Ausgabe 
31.3.1909 Zweites Blatt
 
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Kelranntmachrrng

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1900.

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dem rytiebbof, nttf dem Vutbciuer>m Vurtbcmuhlbdjen in der

Bekanntmachung,

rbloiiei, 1 (fitenbrebcr. 1 Metzger.

Kcbrliuge

L Co.. Frankfurt a.

I nnd ficckig. Ranmorhiilsrr. >l»cbcl

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BRAÜdACtf & FISCHER foterei Gta.

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5 Uhr geöffneten Bnsftcllnng

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Schulleitung: Trader.

d. ^\v von 2

Kenntnis der l^erbcbeiiver

Wichen, den 27. Marz 1909.

Großherzoglichc Bürgermeisterei Gießen.

J.D.: Seilet.

Gienen, den 1(>. Marz IW.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. M c c u m-

Inbeii wir Jntereffenteu mimohctm cm. Gießen, am 30. März 1909.

Der 2lufsichlvrat: Di

Heyligcnstaedt.

ausgeschlossen.

Wichen, den 24. März 1909.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. V.. Keller.

Da» und woilkomm«n»te iolbstt&Ü|a

Waschmittel

tn Verbindung mH Sri fr, geni hervorragendes WaechmintL besw Er teil tOr Soda, vorzüglich nun Einsetzen oder Einweichen *1 Wlacht, euro Reinigen von schmutzigem KGebengeachfrr end Holzgeraten etc.

Oben genannte 3 Artikel in allen ein* schiägigen Geschäften zu erhalten.

alleinige Fabrikanten» Henkel A Co., DOsaeldoet.

Wir brir' n : rr.ii: ir ? der Interessenten, daß

anläßlich des bevorstehenden £ .r . t den 3 Wochentagen

7., 8. und 10. Avril 1909,

die Vorschriften über die Mindestruht : und Mittagspausen der Gehilfen, Le'u iinge unt 1 j r I , >er Gewerbeordnung keine Ann ; ung zu finden ta?.n und d-e Läden, sonne die offenen Berkauis teilen an diesen Lagen bis 10 Uhr abends offen ge­halten werden dürfen

Gießen, den 20. Mär; 1909.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

:R e i ii h a r t

ein- zwei- u. drelleilk- all Hintrelwaiae i . Camlirldge . i roskil- u St-rnwalz., Ätaul- hkchirlaltwalsvn ebi-, xwel-, u dreiteilig auch für Sand- iQlunK, alle sonst izen Ge­rate zur Boden*u lur.

Kataloge gratis und franko

PH. MAYFARTH

Iclnrn rfc. Gartrngrr empfiehlt

J. B. Häuser

Bckai-nini.rchnug.

Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 18. ds. Mts ist der Pbilosovlieuwald von der Lcicbolzuutzung

Kaiser Allee und ans dein Trieb meistbietend versteigert.

Die Zusammenkunft ist aus der Licher Straße am unteren Friedhosseingang. B/,

Gießen, den 30. März 1909.

Großherzoglichc Bürgermeisterei Gießen.

A. V.: Keller.

Bekanntmachung.

Nachstebenoe ^'stanntmachung bringen wir hierdurch zur

Normal-Pflüge

Federzinken-Kultivatoren fünf. sieben-, neun- u. elfacherig über die Rad.-pur arbeitend.

Eggen

WALZEN

{rparatnren bllHret. alle Ersalatclie vorrätig.

TOihti«« Vertreter resu bt. wo wir noch oi ht «ertreteo »i >1

Bergcbung von Buuarbcilen.

Die für die Erbauung eines SchulhauseS nebst Abort' gebäude, Einfriedigungen und Hofanlage in Lauter erforder­lichen Arbeiten und Lieferungen, wie:

Erd-, Maurer-, Steinmetz-, Zimmer-, Dachdecker», Spengler-, Glaser-, Schreiner-, Weißbinder-, Schlosser--, Tapezier-, Pflaster- und Planierarbeitcn, sowie die Eisen-, Röhren-, Zement- und BasaltgruSlieferung sollen im Wege öffentlichen Angebots vergeben werden.

