Ausgabe 
23.1.1908 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt

Nr. IS

158.5

Donnerstag 23. Januar 1908

G^chetnl tügllch mit Ausnahme des Sonntags.

Notationsbruck und Verlag der Brühl'schen Unwersitäks - Buch- und ©tetnbrudetei.

R. Lange. Gießen.

Redaktion, Expedition und Truderet: straße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktion:112. Tell-Adr.: AnzergerGießen.

Die ^Sießener Familtenvlätter" werden dem »n^etaer* viermal wöchentlich beigelegt, das eretsblatt für öen Kreis Gietzen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen 5ett» hegen erscheinen monatlich zweimal.

v«e ya,«u»g Ois Lieiymterz nach öem bürgerlichen Gesetzbuch.

Von Referendar Dr. Leopold Katz-Großen-Vufeck. Fortsetzung.

In der bereits vorausgeschickten Abhandlung hatte nur die Frage über die selbständige alleinige Haftung des Tierhalters ihre Erledigung gefunden.

Weiterhin bestimmt aber § 834 B. G.-B.

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Füh­rung der Aussicht über das Tier durch Vertrag über­nimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zu­fügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorg­falt beobachtet, oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Dieser Paragraph unterscheidet drei verschiedene Per­sonen :

a. den Tierhalter dessen rechtsbegriffliche Merkmale sind bereits in dem 1. Teil der Abhandlung genügend fest gelegt/)

b. denjenigen, der sich durch Vertrag zur Führung der Aussicht über das Tier verpflichtet, und

c. endlich denDritten", d. h. die Person, der der Scha­den nach Maßgabe des § 833 zugefügt worden ist.

Vorerwähnte Gesetzesbestimmung, bie, wie unten fol­gende Beispiele beweisen dürften, von nicht zu unterschätzen­der praktischer Bedeutung ist, regelt im Interesse des Publikums die Haftung des Aufsichtführenden nach außen hin, im Verhältnis zuDritten". Es soll jrtz-t schon betont werden, daß die Haftung des eigentlichen Tierhalters den letztgenannten Personen gegenüber durch die im § 834 nor­mierte Haftung des zur Aufsichtsführung Verpflichteten, keineswegs ausgeschaltet wird. Beide, der Tierhalter und der Aussichtspflichtige haften vielmehr nebeneinander, als Gesamtschuldner. Der Entschließung des Verletzten bleibt es anheimgestellt, seine Ansprüche gegen eine der vor­genannten Personen er wird naturgemäß den Llapital- kräftigsten in Anspruch nehmen geltend zu machen.

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 834 ist das Vorliegen eines Vertrags Verhältnisses zwischen Tierhalter einerseits und Aufsichtsführenden andercrstiis. Der Inhalt dieses Vertrages kann jede Tätigkeit, z. B. sowohl einen Dienst- als auch Werkvertrag bilden. Nach­folgendes Beispiel mag zur Veranschaulichung des Vor­getragenen dienen:

Der Kutscher £ ist vertragsmäßig mit der ausschließ­lichen Wartung und Aufsicht der Pferde des 9). betraut. Beim Ausreiten der Tiere überleitet er den Z., ohne daß diesem ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Falle hat £ in Gemäßheit § 834 dem Z. den durch jene Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Neben £ haftet aber auch, wie ausgeführt, 9). als Gesamtschuldner.

Von größerer praktischer Bedeutung ist die Frage, ob das zwischen zwei Personen bestehende Dienstverhältnis die Haftung des Dienstherrn nach § 833 ausschlicßt oder nicht.

Ein praktisches Beispiel diene auch hier zur (&> läuterung!

A. ist bei B. als Kutscher angestellt. Durch die Pferde des B. wurde A. selbst berm Putzen der Tiere derart am Auge verletzt, daß er desselben verlustig geht.

