Nr. 155 Zweites Blatt
158. Jahrgang
Samstag 4. Juli 1908
Erlcheini täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gtehener ZamllienblSNer" werden dem #91njeigere viermal wöchentlich beigelegt, das „Kretsblatl für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. D,e „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Giehemr Anzeiger
General-Anzeiger für Gderheffen
Notationsdruck und Verlag der Drühl'schea Unwersitäts - Buch- und Stelndrucketei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L
ÖieöQftion:e^®llw. Tel.-Adru AnzeigerGießen.
Evangelische Landersqnode.
R.B. Darmstadt, 3. Juli-
Die Synode seht heute um 9V1 Uhr ihre Beratung fort und genehmigt nach fur^er unwesentlicher Debatte den Gesetzentwurf 116er die Abänderung des Gesetzes vom 23. Juni 1891 betr.
die Versetzung der evang. Geistlichen in den Ruhestand und die Festsetzung der Ruhcgehalte. In dem Gesetz wird bestimmt, daß Art. 3, Abs. 4 des Gesetzes von 1891 aufgehoben und dafür zwischen Art. 3 und 4 eingcschoben wird: 3 a. Für die Verrechnung des Ruhegehalts wird der dessen Grundlage bildend' Gehalt der Geistlichen um 300 Mark erhöht. 3 b. Erleidet ein Geistlicher ohne sein Verschulden in Ausübung oder aus Veranlassung der Ausübung seines Amtes einen Unfall, der ihn dienstunfähig macht, so können dem Ruhegehalt 20 Prozent des nach vorstehenden Paragraphen die Grundlage der Ruhe- gehallsbewahrung bildenden Betrages bis zu dessen voller Höhe zugesetzt werden. Das Gesetz vom 25. März 1905, betr. die Abänderung des Gesetzes vom 23. Juni 1891, wird aufgehoben.
In dcr Begründung zu diesem Gesetz wird bemerkt, der vorgclegte Gesetzentwurf bezwecke nicht eine Erhöhung dcr Nuhr- gehalte, sondern wolle diese vielmehr auf der, durch das Gesetz vom 25. März 1905 bereits erreichten, angemessen erscheinenden Höhe im allgemeinen erhalten. Der Entwurf sei veranlagt durch die Vorlage über die Gehalte der Geistlichen, indem die darin vorgesehenen pensionslähigen GclMe der Geistlichen sich denen dcr Staatsbeamten wesentlich nähern, erscheinen die hohen Zugänge des Nuhegehaltsgesetz vom 25. März 1905 nicht mehr gerechtfertigt, dcr im Gefetzenttvurf vorgesehene Zugang zu den Gc- Gehalten von 300 Mark für jede Stufe nach Möglichkeit einen Einklang mit den bisherigen Ruhcgehalten herbei. Zu dem Gesetz beantragt Syn. Wahl-Schlitz die Zusatzbestimmung, daß das alte Gesetz auf solche Geistliche Anwendung finden soll, welche die pensionssähige Höchftgehallsstufc bcr.nts erreicht haben. Auch dieser Zusatz wird angenourmen, nachdem sich das Oberkonsistorium damit einverstanden erklärt hat.
In der Vorlage, betr.
die Gehattsverhältnisse der nicht definitiv angestellten Geistlichen lyirb im Wesentlichen bestimmt, daß in Darmstadt, Offenbach, Mainz, Worms, Gießen und Bad-Nauheim die Pfarrverwalter usw. vom (Eintritt in den Dienst dcr Kirche jährlich 2100 Mark, nach Vollendung dcs zweiten Dienstjahres 2300 Mark erhalten nud sich ihre Wohnung zelbst stellen sollen.
In allen übrigen Gemeinden des Landes beträgt der Gchalt neben freier Wohnung vom Diensteintritt ab 1700 Mark und nach Vollendung von zwei Tienstjahren 1900 Mark. Bei Vikaren und Assistenten in den letzterwähnten Gemeinden tvird die ihnen gewährte freie Station mit 800 Mk. in den Gehalt eingerechnet.