Die AngebotSunterlagcn liegen auf dem Bureau des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 18, während der Dienststunden zur Einsicht der Interessenten offen.

Angebote, mit entsprechender Aufschrift versehen, sind verschlosien und portofrei bis spätestens am TounerStag dem 15. April 1909, vormittag» 10 Nhr, auf Großl Bürgermeisterei Lauter einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgt. Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbebalten.

Gießen, 30. März 1909. Bto

Der Großh. streisbauinspektor deS Kreises Gießen.

I. B.: st a l b i l e i s ch.

täglich von vormittags 912 Uhr und nachmittag der Schülerarbeite^

j in Abzug gebracht.

, 7. Bei den bereits früher gemusterten Pferden sind an den |________________________________________________________________

Halftern auf her linken Seite die BeftinummgStäselchen,

tocldte die Designation der lebten Musterung aufweisen, . , JH , *7.

-u befestigen 1 Freitag, 2. Avril, nachmittags 3 llbr wird bas Abfall

- Wett mb biffige Mrd- fotfcn -U»-Lckli» «» solchc d°lr v-n^d«, PM-mc,, nnd.->L d.^«nlai,-n eor

ite-gründei 1MK. < Üeber Jahr«- am hleeüri I I lalae. _ auf un-vre maachineJle Einneblung zum Stopfen von aufmerksam.

S. it< r 79 Tel. it!7. Neuenweg 4. T"*>».

roo VAharnt-rcichter. gerader, wunderbarer Wucb- «4 Bieichkraft. Wischt die Wische von selbst ts clortert el bis einhalboftindigem Kochen, macht s* rein end blendend weiss, frisch und duftig wie von der Sonne gebleicKt! Reiben, Bürsten, Waschbrett, selbst Seife und Soda sind entbehrlich, daher ganz enorme Ersparnis an Zeit, Arbeit und Geld! Garantiert unscAMÜdi bei jeglicher Anwendung Pakete i J5 und »5 Pfg

Verbessertes, un Gebrauch billigste«, ueerrdcbiee Seilenpulver. Garantiert unschädlich Kein Zuati von Seife und Soda erforderlich 1 Erleichtert bedeutend das Waacbem, da nur leichtes Nachreiben mit Hand oder Maschine nötig. Dee Wische wird schneeweiss und erhalt den frischen Geruch des Rasenbleiche Paket 2S Pig

Betr : Tie ."ussiihrung be» vvv

Gewerbeordnung vom 1 Sun:

Grotzh. ®(ni tli((diuk, liefern.

Zur Besichtigung der vom 31. März bis mit 4. 9lpnl

Prämiicruiui von Ticnstvoten.

Wir dringen hierdurch zur iknntmß der Zntereffenten, daß die bewilligten Prämien von heute ab bei unserer staffe in Empfang genonnnen werden können. Die staffe ist werk­täglich geöffnet von vorniittagS 61 Uhr u. von 34* , Uhr nachmittags.

Gießen, den 30. März 1909.

Bczirk-spartaffe ließen.

Uiunti)citlid)c Arbcitövermitielimg. Ltli-tislhtr Arbkitsliachivkis ßifßtii.

(startenttraste 2, Zimmer S.

Es können eingestellt werden:

a. bei diesigen Arbeitgeber«: . _

2 Weißgerber. 1 Buchbinder. 1 2attler und Taoezterer, 1 war hct. 1 Wärmer, 1 Zchnetder, 2 Windmacher. 1 ifln lerer Oai* duriche 1 Köchin, 3 Vmiffraucit. 1 Haucbalüerm, 3 Di nmiädchen.

Vcbrliiitif: 1 Bnch'oiitd?r. 3 Srtivemev, 1 Spengler unb .w itnlinieiir. 1 Bäcker, 1 Schlosser. 2 Winter, 1 Schmied, 1 Vrfcr- madchen. 1 Polnerer und Iclornteur, 2 Tapezierer, 1 Wanner i>. bei auswärtigen 21rbeitgebern

4 Baufvengler, 1 Backet 1 sanier ii. Za neuerer. 1 JÄwtfur.

4 Taaioluier. 1 jllng. Schweizer, l 21nstrcicher und ^.teitzdtrdel 4 2dmeibcr, 3 Innbivirtfd). MncdHe. 1 landwtrisch. rieintmttidKn.

