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Arbeitsvergebung.
Die Erdarbeiten für die Neubefestigung des Neuenweges sollen Freitag den 30. b. Mts., vorm. 11% Uhr, isstmtlich vergeben werden. Arbeilsbeschreibung und Bedingungen ie-sen während der Dienststunden bei uns zur Einsicht offen. Znzebote aus Bordruck, der daselbst erhältlich, sind spätestens biß <uet vorgenannten Zeitpunkt verschlossen und mit entsprechender lmffchrift versehen an uns einzureichen.
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
Greffen, den 24. April 1909. B26/*
Städtisches Tiesbauamt.
Braubach.
400 Millionen Mark vierprozentige Deutsche Reichsund Preußische konsolidierte Staatsanleihe.
— Unkündbar bis 1. April 1918. —
400 Millionen Mark dreieinhalbprozentige Deutsche Reichs- und Preußische konsolidierte Staatsanleihe.
Bon vorstehenden, aus Grund gesetzlicher Ermächtigung jetzt seitens der Finanzverwaltungen des Reichs und Preuffens aus- zugebenden vier- und dreicinhalbvrozentigcn Anleihen haben übernommen:
1. Die Rcichsbauk, die Königliche Lcchandluug (Preuffischc Staatsbank», die Bank für Handel u. Industrie, die Berliner Handels- Gesellschan, S. Bleichröder, die Kommerz- und Diskonlo-Bank, Delbrück Veo L Co., die Deutsche Bank, die Direktion der Diskonto Gesellschaft, die Dresdner Bank, F. W. Krause L Co. Bankgeschäft, Mendelssohn L Co., die Mitteldeutsche Kreditbank, die National bank für Deutschland, der Schaaffbausen'sche Bankverein, sämtlich zu Berlin, sowie Sal. Oppenheim fr. L Co. zu Köln, Lazard Sveyer-Ellisseu und Jacob S. H. Stern zu Frankfurt a. M., L. Bebrens & Söhne, die ^Norddeutsche Bank in Hamburg, die Vereins bank in Hamburg und M. M. Warburg L Co. zu Hamburg, die Allgemeine Deutsche Kreditanstalt zu Leipzig, die Rheinische Kreditbank zu Mannheim, die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank und die Bayerische Bereinsbank zu München, die Königliche Haupt bank zu Nürnberg, die Oftbank für Handel und Gewerbe zu Pofen und die Württembergische Bereinsbank zu Stuttgart den Nennbetrag von
Hunderisechzig Millionen Mark vierprozentige Reichs «leihe, Hundertsechzig Millionen Mark dreieinhalbprozentige Re-chsanleihe,
2. die Königliche Seebandluug (Prcuffischc Staatsbank) und'eben dieselben Firmen den Nennbetrag von
Zwerhundertvierzig Millionen Mark vierprozentige Preußische Staatsanleihe. Zweihnndertvierzig Mill. Mark dreieinhalbprozentige Preußisch" Staatsanleihe, und legen diese Anleihen gemeinschaftlich unter den nachstehenden Bedingungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung auf. Die Zmsen beider Anleihen werden am 2. Januar und 1. Juli bezahlt, der erste Zinsfchein am 2. Januar 1910.
Berlin, im April 1909.
Neichsbauk - Direktorium. Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank).
Haoenstein. o. Grimm. Krech. Seltner.
Bedingungen.
1. Die Zeichnungen können nach Wahl der Zeichner auf 4% und auf 3%°/° Anleihen gerichtet werden.
2. Die Zeichnung findet
am Montag den 3. Mai d. I. von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags
statt bei: dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere, der Tcchandlungs-Sauvtkassc und der Preuffischen Zentral Genossen,chastskasse, bei allen ReichSbank-Hauptstellen,RerchSbankstellcn und den Reichsbank Nebenstellen mitKassencinrichtung, bei der Königlichen Hanptbank in Nürnberg und ihren sämtlichen Zweiaanftalteu, sowie ferner bei:
der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handels-Gesellschaft, S. Bleichröder, der Kommerz- und Diskonto Bank, Delbrück Leo & Co., der Deutschen Baut, der Direktion der Diskonto-Geiellichast, der Dresdner Bank, F. W. Krause & Co. Bankgeschäft, Mendelssohn & Co., der Mitteldeutschen Kreditbank, der Nationalbank für Deutschland und dem A. Schaaffhauseu'fchen Bankverein, sämtlich zu Berlin, Sal. Oppenheim jr. & Co. zu Cölu, Lazard Tvever-Ellissen und Jacob S. H. Stern zu Frankfurt a. M., L. Behrens & Söhne, der Norddeutschen Bank in Hamburg, der Vereinsbank in Hamburg und M. M. Warburg & Co. zu Hamburg, der Allgemeinen Deutschen Kredit anstatt zu Leipzig, der Rheinischen Kreditbank zu Mannheim, der Bayrischen Hypotheken und Wechselbank und der Bayrischen Bereinsbank zu München, der Oftbank für Handel und Gewerbe zu Posen und der Würtlcmbcrgischen Bereinsbank zu Stuttgart und bei den in Deutschland belesenen Haupt bczw. Zwciguicdcrlasfungcn dieser Firmen.
3. Die aufgelegten Anleihebeträge werden ausgesertigl für die Reichsanleihe in Schuldverschreibungen zu 10 000, 5000, 1000, 500, 200 Mark, für die Preuffische Staatsanleihe in Schuldverschreibungen zu 10000, 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 Mark, beide mit Zinsscheinen über vorn 1. Juli d. I. lausende Zinsen.
