Ausgabe 
19.12.1908 Viertes Blatt
 
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Samstag 10. Dezember 1908

Viertes Blatt

Nr. 29»

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Die ..Otehener ZamtltendlStteP* werden dem ,Anzeiger^ viermal wöchentlich betgelcgt, das Kretsbkrti für den Kreis Siehrn" zweimal »öchenN'ch. Diecandwinlchastttchen 5eM krage»" erscheinen monatlich zweimal.

158. Jahrgang

Rotationsdruck und Verlag der Vrübl'sch« UnwersuälS - Buch- und 6tem6ruderet St Lange. Gießen.

* Polizeiskandal in Moskau. Was zur Ent­deckung des Moskauer Polizeiskandals geführt hat, schildert die St. Petersburger Ztg. wie folgt: Bei den vielen Raub- überfallen wurde auch ein Gutsbesitzer deö Nachbargouver­nements Rjasan beraubt, wobei eine ziemlich bedeutende Summe entwendet wurde. Mit den Nachforschungen wurde die Moskauer und Rjasaner Geheimpolizei betraut; welche Ergebnisse die Moskauer Polizei erzielte, ist unbekannt, einem Geheimpolizisten aus Rjasan gelang es jedoch, die Spur der Räuber zu entdecken. Er setzte seine Nach­forschungen unermüdlich fort, gelangte hierbei nach Moskau,

Redaktion, Expedition unb Druckerei: Schul- strotze 7. Expedition und Verlag. 5L Redattwm^qA 112. rel.-AdruAnzeigerGnßen.

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Die soziale Gesetzgebung int deutschen Reich,

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Auf dem Gebiet der Krankenversicherung erstreckt sich die Dersicticrungspslickü aus alle ständigen Arbeiter ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Lohnes und ferner auf die Betricbsbeamten, und diesen glcickrstehenden Personen, deren Arbeitsverdienst 62/s Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt. Voraussetzung ist die Beschäftigung in einem versicherungspslichtigen Betrieb. Dics sind namentlich/: Bergtverke, Steinbruche, Gruben, Fabriken, Hüt- tenroerle, Eisenbahnen, Werften, Bauten, Handelsgelverbe, Hand­werk- unb (Gewerbebetriebe, Aiotorenbetriebc, Betrieb der Post', Marine- unb Heeresverwaltung usw. Ter Geschäftsbetrieb der Anwälte, Notare, (Berichtsvollziehcr usw. lieber diesen Kreis hin­aus kann die Be isrchernngspflicht noch ausgedehlck werden, nament­lich auf die imstäitdigeu. Arbeitcr, Lwusgciperbetreibende, land- nnd forstwirtschaftliche Arbeiter und Berriebsdeamte usw. ES sind auch Befreiungen Augelasseu.

Durch die Unfallverfick>erungs-Gesetze sind versicherungspflichtig daS Großgcwcrbe (Bergwerke, J-abriken, .Hüttenwerke usw.), eine Anzahl besonders gefährliche .Handwerksbetriebe, gewisse Bestand' teile von Großbetrieben, die siSkalischen Betriebe der Post, Marine unb £>etr, die Land- und Forstwirtschaft mit ihren Nebenbetriebcu, alle Baubetriebe und kleinsten Bauarbeüen, Seeschiffahrt, Küsteu­stscherei usw. Die Unfallversicherung aeht insofern weiter, als die Krankenversicherung, als von ihr alle Arbeiter ohne Räch'icht auf ihr Alter unb darauf, ob sie einen Lohn erhalten ober nicht, j enter die Betriebs beamten, deren BahrcsarbettSverdienst 3000 'JJiart nicht übersteigt, umfaßt sind. Die Versucherungspslicht kann ferner auf höher besoldete Beamte, auS ÄauSmdustrie und Klein- unterilehmer, bei der Landwirtschaft sogar auf alle Unlernehmer ausgedehnt werden. t

