also nicht in Frage. Nachlässe bis $ii 20 000 Mk. bleiben
Ev rotrb yur alle Fälle zweckmäßig sein, die Entwicklung der Regierungspläne unter Weglassung aller Detail- ^Aui^iugen noch einmal kurz zu skizzieren. Eine Reichs- erbschaftssteuer haben wir seit dem Gesetze vom 3. Juni 1906, das bereits am 1. Juli des gleichen Jahres in Kraft . Dieses Gesetz läßt die Kinder und Ehegatten voll- standrg frei: Die nächsten Verwandtschaftsgrade, die steuer- Pftrchtrg gemacht wurden, waren die Eltern und Geschwister, und dann kommen in weiterer Wstufung die entfernteren Verwandten, die Großeltern, Schwiegereltern, Adoptivkinder, und wrederum in höherer Progression die Onkel und Tanten, Verschwägerte im zweiten Grad der Seitenlinie, und endlich zu den höchsten Sätzen alle übrigen Erben. Das Gesetz zieht eine allgemeine Minimalgrenze von 500 Mk. und ferner ein Spczialminimnm für Eltern, adoptierte und uneheliche Kinder Don 10 000 Mk. vor. Erbteile, die unter diesen Grenzen bleiben, werden nicht belastet. Die Steuer ist in doppelter Hinsicht progressiv. Sie beginnt mit 4 Proz. und stergt je nach der Entfernung der Verwandtschaft bis zu 20 Proz. Bei einer Erbquote von über 20 000M5 steigert sich außerdem die Steuerabgabe um ein Zehntel bis zu dem Zweieinhalbfachen der Ncormalsätze. Das Zweifache wird bei emem Erbschaftserwerb von einer halben Million, das Zweieinhalbfache bei dem Erwerb von einer ganzen Million erreicht. Aber die nächsten Vcrlvandten in der ersten Klasse, Eltern und Geschwister, werden dieser Zuschlagssteigerung erst dann unterworfen, wenn der Wert des Erbes den Betrag von 50 000 Mk. übersteigt. Der Höchstsatz von 25 Proz. kommt nur bei Erbteilen von über eine Million Mark an Nicht-Verwandte oder ganz entfernt Verwandte in Frage.
Diese Erbschaftssteuer von 1906 ist also keine allgemeine Erbschaftssteuer, sondern eine sogenannte „spezielle", denn sie läßt die bei weitem überwiegende Mehrzahl der naturgemäß in Frage kommenden Erben, Ehegatten und Kinder vollständig frei und besteuert auch die dann folgenden näheren Verwandtschaftsgrade in sehr mäßige?! Sätzen. Die ursprüngliche Reichsfinanzreformvorlage des Jahres 1908, (die Sydowsche) sah viererlei Veränderungen vor: 1. sollen in dem bisherigen Erbschaftssteuergesetz einige Befreiungen beseitigt werden, zugleich aber auf der andern Seite die räer-
wird eine neue „Nachlaßbesteuerung", die die meisten Kultur- ftaateu, in Deutschland aber nur die Hansastädte und die
günstigungen, die in der neu vorgeschlagenen Nachlaßbesteuerung dem ländlichen Grundbesitz, der die Nachlaßbesteuerung in zwanzigjährigen Raten bezahlen darf, zugestanden werden sollten, auch auf die entfernten Verwandtschaftsgrade ausgedehnt werden. Diese Novelle zum Gesetze von 1903 ist aber fiskalisch ohne jede Bedeutung, ein finanzielles Mehrerträgnis würde sie nicht bringen'.' 2. Für Ehegatten und Kinder
-L fre b 23ocfä Roman „Die Pariser" urteilt
Dr- Semmch Benzmann m der Rheinisch-Westfälischen Zeitung: „Alfred Lock hat die chm eigene Art eines kräftigen, ästl-ensch geklarten Realismus ,chon zu einer solchen Höhe kultiviert, daß man sich Nlcht denken kann, wohinaus ihre Weiterentwicklung noch ge^n wll. Die Tmdenz iit ja nicht eben neu, wills aber auch qar nicht |etn. Das Bedeutlame an dem Buche ist, daß der Dickster ,re sewissernmßen aus dem Tendenziösen herausgchoben und sie mitten ms Reinmenschliche hmemgesetzt hat. So klingt sie als Motiv im ckwerton mit, und die Menschen, sowie ihr Lebens gehen, ungehindert durch |k, ihren natürlichen, überzeugenden Gang. Keme Lpur des Absichtlichen hinterlassen sie, auch nicht die beiden Rivalen um den Bürgecmeisterpr,sien, die doch Träger b^^bnz.und. Im Gegenteil, gerade in der Gestalt des Altburgermcuters hat Alfred Bock das Höchste seiner charakter- zeichnerischen Kunst geleistet und einen Kerl vor uns hurgestellt der als trotziger, selbitbewugter Bauer echt und ganz ist bis imta &L$lnS^a9Cf^55o-r^t ^sagt fern soll, daß ers an den Ncbenper,onen Hattestehlen lauen. Diese ganze Torfbeoölkertmg leot, da ist keiner fonltruiert, und wie fein der Dichter Fann, das zeigt allem schon der leise Zug des Fremden, bat er taufte n,ern ' ehemals ausgewanderten Dörflern zu geben
