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06/08/1910 Drittes Blatt
 
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160, Jahrgang

Drittes Blatt

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zu finden. Der Mmister ließ sogar durchvlicken, der Mönig würde, wenn sein Gesundheitszustand besser wäre, nach Wien und Berlin gehen. Kurz, der Dreibund hält die Balkanläudcr fest um­klammert, und wenn die Türkei ihm beitrcten sollte, würde die Lage für utts sehr beunruhigend werden. Die Liberalen am Bosporus, die Jungtürkcn, Freimaurer und Juden, spielen da dem Lande der Menschenrechte einen sehr bösen Streich."

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mit dem Arzt 'verdächtig sei, weshalb er ihn beauftragte, in seines Verteidigungsrede dieses zur Sprache zu bringen.^Ter Rechts­anwalt kam diesem Auftrag nach, und als sich das Schöffengericht zur Beratung zurückgezogen hatte, machte ihm der Gcgenauwald Vorhalt über dieses Vorbringen, da es doch nicht zur ^ach? gehöre. Der Anwalt erklärte:Verklagen Sie mich doch, ich verzichte auf § 193." Wegen der Aeußerung in der Verteidigungsrede und der während der Beratung, wobei die Beleidigung wiederholt, worden sein soll, erhob Frau R. Privatklage. Das Schönen- gericht wandte aber den § 193 an und sprach den Anwalt wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen frei. Die Strafkammer be­tätigte das Urteil, aber auf Revision des Gegenanwaltes hob das Oberlandesgericht Darmstadt das Urteil, soweit Freisprechung wegen des Vorfalls während der Beratung erfolgt ich, am uns verwies die Sache in die Vorinstanz zurück. Bei der Verhandlung bestritt der Anwalt, daß er während der Beratung die Aeußerung wiederholt habe, die er in seiner Verteidigungsrede getan, hat: der Gegenanwalt blieb aber dabei und benannte sich selbst als Zeuge, indem er die Verttetung einem anderen Anwalt übertrug. Der Angeklagte benannte nun eine Anzahl damaliger Zuhörer als Gegenzeugen, weshalb die Sache vertagt werden mußte.

Lranzösische Angst vor dem erweiterten Dreibunte.

O Paris, 5. August.

Die Erfolge der deutsch-österreichischen Politik werden von mehreren Pariser Zeitungen neuerdings sehr eingehend zusamniengestellt, wobei allerdings bemerkt werden muß, daß bei diesem Hervorheben oppositionelle Rücksichten recht häufig maßgebend sind. Man kann wahrnehmen, daß besonders Herr von Kiderlcn-Wächter sich einer auffälligen Wertschätzung er­freut und die Vergleiche, die man für seine Person heran- zieht, werden nicht selten mit Bismarck verquickt. Das ist auch wieder in einem Artikel derLibre Parole" der Fall, der den sehr lockenden TitelDie gefährlichen In­trigen von Marien bad '* führt. Von der Zusammenkunft des Grasen Aehrenthal und Herrn Kiderlcn-Wächter wären danach ganz außerordentliche Ueberraschungen zu erwarten. Aber hören wir:

Der Graf von Aehrenthal scheint nicht viel Zeit für das Ausruhcn während der Ferien übrig zu haben. Er wird nämlich gleich nach dem deutschen Staatssekretär den Besuch des Marquis de San Giuliano, des Ministers des Aeußercn unserer guten Schwester Italia, und den des Großwesirs Kakki erhalten. Bei uns, wo der Optimismus nun einmal Vorschrift ist, will man keinen Zusammenhang zwischen diesen Besuchen erkennen. Man will an die Aufrichtigkeit Italiens glauben und bildet sich ein, die Jungtürkci habe unser Geld zu nötig, um sich von uns zu entfernen. Ob man nun will oder nicht, es handelt sich doch um die Vorbereitung einer Entente zwischen der Tür­kei und dem Dreibunde unter dem Vorwande, die kleinenBalkanfragenzuregeln und trotz aller Demen­tis bestehl für niemanden in den Kanzleien ein Zweifel darüber. Alle Welt weiß, daß die Haltung Deutschlands und Oesterreichs in der Kretasraac den besten Eindruck in Konstantinopel hervor- acrufen hat, unb wenn man dieser Haltung die Rolle Rußlands bei den letzten slawischen Kundgebungen des Kongresses von Sofia entgcgenhält, der gegen die Deutschen und die Türken gerichtet war, so wird man völlig verstehen, daß die Türkei es für an­gezeigt erachtet hat, einen Beistand im Dreibunde zu suchen, wie es Rumänien immer getan hat. Aber fahren wir fort: Im August werden König Karol und sein Sohn (?) nach Ischl kommen, um dem Kaiser die absolute Uebereinsttmmung ihrer politischen Absichten mit denen der österreichischen Regierung zu bekunden. Der Fürst von Montenegro, der mit der Zu­stimmung Oesterreichs fick die Krone aufs Haupt gesetzt hat, hat soeben mit oieser Macht einen Handelsvertrag bezüglich des Viehes geschlossen, das den Reichtum seines Landes bildet, und sogar Serbien ist in die deutsche Entente hineingerissen. Hat doch Herr Milanowitsch Wiener Journalisten erklärt, daß ein Handelsvertrag zwischen Oester^ch-Ungarn und Serbien end­gültig abgeschlossen ist und daß die beiden Staaten von jetzt an durch die Freundschaft und die Interessen miteinander verknüpft seien. Es bestehe keine Zwietracht zwischen Montenegro und Serbien und alle darüber in Umlauf gesetzten Gerüchte wären "falsch. Wenn König Peter sich nach Eettinje zur Krönunasfeierlichkeit nicht begebe, so sei der Grund nur in seinem kränklichen Zustande

