Ausgabe 
25.9.1909 Zweites Blatt
 
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Nr. 225

Zweites Blatt

Samstag 25. September 1909

Gießener Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

General-Anzeiger für Gberheffen

159. Jahrgang

Rotationsdruck und Verlag der BrühNschen UnwersitätS - Buch- und Steindruckerei. 9L Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und 5)ruderet: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: e^s*>51. Redaktion:e^ 112. Tel.-AdruAn-eigerDteßen.

Die siebener Zamillevblätter" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das Kretiblatt für den Kreis Siehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen 3ett- frogen erscheinen monatlich zweimal.

Mit dem Dierteljahreswechsel naht wieder eine regere Zeit in der Politik und den sonstigen Tagesereignissen, und wir möchten die Leser darauf Hin­weisen, daß unser Blatt mit seiner stetig steigenden A banne ntenziffer sich noch weitere Aufgaben und Ziele stecken wird als bisher. Die Berichterstattung soll auf allen Gebieten immer mehr vervollkommnet, er­weitert und beschleunigt werden. Zu allen wichtigen TageSfragen werden wir bestimmte Stellung nehmen im Sinne eines von politischen Parteien und äußeren Einflüssen völlig unabhängigen Blattes.

In unserer politischen Haltung leiten uns nationale Ziele, die Interessen des Volkes in seiner Gesamtheit. Landwirtschaft und Industrie erscheinen uns gleich­wertige Faktoren im innerpolitischen Leben. Unsere ein- gehenden Berichte über die Verhandlungen des Reichs­tages werden wir auch künftig beibehalten. Auch der auswärtigen Politik werden wir ganz besondere Beachtung schenken, wobei wir die nationalen Interessen in den Vorder­grund rücken werden.

Im Feuilleton werden alle Ereignisse und Fragen in Kunst und Wissenschaft sachkundig besprochen werden. Zahl­reiche Mitarbeiter versorgen uns mit reichem Nach, richtenmaterial. Der Unterhaltung dienen fesselnde und gediegene Romane, die nebst einer Fülle sonstigen Lesestoffes in den reichhaltigen viermal wöchentlich erscheinenden Gießener Familienblättern" veröffentlicht werden. Diese Unterhaltungsbeilage wird vorzugsweise auch den heimatlichen Stoff Hessens und der Provinz Ober- hesien behandeln.

Im lokalen Teil werden alle wesentlichen Vorkomm­nisse in Stadt unb Land schnell und zuverlässig be­richtet. Den Sitzungen der öffentlichen Körper­schaften folgen wir mit regem Interesse, wobei nötigenfalls auch gerechte Kritik nicht gespart wird. In allen Städten Oberhessens ist unser Blatt stark verbreitet, und demgemäß sind wir zur Vertretung der kommunalen Interessen der ober­hessischen Stadt- und Landgemeinden besonders berufen.

Für unseren großen landwirtschaftlichen Leser­kreis sind die zweimal monatlich erscheinenden, fachmännisch geleitetenLandwirtschaftlichen Zeitfragen" ein sehr beliebtes Beiblatt, besonders wegen der vielen praktischen Rat­schläge, die darin für die oberhessische Landwirtschaft ent­halten sind.

Unsere verehrten Abonnenten werden hierdurch gebeten, das Abonnement für das neue, am 1. Oktober beginnende CUiartal rechtzeitig zu erneuern, damit später keine Ver­zögerung tm Bezüge der Zeitung eintritt.

Alle Briefträger, unsere Zweigstellen und die Geschäfts­stelle deS Gießener Anzeigers nehmen Bestellungen auf den Gießener Anzeiger entgegen. Neu hinzutretende Leser er­halten den Gießener Anzeiger bis zum Quartalsanfang auf «Wunsch gratis zugestellt.

Die deutschen Gewerkschaften.

