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5.6.1909 Zweites Blatt
 
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Nr. 139

Zweites Blatt

Samstag 5. Juni 1909

159. Jahrgang

Siebener Ameiger

Erscheint tüfifid) mit Ausnahme öes Ssnnkags.

General-Anzeiger für Gberhcffen

Rotationsdruck tm> Verlag der VrühNchen UniversitätS - Buch- und Steindruckerei. 8L Lang», Dießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktion:«^ 112. Tel.-AdruAnzeigerGießen.

Diertetzener SamtlienTatter* werden dem »Anzeiger* otermal wachen lich beigelegt, dar Kretsblati für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Dielandwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.

StrasrechtLreform, die Jugendlichen und die Schule.

Ueler dieses Thema sprach in der 3. öN'entlichen SScrfammlung des Allgemeinen Tei.tfchen Lehrcrinnenvereins in Hannover Frl. Lina Köpp. Tic Rednerin führte aus:

Ter neue Entwurf der Sttafprozeßordnung, wie er vorliegt, hat bei der Behandlung jugendlicher Straffälliger an Stelle des bisher geltenden Prinzips der Strafedie Erziehung" m den Vordergrund gestellt. Aus dieser neuen Auffassung erwachsen auch der Schule neue Aufgaben. Ter Geist, der diesen ganzen Entwurf durchdringt, must die Lehrerschaft mit Befriedigung erfüllen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Jugendlichen vor den Nachteilen des bisherigen Strafverfahrens zu bewahren durch die obligatorische Einführung von Jugendgerichten, wie sie ohne Gesetzesänderung auf, dem Verwaltungsweg schon in vielen deutschen Städten ein­geführt sind. Tie Jugendgerichte finden ihre Unterstützung durch die Jugcndgcrichtsüilse die in Hamburg durch die Zentrale für private Jugendfürsorge geradezu vorbildlich eingerichtet ist. Tic Jugendgerichtshilfe in Berlin besteht aus einer von der Teutschen Zentrale für Jugendfürsorge geschaffenen großen Or- ganijativn, die die meisten in der Jugendfürsorge tätigen Vereine umfaßt, der außerdem die kirchlichen Organisationen, die ver­schiedenen Gewerkvcreine, der Verein Berliner VolksschuNehrerinnen und seit kurzem auch der Berliner Lehrerverein angehören. Tie Lehrer und Leherinnen scheinen besonders geeignet, sich über die Einsichtsfähigkeit gemäß § 56 St.-G.-B. zu äußern. Sie sind besonders berufen mitzuwrrken, um die als Ursachen der Shimi= nalität erkannten Mißstände abzustellen, sowie tatkräftigen An­teil an der späteren praktischen Durchführung der bevorstehenden Reform unseres Strafrechts in bezug auf die Mißhandlung Minder­jähriger zu nehmen. Hierauf nimmt Bezug der Artikel: Entwurf eines Gesetzes betr. Aenderung des Strafgesetzbuchs vom Stand­punkt der Jugendfürsorge von Dr. jur. Friede. Duensing, Mai- heft der ZeitschriftJugendwohlfahrt". Tie Lehrerinnen höherer Schulen sollen ihre Schülerinnen $u einem immer größeren Ver- mttwortlichkeitsgefühl, zu einem immer größeren sozialen Ver- ftändnis, zu dem Wunsche erziehen, im späteren Leben mindestens einem straffälligen oder mißhandelten Kinde ein treuer Freund und Berater zu werden. Alle gemeinsam sollen darnach Hieben, der bevorstehenden Reform unseres Strafrechts durch ein höheres sittliches Empfinden eine höhere Bedeutung zu geben. Tie Dis­kussion wurde vertieft durch Mitteilungen aus den Organisationen einzelner Städte und durch das Eingreifen der Herren Richter, die durch die Praxis Einblick in die Tätigkeit der Jugendgerichte gewonnen haben. Herr Landrichter Tr. Hertz-Hamburg sprach als Vorsitzender der >Lchöffengerichtsabteilung, die mit der Ab­urteilung der Jugendlichen betraut ist. Er stellte als wünschens­wert namentlich die Ermittelung bereits vor Eröffnung des Haupt­verfahrens hin und verwies auf die muftergültiaen Hamburger Einrichtungen, da hier mit den Recherchen auch ein ärztliches Gutachten abgegeben wird, das die geistig Minderwertigen von vornherein von sttafrechtlichcr Behandlung ausschließt. Eine weitere Aufgabe wies er der Schule durch Fernhaltung jeder Ueber- reizung von mangelhaft^Begabten und geistig Defekten auf dem Wege der Difserenzierungsklassen nach Mannheimer Muster, lieber* Haupt soll durch die Prüfung der Einsichtsfähigkeit vonseiten der Lehrer nur die Ucberleitung zur erweiterten sozialen Arbeit geschaffen fein. Die Forderung, die Jugendlichen nach Kräften vor dem Gerichtsverfahren zu bewahren, wurde unterstützt durch Herrn Landrichter Henschel- Hamburg, der die Notwendigkeit der Mithinzuziehung des Lehrers und Mitwirkung der Frauen betonte, deren Tätigkeit er nicht auf die der Fürsorge eingeschränkt wissen wollte, sondern deren Beistand an Stelle der gerichtlichen Verteidigung er für wertvoll hielt. Tie nur bedingte Verwend­barkeit einer Verteidigung wurde beleuchtet von Frl. S u m p e r - München, die auf die pädagogische Gefahr hinwies, welche aus einer unbedingten Verteidigung in Gegenwart der Kinder er­wächst. Bereits von Frl. Si gl-München war der Einwand erhoben, daß bei einer dem jugendlichen Vergehen entgegenge­brachten Achtung die jugendlichen Verbrecher sich auf den Schutz der Jugendgerichte verlassen. Frl. S u m p c r faßte ihre For­derungen dahin zusammen: Gemeinsames Arbeiten von Lehrern und Lehrerinnen auf dem Gebiet des Kinderschutzes, Abgabe von Gutachten durch die Lehrenden, fürsorgender Ktnderschutz durch Gründung familienhaster Asyle für die gefährdete Jugend, Ein­fluß auf die Gesetzgebung selbst durch Beantragung bei den zu­ständigen Stellen, Leherinnen als Schöffinnen zuzulassen., Ter Antrag wurde von Frl. Sumper gestellt:Tie Versamm­

