeiten,
3. Zimmerarbeiten,
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5. Spenglerarbeiten,
6. Glaserarbeiten,
7. Schreinerarbeiten,
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sotten im Wege schriftlichen Angebots in unserem Bureau, Aeichstraße 11. am
Mittwoch, dem 13. April l. IS., vormittags 10 Uhr, vergeben werden.
Die Angebotsunterlagen können wahrend der Diensthunden eingesehen werden. Die Eröffnung der Angebote, die bis spätestens zum genannten Termine bei uns einzu- rcichen sind, findet in Gegenwart der erschienenen Bieter statt.
Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Wochen. Unter sämtlichen
Wir haben in Gemeinschaft mit anderen Banken die obige Anleihe übernommen und legen solche
Dienstag den 12. April d. Js.
zur Zeichnung auf- Der Zeichnungspreis beträgt 92.70 % (die Krone mit 85 Pfg. berechnet), zuzüglich Stückzinsen vom 1. Dezember 1909.
Die zur Zuteilung kommenden Stücke können in der Zeit vom 25. April bis 31. Mai d. Js. bezogen werden.
Gesolzüche Meistßrprüfiingßn für bteter.
Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des Meistertitels (§ 133 der Gewerbeordnung) werden in den Monaten Mai bis Juli d. I. abgehalten. Gesuche um Zulassung zur« Meisterprüfung sind rechtzeitig an die unterzeichnete Prüfungskommission zu richten.
Die Prüfungsgebühr von 35 Mark ist an die Handwerkskammer in Darmstadt einzusenden, und die Quittung dem Gesuche beizulegen.
der DruLsÄriften von ta i. h., Berlin W. 28 b.
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Verdingung.
Die Anlieferung der im Etatsjahr 191u zur Uuterhaltnug der User- und Flußbauwerkc an der Lahn zwischen Gießen
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Bekanntmachung.
In das Handelsregister Abt. A. wurde bezüglich der Firma Johannes Nickel, Gießen, eingetragen: Das Geschäft ist auf Friedrich Nickel, Ramrod bei Schotten und Karl Nickel, Gießen, übergegangen, die dasselbe unter der seitherigen Firma in offener Handelsgesellschaft .weiterführen. Die Gesellschaft hat am 1. April 1910 begonnen. Der Uebergang der in dein Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Ausstände tst bei dein Erwerbe des Geschäfts durch die offene Handelsgesellschaft ausgeschlossen. Die Prokura des Karl Nickel zu Gießen und des Christian Pickel zu Gießen ist erloschen.
Gießen, den 5. April 1910. b9/4
_______________Großherzogliches Amtsgericht._________________
Bekanntmachung.
In das Handelsregister Abt. A. wurde bezüglich der Finna Andreas Euler, Gießen, eingetragen: Das Geschäft iii auf den Kaufmann Heinrich Nagel in Gießen übecgegangen, bei dasselbe unter der bisherigen Firma weiterführt. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Hefchästs ausgeschlossen worden. Die dem Jakob Rau in
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