Hande)
Industrie, fliessen.
Elektriz. Schlickert
. 157.25
3% Purtngieseu
III
in Höhe non
90.00
200.80
Börse, 16. Januar.
Aufangskurse.
203.00
Thüringisches«
3
3-6
. 158 00 . 127.00 . 231 50
. 61.50
-I •
-i
Harpeuer Bergwerk Laurabütte i.umbardeu E. B. Nordd. Lloyd . l'urkenlose . . ,
64.10 94 80
88.75
95.00
144 Ou
49 90 85.80
62.50
95.70
125.00
107 00
210 70
189 00 '
118.50
203.50
219.00
107.00
109.00
Cauada E. B Darmstädter Bank . * Deutsche Bank. .
Dortmunder-Union C. . Dresdner Bank . . .
Tendenz: schwächer.
Bochum Guss .
Buderus E. W. .
Tendenz: besser.
Berliner
93.90 82.50
92 30 92.00
97 80 98.60 93 70
103.70
und
Frankfurter Reichsanleihe . . do. . . Konsols . . . .
do. . . . .
Hessen
Oberhessen . . .
Diskonto-Kommauüit. .
Dresdner Bank . . .
Kreditaktien . .
Baltimore- und Ohio-
Eiseulahn
Uottüardbahu ....
Lomoard. Eisenbahn Uesterr. Lt.aatsou.nn .
Prince-Heuri-Eiseubahn
Der Finanzausschuß der 2. Kammer hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig die Beschlußfassung über das Budget für Bad - Nauheim vertagt angesichts des mangelnden Entgegenkommens der Stadt Nauheim bei dem Erwerb des Kohlensäurewerks. Der Ausschuß erwägt, ob bei der weiteren ablehnenden Haltung der Stadt Nauheim die Kammer mit den Bewilligungen für das Bad nicht zurückhaltender sein soll.
4>6O/O russ.8taatsanl. 190.) 4">0 Japan. Staatsanleihe 1 % Couv. Türken von luu3 Türkeuluse l-6 Gnech. Monopol-Ani. . 4-ö äussere Argentinier 3U/O Mexikaner . . .
4>-av/o Chinesen . . . .
Aktien:
Berliner tiandelsges. Darmstädter Bank . Deutsche Bank . . Deutsch-Asiat. Bank
27.80
106.70
143.90
Der Abg. A del u n g-P a snz hat zum Hauptvoranschlag für 1908 (Nachträge, Kap. 116 b, D. 125) folgenden Antrag eingebrc/cht: Die Kämmer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, den Staatsdienstaspiran- ten (Kreisamtsgehilfen, Gerichtsschreibergehilfen und Finanzaspiranten) ähnlich wie den Schreibgehilfen eine Stationszulage in den teueren Städten zu gewähren und einen Betrag hierfür in den Voranschlag für 1908 einzustellen. Der Antrag wird damit begründet, daß bei Kap. 116 b für die Gehaltsverhältnisse der Staatsdienst- aspiranten insofern eine Aenderung getroffen wurde, als eine weitere Gehaltsstufe von 1800—1900 Mark geschaffen ist, während der Anfangsgehalt von 1400 Mark bestehen blieb. Die Vergütung der Staatsdienstaspiranten ist gleich allen Beamtengehältern und den Bezügen der Schreibgehilfen bei der Besoldungsordnung vom Jahre 1898 festgesetzt worden. Den dekretmäßig angestellten Beamten hat man im letzten Jahre eine Aufbesserung ihrer Bezüge nird) Verleihung der Wohnungsgeldentschädigung, den Schreibgehilfen durch Gewährung einer Gehaltszulage und den in den Städten mit höchster Wohnungsgeldentschädigung Bediensteten noch außerdem eine Stationszulage zugedacht. Man habe sowohl oben, wie unten eine Aufbesserung vollzogen, nur die Aspiranten seien einfach übergangen. Die int Kap. 116 b geschaffene Aufbesserung sei eine vollständig ungenügende; eine solche von 100 Mark, )ic noch nicht einmal allen Aspiranten zugut komme, befriedige dieselben keineswegs. Der Antragsteller will deshalb die Stationszulage für die Schreibgehilfen auch auf die Kreisamtsgehilfen, Gerichtsschreibergehilfen und Finanzaspiranten ausgedehnt wissen, insoweit diese in den Städten mit erhöhter Wohnungsgeldentschädigung verwendet sind. Die Mehrausgabe wird auf 25x100 = 2500 Mark für verheiratete und auf 25x50 für ledige Aspiranten berechnet, in Summa 3750 Mark.
