dort am Gipfel die Don Cook zurückgelassene Fahne und Aufzeichnungen zu bergen. Er selbst will die Expedition begleiten. Auch Anthony Fiala, der im Jahre 1903 die Zieglersche Polarexpedition leitete, und an einen von Cooks heftigsten Kritikern, Prof. Parker von der Columbia-Universität, hat Cook die Aufforderung gerichtet, die Führung dieser Expedition zu übernehmen. Bis jetzt hat noch keiner der Aufgeforderten geantwortet; wenn sie den Vorschlag ablehnen, werden andere Männer bestimmt werden. In einer Erklärung spricht Tr. Cook davon, daß der Führer Barille, der jetzt aussagte, daß Cook seinerzeit bei der Besteigung nicht hoher wie 14 000 Fuß gekommen sei, einer Bestechung zum Opfer gefallen sein muß; er habe Beweise, daß Barrille früher mehrfach Gegenstand solcher Bestechungs- Versuche war und sie ablehnte mit der Behauptung, eine Anzweiflung von Cooks Berichten wäre eine Verleumdung.
— Gestempelte Theaterbesucher. In Italien pflegt eine große Anzahl der Theaterbesucher in den Pausen den Theaterraum zu verlassen, um einige Minuten auf der Straße die laue Nachtlust zu genießen, bis das Klingelzeichen sie zurückruft. Ein jeder erhält beim Verlassen des Theaters eine Kontrollmarke, die er beim Wiedereintritt abgibt. Tas soll bisweilen auch zu Mißständen führen, der eine Freund gibt dem anderen für den Rest der Vorstellung sein Billett und dergleichen. Klüger haben die japanischen Theaterdirektoren die Kontrolle organisiert; hier hält jeder Theatergast, der auf kurze Zeit die Vorstellung verlätzt, dem Kontrolleur die offene Hand hin. Ter Kontrolleur aber hebt einen besonderen Tuschstempel, senkt ihn energisch aus die ausgestreckte Hand und so aestempelt, kann der Theatcrbeiucher lstnausgehen und ungestört wieder zurückkommen. Nur das Händewaschen in der Pause wäre nidjt ratsam: es würde ein zweites Billett kosten.
— Kleine Chronik aus Kun st und Wissenschaft. Die britische Regierung hat an Deutschland, Franlreich, Großbritannien, Italien, Japan, Oesterreich-Ungarn. Rußland, Lpanien und die Veremigten Staaten eine Einladung ergehen lassen, zu einem mternationalen Komitee für eine einheil l t cf) e Karte der Erde Vertreter zu entsenden. Tie erste Sitzung des Komitees soll am 16. November in London stait- finden. — Josef Kainz Hal seine Wohnung in Wien, wo er fortan nur noch zwei Monate jährlich fein wird, aufgegeben, doch beabsichtigt er vorläufig keinen festen Wohnsitz zu nehmen. Ob ei später nach München oder Dresden ziehen wird, in noch unbestimmt. — „Der dunkle Punkt" ist der Titel des neuen Lustspiels von G u st a v Kadelburg und Rudolf P r e s b e r, das anfang November im Lustspielhaus zu Berlin zur Ur- aufsührimg gelangt. — Kammersängerin Frau Luise Schlosser- Jaide in Darmstadt begeht am h. November ihre 50jährige Künstlerfeier. Die einst viel gefeierte Altistin, die er e „Eida" der Bayreuther Bühnen'estiviele des Jahres 1876, jetzt als gesuchte Gesangslehrerin wirkend, begauii am 6. November 1859 in der Titelrolle von Donizettis „Linda von Ehamounix" auf dem Darrn- slädler Ho'lhealer ihre Bühnenlaufbahn. — Für ein Denkmal Walthers von der B o g e l w e l d e erfolgt in T u x m Deutsch-Böhmen am Sonntag die Grundsteinlegung Zwei 'eit- her unbekannte Stücke Nestroys wurden in dem Nachlaß des Wiener Literaturhistorikers Karajan geiunden.
Die heutige Nummer umfafet 10 Seiten.
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vom österreichischen Parlament.
