Nr. 88
Erscheint iS-lkch mit Ausnahme des Sonntags.
ergäbe, das dem Bedürfnisse des
Staatshaushalts nicht genügte
und dessen technisch
Ausführung überdies meist mit tm.übcv-
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als Haltestelle wählt, sei wegen des Anschlußverkehrs Nahetal nicht zu umgehen. Bingerbrück sei übrigens
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-vorra-e«ben tzr- mgebang.
die gute stell«
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lingerbrück sei übrigens mit der elektrischen "Bahn leicht zu erreichen. Zum Antrag Wolf
württembergischen Direktionen die Zustimmung zum Halten der Schnellzüge in Mainz-Kastel zu erhalten, zurzeit 'leider erfolglos blieben. Daß man Bingerbrück und nicht Bingen *■'*" 2-J1M1 ------- «■—im
Freitag 16. April 1Ö09
Rolatronsdruck und Verlag der Bruhlfch« UniversilätS - Buch- und StembrudeceL R. Lange, Gießen.
politische Cagcsfcbau*
Die Reise des Kaiserpaares.
Ter Kaiser und die Kaiserin machten gestern in Venedig im Lauie des Tages eine Reihe von Besuchen, u. a. besuchten beide Btajestäten den Erzherzog Karl Stephan, der auf der Pacht „Ro- oenska" eingetroffen war. Zur Abendtafel auf der „Hohenwllern" waren Fürst uou Bütow und Graf Monts geladen. Tas Kaiserpaar ist von dem Aufenthalt in Venedig sehr befriedigt. Die Bevölkerung bereitete den hohen Gästen überall eineu herzlichen Empfang. Zur Begrüßung des Kaiserpaares sind in Korfu König Georg von Griechenland und Kronprinzessin Sophia emgetraffen und feierlich empfangen worden. Ministerpräsident Theotokis traf bereits gestern vormittag in Korfu ein. Die griechischen Panzerschiffe „Spstssai" und „Hydra", die im Hafen liegen, werden bei Ankunft des Kaisers Salut feuern.
Die „Stehen» Zamiltendlätt»" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisbiatl für den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^§»5L Redaktion:«^ 112. Tel.-Adr.: AnzeigerGleßew
parlamentarisches aus Hessen.
R.B. Darmstadt, 15. April. Der Finanz-Ausschuß der Zweiten Kammer setzte heute seine Kc- ratungcn fort. Bon Regiernngsvertretern waren anwesend Finanzministcr Gnauth, Ministerialrat Süffcrt und Geh. Oberbaurat Kilian. Nach allgemeinen Besprechungen über die künftige Behandlung des Budgets, in denen die möglichst frühzeitige Einbringung von der Regierung als wünschenswert anerkannt wurde, ging man zur Tagesord^ nung über, die fast ausschließlich Eisenbahnwünsche'betraf. Zunr Antrag Ulrich und Gen., betr. eine Nebenbahn durch das Modautal wurde von der Regierung mit§eteilt, daß ein fertiges Projekt von privater Seite vorliegt und zwar über Bensheim-Lindenfels. Diese Strecke würde
|3nr Lage in Persien.
Aüch in -Persien wird die Lage von Dag zu Tag ernster. Die Bachtiaren ziehen in Voraussicht eines baldigen Marsches rach Teheran die Reiterei in F spähen zusammen. Der Endschum en Ton Täbris brachte 50000 Domänen deS Zollamtes in Aserbaidschan in feinen Besitz. Die Negierung schlug die Bitte der Ge- 'lnü>tfchastcm ab, das nach dem belagerten Täbris für die KownUr mb die ausländischen Untertanen bestimmte Niehl durchzulassnr. ‘Racb einer Bildung aus Teheran umringten die Fonruden, ein Lurkmenenstainin, die Stadt Asterabad, die vor einiger Zeit von 'autastschen Revolutionären unter Führung des früheren Zeitungs- lorrefpondenten Panow eingenommen Wochen war, und eröffneten »en Kampf gegen die Revolutionäre, >vobei viele Personen getötet -oder verwundet wurden. Panow floh. Seine Anhänger ergaben -ich dem russischen Konsul. Im russischen Konsulat fanden viele ÜÄuvhner der Siadt und der umliegenden Dörfer mit Frauen mb Kindern Zuflucht. Die Bevölkerung ist von einer Panik ergriffen, da ein Blutbad von Seiten der Turkmenen befürchtet wird.
