Ausgabe 
10.3.1909 Drittes Blatt
 
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Nr. 58

D. ttics

159. Jahrgang

Mittwoch, 10. März 1909

Lrjchetnl tSgNch mH Ausnahme btf Sonntag».

DieTiehener Zamiiienblatler^ werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigetegt, das Erei$b!<rt1 für dev Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Di,Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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RotttHonSbnicr tmb Verlag bet vrühl'sche« Unwevfitöts Buch» und Steint) ruderet» PL Lang», Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaklion:e^ii2. TeL-Adr^An-eigerGießen.

Deutscher Reichstag.

223. Sitzuttg, Dienstag, den 9. März.

An Tische des Bundesrats: v. Bethmann-Hollweg, b. Schoen, Dr. v. Joncquieres, B u m m.

Das Haus ist schlecht besetzt.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 2 Uhr.

Die zweite Lesung des Weingesetzes.

Die Kommission beantragt folgende Resolutionen:

. ~et Aufstellung der Grundsätze für den Vollzug des neuen Weingcsctzes sollen gur besseren Kontrolle bestimmte Einfuhr- Nationen für Weine, Trauben und Traubenmaische benannt und die Vorlage amtlicher Bescheinigungen über Herkunft und Reinheit der Weine verlangt werden. Bei neu abzuschließenden Handels- dcrtragen sowie bei Ablauf der jetzt bestehenden Handelsverträge soll die Vergünstigung für ausländische Rotweine zum Zwecke des Verschnitts nicht mehr gewährt werden. Drittens soll baldtun- lrchst der Entwurf eines Reichsgesetzes vorgelegt werden, der den Verschnitt von Weißwein mit Rotwein zum Zwecke der Herstellung von Rotwein und den Vertrieb dieses Weines verbietet.

Die beiden ersten Paragraphen werden ohne Erörterung ange­nommen. § 8 i st der Zuckerungsparagraph. Hierbei findet eine allgemeinere Aussprache statt.

Zu 8 3 liegen zwei Abänderungsanträge vor.

Abg. Dr. Paasche (Natl.) beantragt, daß Höchstmaß des Zusatzes an Zuckerwasser nicht, wie nach dem Kommissionsbeschluß, auf ein Fünftel, sondern auf ein cI , J\cr gesamten Flüssigkeit festzusehen. Außerdem soll der einschränkende Satz in der Kommissionsfassung gestrichen werden^ wonach die Zuckerung zulässig ist, um einem Uebermaß an Saureinsoweit" abzuhelfen,als c5 der Be­schaffenheit des aus Trauben gleicher Art und Herkunft in guten Fahrgangen ohne Zusatz gewonnenen Erzeugnissen entspricht" Em Antrag der Freisinnigen .-ö ermann und MüIler - Iser - I oh n will die zeitliche Begrenzung der Zuckerung nicht nach dem Kommissionsbeschluß bis 31. Dezember, sondern wie nach der Regierungsvorlage bis zum 31. Januar des folgenoen Jahres erstrecken.

~ Abg. Baumann (Zentr.)

erstattet den Bericht aus der Kommission.

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.)' bekämpft den freisinnigen Antrag. Die Zeit bis zum 31. De­zember ist für die Zuckerung völlig ausreichend. Tic Hauptsache ist aber für un5 die B e st i m m ung über den Verschnitt

8 6b, wonach ein Verschnitt aus deutschem weißen Wein mit ausländischem Weine nicht unter einer Bezeichnung verkauft wer­ben darf, die ben Anschein hervorruft, daß der Wein deutsches Erzeugnis sei, ist für uns von wesentlicher Bedeutung. Die Handelsverträge stehen dieser Bestimmung nicht entgegen. Wer das Gemisch trinken will, der mag sich den Magen daran verderben, aber als den t s ch e § Produkt soll es nicht gelten. Wir sind entschieden gegen diese ganze Manipulation der Mischung. Für uns steht und fällt das ganze Gesetz mit dem Paragraphen 6b. Wenn die Regierung die Verantwortung auf Nch nehmen will, das Gesetz zum Scheiternzu bringen, 1°. soll sie auf der Streichung des § 6b bestehen. Der Reichstag wird daran festhalten. Wir wollen keinen ausländischen Staat ichädigcn, wir wollen aber auch nicht, daß ein minderwerti­ges Gemisch unter deutscher Flagge segelt. Der Zuckerzusatz darf nur gering sein. Darum lehnen wir auch den An­trag P a a s ch c ab. Wir sind für chje sehr scharfe Keller- kon trolle für das ganze Reich, nicht nur für die Wcinbau- gebieic. Denn sonst wird in den großen Städten, Berlin usw. noch fröhlich weiter gepantscht und gemogelt. Wir halten an den Beschlüssen der Kommission fest und lassen uns auf keine Aenderung ein. (Beifall i. Zentr.)

