Ausgabe 
22.6.1909 Zweites Blatt
 
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1. Mündliche Beratung.....

2. Besuche in Gießen (OctSbesnch)

3. Auswärtige Besuche je noch der Entfernung........

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verschiedener Systeme empfiehlt

J. B. Häuser

Bertreter die Herren:

Dr. Kipper, Wilhelmstraße 2

Dr. Ploch, Asterweg 34.

Kosten verteilt. Mehrere Tiere desselben Besitzers je die Hälfte der Ortsbesuchsgebühr.

4. Gelegenheitsbesuche ivie Ortsbesuche.

5. Nachlbesuche (97 Uhr) sofort verlangte, auf bestimmte Zeit bestellte oder größeren Zeitaufivand erfordernde Besuche werden höher, bis doppelt berechnet.

6. Mit Ortsvorständen, Kassen oder größeren Wirtschafts- betricben können Svnderverträge abgeschlossen »verden.

Gießen, den 20. Juni 1909.

Die Direktion der veterinärmedizinischen Poliklinik.

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0.75 2.00

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Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 59? c c n in.

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Bekanntmachung.

Das Heberegister für das Jahr 1909/1910 liegt heute ab 8 Tage lanH zur Einsicht der Beteiligten auf Bureau des Unterzeichneten offen.

Gießen, den 22. Juni 1909.

Der Vorstand der israelitischen Religionsgesellschaft.

I. Grünewald.

Der Plan über die Auslegung von Jernsprcchcrdkabcln in Grunberg <Hessen» liegt bei dem kaiserlichen Postamt in Grünberg lHessenl von beute ab 4 Woclien ans.

Darmstadt, 21. Juni 1909. (Bm/6

_________________________________Kaiserliche Ober-Postdirektion.

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Mn entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis 29. ds. Mts., vormittags 11 Uhr, bei uns cinzurcichen.

Gießen, den 19. Juni 1909.

Tel. 386 29ii Gustav Wsltöf Mäusburg 13

Bekanntmachung.

Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen wird, begmnend mit

Mittwoch den 9. Juni

tm Impslokale Schulgebäude» Neustadt 61 für die nächsten 56 Wochen jeden Mittwoch, nachmittags 5 bis 6 Uht, ab gehalten werden. Impspflichtig im laufenden Kalenderjahr find die im vorigen Jahre geborenen Kinder, sowie die rückständigen aus früheren Jahren.

Wir laden die hiesigen Einwohner, welche impsvflichtige Kinder haben, zur Benutzung dieser öffentlichen Termine mit dem Bemerken ein, daß alle in demselben vorgenommenen Impfungen nncntgclt- lich sind. Wer die Termine nicht benutzen will, muß die Imp sung seines pflichtigen Kindes bis zum Jahresschlüsse aus seine Kosten bewerkstelligen lassen, widrigenfalls ihm im Mannar nächsten Fabres eine pierwöchentliche Stift zur Nachholung der Impfung unter Strasandrohnng gesetzt wird.

Außer den Pflichtigen werden auch Kinder, welche im lausenden oabte geboren sind, aus Wunsch ihrer Vertreter geimpft.

Alle in einem Termine geimpften Kinder müssen in dem acht Tage später abgehaltenen Termine zur Nachschau nochmals er­scheinen.

Kinder, deren Zurückstellung von der Impfung wegen Kränk­lichkeit beansprucht rotrb, können gleichfalls dem Jmpfarzte in den öffentlichen Terminen vorgestellt werden.

Die Impstinge müssen mit reiner Wasche und rein gewasche­nem Körper zur Impfung gebracht werden. Es wird nur an einem Arme mit Lymphe aus dem Landesimpfinsiitut geimpft.

Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, dürfen nicht in die Termine gebracht werden. Bs/6

Gießen, 5. Juni 1909.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

J.B.: Keller.

Neustadt 56 Telephon 660 Rodheimer Str. 42

Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben.

Zur Einsicht der Beteiligten liegen werktags aus Bürgermeisterei Gießen offen:

Fustbodenlackfarbe

über Nacht trocken hochglänzend per Pfd. 90 Psg.