Der Ausschuß hat sich im ganzen mit der neuen Gehaltsregelung einverstanden erklärt. Er billigt jedoch den letzten Satz des Paragraphen 1 nicht, wonach im Falle einer vorhandenen Wohnung „entsprechende Kürzung" erfolgen soll und schlägt dafür vor, zu setzen eine Kürzung des Gehalts von 400 Mk.
Ter Ausschuß beantragt danach, die neuen Gehaltssätze mit Wirkung vom 1. April 1908 ab ins Leben treten zu lassen und die hierfür erforderlichen Mittel von rund 12 000 Mk. für 1908 aus Ucberschüssen früherer Rechnungsjahre zu bestreiten.
Die Synode nimmt nach kurzer Debatte den Gesetzentwurf in der Fassung des Oberkonsistoriums an und lehnt den Abänderungsantrag dcs Ausschusses ab.
Eine andere Vorlage betrifft
die Gewährung einer einmaligen Zulage an die evang. Geistlichen für 1908.
Präs. Nebel betont in dcr Begründung dieser Vorlage, die Zulage für 1908 habe kn bescheidenen Grenzen gehalten werden müssen, weil man laufende Mittel dafür nicht in Anspruch nehmen konnte und eine Kirchensteuererhöhung für 1908 nicht angängig war. Deshalb sei für jeden definitiv angestelltcn Geistlichen eine Zulage von 200 Mk. angesetzt worden. Ta etwa 415 Geistliche als Empfänger dieser Zulage in Betracht kommen, handelt cs sich um eint Gesamtausgabe von rund 83 000 Mk. — Der Ausschuß ist mit dieser Vorlage einverstanden und beantragt daher die Bewilligung einer einmaligen nicht pensionsfähigen Zulage von 200 Mk. an jeden definitiv angestellten im aktiven Kirchen- dienst stehenden Geistlichen, auszahlbar in zwei gleichen Raten per 1. Oktober 1908 und 1. Januar 1909 zu Lasten der Ueberschüssc früherer Rechnungsjahre, a n z u n c h m e n.
Die Synode stimmt darauf ohne Debatte einet weiteren Vorlage zu, nach welcher an Stelle der int Paragraph 2 angeführten Gehalte für die Professoren am Pr<ü>igerseminar zu Friedberg aus 4100, 4500, 4900, 5300, 5700 und 6100 Mk. festgesetzt werde. Für die Berechnung des Ruhegehalts der Professoren am Predigcrseminar wird der die gleiche Grundlage bildende Gehalt in den einzelnen Stufen um je 400 Mk. erhöht.
Infolge eines Antrags dcs Synodalen Zandt, betr.
Abänderung der Sterbequartale der Geistlichen
hat das Oberkonsistorium eine Vorlage gemacht, den § 3 des KirchettgesctzcS, betr. die Sterbequartel aufzuheben. Die Synode stimmt dem Gesetzentwurf zu, nwnach der Antrag Jaudt erledigt ist. —
Weiter stimmt die Synode der Vorlage, bett, die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten dcs Oberkonsistoriums zu.
Ter Gesetzentwurf über die Abänderung des Kirchengesetzes bom 11. Juli 1897, bett.
die Dienstpragmatik für die Geistlichen, wonach die Pcrragrapheit 20, 21 und 22 abgeändert werden sollen, wird angenommen, ebenso ein Zusatzantrag des Ausschusses: Ob und inwieweit bei Beurlaubung eine» Geistlichen über einen Monat hinaus die Vcrtrctungskosten auf den Zcutralkirchensonds zu übernehmen sind, bleibt dem Ermessen des Oberkonsistoriums Vorbehalten.