(tzicßcncr Strafkammer.
)( Gießen, 14. Januar.
Eschweiler Bergwerk . . Gelsenkirchen Bergwerk Hamburg-Amerik. PakeU. Harpener Bergwerk. . . Laurabütte .\ordd. Lloyd . . .
(Jbeischles. Eisen-Industrie
durch Mschähung zu ermitteln" bezweckt. Dieser Antrag wird angenommen, ebenso Art. 28 und Art. 29 in der Regierungsfassung, nachdem sich Staatsminister Ewald und Minister Braun gegen einen Antrag der Abgg. Braun u. Gen. erklärt und er abgelehnt worden ist.
Art. 30 wird unverändert nach der Regierungsvorlage angenommen.
Bei Art. 31, nach dem Gegenstand der Jagd sein sollen: .Haarwild und zwar Rot-, Tamm-, Reh- und Schwarzwild, Hasen (ausgenommen wilde Kaninchen!, Füchse, Dachse, Fischottern, Marder, Iltisse, Wildkatzen re. wünscht Abg. Senßfel- ber „ausgenommen wilde Kaninchen" zu streichen.
Abg. Hirschcl tritt für den Schutz des Bussards ein, dessen Schädlichkeit sehr überschätzt und dessen Nützlichkeit verkannt werde.
Abg. Best ist gegen den Antrag Senßfelder, Abg. Köhler dafür.
Ter Artikel wird schließlich mit dem Antrag Senßfelder und dem Antrag Hirschcl ans Jagdschutz des Bussards angenommen.
Art. 32 wird mit dem in erster Lesung beschlossenen Zusatzantrag angenommen, daß das Töten von krankem oder verletztem Wild während der Hegezeit dem Jagdberechtigten gestattet ist und es innerhalb 24 Stunden der zuständigen Oberförsterei einzulieferu und nach deren Verordnung zu verwerten ist.
Art. 33 wird mit einem Zusatzantrag Köhler (wonach auf Beschluß der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister geeignete Personen auf Gemeindekosten mit der Ausrottung der wilden Kaninchen beauftragt werden können: sollen dazu Schußwaffen benutzt werden, so bedarf es besonderer Erlaubnis des Kreisamts) angenommen, ebenso Art. 34 und Art. 35 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Tann kommt Art. 36 in Verbindung mit den zurückgestellten Art. 8 unb 9 zur Beratung. Für Art. 36 ist eine veränderte Fassung vorgeschlagen, wonach Jagdberechtigte (Pächter, Grundeigentümer, Tinglichberechtigte) dritten Personen die Ermächtigung zum selbständigen Jagen auf ihrem Jagdgebiet erteilen können, die Ermächtigung auch minderjährigen Personen über 18 Jahre erteilt werden kann usw. — Ein Antrag Köhler wünscht die Streichung der Art. 8 und 9. — Weitere An
träge Finger u. Gen. und Köhler u. Gen. beantragen einen neuen Wortlaut beider Artikel.
Nach umständlicher Debatte wird Art. 36 nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen, Art. 8 der Regierungsvorlage abgelehnt und an dessen Stelle folgender Antrag Korell angenommen: Für ein Jagdgebiet, oder wenn dieses in Bezirke cm- geteilt ist, für einen Bezirk bestimmt die Gemeindevertretung die Wahl der zuzulassenden Pächter.
Art. 9 wird in der Regierungsfassung mit folgendem Zn- satzantrag Köhler angenommen: „Unterverpachtungen sowie die Annahme von Pachtteilhabern bedürfen der Genehmigung der Gemeindevertretung. Tie Genehmigung darf nur dann versagt werden, wenn Personen als Unterpächter oder Pachtteill>aber eintreten sollen, die nach den Vorschriften des Art. 5 zur Pachtung einer Jagd nicht zugelessen werden dürfen. Eine in Widerspruch mit den Vorschriften des Abs. 1 erteilte Genehmigung ist nichtig."
Tie Beratung wird darauf auf morgen vormittag 9 Uhr vertagt.
1 "o Uesterr. Goldreute.
4*/6?ö Uesterr. Lil bei reute 4y0 Ungar Goldreute . , 4% Italien. Bente . . .
