Nr. 121 Zweites Blatt
158. Jahrgang
sttmSlag 23. Mai 1008
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Stetzener Samlltenblätter“ werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Krctsblatl für den Krcts Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Zeitfragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
Eeneral-Anzeiger für Oberhesien
Rotationsdruck und Verlag der Brühl's.hra Unwersitäts - Buch- und Steiiidruckeret.
R. Lange, ©tefsen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schuk- straße 7. Expedition und Verlag,' e=© 5L Redaktün»r^^'i.2 TLi_-Adru2lnzeigerGießen.
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der Angeklagte nicht von 'ich aus das hessische Gebiet betreten: bat, sondern von seinem Herrn gerufen wurde, und er eine Gesetzesübertretung nicht beabsichtigt har, hielt das Gericht nur eine Ordnungsstrafe für angezeigt, die es uni •> M a r t < cinaß.
Ebenso werden darauf sämtliche übrigen Artikel es Gesetzes in der von uns bereits ausführlich
Die staatlichen Untererheber, die Beamten und Bediensteten der öffentlichen Sparkassen, der Ortskrankenkassen, der Religionsgemeinden und der staatlich anerkannten religiösen Verbände ufw. die Beamten und Bediensteten der Handwerkskammer und Land- wirtschastskammcr, der Handelskammern, der Sparkassenverbände und der Innungen können mit Zustimmung der ihnen unmittelbar vorgesetzten Verwaltung der Kasse freiwillig als Mitglieder beitreten, sofern sie ihren Dienst im Hauptberuf versehen und mindestens 800 Mk. Einkommen daraus beziehen. — Abg. S t ö P l e r hatte hierzu den Antrag gestellt, den Satz „Einkommen von mindestens 800 Mk." zu streichen, so daß also die Bürgermeister der Landgemeinden ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehalts aufnahmeberechtigt wären.
Nachdem verschiedentlich auf die Unmöglichkeit der Ausführung dieses Anttags hingewiesen, lehnt das Haus denselben ab und nimmt den Ausschußantrag unverändert an.
mitgeteUtcn Ausschukfassung angenommen.
Nach einer umständlichen Geschästsordnungsdebatte wird die nächste Sitzung auf Samstag früh 81/2 Uhr anberaumt und darauf die Sitzung um ly» Uhr geschlossen.
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4 % äussere Argentinier o70 Mexikaner . .
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. 232.00 . 136.00 , 115.50
. 139.80 . 198.20
die Fürsorge für die Beamten der Landgemeinden und Mommunalverbände
fortgesetzt. Abg. Stöpler (nallib.) legt in längeren rungen feine Anschauungen über die Regierungsvorlage
4>-6 Uesterr. Goldrente. . 4‘/6o6 Uesterr. Silberrente 4jä> Ungar. Goldrente . .
russ.Staatsaul. 1905 4>i' o Japan.;.Staatsanleihe 1 /o Uouv. Türken von 1903
. 150.70
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. 86.80
. 66.60
. 96.60
verteidigt dabei besonders die Zandbürgermeister gegen bene Angriffe des Abg. Ulrich, der gestern u. a. behauptet hatte, daß die Bürgermeister ihre Arbeiten meist vom Polizeidiener
hessische Zweite Kammer.
Darmstadt, 22. Mai.
Am Minister tisch: Minister des Innern Dr. Braun, Ministerialrat B e st.
In der um 9* 4 Uhr durch Präsident Geh. Rat Haas er» öffneten Sitzung wird die Beratung des Gesetzentwurfs betr.
Telefonisch© Kursberächte des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank für und Industrie, Giessen.
Frankfurter Korse, 23. Mai, 1.15 Uhr.
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Die nach- A „ k o sind Sonntag; den 24. Mai nur stehenden Avl Zi i v von 12 Uhr mittags bis 12 L hr nachts für dringende Fälle sicher anzntrefien. IP^/s
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Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 22. Mai. 1
Eine Zagdgeschichte.