In dem Septemberblatt desReichsarbeitsblattes" werden -ausführliche Nachweise über die deutschen Gewerkschaften im Jahre 1908 veröffentlicht. Bekanntlich gibt es in Deutschland drei Hauptgruppen von Arbeiterorganisationen, die Hirsch- Duncker schon Deutschen Gewerkvereine, die mit der Sozialdemokratie eng liierten Freien Gewerkschaften und die hauptsächlich mit dem Zentrum und den Christlich-Sozialen zusammen arbeitenden Christlichen Gewerkschaften. Der Zahl der Mitglieder nach stehen unter diesen die Freien Gewerk­schaften weit voran. Sie zählten im Fahre 1908 62 Zentral­verbände inth 11024 Vereine mit 1831731 Mitgliedern, wäh­rend dem Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften 3212 Ortsgruppen mit 260 767 Mitgliedern und den Deutschen Ge- werkveretnen 2095 Ortsvereine mit 105 633 Mitgliedern an­geschlossen waren. Alle drei Hauptgruppen hatten im Berichts­jahre fast ht gleicher Weise unter der wirtschaftlichen Depression zu leiden; sie hatten sämtlich einen Mitgliederverlust zu verzeichnen, während andererseits infolge des Arbeits- Mangels die Ausgaben für Unterstützungen Streikunter- Nutzungen ausgenommen stark wuchsen. Bet den Freien Ge­werkschaften erfolgte gegen das Borjalw eine Abnahme an Mit- gliedeni um 33 775 (= 1,81 Proz.), bei den Christlichen Gewerk­schaften eine solche um 9804 (= 3,6 Proz.) und bei den Dmtschen Gewerkvereinen ein Rückgang um 3331 ( 3,2 Prvz.). Dagegen stieg bei den Freien Gewerkschaften der Betrag der Arbeits- foferamterftüfcung auf den Kopf von 3,36 aus 6,19 Mark, der Betrag an Rechtsschutz und sonstigen Unterstützungen von 6,97 ruf 10,92 Mark. Bei dar Christlichen Gewertschalten ergab nck eine Steigerung dieser beiden Unterstütztmgsarten von 0,26 auf 0,70 bezw. von 2,58 auf 3,69 Mark, bei den Lirs^Dunckerlchen Gewerlvereinen von 1,41 auf 2,83 bezw. von 2,48 aus 3,8o Mark pro .Kopf. Umgekehrt sank die ^>tteikurtterstutzung bei den Deutschen Gewerkvereinen von 1,97 aus 1,23 Mark, bei ben Christlichen Gewerkschaften von 2,71 aus _ 1,61 Mark und bei bat Freien Gewerkschaften gar von 7,62 auf 3,4-, Mark pro Kopf.

Neben diesen drei großen Organisationen gibt^es dann mich iwch 'eine Reihe unabhängiger Vereine, darunter sind mehrere, die sich christli'ciß nennen, ferner mid Kellner- verbände, ein Zentralverband des technischen Bühnenpersonals und der Allgemeine deutsche Diusikerverband. Dies smd im an ganzen 21 Verbände mit 135127 Mitgliedern.

Außerdem aber sind in den letzten Jahren noch die so- ^nannten gelben imd v aterländi s chen d. r be iter- organisationen entstanden. Nach demReichsarmttsblatt setzen sich 'die vaterländischen Organisationen, deren <b gezahlt Verden, zum größten Teil aus örtlichen, beruslich gemi,chlor Vereinen zusammen, während nur 16 Beruss- oder v >ewerr- 5ereine im engeren Sinne sind. Die Zahl der Mttglleier Ht im letzten Jahre von ^979 auf 19 677 gestiegen. Die zahlenmassige Bedeutung dieser "e ist also noch nickt sehr gross, -ta» Königreich Sachse -eichsten an vaterllindischen vereinen,

ts zählt deren 18 20 Mitgliedern: das sind also [alt

ine Hälfte der Gesan .. Unter den im Königreich Preutzen gestehenden 15 Vereinen zählt nur der Verband reichstreuer Jr- feiter zu Magdeburg mehr als 1000 Mitglieder 1-73 Xie reichstreuen Bergarbeitervereine befinden sich zum überwiegenden Etil üt der Provinz Schlesien.