3% Portugiesen Serie I
127.40 231 80 138 50 172.80 138 25 20U.20
Unerlaubtes Tanzvergnügen.
Dem Gastwirt G. G. zu Bad-Nauheim ging ein Strafbefehl wegen Zuwiderhandlun- c ” ** ' ”
27 90 144.50 l.O.UO
des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank für
3%
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verrnLfiHSeL.
* Eine erfolgreiche Luftschiffahrt. Der frühere Radfahrer und Automobilist Henry Farman hat feit dem Hochsommer vorigen Jahres sich als der erfolgreichste Flugtechniker erwiesen. Jetzt ist es ihm, wie aus Paris depeschiert wird, auch glücklich gelungen, den Deutsch- Archdeaconpreis in Höhe von 40 000 Mk. zu gewinnen. Farm an legte ungehindert mit seiner Flugmaschine in einer geschlossenen Kurve einen Kilometer zurück. Die Zeit betrug 1 Minute 28 Sekunden. Der Aeroplan flog zu Be-- ginn in einer Höhe von 3 Metern über die Startgrenze hinweg in gerader Richtung auf die Fahne, welche den Wendepunkt markierte, zu, wobei er sich zu einer Höhe von 8 Metern erhob, und kehrte daun, während er sich auf die ursprünglich eingenommene Höhe von 3 Metern senkte, auf seinen Ausgangspunkt zurück. Farman führte die Umkreisung nach einer kurzen Pause noch einmal aus, um mit dem Aeroplan in den Schuppen zurückzukehren. Er legte ungefähr 1300 Meter zurück und flog somit noch 300 Meter über die zur Gewinnung des Deutsch-Archdeacon- preises genügende Strecke von 1000 Metern hinaus. Es soll ein neuer Preis von 100 000 Franks unter neuen Bedingungen ausgesetzt werden.
* Das neue französ. lenkbare Luftschiff „Bille d e Pari s", welches der französischen Regierung von Herrn Deutsch au Stelle des verschollenen Luftschiffes „Patrre" zur Verfügung gestellt worden ist, ist am Mittwoch um 9 Uhr nach Verdun abgefahren, begünstigt vorn besten Wetter. Das Luftschiff flog kurz nach 3 Uhr über die Stadt Chalon-sur-Marue hinweg, kehrte jedoch um 4 Uhr 35 Miu. zwischen Dornrnartin und Varemont wieder und nahm die Richtung nach dem Lager von Chalons, von wo es bann seinen Weg nach Verdun fortfetzte. Dort traf cs am Abend um 7 Uhr ein, nach kurzer Havarie bei Valmy.
Kleine Tagcschronik.
Am 14. Januar wurde die in Walle unter dem Verdachte, den Buchhändler Giegler in Leipzig ermordet zu .haben, verhaftete M inna Töll mittags Nach Leipzig transportiert und nach dem Institut für gerichtliche Medizin überführt. An der Leiche des Ermordeten legte die Töll ein Geständnis ab. Sie gab an, wegen fortgesetzter Mißhandlung seitens GReglers den Entschluß gefaßt zu haben, sich und Giegler zu töten. Um ihren Plan auszuführen, habe sie den Haupt- Hahn der Gasleitung aufgedreht. Am andern Morgen sei sie wieder erwacht und habe bald das Bewußtsein wieder erlangt. Sie fei im Zweifel gewesen, ob sie tot sei oder nicht.
Am 14. Januar ist in der Fasanerie des Herrn v. Schier.- stedt in Knehne bei Brandenburg bei einem Zusammenstoß zwischen Förstern und Wilddieben der Förster Jllmann er«, schossen worden. Auch ein Wilddieb blieb tot am Platze, während ein weiterer schwer verletzt wurde.
Ein schwerer Cvklon ist über Macao, einer chinesischen ötabt am Eanwn-Flusse, nieder gegangen. Macao ist in eine chinesische und eine portugiesische Stadt geteilt. Viele Häufe? und Lchisse wurden zerstört und eine große Anzahl Mensch e n k a me n u m. 12 Leichen wurden bisher geborgen Tas Ereignis nutzten chinesische Räuber zu einem Raubzuge in das Europäer-Viertel ans. In dem Kampf, der sich dort cnD spann, wurden viele verwundet.
