Nr. 124
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)( Gießen 26. Mai.
Erfolgreiche Berufung.
Im letzten Winter kam eines Sonntag abends der Taglöhner Hch. L. von Torn-Assenheim mit einigen Kameraden in eine Wirtschaft nach B a u e r n h e i m. Ta er kurze Zeit zuvor mit einem Revolver in der Wirtschaft geschossen hatte, wurde er ermähnt, sich ruhig zu verhalten. Es entstand ein Wortwechsel, in dessen Verlauf sich B. aus der Wirtschaft entfernte und sich in das Dorf begab, wo er von einem Banernheimer Burschen bei einem Mädchen angetroffen mürbe. Dieser stellte ihn wegen des Schießens zur Rede und es entspann sich daraus eine Rauferei, in deren Verlauf der Banernheimer Bursche mehrere Schläge mit einem harten Gegenstand ani den Hinterkopf bekam, daß er zu Boden fiel, Nachdem er sich ivieder aufgerafft halte, erhielt er noch einen Schlag ins Gesicht, wobei der Verletzte sah, daß B. mit einem Prügel vor ihm stand. Trotzdem der Verletzte nicht mit Bestimmtheit gesehen halte, daß die Schläge von B. herrührten, nahm er dieses an und es erging Anklage, bereit Verhandlung dem Schöffengericht Friedberg überwiesen wurde. Dieses hielt cyif Grund des teilweisen Geständnisses und der Zeugenaussagen den Angeklagten für den Täter und
wie dies ähnliche Bauten, die auf einen ungünstigen Platz angewiesen waren, erweisen, kostspielige und bauet doch unzulängliche, bauliche Herstellungen zur Ausgleichung von Mängeln, die sich aus der ungünstigen Gruppierung ergeben hätten, nohncnbig geworden. Auch erwachsen bekanntlich aus ungünstiger Raumanordnung leicht erhöhte Betriebskosten.
Alle diese Gesichtsupnkte waren bereiis lange vor den Ent- eignungsv.rhandluugen an vielen ausgesührten Bauten und in der einschlägigen Literatur studiert und bei Projektierung der Baupläne berücksichtigt worden.
Was bedeuteten nun diesen grundlegenden Momenten gegenüber die Aeußerungen der von der Gegenseite geladenen Sachverständigen über Fragen ganz allgemeiner hygienischer Art, wie freie, Lust und dergleichen? Für den Kern der Sache garnichis, abgesehen davon, daß die Experten nicht einmal über die örtlichen Verhältnisse hinreichend orientiert waren. Wirtlich sachverständig wäre in dieser Hinsicht nur ein Architekt oder Mediziner gewesen, der sich bereits mit Projektierung oder Ausführung von Bauten gleicher Art eingehend beichäftigt hatte, wobei zu betonen ist, daß niastklinische Krankenyauser-Bauten ganz anderer Art sind.
Auch die Frage der Tirektorwohnung der Augenklinik ist in den Enteignungsverhandlungen eingehend erörtert und im Urteile festgestellt worden, daß, abgcsel-en von d.n für die Bereithaltung eines solchen Bauplatzes sprechenden Gründen, der Platz schon als Schutzstreifen nötig gewesen wäre. Wieso der Umstand, daß gerade bis jetzt noch teine Direktor Wohnung gebaut wurde, beweisen soll, daß eine solche auch nicht später einmal nölig ober sehr wünschenswert sein kann, ist unverständlich. Auch mit der Möglichkeit der Errichtung einer Tirektorwohnung der chirurgischen Klinik auf dem freihändig erworbenen Gelände wird jetzt noch gerechnet.
Tie ganze Frage liegt also nicht so einfach, wie mancher glaubt, es muß alles verstanden sein, wenn man's kritisieren will.
Becker.
es verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 2 M onate n. 2ec Verurteilte focht dieses Erkenntnis an und behauptet, sein ttamerad, der mit ihm bei dem Mädchen gestanden hat, habe dem Verletzten die Wunden mit seinem Revolver beigebracht. Er habe geglaubt, ihn in der ersten Instanz schonen zu müssen, da er sich aber mit ihm inzwischen veruneinigt habe, wolle er die Wahrheit sagen. E. verweigerte au> diesbezügliche Fragen die Auskunit, woraus geschlossen werden mußte, er habe bei der Schlägerei mitgewirkt. Tas Gericht hielt deshalb nicht für erwiesen, daß die schweren Verletzungen von dem Angeklagten herrühren; doch mußte, da ec sich nach seinen eigenen Angaben au der Schlägerei beteiligt hat, Beslraiung eintreien. Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Verletzte den Vorfall provoziert hat, hielt das Gericht eine Geldstrafe von 40 Mart für entsprechend, auf die, unter Au'hebung des erstinstanzlichen Urteils erkannt wurde.
Wegen eines Päckchens Tabak.
Im März d. Js. befand sich der Handelsmann M. T. von Riederflorstadt in einer Wirtschaft, wo er von seinen Kollegen zum besten gehalten und ihm heimlich sein Tabats- päckchen genommen wurde. Auf dem Heimweg merkte er seinen Verlust, weshalb er sich wieder in die Wirtschaft zurückbegab und danach suchte. Als er in der Nähe des Schlossers F. A. die Umhüllung eines Tabakpäckchens sah, bemerfte er: „Ter wo das Papier dahui geworfen hat, der hat auch den Tuivack genommen". A. hielt sich hierdurch des Diebstahls bezichtigt und geriet mit T. in eine Rauferei, die vorn Wirt geschlichtet wurde. Als T. später der WirlSsrau gegenüber eine unangemessene Bemerkung machte,! bezog sie A. wieder auf sich; er sprang auf T. zu und versetzte ihm mit seiner Tabakspfeife mehrere Schläge auf den Kopf, daß das, Blut floß. Das Schöffengericht verurteilte ihn deshalb wegen Körperverletzung zu 15 Mark Geldstrafe und in eine an den Verletzten zu entrichtende Geldbuße von 20 Alk. T., dem Strafe und Buße nicht hoch genug erschien, erhob als Nebenkläger Berufung! und bestand auf Verfolgung berjelben, trotzdem ihm ein weit höherer Betrag als Buße angeboten. Da für den Angeklagten feine Veranlassung bestand, in so roher Weise vorzugehen und der Verletzte einen erheblichen Verlust durch entgangenen' Verdienst, so- ivie Aufwand für ärztliche Behandlung und Verbandmiltel hatte,■ wurde die Strafe aus 25 und die Buße auf 40 Mk. erhöht.