Abg. Freiherr Hcyl zu Herrnsheim (Natl.):

Den Antrag der Freisinnigen, die zeitliche Begrenzung der Zuckerung bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zu erstrecken, kalten wir nicht für notwendig. Wenn es richtig ist, daß die ver­bündeten Regierungen das Gesetz an der Bestimmung des § 6b scheitern lassen wollen, so würde ich persönlich Anlaß nehmen, gegen das ganze Gesetz zu stimmen. (Hört! Hört!) Ich halte die Bestimmung, daß deutsche Weißweine, die mit aus­ländischen Weißweinen verschnitten smd, weiterhin nicht als deutsches Produkt ausgegeben werden dürfen, für unbedingt er­forderlich. Die Handelsverträge widersprechen dem in keiner Weise. Der italienische Handelsvertrag bestimmt nur, daß der Rotwemverschnitt zugelassen wird. Wir haben nichts dagegen, daß deutscher Wein mit ausländischem Rotwein verschnitten wird. Wir wollen aber nicht, daß man unseren guten deutschen Weißwein mit minderwertigen ausländischen Weinen verschneidet, und dann diese Mischung unter deutscher Flagge segeln läßt. Sollten die verbündeten Regierungen geneigt fein, das Ausland günstiger als das Inland zu behandeln, so wäre das Cl.ne Ungerechtigkeit. Aus Furcht vor dem Ausland dürfen nicht Maßregeln getroffen werden die unseren Weinbau schwer schädigen. Wir könnten dann das Gesetz nicht annehmen. Uebri- genö wollen die Franzosen gar nicht, daß diele Bestimmung be­seitigt wird. Sic sind viel zu stolz auf ihre digenen Weine, und wollen gar nicht, daß sie in Deutschland unter fremden Namen ver­kauft werden. Ich hoffe also, daß das Haus sich auch durch den Widerspruch der verbündeten Regierungen nicht veranlaßt sehen wird, den § 6b zu streichen. (Beifall bei den Natl. und im Zentrum.)

Abg. Dr. Nocsicke (Kons.):

Ich bebaute, daß hier im Plenum nun doch Äbäuderungs- an träge eingebracht Iverden, nachdem in der Kommission be­schlossen worden ist, das nicht mehr zu tun. Aber auch sachlich stimmen wir den Abäliderungsanträgen nicht zu, sondern werden für die K o m m i s s i o n S f a s s u n g stimmen. Den § 6b halten auch meine politischen Freunde für notwendig. Auslän­discher Wein darf nicht als deutscher Wein in den Handel kam- nten._ Hoffentlich trägt das Gesetz dazu bei, unsere Winzer u c f f c r z u st e l l e n. Was wir gewollt haben, ist im wesent­lichen in der Kommission erreicht worden. Die Kontrolle ist unter die Aufsicht ded Reichskanzlers gestellt worden. So wie das Gesetz aus der Kommission herausgekommen ist, kann es dem deutschen Weinbau zum Segen gereichen. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. David (Soz.):

Wenn die Bestimmungen des Gesetzes über die Kontrolle nicht auf dem Papier stehen bleiben, dann wird das Gesetz dazu beitragen, daß die natürliche Creszenz nicht beliebig vermehrt werden kann. Das Gesetz nutzt einmal dem Wein­produzenten, dann dem reellen Weinhandel und den Konsumen­ten. Leider aber enthält das Gesetz auch in der Kommissions­fassung immer noch k a u t s ch u k a r t i g e Begriffe. Solche Begriffe sindguter Jahrgang" undTrauben gleicher Art".

