Nr. 138 Zweites Blatt
ISS. Jahrgang
Mittwoch, 16. Juni 1909
Erscheint vlgllch mit Ausnahme bei Sonntag!.
Die „Gießener FamMenblStter- werden dem .Anzeiger* Viermal wöchentlich betgelegt, dar „KreUblott für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die .Landwirtschaftlichen bett» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger fSr Oberhessen
FkotattonSbruck et! Vertag der VrühNch« UniverfttLtS»Buch- und GteinbrudeceL 8t Siege, Dießen.
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Redaktion: ^^112. Tei.-Adr^AnzeigerGießen»
SS
Deutscher Reichstag.
261. Sitzung, Dienstag, 15. Juni.
Am Tische des Bundesrats: v. Bethrnann-Hollweg, Frhr. v. Brandenstein, Graf Lerchenfeld, Dr. F i s ch er u. a.
Das HauS ist gut besetzt.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die erste Sitzung nach den Pftugstferien um 2% Uhr mit einem Nachrufe auf die während der verstorbenen Abgeordneten Schellhorn (Natl.), Schmidt- Hall- (yc. Vp.) und Goldstein (©03.). Das Haus ehrt ihr Andenken durch Erheben von den Sitzen.
Die mecklenburgische Verfassungs-Interpellation.
Auf der Tagesordnung steht die Int Freisinnigen und Nationallib
erpellation der
---- .. ationalliberalen, Dr. Pachte (Fr. Vg.), Linck (Natl.) und Reichsgraf von Bothmer (Fr. Vg.):
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, nachdem
1) tne in dem BundeSratsbeschlutz vom 26. Oktober 1875 ausge- sprachen« .Erwartung", es werde den Großherzoglich Mecklen- burgischen Regierungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden DLecllenburgischen Verfassung mit dem Mecklenburgischen Landtag zu vereinbaren" —
nicht in Erfüllung gegangen ist, mrd
2) die von dem Stellvertreter deS Herrn Reichskanzlers am 24. Januar 1905 zum Ausdruck gebrachte Annahme, es sei »ganz ausgeschlossen, daß die Mecklenburgischen Regierungen es aufgegeben haben sollten und die Mecklenburgischen Landstande es auf die Dauer ablehnen könnten, eine den modernen Anforderungen der Zeit entsprechende Verfassung in ihrem Lande herzustellen" —
U' wenigstens soweit die Mehrheit der Mcklenburgischen Ritterschaft in Frage kommt, als irrtümlich erwiesen hat?
Abg. Dr. Pachnicke (Fr. Vg.) begründet die Interpellation. ES ist dem mecklenburgischen Volke eine zeitgemäße Verfassung auch von der mecklenburgischen Regierung versprochen worden. Aber es ist bei dem Versprechen geblieben; denn der den Ständen vorgelegte Regierungsentwurf hält an dem alten reaktionären Grundsatz fest, daß die politische Befähigung am Portemonnaie zu erkennen ist. Der ganze Ent- Wurf war der Ritterschaft auf den Leib zugeschnitten, er war eine Sünde wider die Zukunft und brachte nur geringe Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Zustande. Aber selbst diesen Entwurf brachten die Ritter mit 291 gegen 65 Stimmen zu Fall. Sie wollen überhaupt keine Verfassungsänderung, sie wollen weiter herrschen und ihre Herrschaft mit niemandem teilen. Wo bleibt da die so oft betonte Bauernfreundlichkeit dieser Herren? Wo blieb der Bund der Landwirte? Für die ganze Frage gilt das Wort: Cherchez l’interet! Die Macht der Mehrheit macht sich wieder geltend, die rücksichtslose Ausnutzung der Macht, wie sie sich auch in der Finanzkommission gezeigt bat. (Lachen rechts und im Zentr.) Aber die Konstitution hat die ganze Welt erobert, sie wird auch vor Mecklenburg nicht stille stehen. (Zu- stimmung links.) Ohne eine zeitgemäße Verfassung ist Mecklen- bürg kern moderner einheitlicher Staat. Mecklen- bürg ist eine staatliche Dreiheit. Im Domanium herrscht der Großherzog absolut, im