Der Jagdaufseher G. W. G. von Bergen (Kreis Hanau) wnroe von dem Gendarm.'rie-Wachtmeistcr in Vilbe I aus hesf. Gebiet mit einem Jagdgewehr betroffen, ohne im Besitz eines hessischen Iagdwafsenpasfes zu sein. Auf erfolgte ^Inzeige bei ■ Üer Verwaltungsbehörde ging G. durch das hiesige Hauptsteueramt ein Strafbescheid über den zweifachen Betrag des hinterzogenen • Stempels der für einen Nichtheisen 4.5 Mark beträgt, al,o 90 Ml., zu, da nach dem hessischen Zagdstrafgesetz niemand, autzeryalb feines Wohnorts mit einem zur Jagd tauglichen Gewehr er- scheinen darf, ohne im Besitz eines vorschriftsmäßig ausgestellten . hessischen Zagdwassenpasses zu fein. Ter Angeklagte rief gerichtliche Entscheidung an und brachte beim Schöffengericht vor, er sei von seinem Herrn, einem Oekonomen in Feck-enheim, der mit einigen anderen in ixen Gemarkungen Bergen und Vilbel die | Jagd gepachtet hat, beauftragt worden, an dem Tage der ü,rcib= jasb auf Wilddiebe zu achten: er sei deshalb nur eine kurze Strecke auf dcr Straße am heffisches Gebiet hmemgegangen. Das Schloß seines Gewehres habe er mit dem -rafchencuch verwickelt, da ihm mitgeleilt worden fei, daß damit den hessischen Vorschriften, die die Uniauglichteii des Jagdgewehres verlangen,. genügt fei. Das Schöffengericht nahm an, ein mit einem Leichentuch umloickelies Gewelfr fei nicht als zur 3agb tauglich anzusehen Ter Umstand, daß durch die Entfernung des Luches das (vewehr rasch wieder tauglich gemacht werden konnte, sei nicht maßgebend, da man cs von einem zerlegten, euigcpaütcn Gewehr uuch sagen könnte.' auch die Erwägung, es fei in dem einen ö"CU für die Lauglichmachnng des Gewehrs mehr Zeil erforderlich, als in dem anderen, fei belanglos, da in beiden <yäUcn Das Gewehr momentan nicht zu gebrauchen ift und so lange dieser öu>< stand oestche, sei es zur ^cvgd untauglich, ^er Angeklagte lonne auch weiter um deswillen nicht bestraft werden, da uarltbienci' in Ausübung ihres Amtes die Grenzen überschreilen dürfen. Das Hauptsteueramt er,uchte um Verfolgung der Berufung, da nam seiner Ansicht und früher ergangenen Enischeidungen, ein zur 3agD taugliclA» Gewehr durch llmoinden eines LaschenluckfeS um das Schloß nicht zur Zagd untauglich gemacht würde; auch tonne ein Jagdaufseher, der bei einem Pächter in Tienfteii steht und auf den Forst,chutz überhaupt nicht verpslichiet nl, nicht als Forsteten er im Sinne der Iagdwaffenpastverordniing angesehen werden. Ein Ptioatjagdaufseher hat die Aufsicht über das Wild emes bestimmten Bezirks, der ihm vom Pächter angegeben M- wahrend der Forstdiener neben der Aufsicht über das Wild auch den Wald zu beaufsichtigen hat und deshalb zur Führung des Gewehrs berechtigt ist, weshalb auch der Jagdauffeher den ^agdwaffenpaß gegen Entrichtung des Stempels zu lösen hat, während dem Forst- diener ein unentgeltlicher Paß ausgestellt wird. Aach den eigenen Anaaben des Angetlagten ist er von einem Iagdwilnehmer vom preußischen auf das hessisdie Gebiet gerufen ivorden, um dort mit seinem Hund einen angeschossenen Hafen zu verfolgen. Er lwt nach Ansicht des Berufungsgerichts nicpt sein Amt als Aufseher ausgoübt, sondern an der -jagD ieilgenommen, wozu cm Zagbwaffenpaß nötig gewesen wäre. Die Ansicht deS -Lchofien- g'richts, ivvnach das umwickelte Gewehr zur ^agb uniauglid) ist, konnte nicht geteilt werden, da d-e Umhüllung, die leicht vorwärts oder rückwärts geschoben werden tonnte, die Aogabe eines Schliffes nicht verhinderte; ebenso konnten die Bestimmungen über die Forstdiener auf den Angeklagten keine Anwendung finden. Da
Märkte.