lung erhebt die Forderung, daß bei der bevorstehenden Reform des Strafprozesses den Frauen die Möglichkeit gegeben werde, als Schöffinnen bei den Jugendgerichten gewählt zu werden." Tiefer Antrag wurde von der Versammlung einstimmig angenom­men. Frl. Gilbert-Dresden gab die Resultate einer Sta­tistik, die die Anstellungs-, Gehalts-, Pensionsverhältnisse und das Alter der Mitglieder festzustellen suchte und interessante Auf­schlüsse über den aufstrebenden Lehrerinnenstand und die freudig zu begrüßende' rege Beteiligung auch der jungen Lehrerinnen an der Vereinsarbeit gab. Ein besonderer Antrag des Vor­standes lag vor, der zurückzuführen ist auf eine Anregung des Münchener Lehrerinnenvereins: es möge eine Kommiflion ein­gesetzt werden zur Bearbeitung der Frage, durch welche Maßnahmen die Herstellung und Verbreitung von Schmutzliteratur, obskönen Postkarten etc. eingeschränkt werden könne. Ta sich in der Ver­sammlung Anträge für Erweiterung der Befugnisse innerhalb der Kommission ergaben, so wurde die Einsetzung von zwei Kommis­sionen beschlossen, deren erste die Grundlagen praktisch-gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Schmutzliteratur zu beraten hat, während die zweite sich das Ziel setzt, die pädagogischen Schritte zu erörtern, nach denen die deutsche Jugend zu einer reineren Auffassung des Geschlechtslebens erzogen werden kann. Diesem Zwecke sollen Erhebungen! über Jugendliteratur als positives Gegen­gewicht der Kolportagewerke und Beeinflussung der Lehrpläne zugunsten eines umgestalteten biologischen Unterrichts dienen. Frl. N eu b a r t-Charlottenburg berichtete über die Arbeit der Kom­mission für Schulspeisung. Danach bestand die Tätigkeit des Ausschusses in der Sammlung des Materials und Anregung der Vereine zur Mitarbeit, während er eine direkte Beeinslunung ablehnte, da über den Wert der Schulspeisung verschiedene Meinun­gen herrschen und gegen die allzu weite Ausdehnung, namentlich die gesetzliche Regelung derselben (nach dem bekannten Vorschlag von Helene Simons) Bedenken erhoben sind. Auch in der De­batte selbst wurde wiederholt daraus hingewiesen, daß bei ab­soluter Behauptung des Prinzips ein Aufhören samilienhafter Beziehungen und Gleichgültigkeit der Mütter unterstützt werde. Tas Vorhandensein der Schulspeisung an vielen Orten, in allen größeren Städten weist andrerseits darauf hin, daß ein Prozent­satz der Kinder unbedingt der Schulspeisung bedarf. Städte, Ver­eine auch Lehrerinnenvereine, Klöster und private Wohl- tätigkeit beteiligen sich an diesem Zweig der Fürsorge.