Ritterschaftlichen die Ritter, die mit dem Großherzog nur durch Privatvertrag verbunden sind, und die sich für ebenso „bon Gottes Gnaden" halten, wie der Großherzog, und dazu kommen noch die Städte. Das ritterschaftliche Recht kann käuflich erworben werden. Das höchste Recht, das Recht auf Gesetzgebung, kann man kaufen. Bei jeder Verkaufsanzeige eines ritterschaftlichen Gutes wird besonders auf das damit verbundene Mandat hingewiesen. Die bestehende Ständeversamm. lung untersteht noch dem alten guten Rechte. Man kennt keine Tagesordnung, keine Rednerliste. Jeder redet, wenn es ihm ankommt, oft mehrere Herren zu gleicher Zeit. Die Türkei hat ihre Verfassung, auch Persien ist so weit, nur Mecklenburg allein ist noch zurück. Dadurch wird die wirtschaftliche Fortentwicklung des Landes gehemmt, die Entwick- lungsmöglichkeiten werden nicht ausgenutzt. Die ganze Verwaltung ist voll Umständlichkeiten. Kein deutsches Land ist so dünn besetzt, wie Mecklenburg. Man würde sich einer Täuschung schuldig machen, wenn man behaupten wollte, daß die Not der Landwirt- schäft die Ursache sei. Nein, die Schuld liegt daran, daß der Bauer nicht Herr auf seiner Scholle ist, daß der Wildschaden ihm das Da- sein verbittert. Bahn frei! für die moderne Entwicklung. Die Schulverhältnisse sind elend. Eine in die Wege geleitete Reform scheiterte an dem Fels der ritterschaftlichen Selbst- Herrlichkeit. Auch die Herren auf der Rechten geben sicherlich int geheimen zu, daß kein Land auf die Dauer ohne Verfassung bestehen kann. Man meint aber, es handle sich um keine Reichs-, sondern um eine Landessache. Das ist unrichtig, das Reich hat das lebhafteste Interesse an der Frage. Auch der Bundesrat hat sich schon damit beschäftigt und sich also für zuständig erachtet. Der Reichstag hat das Recht, die Initiative zu einer Aenderung der mecklenburgischen Verfassung zu geben. Helfen bundesfreundliche Vorstellungen bei Mecklenburg nicht, dann muß ein Reichsgeseh kommen.
Staatssekretär von Bethmann-Hollweg:
Tie mecklenburgische Verfassungsfrage ist bereits so oft und so ausführlich im Reichstag erörtert worden, daß, wenn man von der Schilderung der gegenwärtigen mecklenburgischen Zustände absieht —und da§ werde ich selbstverständlich tun — neue Gedanken kaum mehr vorgebracht werden können. Daß die Verfassung Mecklenburgs fortgebildet wird, wünschen große Parteien des Hauses, und auch der Bundesrat hat seine Ansicht >n dieser Beziehung in dem bekannten Entschluß vom 26. Oktober 1875 festgesetzt. Wie bei dieser Gelegenheit, so hat auch heute wieder die Frage, in welcher Form dieses Ziel zu erreichen sei, eine besondere Rolle gespielt. Der Herr Vorredner legte ersieht- lich großes Getoicht darauf, von seinem Standpunkt aus darzulegen, daß vermittelst der sogenannten Kompetenzkompetenz das Reich jederzeit in der Lage sei, eine Aenderung der Verfassung vorzunchmen. Rein wissenschaftlich, juristisch mag es nicht ohne Interesse sein, das Für und Wider in dieser Frage zu erörtern. Aber ich darf cs mir versagen, auf die Einzelheiten dieser Seite der Angelegenheit einzugehcit, einmal, weil die Reichsregierung wiederholt ihre Stellung zu dieser Frage hier ausgesprochen hat, vor allem aber deswegen, weil im Vordergründe doch die politische Frage steht, ob das Reich sich entschließen würde, seine Machtsphäre gegenüber dem inneren Versa s s u n g s r e ch t der Einzelstaaten anders abzugrenzen, als es in der Verfassung vorgesehen ist — wobei dahingestellt sein kann, tvelcher Weg dabei zu beschreiten wäre. Eine derartige grundlegende Aenderung unseres Verfassungsrechtes vorzunehmen, liegt nicht in der Absicht der verbündeten Regierungen. Tas hindert aber die verbündeten Regierungen nicht, gegenüber den Vorgängen, die sich gegenwärtig und seit mehr als Jahresfrist in