Wien, 19. Okt. Aus Anlaß des morgen erfolgenden Zusammentritts des Parlaments fand heute eine Obmännerkonferenz stast, zu der Obmänner der christlich-sozialen Vereinigung und der übrigen deutschen Parteien, des Polenklubs und der sozialdemokratischen Partei erschienen waren. Von der slavischen Union war nur dec Abgeordnete Udrzal zugegen, der dem Präsidenten mitteilte, die slavische Union habe bereits eine Woche, bevor die heutige Obmännerkonferenz angesetzt worden sei, auf heute nachmittag eine Sitzung anberaumt, die soeben stattfinde und deren Beschlüssen ec nicht vorgreifen könnte. Hierauf beschloß die
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Lesart Lombroso f.
Turin, 19. Okt. Cesare Lombroso ist heute nacht gestorben.
Lombroso, einer der temperamentvollsten und bekanntesten Gelehrten unserer Zeit, war im Jahre 1836 in Nerona geboren. Er wurde Irrenarzt und hat sich na- ii'.entlich durch seine weitverbreiteten Werke über Geistes- Irankl)eiten einen außerordentlichen Ruf erworben. Auch cls Publizist trat Lombroso häufig hervor, intern er zu elfen bedeutenderen Vorgängen des öffentlichen Lebens eifrig Stellung nahm. Er hat im Grunde weniger durch positive Ergebnisse geleistet als durch seine vielfachen An- Legungen, die noch über Jahre hinaus fortwirken werden. *^0n seinen Werren sind besonders „Genie und Irrsinn", und „Der Mensch als Verbrecher" zu nennen, die beide darauf zielten, den Menschen als ein Ergebnis seiner Umgebung und der Vererbung zu betrachten nnb alle Verbrechen aus dieser angeborenen Körperbe- ßcl>affenheit zu erklären.
Lilrencron §pende.
Zur Beschaffung einer Liliencron-Spende, die den Hinterbliebenen des Dichters zugute kommen soll, hat sich ein Aus- jhuß gebildet, dem Vertreter der höchsten Kreise angehören. Außerdem Reichskanzler Dr. v. Bethmann-H ollweg lat auch Fürst Bülow unlerzechnet.
Es handelt sich bei dieser Spende nicht nur um eine Wohl- litigfeit, sondern um eine Ehrengabe, die zugleich auf eine Kundgebung des Volkes hinausläuft. Zur Unterstützung liesec Absicht tritt der Ausschuß mit dem folgenden Aufruf cn die Oeffentlichkeit: _
Am 22. Juli ist Detlev v. L i l i e n c r o n , 6a Jahre alt, »läßlich gestorben. Erst mit 40 Jahren als Dichter hervorgetreten, erst mit 60 Jahren zu allgemeiner "Anerkennung gelangt, konnte er richt mehr für den künftigen Wohlstand feiner nächsten Angehörigen sirgen. Die Einnahmen aus feinen Werken reichen nicht aus, um jfcmer Witwe einen standesgemäßen Haushalt und seinen Kindern eine der Bedeiilung ihres Vaters angemessene Erziehniig w üwern. ^ilieneron ist der einzigeTichler, aus dem der Geist^>erBlSniarck jchen Zeitwende spricht, der Aufschwung des deutschen ^elb'iqeiitbl5; mit Ejenio volkstümlicher Natürlichkeit ivic eigentümlicher Phantaue jiBt er die männlichsten und menschlichsten Züge jener beivegten Zeit ziisannnen, und es tvürde nicht rühmlich für ^.eniichland fein, E)enu die Kinder gerade dieses Dichters auf private Almosen an- cciuieien blieben. Wir halten es für eine Herzenspflicht inneres Volkes, für eine Ehrenpflicht jedes Gebildeten, das zu verhüten, tub ersuchen alle Gleichgesinnten, zu einer Ratio n a lspe n d e an b i e H i n t e r b l i e b e n e ii desTichters beizufieuern. Al!>.- Zeitungen bitten wir um Nachdruck dieses Aufrufs. Zur Euu snnmlung der Beiträge hat die Reichshaiiptbank in Berlin em
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Girokonto unter dem Titel „Liliencron-Spende" eingerichtet, auf das bei allen Reichsbankan st alten (auch Nebenstellen) Einzahlungen bis Ende des Jahres (für die Einzahler gebührenfrei) erwlgen können. Am 3. Jaiiuar 1910 wird die Sammlung geschlossen. Das Bankhaus Al. Al. Warburg u. Co. m Hamburg hat sich bereit erklärt, die mündelstchere Verwaltung des geiam- melten'Vermögens zu übernehmen, und wird den Ertrag der Spende binnen" vier Wochen nach Schluß der Sammlung im „Reichs-Anzeiger" bekannt machen. *