Kann Ä. einen rechtlich begründeten Anspruch gegen B. geltend machen? Die Frage dürfte zu bejahen sein, in­dem man bei der Beantwortung von folgenden Erwä­gungen auszugehen hat. straft des Dienstvertrages zwischen A. und B. sind die vertraglichen Beziehungen beider Kon­trahenten, die Rechte und Pflichten der Dienstberechtigten und Verpflichteten näher geregelt. Hierin erschöpft sich der Inhalt des Vertrages. Es wird in der Regel teineS- wegs den Intentionen oer Vertragschließenden entsprechen sämtliche Rechtsbeziehungen, die sich aus Anlaß dieses vertraglichen Schuldverhaltnisses ergeben, zu regeln. Die bestehenden Bestimmungen schließen eine weitergehende Haf­tung, gestützt aus den: Rechts gründ der unerlaubten Hand­lungen, nicht aus. Unterstell wird hierbei, daß den zur Dienstleistung Verpflichteten ein Verschulden nicht zur Last fällt

Die eingetretene Beschädigung stcijt außerhalb der kon­traktlichen Beziehungen. B. ist daher gemäß § 833 schadenS- ersatzpflichtig.2)

Dahingestellt bleiben kann es, ob in der ausschließ­lichen Führung der Aufsicht auf Grund eines Vertrags­verhältnisses nicht ein Verzicht auf Geltendmachung der Rechte aus § 83o seitens des Aussichtsführenden gegen­über den Tierhalter zu erblicken ist. Dieser Verzicht ist nach der neueren Rechtssprechuna des Reichsgerichts auch bin­dend für die Erben des Verletzten, so daß diese einen begründeten Anspruch gegen den Tierhalter nicht erheben können?) Der Umfang der Haftung des Verletzten ist be­grenzt durch die §§ 249, 840, 843, 847 B. G. B.

0 Vergl. Nr. 14 des Gieß.Anz. v. 17. Jan. 1908, 2. Blatt.

2) Vergleiche hierzu: Bericht der Reichstagskommission von 1896 zu § 817 L. 198, ferner Reichsgerichtsentfcheidungen: Bd. 14 S. 816; 50 S. 244 sf.

°) R.-G.-Entsch. Bd. 65 S. 313 ff.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen!, 21. Januar. Keine Tanzerlaubnisscheine.

In der vor ad)t Tagen verhandelten Sache gegen den Gast­wirt G. G. von B a d N a u h e i m »vegan Zuwiterhvnblung gegen das Urkundensrempelgesetz, wurde der, Berufung des Angeklagten stattgegeben und auf eine Ordnungsstrafe von 10 Marr erkannt, da es dem Angeklagten nicht nachzwveisen war, test er den Stempel -um TanzerlaubnissÜMii habe hinterziehen wollen. Er würbe gewissermaßen von dem Tanz überrumpelt und verbot da­weitere Dan-en; auch suchte er cs zu verlKten, indem cr teS Licht bei dem Musiker auSlöschte. Da aber nach semem Weg­gang doch noch einige Tänze getanzt wurden, und er die notigen cm glichen Schritte um dieses zu verhüten getan hat, mußte aus eine Ordnungsstrafe erkannt werden. In bei weiteren,Sache gegen den Gastwirt SL Sch. von Göbelnrod, bei dem Sonn­tags die Torijugend tanzte, lautete die Entstteidung aus Zu- rückweijung der staatsamvalttichen Berufung. Hier wimte kein

sahrlassiges Verschulden sestgestelll werden, da ihm von amtlicher Seite mitgeteilt wurden war, daß getanzt werden dürfe, wenn dies nicht länger a.s zwei Stunden dauere, und daß dies länger gedauert hat, war nicht seftzustellen. Es blieb dcsöalb beim Freispruch.

Gefährdung eines Eisenbahntransportes.

