Ausgabe 
13.5.1908 Zweites Blatt
 
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Nr. 113

Erscheint täglich mtt Ausnahme des Sonntags.

ta

Aufstellung:

Einkommen, die der Einkonnnensteuer unterliegen:

Neue Studentenkundgebungen in Paris.

der

Fällen

1901

1907

Einlagen in den Großbritannien

Lstrl. 192 000 000

Lstrl. 209 000 000

des er-

Teutschland

Lstrl. 298 069 881

Lstrl. 501 041 023

«,Daily Mail" die folgende

Sparkassen:

Deutschland

Lstrl. 478 000 000

Lstrl. 650 000 000

zulassen. Die Opposition glaubt, dec Kriegszustand

klärten, der zentralen Regierung und den örtlichen Regier- ringen fehle die einheitliche Politik. Das Zentrum will die Verhängung des Kriegszustandes nur in besonderen

Rotationsdruck und Verlag der Drühl'schen Universttäts - Brich- und Sleindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- slraße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redaktion:IZZ ^Lt--^ldr.:AnzeigecGießen.

Tie Reichsduma verhandelte gestern über den Etat des Ministeriums Innern. Die Redner des Zentrums und der Opposition

Die hessischen Aussührungrbestimmungen zum Reichrvereinrgesetz

ind nunmehr erschienen und lassen erkennen, daß das Ver­sprechen der Regierung, das Gesetz in liberalem .Sinne zu Handhaben, in vollem Umfang erfüllt worden ist. Tie dar­über erlassene Verordnung, die wie das Reichsgesetz am 15.. Mai in Kraft tritt, besagt:

Die Auslösung'eines Vereins oder einer

Gestern abend veranstalteten eine Anzahl Studenten Universität eine Kundgebung zugunsten des Professors Andler, der die französischen Studenten nach Berlin begleitet halte. Es wurden Percatrufe gegen den Schriftsteller Barres ausgebracht, der in letzter Zeit Artikel gegen diese Studenten­reisen veröffentlicht hat. Die Polizei mußte einschreiten und

Ausland.

B e e n d i g t c r 2 t u d e n t e n st r e i k. Infolge d.'s taktvollen Auftreten des Wiener Universitäts-Rektors har fich die Aufregung unter der freien Studentenschaft gelegt. Tie Vorlesungen wurden gestern in keiner Weise gestört.

Ter beförderte Lecomte. Es bestätigt sich, daß der aus dem Berliner H a r d c n - P r o z e ß bekannte Botschaftsrat Lecomte als französischer GesHäfisträger mit Eesandtcnrang nach Teheran kommt.

Tas Schicksal Kretas. Wie aus Athen berichtet wird, hat der Eeneralgouverneur von Kreta eine Rote veröffentlicht, in der mitgeteilt wird, daß die internationalen Truppenableilungen noch int Laufe dieses Sommers zurückgezogen werden würden. Tie Rote lasse durchblicken, daß eine endzüliige Lösung der kretischen Frage, wahrscheinlich durch Angliederung der In - el art Griechenland bevorfteht.

Ter türkische Großvezir ist ernstlich erkrankt. Die Nachricht von feiner Temission wird offiziell als unbegründet bezeichnet.

Italien und die Türkei. Tie italienische Regierung ließ der Pforte mittetlen, daß, wenn diese den Forderungen Italiens nicht umgehend gerecht werde, Italien gezwungen fei, ent- prechende Maßnah men zu ergreifen.

In der Heraklea-Angelegenheit scheint nunmehr eine Verständigung angebahnt zu sein: Eine französische Finanz­gruppe hat depr Dildiz-Palast eine Anleihe von 60 Millionen Franks anaeboten.

Die Verwaltung Tibets. China beabsichtigt, die Ver­waltung Tibets zu reorganisieren, um das Land all­mählich in eine chinesische Provinz zu verwandeln.