Er hatte cs vergeffen.
Im letzten Winter kam der Feilenhauer E. v. Fl. aus Ebers- walbe in Tirol zu einem Gastwirt nach Groß-Felda, wo er fünf Tage verköstigt und beherbergt wurde. Er entfernte sich ohne zu zahlen unter dem Vorwande, einen Spaziergang machen zu ivollen und nahm feinen Rucksack, in dem sich seine ganzen Hab-', seligkeiten befanden, mit. Der Wirt zeigte ihn wegen Betrugs an; doch er bestritt die betrügerische Absicht, da er plötzlich zu seiner in Würzburg verheirateten Tochter habe reisen müssen. Tas Geld habe er dem Wirt schicken wollen, doch sei ihm die Adresse entfallen. Aus seinen Vorstrafakten wurde entnommen, daß er derartige Manipulationen mit den nämlichen Ausreden schon häufig gemacht hat, weshalb das Gericht zu der Ansicht gelangte, daß man es mit einem geiverbsmäßigen Schwindler zu tun hat. Er imirbe wegen Betrugs im Rückfälle zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
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Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhessen
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wöchentlich. Die
Der Sauplatz der neuen Aliniten.
Die alte Slveitfragc über den geeignetsten Platz für die neue chirurgische und Augenklinik ist wieder einmal aus der Versenkung, m der man sie endgültig verschwunden ivähnte, auf- gettaucht. soweit cs sich hierbei um akademische Erörterungen handelt, wird niemandem feine Ansicht verdacht werden wenn aber dabei versucht wird, dem Staate Verschwendung öffentlich-c Mittel vorziiwerfen, so muß sich der betreffende den Nachweis gefallen lassen, daß ihm die nötige Grundlage zur Kritik sehlt.
Es ist ja dabei wohl nicht zu befürchten, daß der alte Streit, der zurzeit die GenMer erregte, neu entfacht werden könnte. -
Wer damals den Enteignuugsverhandlungen mit der redlichen Absicht gefolgt ist, die für das staatliche Projekt maßgebenden Gesichtspunkte kennen und würdigen zu lernen, der weiß, daß die — an sich wohl sehr gewichtigen — Momente, wie größere Nähe des Platzes zur Statu, zu den in ihr liegenden anderen Universitäts-Instituten und zum Bahnhof, sowie die gegen Wind geschütztere Lage, nicht allein ausschlaggebend waren.
lieber diese Momente läßt sich naturgemäß bis zu einem gewissen Punkte streiten und deshalb wurden sie von den in Frage kommenden Geländebesitzern, bezw. deren Rechtsvertretern, nach Möglichkeit als die.eigentliche Begründung des staatlichen Projektes hingestellt und bekämpft. Tamit konnte man die Aufmerksamkeit von den wesentlich wichtigeven Faktoren, deren Entkräftung man sich nicht zutraute, ablenken.
Diese liegen auf dem technischen Gebiete und erfuhren sowohl von der Lokalkommission, als auch vom Provitizialausschuß die nötige Würdigung. Tie Urteile erkennen ausdrücklich an, daß die sich auf dein gewählteil Platze ohne weiteres ergebende günstige — man kann sagen völlig normale — Lösung hinsichtlich der Lage der Sauten nach den Himmelsrichtungen, unter sich, zu den bestehenden Kliniken und Straßen, sowie damit auch hinsichtlich der Anordnung der wesentlichen "Räume innerhalb der Hauptbauten, auf keinem der anderen in edler Fürsorge für den Staat vorgeschlagenen Plätze zu erreichen war. Ganz besonders traf dies für die chirurgische Klinik zu. Wer behauptet, und sei er Architekt, man hätte die Bauten auf jedem Platz in wirklich geeigneter Weise entwerfen können, der zeigt damit, daß er von ben vielen wichtigen Faktoren, die bei solchen Bauten mitsvrechen, leine Ahnung hat. Diese Bauten stellen gerade in ihrer Toppel- natur als Krankenhäuser und Kliniken eine der kompliziertesten Lauaufgaben dar.
Tie beste Lösung ist hier gerade gut genug, und je normaler bie Lösung aus fällt, um so länger werden die Bauten in der be- ionders auf diesem Gebiete so rasch wandelnden Zeit ihren Zweck erfüllen können.
Tie beste Lösung wäre also auch mit einem Mehraufwand bon 100 000 vis 150 000 Mk. bei einem Objekt von über 2 Mill. Mk. nicht zu teuer erkauft gewesen. Die Annahme dieser Er- warnis beruht auf der Differenz des Quadratmeterpreises beider Aätze.
So einfach liegt aber die Rechnung noch lange nicht. Es ist zu berücksichtigen, daß ein für normale Gruppierung der Bauten rugüustiger Platz voraussichtlich ein Mehr an Gelände erfordert hätte, üwdurch gleich auch ein wesentlicher Mehraufwand für Aebenanlagen und ^Zusuhrstmßen bedingt worden wäre; es wären,
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