Mecklenburg abspielen, an der Erwartung festzuhalten, die in dem Entschluß von 1875 ausgesprochen ist. (Großes Gelächter links.) Die verbündeten Regierungen wissen sich hierin eins mit den großherzoglich mecklenburgischen Regierungen, welche ihrerseits den festen Willen bekundet haben, die Verfassung in beiden Bundesstaaten auszubauen, und sich dadurch nicht Haven beirren lassen, daß sie auf Widerstände gefloßen sind, die sie bisher nicht haben überwinden können. Einem endgültigen Scheitern der mecklenburgischen Verfassungsbewegung kann der bisherige Verlauf in keiner Weise gleichgestellt werden. (Erneutes Gelächter links.) Die Entschiedenheit, mit der die Regierungen die Frage ausgenommen haben, und die Entschlossenheit, mit der sie daran festhalten, zeigt, daß sie die begründete Hoffnung hegen zu dürfen glauben (schallendes Gelächter links), eine Fortbildung der Verfassung mit dem Landtage zu vereinbaren. Gerade der gegenwärtige Augenblick bietet deshalb auch den verbündeten Re. gicrungen keinen besonderen Anlaß, an der Erfüllung ihrer Er. Wartung zu zweifeln, wobei sie den Wunsch haben, daß eS der Großherzoglichen Regierung gelingen möge, die langumstrittene ;s.rage m naher Zeit zum Abschluß zu bringen. (LauteS Gelachter links.)
Mecklenburgischer BundeSratSbevollmächtigter, außerordentlicher Gesandter Frhr. v. Brandenstein
verliest folgende Erklärung:
Die Mecklenburgischen Regierungen halten eine Abänderung oer bestehenden Landesverfassung, welche neben Angehörigen der bisherigen Stande auch durch Wahl von Vertretern der gesamten Bevölkerung eine Beteiligung an den mecklenburgischen Staats- angelegenbeiten, insbesondere an der Gesetzgebung und der Feststellung des, Haushaltsplanes ermöglicht, für ein dringendes Bedürfnis. Sie haben deshalb den Ständen auf dem außerordentlichen Landtage einen ihrer Auffassung entsprechenden Verfassungs- entwurf borgelegt. Eine Einigung über diesen Entwurf ist freilich bisher noch nicht erzielt worden. Der eine Stand, die Landschaft, hat zugestimmt, der andere Stand, die Ritterschaft, abgelehnt. So bedauerlich dies borläufige Ergebnis ist, so kann es doch bei der schwerwiegenden, tief in die alten überkommenen, eingewurzelten Verhältnisse des Landes eingreifenden Gestaltung des Reform- Werkes und bei der unter den Parteien weit auseinandergehenden Beurteilung der Regierungsvorlage als ein endgültiges Scheitern der Verhandlungen nicht angesehen werden. Die Großherzoglichen Regierungen wollen daher das Vertrauen nicht aufgeben, daß auch dw Ritterschaft in rechter Würdigung der auf die Verfassungs- anderung hindrängenden und das Wohl des ganzen Landes be- rührenden Verhältnisse sich nicht dauernd der Einsicht auf eine Reform verschließen kann. Von der Auffassung geleitet, daß für die ruhige Fortentwicklung des Landes die Durchführung der Reform aus eigener Kraft und im Einvernehmen mit der der- zeitigen Regierung auf das dringendste erwünscht ist, halten beide Regierungen sich für verpflichtet, keinen Weg unversucht zu lassen, um zu einer Einigung zu gelangen. Sie haben daher von neuem Verhandlungen mit den Ständen eingeleitet. Die Großherzoglichen Regierungen sind fest entschlossen, das in Angriff genommene Reformwerk fortzusehen und es zu einem dem Wohle des Landes entsprechenden Ergebnis durchzusühren.