DieGießener Zamtllrnd'.ötter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen** erscheinen monatlich zweimal.

wirke auf die örtlichen Regierlingsorgane demoralisierend ein. Der Kriegszustand in Rußland sei Verwaltungs- system geworden. Die Redner der Rechten hoffen auf eine konsequente, nationale Politik der Regierttng, besonders in den Grenzgebieten. Jur weiteren Ver­laufe der Sitzung unterzog der polnische Abgeordnete Dmocsky die Tätigkeit des Ministeriums des Innern in Polen einer Kritik, namentlich hinsichtlich der Bekämpfung der pol­itischen Nationalität. Purischkewitsch von dec extremen Rechten meinte demgegenüber, die Regierung sei leider nicht stark genug, um den Bestrebungen auf Absonderung Polens entgegen zu treten; sie müsse sich hierin an der Kraft der d e u t s ch e n Regierung ein 9)1 n |"t e r nehmen.

Volkswohlstand in Teutschland und England.

Zur Beleuchtung des Volks-Wohlstandes in Deutsch land und England bringt die

Da; ttaiserpaar in Karlsruhe.

Heftern abend um 8 Uhr sand im Karlsruher Schlosse Galatasel statt, an der die Fürstlichkeiten mit Ausnahme der Großherzogin Luise teilnahmen; die Spitzen der Be­hörden hatten Einladungen erhalten. Im Verlauf der Tafel wechselten der Kaiser und der Großherzog Trink,prüche

Der Großherzog von Baden brachte folgenden Trmkspruch aus:

Aus SLadL rnrö Land.

Gießen, 13. Mai 1908.

** Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer setzte gestern seine Beratungen fort und wurde zunächst dec Bericht über die Regierungsvorlage, bctr. die Verteilung der Strafanteile, genehmigt. Es folgt dann die Be­ratung dec Vorstellungen dec W i nzc rv e re i it e Gcui-Bickel- heim, Wolfsheim, Vendersheim, bctr. die Gewährung von Zinsen, resp. Darlehen. Ter Ausschuß beschließt, die Re- gieriing zil ersucheii, bei Gau-Bickelheim die Zinsen noch auf 12 Jahre vorzustrecken; die anderen Vorstellungen werden im Sinne des Regiecungsantrages erledigt Hierauf ivird der Antrag des Abgeord. Frenay, betr. die Anlegung von Domänen wein berg en in dec Gemarkung Ober-Jngel- heini, beraten. Der Antrag wünscht, daß bei luciterem An­kauf von Domänenweinbergen and) dem Rotweinbau Rech­nung getragen werde. Der Ausschuß stimmt dem Antrag za. Der Aittrag des Abg. Lang, betr. Eriveiterung des Bahnhofes Michelstadt, ivird für erledigt erllärt. Der Antrag K ö h l e r, betr. die Verstaatlichung des 9t e b e n b a h n- bau und -Betriebes, ivird für erledigt erklärt, da nach einer Erklärung dec Negierung die Durchführung des 9ln- trages einen Aufwand von zirka 50 Millionen Mark ver­ursachen würde. Dasselbe Schicksal erleidet der Aittrag Köhler, betr. die Elektrischen Lokal bah nett. Nach einer Erklärung der Regierttng sollen in erster Linie die össenl- lich rechtlichen Verbände (Kreise, Genteinden) berücksichtigt iverden, ivenn sie um die Konzessionierung einkommen. Erst tvenn derartige Gestiche nicht vorliegen, sollen Privatgesell­schaften in Betracht kommen. Ter Eintrag Köhler, betr. die Errichtung von Watiderschillett, wird gleichfalls füc erledigt erklärt, ebenso wie die Vorstellting des Bureaugehilfen Schäfer, betr. feine Gehaltsverhältnisse.

