Ausgabe 
15.6.1909 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt

158. Jahrgang

Dienstag 15, Juni 1909

lich lEnc

Steue,

»Inen

BezuffSprel): monatlich 75 Ps., viertel­jährlich Rck. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk.2.viertel- jährl. ausschl. Besteüg. Zeilenpreis: lokal 15Pft auswärts 20 Pfennig.

Verantwortlich für den politifchen Teil: E. Anderson; f. Feuille­ton und .Vermischtes" K. Neurath; für.Stadt u. Land" undGerichts-

Pslitische Tagesschau.

Ter Kaiser und die englischen Geistlichen.

tMottion, Srveditisn « vr«cker«i: Schvlftratz« 7. !:

9kr. 137

Der Gießener Anz erscheint täglich, ConntagS. - Beilfigen viermal wöchentlich Gieh»ner§amili<nblatter; zweimal möchenll.Lreir- blattsürdenrlreisGiehen (T lenstag und Freitag); zweimal monatl. Land­wirtschaftliche Zeitfragen Fernsprech - Anschlüsse: für die Redaktion 112, Verlag u. Expedition 51 Adresse für Depeschen:

Anzeiger Gießen.

zelnen Erscheinungsformen indirekt im Anschluß an verschiedene wirtschaftliche Vorgänge, die ihn im Verkehr in Erscheinung treten lassen, steuerlich Ku erfassen, und zwar den Besitz an Immobilien und Mobilien durch Stenerabgabe auf die 'Feuerversicherungs- Quittungen, den reinen Kapitalbesitz durch eine Erhöhung des Effektenstempels. Allerdings ist es hierbei nicht im gleichen Matze wie bei einer allgemeinen Besitzsteuer ausführbar, die wirtschaft­liche Lage des Einzelnen, insbesondere eine dem Besitz gegen- überstel-ende Verschuldung zu berücksichtigen. Umsomehr müssen wenigstens alle Steuervorschläge ausscheiden, die nicht nur den Vermögensbesitz, sondern auch die Vermögensbildung treffen und daher hemmend und störend in die Entwickelung des Wirtschafts­lebens eingreisen. Die anstelle der Besteuerung der Inserate und der elektrischen Kraft von der Finanzkommission in Aussicht genommenen Maßregeln, der Kohlenausführzoll und die Mühlen Umsatzsteuer, sind aus ben wiederholt insbesondere am 5. und 6. Juni dargelegten Gründen abzulehnen. Es mutz vielmehr Deckung geschossen werden durch Verkehrssteuern und zwar durch eine Stempelabgabe beim Eigentumswechsel von Grundstücken, durch eine Erhöhung des Wechselstempels und durch Einführung eines Scheckstempels.

lieber den Inhalt der einzelnen in Vorschlag gebrachten Ersatz­steuern ist kurz folgendes mitzuteilen: Für die Form der Nachlatz­steuer sprechen zwar vom finanziellen Standpunkt aus einer Reihe gewichtiger Gründe: die Möglichkeit, mit niedrigeren Prozentsätzen anzüfangen und doch ansehnliche Erträge zu erzielen, weil die Steuer sich auf die breitere Gesamtmasse ausbaut, ferner der Umstand, das; die Wehrsteuer sich finanztechnisch nur mit der Nach­laßsteuer zweckmäßig verbinden läßt. Indessen sind die zugunsten gerade dieser Steuerreform geltend zu machenden Gründe für die verbündeten Regierungen nicht von solcher Bedeutung, daß diese nicht auch zu dem Ausbau der Erbanfallsteuer auf Ehe­gatten und Kinder bereit waren. Daneben soll der neue Entwurf einer Reihe von Einwendungen Rechnung tragen, die in den Debatten der letzten Rionate gegen die vorgeschlagene Erbschafts­besteuerung erhobene Befürchtung, daß die Steuer eine für die nächsten Angehörigen nicht leicht zu ertragendes Eindringen der Steuerbehörde in die Familienverhältnissc zur Folge haben könne, richtet sich vornehmlich gegen den Zwang zu einer Offenlegung des Mobiliarvcrmögens und gegen die Notwendigkeit einer Wert- abschätzung von Gegenständen, die man bisher nicht nach dem Bcrkaufswert zu betrachten gewohnt war. Denn hinsichtlich "des übrigen Vermögens kann auch bei der Erbschaftssteuer von einem tieferen Eindringen in die Vermögensverhältnisse der Familie, als dies etwa bei der Einkommen- und Vermögenssteuer der Fall ist, die Rede nicht sein. Jener Besorgnis wird daher der Boden entzogen, wenn man bei der Besteuerung des Gatten- nnb Kindes- erbes den Mobiliarbesitz, soweit er nicht in Kapitalien, insbesondere in Wertpapieren bestehen, aus der Besteuerung ausscheidet. Das

Deutsches Reich.