Auf Antrag Dr. Wiemer (Fr. Vp.) wird die Besprechung der Interpellation beschlossen.
Abg. von Normann (Kons.)
verliest folgende Erklärung:
Im Namen meiner politischen Freunde habe ich zu erklären, daß wir an unserem Grundsätze, nach welchem Verfassungsange- legenheiten der Bundesstaaten allein von diesen selbst zu regeln sind und nicht den gesetzgeberischen Faktoren des Reiches unterstehen, nach wie vor festhalten. Sonach erblicken wir in der Einbringung der vorliegenden Interpellation eine die Zuständigkeit des Reichstags überschreitende, im Resultat dem Herrn Reichskanzler eine Verletzung der versa ssungsmäßi. gen Rechte der Einzel st aalen zumulende Maßnahme, deren Verhandlung wir für .unzulässig hallen. (Beifall rechts, Lachen und Heiterkeit links.)
Abg. von Oertzen (Rp.):
Auch ich habe namens meiner politischen Freunde zu erklären, (Schallende Heiterkeit bei der Linken), wenn Sie darüber lachen, so kann ich nichts dafür, aber das ändert unsere Auffassung nicht, also wir sind der Ansicht, daß das Reich nach der Reichsverfassung nicht berechtigt ist, in die Verfassung der Einzelstaaten gesetzgeberisch einzugreifen. Wollte man dem Reiche ein solches Recht einräumen, so würde das Reich auf- hören, ein Bundesstaat zu fein und den Charakter eines Einzel, staates annehmen. Fürst Bismarck, der große Gründer des deutschen Reiches, hat diesen Standpunkt stets vertreten. Die Einschlagung des gegenteiligen Weges würde die Schöpfung des Deutschen Reiches in seinen Fundamenten erschüttern. Bei der Gründung des Deutschen Reiches hat jeder Bundesstaat große Opfer an seiner Selbständigkeit und an seiner Souveränität im Interesse des großen Vaterlandes gebracht. Diese Souveränitätsrechte sind aber nur insoweit auf das Reich übergegangen, als die Reichsverfassung dies ausdrücklich ausspricht. Die ReichSver- fassung hat aber nicht dem Reich das Recht übertragen, die Ver. fassung der Einzelstaalen von sich aus zu regeln. Die Inter. Pellation stehl trotz ihrer vorsichtigen Form im Widerspruch mit den verfassungsmäßigen und tm Interesse der Einigkeit und Erhaltung der Einzelstaalen, sowie auch des ganzen Deutschen Reiches notwendig zu beachtenden Grundsätzen. Wir können uns daher nicht auf eine sachliche Debatte über di« hier angeregte Frage einlassen. (Lachen und Heiterkeit links.)
Vizepräsident Dr. Paasche erteilt dem Abg. Linck (Natl.) das Wort und bemerkt: Ich mochte aber die folgenden Redner bitten, sich doch an die Bestimmung der Geschäftsordnung zu halten, wonach nur Abgeordnete, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind,, das Recht haben, ihre Rede zu verlesen. (Heiterkeit links, große Un- ruhe rechts.)
Abg. von Oertzen (Rp.):
Zur Geschäftsordnung!