3 KödHiincn, 6 .liimnennadchen, 4 -vaucinencr, 7 Mcllncr, 3» W 30 -vniix- u. 5lüd)cnninhdicn, 1 stütze, 2lterfonoliitiiödK«, wtn ftaheclöcbinnen. 1<> l'lnttcr unten.

Vcbrliitne: 2 Bäcker, 2 Schlosser, 1 Schreiner, 1 Metzger.

suchen Arbeit: _ , , *

3 Handlungögedilsen, 2 Td,miede. 2 Weißbinder. I winicr em ,1niinilnteur, 3 M Huer, I Backer. 2 ISitenbrcbcr, 1 Monbttor, Drr. Steinmetzen, 1 Mechaniker. 1 Maschinistu. ^eit"r ti Bau'chlofter. 1 Sveugut 2 Lchutimacher, 1 Slernniadjcv, 2 Polsterer u. rave zierer. 1 Maschuienschtiin.r, 2 Schreiner ,'nbrfitcdjtc.. ein siTnnfenvlciicr, '! i>ati>l'urt'chen. 2 lanöro. 'Jlrbctirt. - rdetier, 1 Haushälterin, 3 Aau-trauen, 2 Wa<f1>trauen, 1 Kindermädchen.

Ksliannimiichiing.

Wir machen die Besitzer derrenigen Pferde und Fahrzeuge, torWje bei v./.er Aushebung :m gtifle cin-'i sttobilmachlmg zu ge- ftellen sind, beceitö tm .Frieden ausdrücklich aus folgende gesetz- Üchen Bestimmungen aufmerksam:

1. Uebertrewngen der bmsichllich der Stellung der Pferde zur Äuc^.'dung getrvs--meii Anordnungen wrroen nach 8 27 bt-4 EriegSlCisrungSacsetzeS vom 13. Juni 1873 mit Geld- strafe btS zu 150 Mark geahndet.

2. Pserdebesitzer, welche tljre gestellungspflichtigen Pferde nicht ungesäumt und vollständig voriühren, faibeit außer der ge» setzlicheil Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre kosten eine rwangsiveise verbeischaffung der nicht gestellten Pferde vor> genommen wird.

S. Ter Berkaus eines Pferdes vor erhaltener GesteNungs- dufforberung entbindet nicht von dessen Gestellung, sofern dieJlbtiefenntg an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn nachweislich der UteiFmii an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitäts­offiziere ober Militärbeamte, welche sich ihre Pferde für die Mob'.lmachung selbst be'ckwffen, erfolgt war.

4. Don Bekanntgabe deS MobilmachungSi>efeli bis nach Be­endigung der PferdeauShebung ist jede AuSftlhrung von Pferden in andere Kreise oder Ortschaften verboten. Jn- Imdell-andlungen tverden für jeden einzelnen g-all mit bas m 8 27 des DstegSleistungSgesetzeS vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine Ausnahme von dem Derdote findet nur statt, wenn nachweislich der Berkaus an Militärbehörden deS Aushebungsbezirks oder an solclie Offiziere, Santdiisosfiziere oder Militärbeamte, welche sich die Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, ge­schehen ist.

t. Bei der Vorführung müssen die Pferde durch den Besitzer versehen sein mit:

Halfter, Trense, zwei mindestens zwei Meter langen Stricken und gutem Hufbescklag.

Der Wert dieser Stücke ist in der Taxe mitentdalten. Jrhlt eines derselben, so werden die dadurch entstehenden Kosten ; bei der Tarsumm? in '.'lbzug gebrackst

". Pferde, welche als brauchbar auögewählt, aber zunächst nickst abgenommen werden, sind dvn den Besitzern, bei Mei- tnmg der unter 1 erwähnten Strafe, auf drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügung der MUitärbehorde zu halten. Bis zur förmlid>en Abnahme habert die Besitzer ober deren Beauftragte die Pferde zu bvauffichtigen und auf eigene Kosten zu verpflegen. Wenn die Besi^-r dieser Berpflichtmiy nickst genügen, werden die dadurch entstandenen Kosten bet Auszahlung der Taxsumme

die amtlichen Bcrwicauuacn im in.Mürben Schlachtuos betreuend.