Beidem Empfange deraußerordentlichen tür­kischen Gesandtschaft nahm der Kaiser ein Handschreiben des Sultans entgegen.

I m Bundesrat wurde den Gesetzentwürfen wegen Aende- rung des Erbschastssteuergesetzes, des Reichsstempelgesetzes und des Wechselstempelgesetzes zugestimmt.

Die Dortmunder C

Aus Sfafct und Land.

Gießen, 15. Juni 1909.

" Erledigte Lehrerstellen. Erledigt ist die mit einem eoangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Ge- meindeschule zu Einartshausen, Kreis Schotten. Mit der Stelle ist Organisten- und Vorleserdienst verbunden.

** Aus dem Militärwochenblatt. Nachweisung der onm Sanrtatskorps eingetretenen Veränderungen Mit Wahrnehrmurg einer offenen Assist.-Arztstelle beauftragt: Am & ' einjährig-freiwilliger Arzt beim Jüf-

Regt. Kaffer Wilhelm (2. Groß. Hess.) Nr. 116, unter Ernen­nung zum Unterarzt des Friedensstandes und Versetzung zum 1. Nassau. Inf.-Regt. Nr. 71. a

** Jugendfürsorge. Auf Einladung der Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Frauenoereins wird Frau Professor Krüger au§ Bonn über Jugendfürsorge sprechen. Durch Frau Krüger, die selber auf diesem Gebiete organisatorisch gewirkt hat, soll ein Einblick in die praktische Tätigkeit der Jugendfürsorge gegeben werden. Der Vortrag findet Mitt- woch abend 8l/< Uhr im kleinen Saale von Steins Garten statt. Der Eintritt ist frei. Gäste beiderlei Geschlechts sind willkommen.

ietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gberhefsen

! Gäste vom vorigen Jahre zn erneuern. Sie seien im Jn- I tereffe des Friedens gekommen und überzeugt davon, daß !die Zufirnrmenkünfte der kirchlichen Vertreter der beiden, durch die Baude des Blutes und der Geschichte ihres Geistes- und Glaubenslebens so eng verbundenen Nationen nur die erfreulichsten Ergebnisse zeitigen können. Ter Kaiser hielt sodann in englischer Sprache folgende Ansprache:Meine Herren! Es bereitet mir ein wirkliches Vergnügen, Sie heute zu empfangen als die Vertreter der englischen christ- lick)en Kirchen und ich hoffe aufrichtig, daß Sie alle mit 30tem Besuch in Deutschland zufrieden sein werden. Sie sind gekommen, um den Besuch zu erwidern, der im ver­flossenen Jahre von den Vertretern der deutschen christlichen Kirchen Ugland abgeplattet wurde. Ich habe Gelegenheit gehabt, eine Anzahl deutscher Geistlicher zu sprechen, und bin erfreut. Ihnen Mitteilen zu können, daß sie von ihrem Besuche sehr befriedigt gewesen sind und nicht genug sagen konnten zum Lobe ber großen Gastfreundschaft und der wahr­haft christlichen Bruderliebe, mit der sie in Ihrem Lande empfangen wurden. Ich bin sicher, daß Sie unser Volk nicht weniger gastfreundlich finden werden, und ich hoffe, daß Sie von Ihrem Besuch bei uns dis zu Ende befriebigt sein werben. Ich gebe mich der Zuversicht hin, daß dieser Besuch wie der rm verflossenen Jahre dazu dienen wird, die gute Gesinnung zwischen den beiden verwandten 92ationeu zu fördern. Ick) freue mich sehr, meine Herren, daß ich das Vergnügen gehabt habe. Sie zu empfangen."