Tie Staaisanwaitfchast hat ein Liren des Schöffengerichts, das b.it bei einem Frankfurter Kaufmann bediensteten Chauffeur Gust. Leon Niche aus Belfort von der Anllagc der fahruissigcn Gefährdung eines Eisenbahntransports fre^ge- sproch.n hat, angefochten. Nach den Feststellungen des Schön cn- germsts fuhr am 7. Mai vorigen Jahves eine Lokomotive auf der B a h n ft r e ck e G e d e r n L a u t e r '> a ch. Ter Hetzer hatte das Dampfläutewcrk in Tätigkeit gesetzt und sah auf der alSbaid zu übcriabreiKcn Sttaße ein Automobil in der Richtung Lauterbach-Alsfeld hcrantommen. Er gab mit dcr Tcmpfpfeisc das Achttingsngnal, um tec Insassen des Fahrzeugs auf tes Herannahen ter Lokomotive aus merksam zu mach.n. "Infolge des ungünstigen Windes und deS Dutomobilgeväufel)s wurde weder das Läutewerk noch die Dampfpfeife gehurt und auch das Herannahen der Lokomotive erst ganz kur- vor dem nicht mit Schrantcn o.r^fjentn Uebergang watz-rgenommen. Der Kaufmann, der zuerst den Tampf sah, machte den Chauffeur darauf ausmerlsm und cs gelang ihm nur noch, das Fahrzeug zur Seite zu lenken. Um einen Zu>anvmenswß zu vermeiden, hatte der Heizer die Bremsen in Tätigkeit gesetzt und Gegendampf gegeben; allein das Auto­mobil wurde beim Seitwärt Jahren von der Lokomotive erfaßt und wurde zwischen den sehr nahe am Schienengeleije stehenden Prellbock gezwängt, daß d-er Hintere Teil zertrümmert »vurde. Ter Kaufmann sprang noch rechtzeitig heraus und ließ sich zur Erde fallen; der Chauffeur dagegen wurte herausgesch.eudert und kam auf das Gelege zu lügen, ohne Schaden zu nehmen. DaS Schöffengcr.cht hielt die Voraussetzungen zur Bestrafung des Chauffeurs u.cht für gegeben; es konnte in seinem Verl-alten keine Fal-r.üjsigkeit erbuuut. Tie Sttaße hat an der srag.ich'n Stelle ein siarüs Gefalle und ist tes i-telun^ von der «iraßc aus obirp.nv des Ueberganges schver zu üveriepen. We.ter oef.n'.et )iu) die Waxnuuhsttiel so nal-e am Urbergunge, daß bei dem starken Gefälle d.s Enihatten an diesem Pratze fast unmö^ttch ist. Ter An-gellagte hätte anuchmen können, daß auf der ver- kersre-.chen Straße beim Vefahren ter Bahnlinie de Schranken tzeruntergelassen Würden; wären solche angebracht gewiesen, so hätte er sw schau von ferne sehen können. Schlietzlich konnte er auch nicht wissen, daß um de fragliche Zeit die Bahnstrecke befahren wird. Auf Wunsch dr Eistnbal-nbeHörde, die der An­sicht ist, ein Kraftfahrzeug habe beim. Nähern einer Bahn so zu fahren, daß es jederzeit angehalttn werdn kann, legte die Staatsanwaltschaft Berufung em. Sie war aber selber der An­sicht, daß der Angeüagte alles getan hat, wozu cr verpflichtet WM. Wie auch in erster Instanz beantragte sie selbst die Freisprechung des Angeklagten, indem sie aussührte, daß das Automobil ein modcrues Lertehrswerkzeug Jet, mit dem man möglichst rasch von der Stelle kommen will. Es könne deshalb den Fahrern nutzt zugemutet werben, daß sie ein für allemal vor einem nicht verschlossenen Bahnübergang hatten blieben, um sich umzusel-cn, ob nicht ellva uie Bahn befahren wird. Tas Gericht bestätigte das Urteil mit dem Anfügen, daß cs recht schwierig sei, im vorliegenven Fal.e zu eniicheidcn, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Zugunsten dr Lahn müisc angenommen werben, daß sie altts ycran hat, was erforderlich ist, um Unglücksfälle zu verhüten, aver auch der Angeklagte habe mit der nötigen Sorgfalt verfahren.

Permlfdfrttrs»