(Sieben, 23. Mai. 2)iuit io eiid)t. 'Aus heutigem Woche^i« mailte kostete: Butter pr. Psd. 1.20-1.25 Q)IL, Hühnereier 1 et. 6—7 Big., Maie pr. St. 6—8 Pf., Lläjematte 2 St. o—6 Pfg., Erbsen p. Psd. 18—24 Pfg., Linsen p. Psd. 25-40 Pfg., Rauben uv. Pr. 0,80-1,00 Hühner pr. St. 1,00—1,60 Alk., Hahne pr. Stück 0,80—1,80 SD1L, Ganse vr. Psd. 00-00, Enten pr. Sluck 1,80 dis 2,20 Aik., Lchsenfleisch pr. Psd. 76—84 Psg., Lluh- und Rindfleisch pr. Pfund 74-76 Pfg., Lchweineilei sch pr. Pfund 60—76 Pfg., Schweinefleisch, gesalzen, pr. Psd. 80 Pfg., Halbfleisch pr. Psd. 70-80 Psg., Hammelfleisch pr. Psd. 70-84 Psg. Lartojseln pr. 100 Kg. 6.00-7.00 Mk., Zwiebeln pr. ^lr. 8,00—10,00 Aik., Milch per Xfitev 20 Psg., Weißkraut per Stuck 0-00 Pfg., per Zentner 'Ulf. 0.00-0.00. — Aepsel per Ztr. 10—25 Mk., Birnen per Ztr. 10—25 Alk. Russe 100 Sluck 50—00 'Big., per Ztr. 0—00 Alk. Marktzett von 7—1 Uhr.
le. Frankfurt a. 3M., 22. Mai. Heu- und Strohmarkt. 2lngesahren waren heute vormittag 12 Wagen Heu, 2 Wagen Stroh. Bezahlt wurde für Heu Alk. 3.00—3.60, für ^lroh Alk. 2.60—0.00, Maschmenstroh Alk. 1.90—0.00. Alles per 50 kg. Tendenz fest. — B i e hm a rk l-B e r l eg un g: Des Himmelfahrt- lages tvegen wird der Biehmarkt von Donnerstag den 28. auf Freitag den 29. lülai verlegt. Wegen der PfmgMeiertage tvtrd der Hauptmarkt statt Montag den 8. Dienstag den 9. Juni ab- gehalten. ____
Mist Eulenburg.
Seit Donnerstag früh acht Uhr vernimmt im Fustizpalast zu Atünckfen der Berliner Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Schmidt in Anwesenheit eines Vertreters deS Fürsten Eulenburg eine große Anzahl Zeugen. Die Vernehmung dauerte gestern bis nachts 3A 11 Uhr. .Vernommen wurden biSl)er speziell die von Harden neuangeführten Zeugen, darunter sämtliche frühere Bediensteten des Fürsten Eulenburg, alle hier weilenden Mit- glieder der Lieöenberger Taselrunde. darunter Baron Wendelstadt anS s)icubeurcn und mehrere Adlige, ferner der frühere Gesandt- schastsprivatjetreiär des Fürsten Eulenburg, 5)ofrat von Kistler, mit Gemahlin, der städtische Hausmeister Dandl, das Kanzlei- personal des Iustizrats Bernstein nebst den Anwälten Justizrat Löweiifeld und Prager. Weiter hätten vernommen werden sollen Oberlanoesgerichtsral Mayer und Justizrat Bernstein, sowie der Milchhändler Riedel, deren Vernehmung aber auf Montag verschoben wurde. Am Montag wird außer, diesen Vernehmungen eine Augenscheinnahme sämtlicher vom Fürsten Eulenburg damals liiitegehvaten Wohnungen vorgenommen. Vorgestern und gestern erfolgte die Vernehmung der Starnberger Zeugen. Die Voruntersuchung des LaridgerichchralS Schmidt, der sich feit vorgestern in Berlin aufhält, bewege sich nach zwei Richtungen. Zunächst sollen einige Personen über die Glaubwürdig Leit der Zeugen Ernst und Riedel veriwmmen tocrom und schließlich jene Zeugen, die Nachweisen können, daß die Bekundungen Riedels richtig sind.