Die neue Landgemeindeordnung.

Der Zweiten Kammer ist der Entwurf der neuen Land­gemeindeordnung zugegangen, der sich im allgemeinen an die Vorlage des 33. Landtags anschließt und sich von dieser insbesondere dadurch unterscheidet, daß in ihm die Vor­schläge des Sonderausschusses der Zweiten Kammer des vergangenen Landtags, mit denen sich die Regierung ein­verstanden erklärt hatte, Aufnahme gefunden haben.

Die Landgemeindeordnung soll nach dem Entwurf auf alle Gemeinden des Landes Anwendung finden, die nicht dem Geltungsbereich der Städteordnung unterliegen. Nach den Bestimmungen über die Begrenzung der Gemeinden, ihre Bildung, Umgestaltung und Auflösung, die den Be­stimmungen des früheren Entwurfs entsprechen, folgt die Regelung der Rechte und Pflichten der Gemeindeangehörigen. Angehörige der Gemeinde sind die Einwohner der Orts- gemartung. Das O r t s b ü r g e r r e ch t in einer Gemeinde, das die besonderen Ansprüche auf Ertrag und Nutzungen des Gemeindevermögens begründet, kann durch Geburt oder Aufnahme erworben werden. Der Ausfluß der Rechte der Ortsbürger entspricht den Bestimmungen der früheren Vorlage.

Der Gemeinderat der Landgemeinden soll in Ge­meinden his zu 3000 Einwohnern aus 9, bis zu 5000 Einwohnern aus 12 und bis zu 10 000 Einwohnern aus 15 Mitgliedern bestehen, wobei die aktiven Nttlitärpersonen bei der Einwohnerzahl nicht mitzuberechnen sind. Die Hälfte der Gemeinderatsmttglieoer muß dem höchstbesteuerten Dritteil der zum Gemeinderat Wählbaren angehören. Die Artikel 4043 des früheren Entwurfs, wonach den höchst- besteuerten Grundbesitzern Sitz und Stimme im Gemeinde- rat, die wenigstens ein .Vierteil der in der Gemeinde von

Grundbesitz aufzubringenden Steuern zu entrichten haben, zusteht, sind in dem neuen Entwurf nicht mehr ausgenommen worden, entsprechend dem Vorschläge des Sonderausschusses der Zweiten Kammer des 33. Landtags. Wahlberechrigi zum Gemeinderat sollen alle männlichen Einwohner sein, die die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und feit drei Jahren in der Gemeinde wohnen, unter der Voraussetzung, daß sie am Wahltage das 25. Lebensjahr vollendet haben und vom 1. April des dem Rechnungsjahr, in welchem die Wahl stattfindet, vorausgehenden Jahres gemeinde- steuerpflichtig sind. Die Ausübung des Wahlrechts ist so­nach nicht mehr, wie dies der frühere Entwurf verlangt, von zweijährigem Erwerb des Unterstützungswohnsitzes ab­hängig gemacht. Wählbar zum Gemeinderat ist jeder Wahl­berechtigte. Die Gemeinderatsmitglieder werden auf neun Jahre gewählt, nach je drei Jahren haben ein Dritteil auszuscheiden. Die Bestimmungen über die Wahl selbst entsprechen den Vorschlägen des früheren Entwurfs. Wie in der neuen Städteordnung wird auch hier vorgeschlagen, daß Geistliche, Lehrer, Gerichtsbeamte usw. in Zukunft in den Gemeinderat gewählt werden können.

Jede Gemeinde muß einen Bürgermeister und mindestens einen Beigeordneten haben, jedoch kann durch Ortssatzung die Zahl der Beigeordneten erhöht werden. Mehrere Gemeinden, die unter einem gemeinschaftlichen Bürgermeister zu einer Bürgermeisterei vereinigt sind, müssen für jede Gemeinde, in der der Bürgermeister nicht wohnt, einen Beigeordneten wählen.

