Erstes Blatt
158. Jahrgang
Montag 30. März 1908
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
u. Land" und „Gerichts-
Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.
3 des Ortsstatuts bei den am 1. Februar 1908 noch nicht
nach § 3 l angeschloss
jenen Liegenschaften die Gebührenpflicht erst mit dem
Bezugspreis: monatlich 75Pf., vierteljährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Alk. 2.—viert el- jährl. ausschl. Bestellg. Zellenpreis: lokci.!5Pf^ auswärts 20 Pfennig.
Verantwortlich für öen oolitrschen Teil: E. Anderson; f. Feuille- ton und .Vermischtes" P. Wittko; für .Stadt
wann sie den Landtag zu schließen gedenke. Herr von Kröcher teilte dies Befremden, und er beeilte sich, zu versichern, er werde unverzüglich der Regierung auf den Zahn fühlen. Da wird der Regierung wohl nichts weiter übrig bleiben, als mm endlich mit ihrer völlig deplacierten Geheimniskrämerei Schicht zu machen und der Öffentlichkeit reinen Wein über den Termin des Landtagsschlusses einzuschenken.
Annahme von Anzeigen , . .
wMrmrnagTiöue“ Kotctions6ru<i im6 Verlag 6er Srs'hrschen Univ.-Such- und Aeindruckerei. K. Lange. UedaNisn, Lkpedliisn und SruSerei: Schulstrsße r.
Lttmmllngrdild ans dem preutz. tzerrentzause.
Berlin, 28. März.
Etatsberatung im Herrenhause! In der Regel pflegt das nicht viel mehr als ein AbAatsch der Verhandlungen des Abgeordnetenhauses, ein Abklatsch wenigstens der R^den der Konservativen, Nationallibenrlen und Polen der Zweiren Kammer, zu sein. Der erste Tag der Etatsdebatte im Herrenhaus bestätigte diese Regel: Herr von Rheinbaben hielt den üblichen Etatsspeech, dann legte Graf Mirbach los, um die konservative Finanzpolitik nochmals zu erörtern. Natürlich fam auch das Wahlrecht aufs Tapet, und ebenso natürlich verfocht Graf Mirbach das Dreiklasscnwahlrecht. Es war nicht immer so int Lager der Rechten: In der Konfliktszeit dachte man anders. . . Und nun kam eine larmogante Polenrede des Herrn von Koscielski, eine Rede, die besser unterblieben wäre, auch im Interesse der Polen. Es war Herrn von Rhein- baben ein leichtes, den Dichter des hetzerischen Kolendelicdcö abzutrumpfen. Wirklich, Herr von Koscielski ist der letzte, der sich als Anwalt für die Unschuld der Polen aufspielen darf. Ein paar Redner kamen noch zu Wort, dann wurde die Generaldebatte geschlossen, und daS Haus vertagte die weitere Beratung des Etats auf den Montag.
Ministrrbegegnung in Wien.
Es ist wohl kein bloßer Zufall, daß der Reichskanzler Fürst Bülow wenige Tage nach der Monarchenbegegnung in Venedig jetzt nach Wten gereist ist, um dem österreichischen Minister des Aeußern, Freib. von Aehrenthal, einen Besuch abzustatten. Fürst Bülow hat selber über die Bedeutung seiner Reise feinen Zweifel gelassen, indem er nicht, wie das sonst oft zu geschehen pflegt, den Besuch als einen bloßen Höflichkeitsakt hinstell en läßt, sondern er erklärte dem Berliner Vertreter eines angesehenen und zum österreichischen Auswärtigen Amte Beziehungen unterhaltendes Wiener Blattes, daß fein eigentlicher politischer Anlaß für seine Reise vorliege, daß er aber selbstverständlich sich mit Baron Aehrenthal über die hauptsächlichsten Tagesfragen der internationalen Politik aussprcchen werde. Hieran fehlt es wahrlich nicht, und gerade Oesterreich-Ungarn selbst ist augenblicklich an wichtigen Vorgängen der internationalen Politik beteiligt, namentlich auf dem Balkan, wo es große Interessen zu vertreten hat. Selten ist der Donaumonarchie ihre Anlehnung an Deutschland so zu statten gekommen, wie im