r— Berliner Theaterbrief. Aus Berlin wird uns geschrieben: Ludwig Fuldas neuestes Werk, das „Lustspiel" „Tas Exempel", das am Sonnabend im Neuen Schauspielhaus eine freundliche Aufnahme fand, ist ein etwas altbackener Schwank, dessen banale Harmlosigkeit die sparsam aufgesetzten satyrischen Lichter nicht verbergen können. Man hat fast den Eindruck, daß ein alter Lcü»enhüter „für neu" aufgefrischt worden wäre. Tas Thema des Lustspiels ist der Kampf zwischen der alten und der neuen Ehe, der alten und der neuen Moral. Tie Heldin, die Vorkämpferin der freien Liebe und Frauenemaiizipation will sich dem Geliebten nur in einer völlig ungebundenen, „befreiten" Ehe zu eigen geben; aber als der Mann, plötzlich von einer verhaßten Ehefessel befreit die Ntö-glichkeit sieht, die freie Gemeinschaft zu einer gesetzlichen Verbindung zu erheben, da weigert sie sich, mit ihm unter das Joch der Trauung zu treten und nnrd dadurch, daß er sie verläßt, schwach und .gefügig, so daß sie zum Schluß sogar den schweren Weg zum Standesamt mit ihm antritt. Die joviale Maske des Sängers der Häuslick)keit und des Glücks am ehelichen Herd steht Fulda nicht schlecht; er weiß sogar zum Lob der alten Ehe ein paar herzliche und warme Töne aufzubringen, und wenn überhaupt etwas Tichterisches in diesem locker zusammengefügten Stück vorhanden ist, so liegt es in diesen außer- ehelichen Eheszenen. Zum groben Schwant sinkt jedoch das Lustspiel herab in den anderen Paaren, die in aufdringlicher Kontrastierung dem „Exempel" die Gegenbeispiele zur Seite stellen. Fulda, der in seinem „Dummkopf" einen beachtenswerten An sack/zur Charakterkomöoie genommen hatte, lenkt mit diesem Lustspiel wieder in das seichte Fahrwasser der Salonlomödie ein. Die Aufführung, in der sich Narry Walden und Charlotte Maren durch ihr liebenswürdig natürliches Spiel hervortaten, trug viel zu dem angenehmen Eindruck bei, den das harmlose Werkchen beim Publikum hinterließ. $r-
— Cooks Entgegnung. Aus Newyork wird berichtet: Die heftigen und unverhüllten Angriffe gegen Dr. Cook, der beschuldigt wird, roetber den Nordpol erreicht, noch den Gipfel des Bräunt Mc. Kinley erstiegen zu haben, hat jetzt den Forschungsreisenden aus seiner Zurückhaltung getrieben. Er kündigt an, daß er die Kosten einer Expedition aufbriugen will, die aus seinen Anhängern und auch aus seinen Gegnern sich zusammen setzen füll' und deren Aufgabe es sein wird, den Ääounr Mc. Kinley zu besteigen, um
behalten, aber weiter festgesetzt, daß statt der bisherigen einfachen Zusammenzählung der Stimmen jetzt eine förmliche Versammlung beider Kammern mit Beratung und Abstimmung einzutreten hat und daß für die Annahme des Gesetzes nicht, wie seither, die einfache, sondern eine zweidrittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig sein soll. Der Entwurf will also dieser gemeinsamen Sitzung auch eine Beratung über jeden einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs zubillgen. Um zu verhindern, daß eine Ausschließung der Anwendbarkeit des Art. 75 erfolge, wie es bei Beratung der Gemeindesteuervorlage der Fall war, die von der Ersten Kammer nicht abgeleynt, sondern der Regierung „zur Umarbeitung zurückgegeben" wurde, betonen Regierung und Ausschuß ihre Ansicht dahin, daß die Zu- rüdgabe zur Umarbeitung einer Ablehnung gleichstehe und ferner, daß das einfache Liegenlassen, also Mcht in Beratung nehmen einer Vorlage, um die Anwendbarkeit des Art. 75 auszuschließen, verfassungswidrig sein würde.