Schöffengericht aber zum Freispruch kam. Bei dem Wirt kommen Sonntag nachmittags regelmäßig junge Burschen zusammen, die sich bei Trunk und Spiel die Zeit vertreiben. Beim Klang der Ziehharmonika wird jungen Burschen von den älteren Tanzen gelernt und auch die weibliche Jugend tanzte mit. Das Schöffengericht hielt für festgestellt, daß dies ein von altersher geübter Brauch ist, der an vielen Orten Hessens besteht, insbesondere an solchen, wo sich kein Tanzlehrer befindet. Es denkt niemand daran, daß dieses harmlose Vergnügen stempelpflichtig sei, unb zu dessen Abhaltung eine Erlaubnis eingeholt werden müsse. Auch die Polizeiorgane erheben darüber keine Anzeige. Im vorliegenden Falle ist die Untersuchung auf Anzeige eines Konkurrenten des Angeklagten cmgeleitet worden. Nach einer Anordnung des Krei-amts, die dem Angeklagten durch die Gendarmerie bekannt gemacht worden ist, sind solche Veranstaltungen stempelfrei, wenn sie gelegentlich geschehen und nicht länger als 2 Stunden bauern, auch darf kein Musiker gegen Bezahlung zugezogen werden. Da auch hier eine eingehende Erörterung der Rechtsfrage erschien, wurde die Urteilsföllung ausgesetzt.
Wegen Tierquälerei.
Der Taglöhner PH. Sch. hier erhielt einen Strafbescheid über 7 Tage Haft, weil er trotz Bmwarnnng durch einen Schutzmann ein junges Hündchen an einer Leine nachzog, daß cs förmlich auf dem Bauche rutschte. Der Aufforderung des Schutzmanns, das Tierchen zu tragen, kam er nicht nach, sondern bemerkte, dies müsse laufen lernen. Tas Schöffengericht nahm an, daß es beni Angeklagten tatsächlich darum galt, dem Tierchen das Laufen beizubringen, daß er sich aber allerdings eines unrichtigen Mittels bediente, weshalb es die Strafe in 10 Mk. Geldstrafe um- wandelte. Seine hiergegen erhobene Berufung hatte den Erfolg, daß die Strafe auf 3 Mark ermäßigt wurde, da das Vorkommnis doch harmloser Art war.
Zuwiderhandlung gegen das Urkundenstempelgcsetz - , 48 Mk. und Nachentrichtung der vorenthaltenen
Steuer von 12 Mk. zu, weil er ohne Erlaubnis in seinem Lokal eine Tanzbelustigung abgehalten habe. Tie infolge seines Antrages auf gerichtliche Entscheidung geführte Schösfenge- mclstsverhandlung ergab, daß im vorigen Jahr die Bad-Nau- hnmcr Friseurgehilfen bei ihm ein Fest mit Ball gefeiert haben, an dessen Schluß Ausschreitungen vorkamen. Tas Polizeiamt hatte deshalb die späiere Abhaltung eines solchen Festes unter» agt; auch einem Ansuchen des Wirts nm Verlängerung der Feeerabenditunde zu einer in kleinerem Maßstabe geplanten Feier wurde incht statrgegeben. Die Feier fand aber dennoch tatt; es wurde ein Musiker zugezogen, der auf dem Klavier auch Aünze spielte.^ Nach der Annahme des Schöffengerichts hat der Wirt das Tanzen zwar untersagt, aber doch nicht geländert, daß weiter getanzt wurde, weshalb Entscheidung auf Verurteilung erging. Ter Angeklagte focht das Urteil an ipeu er g lanbte, chles getan zu haben, was in seinen Kräften stand, um das Tanzen zu verhüten. Ta die Angelegenheit einer eingehenden Prüfung unterzogen werden muß, wurde die Urtecksv?rkündigung ausgesetzt.
Auch dein Wirt K. Sch. von Göbelnrod ging wegen einer ähnlichen Sache em Strafbescheid zu, auf dessen Anfechtung das
hessische Zweite Kammer.
B. B. Darmstadt, 15. Jan.
Vizepräsident Köhler eröffnet die Sitzung um 91/» Uhr. Tas Haus setzt die Beratung über den
, Jagdgesetzentwurf
fort.
Abg. Wolf zieht bei Beratung des gestern zurückgestellten Art. 1 feinen dazu gestellten Antrag zurück, worauf d.r Artikel in der unveränderten Fassung der Regierungsvorlage angenommen wird. Dann wird in die Beratung des Art. 17 eingetreten, zu hem verschiedene Anträge vorliegen, ein Antrag Schönberger, eüt Antrag Wolf und ein 9üntrag Köhler.