Kleinigkeiten als Geiz-Hals, obgleich er im Großen nobel und verschwenderisch auftreten konnte. Seinen Gästen fetzte er schlechteren Wein und schlechtere Zigarren vor, als er selbst zu sich nahm. Kein Ton durfte in seinem Hause erklingen, der nicht von ihm selbst komponiert mar, und barum begrüßte es feine musikalische Frau als Erlösung, wenn er einmal verreiste, denn dann konnte sie doch auch m der Musik anderer Komponisten schwelgen. Unter den «emunberern von Offenbachs Kunst befand sich Übrigens auch Ka t ser Wilhel m I., der besonders bei seinem Ätde- aufenthalt in Ems stets im Theater war, so oft man em Werk von Offenbach gab, und den Komponisten, der ebenfalls durch Jahrzehnte einen Sommermonat in Ems zu- T™9 ft Prt€ßte' ^id} beschied und mit Freundlichkeiten
Die Nachlaßsteuer solle 84 Millionen Mk., die Wehrsteuer 14 Millionen, das Erbrecht des Fiskus 25 Attllionen cinbringen, das sind zusammen 123 Millionen. Davon sollte das Reich rund 92 Millionen erhalten, während auf die Bundesstaaten der Rest entfiele.
An Stelle dieser Nachlaßbesteuerung soll nun nach den Gesetzentwürfen vom Jun: d. Js. eine Erbau fallsteuer treten, d- h- eine Erbschaftssteuer, die den einzelnen Erbteil besteuert, aber auch auf Kinder und Gatten ausgedehnt wird. Es ist klar, daß bei gleichen Sätzen die Nachlaßbesteuerung größere Erträgnisse bringen würde, als die Erbanfallsteuer. Die Regierung hätte deswegen die Minimalgrenze niedriger ziehen, die Prozentsätze höher gestalten und die Progression verschärfen müssen, wenn sie finanziell zu ihrem vollen Recht hätte kommen wollen. Mau hätte schon bei einem Erbteil von 7000 Mk. einsetzeu und bereits bei 350 000 Mk. 3 Proz. verlangen müssen, zumal die verbündeten Regierungen die Wehrsteuer fallen lassen wollten und auf das gesetzliche Erbrecht zu verzichten geneigt waren. Der Regierungsvorschlag wählt aber nur eine mittlere Linie. Er schlägt vor, alle Erbteile an Kinder und Gatten, die nicht mehr als 10 000 Mk. betragen oder die aus einem Nachlaß von nicht mehr als 20 000 Mk. stammen, vollkommen von der Steuer auszunehmen; dafür wird die Steuer nicht nur bi? zu drei Prozent, sondern bis zu einem Satze von vier Prozent hinaufgeführt, der bei einem Erwerb von mehr als 750 000 Mk. in Geltung tritt.
Auf diese Weise entsteht ein Ausfall von 16 Millionen Mk., insgesamt bringt die Erbanfallsteuer 68 Mllionen Mk., von denen wieder ein Viertel an die Bundesstaaten abfällt.
Alle Vergünstigiingeu des landwirtschaftlichen Besitzes sind bestehen geblieben, namentlich wird dort nicht der gemeine Wert, sondern der kapitalisierte Ertragswert, der bekanittlich nicht unerheblich niedriger zu jein pflegt als jener, der Steuerveranlagung zu Grunde gelegen. Das landwirtschaftliche Gewerbe hat von den 68 Millionen nur
wähnte Privileg. Die Steuer ist progressiv gedacht, beginnt mit einem Halden Prozent, erreicht das erste volle Prozent bei 60 000 Mk., das zweite bei 150 000 Mk., das dritte bei 1000000 Mk. 3. Mit der allgemeinen Nachlaßsteuer sollte eine Wehrsteuer verbunden werden in Form eines Zuschlages vom Nachlasse belfen11 Personen, bic bei ihrem Tode ihrer militärischen Dienstpflicht nicht genügt hatten. 4. endlich wurde dem Staat ein gewisses Erbrecht an solchen Nachlassen, über die von feiten des Erblassers nicht verfügt war, und die au ganz entfernte Verwandte („lachende Erben"!) nach dem gesetzlichen Erbfolgerecht fallen würben, zugesprochen.
