Ausgabe 
4.7.1910 Drittes Blatt
 
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Nr. 153

Drittes Blatt

16V. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme beS Sonntags.

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DieGießener Familienblätter" werben bem -Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, bas Kreisblatt ftzr ben Kreis Gietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

'Als wir kamen, schlief sie, erlitt aber abenbs einen Tobsuchtsansall und mußte von mehreren Personen festgehalten werden Prof. Meyer hat bann bas Attest ausgestellt, daß sie wegen gemem- gefährlicher Geisteskrankheit tn die Anstalt müßte. Wir haben hier­ein Krankheitsbilb vor uns, das nirgends etwas ähnliches hat. Es ist ein akuter hysterischer Krankheilszustand von nicht übersehbarer Tauer. Simulation ist ausgeschlossen.

aber durchzuschneiden versucht habe. Handtücher und ein blutiges Messer, daß sie mit einem Stock einen Koffer m.dem sich Gift befunden haben soll, als ihr Schwager, der wohl sehr unter gegen unseren Rat verlassen hatte. Tie

Montag 4. Juli 1910

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäts Buch- und Steinbruckerei.

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Der Vorsitzende verkündet nach kurzer Beratung ben Beschluß des Gerichts, >

daß das Vers ahr^n, weil Geisteskrankheit vorliegt, vorläufig einzustellen ist. Der Vorsitzende wendet sich bann noch an die Geschworenen und bankt ihnen für ihre vorbildliche Pflicht- treue, für den Eifer, mit dem! sie gearbeitet haben und der jernes- gleichen sucht, und für die Aufopferung im Dienste der Justiz.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- ftraße 7. Expedition und Verlag: fe®5L Redaktion: e« 112. Tel.-Adr.: AnzergerDießen.

.. v .. v______ . . Verletzung soll nicht tief

gewesen sein. Der Arzt Dr. Salzmann machte den ersten verband.

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Montag*):Buridans Esel." Dienstag:Bürgerlich und romantisch." Mittwoch:Der Richter von Zalamea." Tonnerstag,. abends 7'/, Uhr: ^.Das Konzert." Freitag, abends 7'/, Uhr: Der Raub der öabinerinnen." Samstag:Bürgerlich imb

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aus Verlangen als Anlagen beigefügt. Doch dürfen fie tciir? Begründung enthalten. Das Protokoll wird verlesen, soweit es sich auf Beweisantrage und die darauf erlassenen Ent­scheidungen bezieht."

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhrffen

romantisch." Sonntag:Frau Warrens Gewerbe." Montag: »Der Richter von Zalamea." Dienstag: Zum ersten Male:Der große Name." Lustspiel in 3 Akten von Victor LLon und-Leo Feld. Mittwoch:Der große Name."

verhandlungsunfähig und jetzt geisteskrank sei, tritt § 230 des St.-G.-B. ein. Ich sehe mich daher gezwungen, den Antrag zu stellen, unter Vorbehalt bezüglich der Kosten die vorläufige Ein­stellung des Verfahrens zu beschließen.

Verteidiger Justizrat Sello: § 230 bezieht sich nur aus das Vorverfahren; im übrigen stehen dem Antrag des Staatsanwalts seitens der Verteidigung keine Bedenken entgegen.

R.-A. Bahn: Ich will nur bemerken, die Geisteskrankheit war schon vor Begehung der Tat vorhanden, wie aus den Gut­achten der Sachverständigen zum Ausdruck kommt.

Erster Staatsanwalt: Die Verhandlung ist noch nicht zu Ende., Das Gericht zieht sich hieraus zurück.

lassen. Es gelang nur mit Mühe, den Schwager < ihrer Um* klammerung zu befreien. Auf ihre Bitten erhielt ... ein Be-> ruhigungsmittel. &ic verlangte es mit dem Bemerken, daß sie es brauche, weil sie die Gedanken so quälten. Um 9V2 Uhr abends klagte sie über Schmerzen im Hinterkopfe. Es wäre ihr so, aks wenn dort etwas herausgeschnitten worden wäre. Ich fragte sie: was denn eigentlich vorgegangen sei, worauf sie erwiderte: sie hätte eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Manne gehabt und das hatte sie so unglücklich gemacht, daß sie zum Messer gegriffen habe. Die Pflegerin berichtet, sie hätte sich in der Nacht die Haare ausgerauft und dabei aesagt: mein Mann hat mir nicht die Wahrheit gesagt. Heute früh war sie verhältnismäßig klar, fing aber sofort wieder an zu toben an und ries: Mein Mann foll zu mir kommen, er hat es mir versprochen, den ganzen Tag bei mir zu bleiben. Dann rief sie wieder: ich will vor Gericht, ich will, daß die Sache zu Ende kommt! Die Angeklagte befindet sich heute in einem Zustande von hysterischer Verrücktheit. Simula­tion ist ausgeschlossen. Sie ist weder heute iwch in den nächsten Monaten verhandlungsfähig. Vorsitzender: Ist sie zur­zeit geisteskrank? S a ch v e r ft.: Ja.