gegenwärtigen Momente, wo Oesterreich ungemein viel daran liegen muß, seine Bahnpläne mit Erfolg durchzuführen; bei den guten Beziehungen, in denen Deutschland zur Pforte steht, mußte eine deutsche Unterstützung des Projektes von großer Bedeutung sein und zweifellos ist eine solche auch unserem Verbündeten zuteil geworden. Man erinnere sich, welchen Sturm die österreichischen Pläne in verschiedenen Ländern hervorriefen, allinähtich ist es aber ruhiger geworden, selbst in Petersburg, und man geht vielleicht nicht fehl, dies nicht m letzter Linie einer freundschaftlichen Vermittelung Deutschlands zuzuschreiben. Nur in England steht man noch immer abseits, weil man selbstsüchtig andere Interessen auf dem Balkan verfolgt, freilich voraussichtlich wohl nicht mit sehr großem Erfolg, da die meisten Mächte gegen die Vorschläge Englands sind. Oesterreich und Rußland haben bereits ablehnend geantwortet, was aber nicht hindert, daß die Presse jenseits des Kanals sich nicht gegen diese beiden Staaten wendet, sondern daß Deutschland wieder einmal als Prügelknabe Her- Halten muß, weil Fürst Bülow es gewagt hat, die englischen Vorschläge objektiv zu kritisieren. All das wird zweifellos in Wien einer eingehenden Betrachtung unterzogen, wenngleich andere Fragen, wie namentlich der Stand der Dinge in Marokko mit zur Erörterung gelangt sein dürften. An einer vollständigen Uebereinftimmung der beiden Staatsmänner hat es zweifellos nicht gefehlt, und so bedeutet im Abschluß an die Tage von Venedig der Wiener Besuch des Fürsten Bülow eine erneute Kund- gebungsürdieFestigkeitdesDreibundes,der gerade letzt in der Lage ist, Teilnehmern, die vereinzelt nicht immer mit vollem Herzen bei der Sache waren, den großen Wert dieses Bündnisses vor Augen zu führen; darin liegt aber keineswegs eine Bedrohung der friedlichen Situation, denn gerade der Umstand, daß das Dreibundverhältnis die Beteiligten nicht hindert, auch mit anderen Mächten in freundschaftlicher Fühlung zu stehen, bildet ein Moment, das etwaige Gegensätze abzufchleifen und auszugleichen geeignet ist.
Stimmungsbild aus dem preutz. AbZeordrMenhaus.
Berlin, 28. März.
Wie Well' auf Welle ohn' Ende sich dränget, so folgte am Samstag im preußischen A b g e o r d n et e n h a u s e eine Fahrplanbeschwerde der anderen. Beinahe kann man sagen, daß außer den zunächst auf der Rednerliste stehenden Volksvertretern niemand im Saale anwesend war. Aber die Herren Wähler können trotzdem mit ihren Abgeordneten zufrieden sein; wir glauben nicht, daß in preußischen Landen noch irgend ein Fahrplanwunsch besteht, der nicht zur Sprache gekommen wäre. Und ob nun alle 433 Volksboten diese Wünsche in ihre geistige Schatzkammer äufne hm en, oder ob nur ein halbes Dutzend dazu bereit ist, bleibt sich am Ende gleich. Die Hauptsack)e ist, daß die Regierung von diesen kleinen und großen Schmerzen Nottz nimmt und Heilung verspricht. Das tat Herr Breitenbach denn auch, aber er tat es recht summarisch: er vertröstete die Petenten auf eine schönere Zukunft. Die, wenn man ihm glauben darf, schon im Jahre des Heils 1909 anbrechen soll. Der Herr Minister bekannte sich selbst als Optimist. Wir sind gegenüber seiner Verheißung, wenn nicht Pessimisten, so doch Skeptiker. Ein interessantes Moment bot die Debatte: namens aller Fraktionen gab der greife Hobrecht dem Befremden darüber Ausdruck, daß die p. t. Staatsregierung es noch mimet nicht ffir nötig gefunden hat, dem Hause m scKttdtger RvHW mitzrtteiten,
Der llanatzetlel.
Von Rechtsanwalt Raab, Gießen.
(Schluß.)
