Sechstes Blatt
Samstag 11. Dezember 1909
Ar. 291
159. Jahrgang
ttftfjeW täglich mit Ausnahme des Sonntags.
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Vermischtes
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wird sich in unm.ttcl
Gietzen.
Wird ein Ehsvertrag in der Weise abzeschL>ss«i, daß ledig- er strafbar ist, sah er selbst ein, denn er s die ErrnnaeilichastLsemeinschaft oder ein sonstiger im Bürger- verständigen ferne strafe auf zwer ^ayre
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tritt, ist nach allen bisherigen Berechnungen nicht gegeben. I Museum letzt nachNewyort -urückgekchrt ist, Jmt iir Montana das
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So.
Pü «fittener KamiUendlStter" werden dem Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das 'Krdsblatl für -en Kreis Sieben" zweimal ööchentl'ch. Die „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
"Hosen sollen «4 dem Wege M
siersteinen, llgt zu 11)00.001 w 1208.00 .
!q die Errungenschastssemeinsckost oder ein sonstiger im
Iben Gesetzbuch geregelter Güterstand vereinbart n>ird,^fv br> sanken sich die gesamten Kosten der Beurkundung an stempel wd N-^tariatsgebühr auf die nachstehend ausgesuhcten Betrage.
Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnwersuälS • Buch- und Sremdruckerei.
R. Lange, Gienen.
im Laufe des Kometen eintreten, wäre es möglich, daß die Dahn des Halleyschen Kometen fid) mit der der Erde kreuzt."
üs Großh. W Die Angcboic ien, sind versW [ versehen an&x selbst die W ittags 91/» W itifmbeL
zwei Wochen Gefängnis erkannt. Die Strafe wurde bis aur eine Woche durch die Untersuchungshaft für verbüßt erklärt.
6m unvkibkficrlicher Dieb
ist der T a g l ö h n e r W. M. von BücheS, der gelegentlich des hiesigen Liehmarktes, wo er als Viehtreiber beschäftigt mar, einem Landwirt eine Peitsche und eine Laterne stahl. Er will nickt wissen, wie er zu der Tat gekommen ist: die Peitsche will er verloren und die Laterne bei seiner Uebernachlung in einem Schuvven zu Wieseck stehen gelassen haben. Unter Versagung mildernder Umstände wurde auf die Minimalstrase von einem Jahr Zuchthaus erkannt. Ferner wurden ihm die bürgcr- Iid)cn Ehrenrechte auf fünf Jahre abgesprochen und aus die Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt.
Wegen Vergehe» gegen das Eewerbesteuerfieseh bekam der Tiefbauunternebmer R. D. aus Wetzlar vom Finanzamt Nidda einen Strafbescheid über 364,18 Mk.; auch sollte er die vorenthaltene Abgabe von 121,36 Mk. nachemrichtem Er trug gerichtliche Entscheidung an, und das Schöffengericht Orten- berg stellte fest, daß der Angeklagte, der auf dem Submissionswege die Wasserleitungsarbeiten in Mittel-Secmcn für 16 000 Mf. über nomniCTi hatte, fein Gewerbevatenl hatte. Das Schöfsengericht hielt keine gewerbliche Oiiederlaqe für vorliegend und sprach den Angeklagten frei. Dieses Urteil wurde von der Staatsanwalt-- sclwft angefochten. Ter Angeklagte behauptete, er sei von der Steuerbehörde seines tzeimatsortes belehrt worden, er brauche kein Gewerbevatenl für Dessen, da er sonst doppelt besteuert würde. Die Entscheidung soll nach acht Tagen verkündet werden.
tcrci Lbbornhp woch den 15. l 'qenivatt cqdjitix.
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spendet.
ipc. Die vertauschten Frauen. Bon einem eigenartigen Frauentausch hat die Polizei Kenntnis erhallen. In einem kleinen polnischen Städtchen erschien ein Bauer bei der Polizei und bat sie, ihnt zu helfen, seine Frau zu!