Geheimrat Stoltenhoff: Ich kann die hier geschilderten Vorgänge in ihren Einzelheiten nur bestätigen. Nach der Ein-> lieferung der Frau Angeklagten in meine Anstalt stellte ihr Ehe­mann A. O. Weber den schriftlichen Aufnahmeantrag. Auch lag ein Attest des Prof. Meyer vor. Ich hatte also keine Bedenken. Die Art des Transports war äußerst schwierig, denn sie wollte durchaus nicht nach Kortau und nur auf Zureden des Justizrats Sello erklärte sie sich schließlich bereit, freiwillig in die Anstalt zu gehen. Dennoch mußten sie zwei starke Männer die Treppe hinuntertragen. Heute morgen habe ich sie auch untersucht und kann mich dem hier erstatteten Gutachten nur anschließen.

_ Erster Staatsanwalt Schweitzer: Nachdem die Sach­verständigen übereinstimmend erllärt haben, daß die Angeklagte verhandlungsunfähig und jetzt geisteskrank sei, tritt § 230 des

Ich sehe mich daher gezwungen, den Antrag zu

Sachverst. Dr. Puppe: Wir sind ji-nern gegen 1 Uhr mittags in die Wohnung der Angeklagten gegangen und hörten dort Folgen­des : Nachdem die Angeklagte ihren <ibroager gebeten hatte, sie allein zu lassen, was dieser auf kurze Zen -al, ist sie aufgeftanben, hat sich den Morgenrock übergeioorfen und sich auf den Beltrand gesetzt. So fand sie ihr Schwager. Sie erklärte, daß ihr schwindlig sei. Als wir kamen, fanden wir sie auf dem Lett liegen. Sie war mürrisch und kurz angebunden und erklärte uns: sie sei gesund, sie wolle aufs Gericht. Weiter sagte sie: Mein Mann ist fort, er hat mich belogen, ich weiß nicht, wann er wiederkommt. Um 5 Uhr wurden wir telephonisch berbeigerufen. Wir hörten, baß sie bic Zofe aus dem Zimmer geschickt und sich mit einem Messer die linke Puls-

§ 263 handelt vom Protokoll und setzt fest, welche Tatsachen im Protokoll vermerkt werden müssen. Nach einem Z entrum s antrag erhielt der Paragraph folgende Fassung:Ucber die .Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Im Protokoll ist anzugeben, inwieweit öffent­lich verhandelt worden ist. Die Urteilsformel wird aufge- iwmmen. Schriftstücke, die verlesen sind, werden a::fge-

Sachverst. Dr. Strauch: Ich kann mich dem auch nur anschließen. Wesentlich war mir, daß der Schwager mir den Vorgang so schilderte, daß er hinausging und Frau Weber die Tür hinter ihm abschloß. Sie habe dann gerufen: Otto, Otto, ich kann die Stelle nicht finden! Man suchte dann hineinzukommen und glaubte, sie könne die Tür nicht finden. Sie wiederholte- wo ihr Mann sei, sie könne die Stelle nicht finden. Als wir eindrangen, fanden wir sic blutig im Bett. Sie war sehr er­schöpft und nicht geistesklar, sondern vollständig gebrochen und konnte nur wimmernd Antwort geben. Der Puls war 60, so daß ich Bedenken gegen ihre Transportfähigkeit hatte. Für (Simulation ist kein Anhalt vorhanden und die Angeklagte für unabsehbare Zeit nicht verhandlungsfähig.

Medizinalrat Eberhardt: Ich habe die Angellagte gestern abend,untersucht, sie war apathisch. Simulation halte auch ich für ausgeschlossen. Ich halte diesen ganzen Zustand vielmehr für echt, für eine Geisteskrankheit. In den nächsten Monaten wird sie auf keinen Fall verhandlungsfähig sein. Es' ist möglich, daß fie. klarer wird, aber wahrscheinlich würde sie unter dem Druck, daß ihr ein solches Verfahren noch einmal bevorstehen würde, wieder in den letzigen Zustand verfallen.