Die Frage liegt nahe: Wie verhält man sich, wenn man die Anforderung nicht für richtig hält? Gegen die Erhebung der Kanalgebühr im Prinizip ist nichts einzuwenden. Es sind aber spezielle Fälle, die Anlaß zur Beschwerde geben, denkbar und vorgckommen. So will z. B. die Stadt Kanalgebühren von einem Anwesen erheben, das noch gar nicht angeschlossen ist, während
des KaiserPpaxsss in Taormina erfolgt am 1. April. Nach einem Frühstück im Hvtel Times erfolgt die Besichtigung der Altertümer, besonders oes griechischen Theaters. In Korfu nehrnvn die Vorbereitungen zum Empfang des Kaiserpaares langsamen Fortgang. Im Hafen ankert bereits ein griechisches KriegssMsf; zwei Torpedoboote folgen heute. König Georg kommt Donnerstag oder Freitag hierher. Er wird der „Hohen- zvllern" cittgegenfahren. Alle Straßen der Insel sind für die kaiserlichen Automvbilfabrten geglättet Sogar eine Wtrgnersche „Oper" wird dem Kaiser $u Ehren im Stadttheater in 'Korfu vorbereitet. König Georgios loird vorn Ministerpräsidenten Thco- tolis begleitet sein. Aus Bari meldet man, daß der Kaiser dort anK 15. erwartet wird: er wird vielleicht AutomobUfahrten an der italienischen Küste unternehmen. Der Kaiser wird bei seiner Adriafahrt Mmissa bei Spalato anlaufcn und von dort wird das Kriegsschiff „Sankt Georg" der Kaiserjacht „Hvheu- zollern" bis Korfu das Geleite geben.
potttrsehe Cagesschav».
, Tas Kaiserpaar
Aufenthalt in Venedig ilm einige Tage verlängert
->"0 vcrläßt die Lagunenstadt erst heute. Messina, Catania und ^a^nmna prangen bereits im Festschmuck. Ueberall sind hohe 'Miimeamtc und Mannschaften eingetwffen. Die Ankunft
Zum Fall Lynar.
Die letzte militärische Bcgleitaltion zum Fall Lynar ist jetzt zum> befriedigenden Ende gekommen. Es war gegen die direkten Vorgesetzten des ehemaligen Garde du Corps-Offiziers eine Untersuchung darüber eingeleitet worden, ob bei der Abschiedsbe- willignng und Pensionierung des Majors Grafen zu Lynar im November 1906 entsprechend den gesetzlichen und Dienstvorschriften vorgegangen worden sei. Auf eine Mfrage, die der Herr Abgeordnete Erzberger in der Reichst agsfttzung vom 14. März ds. IS. an den Vertreter des Kriegsministeriums gerichtet hat und die dahin lautete, ob die vorgesetzten Ossi- zicre — also der Regiments-, Brigade- unb Divisionskommandeur und der fommanoierenbe General — „nach pslichtmäßigem Ermessen" die Erklärung alber die Dienstunsühigkeit Gras Lynars abgegeben hatten, rouroc von dem Herrn Generalleutnant Sixt von Arnim geantwortet, daß die mögliche „schuld eines Vergehens gegen gesetzliche Bestimmungen zurzeit Gegenstand einer schwebenden Untersuchung sei. Wie die Danz. N. N. hören, ist diese Untersuchung abgeschlossen und hat ergeben, daß bei der Pensiousbewilligung an den Major a. D. Grasen zu Lyuar keinerlei Unregelmäßigkeiten staitgefunden haben oder Beaustau- bungen gegen den Wortlaut und die Bestimmungen des Offi- zicrpensionsgesetzes von 1906 zu machen sind.
Mit diesem Ausgange der Angelegenheit darf die unlängst erfolgte Beauftragung des Obersten Freiherrn von Richthofen, bisherigen Kommandeurs des Regiments der Garde du Corps, mit ber Führung der Potsdamer Garde-Ulanen-Brigabe (ziveite Garde-Kav.-Brigade) in direkten Zusammenhang gebracht werden. Der Fall Ltznar ist damit endgültig — auch für die militärischen Stellen —* erledigt.