Bon den gelben 91 rbeiterbereilten gibt es 79 mit

einer Mitgliederzahl von 65 338 (1907 48 713). Die meisten von ihnen (60) sind Werkvereine. Die Einnahmen betrugen ooA 000, die Ausgaben rund 270 000 Mark, das Vermögen rund 380000 Mark. Die Gelben Gewcrkvereine haben ihre größte Bertretung im Königreich Bahern gefunden, dem Bundesstaate, von dem diese Bewegung ausgegangen ist.

insgesamt beträgt hiernach die Zahl der organisierten Ar- detter jeber Schattierung am Ende 1908 2 421950. Ta die und Betriebszählung von 1907 rund 10,7 Millionen Ar- beiter in Industrie, Handel und Berkelir festgestellt hat, so ist mehr als der fünfte Teil (22,62 Proz.> der Arbeiter- ' cha 1 t organisiert. Von den Arbeitgebern dagegen ist nur wenig mehr als ein Awanstigstel organisiert.

Lin weiterer Sieg der Spanier?

.Nach einer Pariser Meldung sollen die Spanier bei Melilla einen neuen erfolgreichen Vorstoß gemacht haben. Allem Anschein nach wird auch der Protest Muley Hasids den Spaniern keine Scl)wierigkeiten bereiten, denn das diploma­tische Korps scheint unentschlossen zu sein, und der franzö­sische Gesandte ist den Spaniern bereits mit einem Rund­schreiben- beigesprungen. Wenn nur Muley Hafid den Ka- bylen keine Hilfstruppen sendet!

Paris, 24. Sept. DieAgence Havas" meldet aus Melilla: Die bei Ataleyon liegenden spanischen Truppen beschossen heute vormittag Nador. Der Feind ist entmutigt. Man hofft, daß der Krieg bald beendet sein wird. Zahlreicl)e Marokkaner, die unter­worfen wurden, sind heute aus dem Markt in Melilla ein­getroffen.

Tanger, 24. Sept. Der französische Gesandte Reg- nault richtete in seiner Eigenschaft als interimistischer Doyen des diplomatischen Korvs in Tanger dem üblichen besonderen Gebrauche entsprechend an d.ie übrigen diplo­matischen Vertreter ein Rundschreiben, worin er seiner Mei­nung über die Beantwortung der Protestnote Muley Hafids Ausdruck gibt und jeden einzelnen Gesandten er­sucht, auch seine Anschauung sogleich auf dem Rundschreiben kundzugeben. Die Aeußerung Regnaults hat folgenden Wortlaut: Ich erachte, daß für die angeregte Frage das diplomatische Korps nicht zuständig ist und daß die Frage ausschließlich zwischen der spanischen und der marol^kanischen Regierung erledigt werden muß.__

29. Jahresversammlung öe$ deutschen Vereins für

Armenpflege und Wohltätigkeit.

München, 23. Sept.

Im schön geschmückten Saale des alten Rathauses wurde heute die 29. Jahresversammlung des Vereins durch den Vorsitzenden Stadtrat Ludwig-Wolf (Leipzig) eröffnet. Den ersten Gegen­stand der Tagesordnung bildet das Tl)cma:

Zwangsmaßregeln gegen Arbeitsscheue und gegen säumige Nährpflichtige. Der Vertreter der Hamburgischen Armenverwattung Direktor Tr. Lohse erstattet den Hauptbericht: den Mitbericht hat Stab trat ©am ter (Charlottenburgl über­nommen. Lohse hat zum Zwecke näherer Ausklärung Fragebogen versendet, die von 38 Städten beantwortet sind, und in denen die Ergebnisse der Anwendung der geltenden Strafgesetze darzustellen versucht ist. Das Strafgesetz oder seine Anwendung durch die richterliche Praxis versagt völlig. Weiter schildert Lohse die Anwendung des Arbeitszwanges, der zum Teil gute Erfolge ge­habt habe, wenn auck) in Hamburg, wo das Gesetz erst sehr kurze Zeit besteht und das letzte Jahr von sehr ungünstigen wirtschaft licken Verhältnissen beherrscht worden ist, von Erfahrungen noch nicht recht die Rede sein könne. Eingehend erörtert er bann die reclstliche Zulässigkeit solcher Maßregeln, deren Bedenken er nicht verkennt und die er unter allen Umstünden mit genügenden Sicher­heiten für die persönliche Freiheit versehen wissen will. Er glaubt daher die Amvendung eines solchen Verwaltungsverfahrens als ein geeignetes Zwangsmittel gegen das genannte Hebet betrachten zu sollen.