* Eine Ditzolenforderung. Ein Kommuüal- konflikt im Verliner Vororte Schöneberg hat ein merkwür­diges Nachspiel erhalten: Der Stadtverordnete Voß­berg hat den Stadtverordnetenvorsteher Lohausen auf Pi st ölen gefordert. Dieser hat die Forderung ab­gelehnt. In einer Wählerversammlung, die der liberale Verein von Schöneberg und der Bezirksverein des Berliner Ortsteiles von Schöneberg einbrnufcn hatte, halte der Stadtv. Tr. Voßberg schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Stadtbaurat a. D. und letziaen Stadtvcrordnetenvorfteher Lohausen erhoben. Dieser erwiderte aber auf diese Beschuldigungen, die seine Tätigkeit als Stadtver­ordneter betrafen, nichts; sondern erging sich in Beleidigungen gegen Dr. Voßberg. Tags darauf sandte Dr. Voßberg einen Rechtsanwalt zu Lohausen, um diesen im Namen Dr. Voßbergs aufzufordern, die in der Wählerversammlung gemachten Beleidi­gungen zurückzunehmen, sobald dies geschehe, sei auch Dr. Voß­berg bereit, seine gegen Lohausen gerichteten Vorwürfe, foiveit sie etwa unrichtig sein sollten, zurückzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Dr. Voßberg brachte hierauf die Angelegenheit an den Ehcenrat, und mit dessen Einverständnis übenandte er dem Ctadtverordnetsnvorsteher Lohausen eine Forderung auf Pistolen. Als Lohausen die Forderung überbracht wurde, lehnte er ein Duell ab mit den Worten:Ich schieße mich nicht, ich bin ein Mensch, der im 90. Jahrhundert lebt." Ter Stadtv. Dr. Voßberg hat jetzt gegen den Stadtverordnetenvorsteher Lohausen eine Privatklage wegen Beleidigung angestrengt.

* Bei dem Eisenbahnunglück aus der Aqua- Bella-Brücke in Oberitalien (vgl. bie vorgestrige Nummer) wurden nach neueren Feststellungen 11 Insassen des Personenzuges getötet und 86 verletzt, darunter 16 schwer. Unter den Ver­wundeten befindet sich eine deutsche Dame namens Moser aus Köln. Die erste Hilfe wurde den Verunglückten von den Geist­lichen eines nahegelegenen Alumnates gebracht, denen sich furcht­bare Bilder des Schreckens boten. Ein Mädchen Istelt seine jüngere Schwester mit zermalmten Armen und Beinen auf dem Schoß und ries sie mit den zärtlichsten Namen. Tie jüngere aber war bereits tot. Zwei fünfjährige Kinder, ein Knabe und ein Mädchen, waren nur noch eine unförmliche Masse. Dem Knaben war der Kopf vom Leibe getrennt. Die Leichen wurden in den Theatersaal des Aluiunates gesck)afft. Entsetzlich war der Ausdruck des Schreckens in den Zügen der Geretteten. Einige weinten, bie anderen lachten und redeten irre. Die Haupt­schuld trägt ein Weichensteller, der die Flucht ergriff, als ei­ben zweiten Schnellzug heranbrausen sah. Er wurde verhaftet. Ter Zugführer des Schnellzuges Mailand-Rom hatte es unter­lassen, einen Schaffner mit grüner Laterne am Ende des Zuges aufzustellen, um zu signalisteren, daß das Gleis gesperrt fei. Vielleicht wäre dadurch der zweite folgenschwere Zusammenstoß vermieden worden, obgleich der Genueser Schnellzug, um eine Verspätung nachzuholen, rasend sckmell fuhr. Der Mailänder Regierungspräsident hat der Regierung einen Bericht einge­sandt, in totldjcm der Eisenbahnzusammenstoß der ungenügenden Entrolle der Eisenbahndirektion zugeschrieben wirb. Bei den äußerst sckftvierigen Rettungsarbeiten gerieten die Trümmer der Züge in Brand. Man befürchtet, daß die verschwunbenen Lo­komotivführer und Heizer unter den Lokomotivtrümmern begraben sind. Ein zweiter Eisenbahnunfall hat sich in der Provinz Posen zugetragem Zwischen den Stationen Großschuder und Herrnstadt der Liegnitz-Rawitscher Bal)N wurde von Verbrecher- Hand ein großer Stein auf die Schienen gelegt. Die Lokomotive entgleiste und wurde schwer beschädigt. Wenige Stunden spater wurde an derselben Stelle ein zweiter Stein rechtzeitig vom Zugpersonal entdeckt.

trleiue TagcSchronik.

In Pirmasens tötete bei einem Wortgefecht der Zwicker Weißmann den Zwicker Huelher durch zwei Reooloerschüsse. Er wuide verhallet.

DieMünch. Post" meldet, daß in Metz zwischen znxi bayrischen Offizieren, einem Major und einem Hauptmann, ein schweres Pistolenduell wegen einer schweren Ehe-, irrung stattgefunden habe. Einer der Ossiziere soll seinen Ver­letzungen Erlegen sein.