bis Brandau jenem Gebiete zugute kommen S? in gegen würde eine Begünstigung des Modantalprojekts das Z
windlichen Hindernissen verknüpft wäre. Ein Budget im Sinne des Artikel 1 des Initiativantrages wird regelmäßig weder dem Wunsche der Regierung, noch den Wünschen der beiden Kammern, entsprechen: es gliche einem verstümmelten Werkzeuge, mit dem nichts _ ordentliches geschaffen werden kami. Eine vollständige Gleichstellung der beiden Kammern in Bezug auf das Budgetrecht habem daher auch die Staaten Württemberg und Vaden nicht vvr- genommen: vielmehr haben auch diese das historisch überkommene und in öen Verhältnissen begründete Vorrecht der Zweiten Kammer gewahrt. Diesen Boden, auf dem unser Staatswesen seit Gründung der Verfassung eine gedeihliche und glückliche Entwickelung genommen hat, zu verlassen, müßte als ein gewagtes Unternehmen bezeichnet werden, dem die Regierung ihre Zustimmung nicht geben kann.
Die neue hessische wahlrechtrvorlage.
Nachdem wir gestern die wesentlichsten Bestimmungen der Wahlrechtsvorlage mügeteilt haben, seien im nachstehenden zunächst die der Vorlage mitgegebenen Vorbemerkungen auszugsweise mit- aeteilt, die gleichzeitig ein übersichtliches Bild der seitherigen Verstärrdiaungsversuche über die Verfassungsänderungen ergeben.
Die Beschlüsse, die beide Kammern zu dem dem 32. Landtage vorgelegten Gesetzentwürfe, die Landslände betr., gefaßt hatten, ließen, soweit sie sich im Rahmen der Regierungsvorlage hielten, eine Uebereinstimmung erkennen, die als eine grundsätzliche Entscheidung der Landstände zugunsten des direkten Wahlrechts aus- gefaßt werden durfte. Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Kammern, wie solche aus den voneinander abweichenden Beschlüssen hervorgetreten waren, berührten, so schwerwiegend sic auch sein mochten, das Wesen der Sache nicht und ließen im weiteren Verlaufe der parlamentarischen Verhandlungen eine Ausgleichung erhoffen.
Weit schwieriger war die Sachlage geworden durch bciti Initiativantrag von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer der Stände bezüglich des Entwurfs eines Gesetzes, die Abänderung der Artikel 67, 69 und 110 der Verfassungsurkunde, betr., der im wesentlichen die Zustimmung der Ersten Kammer erhalten hat, von der Zweiten Kammer aber mit dem Bemerken abgelehnt worden ist, daß damit der Versuch einer Verständigung als gescheitert zu betrachten sei. Obwohl der Gegenstand des Initiativantrages mit dem Inhalte des Gesetzentwurfs, die Landstände betr., in keinem unmittelbaren Zusammenhänge steht, ist durch den Beschluß der Ersten Kammer zu Artikel 62 des letztgenannten Entwurfs die Abhängigkeit beider derart scharf zum Ausdrucke gebracht wurden, daß es für die Regierung keinen Zweifel unterliegen konnte, daß hier der Boden fei, auf dem eine Verständigung gesucht und gefunden werden müsse, wenn die Forderung des direkten Wahlrechts zur Verwirklichung gelangen sollte.
Tic Regierung hat stets auf dem Standpunkte gestanden, daß verfassungsrechtliche Bestimmungen nur im Falle dringender Notwendigkeit sollten geändert werden. Angesichts des allgemeinen Verlangens nach Einführung des direkten Wahlrechts erachtete sie sich aber für berechtigt, in eine Revision der hier in Betracht kommenden Verfassungsbestimmungen einzutreten. Eine solche Revision dürfte jedoch nur in die Wege geleitet werden unter grundsätzlicher Wahrung der in den Artikeln 67 und 75 der Ver- sassungsurkunde der Regierung und der Zweiten Kammer zuge- ftanbcncii Rechte.