Stadtrat Sam ter stand schon ftüher und steht auch jetzt in ausgesprochenem Gegensatz zu der Auffassung der Verwalttmgs- praktiker, wie sie in dem Bericht von Lohse zum Ausdruck kommt. Auch er wünscht zwar Zwangsmaßregeln gegen Arbeitsscheue und säumige Mhrpflichtige: er hält aber das Verwaltungsversahren für ungesetzlich: erhebt schwere sittliche Siebenten dagegen und erachtet es auch für völlig unwirksam. So kommt ©amter dazu, das Verwaltungsverfahren völlig zu verwerfen und zur Bekämp­fung des Hebels eine andere Stellung des Delikts der Versäumung der Nährpflicht im Strafrecht zu forbern. Sie solle aus dem AbschnittUebertretungen" her ausgenommen und den eigentlichen Vergehen eingeordnet, statt den Schöffengerichten den Sttaskam- mem überwiesen werden. Auch müsse es zulässig sein, die Nach­haft durch Heberweisung an die Landespolizeibehörde auszusprechen. Die Vollstreckung müßte allerdings durch Gesetz und ihrem er­zieherischen Zwecke gemäß geregelt werden.

Es lagen verschiedene, den vorgetragenen Gesichtspunkten ent­sprechende Anträge vor, von denen die folgenden mit großer Mehrheit angenommen werden:

1. Der D. V. erachtet die Ueberweisung in eine geschlossene Anstalt mit Arbeitszwang rm Wege eines gegen Mißbrauch zu schützenden Verwaltungsverfabrens als das geeignete Zwangs­mittel gegen Arbeitsscheue und Versäumnis der Nahrpslicht von Eltern gegenüber ihren Kindern unter 16 Jahren unb von Ehemännern gegenüber ihren Ehefrauen, und empfiehlt deshalb dringend, daß reichsgesetzlich, jedenfalls aber durch Landesgesetze der armenpvlizeiliche Arbeitszwang in allen Bundesstaaten, in denen er noch nicht besteht, zur Einführung gelange.

2. Die Versammlung erachtet die gegenwärtigen Sttaf- bestimmungen gegen Arbeitsscheue und gegen säumige Nähr­pflichtige nicht Tür ausreichend und setzt eine Kommission von sieben Mitgliedern ein, um zu den Bestimmungen des bevor- stel-enden Entwurfes eines neuen Strafgesetzbuches, soweit sie das Armenrecht berühren, Stellung zu nehmen.

Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildet die Schulspeisung.

Helene Simon (Berlin) ist die Berichterstatterin. Ter Schwerpunkt der bisher über diese Fragen gepflogenen Erörterungen liege in dem Gegensatz von Schulpslege und Armenpflege. 2Bam Kinder ohne Frühstück in hie Schule kommen oder ein warmes Mittagessen zu Hause nicht zu gewärtigen haben, so wollen die Vertreter der armenpflegeriscken Richtung diesen Mangel nötigen^ falls durch Gewährung entsprechender Hnterstützung ersetzen. Hier würde die Schule nur die Stelle sein, an der der Mangel beobachtet, nickt aber beseitigt würde. Wenn aber Unterricht unb Erziehung in der Schule wirksam sein sollen, so dürfte bie Aufmerksamkeit der Kinder nicht durch leiblichen Mangel gehemmt oder beteiligt sein: die Vertreter der anderen Richtung fordern daher auch, daß die Schulbehörde unmittelbar helfend eingreife. Unter ben diesen Zustand veranlassenden Umständen, der wirtschaftlichen Lage der Eltern, der außerhäuslichen Erwerbsarbeit der Mutter dürfe das Kind nicht leiden: wenn zwischen zwei Hebeln, der Ver- mutberung des Verantwortlichkeitsgefühls der Eltern und dem Nahrungsmangel der Kinder, zu wählen sei, so bleibe das erste noch immer dc s kleinere Hebel.