Tie Gattin des in Allenstein ermordeten Majors von Schönebeck ist dem Anträge der Verteidigung gemäß zur Beobachtung ihres Geisteszustanoes auf sechs Wochen der Provirr- zialirrenaiihalt Kortau bei Allenstein überwiesen worden.

_ In Ltraßourg ix_r? ucyeen auf i>em Heumocge von einer Gesellschaft Leu man t Straube .und ein Fräulein Hille, die Tochter eines Arztes, den Umleitungskanal zu überschreiten, um den Weg abzukürzen. Dabei brachen beide im E^e ein unb er­tranken. Tie Leick-en konnten bereits geborgen werden. Leut­nant Straube ist erst vor 14 Taaen Offizier geworden.

In Hamburg kam in den Juwelierladen von Mark- waldt ein gut geleiteter Mann und erklärte, emcr Briilanlriug kaufen zu wollen. Nack> längerem Suchen erklärte er der allein int Laten amuefenten Frau, einen Ring im Schaufenster taufen zu wollen. Als die Frau das Fenster öffnen wollte, erhielt sie von dem jungen Mann mit einem Instrument einige Schläge aus den Kopf, sodaß das Biut floß. Auf p-as Geschrei der Ueberfallenen fannneltc sich auf der Sttaße eine große Menge von Passanteii an, die ten Attentäter einem Sck)utzmann über­gaben, bet ihn verhaftete. Tiefer zog einen Revolver uub gab mehrere Schüsse:b, die aber fehlgingen. Tie Frau tes Juwel.ers ist schwer vorletzt. Auch ter Äteentäter ist verwundet woroen, angeblich teirci) lckttsfersttche, welche o.e Tochter ter üoev- lalknen Frau ihm beigebracht hat.

In Kreselo ftiCb em.aityicrsua mit einem Viehzug zu­sammen. Dem Vegiett.r tes Vtti-zuycs warten teite Beine vom Körper ge.r.nnt und cm Arm ausgeriffen. Er ist seinen Ver­letzungen erlegen.

T r Patzor Jack von New-Kirchen bei Lübeck ist mit seiner Frau unter Hcu.eriassung von enormen SckMioen flüchtig. 'Jaan glaubt, ^daß >ich d.s Ehepaar in Amertta befindet.

Ani dem Stadtsee bei B e r 1 i n ch e u m der Neumark er« tränten zwei Binder eines Ziegelmeisl.rs beim Schliltichuhlau'en. Bei ben Reitiingsveijuchen ertrank ferner em Schaufpieler namens Otben.

Em schrecklicher Unglnckssall ereignete sich dicht vor der Stadt Soest. Tort kampierte eine aiw 12 Nöpien beliebende Bärentreiber- geiellscha't. Einer der Bären imicbe wlitend, fiel über em 10 Jahre altes Kind her und riß ihm das Kopfhaar jainl der Kopfhaut ab. Tas aui diese Weise jlalpierte Kind liegt nn hoffnungsloien Zustand ini KrankenhaiiS. Dec Bär, der das Unheil ange|tiitet hatte, wurde erschossen.

Julius K o s s u t h, der Neffe des nngar. Handelsministers, wurde auf der E b e r j a g d von einem Waldhüter erschossen.

In Paris erregte eine Bergiitungsafiäre großes Aufsehen. Es mar versucht worden, alle Mitglieder eines Familien­rates, welcher im Schloße von Bec-HeUoum liattianb, 311 vergüten. Glücklicherweise war bie Quantität des Gutes, welches eins der Fleischgerichte enthielt, so stark, daß bas Fleisch dadurch uugemeßbar geworben war. Die Untersiichung ergab, daß em Jagdauiseher, welcher das Bertraiien der Inhaberin des Schlosses besag, das Gift m einer Apotheke gefault hatte, angeblich, um Nagetiere zu ver­giften. Ter Jagbatüseher war vor Kurzem verabschiedet ivorden.

Aus 'Die f t a werden täglich zwischen 400 und 500 Todes- fälle an Cholera gemeldet. Am 20. d. Alts, starben dort 49t). Wie verlautet, soll auch bic Pest dort herrschen. In Konstantinopel sind am 21.8 Cholera'älle offiziell ieftgeftellt worden» Cs ist em behördliches Verbot gegen den '-Beriauf von Austern uiib allerhand Handelsartikel erlassen worden.