Der Bürgermeister und die Beigeordneten werden von den wahlberechtigten Gemeindeangehörigen auf neun Jahre (Entwurf 1906 12 Jahre) gewählt. Nach Ablauf der Wahl­periode können sie wieder gewählt werden. Die Wahl der Bürgermeister und der Beigeordneten bedürfen der Be­stätigung ourdj den Kreis rat. Bei Beanstandungen der Wahl, bte nicht nur, wie es der Entwurf des 33. Landtags vorsah, bei Unfähigkeit und Unzuverlässigkeit des Gewählten in Bezug auf das von ihm zu bekleidende Amt geschehen dürfen, soll die Entscheidung des Kreisausschusses ein- geholt werden. Der Beschluß des Kreisausschusses soll vom Kreisrat und von dem Gewählten im Derwcütungsstreit^ verfahren angefochten werden können und zwar in erster Instanz durch den Provinzialausschuß, in zweiter Instanz durch das Ministerium des Innern, das in kollegalischer Beratung über die Berufung zu befinden hat. Bei rechts­kräftiger Versagung der Bestätigung ist eine zweite Wahl anzuordnen. Sollte der vorher nicht Bestätigte wieder ge­wählt werden, so soll das Ministerium berechtigt sein, nach Anhörung des Kreisausschusses die erledigte Stelle durch einen von ihm Beauftragten für drei Jahre auf Kosten der Gemeinde zu besetzen. Der Bürgermeister soll vor seinem Amtsantritt vom Kreisrat oder dessen Stellvertreter, der Beigeordnete vom Bürgermeister in einer Gemeinderats-« sitzung in Eid und Michl genommen werden.

Das Amt des Bürgermeisters und das der Beigeord­neten sollen Ehrenämter sein, jedoch sind auch in dem Entwurf Vorschriften enthalten über die Anstellung von besoldeten Bürgermeistern in Landgemeinden, entsprechet der auf dem 33. Landtag verabschiedeten Novelle zur Land-? aemeindeordnung vom 27. Juni 1908: lieber die Geschäfte des Gemeinderats bestimmt der Entwurf, daß dieser über alle Gemeindeangelegenheiten beschließen soll, soweit nicht die Geschäfte der ausschließlichen Zuständigkeit des Bürgern Meisters oder besonderen Deputationen unterliegen. Für eine Reihe von Geschäften ist entsprechend der Vorschrift des geltenden Rechts oie Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich, z. B. Verfügungen über Grundstücke. Die Be­schlüsse des Gemeinderats unterliegen der Anfechtung binnen einer Notfrist von vier Wochen durch die Klage int Wer- waltungsstreitverfahren. Die von oent Sonderausschuß des 33. Landtags in Anregung gebrachten regelmäßigen

kleines FerrMeton.

Detlev von Liliencron wurde von der Universität Kiel zum Ehrendoktor ernannt.

Ein Z e p p e l i n - M u s e u m. In der A n t i q u i t ä t c n- jcitung lesen wir folgende Anregung zur Errichtung eines Zeppelin-MufecimS: »Pcrsonalmufeen sind meistens erst nach dem Tode berühmter Persönlichkeiten ins Leben gerufen worden, weil diese eben bei Lebzeiten noch von keinem Ruhmesglanz umgeben waren. Tic Erlangung von Reliquien, Handschristen, künstlerischen, technischen oder wissenschaftlichen Werken solcher Personen ist als­dann meistens nur durch mühevolle Arbeit und groben Kosten- auiwand zu ermöglichen. da die vielen Gegenstände, Lachen und Sächelchen, nach allen Winden zerstreut, teuer und umständlich er­worben werden müssen. Graf Zeppelin hat es noch bei Lebzeiten zu Ruhm und höchsten Ehren gebracht, er hat sich durch feine Errungenschaft einen unsterblichen Namen erworben, und nach Jahrhunderten noch ivirb fein Ruhm gepriesen werden. Es ist daher von uns als eine Ehrenpflicht zu betrachten, alles, was auf die Person des berühmten Forschers und dessen Werk Bezug hat, für unsere Nachkommen zu sammeln und festzuhalten. Jetzt ist es noch leicht, vieles zusammenzutragen, was nach Jahrzehnten mit Gold ausgewogen werden wird; jetzt schon soll begonnen werden, einZeppelin - Museu m" zu gründen. Vielleicht fällt diese kurze Anregung auf fruchtbaren Boden und sinden sich Manner, die diesem Gedanken nähertreten, tatkräftig dafür wirken und ein Werk schassen zu Nutz und Frommen späterer Generationen, die uns dankbar dafür fein werden/