Oberarzt Dr. L u l l i e s: Frau Weber wurde gestern abend in unsere Anstalt gebracht. Sie war nur notdürftig bekleidet und wurde sofort, allerdings unter Aufwendung großer Mühe ins Bett Sbracht. Sie hielt sich an ihrem Schwager fest und rief dauernd: tto, gehe nicht von mir! und war nicht zu bewegen, ihn loszu-

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*) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends ava 7 Uhr.

Verantwortlich für den politischen Teil i. B.: R Lang e.

Aus dem Strasprozehausjchuh.

:: Berlin, 2. Juli.

Der Ausschuß für die Strafprozeßordnung gab heute zunächst seinem Bedauern Ausdruck, daß in einigen sozialbemokrarischen Zeitungen die Namen der Redner und Antragsteller in der Kommission mitgeteilt wor­den seien, obgleich die Vereinbarung besteht, daß das nicht geschehen soll. Es sei eine Pflicht' der Loyalität, daß die Namen nicht genannt werden. Dann wutven die Bestim­mungen über die Haup tv e rha n d l u n g weiterberaten und folgender § 262a neu eingeführt:Ist im Urteil eine gese^tzliche Nebenfolge der strafbaren Handlung oder der Kostenpunkt übergangen, so ist, wenn rricht 'gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird, das Urteil auf Antrag oder von Amts wegen inner­halb der Verjährung durch nachträgliche Entschei­dung zu ergänzen. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß nach mündlicher Verhandlung. Die mündliche Ver­handlung hat nur den nicht erledigten Teil der Anllage zum Gegenstand. Dieser ist mit der Ladung den Beteiligten mitzuteilen. Die Entscheidung kann ergehen, auch wenn die Beteiligten nicht erschienen sind. 7 Beschluß wird'auf dem Urteil und den Ausfertigungen erft. Gegen den Beschluß, der eine Ergänzung ausspr: findet sofortige Beschwerde statt."

Die §§ 264 und 265, die sich ebenfalls auf das Protokoll beziehen, werden gestrichen. 3>c §§ 266 und 267 sind die letzten über die Hauptverhandlung. Sie handeln von Berichtigungen des Protokolls und setzen fest, daß nur das Protokoll beweist, daß die gesetz- licbcn Vorschriften über das Verfahren in der Hauptverhand­lung beobachtet worden sind. Die Beratung über die beiden Paragraphen wurde rricht zu Ende geführt.

Nächste Sitzung: Dienstag.

Der Allenfteiner Mordprszetz.

4- Al len st ein, 2. Julu

Zu der heutigen Sitzung war die S2Ingeftagte Frau v. edjone* beck-Weber nicht erschienen. Kurz nach 9'/4 Uhr eröffnete der Vor- ßtzenbe Lanbgerichtsdirektor Geh J.-R. B r o e s e bie Äerhanblung mit folgenden Worten: Meine Herren Geschworenen ! Gestern nach­mittag erschienen die beiden Sachverstänbigen Professoren Puppe und Meyer bei mir und teilten mir mit, baß ber Zustanb der Angeklagten berartig sei, baß sie sofort in bie Anstalt Rortan über­führt merben müßte. Ich konnte natürlich nichts dagegen ein- tüenben. Nachher wurde telephoniert, baß ber Transport nach Kortau in die Wege geleitet fei. Tr. Stoltenhoff teilte mir mit, daß bie Angeklagte gegen 71/, Uhr nach Kortau gebracht worben ist. Nun möchte ich bie Herren Geschworenen hören.

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Professor Dr. Meyer: Ich kann mich bem nur anschließen. Wir hatten durchaus den Eindruck, daß sich die Behandlung außer­halb einer geschlossenen Anstalt nicht mehr durchführen läßt, selbst nicht mit eigenem Pflegepersonal. Die Angellagte war in einer solchen Erregung, daß selbst mehrere Leute sie kaum halten konnten. Nachdem ich mich mit dem Vorsitzenden in Verbindung gesetzt hatte, habe ich das Attest ausgestellt. Danach litt Frau Weber an Geistestrübung in Form von Erregung und Verwirrtheit mit starker Neigung zum Selbstmord. Sie bedarf daher dringend wegen Gemeingefährlichkett der Aufnahme in eine geschlossene An­stalt, weil sie sich einmal selbst verletzt und andererseits für ihre Umgebung gefährlich werden könnte. Simulation liegt nicht vor. Es sind Zustande so charakteristischer Art, wie man sie garnicht Vortäuschen kann; die Dauer läßt sich nicht absehen. Ich glaube, daß in absehbarer Zeit eine Verhandlungsfähigkeil ausgeschlossen ist- -

§ 03