Ausgabe 
8.5.1909 Drittes Blatt
 
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Berniiardtshänserl

Nr. 107

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag?.

General-Anzeiger sür Gdecheßen

DieSiebener Samillen^Iätter werden dem .Anzeiger' viermal roöcben lief) betgelegt, das Kreisblatt für Öen Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Drittes Blatt 159. Jahrgang

Giehener Anzeiger

Samstag 8. Mai 1909

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwersiläts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange. Gießen.

Redaktion. Expedition und Druckerei: Sckurl- ftraße 7. Expedition und Verlag: e<£> 5L

Redaktion:112. Tel.-Adr.:AnzetgerGteßen«

Sstzung der Stadtverordneten^

Gießen, 6. Alai.

(Schluß.)

Städtische Arbeiten und Lieferungen.

Mehrere Arbeiten und Lieferungen werden den Kommissions- -mträgeii entsprechend vergeben. Es handelt sich um die Liefe- -ung von Schulbänken für die Volksschule (die an eine Spezial- imia in Frankenthal erfolgt 1, das Gitter der Wieseck-Einfriedigung ängs der Alicestraßc (Ziegenhain', Pflaster und Maurerarbeiten im der West-Anlage (ein Krosdorser Unternehmer), Pslasterarbeiten n der Steinftraße (Hofmann-Gießen? und Weißbinderarbeiten nr Haus Lahnstraße 5 '(Ansdermaner u. Laberenz).

Straßen- und Grundstücksangelegenheiteu.

Wie der Vorsitzende mitteilt, geht das Hofmann'sche )aus am Eingang in die Dammstraße in beit Besitz der Stadt lüber. Die Stadt gibt dafür das Haus DamMstr. 25, das sie zu diesem Zweck von Mulch Erben für 20 000 Mk. erworben hat, imd 10 000 Mk. in bar, so daß gegen die frühere Forderung Ant 40 000 Mk. 10 000 Mk. erspart wurden.

Nach kurzer Besprechung, an dec die Stadtver. Löb er, .3 a l l e n f e l s und der Vorsitzende sich beteiligen, wird der In tauf einstimmig genehmigt. Nach Mitteilungen des Vorsitzenden f nd die Forderungen der Besitzer der anderen zur Verbreiterung der Damnistraße notwendigen Häuser immer noch zu hoch, so daß an die Verbreiterung noch nicht gedacht werden kann.

Heinrich Winn hat einen Antrag gestellt, an der .stepler- sitraße liegendes Baugelände zu enteignen. Es handelt 1 td) um ein in seiner jetzigen Form zum Bebauen ungeeignehesi Stück Land, das der Besitzer d^uhn nur mit deni daneben liegenden Äons 5ufa1mne.1t verkaufen will. Um die Stadt für den bei der Versteigerung der Bauplätze etwa entstehenden Sckmdcn schadlos :..n halten, soll der Antragsteller zur Hinterlegung von 10 000 Mk. Sicherheit verpflichtet werden. Die Versammlung stimmt dem Antrag zu.

Für die Straßen zwischen Mittelweg und Vete- finärklinik hat die Baudeputation nunmehr die Benennung mach Professoren der Landwirtschaft und Tierheilkunde vorge- s.hlagen, nämlich Pflugstraße, Thaerstraße, Winkler- und Eich- bmumstraße.

Stadtver. Dr. Ebel macht den Vorschlag, die alten Gewann- mamen in den Straßenbezeichnungen festzuhalten und schlägt dem- e^tspreck>end für zwei der Straßen die Bezeichnungam Steeg" untbim Weiher" vor.

Die Stadtver. Dr. BierMer, Löber, Wallenfels, f r i ch und Grüne wa l d äußern sich sympathisch zu diesem .prschlag, worauf auf des letzteren Vorschlag die Sache nochmals tru die Baudeputation verwiesen wird.

