Ausgabe 
19.1.1909 Zweites Blatt
 
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Dienstag, 19. Januar 1909

159. Jahrgang

Nr. 15

Erlchetnl tSgN- mV «uSnahme bei Sonntag».

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zum Justizetat

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DirStehener KamtltendlLtter- werden dem Anzeiger* viermal wöchenllicb beigelegt, daS *Krdsblotl Wr dev Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Dl, .Landwirt,chaftttchen öett» tragen" erscheinen monatlich zweunal.

wie jetzt. Der Redne schränkungdcZs. sich dann mit dem Fall Eulenbur! man ganz aners verfahren als gegen andere.

NvtaVkmZdruS in» Verlag der vrübNch«, Unwerfuärs Blich- and Stemörudeteu ÖL Lang». Dietzen.

Deutscher Reichstag.

187. Sitzung. Montag. 18. Januar.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Nieberding, Dr. Hoff, mann, Twele.

Redaktion, Grvedttton und Druckerei: Schul* fluiBe 7. EroedtNon und Verlag c 5L Redaktwn: 112. reU-Adr^ÄlizeigerGießen,

Zum ersten Male seit vielen Jahren liegt keine Resolution vor. Tas ist ein hoch erfreuliches Zeichen: um so mehr Ruhe hat das RcichSjustizamt zu den großen Reformen, an denen cs arbeitet. Da erbitte ich zunächst Auskunft über den Stand der Strafprozeßrcform. deren neuer Entwurf uns nn Februar zugehen sollte. So viel will ich iLon heute sagen, daß es ein Verdienst des Staatssekretärs Dr. Nieber- ding ist. die frühere schwer verständliche unbeholfene Gesetzes- spräche ausgemerzt und durch gutes Deutsch ersetzt zu Haven. In dieser Beziehung ist in dem Entwurf der Strafprozeßordnung nach der Kritik der Faächlätter noch manches zu bessern. Wie steht es weiter mit der Novelle zum Strafgesetzbuch, die ange­kündigt ist, um die schwersten und dringendsten Mängel dixses Ge­setzes ab;ustellen? Tas Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch hat, sich schon jetzt in der kurzen Zeit seines Bestehens als ein f e st e s Band deutscher Rechtseinheit ertviesen. Ohne lchon fetzt über seine Bewährung zu urteilen, kann man doch heute schon so viel sagen, daß es überall von sozialem Geiste erfüllt ist. Wo der Hammer der Auslegung darauf schlägt, sprüht der soziale Funke heraus. Gleichwohl werden wir auch in Ziikunft auf Aenderungen im^Gesetz nitfit verzichten können. Ich denke heute vor allem an zweierlei. Tie Rechte der Hvpothekengläubiger sind so weit ausgedehnt worden, daß der Eigentumsvorbehalt an Maschinen in den meisten Fällen unmöglich wird. Hier erscheint im berechtigten Interesse der Maschinenindustrw eine Aenderung dringend geboten. Weiter ist die U e b e r l a st u n g des Reichsgerichts noch immer ein brennender Uebel-tand. Die Erhöhung der Revisionssumme bat sich als gänzlich unzuläng­lich eriviesen. Tie Wege der Reform können verschieden sein: man kann dem Reichsgericht alle Aufgaben wegnehmen, die, nicht unmittelbar zur Rechtsprechung gehören, z. B. die Patentsachen in der Berufung oder die Ehrengerichtsbarkeit für Rechtsanwälte. Man könnte die Revision beschränken auf die Fälle der duae difformes, d. h. wenn Landgericht und Oberlandesgericht verschie­dene Urteile gefällt Haven: oder das Reichsgericht könnte über­haupt nach Art . des französischen Kassationshofes nicht dem Jnter- esie des einzelnen Pro?eßführenden, sondern ausschließlich der Wahrung der Rechtseinheit dienen. Ich fälle beute noch kein ent­scheidendes Urteil, aber ich möchte fragen, wie das Reichsjustrzamt sich die E n t l a st u n g des Reichsger ich t s denkt. .Weiter bitte ich um Auskunft, wann uns das Gesetz über die Haftung des Reiches für Versehen seiner Beamten zugehcn wird. Zum Schluß habe ich namens meiner Freunde zu erklären, daß wir den dringenden Wunsch haben, daß es dem Staatssekretär Dr. Nieberding. der jetzt 16 Jahre lang sein schweres Amt ver­waltet und manche große Reform durchgeführt hat, auch noch ver­gönnt sein möge, die bedeutsamen schwebenden Aufgaben zum Abschluß zu bringen. Tas Vertrauen meiner politischen Freunde ist ihm "stets im vollen Maße gewiß. (Lebhafter Beifall rechts.)