Nach einer weiteren Vorlage soll die Uebertragung der Geschäfte eines Kttchenbaumcisters an Prof. Pützcr hier und zwar mit einer ab 1. April 1908 beginnenden Jahresoergütung von 2000 Mk. aus dem Zeniralrirchenfonds erfolgen. Für die auswärtigen Dienstgeschäiie sollen Tagegelder und Reisekosten dem Kirchenbauineistcr nach den für die Professoren der technischen Hochschule geltenden Sätzen gewährt werden.
Nachdem Präs. Nebel die Vorlage warm empfohlen und eine Anzahl Mitglieder sich zur Sache geäußert, wird die Vorlage mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. — Eine andere Vorlage wünscht die Bewilligung von 1000 Mk. für die Veranstaltung von Vorttägen über kirchlicheKunst- und Denkmalspflege. Auch diese Forderung wird nach längerer Debatte bewilligt. Ein Antrag Vogt, im nächsten Voranschlag int Dispositionsfonds für persönliche Unlerftlitzungen einen Betrag bis zu 2000 Mk. einzustellen, wird dem Äusschußanlrag entsprechend angenommen. Ebenso eine Vorlage des Obcrkonsistoriums für 1909 für Unterstützung von Posaunenchören den Betrag von 400 Alk. zu bewilligen. Nächste Sitzung morgen früh 9 Uhr.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 3. Juli.
Ein Arbeitsscheuer.
Gegen den Dachdeckergesellen Fr. K. zu Alsfeld wurde auf Antrag feiner Ehefrau ein Verfahren eingeleitet, weil er sich längere Zeit dem Müßiggang dergestalt hingegeben hat.
daß die Familie durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch nehmen mußte. Gleichzeitig erging gegen ihn Anzeige, weil er ferne Kinder nicht vom Betteln abhielt. Tie beiden Sachen wurden am Schöffengericht zur Verhandlung verbunden, und nachdem festgestellt war, daß der Angeklagte trotz der Arbeitsgelegenheit bis in den Nachmittag hinein im Bett zubrachte und dann zum Fenster hinaussah, oder sich auf dcm Markt umhertrieb, wegen Müßiggangs zu 3 Wochen Hast verurteilt. Da auch feststand, daß seine Kinder gebettelt haben und zum Teil aus Mitleid von Nachbarn verköstigt wurden, erhielt er weitere 14 Tage Haft, nach deren Verbüßung er der Landes- Polizeibehörde überwiesen werden sollte. Er focht das Urteil mit dcr Begründung an, er habe sich vielfach vergeblich um Arbeit bemüht: daß seine Kinder gebettelt haben, habe er erst später erfahren. Tie Frau könne nicht haushalten und verwende das Geld zu Naschereien, auch hat sie die Kinder zum Betteln an- gehalten. Tic Strafkammer stellte fest, daß der Angeklagte, der ein gesunder starker Mann ist, sowohl auf seinem Geschäft als auch bei der Stadt hätte arbeiten können, zumal ihm von verschiedenen Seiten Arbeit angeboten wurde; ein Dachdeckermeister mußte ihn mehrfach zu Hause holen lassen und schließlich kam er überhaupt nicht mehr. Tie Gemeinde mußte der Familie für Unterkuuft sorgen und sie mit Geld unterstützen. Da alle Voraussetzungen zur Besttasung vorlagen, mußte das Urteil bestätigt werden.
Ein politischer Bele diqnnqsprozeß.