, Unter Itarfer Beteiligung, 67 Personen, unter­

nahm am eonntag der V. H. C. Gießen seine dritte diesjährige Veremswanberung nach dem schönen Lahntal. Von Villmar aus begann der Marsch, vorbei an bedeutenden Marmorwerken üb? bie Bodensteiner Letz, einem mächtigen, weil in die Lahn tarfbrnnjenton «zelsen, aus dem das Denkmal König Konrads I tebt. Von dem Felsen genotz man einen prächtigen Rückblick ach Vftlmar, wahrend man, mit ben Blicken den Windungen der Lahn solgend, vor nm das alte Runkel mit seinem das enge Tal über- ^nbQbtL gegenüberliegende Burg Schadeck liegen ,Dem Lame der Lahn folgend, erreichte man alsbald Runkel, mo|i(b>t nach hirjer ^"-uhstücksrast die groß angelegte Feste die ^UeMwpe noch^bewohnt ist, besichtigt wurde und die wiedchmm "SSr in das Lahntal gewährte. Ein Abstecher zu

Annahme von Anzeigen _ __

bis oon5:togsnu9mi'if) Na«ations»ruck und Verlag der vrühl'schen Uttio.Bud) und SteinöriKteref R. £any.

Ter Kaiser hat gestern nachmittag im Neuen Palais dre englischen Geistlichen empfangen. Zugegen waren die Kaiserin und die Prinzessin Viktoria Luise und Staars- fetretär v. Schoen. Bei dem Empfang der englischen Geist­lichen durch den Kaiser hielt der englische Botschafter Sir William E. Goschen eine Ansprache, in der er die Geist- "chen als die Vertreter aller Gruppen der christlichen Kirchen

10 000 Mk. beginnen soll. Im übrigen sind alle Vergünstigungen I der früheren Erbschaftssteuer-Novelle zu gunften des ländlichen Grundbesitzes wiederholt. Der Mehrertrag der erweiterten Erb-1 sckwftssteuer ist auf 68 Millionen zu veranschlagen, wovon nach Abzug eines Anteils an die Bundesstaaten für das Reich ein Ertrag I von 55 Millionen erwartet wird.

Der Gesetzentwurf betr. Aenderung des Erb- schastssteuergesetzes

licht u. a. einen neuen § 9a vor: Die Erbschaftssteuer betragtI cms vom Hundert; 1. für Ehegatten, sofern gemeinschaftliche I Mkömmlinge nicht vorhanden sind; ~2. für eheliche Kinder und I solche Kinder, welchen die rechtliche Stelle ehelicher Kinder zu- fommt, jedoch mit Ausschluß an Kind es statt angenommener Kinder, Wwie für eingekindsckwftete Kinder; 3. für uneheliche Kinder aus I dem Vejrmögen der Mutter ober mütterlichen Voreltern; 4. für I Abkömmlinge bet unter 2 unb 3 bezeichneten Kinber. Ter Steuer-1 Umsatz von eins vom Hundert erhöht sich, wenn der Wert des I steuerpflichtigen Erwerbs 30 000 Mark übersteigt, auf 1,25 Proz., bei 50 000 Mark auf 1,50 Proz., bei 75 000 Mark auf 1,75 Proz., I bei 100 000 Mark auf 2 Proz., bei 150 000 Mark auf 2,25 Proz., bei 200 000 Mark auf 2,50 Proz., bei 300 000 Mark auf 2,75 Proz., bei 400 000 Mark auf 3 Proz., bei' 500 000 Mark auf 3,25 Proz., bei 600 000 Mark auf 3,50 Proz. und bei 750 000 Mark aus I 4 Proz.

uckche Wech'el, die länger als drei Monate laufen, erhöht werden, und zwar im ersten Jahre für je einen Monat und dann für je fernere sechs Monate der Laufzeit um eine wettere Abgabe in vöhe des bisherigen Stempels. Dabei handelt es sich zu einem wesentlichen Teile um Kauttons- und Avalwechsel, die in weiterem Umfange als Sicherheitsleistung verwendet werden. Bei der­artigen Wechseln kommen hauptsächlich kapitalkräftige Kreise in gekracht. Dagegen soll der Wechsel, der dem Zahlungsausgleich ment, durch die Beschränkung auf langfristige Wechsel im wesent­lichen von einer Steuererhöhung verschont bleiben.