seinen geistreich melobiösen Spöttereien den stärksten Ausdruck. Er wurde ein Liebling des allmächtigen Herzog von Morny und Napoleon III. schenkte ihm eine Bronzestatue der Euterpe, um ihm feine besondere Gunst zu bezeugen. Mer was er als Komponist verdiente, das verlor er wieder in seinen Theaterunternehmungen und beim Kartenspiel; in ewigem Auf und Ab wühlte er bald im Golde, bald sah er sich dem Ruin gegenüber. In solchen Tagen der s)tot wurde ihm das Violoncell seiner Jugend zur Zaubergeige, die ihm wieder Geld brachte. Er gab vielbesuchte Konzerte als Biol-oncellspieler, besonders in Deutschland, und hier wieder vor allem in Wien. Friedrich 11hl, der Offenbach während seines Wiener Aufenthaltes nahe trat, gibt in seinen Erinnerungen ein scharfes Bild von der Persönlichkeit des Komponisten: „Offenbach kannte die Ruhe nicht: selbst wenn er, von der Gicht gepackt, die Füße eingehüllt, am Kamin sitzen mußte, besprach er mit seinen Dichtern künftige Stücke, mit den Direktoren Engagements der Darsteller, mit den Verlegern neue Ausgaben älterer Werke. Er lebte für zwei, drei Menschen, arbeitete ohne Unterlaß und war dabei kein Riefe. Nicht groß, nicht klein, ein wenig nach vorne, wie über das Bioloncell gebeugt, hager, die Glieder wenig mit Fleisch bekleidet, dafür stets, wenn die Mittel es irgendwie erlaubten, mit Kleidern vorn besten Schneider, der Kopf schmal und fein, die Schläfen eingesunken und die Adern daran sichtbar, die Stirne hoch, teils von Haus aus, teils durch die Flucht des dünnen aschblonden Haares, der Abamsapfel sehr ausgebildet, rund um diesen welke Hautsalten, Wange und Oberlippe von spärlichem, in jedem Jahre anders gefärbten Haare fast bedeckt, schmale Lippen, fast zwei rote Notenlinien, und die Augen, blaue Augen, hinter Gläsern hervorblitzend. So stechende Augen, mit einer Art von Spießblicken, hat man selten au,f sich gerichtet gesehen." Man munkelte in Paris, daß Offenbach den „bösen Blick" habe, und etwas dämonisch Unheimliches ging wirklich von feiner Erscheinung aus. In feiner Häuslichkeit herrschte Offenbach als Tyrann und zeigte sich in
vom König öer Operette.
(Zu Offenbachs 90. Geburtstag.)
Am 21. Juni 1819 wurde einem mit Kindern reich gesegneten jüdischen Tempelfänger in Köln ein Sohn geboren, der den Namen Jakob erhielt; da die Familie aus der Umgegend Frankfurts, aus Offenbach stammte, nahm sie den Namen des Heimatortes an und der Knabe Jakob, der sich später Jacgues nannte, war dazu ausersehen, diesen Mimen in der ganzen Welt bekannt zu machen: aus ihm tmrrbe der berühmte Jacques Offenbach, der „König der Operette", noch in unseren Tagen, die diesem leichten Genre der Musik wieder so viel Begeisterung entgegenbringen, das unnachahmliche Vorbild, der nie wieder erreichte Meister seiner Gattung. Den Jungen ließ der musikalische Water im Violoncellspiel unterrichten unb er wurde falb ein Virtuose auf diesem traurig! klagendem Instrument, nn dessen Ton er eine dumpfe tiefe Wehmut zu legen loußte. Aus dem weich einschmeichelnden, süß betäubenden Klang der Kniegeige sind ihm zuerst jene so ganz anders gearteten, schamlos lachenden Melodien entgegengeklungen, iie doch immer noch den verführerisch hinschmelzenden Sehnsuchtsruf seiner ersten Lieder bewahrten, dkoch als Knabe nach Paris verschlagen, ging Jacques mit seinem Violoncell hausieren, zeigte erst auf der Straße seine Kunst imi> bald auch in den Salons, wo der romantische Judenknabe mit dem seelisch ausdrucksvollen Spiel recht interessant gefunden wurde. Schließlich tourbe er Kapellmeister vin TheLtre Francois; aber der klassische Stil und die klassische Musik besagten weder dem in ihm sich regenden Eeist leichtgeschürzter frivoler Klänge, noch seinem ebenfalls tief in ihm wurzelnden Geschäftsgeist. Er gründete selbst eine Bühne, die „Bousses-Parisiens" und wußte sich tfiit seinen Singspielen und Operetten bald zum beliebtesten Komponisten der Seinestadt aufzuschwingen. Dre ffeche, prickelnde und sinnlich freie Stimmung ^es zweiten Kaiserreiches fand in seinen dahinwirbelnden Tänzen und
Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.