Wie schon früher mitgeteilt wurde, soll anläßlich der Er­bauung der städtischen Straßenbahn die Beleuchtung der engen Straßen in der inneren Stadt verbessert werden, durch k le die elektrische Bahn geht. Es sollen zehn elektrische Bogen-i Lunten angebracht werden, da es sich empfiehlt, die erforderliche (Litergie der Stromzuführung für die elektrische Bahn zu ent- 11 chmen und die Spannung von 550 Bolt gerade für zehn Lampen ausreicht. Tie Lampen kommen auf den Marktplatz (2), die 'U'arftftr. (3), die Mäusburg (1), den Kreuzplatz (2), den Kirchen- Platz (1) und den Lindenplatz (1). Die Versammlung ist mit d irsem Vorschlag einverstanden.

Jvh. Gg. Pfaff hat gegen die Berechnung der Straßenkosten ilr Die Wilhelmstraße mid die Liebigstraße Einspruch erhoben, lach dem Antrag der Kommission soll dem Einspruch keine Folge Ö igeben werden, da er von unrichtigen Voraussetzungen ausgeht.

Bei der Berechnung der Kanalgebühren für das Grundstück V^ucnrocg 8 und 10 war der Flächeninhalt statt mit 376 mit 4 i6 Quadratmetern angenommen worden. Man beschließt die Mrückzahlung der zuviel bezahlten Kanalgebühren.

Verschiedenes.

Der Häute- und Fettverwertungsgesellschaft der hiesigen Metzger ist im Schlachthaus ein Raum, in dem früher die Metzger ihre Fuhrwerke unterstellten, zur einstweiligen Lagerung der Felle überlassen worden. Die Miete für den Raum wurde zunächst auf 400 Mk. festgesetzt und dann auf 200 Mk. ermäßigt. Die beteiligten Metzger ersuchen in einer Eingabe nunmehr um gänzliche Erlassung der Miete. Tie Kommission beantragt, über die Eingabe zur Tagesordnung überzugehen.

Stadtv. Plank tritt dafür ein, der Gesellschaft die Ver­pflichtung aufzuerlegen, feine Häute von auswärts in dem Murn zu lagern und zu salzen und die darin lagernden Häute zu cnt> kwrnen. Es liege dies im hygienischen.Interesse, da sonst leicht Leichengift entstehen könne, das durch Fliegen auf das in der Nähe lagernde Fleisch usw. übertragen werden könne.

Stadtv. Löber hält es für empfehlenswert, daß die Häute in solchen Lagern untergebracht würden. Viele Metzger hätten das Rockst, die Häute aus ihren Böden zum Trocknen aufzuhängen: demgegenüber bedeute die Lagerung im Schlachthaus doch einen Fortschritt und er halte die Erhebung einer Gebühr für die Ueberlassung des Raumes deshalb für unberechtigt.

Der Vor si tzende stellt fest, daß die Metzger ein Recht auf die Unterstellung ihrer Wagen in dem Raum nickst gehabt hätten. Eigentlich hätte die Vermietung des Raumes öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Stadtv. Wallenfels unterstützt die Anregung des Stadtv. Plank unter Hinweis darauf, daß man früher einem Häute- höndler ebenfalls die Lagerung ungesalzener Häute aus dem gleichen Grunde nicht gestattet habe.

Nachdem sich noch Stadtv. Heichelheim für den Antrag der Deputation ausgesprochen hat, stimmt das Plenum diesem! Antrag einstimmig zu.

Berg. Keller sagt zu, daß die Anregungen des Stadtv. Plank beim Mietvertrag berücksichtigt werden sollen.

Nach einem Antrag der forst- und landw. Deputation erklärt die Versammlung die Anlage eines Verbindungsweges entlang der künftigen Gemarkungsgrenze zwischen Gießen und Schiffenberg (also eine Fortsetzung des Erdkauterweges) in einer Breite von 5 Metern bei der Durchführung der Feldbcreinigung für erforderlich.