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» stratze 7. EroedMon und Vertag. 5L Redaktion.e-O l 12. Tek.-Adr-AnzelgerGleßen.
^»ntlken ?1,z-Zeniten
die günstigsten Einnahmez.fsern.
— Ein neuer Riese der Urzeit aufgefunden. Aus Newyork wird berichtet: Prof. Brown, der nach einer längeren Forschungsreise für das amerikanische naturhrftorische
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m a,len Fasson, »tischen, kL "ele°,k°üdz^ hUligeu Pr^ n.
eataren an Stn;
Die hiernach ausgesührten Beträge werden auch dadurch nicht erhöht, daß dem überlebenden Ehegatten zugleich in der einen oder anderen Form der lekrnslängliche Nießbrauch am Nachlasse des erstverstvrbenen zugewender wird. Tie Kosten betragen, wenn das beiderseitige Vermögen der Vertragsschließenden sich be-
Dar eheliche Güterrecht unb bar Erbrecht ber Ehegatten
;v-fo dem Bürgerlichen Gesetzbuch für die vormaligen Gebiete des Solms er Landrechts.
I. Neues Güter recht.
schließen Brautleute eine Ehe ab, ohne vor Gericht oder rr.-itat einen Ehevertrag zu errichten, so greift für ihre Ehe ■•-,3 gesetzliche Güterrecht des Bürgerlichen (>Ksrtzbuch7s Platz. Nach siiem neuen Rechte bleibt jedem Ehegatten das Vermögen, das ■ym beim Abschluß der Ehe bereite eigentümlich zustclft, sowie ^sjenige, das während der Ehe von ihm ererbt oder sonstwie f-jrorben wird. Während der Ehe steht dem Manne an dem jfcrmögfit der Frau die Verwaltimg und Nutznießung zu. Eine inständige Verfügung behält diese nur über ihr Bvrbehaltsgut s'izu gehört u. a, was sie durch selbständige Arbeit, z. B. als J'inftfertn. Lehrerin, Wasä-ftau. Näherin, Debanrmc usw. erwirbt. >b dem Vermögen, das der Mann während der Ehe in seinem t frru’ erwirbt, erlangt die Frau auch dann keinen Anteil, wem, i' in dem Geschäfte ober der Landwirtschaft usw. des Mannes tut tätig ist. Bei ber .Auflösung der Ehe fällt deshalb an die - au ober deren Erben nur das Vermögen der Frau; dem, Manne ftycgen ober seinen Erben fällt außer dem Vermögen des Mannes ?-en gesamter beruftichcr Erwerb zu.
j Der stcllu n g ein es dem früheren Zustand entsprechenden Gütcrrechts.
SoU für die Ehe ein dem früheren Rechte entsprechender -stand geschaffen werden, der die Frau in weit höherem Maße irerftellt, sv müssen die Brautleute durch Clever trag vereinten, daß für ihre Che die Errungenschaftsgemeinschaft gelten t II. Geschieht dies, so fällt, wie im Solmser Landrechle, das Hrmögcn, das während der Ehe im Berufe des Mannes erworben ojtr sonstw e von einem Ehegatten errungen wird, nicht dem leimte allein, sondern dem der Errungen!chaftsg ime michaft zu Md wird deshalb bei der Auflöfmtg der Ehe zwischen den Ehe- ;2lm geteilt. Durch den Eheoertrag, der, um gültig zu sein, rat dem Amtsgericht oder vor einem Notar geschlossen werden r-iL kann auch die allgemeine Gütergemeinschaft, Gütertrennung c.xr ein sonstiger Güterstand vereinbart werden. Belehrung im rjelnen wird das Gericht oder ber Notar erteilen. Zum Ab- sLuß eines Ehcvertrags sind nicht nur Brautleute berechtigt. f»<mehr können auch Eheleute, die nachträglich das gesetzliche beriecht durch die Errungenschaftsgemeinschift oder einen an- cien Güterstand ersetzen wollen, jederzeft einen Ehevertrog ab- Aftßcn.