rügen, daß man einen Hochgestellten mit einer Sorgfalt und mit einem Entgegenkommen behandelt hat, das anderen Angeklagten versagt wird. (Lebhafter Beifall im Zentrum.)

schaftlichen Verhältnissen genügend Rechnung $u tragen, und daß man daher im Vertrau-rn auf das Reichsgericht und die übrige Rechtsprechung die Gesetze nicht ändern solle. Auch wir meinen, daß man die Autorität oes Reichsgerichts nicht durch allzu häufige Aenderung der Gesetze schwachen sollte. Mit der Befriedigung der praktischen Bedürfnisie durch die Rechtspre­chung wird auch der Ruf nach Son derger ichten mehr und mehr verschwinden. Wir halten an den wohltätig wirkenden und sozial ausgleichenden Gewerbe- und Kaufmannsgerichten fest, aber wir lehnen jede w"itere Ausdehnung der Sondergerichtsbarieit ab. Im übrigen freuen wir uns, daß unsere Rechtsprechung dem Zuge der neuen Zeit folgt, ein Urteil, das über sie jungst auch einer der modernsten Rechtslehrer, Prof. Kohler, gefallt ha.. Wir schreiten voran >m Reckt unb erfüllen mit das Hauptersorder- nis, daß man an die Rechtspflege stellen kann. (Beifall b. d. Natt.)

Abg. Heine (Soz.):

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Min.

Der Justizetat.

Auf der Tagesordnung steht die 2. Lesung Reichsjustizamtes. (Generaldebatte beim Titel: Staatssekretärs.)

Abg. Dr. Wagner (Kons.):

y^cben. 1

IMHf! Verloren

Logik. Das Reichsgericht selbst verschließt sich mau oer «ruu a.i seinen Auffassungen, es hat seine früheren Entscheidungen über den Umfang des Koalitionsrechtes, über den Eigentumsvorbehalt an Maschinen und über die Gültigkeit der Konkurrenzklausel selbst entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen revidiert. Dem­zufolge hat der Deutsche Juristentag auch bei verschiedenen Themen beschlossen, daß das bestehende Recht kein Hindernis fei, den wirt.

Abg. Dr. Pelzer (Ztr.):

Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die schlimme Lage des Anwalts st andcs lenken. Die Kosten der Bureaus sind, er­heblich gestiegen, und die Amtsgerichtsprozeßnovelle wird die Ein. nahmen noch verringern. Vielleicht könnte ihnen das Reich durck Gewährung einer Entschädigung für d i e Führung der A r m e n p r o z e s s e helfen. Tie Strafprozeßreform^ er­warten wir mit Ungeduld. Tie Gebühren für Zeugen und sach- veritändige hat der Reichstag schon wiederholt für reformbedürftig erklärt. Tas lästige Ausfragen der Zeugen über ihr Vorleben muß unbedingt aufhören. Preußen möge hier einen ähnlichen Er­laß treffen wie Bavern. Als S a ch v e r st ä n d i g e in Sitt­lichkeitsprozessen sollen nicht Künstler genommen werden. Das hat sogar ein Mann ohne jede Prüderie wie Hans Thoma gefordert. Tie Weltfremdheit der Richter sollte durch möglichst lange Ansässigkeit der Amtsrichter in ihren Bezirken und eventuell durch Hinzuziehung von Laienelementen zur Zivilrccht- sprechung bekämvft werden. Tabei sind wir aber gegen jede Bil­dung weiterer Sondergerichte. An Gesetzesvorlagen fordern wir für die nächste Zeit eine solche zur Sicherung und Ausgestal­tung der Tarifgemein sck asten und zur Beseitigung des Zeugniszwanoes gegen die Zeitungen. Eine offizielle Notiz hat jüngst eine kleine Novelle zum Strafgesetzbuch an- geükndigt. Wir billigen den bekannt gewordenen Inhalt, erinnern aber daran, daß der Reichstag im Vorjahre einstimmig eine V e r- schärf ung des § 175. gefordert hat, wenn das Vergehen unter Mißbrauch der Autorität 'begangen wird. Auch die allgemeine Heraufsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre könnte dem unleug­baren Rückgang der Sittlichkeit entgegenwirken. Vor allem muß von der Jugend die Gefahr ferngehalten werden, die durch den Schmutz in Wort und Bild erzeugt wird. Tie bevor­stehende Reform des Strafgesetzbuches muß dazu dienen, den Damm gegen die Unsittlichkeit weiter zu erhöhen und eine inter­nationale Konferenz muß das internationale Gewerbe- reckt dahin abändern, daß die Verbreitung von unsittlichen Fris­ten und Bildern verboten wird. Das Strafrecht muß ohne Rück­sicht auf Stand und Person durchgesetzt werden. Damit komme ich zu dem großen Sensationsprozeß Euienbu r g. Durch ihn sind Mißstände weiten Schichten bekannt acworden, die sonst nie etwas davon erfahren hätten. Unserer Meinung nack muß in solchen Fällen das Hobe Prinzip der Oeftentlichkett hinter dem höheren Rechtsgut der öffentlichen Sittlichkeit zuruckstehen. Es liegt uns fern, in dem Prozeß Eulenburg den Richtern oder den Staatsanwälten den Vorwurf bewußter Rechtsbeugung zu machen. Gegen welchen anderen Angeklagten wäre bei so er. drückendem Schuldbeweismaterial so wochenlang verhandelt toor» den und mit Rückfickt auf seine Gesundheit die Auszetzung der Verhandlungen durchoesetzt? (Sehr gut! im Zentrum.) llcit wel­chem anderen Meineidsverdäcktioen hatten seine Verwandten so frei verkehren dürfen? Und schließlich, wo hätten sie einen ande­ren Angeklagten hingebrackt. der für die CharitL zu krank ist und keine Villa und kein Schloß besitzt? (Sehr gut! im Zentrum.) Es ist die Pflicht der deutschen Volksvertretung, mit aller djarjc zu

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

In der Regelung der Haftpflicht der Beamten sollte da-, Reick Preußen ucrangeben; denn, wird diese wichtige Aiaterie des Zivil rechts m Preußen nicht zur Regelung gebracht, dann scheitern nachher durck den Einfluß Preußens im Bundesrat auch alle Be­mühungen im Reich. Das Reichsgericht hat den Begriff der Sittlichkeit desN o r m a l d c u f ch e n" geichaften. Ueber den Kunstwert eines Werkes können nur Künstler abur- teile .Widerspruch im Zentc.); das Sachverständnis hierin er­wirbt nm:; nicht dadurch, daß man zum Richter berufen wird oder in dieses Haus hier emtritr. Nun tue durch dieKoluifche Zei­tung" angebeutete Novelle zum strafges e tz b u ch. Konnte nicht die ganze Presse in die Lage gebracht werden, den Inhalt des Entwurfs mitzueilen, und zwar.nicht bloß anzu- deuten? Der Begriff der Erpressung wll jefet endlich ein­geschränkt werden; seit zehn Jahren fordern wir das. Nun, wir wollen den Entwurf abwarten. Den D ' e b st a h l tollte man in allen Normalfällen zum AntragsbclAt machen. Ein Straf- Minimum, tote es für Mißhandlung von Kindern erngcfuhrt wer» den soll, empfindet jeder Strafrichter als eine sein Gewißen schwer einengenbe Fessel. Die Srrafen sind schoii jetzt hoch ge­nug, man braucht sie nur anzuwenden. Das gilt besonders auch für Beleidigungen. Eine Erhöhung der Strafe wuroe nur dazu fuhren, daß wllrige Richter gegen politifche Gegner ver­rückte Strafen verdangen, tm übrigen wurde es doch io bleiben er spricht gegen d'.e angelunbigte (5 t n. WahrheitSbeweises unb beschäftigt - - ' g. Gegen Eulenburg ist

ibere.