Gegen den P a ch t e r L. E. zu G r ü n £> e r g wurde von dem Redakteur T. R. hier Privatklage erhoben unter der Anschuldigung, daß er mehreren Personen gegenüber erklärt hat, die Versetzung des Oberlehrers Tr. Werner von Gießen nach Worms sei nicht wegen der Betätigung seiner politischen Gesinnung, sondern deshalb erfolgt, weil er viel mit R. verkehre, der sich vielfach in gewöhnlichem Schnaps betrinke. Das Schöffengericht stellte fest, daß am 5. April in einem Gasthaus zu Grünberg von dem Angeklagten eine Versammlung einberufen war, in der Beschluß über die Aufstellung eines Landtagskandidaten für den Bund der Landwirte gefaßt werden sollte. In dieser Versammlung waren auch einige Mitglieder der deutsch-sozialen Partei, die wie die übrigen Anwesenden Vertrauensmänner des Bundes der Landwirte waren. Als die Sprache auf die Versetzung Tr. Werners kam, der von den Deutsch-sozialen als Landtagskandidat für den Wahlbezirk Grünberg aufgestellt war, sagte ein Mitglied dieser Partei, nach seiner Ansicht sei die Versetzung wegen der politischen Betätigung erfolgt, er halte es für eine Tankes- und Ehrenschuld für ihn einzutteten. Der Angeklagte widersprach dieser Auslassung und bemerkte, nicht wegen seiner politischen Betätigung sei Tr. Werner versetzt worden, sondern weil er viel mit dem Privatkläger verkehrt habe, die Negierung hätte ihm dieses verübelt, da der Kläger sich mit Schnaps betrinke oder besaufe. Ter Angeklagte behauptete, die Acußerung hätte gelautet: R. trinke gewöhnlichen Schnaps und betrinke sich auch und seine Vergangenheit fei nicht einwandsfrei. Das Schöffengericht hielt eine Bestrafung des Angeklagten nicht für angezeigt, da nach seiner Ansicht der Wahrheitsbeweis der Behauptungen erbracht fei. Nach den Zeugenaussagen stehe fest, daß der Kläger mehr geistige Getränke zu sich nimmt, als dies ein normaler Mensch gewöhnlich tut. Wenn man aber auch annehmen wollte, der Angeklagte sei mit seinen Behauptungen zu weit gegangen und man nicht annehmen könnte, der Kläger fei ein Trinker, so könnte eine Bestrafung doch nicht eintreten, da die Aeußerung in einer Vertrauensmännerversammlung vertraulich erfolgte. Solche Versammlungen seien häufig Gegenstand der Erörterung und Prüfung persönlicher Verhältnisse, bet denen Aeußerungen fallen, die, wenn sie an anderen Orten erfolgt wären, strafbare Beleidigungen enthielten, die aber mit Rücksicht auf die besonderen Umstände — das Vorliegen der Wahrung berechtigter Interessen — straffrei sind. Tas Schöffengericht meinte, der Angeklagte wäre nicht bloß berechtigt, sondern sogar verpflichtet gewesen, als Vorsitzender der Versammlung die Persönlichkeit zu beleuchten, die in dem bevorstehenden Wahlkampf eine Rolle spielen sollte. Es fügte noch an, in politischen Versammlungen würde manches gesprock-en, was besser unterblieb; es läßt sich aber selten feststellen, ob der Redner bei Auseinandersetzung politischer Fragen das Bewußtsein hatte, daß seine Aeußerungen Beleidigungen enthalten. Wenn übrigens wegen jeder persönlichen Bemerkung in Wahlkämpfen Klage erhoben würde, könnten sich die Gerichte längere Zeit hindurch nur mit Privatklagesachen befassen. Da nach Lage der Sache nicht angenommen werden konnte, daß der Angeklagte habe beleidigen wollen, ließ das