hat der Dienstknecht Ä. L. aus Pontwitz (Polen). Der vielfach bestrafte Angeklagte war auf dem Dotterselder Dos beschäftigt. Als er eines Abends nach Dause kam, nahm er aus der in ber gemeinschaftlichet Stube befindlichen Hose seines Mftknechtes em Zwanzigmarkstück unb gab am anderen Tage den Dreschmai chincn- arbeitern solange Getränke zum besten, bis das Geld fort war. Die Untersuchungsbehörde ließ den Angeklagten auf seinen Gefttes- zustand untersuchen. Seine Kenntnisse sind sehr mangelhaft; er kann kaum seinen Namen schreiben. Nack einer Militardienstzeft von l1/» Jahren mußte er wegen Schwachsinns entlasten werden. Er hat'während dieser Zeit auch ein merkwürdiges Verhalten an den Tag gelegt, das den Militärärzten Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit auflommen ließ; auch hat er einen -Selbstmordversuch gemacht. Nach den Angaben des Sachverständigen übertreibt der Angeklagte seinen Zustand simulierend, doch mußte er als hochgradig geistig minderwertig bezeichnet werden. Datz strafbar ist, sah er selbst ein, denn er schätzte bei dem sachverständigen seine Strafe aus zwei Jahre. Der Vertreter der Anklaoe bedauerte das Fehlen einer Anstalt zur Auftiahme solcher Persönlichkeiten. Da er nach dem Gutachten für seine Tat verantwortlich zu machen ist, wurde auf drei Monate und
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Werden ht den Ehe- und Erbvertrag weitere Bestimmungen ausgenommen, als die unter den Nrn. 1 und 2 aufgesührten, so werden dadurch die Kosten erheblich erhöht.
— Von der Pariser Oper. Der französischen Kammer ist soeben der Bericht über die fran.'chs sche Ko. en aufstellung für schöne Künste zug"gangen. der u.it raub r n interessante Aufschlüsse über die Ft..an'en der großen sta t lichen Opecnunternehmen in Paris enthält. Trotz ihrer unverl-ältnismäßig großen Einnahmen steht die große Oper in den lebten Jahren unausgesetzt im Kampfe mit Grid- schwicrigleiten. Auch das vergangene Jahr hat darin Line wesentliche Erleichterung gebrach;, wenngleich die Einnahmen ausoe'cichnet waren. Denn die durchschnittliche Tageseinnahme der Groben Oper beziffert sich auf nicht weniger als 17 204 Frs. Die höchste Einnahme-Ziffer im Jahre w irre mit einer Fauftaufführung erhielt, die an einem Abend 22 518 Frs. brache; die niedrigsten Tag.s.innai,m.n ergab Massenet mit seiner „Ariane". Aber den guten Einnahmen stehen außerordentlich hohe Ausgaben gegenüber. Für die Neueinrichtung des „Faust", des alterprobten Zugstückes der Großen Oper, hat man 160 000 Frs. ausgegeben unb allein für die Verwaltungsbeamten, die Künst.er und Bühnentechniler natürlich ungerechnet, werden jährlich fast 100 000 Frs. aufgewandt. Interessant sind die Angaben über die Gelälter der bekannten Singer. Der Tenor Aloarcz erhält für die Vorstellung 2200 Frs., der Tenor Muratore 1000 Frs. und Altcl>ewsky 1500 Frs. Auch die Baritons der Pariser Oper beziehen höchst ansehnliche Summen; so hat Note für 26 Vorstellungen 45 000 Frs. bezogen und Bou- loane, der nur elfmal gelungen hat, 16 000 Frs. T.r B |,i t Delmas hat für 45 Vorstellungen 84 000 Frs. erha ten unD der zweite Bassist Gresse, der im Jahre sicbzigmat auftrat, 30 000 Frs. Wesentlich günstiger als die Finanzlage der Großen Oper hat sich die der Komischen Oper geitaltet 3m Verlaufe des Jahres wurden für 333 Vorstellungen 2 563 353 Frs. eingenommen. In der Komischen Oper er» imesen sich „Manon" und „Faust" als die besten Zugstücke, der „Faust" wurde 37 mal bei einer durchschnitteichen Tag.s- einnahme von 7747 Frs. gegeben. Nach ihm und Manon er'ielten Carmen, Werther, Madame Butte.slq und Bohöme