Staatssekretär Dr. Nieb-rdiug:

Die Arbeiten betr. die Reform der StrafproZeß- orbnung sind vom Bundesrat mit aller Energie gefordert worden; sie haben noch nickt zum Abschluß gebracht werden kön­nen. weil noch nickt von allen Bundesregierungen die Anträge gegangen sind. Ich darf aber annehmen, daß die Vorlage noch U Lern Abschluß seiner Etatsberatung beim Reichstag eingehen wird. Es ist nicht anzunehmen, daß die Vorschläge aus dem Sckotze der Bundesregrcrungen an dem Inhalt des veröffentlichten Entwurfs sehr wesentliche, grunbiatz- liche Aenderungen bringen werden; die Herren werden a i o sick genügend tiorbereiten können, wenn sie sich an den verossentucht.n Entwurf halten. Die Aufsasiung des Vorredners, baß tr dem Verfahren gegen den Fürsten Eulenburg nicht mehr Rücksichten aeuommen worben, als gegen jeben anbern, .eue ich durchaus, und auch die Bundesregierungen, in erster Linw ^e preußische, steht durckxrns auf dem Slaistpuntt, daß in d,e,«m Prozeß wie in einem Prozeß gegen den kle nsten Mann nicht an­ders verfahren werden kann, als die Rücksicht auf bm der Wahrheit unb bie Verhängung ber Strafe erforh Vielleicht ist gerade, weil es sich um einen hochgestellten Mann handelt, in diesem Falle weniger Rücksickt genommen worden, um dem ent- gegengesetzien Vorwurf vorzubeugen (Sehr wahr!), so lehr, baß man sich bem Vorwurf ausgesetzt bat, den Angeklagten unmensch­lich und grausam zu behandeln. Daß das Verfahren nicht wieder ausgenommen ist, liegt an dem Veto der Aerzte, und zwar un­befangener beamteter Aerzte. Man beabsichtigt jetzt em ärztliches Obergutachten einzufordern, und sollte es anders lauten, so können Sie sicher fein, daß die Richter unverzüglich einschreiten werden.

Die Arbeiten zum Strafgesetzbuch schreiten vorwärts; wir hoffen, im Laufe des Sommers im Besitz des ersten Entwurfs für ein neues Strafgesetzbuch zu fein. Natürlich wird bann bis zur Vorlage an den Reichstag noch eine lange Zeit vergehen, unb ba hat der Reichskanzler sich entschlossen, dem Hause eine Novelle vorzulegen, die die wichtigsten Mißstände, die sich im praktischen Leben geltend machen, beseitigen soll. Wenn alle Parteien ähnliche Wünsche hierfür äußern wie der Vorredner, so würde es ein halbes Strafgesetzbuch werden. Der Entwurf der N o v e I l e , der in de. Presse angefünbigt ist. ist in den letzten Tagen dem Bundes­rat zugegangen. Ich nehme an, cs wird nicht lange dauern, bis er an den Reichstag gelangen wird. Sind wir mit den Arbeiten am Strafprozeß fertig, dann werden wir an den Strafvollzug gehen; in den Vorbereitungsarbciten sind wir weiter fortgeschritten. Ein Entwurf über die Haftung des R e i ch e s für Versehen seiner Beamten liegt im Reichsamt vor; wir wollen abwarten, was aus dem preußischen Entwurf wird; sollte er nicht Zustande kommen, so werden wir uns fragen, ob wir nicht ohne Rücksicht auf Preußen vorgehen sollen. Der beunruhigenden Preßnotiz rm Anschluß an die Erweiterung der Kompetenz der Amtsgerichte trete ich entschieden entgegen: die Regierungen, auch die preußische, denken nicht daran, auch nur ein einziges der Landgerichte eingehen zu lassen. Was den E i g e n t u m s v o r b e h a l t an Mas chr- n e n anlangt, so ist zu wünschen oder auch zu hoffen, daß daS Reichsgericht bald zu einer vollständigen unb einheitlichen rlaren Rechtspkechung kommen wirb; ich glaube, wir finb auf bem Jyege dazu. Das Reichsgericht ist zu groß geworden. Es ist richtig, daß Termine bis zu einem Jahre hinausgeschoben werden, aber nur, weil alle dringlichen Sachen vorweggenommen werden. Nur der zwanzigste Teil aller an das Reichsgericht gebrachten Urteile wird abgeändert. Viele Sachen werben überhaupt nur, um Zeit zu ge­winnen, an bas Reichsgericht gebracht. Gleichwohl ist eine Ent­lastung des R eich sger ich tS und damit Beichleumgung der Prozesse sehr wünschenswert. Eine Vermehrung ber senate ist nach übereinstimmendem Urteil aller Justizverwaltungen auS. geschlossen Die Erwägungen über eine anbere Retorm fugioeben noch- Sollen wir toieber die Äompetenzsumme erhöhen oder die Revision auf die vom Reichsgerichte noch nicht entschiedenen Saazen beschränken'^ Alle diese Reformen unterliegen großen Bedenken. Wir hoffen, demnächst zu einem Entschluß zu kommen und an Reichstag unb Bundesrat eine Vorlage machen zu können Wir erkennen die Bedeutung unb Dringlichkeit der Ausgabe sehr wohl an, nur die Schwierigkeit der Materie hat uns bisher an einer Entscheidung gehindert.