DaS JnvalidenversicherungS-Gcseh bezieht sich, waSbtt 55er» sichenmgSpsiichtigcn anlnngt, einerseits auf alle über 16 Jahre alten Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dtenstchoren usw. ohne Rücksicht auf btt Lwhc ihres Lohnes, andersetts auf alle BerriebSbcamtm ^Werkmeister, Tochniker), HandlmtgSgehilfen unb Lehr!in«, Angestellte, Lehrer und Er-icher, deren Jahresarbetts- verdienst 2000 Mk. nicht übersteigt. Unter den geaen Jnvalibilai ix-riutuitai Personen oefiichen sich also auch solche Klassen von Personen, die nicht den Sxrnöarbeitern unb Bctritbsbeamlen -uzu- i echnen sind, deren wirtschaftliche Lage ai>er eure öffentliche recht­liche Fürsorge für den Fall der Invalidität und des hohen Alters empsehlensivert macht. Auch hier ist die BersichcrungSpslicht ans Kleinunternehmer und HauÄndustrie zugelassen, auch smd Sk< freiungen vergesehen. ,

Die rreiiuuhgc Bersick>erung rst aus allen 3 Gebieten mehr

Slehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

f^aitOcl uiiO Verkehr, Volkswirrschaft.

Berlin, 16. Dez. Dies)lorub. Allg. Ztg." schreibt: In lehter Zeil sind wieder mehrfach Klagen über das Treiben gcivisser Londoner Bankgeschäfte laut genwrden, vor denen schon vor einiger Zeit in der Presse gewarnt worden »st Gs handelt sich um sogenannte bücket chops d. h. Banken, btc nicht der Kontrolle des Börsenoorstandes unterliegen. Diese Ge­schäfte fordern vielfach durch Anzeigen in deutschen Blättern unb besonders versandten Prospekten zur Spekulation in Wertpapieren aus, wobei unter Anpreimng eines sick-eren Gewitmes die (iut* zahlung eines gewissen ProzeMsatzes als Deckung verlangt wird. Tatsächlich bleibt der versprochene Gewinn fast inaner aus, da die den Kunden empfohlenen Papiere stets solä/e sind, deren Kursrückgang sicher zu erwarten ist. Sobald dies euigctrcten ist, wird die eingesandte Deckung eingeftridje» unb das Su>nto geschlossert. Steigt wider Erwarten einmal der Kurs, so wird der Berkans solange hingezogen, bis ein Rückschlag eingetreten ist, ober werden den Kunden einfach falsche Kurszettel vorgelegt. | Tas Publikum muß aber dringend davor gewarnt werden, nut derartigen Banken Geschäfte abzuschließen, ohne vorher genaue Erkundigungen über deren Vertrauenswürdigkert em gezogen zu haben. I

ihm einige Leute zu geben, um oas Rauberneft aufzuhedeu. L. lehnte das ab, versprach aber, die Sache zu verfolgen, doch plötzlich war er selbst verschwunden, obgleich er als? Diensthabender nicht das Recht hatte, das Lokal der Detektiv- Polizei zu verlassen. Der Rjasaner ließ aber nickt nach, sondern begab sich sofort zum älteren Beamten der Geheim­polizei Stepanow, mit dem er dann auch unverzüglich zur betreffenden Wohnung fuhr. Es erwies sich, das: es die Wohnung des Beamten L. war, in der das Diebsgut aufge- speichcrt wurde. L. war anwesend, geriet aber nid)t in Ver­wirrung, sondern bot sofort 5000 Rubel Schweinegelder. Stepanow nahm das Geld nicht und drohte, alles dem Ches der Detektivpolizei Moissejeuko zu melden.. Diese Drohung erschreckte L. nirfyt, vielmehr erklärte er, da» Moisse- jenko schon längst seinen Anteil erhalten hätte und wieder­holte diese Aussage auch in Gegenwart des Chefs, zu Dem sie sich sofort begeben Ritten. Stepanow wußte nicht, wa» er anfangcn sollte, seine Sage war kritisch. Doch er braucht« nicht lange nachzudenken; am andern Tage wurde er zum Stadthauptmann Reinbot zitiert, der ihm eröffnete, daß er laut Punkt 3, d. h. ohne Mitteilung der Grunde, ent­lassen sei. Stepanow reiste nach Petersburg und infolge seines Berichts wurde die Senatorenrevision eingeleitet.