Bei der Speisung handelt es sich um die Grundformen der freien und der entgeltlichen Speisung und nach der Zeit der Mahlzeit um das erste Frühstück für Kinder, die ganz nüchtern: zur Sckmle kommen, um das zweite Frühstück und um die Mittags- mahlzeit. Wie sich diese Formen im einzelnen entwickelt haben, wie nach und nach eine erhebliche Zahl von Städten zu irgend welckcn Formen der Schulspeisung übergegangen und, legt die Berichterstalterin ausführlich dar. Tie Grundlage ihrer Dar­stellung bildet eine von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt ver­anstaltete Erhebung, die anberweit in dem Bericht von Kaup, Die Crnährungsverhälttiisse der Vellsschulkinder" (Berlin 1909) »erarbeitet ist. Von den 525 Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern haben 487 bie Anfrage beantwortet, von denen wieder 281, d. h. 38 Prozent, irgendwelche Einrichtungen batten. Der Umfang und der Auswand ist sehr ungleich, aber auch die Organe der Hilfe sind sehr verschieden. Während in München die weit ausgedelmte Schulspeisung eng mit der Armenpflege zusammen­hängt, bandelt es sich in Stuttgart um eine bewußt schulhngienisckre Maßregel. Ziemlich allgemein wird aber die Speisung selbst da, wo sie durch Organe oder aus Mitteln der Armenpsiege erfolgt, nicht als Armenuuterstützuug mit ihren Folgen betrachtet. Viel­fach sind es, wie in Berlin und Hamburg, Privatvereine, die die Speisung begonnen haben, und die von bet Stadt unterstützt werden. In Berlin, das in der Höhe der Unterstützmig vor einem Jahre den Sprung von 3000 auf 100 000 Mk. gemacht hat, bereitet sich eine Kommunalisierung mit entschiedener Tendenz zur schul­pflegerischen Erfüllung dieser Aufgabe vor: auch in Hamburg sei eine Neuregelung beabsichtigt.

Dann folgte als Mitberichterstatter Armenpslegschaftsrat Berndl (Münck>en), der die Einrichtungen der Münchener Suppenküchen schilderte, die auf- den Llusgang des 18. Jahr­hunderts und den damals weitberühmten 9tamen des Grasen Rumsord zurückführen. Heute werden in 19 Anstalten 530000 Portionen mit einem Aufwand von fast 70 000 Mk. verabreicht, an denen zu einem großen Drittel die Armenpflege beteiligt ist. Die Speisung dauert von Oktober bis Juli und erweist sich für viele Familien als äußerst wohltätig. Auch komme er, der Redner, aus seiner reichen praktischen Erfahrung dazu, nicht die Schulspeisung allein, sondern im Rahmen des Bedürfnisses die allgemeine Armenspeisung zu fordern. (Lebhafter Beifall.)

Am Schluß einer lebhaften Debatte wird eine Reihe von Leitsätzen verlesen, die von verschiedenen Setten zur Abstimmung empfohlen werden, und zwar neben den in gekürzter Fassung vor- gelegten Vorschlägen der Berichterstatterin noch solche von Kir ­ch e n r a t Schlosser-Gießen und der Herren Meyer und Seydei.

Doch wird beschlossen, von einer Abstimmung über Leitsätze Abstand zu nehmen unb es bei der durch die lehrreichen Berichte und Die eingehenden Verhandlungen geschaffenen Aufklärung und Belehrung bewenden zu lassen.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 25. September 1909.