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Mg. Dr. Hcinze (Nall.):

Eine außerordentlich große Fülle neuer Gesetzentwürfe liegt »ur-ieit dem Reichstage ober bem Bunbesrate vor. Die Novelle zum Strafgesetzbuch wirb natürlich die Mängel der Novellenarbeit tragen; doch erscheinen uns diese nickt so groß daß, wir deshalb z. B. auf bie sofortige Milderung der strafen sur Rucksalls- diebstahl verzichteten. Von den Voricklagen zur Entlastung dc- Reichsgcrickts ist uns nur der auf Einschränkung der Mündlichkeit der Revisionsverhandlungen unannehmbar. Die Aenderung de» Gerichtsverfahrens unb der Zivilprozeßordnung muß zum Haupt­ziel haben die Entlastung der Gerichte und die Ersparung von Richterpersonal. Sehr viele richterliche Aufgaben, 5-B die Kosten­berechnung, könnten Referendaren oder Gerichtsschreibern zuge. Miefen werden. D.i e Ideen des Oberbürgermei­sters A b i ck e s gewinnen immer mehr an Boden. Ehe ick diese Materien verlasse, ein Wort zum Prozeß f Ulenburg. Durch die Presse acht soeben die Notiz, daß sich das Befinden des Fürsten Eulenburg erheblich gebeffrr* habe. Wir haben zu unserer Justiz das Vertrauen, daß sie mit aller Energie, soweit es mog- lich ist. den Prozeß, ber über bie Grenzen Deutschlands hinaus so unliebsames Aufsehen erregt hat. rücksichtslos sort,etzen wirb. (Lebh Beifall ) Neben ber sortsckreitenben Entwicklung unserer Justizgesetzgebung verknöchert auch bie Justizverwaltung nicht. Als Zeichen fortsckrcitender geistiyer unb wirtschaftlicher Entwick­lung begrüßen wir vor allem Die Bildung der Richter- vereine, die sich immer mehr ausdehnen und immer mehr Beachtung finden. Diese Vereine können zur Hebung des Rich- terstandes, zur Erziehung der jüngeren Mitglieder und zur Ver- benerung unterer Gesetz- Wertvolles leisten. Darum onnen wir der Justizverwaltung nut dringend raten, diese Richterver- cinc nicht zu bekämpfen; sie werden den Siegeszug der Organisa­tion doch nicht hemmen. In unserer Recktspreckung tritt der f o ; i a I c Zug der Zeit immer mehr zutage. Immer mehr löst sich unsere Rechtsprechung los von den Spitzfindigkeiten inri- stischer Konstruktion und folat den Eingebungen der natürlichen - - Das Reichsgericht selbst verschließl sich nicht der Kritik an

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Staatssekretär Dr. Nieberding:

Es ist gefährlich, eine Vorlage zu kritisieren, bic man noch nicht kennt. In bezug auf die Einschränkung oes Wahrheit-- bclveifes enthält der Entwurf den Zusatz: ,,^,er Beweis oct Wahrheit ist zulässig, trenn der Beleidigte cs wünscht.

Abg. Dr. Ablaß ($r. Vp.):

Der Kritik des Abg. Belzer am Eulenburgverfahren stimme ick voll zu. Im Volke ist man mit Recht sehr ungehalten über DaS Hcrvortrewn eines ganz ungehörigen F o r m a l i s m u 3 in b er Rechtsprechung, z. B. bei den Entscheidungen des Reichs- aerichks in Fragen des Grunbstücksaustausck-cs, bei ber Auslegung von Testamenten und Akten der freiwilligen Gerlchtsbarkcit; wegen der einfachsten Versehen werden die wichtigsten Alten ver- nichret. Bei ber Beratung der Novelle über den Wechsel­protest haben wir allesamt geschlafen wie ber gute Homeros. Es wirb notig sein, ben Satz nachzutragen: »Daß ber Protest vom Protesrbeamten im Auftrage einer, hierzu durch Wechsel legitimierten Person erhoben worden ist, wird vermulei.