An eine U e b e r f<ü hr u n g des Fürsten Eulenburg von der Charite nach dem Untersuchungsgefängnis kann zunächst g ar* nicht gedacht werden. Das Befinden des Fürsten in der Charite hat sich keineswegs gebessert, sondern es ist im Gegensatz zu anders lautenden Meldungen eine Verschlimmerung.eingetreten. Die in letzter Zeit gerade häufig austretenden Schwache- und Ohnmachtsanfälle haben seinen Zustand ungünstig beeinflußt.
Fürst Eulenburg ließ, wie berichtet, seine Villa am Starnberger See durch einen Häuservermittler zum Verlauf ausbieteu. Nun hat sich eilt Käufer gesunden. Auf seine Anfrage aber ließ ihm Eulenburg Mitteilen, daß er die Villa nicht verlaufe, da er letzt hierzu feine Veranlassung mehr habe. Das schreiben war mit dem Namen des Fürsten Eulenourg unlerzeichnet.
In Stuttgart wurde geftern eine illustrierte Broschüre, betitelt „Eulenburg-Skandal oder d ie Geyei m u i s s e des Galgcnsee waldes" von dem Stadlpolizei- amt beschlagnahmt.
^Di^Generaldebatte ist damit geschlossen.
Bei der Einzelberatung wird Art. ^es Gestge^ welchei^^ Konstituierung der Kasse, deren Zweck und $ l. Fürwraekasse
beftlG?ne längere Debatte entspinnt sich
Ausschußantrag gemäß bestimmt, daß di^ 9 „ ■< <ymt
des Gesetzes JnvalidenversicherungSbeiträge geleistet worden sind, ist die für ihre Person entrichtete Beitragshälfte auf das Eintrittsgeld mitzurechnen. In diesen und mehreren anderen Bestimmungen der Vorlage erblickt der Abg. Uebel eine zu starke persönliche Belastung der Kassenmitglieder, und ersucht deshalb wiederholt um die Annahme seiner Abänderungsvorschläge.
Minister des Innern Dr. Braun weist den Vorredner gegenüber auf die eingehenden Verhandlungen im Ausschuß hin und betont die vielen Schwierigkeiten, unter denen das Gesetz endlich zwischen Ausschuß und Regierung fertiggeftefit wurde. In der fetzigen Form bilde die Vorlage etwas Ganzes, Abgerundetes, und alle Anträge, welche die finanzielle Unterlage derselben verschieben würden, müßten im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes abgelehnt werden. Dem vom Vorredner gehegten Wunsch nach Verkürzung der Karrenzzeit sei bereits im Art. 34 Rechnung getragen worden, in welchem bestimmt wird, daß den Mitgliedern, die nach einer anrechnungsfähigen Dienstzeit von mindestens zehn Fahren infolge einer von ihnen nicht verschuldeten Auflöinng oder Nichterneuerung des Dienstverhältnisses oder wegen dauernder Herabsetzung ihres Tiensteinkommens ufw. aus der Kasse auszuscheiden haben, auf ihren Antrag die freiwillige Fortsetzung der Mitgliedschaft von dem Verwaltungsrat der Kasse geftattet verden kann. f
Ministerialrat B e st wendet sich noch des näheren gegen die Anträge des Abg. Uebel und namentlich gegen den Antrag Uebel- Stöpler, der einen weiteren Teil der Kosten für die Fürsorgekasse den Gemeinden auszuerlegen bezweckt. Desen Antrag müste er auf das Entschiedenste zurückweisen, derselbe sei für die Regierung unannehmbar. Redner bittet zum Schluß, unter Ablehnung der Abänderungsanträge die Vorlage nach den ,lus- schußbe'schlüssen anzunehmen.