Wir bringen hiermit zur all ememen >tennini6, datz säuitliche Hallen meister he-5 itnbtiidicn Schlad, wose.. zur Born ahme von Ver­wiegungen beiitfli und nlv Wiegineister verpstichtet sind.

Gießen, den 29. März 1909.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

I. B.: stcller.

Bekanntmachung.

Frühjahrs 5rontrollvcrfammlung.

Ee> baden aus der Stadt tstießen auf dem Hofe der alten ftaferne aui Vflitbtirni Bbilivp Platz zu erfcbciuen:

1. Cni-.ierc. Sanitätoofstziere und Beaune der Reserve und 'der Vanbiucln 1. Aufgebots Meiner Dienstanzugi;

2. Tie '.V?nnind)niten der Reserve und Vnnbroebv 1. 2lusgeboiö aller Waffen einschließlich Halbinvaliden und nur Garnisondienst' fähigen; , t

3. Die zur Disposition der Truppenteile oder Ersatzbehörden entlassenen '.ninnnfdmfien aller Waffen;

4. 2111c Ersgyreserviften. geübte und nicht geübte;

unb -wM

Am 3. r'lortl. 9 llbr vormittags, Jahrgänge 1896. 1897 außer Ersatzreiervtsten

2t tu 3. .'loril. 2 llbr nachmittags. Jahrgänge 1898, 1899, 1900 außer Erkatzre'ervisten,

21 m "». VluriL 9 Uhr vormittags. Jahrgänge 1901, 1902 außer Erfatzreservisten

21m 2lvril, 2 Uhr nachmittags, Jahrgang 1903 einschließlich Ersatzreserviiten, sowie nur Erfatzreservisten der Jahrgänge 1896. 1897. ISfr

21 in 6. April, 9 llbr vormittags. Jahrgang 1904 einsckliehltch Ersatzreiervistcn foroie nur Erfatzreservisten der Jahrgänge 1899, 1900

21 in 6. April, 2 llbr nachmittags, Jahrgang 1906 einschließlich Ersatzrctervisten. sowie nur Erfatzreservisten der Jahrgänge 1901. 1902.

21 m 7. 2loril. 9 llbr vormittags, Jahrgange 1906. 1907. 1908 einschließlich Erfatzresermsten. Die oben unter Rr. 1 Ausgesfibrten (CffUicrc jc.l erbaUen besonderen Befehl

Es wird f o l ge ii des erinnert:

1. Befreinngsgefudie find bis Iväte'tensst rage vor dem Appell durch den Bezirksieldwebel des rmupt Meldeamts einzureichen und müllen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vor* gefetzte Behörde beglaubigt fein. Berücksichtigung kann nur in den dringendsten Iallen fmtthnben.

2 Jeder 5loiitrollvflidiune exiiebt die Jahresklafse. zu der er gehört auf dem Deckel seines Pfilitarvastes.

3. Die Mtliiart'äsfe mit etngeklebter gelber Kriegsbeorderung dezw. Pannonz und .vubrungszeugnis sind uui.zubringen.

4. Die Vcuie baden in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen. Stöcke. Schirme Pfetten und . .>garreu find vorher weazulegen.

5 Sänultche Manuichaneu iteben wahrend des ganzen Äon trolltages bis einfthliciihdi Miiternacht unter dem Militärgefetz.

Demgemäß werden auch llnpünktlichkeit und Berfäamnis der KonnoUveriammIung befimii.

Bckanutmachutig.

Der Boransckstag der Gemeinde -ickdgcn für das Ri 1909 liegt vom 3. April d. I. an 8 Tage lang zur Einsicht der Intereffenten auf dem Bürgermetsteret-Bureau offen.

Rödgen, den 31. März 1909. 1963

Großherzogliche Bürgermeisterei Rödgen.

bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen.

Gießet., hm 22. März 1909.

Großherzogliches streiSamt Gießen

a- 2'.: ge\. W c lck e r.

Smtgeftecfite