Vor Gericht ist sc, daß einem die Lust, vor Gericht zu erschei­nen, genommen wird. Ter Redner geht ausführlich auf ben Prozeß gegen den Rebaktcur bes nattonalltberalen MemelerDampfboot" ein, wegen Beleidigung des Landratsamics. Obgleich im Urteil feftgefteUt wurde,baß von Beamten des Landratsamts unb auf bem Äreishaufe tatsächlich tut Interesse ber konservativen Partei gearbeitet worben fei, wurde auf 200 Mk. Geldstrafe erkannt, lueil eS nicht das.Landratsamt gewesen sei. Kann man zu einer derartigen Rechtsprechung be­sonderes Vertrauen haben? Der Einschränkung der L?e ffentlichkeit in Beleidigungsprozeffen ist mit aller Ent­schiedenheit entgegenzutreten. Ebenso dem auf dem letzten Juristentag empfohlenen Ersatz des L e g i t i m i t ä t s p r i n- z i p S durch das Opportunitätsprinzip, denn die Staarsanwalt- schäft verdient nicht das dazu gehörige Vertrauen. Zum Schluß beschäftigt sich der Redner mit der mißbräuchlichen An­wendung des Urheberrechts gegen Zeitungen, die Gerichtsberichte als wissenschaftliche Leistungen ansieht usw. Der § 18 ist zur wahren crtix für bie anftänbt-gc Presse geworben. Ja man kann von Erpressung reben. Der Diebner führt einen besonders krassen Fall an. DieDeutsche Juristenzeitung" hat an der Spitze den Vermerk: Der unverkürzte Abdruck mit Quellenangabe ist gestattet. Ein Lübecker 'staats, anioalt a. D. halte »men Artikel darin, der nach Wert unb Um­fang mit 4,60 Mk. honoriert war, unb ber Herr Staatsanwalt hat von einer Reihe von Zeitungen wegen Nachdruck 10, 13, in einem Falle sogar 20 Mk. verlangt und sich auf diesem Umweg einen Extraverdienst von 55 Mk. für diesen 4,60 Mk.-Artikcl verschafft. DieDeulfche Juristenzcitung" hat ben Blättern, ben Betrag so­fort wiederecstattet unb sich die weitere Mitarbeit des Herrn Staatsanwalls verbeten.

Abg. Schack (Wirifch. Vg.):

Im vorigen Jahre erklärte der Staatssekretär auf eine An. ' frage wegen der K o n k u r r e n z k l a u s e l, er erkenne die wirt­schaftliche Bedeutung dieser Frage an. Inzwischen ist eine Aeuße- rung von ihm bekannt geworben, bie den Eindruck erweckt, als solle vorläufig von der Regelung Abstand genommen werden.

Staatssekretär Dr. Nieberding:

Die Angelegenheit steht noch zur Erwägung bei den preußi­schen Ressorts; wir haben zu einer abschließenden Stellung noch nicht kommen können. Für die Werkmeister wird die Frage ja in der Novelle zur Gewerbeordnung behandelt, und wir müssen erst wissen, wie die Kommission des Hauses sich zu dieser Frage stellen wird.

Abg. Dr. Becker, Köln (Ztr.):

Im Fall Eulenburg bin ich der festen Zuversicht, baß die preußische Justiz alles tun wird, um in der einen oder anderen Weise die Sache zum Abschlüsse zu bringen. Es ist daS mit Rück­sicht auf die Meinung, die fick tm Volke gebildet hat, ^ine zwin­gende Notwendigkeit. Ter Redner erörtert die Frage Der Jugendgerichte und die anscheinend zu häufige Inanspruch­nahme van Armenreckten.

Weiterberatunq Dienstag 1 Uhr.

Schluß ö/j Uhr.

Mittwoch abend; [1$ ** Bei Mitglied Valenth _______________TkbülMi'ttlis;e, WjlMM

Lirchenplatz 9. M

Photoplast.Momentetenei vMkaiicr-Huldigllnas-FeilLllz in Wien am 12. Quni 1908.

Sieben ?gq von 2-10 Ubr neflür.

Ärztlich empfohlen.

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