Ein kombinierter Antrag Wolf-Schönberger lautet: „Grundbesitzer, welche vor dem 1. Juli 1907 das Jagdaus- übungsrecht auf ihrem eigenen Grund und Boden in einer Gemarkung hatten und ausübten oder durch dritte zur Pachtung einer Jagd befähigte Personen ausüben ließen, tonnen. dasselbe, wenn das Recht nicht durch die Gemeinde abgelöst wird, weiter ausüben oder ausüben lassen. In diesem Falle ist die Gemeinde berechtigt, denjenigen Betrag, der aus dem gesamten Gemeindepachterlös, dem sc löst s:gdöerechtig:.n Grundeigentümer, nach dem Größcnverhältnis seiner Jagdfläche berechnet, zukommt, denselben in Anrechnung zu bringen und atz jährlich mit der Gemeindesteuer von ihm iu erheben."
Ein Antrag B c st und Genossen wünscht dagegen die Wiederherstellung der Art. 17 und 18 in der Regierungsvorlage.
Minister des Innern Brann erklär , die Regierung habe sich für verpflichtet erachtet, ernstlich zu prüfen, ob sie dem gewünschten Strich der Art. 17 "unb 18 zustimmen könne. Ihre Antwort konnte aber nur int verneinenden Linste aus sahen und die Gründe dafür seien schon ausführlich dargelegt worden. Ter Minister gebt dann auf den Antrag Wo ls-Schönöerger näher ein und erklärt ihn ebenfalls für unannehmbar, weil er einen Eingriff in wohlerworbene Rechte bedeute und damit ein prinzipieller Fall der allcrllldmklichsten Art geschaffen werden würde. Gr könne nur nochmals dringend empfehlen, die Regierungsvorlage wieder herzustecken und er hoffe, daß das Haus unter Würdigung aller von der Regierung vvrgetragenen Bedenken unter Ablehnung at er Anträge die Art. 17 and 18 nach der Vorlage annehmen werde.
2Tbg. Hirsche l wendet sich gegen d-e Ausführungen des Ministers und tritt für die Annahme des Antrags Wolf-Schönberger ein.
Abg. Mol Iba n führt aus, er sei mit seinen Parteifreunden noch immer der Ansicht, daß Art. 1/ Sonderrechte enthalte, . denen sie nicht ihre Zustimmung geben könnten. Sie seien sich der Schwierigkeit der Situation wohl bewußt, aber sic könnten Non ihrem Standpunkt nicht ab gehen und würden für den ersten Teil des Antrags Wolf Schönberger stimmen, auch wenn das Gesetz dadurch zum Scheitern kommen sollte.
Abg. Wolf ersucht nockunals entgegen der Mahnung des Ministers, ben Art. 17 der Regierungsvorlage nicht wiederhcrzu- ftellen, denn er sei unannehmbar. Redner tritt dann ausführlich für den Antrag Mols-Schönberger ein.
Inzwischen ist folgender neue Aittung Kor ell zu Asct. 17 cingegangen:
„Grunobesitzer, die vor dem 1. Juli 1907 des Jagdausübungsrecht auf ihrem eigenen Grund und Boden in einer Gemarkung hatten unb ausübren, oder durch dritte zur Pachtung einer Jagd befähigte Perwnen lcusüben ließen, könne dasselbe, wenn das Recht nicht durch ixe Gemeinde abgelöst wird, weiter ausüben ober ausüben lassen. In diesem Falle hat der jagdoerechtigte Grundeigentümer keinen Anteil an dem Erlös der Gemeindejagd."
Nach längerer Begründung d.e.es Antrages durch die Abgg. Schönberger unb Korell wird der Antrag Wolf-Schönberger zugunsten des neuen Antrags zurückgezogen.
2fbg. Tr. Webe r erklärt sich auch gegen den neuen Antrag unb empfiehlt die Annahme der Regierungsvorlage, sowie einen !Zusatz-Antrag zu Art. 18 über die Ablösungsmöglichkeit.