Die Schecks unterliegen fast in allen Staaten einer Stempel­abgabe. Bisher hat man in Deutschland von einer Heranziehung zur Stempelabgabe Abstand genommen, da der Scheckverkehr ttotz 'einer erfreulichen Entwicklung beim Mangel eines Scheckgefetzes bet weitem noch nicht diejenige Ausdehnung erlangt habe, die seiner, volkswirtschaftlichen Bedeutung entspreche. Inzwischen ist das Scheckgesetz in Kraft getreten und sein Einfluß auf die Hebung des Verkehrs ist deutlich erkennbar. Es erscheint danach die Erwartung gerechtfertigt, daß der Scheckverkehr die Auferlegung eures geringen festen Stempels von 10 Pfennig ohne Schaden! für lerne wettere Entwicklung schon jetzt zu tragen in der Sage ist , ~ Wenn die verbündeten ^Regierungen somit den erhobenen Be­denken gegen mehrere der ursprünglich vorgeschlagenen Entwürfe durch das Einbringen der sogenannten Ersatzvorschläge entgegen­kommen, tun sie dies in der Erwartung, daß es nunmehr gelingen wird, zwischen dem Reichstag und Bundesrat eine Uebcreinstrm- mung zu erzielen, die die Finanzreform zum baldigen auten Ende führt.

D i e Steuer auf Feuerversicherungspolizen.

Tie Versicherung gegen Feuersgefahr bietet einen ganz zu verlässigen Anhalt für ben Vermögensstanb des einzelnen. Durch Freilasiung ber kleineren Versicherungswerte unter 5000 Mk. kann auf bas geringere Maß von Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werben. Die durch bas eigene Interesse des Versicherungsnehmers gebotene Richtigkeit der Selbsteinschätzung macht eine Wertfeststel lung ber Steuerbehörden entbehrlich. Damit ist bie Veranlagung außerordentlich einfach, bei bent hohen Staube bes Versicherungs- wesens in Deutschlanb ist eine Gewähr geboten, baß berjenige Teil bes Nationalvermögens, ber für bie Versicherung gegen Feuersgefahr überhaupt in Bettacht kommt, im weitesten Umfange auch steuerlich erfaßt wirb. Als Nr. 11 des Reichsstempeltarifs wird eine Stempelabgabe von Quittungen über gezahlte Versiche rungsprämien vorgeschlagen, bie in ber Höhe von jährlich ein _ .

Viertel vom Äausend ber Versicherungssumme erhoben, ein Steuer I Die Dortmunder Stadtverordnetenverfamm- auffommen von etwa 35 Millionen Mark erwarten läßt. Der I l st n g wählte den Oberbürgermeister Geheimrat Tr. Schmie-- vorgeschlagenc Steuersatz läßt eine Einschränkung ber Versiche- Id in g, besten zweite Wahlperiobe im Oktober 1910 abläuft, ein- rungsnahme nicht befürchten. I stimmig zum ersten Bürgermeister ber ' ©taot Dortmund auf

Der Effektenstempel. I Lebenszeit.

.Ter durch bie vorbezeichnete Abgabe nicht erfaßte in Wert-1 Der neue Hansa - B und beabsichtigt, wie die B. Z. vapieren bestehende Kapitalbesitz soll durch nochmalige Erhöhung I y°n unterrichteter Seite erfährt, den Ausbau seiner Organisation des Effektenstempels (Nr. 1 bis 3 des Tarifs zum Reichsstempel' | ungesäumt in die Hand zu nehmen. Der erste Schritt ba;u ist die stesetz' belastet werden. Bei mehrfachen und erheblichen früheren I stonstttuierung eines Ausschusses, in dem nach Möglichkeit Ber- Steigerungen unb, ben sehr beträchtlichen landesgesetzlichen Ab-1 srcter aller der vettchiedenen großen Handels- und Jndustne- gaben kann sich diese Erhöhung allerdings nur in mäßigen Grenzen I Verbände Sitz und Stimme erhalten sollen. Die Verhandlungen ö'wegcn. Bei ausländischen Wertpapieren scheint schon jetzt die I hierüber find bereits im Gange und man hofft, daß er sich vielleicht Grenze nahezu erreicht zu fein. Es sollen in Zukunst entrichtet | 'don nächste oder doch übernächste Woche konstituieren und gleich­werden : von inländischen Aktien 2' _> Prozent: von ausländischen | Zeitig dann die weiteren Schrttte zur Regelung ber inneren Ber- 3 Prozent: von Kuxen 3 Mark; von Einzahlungen auf solche I waltung beschließen kann.