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* Was das Jahr 1910 bringt. Mme. de M beS, die berühmte Pythia von Paris, verrät nun w-ie aNsährlüh ihre Pcopl-ezeiungen für das kommende Jahr, die in ber Pariser Presse eifrig kommentiert unb besprochen werden. Das Jahr 1910 steht im Zeichen deS Feuers. Die Sonnenstrahlung wird mit besonderer Macht auf Mitteleuropa ruhen unb Energie unb Tatkraft stärken. Heber Haupt bietet bas kommende Jahr alles tn allem nicht bie schlechtesten Aussichten. Die aufwärts drängende Tendenz im .Handel v.-rstärkt sich. Auch meteorologisch malten' ritte Chan een; der Frühling wird zwar kühl und trocken sein, aber nm so besser im Herbst ber Wein. Tie mitteleuropäischen Mem> küsten werden von furchtbaren Stürmen heimgesuckx. B^onderS groß wird bie Zahl ber Brände sein; ein großer Ißalbbranb wirb sich in unmittelbarer Nachbarschaft einer graften Stabt er - eignen. Tie Vulkane sind unruhig. Besonders überraid'-enbe Fortschritte wirb der Bergbau machen; der Gelrinartt wird im Zeichen großer GoldsPeilstationen stehen. Im gleiche ber Mode bringt das Jahr 1910 einen völligen Umschwung. Die schmalen langen Linien der modernen weiblichen Tostette schwinden unb mit ihnen auch bie großen Frisuren unb £>üte. Tas Reich der kleinen .’öüic beginnt. Äuf ben Straßen wird man in wachsender Anzahl Diener unb Lakaien sehen, bie bie Tracht der alten Zeit, würdevolle Perücken und Kniehosen, wieder zu Ehren bringen. Die Luftschiff-- fahrt wird weitere Fortschritte machen, aber auch im kommenden Jahre noch ein Sport der Wenigen bleiben. Auffallend groß ist bie Zahl der Unglücklichen, bie 1910 ht Irrenhäusern chre Zufluckst suchen müssen. In Nvrbamerika werden gewaltiae Seebeben Verwüstungen anrichten, indes Südamerika unter schlimmer Trockenheit leidet. In 9hiftlanb unb Belgien geschehen bedeutsame Umwälzungen ber bestehenden Verhältnisse. Unruhge Unstar he st umgibt den Balkan; eine Zeitlang wird die Politik der Groß' machte im Zeichen Asiens stehen. Tie größte Revolution wirb out englischem Toden aus brechen und den Umwälzungen voraufgehen, bie sich in Spanien und in Preußen vorbereiten. „Alles in allem wird das Jahr 1910 einen gewaltigen Fortschritt in der gegen-- sestigen Annäherung der Völler und in ber Bruche nach FrieoenS- sormen bilden." Verhängnisvotle Tcwe bleiben der Monlag und Der Tag ber Venus, der Freitag. Glückbringend ist im Jahve 1910 der Sonntag. Man hüte suh, Opale zu tragen unb wähle tür die Toilette bie Farben der Sonne, Rot, Purpur, Gelb, Orange unb Lachs färbe. Als Schmuck Bernstein, Rubine, Korallen und Steine, bic rötlich oder gelblich schimmern. So lautet der Rat, ben bie Zukunftsprophetin in Paris ihren Gläubigen
„ 123153, 1200.00 .