Schöffengericht Freispruch ergehen. Der Privatklägcr erhob Berufung. Auf Grund der Verhandlung nahm die Strafkammer als erwiesen an, daß der Angeklagte den Kläger so hingestellt hat, als sei er ein gewöhnlicher Schnapsttinker, mit dem man nicht verkehren könne. Menn auch nicht von der Hand gewiesen werden kann, daß er auch wohl ein Glas über den Durst trinkt, so könne er doch nicht als gewohnheitsmäßiger Trinker bezeichnet werden, insbef. steht nicht fest, daß er dem Schnaps zugetan ist. Auch könne von einem Wahrheitsbeweis in dcr Richtung, daß Tr. Werner wegen dcs Umgangs mit den Klägern versetzt worden sei, keine Rede fein. Auf jeden Fall hat der Angeklagte aus der Form der Aeußerungen zu erkennen gegeben, daß er dem Kläger etwas anhängcn wolle; insbes. ist dies in Beziehung auf fein Vorleben geschehen, weshalb die Grenzen des § 193 überschritten sind, da mit den Aeußerungen keine berechtigte Interessen gewahrt wurden. Es wurde deshalb der Berufung des Klägers stattgegeben und der Angeklagte E. in eine Geldstrafe von 30 Mark genommen. Anzufügen wäre noch, daß der Vorsitzende vor Eintritt in die Verhandlung den Parteien nahe legte, sich zu vergleichen, daß sie doch später wieder zur gemeinsamen Arbeit sich vereinigen müßten. Nach der Beweisaufnahme ließ man sogar eine Pause eintreten, um einem Zeugen, der sich zur Vermittelung des Vergleichs erboten hatte, Gelegenheit zu geben, eine Versöhnung der Parteien herbeizuführen, wozu aber der Angeklagte am wenigsten Neigung zeigte.____________________________________________________
Oer Eulenburg prozeß.
Hd. Berlin, 3. Juli.
V.
Für die heutige Verhaudlimg waren fünf Zeugen geladen. Die Gastwirtsfrau Bader aus Laudsberg am Lech ist telegraphisch geladen morden. Weil sie herzkrank ist, ließ sie der Arzt mir in Begleitung ihres Mannes reisen. Ferner wurden Privaldozeul Tr. Speck aus 'München, Juslizrat Bernstein, Referendar Brandenburg, Rechtsanwalt Tr. Prager und Oberlandesgerichisrat 'Meyer geladen. Dr. Speck soll über die Glaubwürdigkeit und den Geisteszustand der Frau B a u e r r e i ß Auskuntt geben. Diese war im Jahre 1884 im „Hotel Post" in Murnau (Oberbayern) Dienstmädchen und will während dieser Zeit dreimal gesehen haben, wie Fürst Eulenburg in Gemeinschaft nut einem Münchener Ho'rat an einem jungen Kutscher Handlungen vorgenommen hat, die mit dem Wortlaut des Eides, den Fürst Eulenburg geschworen hat, tm Widerspruch stehen. Das Gutachten des Sanitätsrats Tr. Speck geht dahin, daß die G l a u b w ü r d i g k e i t nicht übet alle Zweifel erhaben ist, die sich mit Bezug nuf ihre geistige Zurechnungsfähigkeit ergeben haben.
Danach wird Justizrat Bernstein als Zeuge gehört.
Um */43 Uhr beginnt die Vernehmung des Kruninalwacht- meisters Müller. Wie verlautet, sollte er über die Gerüchte Auskunst geben, die in Bezug auf den Fürsten Eulenburg bei der Behörde eingelausen sind. Daraus präzisiert Oberlandesgerichtsrat
M e y e r - München als Zeuge seine Aussage dahin, daß sowohl E r n st wie Riedel den Eindruck voller Wahrhaftigkeit gemacht haben, und daß er kein Bedenken trage, ihren Worten zu glauben.
Gegen */,4 Uhr wird die Verhandlung vertagt. Fürst Eulen- bürg wurde nach einer halbstündigen Spazierfahrt durch den Tiergarten wieder der Charit«^ angeführt.