2'/- .Proz.; von inländischen privaten, Renten- und Schuldver I - - --------------- . _ .. l

mrcibungen, sowie solchen ausländischer Staaten und öffentlicher I

u'ro- 1 Vroz.: von sonstigen ausländischen Obligationen I Volkstum nlt«' in <>*(;.« m

etiM 10 ^7».ÄÄ0&ilien I 'LMNE Ti- schreibt, sie könne »er.

Innerhalb^der Ver/ebrsstenern^empsabl^i^ei'nerfeitS den niL "nrüLL W'

GniÄMcks-, endererseits den Geldverkehr bernnzuriehen. Tie Die Reciicrnna der Bereininten s

einer mäßigen Abgabe von Grundstücksüberttagungen den Wert- °ntaQ boimittag Uhr gestorben.

zuwachs immerhin in etwas auch ben finanziellen Bebürsnissen bee Reiches dienstbar machen. Der von der Beurkundung der Eigenttlmsübertragung zu erhebende Wertstempel mit einem Steuer­

satz von V3 vom Hundert soll als Nummer 12 des Reichsstempel-1 91 u 8' Pi Ann nn (Sc e-nf

tarife eingefügt werden und 20 Millionen Mark erbringen. L , . ö)nf.u nQ Hoh. der Gro ß herz 0 g

Wechsel-und Scheckstempel. MQt dem Bürgermeister Johannes Bock zu Stangenrod das

Als Verkehrssteuern, die an den Geldumsatz anknüpfen, werden I Allgemeine Ehrenzeichen mit der InschriftFür langjährige die Erhöhung des Stempels für gewisse Wechsel und ein Scheck-»treu« Dienste" am Bande des Verdienstordens Vbilivvs des stempel vorgeschlagen werden, gleichfalls mit einem Ertrage von I Großmütiaen verlieben insgesamt 20 Millionen Mark. Der Wechselstempel soll nur für 1 rk k

wlche Wechwl, die länger als drei Monate laufen, erhöht werden I _ Uebertragen wurde u. a. dem Lehrer Johann

....^... - ~ ' - - 'Hoch zu Großen-Linden eine Lehrerstelle zu Egelsbach, dem

Schulamtsaspiranten Leo Janke aus Könitz (Preußen) die kath. Lehrerstelle zu Engelthal.

betreutet zwar einen nicht ganz unwesentlichen Einnahmeaussall, doch wird dieses Opfer gebracht werden können in ber Erwartung, daß ber Steuer baburrf) bas Gehässige genommen wirb, loas sie für weite Kreise noch gehabt haben mag. Em weiteres sehr er­hebliches Entgegeilkommen gegen vielfach geäußerte Wünsck)e. be­deutet die Freilassimg des Gattenerbes in beerbter Ehe. Schon der Nachlaßsteuerentwurf enthielt bic Bestimmung, baß, wenn ber Nachlaß an gemeinschaftliche Abkömnckinge ans der El)e mit beni verstorbenen Ehegatten des Erblassers fällt, auf die Nachlaßsteuer der vom letztverftorbenen Ehegatten seinerzett entrichtete Betrag in Anrechnung gebracht wird. Der Entwurf erkannte damit den Grundsatz an, daß die Steuer in solchen Fällen nur einmal zu entrichten sein soll. Der neue Entwurf geht hier noch einen schritt weiter und entkräftet so ben Einwand, daß bie Steuer m dem Fall unbillig sei, wo die Eheftau dasjenige, was ber Nann hinterläßt, hat mitenoerben und erhalten helfen. Ferner soll >ie Steuer nicht erhoben werden, wenn der Ernährer der Familie m FVlde gefallen ist. Es ist endlich immer betont worden, daß >ic Erbschaftssteuer deshalb ungerecht wirke, weil sich ihr das nobile Kapital viel leichter entziehen könne als das Grundvei nögen, unb baß bie Leichtigkeit, unter Lebenden, bewegliches iSermögcn unberechtigt zu übertragen, naturgemäß in den engsten ' /amilienverhältnissen besonders groß sei. Man farm es dahin­gestellt sein lassen, wieweit eine solche Befürchtung gerechtfertigt st, wird aber jedes Mittel willkommen heißen müssen, das einer unrichtigen, unvollständigen Angabe des Nachlaßvermögens ent «egenzmvirken geeignet ist. 'Der Entwurf sieht das Recht des a:rbsck>astssteueramtes vor, unter Umständen eine Versicherung an Lidesstatt über bie Richtigkeit unb Vollstänbigkeit ber eingereichten Erbschcrftssteuer-Erkläruilg unb bie weiteren Angaben zu fordern. Um den Heineren und mittleren Besitz von den Steuern frei blassen, ist bie Grenze so gezogen, baß, wenn ber reine Werl des ^iesanttnachlafses, auch hier ungerechnet den nicht in Kapitalbesitz bestehenden Mobiliamachlaß, nicht mehr als 20 000 Mk. beträgt,