„ 2430.00 , MlfGroßh 6 n,ij)t oben.' lischiags zu erih entsprechende l
Verkäufer ;
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Privaten *
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Gießener Ltrafkammer.
Gießen, 10. Dez.
Ein vom Neich?gerickt aufgehobknes Urteil
nach welchem ber Bürgermeister W. K. von A l t e n b u s eck wegen Urkunbenfälschung zu einem Monat Gefängnis verurteilt worben war, besckstiftiate bas Gericht zum zweitenmal. Im Frühjahr 1907 fanb die Verpachtung ber Pfarrgrundstiicke in Alten^ buseck statt. Der Angeklagte hatte in seiner Eigenschaft als Ortsgerichtsvorsteher bie Verpachtung vorzunehmen. Ein Wirt aus Trohe, ber neben einem Pfarracker ein Grunbstück besitzt, reflektierte aus ben Nachbaracker unb bat vor ber Verpachtung ben Bürgermeister, jemanb mit bem Bieten zu beauftragen, ba er ber Versteigerung nicht beiwohnen könnte. Er bemerkte, cs könnten bis zu 20 Mk. für ben Acker geboten werben. Der Bürgermeister beauftragte den Polizeibiener bamit, ber bann auch mit 16 Mk. Döchstbietenber blieb. Erst nach Einlegung bes Gebots gewahrte er, wie auch ber Bürgermeister, baß es sich nur um Die Hälfte des fraglichen Ackers handelte, unb ba bie anbere Hälfte nur auf 6,80 Mk. kam, weigerte sich ber Wirt, den Acker zu nehmen. Ter Sürgermeifter trug dem Pfarrer die Sache vor, und dieser bedeutete ihn, er möge bie Sache orbnen. Er änderte hierauf die Zahl 16 in 10 um, ohne dem Kirchenvorstand ober dem Pächter etwas zu sagen, änberte bie von Seite zu Seite übertragenen Summen burdj Radieren entsprech nd ab unb legte bas schon vor ber Abänderung abgeschlossene Protokoll bem Kirchen- vorstaub zur Genehmigung vor, der es, ohne von ber Aenberung etwas zu wissen, auch genehmigte. Das erste Strafkammerurteil kam zur Bestrafung des Angeklagten, trotzdem dieser angab, er habe sich zu seiner Handlungsweise für berechtigt gehalten, west er die Zustimmung des Pfarrers aus der Unterredung entnommen habe; er will sich keineswegs bewußt gewesen sein, baß er widerrechtlich ^handelte. Nach bem Reicl)sgerichtsurteil hätte nur bann eine Verurteilung eintreten bürfen, wenn bic Strafkammer fest- gestellt hätte, daß der Anaeklagte bewußt rechtswidrig gehandelt hat. Wenn er sich im Irrtum über das Wesen der Urhinbytüiigfeit bezw. in Unkenntnis seiner Verpflichtung befunden hat, hätte keine Verurteilung eintreten dürfen. Das Gericht konnte die vom Reichsgericht zur Bestrafung verlangten Feststellungen nicht mit Sicherheft treffen, weshalb es den Angeklagten f r e i f p r a ch.
Seinen Mitknecht bestohlen
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
IH. Erbrecht des überlebenden Ehegatt-en nach früherem und neuem Recht.