Die gestörte Kindtaufe. In welche Aufregung die Bevölkerung in Leipzig durch die Nachricht von Zeppelins Kommen versetzt wurde, illusttiert am packendsten folgendes dem 2. A." mitgeteilte Geschiehtchen, das den Vorzug hat, wahr zu sein: In einer Familie will man die Taufe des ersten Spröß- lings imi) Stammhalters festlich begehen. Eine größere Anzahl Gäste, aus Leipzig selbst und von auswärts, ist geladen und auch zu köstlichem Taufschm.au se gegen 1 Uhr in der Wohnung fast vollzählig versammelt. Die glückstrahlende fNutter hat eine renom­mierte Kochfrau engagiert. Auch ein Lohn diener ist gewonnen. Eine leckere Speisefolge harrt ihrer natürlichen Bestimmung, und jckwn nimmt man Platz um die festlich geschmückte Tafel. Da türmt herein ein Nachzügler mit der Boncbennachricht:Zeppelin ist soeben.aus dem Meßplatz gelandet." Sprichts, macht kehrt imb verläßt eilenden Schrittes das gastliche Haus. Der Lohn- Üener, der soeben zwei Teller Krebssuppe bringt, hört die Bot­schaft, setzt die Teller auf den Anrichtetisch und ist 'verduftet. Ihtb ehe noch eine Minute verronnen, bergen die Räume des £aufbaufe3 nur noch eine weinende Mütter, einen schreienden 2äugst"'t und eine schimpfende Kochfrau.

Der allgemeineDeutsche Burschenbund über» mHm mit großen Feierlichkeiten während seines diesjährigen

Bundestages zu Pfingsten die oberhalb seiner Bundesstadt Franken- Hansen am Kyfshäuser liegende und der Stadt gehörende alte Frankenburg. Der Bund wird in ihr ein Archiv für seine und die allgemeine burschenschastliche Geschichte einrichten. Auf dem Bundestage nmrbcn außerdem 4 Burschenschaften (Arminia- Greifswald, Arminia-Halle, Askania-Breslau, Suaambria-Bonn) endgültig ausgenommen. Nachdem nunmehr.auch Afnninia-Greifs- wald wieder aufgemacht ist, hat der Bmrd nur noch eine vertagte Burschenschaft, nämlich 'Straßburg und besteht somit insgesamt aus 26 Burschenschaften mit den dazu gehörigen Altherrenverbän­den. Zur Zeit zählt der Bund zu seinen Farben rund 500 Stu­dierende und rund 900 Alte Herren. Er hat gegenüber dem vergangenen Jahre ein Wachstum von 20 Prozent zu verzeich­nen, also bedeutend 'mehr als alle anderen schlagenden Verbände.

Eine neue Telephonerfindung. Eine epoche­machende Erftndung ist auf dem Gebiete des Telephonwesens von zwei schwedischen Ingenieuren gemacht worden. Ein Telegramm aus Stockholm meldet uns: Die beiden schwedischen Ingenieure Egner und Holmstroem haben nach mehrjähriger Arbeit ein Mikro­phon konstruiert, das so empfindlich sein soll, daß die jetzige größte Telephonierungsdistanz verdoppelt werden kann. Die <Sr» sinder führten von Berlin aus ein Gespräch mit dem Telegraphen­direktor in Stockholm, wobei sich zeigte, daß der neue Apparat auf dieser Strecke dieselbe Lautstärke hatte wie gegenwärtig die Apparate auf der Linie MalmöStockholm. Auf der Berliner Oberpostdirektion wird uns zu dieser Meldung erklärt, daß die Versuche mit dem neuen Mikrophon noch zu keinem abschließenden Resultat gelangt sind. Falls dieses Resultat günstig ausfällt, wird man sich auch deutscherseits der Einführung des neuen Mikro­phons nicht verschließen.