Von der Prozeßleitung ist erwogen worden, einen Bericht über den Verlauf des die O e f i e n l l i cd k e 11 in hohem Maße interessierenden Prozesses zu geben. Es ftefitcn sich dabei mehrfach Bedenken heraus. Wie verlautet, wird aber nun Oberstaatsanwalt Jsenbiel, um dem Wunsche der öffentlichen 'Dleimmg entgegeiizukommen, den Antrag stellen, daß mit dem Beginn der Plaidoyers die O e i f e n t l i ch k e i t wieder- bergefteflt werde. Auch der Verteidiger siebt auf dem Slandvunkt, daß der Ausschluß der Oeffenllichkeit aufhören kann. Die Derlei digung hat mehrere Anträge aus Ladung neuer Zeugen gestellt, denen sämtlich stattgegeben tvnrbc.
Märkte.
Gießen, 4. Juli. Marli bericht. Auf heutigem Wochen-1 markte kostete: Butter vr. Pfd. 1.10—1.20 Mk., Hühnereier 1 Et. 7—8 Vfg., Käse pr. Et. 6—8 Ps., Kasematte 2 Et. 5—6 Psg. Erbsen p. Pfd. 18—24 Psg.. Linsen v. Psd. 25—40 Psg., Tauben pr. Pr. 0,80—1,00 Mk„ Hühner pr. Et. 1,00—1,60 Mk., Hähne pr. Stück 0,80—1,80 Alk., Gänse vr. Pfd. 00—00, Enten pr. Stück 1,80 bis 2,20 Mk., Ochsenfleisch vr. Psd. 78—86 Pfg., Knh- und Rindfleisch pr. Pfund 74—76 Psg., Schweinefleisch vr. Pfund 60—76 Psg., . Schweinefleisch, gesalzen, pr. Psd. 80 Pfg., Kalbfleisch pr. Pfd. 70—80 Pfg., Hammelfleisch pr. Pfd. 70—84 Pfg. Kartoffeln pr. 100 Kg. 6.00—7.00 Alk., Zwiebeln pr. Zlr. 8,00—10,00 Mk., Milch per Liter 20 Psg., Weißkraut per Stück 0-00 Pfg., per Zentner Mk. 0.00—0.00. — Aepfel per Ztr. 10—25 Mk., Birnen per Ztr. 10—25 Alk. Nüsse 100 Stück 50—00 Pfg., per Ztr. 0—00 Mk. Kirschen per Pfd. 0,25—0,35 Mk. Marktzeit von 7—1 Uhr.
Für Politik in Vertretung verantwortlich: P. Witt ko.
Telefonische
des Giessener Anzeigers, mitge und Industr
Frankfurter Bön
3^e/0 Reichsanleihe . . 91.25
3% do. . . 82.60
3%°l9 Konsols .... 91.25
3% do 82.65
3^°/0 Hessen — .— 3^°/e Oberhesseu . . . 89.50
4 Oesterr tioldrente. . 98 35 4‘/6 % Oesterr. Silberrente —.— 4?v Ungar Goldrente . . 93.40 4?» Italien. Rente . . . 104 00 3% Portugiesen Serie I 62.40 3% Portugiesen „ JII 63 25
°/e russ.Staatsaul. 1905 95 80
4>£°/n japan. Staatsanleihe 89.40
Conv. Türken von 1903 95.40
Türkeniose 147.00
1% Grieeh. Mouopol-Anl.. —.— 4% äussere Argentinier . 86.80 3% Mexikaner . . . 65.90 lh°/0 Chinesen .... 96.40
Aktien:
Bochum Guss 207 70
Buderus E. W 109.00
Tendenz: ruhig.
Berliner Börse,
Canada E. B. . . . . 156.60
Darmstädter Bank . . . —.— Deutsche Bank .... —.— Dortmunder-Union C. . . —.— Dresdner Bank . . . 136.5g
Tendenz: sehr still.
Kursberichte
.eilt von der Bank für Handel I ie, Giessen.
ie, 4. Juli, 1.15 Uhr.