* ' Schillerfeier in ben hessischen Schulen. Die Ministerialabteilung für Schulangelegenheiten hat an bie ihr unterstellten Behörben ein ?lusschreiben gerichtet, baß bie Schulen ben 150. Geburtstag Schillers am 10. Nov. b. Js. entsprechend feiern sollen. Es wirb empfohlen, bie letzten Vormittagsstunben bes genannten Tages in einer ben bc- ionberen Verhältnissen der Schule unb Klasse angemessenen Weise bem Anbenken Schillers zu wibmen unb burch be- lehrenbe Ansprachen unb Vortrag geeigneter Gebichte ben Schülern unb Schülerinnen bas Bilb des Dichters lebendig zu machen. Auch für bie älteren Schüler unb Schülerinnen bet Volksschulen, besonbers aber für die Schüler der Foct- bilbungsschulen ist eine bem Lebensalter angemessene Feier zu veranstalten, cd. an einem früheren ober späteren Tage. Sollte man in einzelnen Orten eine größere Feier beab­sichtigen, so ist der Schulabteilung eine entsprechenbe Vor­lage zu machen.

In ber nächsten Sch würgerichtSperiode werben nachstehende Fälle zur Verhanblung kommen: Montag, 27. September, vormittags 97» Uhr, gegen bie Dienstmagb Maris Nahrgang von Nomrob wegen KinbeSmorbversuchs unb Aussetzung. Die Anklage vertritt Oberstaatsanwalt Lang; bie Verteidigung führen bie Rechtsanwälte Justizrat Katz unb Kaufmann. Dienstag, 28. September, vormittags 9 Uhr, gegen ben Maurergesellen Heinrich Weisel von Fauerbach v. b. Höhe, wegen SittlichkeitSverbrechens. An­klagevertreter: Staatsanwalt Neuß; Verteibiger Rechtsanwalt Juslizrat Metz. Mittwoch, 29. September, vormittags 9 Uhr, gegen ben Taglöhner Karl Oeding von Lauterbach wegen Meineibs. Anklagevertreter GerichtSasiessor Neuroth; Ver­teibiger Rechtsanwalt Dr. Leop. Katz. Donnerstag, 30. September, vormittags 9 Uhr, gegen ben Steinbrucker Wilhelm FraaS von Lengfelb wegen Sittlichkeitsverbrechens. Ankläger und Verteidiger wie im vorhergehenden Fall. Freitag, 1. Oktober, vormittags 9 Uhr, gegen den Gemeinde­einnehmer Karl Schäbbel L von Altenschlirf, wegen Ver­brechens im Amte. Anklagevertreter Gerichtsassefsor Neuroth; Verteidiger Rechtsanwalt Scheer in Lauterbach.

* * Zum Fall Kreuz. Wie wir schon mitteilten, ist leider der Fahnenträger des 3. Bataillons unseres Regiments, Vizeselbwebel Debus, am Donnerstag zu Marienburg im Westerwalb seinen Verletzungen erlegen. Die Leiche würbe in bie Heimat nach Eberseschbach, bezw. Dillenburg verbracht, wo am Sonntag nachmittag bie Beerbigung ftattfinbet. Man hat bem Musketier Kreuz, ber in Darmstabt in strenger Haft gehalten wirb, Mitteilung gemacht, baß er burch seine schwere' Tat einen Menschen getötet hat, boch soll bieS aus ben Täter äußerlich keinen wahrnehmbaren Einbruck gemacht haben. Der gegen ben eigenen Unteroffizier von Kreuz geplante Rache­akt hat nach besten Gestänbnis barin seinen Grunb, baß bieser ihm vor einem Jahr zu brei Tagen Arrest verholfen habe. Er will ben Gedanken, sich deshalb zu rächen, bie ganze Zeit mit sich herumgetragen haben, boch bestreitet Kreuz, baß es seine Absicht war, jemanb zu töten. Tatsache ist weiter, baß m Großseiffen ein Zivilist bem Kreuz einen Zivilrock geliehen hat, ben bieser bei ber Tat getragen hat, um nicht erkannt ;u werden. Die kriegsgerichtliche Verhandlung des Falles findet, da es sich um em schweres Verbrechen handelt, am Sitze des Gerichtsherrn ber Division, also in Darmstabt statt.

** Einen Blumenflor von entzückender Schönheit > bieten zuteil die Philosophenwaldwiesen inr schmucke tausender von Herbstzeitlosen, die an