Im übrigen hat man, wie schon früher erwähnt wurde, um dem heftigen Streit über die Frage, ob eine einfache, eine dreifünftel oder eine zweidrittel Mehrheit bei der Abstimmung beider Kammern entscheidend fein solle, den Antrag Wolf angenommen, wonach bei solchen Abstimmungen über eine von der Zweiten Kammer mit zweidrittel Mehrheit angenommene ober abgelehnte Vorlage die einfache Mehrheit, bei einer geringeren Mehrheit der Zweiten Kammer aber eine zweidrittel Mehrhrit beider Kammern die Entscheidung herbeiführen soll. Wie sich Ausschuß und Mehrheit der Ersten Kammer zu dieser Lösung der Streitfrage stellen werden, ist noch nicht bekannt, dock hofft man allgemein auf dieser Grundlage auf eine Verständigung. Die Annahme des Antrags Wolf erfolgte gegen die Stimme des Abg. Fulda.
lieber die einzelnen Bestimmungen und Abänderungen in den 68 Artikeln des eigentlichen Wahlgesetzes, betr. die Land stände, haben wir dem Leser schon sofort nach der Ausschußberatung alle wichtigeren Beschlüsse mirgeteil'. Wir werden aber kurz vor der Kammerberatung zum besseren Verständnis noch einmal näher darauf zurückkvmmen.
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war: „Eine Turchstimmung. . . findet auch dann start, wenn die zweite Kammer oas Finanzgesetz nebst Hauptvoranschlag im Ganzen abgelehnt hat" — so bedeutet die jetzige Streichung eine wesentliche Abweichung von dem Kompromiß, und es erscheint fraglich, ob sich die erste Kammer damit einverstanden erklären wird.
Der Art. 67 bestimmt übrigens, daß bei einer Durchstimmung über das Fjnanzgesetz dieses in der ihm von der Zweiten Kammer gegebenen Fassung in einer Versammlung der vereinigten Kammern zur Abstimmung gebracht werden soll, wobei die absolute Mehrhrit und bei Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten der Zweiten Kammer entscheidet. Der Ausschußreferent weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß auch für Württemberg bis 1906 eine ähnliche Bestimmung bestand. Der neue Art. 181 für Württemberg bestimmt aber, daß der Hauptetat zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt werden muß. Die Beschlüsse der Zweiten Kammer sind daun der Ersten Kammer zur Beratung und Beschlußfassung zu überweisen. Ergeben sich verschiedene Beschlüsse über einzelne Positionen, welche auch bei wiederholter Beratung und Beschlußfassung nicht zu überwinden sind, so gilt der entsprechende Beschluß der Zweiten Kammer als Beschluß der Ständekammer. Bei einer Ablehnung durch die Erste Kammer werden die Stimmen beider Kammern zusammengezählt, und die Mehrheit gibt den Ausschlag. Ter Ausschußreferent fügt zu dieser Darlegung hinzu: „Dabei begründet der neue Württembergische § 181 Rechte der Ersten Kammer inbczug auf Steuergesetze, insofern er bestimmt, daß nur bei übereinstimmendem Beschluß beider Kammern eine Steuer, für welche in dem Steuergesetz ein fester Satz bestimmt ist, in einem höheren Betrag'erhoben werden soll. .Diese Steuern sind: Die Wan- dergewerbeste)rer, die Umsatzsteuer, die Abgabe von Wein und Most, die Sporteln, die Gerichtskosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; sie betragen etira Vio der Gesamteinnahmen von Württemberg. Die Zweite Kammer in Württemberg hat der Ersten Kammer dieses Recht eingeräumt, um ihr entgegenzukommen. Sie hat aber dagegen erhalten: Die direkte Wahl, die Beseitigung der 21 Privilegierten, und die Proporzwahl, ebenso wurde ihr Vorrecht bet der Beschlußfassung über den Haupt- Voranschlag ausdrücklich anerfanat. Man kann daher wohl auch für die hessische Wahlrechtsvorlage eine Nachgabe der iZweiten Kammer ins Äug' fassens
Minder kompliziert, als im Art. 67, gestaltet sich di-, Verfassungsänderung im Art. 75. Bisher war es geltendes Recht, daß die Regierung für den Fall der Ablehnung eines Gesetzvorschlags die Befugnis hat, den gleichen Entwurf dem nächsten Landtag wieder vorzulegen und eventl. die zustimmenden und ablehnenden Stimmen beider Kammern zusammenzuzählen, um eine Majorität oder Minorität gegenüber den Vorlagen festzustellen. Jrn neuen Wahlgesetzen.tw urf wird auch diese Bestimmung im Wesentlichen bei-
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Vie hessische wahlrechtrvorlage.