Elektriz. Lahmeyer . . . 114.50
Elcktriz. Schuckert . . . 104.00 Eschweilcr Bergwerk . . 191 90 Gelsenkirchen Bergwerk . 186.20 Hamburg-Amerik. Paketl 106.20 IJarpener Bergwerk. , . —.— Laurahütte 201.00 Mordd. Lloyd .... 90.50 Obeischles. Eisen-Industrie 96.25 Berliner Handelsges. . . 159.40 Darmstädter Bank . . . 122.20 Deutsche Bank .... 229 50 Deutsch-Asiat Bank . , 131.00 Diskonto-Koimnandit. . . 170.90 Dresdner Bank .... 136.60 Kreditaktien 194.20 Baltimore- und Ohio-
Eiseulahn 85.20 Gotthardbahn —
Lombard. Eisenbahn . . 2180 Oesterr. Staats bahn . . . 148.20 Prince-Heuri-Eisenbahn . 120.00
L Juli. Antangakurse.
Harpener Bergwerk. . . —.— Laurahütte 201.00 Lombarden E. B. ... 21 70 Nordd. Lloyd 90.60 Türkeniose ..... 147.20
„Zur Kräftigung des Kindes."
Nürnberg, Kleinreutherweg 69, 4. Juni 1907.
„Eine äußerst heilige Hirnhautentzündung befiel unser Söhnchen Fritz im Alter von 38 Wochen, dazu innen dann noch Krampfanfälle, die sich täglich 15—20mal wiederholten und dem Kinde solch qualvolle Schmerzen bereiteten, daß man es während 3 Monaten weder bei Tag noch bei Nacht allem lassen durfte. Der Körper des Kleinen war in kurzer Zeil vollständig erschöpft. Als mir dann geraten wiirde, dein Kinde ziir Stärkung Scotts Emulsion zil geben, zögerte ich nicht einen Aiigenblick, dies zil befolgen, worüber ich heute iiur daiilbar seiii kann, beim das Resultat fiel über Erwarten gut aus. Der abgezehrte Körper winde wieder krä'tiger ~ und widerstandsfähiger; der Kleine begann, sich auf «W.D die Beinchen zu stellen, sein Aussehen besserte sich, Zw-Sg; und wer ehedem das hilflos daliegende Kind ge- sehen hat, kann sich nicht genug darüber wundern, /t das Bübchen heute so frisch heriungehen zu sehen/'
It (gez.) Elise Dorsch.
U '7/1 Es ist bemerkenswert, daß Scotts Emulsion H /14^ selbst in Fällen äußerster Erschöpfung gut ver-
*ca9cn und mit vollem Nutzen verdaut wird. Dies beweist aufs neue die Vorzüge von Scotts Emulsion gegenüber gewöhnlichem Lebertran, der bei so be- 7i£mbe®Q§S benf liefen Schivächezuständen wahrscheinlich un- ttchrn B-ricchreust verdaut ausgeschiedcn wäre.
Scott» Emulsion wird von unS auSfchltebltch im groben verkauft, und zwar nie lose nach Gewicht oder Matz, sondern nur in versiegelten Ortgmalflaschcu in Karton mit unserer Schutzmarke (Wchcr mit dem Dorjch). Scott u. Bowne, G. m. b. H, Frankfurt a. M.
Bestandteile: fttiitfier Medizinal-Lebertran 150/1, prima Glyzerin 60,0, untcrphoüphorigsanrer Kalk 4,3, unterphosphorig>aure» Dtatroit 2,0, piuv. Tragant 8,0, feinster arad. Gummi pulv. 2,0, desiill. -Äusser 129,0, Alkohol 11,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt-, Mandel- und Gaullheriaoi je x Tropfen.
Jpol»aris
' * WELT-TAF.FLGFTF.FNrKy
Niederlage bei: Jean Weisel, Sonnenstr. 6.
Verleihanstalt Sundheimer&Strupp ', Frankfurt a. M.
Pro Quadratmeter und Woche 10 Pfg.
Teleph. 4017. Telegr.- Adr.: Industriebedarf.