Was soll ein Richter mit solchen Begriffen anfangen? Das sind

<cine Unterlagen für Prozesse. Der zweite ^,eil des Antrags Paasche, der diese Begriffe streichen will, bringt daher eine größere Rechtssicherheit und wir stimmen ihm zu. Für einen möglichst weitgehenden Deklarativ ns- z w a n g sind wir natürlich zu haben und stimmen daher dem 8 6b zu. Irgend welche Vexationen des Auslandes stnd nicht zu besürchten. Wir sind für gleichmäßige 93er- tcilung der Kontrolle auf das ganze Reich, sonst hat das Gesetz keinen Wert. Wir wünschen, daß das Weingesetz ein Ansporn sein möge, um möglichst bald ein Gesetz über die Nahrungsmittel-Kontrolle zu bringen. (Beifall bei den Soz.) Inzwischen ist ein Antrag R o e r e n - E r z b e r g e r zum 8.6a eingegangen, der die B e z e i ch u u n g d e s V e r sch n i t t s nicht allein abhängig machen will von dem Anteile, der die Art bezeichnet, sondern verlangt, daß dieser Teil auch der Menge nach überwiegend fein soll. Mit dem Anträge haben sich auch die Kon­servativen durch Dr. R o e f i d e einverstanden erklärt.

Abg. Hormann (Fr. Vp.):

Ich muß entschieden dagegen protestieren, daß der Wein- h a n bei die Pantscherei in besonderem Maße betreiben soll. Ich meine, die Weinbauern sind darin mindestens ebenso vexiert. Es besteht kein Zweifel, daß die meisten unserer Weine der Zuckerung bedürfen. Deshalb ist das gänzliche Verbot der Zuckerung uu. möglich, weil das einfach ruinös wirken würde. Der § 3 ist ja unbestimmt gefaßt und dürfte, wenn er so bleibt, dazu Anlaß geben, daß in nächster Zeit einander widersprechende Ur­teile ergehen, die eine große Unsicherheit in den Weinhandel bringen werden. Wir beantragen, daß die Zuckerung bis 81. Januar ausgeübt werden darf. Für den Antrag Paasche treten wir ebenfalls ein.

Staatsminister des Innern v. Bcthmann-Hollweg:

Ich möchte dringend bitten, entsprechend dem Antrag Hör- mann, den Termin für die Zuckerung bis zum 31. Januar au§-- zudehnen. Wir sind alle darüber einig, daß ein bestimmter End- termin für die Zuckerung festgesetzt werden muß, wenn es möglich fein soll, eine wirksame Kontrolle über die Vorschriften der Zuckerung auSzuüben. Dieser materiellen Bedeutung der zeit­lichen Beschränkung der Zuckerung entspricht der 31. Januar ebenso gut wie der 31. Dezember, denn die Ausübung einer mir!« kamen Kontrolle wird ebenso in vier wie in drei Monaten möglich fein. Ist dies aber der Fall, daun sollte man sich hüten, im gegen, wärtigen Moment, wo die Folgen der Festsetzung des Termins noch nicht mit aller Sicherheit erfaßt werden können, über das Maß deS unbedingt Notwendigen hinauszugehen. Es gibt eine Anzahl von Winzern, die grundsätzlich ihren Wein nicht selbst zuckern, sondern ungezuckert dem Handel übergeben. Wird nun als Endtermin der 31. Dezember festgesetzt, so werden diese Winzer genötigt, ihren ungezuckerten Wein vor dem 31. Dezember zu verkaufen. Welche Wirkungen dies auf den Preis dcS Weines ausüben wird, kann man im vorhinein nicht mit Bestimmtheit faßcn- In der Kommission wurde die Ansicht vertreten, daß die Beschleunigung des Verkaufes einen günstigen Ein­fluß auf die Preise ausüben werde. Sicher ist das aber nicht, und es besteht unzweifelhaft auf der anderen Seite die blefahr, daß der Winzer, namentlich in einem Herbst mit später Lese, durch die notwendige Beschleunigung des Verkaufes in die Lage gefegt werden könnte, sich mit einem niedrigeren Preise zu be- gnügen. Tann sind auch die Winzer zu berücksichtigen, die zwar selbst zuckern, denen aber nicht ein Anreiz gegeben werden muß, vor der Zeit mit der Zuckerung vorzugehen, vor der Zeit, das heißt, bevor sie die Wirkungen der ersten Abklärung des Weines haben erkennen können. Wenn die Verhältnisse so liegen, möchte ich dringend bitten: II e b e r f p a n n e n Sic ben Bogen u i ch t, und setzen Sie in liefe neue, nun zum ersten Male ge­regelte Frage Termine fest, die dem Winzer die nötige Bewegungsfreiheit lassen, ohne daß der Hauptzweck des Gesetzes, die wirksame Kontrolle der Zuckerung, irgendwie ge­hindert wird. Die vom Abg. Dr. David gewünschte Erklärung über den Begriff des Nahegelegenseins kann ich dahin abgeben, daß die verbündeten Regierungen diesen Begriff in keiner Weise kleinlich ausgelegt wissen wollen. Allerdings können loir nicht soweit gehen, daß wir alle Orte des Rheingaus ohne weiteres als nahegelegen ansehen.