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 5. Aug. Feldfrevel.

Wegen Feldfrevels ging der Ehefrau des Maurers P. W. von Rödgen, Kreis Friedberg, die im letzten Frühjahr auf einem Kornacker Feldsalat gesammelt hatte, ein Strafbefehl über eine Mark zu. Sie erhob Einspruch und bevollmächtigte ihren Ehe­mann, sie vor dem Feldgericht zu vertreten. Dieser brachte vor, das Sammeln von Unkraut auf fremden Grundstücken, sowie das Sammeln von Bodenerzeugnissen, die für den Besitzer keinen Wert haben, bleibe straflos, wenn dieses nicht durch die Orts- polizcibehörde ausdrücklich verboten wird. Ein diesbezügliches Verbot sei nicht ergangen, weshalb die Bestrafung unrechtmäßiger­weise erfolgt sei. Tas Feldgericht wies den Einspruch zurück, da die vorgebrachten Bestimmungen nur Bezug auf, unbestelltes Feld haben, die Angeklagte aber einen mit Korn bestellten Acker betteten hat. Das Urteil wurde angefochten und vorgebracht, die Anzeige sei auf Grund des Artikels 17 des Feldstrafgesetzes erhoben worden, dagegen sei die Verurteilung aus § 36 erfolgt; es sei auch kein Schaden entstanden. Rach eingehender Belehrung durch das Gericht, daß das Betteten fremder Grundstücke unter Strafe gestellt ist, wenn auch kein Schaden dadurch entsteht, wurde das Urteil anerkannt.

Böswillige Beleidigung.

Eine Gefängnissttafe wegen Beleidigung erhielt die Dicnst- magd K. S. von Altenhain, die in einem Brief den Landwirt O. R. aus Stockhausen bei Grünberg als den, Vater ihres un­ehelichen Kindes bezeichnete. R. wies nach, daß er an dem von der Angeklagten angegebenen Tag überhaupt nicht in Altenhain gewesen sein konnte und besttttt jeglichen Verkehr mit der An­geklagten. Auf Privatttage des R. verurteilte sie das Schöffen­gericht wegen verleumderischer Beleidigung zu einer Woche Ge­fängnis. Die Angeklagte legte Berufung ein. Sie sttengte gegen R, der jetzt in Gelsenkirchen verheiratet ist, einen Alimentattons- prozeß an, dieser wurde aber endgültig zu ihren Ungunsten ent­schieden, da der Privatkläger die Behauptung der Angeklagten unter Eid in Abrede stellte. In der Berufungsverhandlung kam das Gericht zu dem Schlüsse, daß die Behauptungen der An­geklagten unwahr sind und daß sie bewußr die unwahre Behaup­tung ausgestellt hat, weshalb die Berufung verworfen wurde.

Beleidigung in einer Verteidigungsrede.

Eine Privatklage wurde von der Ehefrau des Wächters R R in Trohe gegen einen hiesigen Rechtsanwalt wegen Beleidigung erhoben. Der Anwalt hatte einen Kaufmann am Schöffengericht verteidigt, welcher der Privatklägerin den Vor­wurf des Drebstahls bet einem früher hier wohnhaften Arzt ge­macht hatte. Der Kaufmann hatte dem Anwalt davon Mittei­lung gemacht, daß die Klägerin auch des unsittlichen Verkehrs

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