1. des auf den Anschluß folgenden Monats beginnt und die Gebühr dann auch nur für den Rest des betr. Steuerjahres zu entrichten ist. Soll man sich in diesem Fall beruhigen und denken, das ist ein Mißverständnis, man braucht nichts zu bezahlen? Soll man also die Beschwerdefrist verstreichen lassen und abwarten, bis man auf die Kanalgebühr gepfändet wird?
Ans der Bekanntmachung der Bürgermeisterei vom 12. März 1908 geht schon hervor, daß dies nicht anzuraten ist, denn „nach Ablauf der Beschwerdesrist vorgebrachte Reklamationen können keine Berücksichtigung finden".
Oder ein anderer Fall: Soll der Hauseigentümer die ganze Kanalgcbühr bezahlen, bei dessen Haus nur die Regenwasserrohre angeschlossen sind? Ein vollständiger Anschluß liegt bann nicht vor, cs wäre unbillig, den vollen Bettag 511 verlangen, da auch hier die Voraussetzungen des § 3 des Ortsstaluts^ nicht vollständig erfüllt sind. Sinngemäß dürste nur ein entsprechender Teil der Gebühr erhoben werden.
Derselbe Fall ergibt sich dann, wenn ein Hauseigentümer keine Mieter hat, oder sein Haus vielleicht infolge großer Reisen Wochen- oder monatelang unbenutzt ist. Da nach § 1 nur für „Benutzung" der Kanäle eine Gebühr zu entrichten ist, müßte in solchen Fällen eine entsprechende Reduktion stattfinden. Aus dem Ortsstatut ist dies allerdings nicht direkt zu entnehmen.
Wieder ein anderes Beispiel: Der Flächeninhalt oder Brandversicherungswert ist falsch angegeben, oder der im Anforderungszettel Genannte ist nicht der Steuerpflichtige. Welche Rechtsmittel sind in diesen Fällen gegeben?
Art. 96 der Städteordnung vom 13. Juni 1874 bestimmt: „Wer sich durch eine Gemeindcumlage beschwert glaubt, hat seine Beschwerde in den ersten vier Wochen nach der Belamittnachung der Umlage bei dem Kreisrat behuss her Entscheidung durch den K r e i s a u s s ch u ß DoMittragen. Später vorgebrachte Beschwerden dürfen nicht berücksichtigt werden. Die, Entscheidung des Kreisausschusses muß ungeachret eines dagegen eingelegten Rekurses barmufig befolgt werden. Für Beschwerden, welche nicht gegen die Erhebung der Umlage überhaupt, sondern gegen Beittagspflrcht oder angenommenes Beitragsverhältnis des Einzelnen gerichtet sind, lauft die vierwöchige Reklamationsfrist erst von dem Ende der Osfeulegungsfrfft an."
Gegen die ErhÄmig der Umlage überhaupt ist-wie oben gefagf; int PprnziP nichts mit Erfolg geltend zu machen. Es läuft deshalb die Rechtsmittelfrist der Beschwerde Montag, 20. April b. Js., ab. Der KreisauSschuß entscheidet als erste Instanz über die Beschwerde (cf. auch Art. 48 Z. ö des Ges. v. 12. Juni 1874 bett, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen). _ _ ...
(He§en die Entscheidung des KreisaüZschusses ist gemäß Art. 67 und 98 3. 1 des zuletzt, genannten Gesetzes , Rekurs an den Provinzial-Ausschuß zulässig, der „über die einschlägigen Tatsachen und Zweckmäßigkeitsfragen endgültig entscheidet". Dieser RerurS ist binnen 14 Tagen seit Zustellung des Krcisausichuß- bescheids Bet dem Kreisausschuß einzulegen unb zu rechtfertigen (cf. Art. 104). _ .
Gegen die Entscheidung deS Provinzial-AuSschuftes ist em weiterer Rekurs an das oberste Verwcklttlngsgerrckt zulässig, aber beschränkt auf die Fälle, in denen geltend gemacht werden kann, daß entweder „wesentliche Vorschriften in Bezug auf das Verfahren nicht beobachtet oder Bestimmungen des geltenden Rechts, der Gesetze oder Verordnungen verletzt oder unrichtig amgetoenbet worden seien, oder die Zuständigkeit deS Kreis- öezw. Provinzial - Ausschusses zur Entscheidung der von ihnen entschiedenen Fragen nicht begründet sei". (Art. 111 Abs. 2.)