" Für die Sitzitng dec Stadtvecord netcn- Versammlung am Donnerstag, 14. Mai, nachm. 4 Uhr, ist folgende Tagesordnung vorgesehen; 1. Mitteilungen. 2. Baugefuch von Johann Georg Pfaff für die Straße bei der Veterinärklinik. 3. Tesgl. dec Hermann Plank Wtw. füc Kaplansgasse 2. 4. Tesgl. des E. H. Müller für Goethe- straße, Ecke Lonystraße. 5. Tesgl. des Karl Leib für Kirch- straße 2. 6. Aufstellung eines Schaukastens auf dem Grund­stück Süd-Anlage 7. 7. Tesgl. zivischen den Häusern Markt- platz 6 und 7. 8. Herstellung eines Bürgersteigs in der Henselstraße. 9. Verlegung eines Weges bei der Eisenbahn- lv^kftytte. 10. Anschlußgleis von Bänninger. 11. Bauliche

Kritische Tagesschau.

Das Vereinsgesetz in Württemberg.

Die zweite rvürttembergische Stammet1 beendigte gestern die Be- tyutfl der Anträge, die eine möglichst liberale 21 u § g e '8-ltun g derVollzugsve rsügungzunt Re i chsv e r e i n s- frs e tz bezwecken. Ter'Minister von Pischek ver,tcherte, daß die W <nuad)unq politischer Versammlungen auch ktinstighin eine seltene -"sltahine sei rind daß die Parteien gleich behandelt tverden sollen, Wt aber daran fett, daß für die Anmeldung von Versammlungen

24 stüitdige Frist nohucitbig sei. In der Abstimmting ivtirde ; J1 Antrag des Zentrums ans Vorlegung eines Gesetzentwurfes, h qfenb die landesgesetzllche Regelung der Sprachenfrage noch im dieser Tagung nut 37 gegen 36 Stimmen angenommen.

"tann entsprossen ist, der die deutschen Eigenschaften in Mer Reinheit und kristallenen Klarheit verkörpert. Er ^ar unser und er hat uns hinterlassen das Erbe, das Du Ma hütest, Dein schönes badisches Land, Dein treues badi- Ms Volk. Er hat hinterlassen die innigen und treuen öanbe, die ihn mit meinen Vorfahren und auch mit mir ^isönlich verbanden und er hat eine Freundschaft begründet f Mischen unfern Häusern, von der ich von Herzen hoffe, laB auch wir sie fortsetzen werden, die ja weit zurückreicht, i'U Du schon erwähnt hast, viele Jahrzehnte zurück, als wir N) als Knaben die badischetl Wälder durchstreiften. So Nllen wir den Grundsätzen Deines herrlichen Vaters ent- Echend das Erbe, das er uns hinterlassen, schützen und Ieiter fortbilden. Wir wollen uns auch als würdige Erben

Ezen der großen Generation, die uns vorangegangen ist und der er noch zu uns hineinragt, wie eine Älpenspitze im l-fenglühn. Wir wollen stolz sein auf unser deutsches Vater- M und fest zusammenhalten und alle Energie dafür eim ^m, daß uns der Respekt zuteil wird, der uns gesprochen ist im Rat der Völker. Das können bii nur, wenn Fürsten und Völker fest zusammenhalten.

$oc allem aber möchte ich aus das badische Volk trinken lnL sein Erlauchtes' Oberhaupt und dessen Erlauchte Ge- kllrhlin: Wir trinken aus daS Wohl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, Ihrer Königlichen Hoheit der Groß- k.jogin, und ici) darf Ihre Königliche Hoheit die Groß- 'erzogin Luise einschließen, und aus das badische Volk. Sie bbcii hoch, hoch, hoch!"

| verfahrens nach näherer Vorschrift der Artikel 67, 104 bis 109, 111 bis 13 des Gesetzes, betreffend die innere Verwal­tung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, vom 12. Juni 1874, sowie der Gesetze über das oberste Verwal­tungsgericht vom 11. Januar 1875 und über die Bildung und Zuständigkeit des obersten Verwaltungsgerichts vom 16. April 1879 bei dem P r o v i n z i a l a u s s ch u ß in erster und bei dem Verwaltungsgerichtshof in zweiter und letzter Instanz angefochten werden.