4. Der ZetchnuugspreiS beträgt: .
für 4% Reichsanleihe oder Preuffische konsolidierte Staatsanleihe 102,70 Mark für je 100 Mark Nennwert,
für 3'/2°/o Reichsnnleihe oder Preuffische konsolidierte Staatsanleihe 95,60 Mark für je 100 Mark Nennwert.
Für diejenigen Stücke, die unter Sperrung bis 15. März 1910 in das Reichs- oder Staatsschulübuch einzutragen sind, ermäffigt sich der Zeichnungspreis um 0,25 %, beträgt also:
für die 4°/0 Anleihen 102,45 Mark für je 100 Mark Nennwert.
für die 3%% Anleihen 95,35 Mark für je 100 Mark Nennwert.
Die Eintragung in die Schuldbücher erfolgt gebührenfrei. Der amtliche Schriftwechsel in Schuldbuchangelegenheiten erfolgt als portopflichtige Dienstlache.
Stückzinsen werden in üblicher Weise verrechnet.
5. Setiber Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 5% des gezeichneten Nennbetrages in bar ober solchen nach betn Tageskurse zu veranschlagenden Wertpapieren zu hinterlegen, welche die betreffende Zeichnungsftelle als zulässig erachtet. Die vom Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere ausgegebenen Depotscheine sowie die Depotscheine der Königlichen Seehandlung lPreuffische Staatsbank) vertreten die Stelle der Effekten.
Den Zeichnern steht im Fall der Reduktion die freie Verfügung über den überfdjicffenben Teil der geleisteten Sicherheit zu. Zeichnungsscheine sind bei allen Zeichnungsstellen unentgeltlich zu haben.
Es können aber die Zeichnungen auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheincn erfolgen, und zwar brieflich mit folgendem Wortlaut:
„Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich von den jetzt aufgelegten Reichs- bezw. Preuffischen Staatsanleihen
nom. M. """—— —" ---------------■»----- 4% Deutsche Reichsanlcihe
nom. M. ■" ■ • - ' - ------1 J--------- 4% Preuff. Staatsanleihe
und verpflichte mich zu deren Abnahme oder Abnahme desjenigen geringeren Betrages, welcher mir auf Grund gegenwärtiger An
meldung zugeteilt wird.
Ich
Ich
Ich
6.
7.
8.
9.
3V»% Deutsche Reichsanleibe
3‘/87o Preuff. Staatsanleihe
nom. M nom. M
*) Das Nichtzutreffende ist forlzulassen.
Soweit meine Zeichnung bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wird, bin ich einverstanden, daff statt Reichs anleihe auch Preuff. Staatsanleihe ober statt Preuff. Staatsanleche auch Reichsanleihe zugeteilt wirb*).
bitte um Zuteilung*)
von Stücken, bic unter Sperrung bis 15. März 1910 für mich in das Reichs- oder Staatsschuldbuch einzutragen find, zum Preise von 102,45 bezw. 95,35 %.
bitte um Zuteilung )
von Stücken, die bis 15. November 1909 der Sperre unterliegen, zum Preise von 102,70 bezw.
95,60 °l0.
bitte um Zuteilung*)
22. Juni d. I.
22. Juli d. I.
21. August d. I.
von freien, d. h. keiner Sperre unterliegenden Stücken, zum Preise von 102,70 bezw. 95,60 % Als Sicherheit hinterlege ich..................................................................................."
Solche Zeichnungsbriese können nach Belieben an jede der obigen Zeichmmgsstellen gerichtet werden.
Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung dergestalt, daff zunächst die Schirldbuch-Zeichnungen, sodann diejenigen Zeich nungen vorzugsweise berücksichtigt werden, für welche der Zeichner sich, ohne Eintragung ins Schuldbuch, einer Sperre bis zum 15. November 1909 unterworsen bat; im übrigen entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle.
Anmeldungen auf bestimmte Stücke können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der anderen Zeichner verträglich erscheint.
Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Anleihebeträge vorn 13. Mai d. I. ab jederzeit voll bezahlen, sie sind jedoch verpflichtet: 30°/o des zugeteilten Betrages spätestens bis zum 13. Mai d. I
30% 15% 10%
15% „ „ „ „ „ u 22. September d. I.
au bezahlen. Zeichnungsbeträge bis 1000 Mark einschliefflich sind am 13. Mai b. I. ungeteilt zu berichtigen. Die Abnahme muff an derselben Stelle erfolgen, welche die Zeichnung angenommen hat.
Wird die Zahlung im Fälligkeitstermine versäumt, so kann dieselbe noch innerhalb eines Monats unter Berechnung einer Vertrags strafe von 5% des fälligen Betrages erfolgen. Wird auch diese Frist versäumt, so verfällt die hinterlegte Sicherheit.
Soweit nicht sogleich Schuldverschreibungen verabfolgt werden können, erhalten die Zeichner vom Reichsbank-Direktorium bezw. von der Königlichen Seehandlung (Preuffische Staatsbank) ausgestellte Jnterimsscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen das Erforderliche öffentlich bekanntgemacht werden wird. Soweit eine Sperroerpflichtung eingegangen ist, werden die Schuldver- schreibungen wie auch die Jnterimsscheine den Erwerbern erst vom 15. November 1909 ab ausgehänbigt.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, dass unsere Depositenkasse die Zinsen der bei ihr angelegten Spareinlagen von 3%% aut Zf//» mit Wirkung vom 1. August d. Js. herabgesetzt hat.
Giessen, 24. April 1909.
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