Der Rekurs an das oberste Verwaltungsgericht ist binnen 14 Tagen seit Zustellung der Entscheidung des Provinzial-Aus- schusseS bei dem Provinzial-Ausschuß einzulegen (Art. 112 Abs."2). Die RekurSschrift muß eine Rechtfertigung enthalten und zwar angeben, worin die Verletzung des Verfahrens, der Gesetze usw, zu sinden ist. (Art. 104 und 112 Abs. 3 und 111 Abs. 2.) —
Im Verhältnis der Beteiligten untereinander ist von folgendem auszugchen: Es ist seinerzeit bei den wiederholten Beratungen der Stadtverordneten bezüglich der Kanalgebühren als selbstverständlich betont worden, daß die Gesamtheit der Kanalbenutzer zu dcu Lasten der Kanalaulage und Kanalunterhaltung beittagen müsse. In dem einen Entwurf des Ortsstatuts war diesem Gedanken auch Ausdruck verliehen worden, und die formelle Frage für die Stadt war nur die, an wen sich die Stadt halten solle, direkt an die Mieter, oder an die Hausbesitzer, mit dem Anheimgeben, die von ihnen eiugezogeneii Beträge auf die übrigen Benutzer mit äu verteilen. Der zweite Weg war für die Stadt einfacher. Er ist, wie bekannt, vom Ministerium gutgeheißen worden. Der Hausbesitzer hat hierbei natürlich keinerlei Vorteile, wenn er die Beträge,, die er an die Stadt vorgelegt hat^ wieder einzieht und sich selbst als Mitbenutzer anteilmäßig mir» belastet. Um eine möglichst gerechte und einheitliche Verteilung dieser Lasten herbeizuführen, hat der Verein der Hausbesitzer sich prinzipiell aus den Standpunkt gestellt, nach dem Miettvert der Wohnungen die laufenden Beiträge, die Verzinsung der Anlagen und Aufwendungen zum Ausschlag zu bringen, die Regelung des Einzelfalles dabei selbstverständlich der Vereinbarung der Beteiligten überlassend, da es nicht angängig ist, die Kanalgebuhr Port nochmals auszuschlagen, wo dies schon in der Erhöhung der Miete zum Ausdruck gebracht worden ist.
Als Beispiel des AusMags ist folgendes gewählt worden: Flächengehalt: 500 Quadratmeter; Brandversichcruirgswert: 30000 Ml.; 3 Wohnungen zu 500, 600 und 700 Mk. Tie Kanalaebühr beträgt pro Jahr 500 mal 1% Pfg. = 8.75 Mk. und 90 mal 2 Mk. — 60 Mk., Summa 68.75 Mk. Die Verzinsung der Kanalisation und Installation (innerhalb des Anwfnls) =* o Proz. von 1200 Mk. == 60 Mk., Mehrverbrauch an WLffcr —
SmnmungsdÄ «ns dem UeichÄüzs.
Berlin, 28. Marz.
Die Kontingentierungs-Schlußmaschine hatte beim Etat des Reichsamts des Innern in der zweiten Lfung prompt funktioniert; eine lange Reihe von Rednern tauchte in der Versenkung unter, und sie alle brachten das, was sie auf dem Herzen hatten, jetzt in der dritten Lesung doch noch an. Aber sie machten es jetzt kurz, und so bot sich in dem bunten Durcheinander ein Bild her Vielgestaltigkeit des von Herrn v. Bethmann-Hollweg verwalteten Gebietes. Die Sozialpolitik hatte naturgemäß auck) heute den Löwenanteil urfb die Polemik der letzten Wochen witrde fortgesponnen, und Herr Hoch holte sich dabei eine gründliche Abfuhr von dem Hamburger Dr. Heckscher. Erwähnenswert ist sonst aus dem ganzen Verlauf der achtstündigen Verhandlung lediglich die erneute Versicherung des Staatssekretärs, bafj das Weingesetz so rasch es nur gehe, beraten und dem Reichstag vorgelegt werden soll. Der Etat des Reichsamts des Innern wurde erledigt.