D'e deutsche und britische Erbschaftsbesteuerung.
Von Professor Dr. M. B i e r m e r.
(^r.ey^^e Finanzminister v. Rheinbaben hat kürzlich rm Reichstag gemeint, ein großer Teil der Einwürfe gegen die vorgeschlagene Nachlaß- bzw. Erbanfallsteuer beruhe daraus, daß die Gegner dieser Legislative die Gesetz- . ent tour fe entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hätten. Dcw klmgt zwar nicht sehr schmeichelhaft, ist aber, wie nur scheint, durchaus zutreffend. In der Tat hat man in poli- , ^ch^u Versammlungen, ja sogar gelegentlich im Parlament ftrihfen und Befürchtungen gehört, die darauf schließen lassen, dag die Redner sich nur recht flüchtig und oberflächlich ? r-r—S über die sie so abfprechend sich äußerten,
beschäftigt haben.
Natürlich denkt kein Mensch im Ernst an solche extravagante Experimente, die sich für Deutschland schon" um deswillen verbieten, weil wir ja ganz andere ©teuer« sh steine und neben den Neichssteuern noch ganz gewaltige einzelstaatliche Staatssteuern zu tragen haben; aber mir scheint, die britische Erbschaftsbesteuerung ist doch lehrreich genug, um auf sie hinzuweifen. Frankreichs Erbfchafts-, Iteuer hat im Jahre 1908 199 Millionen Mk. eingetragen, die durchschnittliche Erbschaftssteuerbelaftung betrug dort 4’/2 Proz. In Großbritannien wird sie fiinftig 9,36 Proz. aus- niachen. In Deutschland stellte sich der Prozentsatz, wenn das neueste Gesetz durchginge, nur auf 1,71 Proz.
Nach der Begegnung in den finnischen Schären"
Von Bsörkö in den finnischen Schären ist die Kaiferjacht „Hohenzollern" Samstag abend auf der Danziger Reede wieder eingetroffen. Das Schulschiff „Hertha" und viele dichtgefüllte Salondampfer begrüßten die „Hohenzollern" und bereiteten ihr herzliche Ovationen. Ter Kaiser sah sehr wohl aus und war sichtlich frohgelaunt. Er dankte freundlich für die donnernden Hurras. Nach der Festmachung der „Hohenzollern" ging der zur Begrüßung erschienene General v. Mackensen an Bord, der Kaiser schüttelte ihm herzlich die Hand. Nach der Ausschiffung fuhr der Kaiser mit seinem Gefolge nach Langfuhr. Hier empfingen die Offiziere den Kaiser. Er nahm in der Vorhalle des Kasinos die Meldung des neuen Danziger Kommandanten Generalmajors Hinckeldey entgegen. Nach der Retraite und der Verabschiedung fuhr der Kaiser mit Mackensen zum Bahnhof Langfuhr, wo er herzlich Abschied von dem General nahm. Die Reise ging über Berlin nach Hamburg. Die „Hohenzollern" ging mit dem Kaisergeschwader nad) Kiel.