Die Regierung war keinen Augenblick darüber im Zweifel, daß der historisch begründete und verfassungsmäßig gewährleistete hervorragende Einfluß der Zweiten Kammer auf die Gestaltung des Budgets und Finanzgesetzes erhalten bleiben müsse. Dies konnte sie jedoch nicht fyinbern, zu versuchen, die Mitwirkung der Ersten Kämmer bei der Feststellung des Budgets und der Fasiung des Finanzgesetzes in einer Weise zu regeln, die der Bedeutung der Ersten Kammer im Staatsleben entspricht und mit der natürlichen Entwicklung, die das Budgetwesen im Großherzogtum seither genommen hat, im Einklänge steht.
Nach Artikel 67 Abs. 2 der Verfassungsurkunde tarnt die Erste Kammer die Beschlüsse der Zweiten über das Finanzgesetz nur im ganzen annehmen oder verwerfen. Diese Bestimmung hat die Erste Kammer von Anfang an nicht gehindert, über die einzelnen Positionen des .Hauptvoranschlags und die einzelnen Artikel des Finanzgesetzes zu beraten und vorläufig abzustimmen, sowie ihre abweichenden Beschlüsse der Zweiten Kammer zur wieber- holten Beratung und Beschlußfassung zugehen zu lassen. Die Zweite Kammer hat, von einzelnen, erfolglos gebliebenen Protesten einiger Abgeordneten abgeiehen, djeses Verfahren nicht beanstandet und so bisher die Feststellung des Hauptvoranschlags und das Zustandekommen des Finanzgesetzes in einträchtiger und ersprießlicher Weise gesördert. So wenig es ernstlich in Zweifel gezogen werden kann, daß cs dem Geiste der Verfassung nicht zuwiderläuft, wenn die Erste Kammer gewissermaßen zur Vorbereitung ihrer Stellungnahme zum Budget im ganzen, sich mit den einzelnen Teilen desselben beschäftigt und sie zum Gegenstände tion Erörterungen macht, so fraglich erscheint es, ob' die Zweite Kammer als verfassungsmäßig verpflichtet angesehen werden kann, Beschlüsse der Ersten Kammer über einzelne Positionen des Hanpt- voranschlags oder einzelne Bestimmungen des Finanzgesetzes in nochmalige Beratung zu nehmen. An der verfassungsmäßigen Begründung einer solchen Verpflichtung der Zweiten Kammer mutz aber der Ersten Kammer gelegen sein, zumal neuerdings die Beibehaltung der seitherigen Hebung in Frage gestellt worden ist. Denn nur auf diesem Wege ist der Ersten Kammer die Möglichkeit gegeben, auf Einzelheiten des Budgets und Finanzgesetzes Einfluß zu erhalten oder vielmehr den seither geübten Einfluß sich dauernd zu wahren. Die Regierung hat aus diesen Erwägungen heraus dem vorigen Landtag einen Gesetzentwurf zugehen lassen, in dem in Anlehnung an die jüngste Verfassungs- revisionen in Württemberg und Baden für den Artikel 67 der Verfassungsurkunde vom 17. Dez. 1820 eine neue Fassung vorgesehen war, die der Ersten Kämmer das Recht, in Einzelheiten des Budgets und Finanzgesetzes mitzusprechen, gewährleisten sollte. Der Entwurf enthielt für die Zweite Kammer die verfassungsmäßige Verpflichtung, in Einzelpositionen abweichende Beschlüsse der Ersten Kammer, selbst wiederholt, entgegenzunehmen und zum Gegenstände der Beratung und Abstimmung zu machen, wenn sie ihr zum Zwecke der Herbeiführung einer Einigung mitgeteilt werden. Man hatte davon abgesehen, die Mitteilung der abweichenden Beschlüsse der Ersten Kammer an die Zweite auf eine einmalige zu beschränken, weil nach den seitherigen Erfahrungen davon ausgegangen werden durfte, daß Meinungsverschiedenheiten bei wiederholter Rekommunikation sich ausgleichen ließen, ohne daß hierdurch das Ansehen des einen oder anderen Hames gefährdet würde, und daß die Zahl der gegenseitigen Mitteilungen in dem Grade der entgegentommenben Stimmung, welche in den Kämmern herrsche, ihre natürliche Grenze fände.