Eine weitere Bekanntmachung bestimmt:

§ 1. Zur Auflösung eines Vereins auf Grund des § 2 des Reichsgesetzes ist dasjenige Kceisamt zuständig, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Tie cnbgüliige Aus­lösung ist von demselben Kreisamte in derDarmstädter Zeitung" bekannt zu machen.

§ 2. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des § 3 Absatz 4 des Reichsgesetzes ist das Kreisamt. Polizeibe­hörde int Sinne der §§ 3, Absatz 2, und 5 des Reichsge- setzes ist in Gemeinden, auf welche die Städteordnung An­wendung findet, die Bürgermeisterei oder die an deren Stelle besonders eingerichtete staatliche Polizeiverwaltnitg, int übrigen das Kreisamt.

§ 3. Die in § 3 Absatz 2 des Reichsgesetzes vorgeschrie­bene Bescheinigung hat die Angabe zu enthalten, daß und an welchem Tage die Satzung sowie ein Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes des zu nennenden Vereins von dem Vorstande der Polizeibehörde eingereicht worden ist. Tie Bescheinigung ist mit der Angabe des Ausstellungs­tages und der Unterschrift der Polizeibehörde abznschließen.

§ 4. Die in § 5 des Reichsgesetzcs vorgeschriebene Be­scheinigung hat die Angabe zu enthalten, an welchem Tage und zu welcher Stunde von dem namhaft zu machenden Veranstalter Ort (Gemeinde und Raum) und Zeit der Ver­sammlung angezeigt worden ist. Tie Bescheinigung ist mit der Angabe des Ausstellungstages und der Unterschrift der Polizeibehörde abzuschließen.

§ 5. Wenn die öffentliche Bekanntmachung einer öffent­lichen politischen Versammlung nach § 6 Absatz 1 des Reichs­gesetz es die Anzeige ersetzen soll, so muß sie durch eine in dem Kreise, in dem der Versammlungsort liegt, erscheinende Zeitung oder durch öffentliche, in die Augen fallende An­schläge in der Gemeinde des Versammlungsortes erfolgen. Sie muß den Ort (Gemeinde und Raum), die Zeit und den Rameit des Veranstalters der Versammlung angeben. Spä­testens 24 Stunden vor Beginn der Versammlung muß die Zeitung ausgegeben ober das Anschlägen bewirkt sein.

§ 6. Auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfindende öffentliche Versammlungen und Aufzüge bedürfen der Ge­nehmigung des Kreisamtes.

§ 7. Lefsentliche Versammlungen unter freiem Himmel, die nicht auf öffentlichen Straßen ober Plätzen ftat'tfinben, bebürfen einer Genehmigung nicht wenn sie nach § 5 bes Reichsgesetzes angezeigt worben sind. Keiner Genehmigung ober Anzeige bedürfen Auszüge und Aufmärsche der Feuer­wehren, Sanitätstotonneu, Kriegervereine, Innungen, Schu­len, ferner Auszüge zu geselligen und sportlichen Zwecken.

§ 8. Soweit genehmigungspflichtige Aufzüge durch mehrere Ortschaften führen sollen, brauchen sie nur von der für den Ausgangspunkt zuständigen Polizeibehörde geneh­migt zu werden.

§ 3. In den in § 6 Absatz 3 des Reichsgesetzes bezeich­neten Verfammlungen ist der Gebrauch uichtdeulsch'r Sprachen zulässig. In anderen öffentlichen Versammlungen, die in deutscher Sprache geführt werden, ist einzelnen Red­nern der Gebrauch nichtdeutfcher Sprachen gestattet.

Deutsches Reich.