3$ foe nun zum 8 6b. Er enthält in seinem zweiten Satz eine Bestimmung über den N o t w e i ß v e r s ch n i t t -or der i ch e r n st I i ch warnen muß. Ich bitte Sie dringend, die großen Schwierigkeiten, die in dieser Bestimmunq liegen, einer ernsten Würdigung zu unterziehen. Der § 6b ent- halt des weiteren in seinem crsten Satz eine Vorschrift, welche ich als unannehmbar bezeichnen muß. (Höri! Hört!) Der 8 6a stellt die Regel auf, daß die Benennung des Verschnittweines sich nach der überwiegenden Art seiner Bestandteile richtet ober ime es der Antrag Roeren-Erzberger will, nach der überwiegenden dlrt und Menge der Bestandteile. Der § 6b stößt diese allgemein gesagte Regel um für alle Fälle, wo dem Verschnitt Bestandteile ausländischer Weine beigelegt werden. Damit wird der aus­ländische Wern in eine Sonderstellung gebracht. (i'S wird ihm ein privilegium odiosum zuerkannt, und zwar nicht um ^swillen. weil er besondere, von den Eigenschaften der deutschen Weine abweichende Eigenschaften besitzt, sondeni ledig­lich, weil er ausländischer Wein ist. Diese Differenzierung ver­tragt sich nicht mit den Grundprinzipien unserer Handelsverträge, nicht mit den Grundsätzen, die wir im Interesse unseres Warenaustausches von unseren internationalen Mltkontrahenten dauernd beobachtet zu sehen ver- langen und verlangen müffcn. (Vereinzeltes Sehr richtig!) Wenn Sie diese Differenzierung zum Gesetz machen würden, so würden Sie damit eine Quelle un­ausgesetzter Streitigkeiten schaffen und unsere ganze Handels­politik in eine Richtung drängen, die für die deutschen Interessen sowohl was die Produktion, als auch, was den Handel anlangt, nur Unheil bringen könnte.

Die Vorschrift des Entwurfs, daß Sachverständige im H a u p t a m t e , abgesehen von den eigentlichen Weinbaugegenden, nur für die am Weinhandel in erheblichem Umfang be­teiligten Orte oder Bezirke anstellen wollte, ist von der Kommission dahin erweitert worden, daß Sachverständige im Hauptamt für das ganze Reich angestellt werden sollen. Ich bin noch heute der Ansicht, daß die Vorlage der verbündeten {Regierun­gen genügt haben würde, um eine wirksame Ausführung des Ge­setzes zu sichern. Ich erkenne aber an, daß die Verständigung, die in der Kommission über die Ausführung dieser Vorschrift erzielt worden ist, die schwersten Bedenken aus dem Wege geräumt hat, und ich möchte dem Wunsch Ausdruck geben, daß die Bestimmung nuiimehr auch die Zustimmung der verbündeten Re- gierungen finden möge. Wenn aber von den verbündeten Regierungen diese Bestimmung akzeptiert wird, dann bedarf es keiner Frist, innerhalb deren die Sachverständigen im Hauptamt angestellt werden sollen. Ich werde mich an die verbündeten

Regierungen mit dem Ersuchen wenden, ihre Maßregeln so schleunig zu treffen, daß das Gesetz am Tage des Inkrafttretens auch sogleich wirksam durchgeführt werden kann.'