.fieiheit eintritt, gleichviel wie hoch ber Erwerb des ein- , , JBL,____

Erben ist, daß im übrigen die Steuerpflicht für Kinder, Englands vonstellte. Sie seien der Einladung des deutschen. irPll b

mb kLtderlose Ehegatten ech bei einem Erbanfatl von mehr als Komitees freudig gefolgt, um die Freundschaft für ihre1 reizens AnÄlicke

Die LrsatzsteuervorschlSge zur kieichsfinanzresorm.

Wie war bereits gestern kurz mitteilten, hat bie Reichs- regimmg eine Reihe von Ersatzsteuern vorgeschlagen, an Stelle derjenigen Snuervorschläge, die nach den bisherigen Verhand­lungen keine Aussicht auf Annahme haben. Dementsprechend sind nun dem Reichstage gestern drei neue Gesetzentwürfe zugegangen über die Aenderung der Erbschaftssteuer-, der RcichsNempcl - unb Wechselstempelgesetze. Die verbündeten :'fegierungen halten, so schreibt hierzu die offiziöse Nordd. Alft, 3tg an dem Grundsätze fest, daß 'von dem neu- aufzubring n Steuerbedarf von 500 Millionen wenigstens 100 Millionen , schließlich auf die Schultern ber besitzenden Klassen gefegt werft müssen. Für bie Nachlaßsteuer mit bem Wehr­st euer zu schlag und ber Erweiterung bes Erbrechts des Staates in ihrer ursprünglichen Form ist keine Mehrheit int Reichstage vorhanden. Anderseits können die verbündeten Regierungen den von der Finanzkommission ausgearbeiteten in ben Artikeln 2 unb 3 bes Finanzgesetzes enthaltenen Steuern auf Wertpapiere unb auf ben Wertzuwacljs bei Grundstücken nicht zustimmcn. Die in ben bisherigen eingehenden Verhandlungen vergeblich unter nommenen Versuche, die Besitzsteuerftage in anderer Weise be­friedigend zu lösen, haben bargetan, daß es in den durch die bundes­staatliche Verfassung vorgezeichneten Verhältnissen für das Reich ehre andere allgemeine Besitzsteuer als Erbschaftssteuer nicht gibt. Die verbündeten Regierungen find bereit, der Ausdehnung ber Erbschaftssteuer eine Form zu geben, bic den geltend gemachten Einwendungen unb Wünschen Rechnung trägt, sie bringen dem- entsprecl-end eine neue Vorlage ein, bic sich als eine Erweiterung der bestehenden Erbanfallstener auf Deszendenten und Ehegatten in unbeerbter Ehe darstellt. Die durch eine solche Aenderung entstehenden Ausfälle, sowie ber Fortfall ber Einnahme aus dem Wehrsteuerzufchlag und des Erbrechtes des Staates machen weitere Abgaben vom Besitz notwendig. Läßt sich durch eine solche all­gemeine Besitzsteuer ber Bettag von 100 Millionen nicht er­reichen, so erübrigt sich nur, den Vermögensbesitz in seinen ein