Bei dem außerordentlich schwierigen Babnbau Talgan-» Peking, der von den Chinesen zum ersten Male ohne ausländ. Hilfe unternommen ist, ist ein Tunnel ein gestürzt, wobei 180 Menschen u in 5 Leben kamen. Vielfache rechtzeitige Warnungsn und Hinweise auf die Unerfahrenheit der djineu Ingenieure waren von ter chinesischen Regierung unbeachtet go» blieben. Jetzt ist jedock) zu erwarten, daß der Zivischenfall nicht ohne Wirkung auf die Leitung des Bahnbaues sem wird.

Lsn Melbourne find infolge H i tz s ch l a g e S über 100 Vertonen getötet morden. In verschiedenen Teilen ter Stadtbezirke von Viktoria sind heftige Waldbrände aus^ gebrochen. Eine Menge von Pflanzerwohnungen sind niedere gebrannt, Ter^Schaten ist bcdem end.

Au6 einer bedeutenden Stiftung für bie Berliner Uni-, versität sollen setzt zum ersten Male sechzig Stipendien von je 60v Mark, hu ganzen also eine Summe von 36 000 Diack für das Jahr 1908.1909 verliehen werden. Es handelt sich um die Stiftung von Prof. Tr. CaSper (gestorben 1864), dem Reformator der geiichtlichen Mebizm, dessen große Hinterlassenschaft nach dem tzmscheiden seiner drei Töchter der Universität zugefaUen ist. Das Vermögen bestand in einem Grundstück sowie einem Kapital von etwa 300 000 Mark und ist noch um den Nachlaß der Töchter wesentlich bereichert worden. Die Halits dieser außerordentlichen Stift.mg soll armen Berliner Studeiiten bienen, ein Viertel Witwen und Töchtern der Dozenten; em letztes Viertel wird 10 Jahre lang kapitalisiert, und die Gtnkünlle daraus fönen dann der Berliner Arinendirettion zur Iliiterstützung älterer, bedürftiger, unver­heirateter Töchter von Beamten, Gewerbetreibenben und Hand- iDcrfern überwiesen werden.

DieAllgein. Zig." meldet, daß der Prof, der Archaeologie Wolters in Wurzbiirg einen Rui als Ncrchiolger des Professors Furtwängler an die Universität üllünchen erhalten hat.

LamilLett-Nachred-tsW.

Verlobt: Frl. Anne Belnop in Friedberg (Hessen) mit Herrn Otto Vieregge in Plettenberg (Westfalen). Frl. 'Maria Geißel in Ober-Bretdenbach mit Herrn Heinrich Mornberger in Stumperten­rod. Frl. Emma Meier in Reichelsheim 1. O. mit Herrn Salomon Grünebaum in Rohrbach (Overhessen).

Getraut: Herr Alexander Frhr. v. Seid, sind. med. in Mar­burg, mit Frl Berta Nlarta Hansen in Flensburg.

Geboren: Herrn Dr. med. O. Br>pler und Frau Tony, geb. Preuß in Diidelsheim (Oberhessen) ein Sohn. Herrn Karl Malkinus und Frau Auguste, geb. SUmgelljöffer in Als'elb ein Sohn.

W e st 0 r b e n : Frau Marie Maus in ?llsield. Herr Heinrich Heil in Kaichen. Herr Saniiatsrat Dr. med. Rudolf Güngerich in Wetter. Frau Marie Hühner Wwe., geb. Jacobi, in Äiar- burg. Herr Wilhelm Zipp in Siockhausen. Frau Vorsteher Henriette Heirrtch, geb. Trauthig, ui Tillheim, Herr Konrad Frank m Langenbergheim. Herr Johannes Köhler, Spengler- meister, in Lauterbach. Herr Heinrich Rockel II. m Lauterbach. Herr Heinrich Kiiry I. in Allmenrod. Frl, Luise Schäffler in Wetzlar. Frau Justine Rink, geb. Plitfch. m Wetzlar. Herr Samuel Tollek in Bad-Nauheim. Frau Lisette Kliige, geb. Kreh, m Friedberg. Herr Regierungsdirellor August von Hegelmaier in Darmstadt. Herr Gastwi« unb Meggermeister WllheUn Weck- mann in Gambach.