R. B. Darmstadt, 19. Okt.
Bei den im Sommer veranstalteten Aiisschußberatungen über die Wahlrechtsvorlage hat zweifellos auf allen Seiten das ernste Bestreben gewaltet, afie weitergehenden Wunsche der einzelnen Parteien zurückzuhalten und möglichst einmütig zu den wichtigsten Punkten der Regierungsvorlage Stellung zu nehmen. Denn man ist sich darüber vollständig Har, daß diese vierte Vorlage zur Einführung des direkten Landtagswahlrechts ohne Frage vorläufig der letzte regierungsseitige Versuch sein wird und durch ein aber» maliges Scheitern des Gesetzentwurfs für lange Zeit die aanze Frage als undiskutabel bei Seite geschoben werden iiirbc Aus diesem Grunde haben auch die Vertreter der freisinnigen und der Sozialdemokraten anscheinend ihre prinzipielle Opposition gegen jede Verfassungsänderung bei ciinführung des direkten Wahlrechts fallen lassen und bei inzelnen Punkten im Ausschuß erklärt, daß sie sich für ihre Abstimmung bei der Beratung im Plenum freie Hand wrbehielten. Anderseits hat auch der Ausschuß der ersten ramm e r bei den gemeinsamen Verhandlungen ein so weitgehendes Verständnis und Entgegenkommen den Wur^ chen der zweiten Kammer gegenüber gezeigt, daß auch darnach die bestimmte Erwartung auf eine endliche Ber- mndigung zwischen den beiden Kammern gehegt werden -mn. Von Interesse sind in dieser Hinsicht in erster Linie <c Abstimmungen des Ausschusses der zweiten Kammer ■,iber die Verfassungsänderungen. Bei Art. 67 der Ver- assungsurkunde gelangte der erste Absatz, wonach ohne riftimmung der Stände keine direkte oder indirekte Auf- tge ausgeschrieben oder erhoben werden Fann, einstimmig iv Annahme. Die nächstfolgenden Msätze entsprechen dem drireg Glässing, wonach der ersten Kammer das Recht er Bekommunitation, das bisher mir gewohnheitsmäßig ausgeübt wurde, gesetzlich zugesprochen wird. Diese Ab- äöo gelangten im Ausschuß mit Majorität zur Annahme, la gegen hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, den Absatz 5 der Regierungsvorlage, wonach eine gemeinschaftliche Beratung und Mstimmung über das Finanzgesetz auch Laiin statlfinden soll, wenn die zweite Kammer es mit Voranschlag von vornherein im Ganzen ablehnt, wieder zu streichen. Der Lkusschuß erbMt in dieser Best.Mmung chte wesentliche Aenderung des seitherigen Zustandes und weist daraufhin, daß weder in Baden, noch in Württemberg eine ähnliche Bestimmung vorhanden sei; er erklärt auch ausdrücklich, es solle mit dem Wegfall dieser Bestimmung fest- ^estellt werden, „daß mit einer Ablehnung des Finanz- < .setzes und Hauptvoranschlags im Ganzen durch die zweite y(immer diese als eine von den Ständen endgültig be- schlossene Ablehnung zu erachten sei". Da in dem viel- ^euamiteii Antrag Glässing ebenfalls der Satz enthalten
Nv.Ä46 Erstes Blatt 158. Jahrgang Mittwoch ÄV. Oktober 1909
Der Gietzener Lnzttger Ä Ä ^"ugsprei»:
erscheint täglich, außer Z./'Djr W fW Ari X V monatlich7oP,.,viertes
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