Seit der letzten Parzellenvermessung im Jahre 1875 hat das Bachbett der Wieseck an der Gemarlniigsgrenze zwischen Gießen einerseits und Alten-Buseck und Wiesest andererseits (also in der Gegend der Ochsenwiese) sich vielfach verändert, weshtilb jetzt bei Gelegenheit der Feldbereinigung die Regulierung der Wiesest beantragt wird. Die Kosten würden sich aus 15 000 Mk. belaufen, wovon Gießen die Hülste, Alten-Buseck 4875 Mk. und Wiesest 2625 Mk. tragen müßte. Der Staat bezahlt gewöhnlich bei derartigen Regulierungen ein Drittel der Kosten und es ist anzunehmen, daß dies auch hier geschieht. Die Gemeindever­tretungen von Alten-Buseck und Wiesest haben der Regulierung bereits zugestimmt und auf Antrag der forst- und landw. Depu­tation genehmigt auch die Stadlverordneten-Versanimlung die Sache unter der Bedingung, daß die Gießener Uferböschung aus- gefteint wird, um der ^>tadt die Grasnutzung zu erhalten.

Ein Gesuch des Johs. Käß manu um Erlaubnis zum Schankwirtschaftsbetrieb im Dause Steinstraße 76 findet Befür­wortung. Es handelt sich um den Uebergang einer schon bestehen­den Wirtschaft in anderen Besitz.

San&eB 8Lnd Verkehr, VoLkswLe'eßchaZe.

** D ie P 0 st beim Frankfurter Sängerwett­streit. Vorn 15. bis 23. Mai wird' für die Tauer des3. Wett­streits Deutscher Mannergesangvereine" in der Festhalle am Hohen- zollernvlatz in Frankfurt (Main) eine Post- und Tele­grap h e n a n st a l t mit öffentlichen Sprechstellen unter der Be­

zeichnungFrankiurt (Main, 3. Deutsches Sängerfest" in Wirk­samkeit treten. Die Tätigkeit der Postanstalt umfaßt: den Verkauf von Postwertzeichen jeder Art, die Annahme und Aufgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, die Annahme von Telegrammen und Gesprächen, die Bestellung von Briefsen- düngen, Postanweisungen (auch telegrapTschLr) mit den Geldb.trL» gen und von Telegrammen, soweit Sendungen solcher Art an Fest­teilnehmer eingehen und mit näherer Angabe nach dem Festplatz gerichtet sind, die Ausgabe von Benachrichtigungszetleln derpost­lagernd Feftvlatz" adressierten Pakete, die bei dem' Postamt Frank­furt (Main) 9 abzuholen sind und die Bedienung der öffentlichen Sprechstellen. Dienststunden werden abgehalten: a.i für den Sch al­te r v c r k e h r: Dom 15.18. Mai von 4 Nm.8 Nrn., am 19. Mai von 4 Nrn.10 Nm., Dom 20.23. Mai von 8 Vm. bis 10 Nm. b) für den Fernsprechverkehr: vom 15.19. Mai von 4 Nm.10 Nm., vom 20.23. Mai von 8 Vm. bis 10 Nm. Die für Empfänger am dem Festplatz eingcljenbcn Post­sendungen müffen, sofern sie bei dem Postamt daselbst abgeholt werden sollen, in der Aufschrift die nähere BezeichnungFrank­furt (Maim Sängerfest postlagernd" oder eine ähnlich lautende Bezeichnung tragen, andernfalls mit solck-en Angaben Derselben sein, die ein Aufsinden des Empfängers durch den bestellenden Boten ermöglichen.

Das Beste ist stets das Billigste.

Wie für jedes bekannte und eingeführte Prä­parat, so wird auch für Scotts Emulsion eine Reihe von mehr oder weniger minderwertigen Nachahmungen geboten. Hierüber laufen täglich Klagen bei uns ein, zumal nach Gebrauch dieser Nachahmungen der gewünschte Erfolg ausgeblieben ist. Deshalb sollten alle Eltern, die es gut mit ihren Kleinen meinen, wohl überlegen, ob es nicht vorteilhafter ist, das in allen Fällen be­währte Originalpräparat

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f zu nehmen, und ob sich nicht auch

hier der Spruch bestätigt:

das Beste ist stets das Billigste.

Man verlange daher ausdrücklich:

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