Staatssekretär dcS Auswärtigen v. Schoen:

Schon in der Kommission sind von den Verbündeten Regie­rungen Bedenken gegen die geplanten Bestimmungen über oen Deklarationszwang geäußert worden. Die Bedenken bestehen heute nicht nur unvermindert fort, sondern sie sind sogar noch verstärkt worden. Sie sind begründet in der Besorgnis, daß unsere handelspolitischen Beziehungen erhebliche Einbuße er­leiden würden, wenn der § Gb gesetzliche Kraft erhielte. Von den Ländern, die an der Einfuhr von Verschnittweiiien erhebliches Interesse haben, und auf die wir mehr oder weniger Rücksicht nehmen müssen, steht Italien an erster Stelle, weniger wegen der Quantität als wegen der Qualität der Weine. Mit Italien sind wir durch einen Tarifvertrag verbunden, durch den wir die Zölle auf Verschnittweine ermäßigt haben. Für diese Erleichterung der italienischen Einfuhr haben wir Konzessionen auf anderen Ge­bieten erhalten. Diesen Verhältnissen würde es nicht entsprechen, wenn wir jetzt Maßregeln treffen würden, die die Einfuhr der Verschnittweine wesentlich beeinträchtigen würden. Und daS würde der Fall sein, denn das Publikum werde die alSgemischt" bezeichneten Weine für minderwertig halten. Der Konsum würde abnebmen und die Einfuhr darunter leiden. Es mag nun dahin­gestellt bleiben, ob Italien auf Grund deö Wortlautes deS Ver­trages ein Einspruchsrecht gegen das geplante Vorgehen in An­spruch nehmen kann. Aber zweifelhaft ist nicht, daß Italien nach dem ganzen Gange der Verhandlungen berechtigt war, anzu­nehmen und tatsächlich auch annimmt, daß von unserer Seite während der Dauer des Vertrages nichts geschehen wird, waS ge­eignet ist, unsere Zugeständnisse abzuschwächen, ja in gewissem Maße illusorisch zu machen. Ferner kommt Frankreich in Betracht, mit dem wir nur auf dem Fuße der Meistbegünstigung stehen. Es ist an dem, was wir Italien ge- währen, natürlich interessiert. In Frankreich haben die Absichten des Reichstags bereits Beunruhigung hervorgerufen. Der Kom« missionSbeschluß hat bereits in Frankreich einen sehr ungünstigen Eindruck gemacht. Es ist dort schon zu ziemlich erregten Erörte­rungen gekommen. Tas ist gerade jetzt sehr unerwünscht, da es wesentlich darauf ankommt, hinzuwirken, daß die auf französischer Seite geplanten Zollerhöhungen eine für uns nicht zu ungünstige Gesamtwirkung haben. Tas dritte Land ist Spanien. Auch dort fühlt man sich beunruhigt. Dort ist man noch besonders un­angenehm berührt, da man sich durch unseren Vertrag mit Portugal, der Ihnen bald vorgelegt wird, benachteiligt glaubt, weil er gewissermaßen für portugiesische Weine einen Markenschutz vorsieht. Es liegt nicht in unserem Handelsinteressc, daß dieser unangenehme Eindruck in Spanien noch durch anixre Maßregeln vertieft wird Nach alledem kann die Regierung die Annahme deS § 6b nicht empfehlen. Sie bittet vielmehr, um Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Das kann um so leichter der Fall fein, da durch andere Bestimmungen im Gesetz den natio­nalen Schutzbedürfnissen in ausreichendem Maße Rechnung ge­tragen ist.