Nr. 7«
Der Oietzener Anzeiger erscheint täglich, außer Sonntags. - Beilagen: viermal wöchentlich -lctzenerZanlilieiiblätter; zweimal wöchentl.Kreks» blatt für ben Kreis tiiefcen (Dienstag unb Freitag); zweimal monatl. £anb> wtrtfchastliche 3<itfragcn Fernfprech-Anschlüsse: für die Redaktion 112, ®erlag u. Expedition 51 Adresse sür Depeschenr «nzetger Gießen.
Uomproimtzantrag zu?» SSrftngesetz.
Zum Börsengesetz ist ein nationalliberaler Antrag einge- gangen, der die Beschlüsse erster Lesung in wesentlichen Punkten ändern lvill. Nach dem in der „Köln. Ztg." veröffentlichten Wortlaut dieses uationalliberalen Antrages ist darin zunächst die Beseitigung des Terminregisters beibehalten, und damit auch die Unterlage für den R e g i ft e r e i n w a n d. Der Kom- missionsbeschluß, der das Börsenterminregister wieder Herstellen wollte, ist also beseitigt. Auch von einer gesetzlichen Best i m m u n g d c s B e g r i f f s der B ö r s e n t e r m i n g es ch ä f t e, die zu den bekannten Widersprüchen in der Rechtsprechung des Reichsgerichts geführt hat, nimmt der Antrag Abstand. Dagegen hat der Antrag den KDmmissionsoeschluß ausgenommen, wonach Anteile einer inländischen Erioerbsgefellschaft nur mit deren Zustimmung zum Börsenterminhandel zugelassen werden dürfen, und er fügt als Neuerung hinzu, daß eine erfolgte Zulassung aus Verlangen her Gesellschaft spätestens binnen Jahres- ftist zurückzunehmen ist. Die Abgrenzung der Personen, die ein Börsentermingeschäft rechtsverbindlich abschließen können, ist dieselbe geblieben, wie das in den Kommissionsbeschlüssen vorgesehen war. Zu dem Börsenterminhandel in Wertpapieren nimmt der Entwurf grundsätzlich eine der ursprünglichen Regierungsvorlage entgegengesetzte Stellung ein. Letztere ging davon aus, daß Börsentermingeschäfte in Wertpapieren an sich erlaubt seien, daß aber der Bundesrat Verbote erlassen oder die Zulassung von Wertpapieren zum Terminhandel von gewissen Bevingungen abhängig machen könne. Der Kompromißantrag ächt dagegen, soweit Anteile von Bergwerks- und Fabrik u n. t c r n e h m u n g e n in Frage kommen, wie der Wortlaut seines § 61 ergibt, Börsentermingeschäfte in diesen Werten grundsätzlich mit b:m g l.enden Recht als verboten an und macht ltzre -äuSsührung von der Genehmigung des Bundesrats ab- tzängig. lieber beit Termiubandel in den Anteilen anderer Er- werbsgesellschasteu äußert sich der Entwurf uicht, man muß daher amtehmen, daß er ihn als erlaubt ansieht und nach Abs. 2 des 5 61 deut Bundesrat die Besugnis des Verbots ober die Aufhellung besonderer Bedingungen einräumt. In Bezug auf An- tetle von Bergwerks- und Fabrikuuternehmungen bringt also der Kompromißantrag eine wesentliche Einschränktmg der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Bestimmungen., Daß er das Verbot des Terminhandels in Getreide beibehalten w u r d e, w a r v 0 r a u s z u s c h e n. Er verschärft dagegen dieses -verbot in seiner praktischen Bedeutung einerseits dadur'ch, daß tt die Unwirksamkeit der für derartige Geschäfte bestellten Sicherten ausspricht, anderseits dadurch, daß er umfassende Sttas- vestuninungen gegen derartige Geschäfte vorsieht. Wer ein ver- votenes Börsemermingeschäft in Getreide oder Erzeugnissen der Ge- ttctdemüllerei abschließt, hat, so heißt es in § 69 des Entwurfs, wenn die Zuwiderhaudlung vorsätzlich begangen ist, eine Ordnungs- prafe bis zu 10 000 Mk. verwirkt. Strafen gegen verbotene ^rmingeschäste in Wertpapieren sind nicht vorgesehen. Hier bleibt e5,üci dem Ausschluß von den Börseneinrichtungen und den zivil ttchtlcchen Folgen.
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