Die Verleger der Schundliteratur beginnen jetzt grobes Geschütz aufzufahren. Durch ein Flugblatt, das unter der UeberschriftEin Wort, zur Abwehr in Buchhändlerkreiscn verbreitet wird, soll der Geschäftssinn der deutschen Buchhändler angefeuert und die gesunde Reaktion des beut)eben Volkes gegen den Schmutz in Wort und Bild umgebracht werden. Da heißt es: Meere von Gift und Galle werden verspritzt, um den Freunder spannender Unterhaltungslektüre ihre Lieblinge zu verekeln. Die Dunkelmänner aller Schattierungen machen mobil gegen die Lektüre der Detektiv- und Jndianererzählungen! In unserer Zeit soll alles verweichlicht und vcrftacht werden! Die heutige Zeit braucht keine Romantik, keine Helden mehr! So lautet die Losung unserer Gegner." Dann wird über die gewissenlose Presse hergezogen, die den Gegnern der Nick-Carter- und Sherlock-Holmes-Literatur ihre Spalten öffnet, und sie in ihrer ganzen Schlechtigkeit ent­larvt:Wenn die Presse aller Schattierungen sich unserer Gegner so liebevoll annimmt, so liegt auch hier der Knüppel beim Hund. Man fürchtet an den Lesern unserer Hefte Abonnenten für die eigenen Blättern zu verlieren. Also hcer ist der Konkurrenzneid

I das Motiv der Angriffe, aber keineswegs Ueberzeugung." Wenn nun das deutsche Volk nicht einsieht, daß cs in der Schmutz­literatur einen Gesundbrunnen hat, den nur Beschränktheit und Brotneid ihm verschließen, bann ist ihm nicht zu helfen!

Die Not in Messina. Aus Messina wird berichtet? Noch immer harrt man vergebens auf den Beginn des Wieder-- aufbaues von Messina. Die Behörden haben keine Arbeiten vor­nehmen lassen: selbst die privaten Besitzer duftiger Landhäuser, die ihre Wohnstätten wieder auftichten wollen, sind zur Untätig» feit gezwungen, da der neue Bebauungsplan in Messina nicht eintrifft. Schon vor zwei Monaten wurde die sofortige Ueberpabe des Planes versprochen, aber bis heute hat die Studien- kommission ihn nicht empfangen. An der Unglücksstätte ist alles beim alten: das einzige, was geschehen ist, ist die Errichtung einiger Baracken und Hutten, aber auch 'diese sind zum größten! ^eile unvollendet und unbewohnt, während um die Trümmcr- stättc obdachsuchendc Menschen umberirren. Die Behörden haben letzt beschlossen, die Auftäumungsarbeiten an der Trümmerstättk privaten Unternehmern zu übergeben, die sich 'verpflichten sollet- dre Lttaßen innerhalb vier Monaten passierbar zu machen.

. Der älteste Ehevertrag der Welt. Unter der

im Februar 1906 aufgefunbenen Elephantine papyris bes König-- llchen Museums zu Berlin befindet sich ein in rein hellenischer Sprache abgefaßter, tadellos erhaltener Papyrus, der roohl den ältesten Ehevertrag der Welt darstellt. Nach der von O. Rubensohn bearbeiteten Veröffentlichung der Generalverwallung hat jüngst Leopold Wenger eine Ueberfeßung in denGöttingischen gelehrten! Anzeigen" gebracht. Der Vertrag beginnt folgendermaßen:Jm- sicbenten Jahr der Wmgsherrschaft des Alexander, des SohneS dss Alexandn, im 14. Jahre der Satrapie des Ptolemäus (311 bis 310 v. Ehr.) im Monate Dios. Eheverttag des Herallcibcs und der Demetrra. Es nimmt Herakleides die Dcmetria aus Kos, die vollbürttge Tochter, zur Frau von ihrem Vater Leptines aus Kos und der Mutter Philotis, als Freier bie Freie, welche an Kindern und Schmuck 1000 Drachmen mitbringt." Es folgen Beittmmungen über Wahl des Wohnsitzes, über bie der Ehegatte mit feinem Schwiegervater Bestimmungen treffen soll, dann sol-- gen BeMmmungen über einen möglichen Ehebruch, über den voir entern ^.chlcdSgericht, das beide Teile gerne infam wählen, entschieden werden soll. Ehebruch ,oll in jedem Fall die Auflösung der Ehe: nach sich ziehen, und, falls Herakleides der Schuldige ist, gilt fol­gendes:sollte Herakleides aber auf einer solchen Tat be­troffen werden, und Demetria vor dem gemeinsam bestellten Drei- mannergertcht das beweisen, so soll Herakleides der Demetria bie von ihr eingebrachte Mitgift im Bettage von 1000 Drachmen über­geben unb dazu noch 1000 Drachmen in alexandrinischer Silber* wabrung zahlen/' Es folgen noch'Bestimmungen über die Aus- fubrung bteie* Vertrages, denen sich die Unterschriften von sechs Zeugen anfchlietzen. -w