Allerdings mußte für den Fall, daß beide Kammern auf ihren abweichenden Ansichten beharrten, ein Weg vorgesehen ioer- den, der zu einem für die Ordnung des Staatshaushalts brauchbaren Ziele führt. Tic in bem Gesetzentwurf enthaltene Fassung des Artikels 67, gab einen solchen Weg in doppelter Richtung an. Es war emmat' als ein Recht der Regierung bezeichnet, Finanz- gesetz nebst Haup-tvoranschlag. unter Ausschaltung der Dmercnz- untre, in der Gestalt auzunelnnen, wie dieses sich aus den über3 cinstimmenden Beschlüssen der beiben Kämmern ergibt. Im wesentliche sollte dies nichts weiter sein, als ein Ausfluß der Befugnis der Regierung. Vorlagen, die sie den Landständeil hat zugehen lassen, ganz oder teilweise -urückzunehmen. Die verfassungsmäßige Formulierung des Rechts erschien der Regierung ziveck- mäßig, einmal der Deutlichkeit halber, sodann aber auch um ihr die Möglichkeit zu sichern, das Finauzgescu nebst .'oaupt- vorcmschlag, soweit es etwa erforderlich werden sollte, redaktionell so zu gestalten, wie es beit übereinstimmenden sachlichen Beschlüßen der beiden xannnerit entspricht. Die Beschreitung dieses Weges sollte sich nach Ansicht der Regierung namentlich dann empsehlen, wenn der Gegenstand der Meinungsverschiedenheit einfacher Art und für den Staatshaushalt nicht von solcher Bedeutung w.ire, daß man seinetwegen das aus einer Perpetiiierung des <stt.-ilc3 sich ergebende Moimnt der Unruhe und Verstimmung in den Gang Der Staarsgesckwste hiuembriugen Dürfte.
Anders liegt Die Same, wenn Die Meinungsverschieucn/reiteu, bereit Beseitigung sich auf dem Wege der Rekommunilatwn nicht
und Gen. betr. die Bahn Undenheim-Armsheim begründet der Antragsteller unter Hinweis auf die Parität der drei Provinzen die Notwendigkeit dieses Projektes. Die Regierung beschränkt sich hierzu im wesentlichen auf die im vorigen Landtag gegebene Antwort, zu der als neues Moment noch die ablehnende Haltung Undenheims in Betracht käme. Zu den Anträgen Dr. Frenays, betr. die Beförderung von Obst und Gü t eran sch luß gleis Gonsenheim, bedauert der Antragsteller, daß sich eine Verständigung zwischen den Interessenten und der Eisenbahnverwaltung nicht erzielen ließ. Seinem Zweifel bezüglich der Höhe der Kosten für das Anschlußgleis mit ca. 80 000 Mk. für den Kilometer gegenüber hält die Regierung ihre Angaben aufrecht. Zu dem Antrag Dr. Frenay, betr. Abgabe von Laub aus fiskalischen Wäldern, ist die Forstabteilung bereit, den Wünschen entgegenzukommen, sie wünsche jedoch spezielle Angaben, welche Orte in Frage kommen usw. Antragsteller Frenay erklärt, in erster Linie käme Mombach in Betracht, das etwa 400 bis 500 Fuhren Laub zur Selleriekultur benötige. — Daraus werden die Verhandlungen auf Freitag vertagt.
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standekommen der am weitesten vorgeschrittenen Strecke Bensheim-Lindenfels erschweren. Die Antragsteller erklären sich darauf mit einer Zurückstellung des Antrages einverstanden. — Der Antrag Dr. Zuckmayer betr. eine Haltestelle in Kostheim scheitert an dem Widerstand der Eisenbahn- Verwaltung. Man hatte es als selbstverständlich angesehen, daß bei dem Bau der Umget)ungsbahn Kästel-Bischofsheim Kostheim eine Güterverladestelle erhalten würde. Die Regierung weist darauf hin, daß zur Erschließung des In- oustriegeländes ein Anschlußgleise vorhanden ist. Da die Entfernung vom Bahnhof Gustavsburg bis Mitte Kostheim nur 1,1 Kilometer betrage, fei es technisch fast unmöglich, ohne Gefährdung der Sicherheit des Betriebes eine weitere Station zu errichten. Mit dem^Antrag des Abg. Pennrich, betr. das IleberfahrenderStationBingen, wurde die Beratung des Antrages Pagenstecher, betr. Ueber- fahren von Mainz-Kastel, und des Antrages Dr. Schmitt und Dr. Zuckmayer gleichen Betreffs verbunden. Die Regierung teilt mit, daß die Bemühungen der Eisenbahndirektion Mainz von den beteiligten bayerischen unds
Die juristischen Klausurarbeiten.