Abg. Blankcnhorn (Natl.):

Wir hatten uns zwar in der Kommission geeinigt, uns kurz zu fassen und möglichst keine Anträge zu stellen, ober die Kom­mission denkt und das Plenum lenkt. (Heiterkeit.) Wir haben schon eine Menge Anträge und eine große Debatte. Di e Ab­sage von feiten der verbündeten Regierungen bezüglich des Verschnittes von Not» und Weißweinen mit auslän­dischen Weinen beurteile ich nicht so scharf, da der Minister be5 Reichsamts des Innern nur meinte, er könne uns die Annahme der vorgeschlagenen Bestimmungen nicht empfehlen. Ich lege auf die Vorschriften über die Deklaration des Verschnitts mit ausländischen Weinen großen Wert, weil in manchen Gegenden die Zuckerung von geringen Weinen durch Verschnitt mit ausländischen Weinen ersetzt Iverden könnte, und cS bester ist. eine kleine Zuckerung vor- znehmen und das Geld im Lande zu behalt c.n, anstatt ausländische Weine einzuführen. Ich lege aber auf das Gesetz solchen Wert, daß ich an dieser Bestimmung das Gesetz nicht scheitern lassen m ö ch t c. Wenn der Staatssekretär Schoen auf die Verträge mit Italien hingewiesen hat, so meine ich, daß es dahin gestellt sein konnte, ob Italien überhaupt ein Einspruchs­recht hat, auch Frankreich gegenüber ist keine große Beunruhigung gegeben. Spanien hingegen hat bei seiner großen Einfuhr zwar ein großes Interesse, aber man braucht doch keine Rücksicht auf daS Land zu nehmen, wenngleich man den spanischen Weinen ein ge­wisses Vorzugsrecht geben könnte. Die Vorschriften im § 9 über die Zweckbestimmung sind mit großer Mehrheit in der Kommission angenommen, auch die Regierungsvorlage enthielt bereits Bestim­mungen darüber, die Kommission hat nicht viel daran geändert. Nach den Bestimmungen der Handelsverträge werden Kelter­trauben anders behandelt alS Tafeltrauben, cS ist nun in der letzten Zeit häufig vorgekommen, daß als Tafeltrauben eingeführte Trauben mit niedrigen Zöllen zur Weinbereitung verwandt sind. /Hört, frört i) Ich halte es auch für gut, daß auch Luxemburg in das Gesetz einbezogen wird. Die Kommission hat immerhin so viel erreicht, daß Produzenten, Händler und Konsu­menten eigentlich zufrieden sein können. (Beifall.)

Abg. Stauffer (Wirtsch. Vg.) verteidigt die Kommissionsbeschlüsse im Sinne der Ausführungen der Abg. Roesicke.

Abg. Naumann (Fr. Vg.) wendet sich gegen den Antrag Paasche. Man kann sogar noch weiter gehen als der Antrag Paasche. Gewiß, aber bann ent­fernen wir uns immer mehr vom Kern, und das sollten wir doch vermeiden. Redner polemisiert weiter gegen die Rede seines Parteifreundes Hormann und hofft, daß.die Mehrheit ihm selbst folgen werde. (Heiterkeit.) Der § 6b widerspricht in keiner Weise dem Wortlaut der Handelsverträge. Doch braucht man an dieser Bestimmung das ganze Gesetz nicht scheitern zu lassen.

Abg. Graefe (Nef.):

Ohne die Bestimmuna im 8 6b wird der deutsche Weinbau unweigerlich schwer geschädigt. Möge der deutsche Weinbau wie­der werden ein Sorgenbrecher für den fröhlichen Zecher. (Heitere Zustimmung bei allen Parteien.)

Geheimer Regierungsrat Freiherr von Stein legt nochmals die Stellung der Regierung bar.

Präsident Graf Stolberg

Mägt dem Hause vor, sich zu vertagen; morgen soll keine Sitzung stattfinden, damit die Budgetkommission arbeiten kann.

...Mit großer Mehrheit tritt das Haus dem Vorschläge dc- 4<ra|ibenten bei. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr: Wein- gcsctz, Rechnungssachen.

Schluß 64 Uhr.