Abg. Leun (Bauernbündler) bringt verschiedene Einwendungen gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs vor Er habe sich erst durch den Zusatz des Äusfchufses zu Art. 19 fwonach bei denjenigen Kassenmitgliedern, die nach der Art ihres Dienstverhältnisses invalidenversicherungspflichtig sind, fich der Ruhegehalt um den Betrag der Fnvaliden- und Altersrente mindert, die ihnen nach dem Jnvalidenversicherungsgefetz zuerkannt werden, die Obliegenheiten der Arbeitgeber und der Verficherten gegenüber der Versicherungsanstalt werden von der <)'uriorge- kasse besorgt- zur Zustimmung zu der Vorlage veranlatzt gcfehen. Redner bittet bann um eine genaue Definierung des Begriffes „Hauptberuf" So frage es sich, ob beifpw auch ein Polizei- biener, der ein Einkommen von 500 oder 600 Ml. hat, aber der durch seine Familienangehörigen nebenbei noch Verdienst durm landwirtschaftliche Beschästigiing oder bergt, hat unb bamu ba.- Minbesteinkommen von 800 Mk. erreicht, nun im E
Beamter gelte, unb banach sich der Versicherung anschließen muffe "^Ministerialrat B e st ^emerft bem_ «orrebner, baS W’c nur bie Gemeinbe b e a m t e n , fchlietze aber urcht che Grinde b e d i e n st e t e n mit ein, bie nach wie vor lnvalibenverficherungs-
(freif.) wünscht gleichfalls eine "ähere Feststellung, wer nach dem Gesetze Beamter unb wer Bediensteter s Ministerialrat Best erwidert, eine genaue Präzisierung dieser 5öeariftc au geben sei sehr schwierig; es werde wohl empfehlens- w-rt,em, di- Feststellung d-r Unterscheidungen der Rechtssprechung ,U Ü0Ibaa1,sTo l f Mert verschiedene Bedenken gegen einzeln- B-. stitnmn, get bittet -der, nul 'den Ausschutznntrstgen zuzustnnmen LLÄ1SLL«?» <£ lass ss'ss
besorgen ließen. Es könne doch nur ganz ausnahmsweise ein solcher Fall. Vorkommen, die große Mehrzahl der Zandbürger- meister erfüllte treulich und fleißig selber seine Pflicht. Im übrigen sei die Entschädigung der Bürgermeister für ihre Tätigkeit meist eine viel zu geringe; sie entspreche jedenfalls nicht den vielfachen Zeistungen. Tie uationalliberale Partei begrüße die Fürsorgevorlage, die lange gehegte Wünsche in Erfüllung bringe, mit Freude.
Abg. Uebel wendet sich in längeren Darlegungen gegen die gestrigen Ausführungen des Ausschußrescrenten und die ablehnende Haltung der Ausschußmehrheit gegen die vom Redner gestellten Anträge. Der Regierung gebühre für die Einbringung der Vorlage Dank, dieselbe sei ein in sozialpolitisch-wirtschaftlicher Hinsicht von großer Wichtigkeit, unb bilde einen würdigen Abschluß der jetzt zu Ende gehenden Ligislaturperiode. fRebner geht bann auf den Äusschußbericht näher ein unb empfiehlt bem gegenüber verschiedene Abänderungsvorschläge. Vor allem müsse das Gesetz auf alle Gemeindebeämten ausgedehnt werden, auch müßten die Gemeinden in stärkerem Maße zu den Leistungen der Fürsorge- kaffe herangezogen werden. Redner wendet sich dann weiter gegen den Art. 50 des Gesetzes, in welchem bestimmt wird, daß für die Dienstjahre, deren Einrechnung von einem Mitglied gewünscht wird, die Jahresbeiträge in Höhe von V/3 Proz. der jeweiligen ruhegehaltsfähigen Bezüge nachzuzahlen sind. Weiter bestimmt dieser Artikel: Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amte befindlichen Mitglieder haben als Eintrittsgeld zehn Hundert- teile desjenigen dienstlichen Einkommens nachzuzahlen, das ihnen zur Zeit des Beitritts zur Kasse als ruhegehaltsfähig anzurechnen ist. Solchen Kaffenmitgliedern, für die vor dem Jnkrafttteten
Wenn mit Beginn der wärmeren Witterung selbst verdünnte Kuhmilch von Säuglingen und Kindern nicht vertragen wird, so benutze man als Zusatz zur Milch das altbewährte fstestlc sche Kmder- mehl, welches auch schon mit Wasser gekocht eine vollkommene, leicht verdauliche Nahrung ergibt. fss°/s
Sonntag, 24. Mai 1908
nur v. 4—9 Uhr nachm. offen:
Giessen, den 23. Mai 1908.
tirossh. Poiizeiamt. Reinhart. Bn/i
Vcranttv. für Feuilleton u. Vermischtes: I. V.: E. Anderson.