Seit etwa einem halben Jahre werden Klausurarbeiten für die erste juristische Prüfung geschrieben. Tie Kandidaten haben eine starke Angst vor dieser neuen Probe gezeigt. Man ist ihnen entgegengekommen und hat zunächst leichtere Aufgaben gestellt, lieber- Stellung der Themata und über bie Ergebnisse äußert sich Geh. Justizrat Prof. Kipp-Berlin in der „Deutschen Juristenztg." mit der Vorsicht, wie sie durch die kurze Zeit der Geltungsdauer der Klausur und die Lückenhaftigkeit der Erfahrungen geboten wird. Kipp führt u. a. etwa folgendes aus: Häufiger schienen die Klausurarbeiten die Prüfungsergebnisse herabgedrückt, als gehoben zu haben. Durchschnittlich zeigten die Klausurarbeiten und die vordem allein üblichen häuslichen Prüfungsarbeiten dieselbe geistige Physiognomie. Man habe, soviel zu erkennen sei, aus dem Privatrecht und dem Strafrecht und Prozeßrecht bisher für die Klausurarbeiten stets Rechtsfälle zur Aufgabe gestellt, aus den anderen Fächern des öffentlichen Rechts dagegen vorwiegend theoretische, insbesondere auch historische Aufgaben genommen. Eine Wirkung der Klausurarbeiten sei die Einrichtung von Vorübungen zu Klausurarbeiten an den Universitäten gewesen. Kipp hat das Vertrauen, daß die studierende Jugend, nach lleberwindung des Anfangsstadiums, auf dem Gebiete der Klausurarbeiten größere Anforderungen werde erfüllen können, und wünscht, daß nun erst einmal Erfahrungen mit der neuen Ordnung gemacht werden nnd wir für einige Fahre Ruhe vor neuen Vorschlägen über die juristische Studienordnung bekommen.
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Die Revolution in der Türkei.
Die, Lage ist nach wie vor ungeklärt, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß es noch zu weiteren ernsthaften inneren Verwicklungen in der Türkei kommen wird. Die Jungtürken sollen nämlich einen Gegenschlag planen. Sie verfügen über eine erhebliche Anhäugerzahl bei den Provrnz- truppen, mit deren Hilfe sie wieder ans Ruder zu kommen hoffen. Es heißt, sie würden zunächst die Absetzung des Sultans betreiben, gegen den große Erbitterung herrscht, und den Prinzen Jujeus Ezzedin auf den Thron zu bringen. Jedenfalls sind die Aussichten für eine ruhige Entwicklung int Innern äußerst trübe.
In Konstantinopel hat inzwischen die Meuterei die vollständige Auflösung der Kommandogewalt in der türkischen Armee herbeigeführt. Da nach Meldungen aus Saloniki und Adrianopel dort gleiche Zustände wie hier herrschen, so erscheint die Armee als Faktor, mit der die eine oder die andere Partei wieder geordnete Zustände schaffen könnte, vollkommen ausgeschaltet. In den Kasernen, worin die meisten Truppen zurückgekehrt sind, kommandiert der „Tschausch", d. h. der Feldwebel. Die Offiziere des 4. Jägerbataillons waren 24 Stunden lang geknebelt; einer wurde mit dem Strick um den Hals durch Pera gezerrt. — Die „Franks. Ztg." erfahrt aus Konstantinopel: Im Vorort Armrutkoi am Bosporus wurden gestern vormittag 9 Uhr zweiOffiziere, welche dem dortigen Truppenkommando angehörten, füsiliert. Die Wache stellte die Offiziere an die Straßenmauer und nahm die Exekution vor. In der Bevölkerung brach eine Panik aus; doch beruhigten sie die Soldaten versichernd, daß nur die beioen Offiziere erschossen werden sollen.