Nach dem Solmser Landrecht fiel dem überlebenden Ehegatten er lebenslängliche Beisest an dem gesamten Nachlasse dcs erste erstorbenen Ehegatten zu. Diese Bestimmungen sind für die LÄ bem 1. Januar 1900 geschlossenen Ehen durch das Bürger- ckp tz^setzbuch beteiligt. Nach ihm erhält der überlebende Ehe- atte nur einen bestimmten Bruchteil des Nachlasses des Ver- rbenen. Ter Bruchteil beträgt, wenn der erstverstorbene Ehe- itte Kinder, ®uM oder sonstige Abkömmlinge hinterläßt, Rin crtel des Nachlasses. Sind keine ÄbwmMlinge, sondern nur ern, Geschwister, Geschwisteriinber usw. oder Großeltern des ftoEbenen vorhanden, sv erhält der überlebende Ehegatte regelst g die Hälfte des Nachlasses; entferntere Verwandte des verteilen Ehegatten schließt der überlebende gänzlich vom Nach- fe aus. Einen Beiseß des überlebenden Ehegatten am Nach» e des erffrerftorbenen kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht. .JdmeljT muß ber überlebende Ehegatte biejenigen Teile des !«ichlasfes, die chm nicht selbst zu Erb und Eigen zusallen, als- au seine Miterben, soweit diese nicht seine minderjährig-m tfabtr sind, herauSgeben Wollen bie Brautleute dem über- Lenden Ehegatten in bindender Weise den Nießbrauch an» Nackr- xfe des erstverstorbenen Mwmden, vo müssen sie vor bem Amts- pi&t ober vor einem Notar einen Erbvertrag abschlietzen. zer «'wertrag wird, wenn bie Brautleute auch einen Ehevertrag LMietzen, zweckmäßig mit diesem verbunden und kann wie der SfcDcitrag auch von Eheleuten abgeschlossen werden.
IV. Kosten eines Ehe- und Erbvertrags.
in einer Schicht, deren Aller die Gelehrten auf gegen 3 Millionen Jahre schätzen. Der Fund umfaßt auch bic Hüftknochen unb ben größten Teil der gewaltigen Wirbelsäule des Sauriers, dagegen fehlen Sck)ädel unb Vorberbeinc. Tas Gerippe wirb nach der Bergung zusammengesetzt und noch im Saufe bieses Winters im NaturwissenschasNisten Museum Aufstellung finben. Pros. Brown fand auch bie Reste eines kleineren Sauriers, dessen Art in ber
Forsckmng bislang fremd geblieben war.
D i e Ku n st, zu s chen ken. lieber diese Weihnachtsfrage läßt sich Karl Albrecht in dem Dezemberhest der „Neuen Rundschau" aus. Er sagt nichts eigenllich dceues, aber et lagt es klug unb eindringlich: „Zum Scheuten gehört jene menschlich- Fähige feit, die von allen die feinste und in ihrem Wesen die unfaßbarste ist: Takt. Jener wunderbare, aus Gefühl unb Verstand rätselhaft gemischte Sinn, der ben seelifchen Rhythmus der anderen mit niemals irrender Sicherheit verät. Jener fehler (Sinn, der das beständige leise Vibrieren aller Stimmungen mftspürt. Jenes seelische Gehör, das die zartesten und verborgensten Harmonien rm anderen vernimmt, und dem es unmöglich ist, bie heikle Melodie mmsstlickien Beifammenfeins irgend einmal zu unterbrechen, mit falschen Tönen zu beleidigen, zu entstellen und zu vernichten. Wer Geld hat, kann natürlich die teuersten Tinge kaufen, die jetzt in ben Schaufenstern liegen; kann sie kaufen unb verschenken. Käme es bloß darauf an, bann wäre ber Reichste auch gleich ber Lesw. Aber das Geld vermag nur unseren Willen yi befreien; bie Farbe unseres Willens lann es nicht ändern. Wenn einer was gn'dientt kriegt, was hundert Mark kostet, unb es bünft ihn nur biec hundert Mark wert, bann ist er im Verlust. Ein richtiges Geschenk muß einen Wert mitbringen, der über feinem- Kaufpreis ist. Ein ricktiges Geschenk muß ben Anschein erwecken, als sei es überhaupt n.i^.nDrou für Geld zu haben. Wir müssen fest bavon überzeugt sein, es fei ganz allein für uns gemacht, sei uns zuliebe heroorgezaubert würben. Wir müssen glauben, man habe es irgendwo auf geheimnisvolle Weife gesunden, habe an versch ebenen Merkmalen eriannt, daß es uns gehöre, unb stelle uns nun unser Eigentum zurück Kurzum, es muß so wirlen, als sei es von jeher durch oas Schicksal für uns bestimmt gewesen. Kurzum, es muß etwas wunderbar Erstaunliches unb zugleich etwas ganz Sclbstoerstänbliches für uns sein, oaft wir es nun bekommen. Denn ein .richtiges Geschenk ist schließlich nur ein Echo unseres eigenen Wesens. Das tönt einem nun von einem anderen entgegen. Ter Hots erlauscht, hat es verstanden unb in sich bewahrt. Ein Geschenk ist die sichtbar gewordene Meinung, die ein anderer Lon uns hegt. 'Sowie es aber die Meinung euo orechcn will, die ber andere von sich selber besitzt, dann ,.tt es nur eine Le> lästigung."