Minister Braun wendet sich gegen ixe Ausführungen des Abg. Hinchel und führt aus, daß sich bei der Schwierigkeit der ganzen Materie tue Regierung erst entscheiden könne, wenn das Gesamtergebn.s der Beratung beider Kammern vorliege. Der Minister emptzchlt auch eine Abänderung des Antrags Weder
Der Ausschußreferent Dr. Fulda meint, die Art. 17 unb 18 enthielten unberechtigte Privilegien, denen er und seine Freunde ntemals zu stimmen würden. Sie tonnten sich höchstens für den Antrag Wolf entschließen, welcher den Gemeinden das Recht zur Ablösung derartiger Vorrechte gibt.
Abg. Korell stimmt der Abänoe-rung seines Antrags im Smne der Ausführungen des Ministers zu. — Bei der dann erfolgenden Abstimmung wird der Antrag Best auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage abgelehnt und der vorstehende Antrag Korell angenommen.
Zn Art. 18 liegt ein Antrag Korell vor, wonach Gemeinden, tu bereit Gemarkungen Grunbbesitzer Jagbausübungsrechte auf eigenem Grund und Boden von weniger als 200' Hektar Y'lache haben, zur Ablösung dieser Rechte berechtigt sind; als Ablomngsiumme soll der 18 fache Betrag des Turchschnittser- lofed ber ©emetnbdagb ber drei letzten Pachtperioden gelten
Abg. Best ichlagt vor, den gestrichenen Art. 18 nach der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Der Antrag Best wirb jebod) nach kurzer Debatte abgelehnt unb ber A n t r a g Ko r e l l angenommen.
« r^r art< 19—26 werden darauf ohne Debatte nach den Beschlüssen bet ersten Lesung genehmigt. Jür Art. 27, in bem bte Ablomngsnimme ans ben 25 fachen Betrag des Pachtwertes des Grundbentzers festgesetzt wird, dessen Fagd die Gemeinde erwerben will, hegt cm Antrag Morel t vor, bei b Abänderung von 25- in 18 fachen Betrag unb den Strich des dritten .Absatzes „Auf Antrag eines Beteiligten ist dec Wert der Jcmd
Kolonialetats entweder im Plenum oder in der Budget- ko mm iss io n des Reichstages vom Staatssekretär Dernburg (unter allen Umständen -ür Sprache gebracht werden wird.
— Dem „Berl. Lokalanz." zufolge beschlossen die sozialdemokratischen Organisationen Groß- Berlins von weiteren Demonstrationen vorläufig Abstand zu nehmen. Tie nächste findet wahrscheinlich am 15. Februar statt. Es ist eine lebhafte Agitation in Arbeitslosen-Versaminlungen beabsichtigt. — Dasselbe Blatt erfährt, daß gegen die eine Hälfte der am letzten Sonntag Verhafteten wegen Uebertretung deS Polizeiverbots und gegen die andere Hälfte wegen Bandfrtodensbruchs Anklage erhoben wird. Tie Behörden erwägen, ob der Berliner Aktionsausschuß der sozialdemokratischen Partei als Anstifter zur Verantwortung gezogen werden könne.
— Gouverneur v. Schuck m a n n meldet untern: 13. ds. aus Deutsch-Südwestafrika: Der Bondel Klein- Jakobus ist mit elf Manu und vier Gewehren aus dem Bondels-Reservat entwichen. Er hat am 3. ds. die Farm Außenkehr am unteren Oranje, etwa hundert Kilometer westlich von Warmbad, beraubt und das dort stehende Vieh abgetrieben. Tie Räuber werden durch Patrouillen verfolgt.
— Der Zentralvorstand der Freisinnigen Vereinigung wird einem heute gefaßten Beschlüsse zufolge am nächsten Sonntag zusammeulrct.n und dann eine außerordentliche Delegierten-Versammlung einberufen, die über die durch Fürst Bülows Absage geschaffene Lage beraten soll.
Chemnitz, 16. Jan. Tie Chemnitzer Handelskammer nahm gestern zu der geplanten Neuordnung der Fernsprechgebühren Stellung. Sie erhob scharfen Protest gegen d i e beabsichtigte Abschaffung der Pauschalgebühr und empfahl dagegen die Einführung einer gestaffelten Pauschalgebühr nach der durchschnittlich geführten Zahl der Gespräche.
BörNe, 16. Januar. 1.15 Uhr.
93.80 Elektriz. Lahmeyer . .
82.35 Elektriz. Schlickert . .
Technihm J msnau
Werkmeister. Prosoekt P
Lehrfabrik ss18/u