Gestern nachmittäg entstand, wie uns aus Pera gemeldet wird, in Gcckata eine neue Panik. Murinesoldaten begegneten dem Kapitän des Kreuzers „Assari", umringten und mißhandelten ihn und führten ihn schließlich in einem Wagen vor das Zildizpalais. In unmittelbarer Nähe der Hamidie-Moschee wurde der Kapitän an einen Baum gebunden und mit Bajonetten durchbohrt. Der Sultan, von den Soldaten stürmisch gerufen, sah weinend von dem Balkon seines Palastes aus dem ganzen Vorgänge zu. Das Motiv dieses Mordes ist angeblich, daß der Kapitän Befehl gegeben hatte, die Kanonen des Kreuzers gegen den Aildiz sowie gegen die Pforte zu richten. Der Polizeiminifter hat demissioniert.
Aus zuverlässiger Quelle verlautet inzwischen, daß der englische Botschafter mit Bulgarien seit längerer Zeit geheim verhandele, um für den Fall einer inneren Krise in der Türkei ein sofortiges Vorgehen Bulgariens zu veranlassen.
Einer Meldung der „Turquie" zufolge ist ein engt. Geschwader von Malta nach den Dardanellen abgegangen.
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Zweites Blatt 1SL-. Jahrgang
Gießener Anzeige
General-Attzeiger für Gbechesien
I erreichen läßt, verwickelter Natur oder für das Staatswohl von besonderer Bedeutung sind. In einem solchen Falle wird regelmäßig nichts Übrig bleiben, als das Finanzgesetz nebst Hauptvoranschlag in einer Verhandlung der vereinigten Kammern zur Beratung und Beschlußfassung zu bringen. Auf die Beschreitung dieses Weges, welcher der Zweiten Kammer iljreit erhöhten Einfluß im Budgeiwefcit sichert, kann die Regierung nicht verzichten, wenn sie nicht die Verwaltung des Staates vielen Fähr lick feiten ausfetzen will. Ein solcher Verzicht würde die Unnachgiebigkeit fördern und wahrscheinlich nicht selten dahin führen, daß zum großen Nachteile Des Landes ein Budget überhaupt nicht zustarrDe käme oder — bei einer Regelung im Sinne deS von der Erstetv Kammer angeiwmmenen Initiativantrages — ein Budget sich
Aus Stadt und Land.
Gießen, 16. April 1909.
LU. Landesuniversität. Dem poliklinischen Assistenten an dec medizinischen Universitätsklinik, Dr. Hermann Hohlweg aus ftobürg, wurde die venia legendi für das Fach der inneren Medizin erteilt. Seine Habilitationsschrift trägt den Titel ,Zur funktionellen Leberdiagnosttk".
•• Vom Großherzoglichen Hofe. Gestern nachmittag 1 Uhr fand aus Anlaß der Abberufung des österreichisch-ungarischen Gesandten Exzellenz v. Callenberg im Weißen Saale des Darmstädter Residenzschlosses Tafel zu 26 Gedecken statt.
•• In Audienz empfangen wurde am Mittwoch von Sr. Kgl. Hoh. dem Großherzog u. a. der Professor Foermcs, Rektor der höh. Bürgerschule zu Lauterbach.
” Ordensverleihungen. Sc. König!. Hoh. der Groß Herzog haben verliehen die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großiiiütigen dem Atajor v. Hofmann, Bataillons-ftommanbcur im 1. Kurhessischen Infanterie-Regiment Nr. 81, seither im Leibgarde- Infanterie-Regiment (I. Großh. Hess) Nr. 115; das Ritter- kreuz 1. Klasse desselben Ordens dem Hauptmann z. D.
rer braver Mann, 15,b i)t Lehrstelle b.etifc in Gienen.
M.SbWboleu.W> ftsft. d. Giri;. Anz.^.- Lung fuchen: w::/ . 'UliM b. km. Ee, i?' 1, Hausmädchen, KÄ :n, üuiflj. u. gu>e^: . Ihinatiinufern. W ömcnbach, toi* V ..Hausmädchens«.^' stelle, geliia.z.Sb <' Zchmidt, Jteaen M W Mdchcn iiithi irung ein. ßcm. W« einem Perm. «k . sMmMgcrnd V. I liess., in den «Midi Srao iudjt Jtcfle - iltcriu o-i-wneM Tarne.
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