«Summarisch . . . Wie, Ihr fcerr Gemahl ist ge­storben?"Bor einem Jahr: fest 8 Tagen bin ich von neue« uetbetratet!"Was Sie >azcn ment innigstes Beileid und bie hcr^uliste Gratulation!"

digmigssummen vorgebeugt und verhütet werden, daß der Em­pfänger später der öffentlichen Armenpflege zur Last fällt Des­halb ist auch nur ganz ausnahmsweise eine Ablösung der Rente durch Kapitalzahlung zulässig, nämlich bei Renten vvn 15 Proz. und weniger. Dabei ist aber vvrgeschrieben, bau vor der Abfindung die untere Verwaltungsbehörde darüber gehört wird, ob nicht ein verick mcnderifcher, leichtsinniger, oder arbeitsscheuer Mensch rnbetraajt burmt

In sozialpolitischer Beziebtmg ist es auch wichtig, daß aus allen drei Gebieten eine erbeblidje Beschränkmtg der Abtretung, Verpfändung, Pfändung und Aufrechnung der den Berechtigten zustehenden Ansprüche gewährleistet ist. Ferner ist wichtig, das Verbot, die Anwendung der Gejetze durch Verträge oder Regle­ments zu unqunften der Versicherten auSzuschlicßcn oder zu be­schränken. Die Renten sollen dem Versick)erten am Fälligkeitstag in jedem Fall sicher sein und ihm weder im Falle der Not, noch un Falle des Leichtsinns verloren gehen. Bei der Unfallver­sicherung scheü)et die Schuldfrage vollständig aus, nur vorsätzlick-e Herbeiführung des Unfalles beraubt den Verlebten des Anspruchs.

dost der Entschädigungsanspruch nicht gegen ben yirbfit» gebet, sonder t an di' Gesamth i der Unt rn h er bi: Der -Gm. y.uxiiu öu machen ist, n<iru cm wichtig:^ ^Lüiiieiit getanen, das zur Versöhnung ber sozialen Gegen,öbe führen sollte. Do findet man beim auch, daß im Gegenisav zu früher der Arbeit­geber dem Verletzten bei Durchführung von Entjchädrgungssorde- rungen meist als fürsorglicher Berater zur Seite stehl und für ihn die nötigen Schritte zur Erlangung der Entschädigung über- nimmt. Durch die Ausschaltung der Schuldfrage der Versicherten wird eine große Summe von Beunruhigung aus der WeU ge­schafft. Bestände diese Vorschrift nicht, so roäre_ die Folge, daß bet Unternehmer den Unfall in den meisten Fällen auf ^kicht- fertigkeit des Arbeiters zurücksühren würde, ebenso rote der Ar­beiter geneigt wäre, den Unfall irgend einem, dem Arbeitgeber zur Last fallenden Mangel des Betriebs beizumessen. Die Ver­schiedenheit der Auffassungen würde zu einer groben Zahl von langwierigen und schwer zu entscheidenden Prozessen führen cs werden ja bei dem jetzigen System bei der höchsten Instanz allein über 16 000 Streiljälle jährlich entschieden. Diese Zahl wurde aber riesengroß sein, wenn die Schuldsrage von Bedeutung für die Gewährung einer Rente wäre. Hierdurch werden Kosten erspart und der soziale Frieden in weitgehendem Maße gefördert. Dem Leichtsinn ber Versicherten wirb besser ge,teuert, durch Be­lehrung, bessere Beaufsichligimg, .venu nötig durch OrdnungS- ftrafen ober durch Entlassung, als durch Entziehung der Ansptuche im Falle schuldhaften Verhaltens.

J. Thörner Telephon 355

ober weniger vorgesehen. ,

Die soziale Fur^rae ist, abgesehen von oct Invalidenver­sicherung von der Betttebsleistiung unabhängig. Die Leistungen bestehen meist aus Renten, wodurch dem Vorsicherten der dauernde glcickmäßig wiede'ckehrcnde Bezug einer Geldsumme gewährleistet wird. Sozialpolitisch ist es viel besser^ eine kleine bescheidene Rente ju beziehen, als daß auf einmal em größeres Kapftal aus- bezahlt wird. 'Benn z. B. eine gering erscheinende Unfallfolge sich un Laufe der Zeit verschlimmert, vcelleicht zu völliger tsv werbsunfähigkeit fuhrt, so ist bei dem Rentensystem eine Abaw eeruitg der ReutLnfestsetzung vtöglich. Die ursprünglich geringe Unfallrente kann bis zur Dollrente und in gewissen Fallen herüber bmau§ bis zum vollen Jahresverdienst erhöbt roeriHiL Fermr URVfclllul,tB, -----ö- ---------

kann ein veilverfahren gewahrt werden, fodaß. der Verunglückte unb Iicr entdeckte er auch na chlangen Beobachtungen die nicht selten wieder hcrgestetlt wird. Alchc ^uberungen der Wohnung, in der sich bic Teilnehmer am Rjasaner Raub