Ocljarben, Pinsel, Parkctlwachö, Stahlspäue

Bekanntmachung

Für die von der veterinärmedizinischen Poliklinik bet Universität gewährten Hilfeleistungen bei Erkrankungen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen werden mit Ge- nehmigung Gr. Ministeriums künftig mit Wirkung vom Heutigen ab Gebühren gemäß nachstehender Taxe zur Sloats- kasse erhoben.

Um der Poliklinik ihren Charakter als Wohlfahrtsei»- richtung zu beivahren, können, wenn Unbemittelte die Zah­lungspflichtigen sind, soivie in anderen geeigneten Fällen auf begründeten Antrag die Gdbühren ganz oder teilweise erlassen iverden.

Auszug aus her Gebührenordnung.

Bekanntmachung.

Betr.: Fcldbcreiiiigimg in der Gemarkung Gießen hnfs der Lahn.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir zur öffent­lichen KeiiutmS.

Gießen, den 21. Juni 1909.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung

. Die Lieferung des zu 6200 Zentner Ucrnnichlontcn Bc darrs an Nußkohlen zweiter Größe für die städtischen Anstalten für das Rechnungsjahr 1909 ist zu vergeben.

Die Bedingungen liegen auf unserem Sekretariat, Zimmer 15, zur Einsicht offen.

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Bekanntmachung.

Betr.: Wie oben. , , , . ...

Die Unterlagen zum AuLschlagc der ungedeckten Feldbe reinigungskosten idaS Verzeichnis der in Betracht kommenden Grundstücke und Werte! nebst Abschrift der Beschlüsse der Voll- zugskvmmission über den Ausschlag und die Erhebung der unge­deckten kosten liegen zur Einsicht der Beteiligten werktags offen:

1. in der Zeil vom 23. Ium bls einschließlich 30. Ium dS. Js. aus Großh. Bürgermeisterei Gießen,-

2. in der Zeit vom 3. bis eimchließlich 10. Jult ds. Is. auf Gr.

Bürgermeisterei Heuchelheim.

Einwendungen hiergegen und bet Meldung der. Aus ich lun es innerhalb der Offenlegungsfristen bet den betreffenden Bürger­meistereien schriftlich cinzureichen.

Friedberg, den 15. Juni 1909. , . ..... (B

Der Großherzogliche Jeldberelmgungskommmar:

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Fürstlich Solmsische Oberförsterei Hohensolms.

Donnerstag den 24. Juni 1909, vormittags 9 llbr, Gemeinde

Oberlemp 20 Aiorgen. Anfangauf der ^.omper .

Nachmittags 4 Ubr Gemeinde Mudersbach 24 Morgen.

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40 Morgen. AnfangKrähwiese". . , _Q Nachmittags 3 Ulrr (Gemeinde.^ohensolmv»

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Damsrag ben 26. Juni, nachntittags 4 llbr, Gemeinde Iranken- bach 34 Morgen. AnfangLangwiese".

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1. in der Zeit vom 23. Juni bis einschließlich 30. Juni ds. Is. das Hauptgeldausglcichungsverzeichnis der Gemarkung Gießen links der Lahn I. Teil einschließlich der Gcmarkungsteilc Wißmar, Launsbach und Wieseck nebst den zugehörigen Einzel Verzeichnissen:

2. in der gleichen Zeit das Verzeichnis der Entschädigungeti, die infolge der Ausführung von Drainagearbeiten m bestellten Grundstücken des BeretnigungsbezirkS Gießen links der Vabti II. Teil zu leisten sind:

3. in der Zeit vom 23. Juni bis einschließlich 8. Juli 1909 das Projekt über Bewässerung der Wiesen in Flur XIII nebst Abschrift deS Beschlusses der Vollzugs - Kommission vom 18. März 1909.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der Offenlegungsfristen bei Gr. Bürgermeisterei Gießen schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 15. Juni 1909. (BM/6

Der Großherzogliche Feldbereinigmtgskommissär:

(gez.) Schuittspaffn, Kreisamtmann.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbcreiniguttg in der Gemarkung Gießen rechts der Lahn.

Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir zur öffcnt lieben Kenntnis.

Gießen, den 21. Juni 1909.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

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