Vizepräsident Dr. Paaschc:
Ich habe bereits dem Abg. Linck das Wort erteilt, ich kann Ihnen das Wort zur Geschäftsordnung jetzt nicht geben. —
Durch diese Worte wird die Unruhe auf der Rechten außerordentlich gesteigert. Von mehreren Abgeordneten wird dem Präsidenten zugerufen: Unerhört! Eine unerhörte Beleidigung! Ein Abgeordneter ruft: Das ist ja Bosheit! Die Abgeordneten der Rechten haben sich sämtlich von ihren Plätzen erhoben. In der allgemeinen Erregung gehen die Worte des Abg. Linck lautlos unter-
Vizepräsident Dr. Paaschs wendet sich zur Rechten: ES ist keine Bosheit, und das find keine unerhörten Beleidigungen. Ich habe einfach auf einen Paragraphen der Geschäftsordnung aufmerksam gemacht. Der Herr Abgeordnete von Oertzen hat nicht etwa eine Erklärung seiner Partei verlesen (lebhafter Widerspruch rechts), er hat nicht gesagt, daß er im Namen seiner Partei eine Erklärung verlesen will. (Lebhafter Widerspruch, erneute große Unruhe.) Wenn Sie glauben, im Recht zu fein, so gebe ich Ihnen anheim, von dem geschäftsordnungSmäßigen Mittel der Beschwerde Gebrauch zu machen.
Abg. Linck (Natl.) spricht unter fortgesetzter allseitiger Unruhe und kann sich auch im weiteren Verlaufe nicht verständlich machen.
Zwischen verschiedenen Abgeordneten der Linken und der Rechten wird lebhaft verhandelt, ebenso finden Besprechungen einzelner Abgeordneter mit Dr. Paasche statt. Vizepräsident Dr. Paa sche läßt sich daS Stenogramm der Rede des Abg. von Oertzen kommen.
Abg. Linck (Natl.) spricht im Sinne der Interpellation und erklärt, er wolle eine Skizze der tatsächlichen Zustände in Mecklenburg mit ihrem dunk- len Hintergründe geben. Er führt weiter aus: Es ist unglaublich, daß eine solche Herrschaft, wie sie jetzt in Mecklenburg zu finden ist. Überhaupt noch bestehen rann. Die Reick-regierung hat ein dringendes Interesse daran, daß es in Mecklenburg zu anderen Zustanden kommt, ja, sie hat die Pflicht, für andere .Zustände zu sorgen, sonst macht sie sich mitschuldig. DaS Reich ist auch staatsrechtlich befugt, hier einzugreifen. Möge daS Reich von dieser Befugnis Gebrauch machen. Freilich soll man nicht leichtfertig von Reichs wegen in einzelstaalliche Verhältnisse eingreifen. Aber ausnahmsweise Verhältnisse erfordern eine ausnahmsweise Behandlung. Die communis opinio geht dahin, daß die Verhältnisse in Mecklenburg unhaltbar sind. In Mecklenburg handelt es sich um eine Anomalie. Dort ist die Reaktion in Permanenz erklärt. Die konservativen Her- ren mögen hier den mecklenburgischen Landesherren beistehen. DaS ist doch echt konservativ. Auch das Zentrum kann hier in dieser Frage feine so oft betonte Neigung für konstitutionelle Verhältnisse betätigen. (Beifall links.)
Mecklenburgischer Bundesbevollmächtigter außerordentlicher Gesandter Freiherr v. Brandenstein:
Meine vorhin verlesene Erklärung wird Ihnen den Willen der mecklenburgischen Regierung ausreichend kundgelan haben, so daß ich weitere Darlegungen nicht zu machen brauche. Nur muß ich die Ausführungen des Vorredners als Uebertreibungen hinstellen. Auch der Abg. Pachnicke hat die Schulverhältnisse in Mecklenburg viel zu schwarz gemalt. Ich war früher in Preußen Verwaltungsbeamter und konnte auch dort praktische Erfahrungen sammeln. Nach meinen vergleichenden Beobachtungen kann ich aber sagen, daß die Verhältnisse bei uns nennenswert nicht anders sind, wie in gleichartigen Bundesstaaten. (Große Heiterkeit und Hört! Hört! links.) Sie würden sich darüber wundern, wie gut oft bei uns die Schulausbildung ist, nicht nur in städtischen Schulen, sondern auch in ritterschaftlichen und Do- minialschulen. Ich habe bei uns einen Stamm hervorragender ausgezeichneter Lehrer kennen gelernt, der so Tüchtiges leistet, daß ich nur wünschen kann, daß es in ganz Deutschland ebenso ist. (Lebh. Beifall rechts.) Der Abg. Pachnicke hat auch 6c- mangelt, daß der Kleingrundbesitz bei uns nicht genügend vertreten sei. Wir treiben dabei eine innere Kolonisation, die der grotzc Staat Preußen mit größtem Interesse verfolgt und nach vielen Richtungen hin beachtenswert und nachahmenswert gefunden hat.