Ueber die Monarchenbegegnung werden von einer hochgestellten russischen Persönlichkeit, die der Entrevue beiwohnte, noch folgende interessante Details erzählt. Ter Verkehr unter den Fürstlichkeiten war äußerst herzlich. Die gute Laune Kaiser Wilhelms teilte sich auch dem Zaren
Erstes Bktt 15®.3*cgOTe M-Mag 21. Zmn 1009
viermal wöchentlich Ä m. Sä ▼ mona stich 75 Pi., vierte l-
giefienerSamilitnblötter; Ä W A jährlich Mk. 2.20; durch
zweimal wöchentl.rcreis, M ■ W Abhole-u. Zweigstellen
»sä! 1B1 IrKrUPI /■ IIZPILIOr--WAS
«wvpvllvl «IljVlUVl
Verlag u. Expedition 51 /bf 9 jk-t e Verantwortlich
WM General-Anzeiger für Gberheffen WW
biscornuttagi 9 Uhr. Rotationsdruck und Verlag der vrnhl'schen Univ.-Vuch- und Steindruckerei rr. Lange, kiedattion, Srpedition und Druckerei: Schulftrade 7. ’Ml": e- »Ä
.. .......................m■ H।11iui_u___i ’ 0 Anzeigenteil: H. Beck.
k, .... / -l. --- --- ..... -t Es dürfte sich gegenüber der Tatsache, daß das Deutsche
erhalt das bereits er- Reich, das neben den 29 Millionen aus der speziellen wähnte Privileg. Die Steuer ut vroareOiv aedack^ ^anni* Reichserbfchaftssteuer nur noch 68 Millionen aus der Erb- anfallsteuer, wie sie jetzt vorgeschlagen worden ist, vom Volke verlangt, verlohnen, auch einen flüchtigen Blick aufl die britische Erbschaftsbesteuerung zum Vergleiche Mi werfen. Bekanntlich hat die neueste englische Finanzreform unserer Tage die Sätze der Erbschaftssteuer ioeiterhin erhöht. Eine mir kürzlich vor dem Erscheinen im Schanz'- schen „Finanzarchiv" gütigst zugänglich gemachte Berechnung des, trefflichen Hamburger (Statistikers R. E. May ist in dieser Hinsicht überaus lehrreich. Danach würden in Deutschland, wenn wir ebenso wie die Engländer und Franzosen nur die Vermögen unter 2000 Mk. steuerfrei ließen, im übrigen aber unter Zugrundelegung unseres eigenen Nationalvermögens nach englischem Vorbild versteuerten, für die Reichskasse 429 Millionen Mk. heraus-, kommen. Bei dieser unzweifelhaft sehr vorsichtigen und zuverlässigen Schätzung des Shamburger Autors sind bic Zahlen der preußischen Veruiögenssteuerstatistik zu Grunde gelegt worden. Bekanntlich haben andere Fachleute neuer» dingS erheblich höhere Zahlen ausgerechnet, indem sie annahmen, daß eine erhebliche Summe von Vermögen sich bisher der Steuerveranlagung entzogen habe. Herr K. E. May zieht auch diese Berechnungen mit heran und nach dem Grundsatz, daß „die Wahrheit in der Mitte liegt", wählt er eine Mittellinie und kommt so zu dem Ergebnis, daß die neue britische Erbschaftsbesteuerung, auf Deutschland übertragen, im Jahre sogar 506 Millionen Mk. einbringen könnte. Man hätte also die ganze Reichsfinanz- reforrn mit einer solchen steuerlichen Erfassung der Hinterlassenschaften durchführen können.
12 Millionen auf^ubringen. Neunzig Prozent sämtlicher landwirtschaftlicher Unternehmer bleiben dabei fteuerfrei, also fast alle bäuerlichen Werte. Von den erganzungs- steuerpflichtigen Landwirten (Landwirten mit einem Vermögen über 6000 Mk.) bleiben 65 Proz. erbanfallsteuerfrei. Der preußische Finanzminister hat mit Recht darauf hin- gewiesen, daß sich ja jeder durch eine bescheidene Lebensversicherung mit Leichtigkeit gegen bic spätere Steuer schützen kann. Wie außerordentlich gering die Abgaben gerade für die Landwirtschaft sind, möge man aus einer anderen Berechnung des Ministers ersehen, wonach ein Landgut mit einem Ertrage von 3200 Mk. und 40 000 Mk. Schulden, also einem Reinvermögen von 24 000 Mk., bei Anfall an einen Erben jährlich 17 Mk. Rente für die Erbanfallsteuer zu entrichten hätte. Für ein Landgut mit 8000 Mk. jähr- ^ . . lichem Reinertrag und 100000 Mk. Schulden, also einem
Reichslande, bereits haben, in Aussicht genommen. Der Reinwert von 60 000 Mk., würden bei einem Kinde jähr- Wert des Nachlasses soll als ungeteilte Masse der Steuer lich 60 Mk. Rente, bei drei Kindern jährlich je 14,50 Mk. zugrunde gelegt werden. Die einzelnen Erbquoten kommen I Rente zu zahlen sein. —