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— Vorlesungen für Schauspieler. In der irhauspielschule des Deutschen Theaters zu Berlin be- hämt Julius Bab in dieser Woche mit dramaturgischen dbrlesungen für Schauspieler. Die D'rträge, die unter bau Titel „Der Mensch auf der Bühne" zum ersten- hiil den Versuch machen wollen, eine Geschichte dcs Dramas rnn Gesichtspunkt des -Schauspielers zu geben, Jihmti «rchentlich einmal statt und sind auch für Gälte zugänglich.
■ter Kursus soll fünfzehn Vorlesungen umfassen.
— Vom Halleyschen Kometen, lieber ben be= rühmten Kometen, der int kommenden Mat dem Banntre.s Mir Erde so nahe kommen soll, macht ein bekannter eng- I si cher Sternforscher einem Londoner B.atte intere))ante Mitteilungen. Der Komet ist jetzt bereits mit ganz schwachen | ss-irnrohren erkennbar. „Et einem Vterzollglas kann ick Iben Kometen bereits deutlich erkennen; sichtbar tft der mehr loDer minder dichte Kopf des Kometen, der von einem IW I tatben Schimmer umgeben ist, und der lange Schn.^ f. defl.n I leibe sich in den Himmelsweiten verliert." ^er ryachmann l irricht dann von dem außerordentlichen L.anze und der : ii uckftkraft des Kometen, die die Erwartungen der Stern- | fcrfdier übertrafen und erklärt das Wunderding. „Ueber Itn» Ursachen dieses unerlvarteten Glan'es gehen drc Ntei- * f ingen zwar auseinander, aber man wird wohl am werf igsten fehl gehen, wenn man annimmt, das; dce Lette, Die |b-:n Kopf des Kometen bilden, mit ber Annäherung an bie |Bnne unruhiger werden und daher mehr ^.icht; ^rvorbrm- Mn. Es ist schwer vorauszusagen, was man mit dem bloßen Kige von dem Halleyschen Kometen wird erk.nne.i. können, | tomn er der Erde am nächsten kommt; die gunsttgfte Be - e htungszeit wird der kommende Mat sein. Nachallem, । vis man bisher beobachten konnte, wird ber, Komet in ^feerorbentlidycr Größe am Himmel ftchtbar 1-m. -a-t i ^lehrte erwägt dann die vielerörterte Gefahr eines Zu^
sanmenstoßes mit der Erde und führt dabei aus. >, I Wahrscheinlichkeit, daß ber Komet ber Erde schaden s-, 6 - lLgt so fern, daß man sie kaum erwähnen kann. ^w,i rann wir durch den Schweif des Kometen gehen, wurden, giren die Folgen zweifelhaft. Es ist wog lick, daN g.w. ft e ^ränderungen in unserer Atmosphäre baLurch h-r
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