Vizepräsident Dr. Paaschc:
Ich muß auf die vorige Angelegenheit mit ein paar Worten zurückkoininen. Es ist bisher immer üblich gewesen, daß Erklärungen, die namens einer Partei abgegeben werden, auch verlesen werden. Ich habe daher Herrn von Normann, der erklärt hat, daß er namens seiner Partei folgende Erklärung abzugeben habe, in keiner Weise unterbrochen. Ich habe auch Herrn von Oertzen ruhig aussprechen lassen. Aber nachher, nachdem er seine etwas längere Rede — ich habe sie nur als eine Rede aufgefaßt — zu Ende geführt hatte, habe ich wörtlich nach dem Steno, gramm gesagt: „Ich möchte aber nunmehr die Herren bitten, die der deutschen Sprache genügend mächtig sind, nicht weiter Reden zu verlesen." Ter Ausdruck war scherzhaft gemeint. Ich habe bann noch hinzugefügt: „Ich brauche diese Worte, weil sie sich in der Geschäftsordnung befinden. Es handelt sich hier aber nicht um eine Erklärung, sondern um eine Rede." Der Anfang der Rede des Abg. von Oertzen lautet: „Auch ich habe namens meiner politischen Freunde zu erklären." Dann kam große Heiterkeit infolge eines Zwischenrufs des Abg. Ledebour, wie mir gesagt wurde, und dann fuhr der Abg. von Oertzen fort: „Durch das wenige, was ich gesagt habe . . . also wir sind der Ansicht . . ." Er hat in keiner Weise gesagt: „Ich habe namens meiner Partei folgende Erklärung abzugeben." Er mag die Absicht gehabt haben, ich habe es nicht so aufgefaßt. Er hat meiner Ansicht nach eine Rede gehalten. Ich habe auch nicht etwa, um irgendwie zu monieren, gesagt: „Ich bitte die Herren, nun keine längeren Reden mehr zu verlesen." Wenn Herr von Oertzen sich durch meine Bemerkung verletzt gefühlt haben sollte, so bedauere ich das. Das war nicht meine Absicht. (Beifall rechts. Auch Abg. v. Oertzen gibt seiner Befriedigung durch einen Beifallsruf Ausdruck.).
Abg. Frohmc (Soz.):
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Reichstag in dieser Frage kompetent ist. Die Verfassung selbst ist der beste Beweis dafür. Es muß dahin gewirkt werden, daß in allen Bundesstaaten des Deutschen Reiches die Freiheit des Volkes ge- währleistet wird, damit es sich weiter entwickeln kann. ES bedarf in Mecklenburg des Eingriffes des Reiches, damit die dort herrschen- den kulturwidrigen Zustände ein Ende finden. Der Redner führt diesen Standpunkt weiter aus.
Abg. v. Treuenfels (Kons.)l weist die Vorwürfe gegen die mecklenburgische Ritterschaft zurück. Die Interpellation ist nur eingebracht worden, um den Agitations- muhlen neues Wasser zuzuführen. Sie ist ein agitatorisches Machwerk. Wir wollen eine Verfassungsänderung, aber sie muß innerhalb der Landesgrenzen vollzogen werden. Tas Reich bat damit nichts zu tun. Preußen läßt sich ja auch nicht in feine -Gelegenheiten brenn eben. Die ganze Interpellation ist nur et_n, Mätzchen, durch das die Sache keinen Zoll vorwärts oder rückwärts gebracht wird.
K»rr ?a rWicM btc Besprechung. Die Inter- pellation ist erledigt. v
Mittwoch 2 Uhr: Die neuen B e s itz st e u e r v o r l a g e n der Regierung. u
Schluß nach 6% Uhr.