Der Bundesrat hat gestern der Novelle zum Münzgesetz in der vom Reichstag beschlossenen Fassung z u g e ft i ni m t, in welcher die Ausprägung eines Drei­markstückes v o r g e f ch r i e b e n ist.

Kardinal Kopp errichtete für die Universität Breslau einen U e b e r w a ch n n g s d i e n ft für katho­lisch-theologische Dozenten, der alle zwei Mo­nate berichten muß, ob sich in Lehrvorträgen und Büchern Neuerungen oder Anzeichen von Modernismus befänden. Ferner soll derBrest. Ztg." zufolge der Ueberwachungs- rat auf die Schriften von Professoren gegenüber Reliquien ein wachsames Auge haben.

Eine Studienreise nach England. Am Ende des Sommersemesters wird von der Handelshochschule Berlin eine Studienreise nach England unter Leitung der Pro­fessoren Bin^ und Tunker veranstaltet werden; die Korpo­ration der Kausmannschaft trägt die Kosten der Leitung, während die Studierenden ihre Ausgabeii selbst zu bestreiten haben.

Prinz Max von Sachsen, der Bruder des Königs Friedrich August, Professor der Theologie an der Universität Freiburg in der Schweiz, ist schwer erkrankt.

Tie Wahlrechtsdeputation der zweiten sächsischen Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung den Kompromißvorschlag mit 17 Stimmen gegen 4 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen.

Großbritannien 1892 Lstrl. 537 151 200

1905 Lstrl. 619 328 097

Zweites Blatt 158.Jahrgang 'Mittwoch 13.Mai 1908

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Sberheffrn

(Sure Majestäten zum ersten Male von dieser Stelle aus, von der mein geliebter, in Gott ruhender Vater so oft es getan, auss ehrerbietigste und herzlichste willkommen zu heißen, ist mir eine wehmütige, aber sehr teure Pflicht. Sure Majestät sind durch Bande enger Verwandtschaft und Freundschaft durch lange Zeit hindurch schon heimisch in meinem Elternhaufe gewesen. Sind es doch schon 41 Jahre her, daß Eure Majestät zum ersten Male in diesem Hause weilten und einen Einblick in unser badisches .Heimatland nahmen. Aber auch inzwischen hat Eure Majestät stets in ivohltuender Weise Freud und Leid mit unferm Hanfe ge­eilt, bewies doch erst noch jüngst bei unserer schweren Trauer Lies aufs liebevollste die Freundschaft Eurer Masestät in den schrnerzbewegten Oktobertagen des vorigen Jahres und der bald darauf folgende teilnahmsvolle Besuch Ihrer Ma­jestät der Kaiserin. Wenn ich für dies alles und auch ganz besonders für den uns so beglückenden heutigen Besuch innigsten und herzlichsten Dank sage, so darf ich damit toohl die Hoffnung verknüpfen, daß Eure Majestät auch in Zukunft häufig uns die Freude des Besuches schenken wollen, als einen Beweis der Fortdauer der durch die Tradition ge­heiligten engen, verwandtschaftlichen Beziehungen. Tie Ein­wohner unserer Stadt haben Eure Majestäten gestern be­geistert bewillkommnet und dadurch den Ausdruck ihrer treuen nationalen Gesinnung darbringen wollen, eine Ge­sinnung, die ihren Widerhall in u.nferm ganzen badischen Lande findet, eine Gesinnung, die in Treue zu Kaiser und Reich steht. Wir alle, Fürst und Volk, sind eins in der Liebe, Verehrung und Treue zu Seiner Majestät dem Kaiser, dem mächtigen Schirmherrn unseres Reichs. Wir senden wärmste Segenswünsche zum Himmel für eine segensreiche Regierung Eurer Majestät. Zur Bekräftigung dessen bitte ich, mit mir die Gläser zn erheben und mit mir oll rufen: Seine Majestät der Kaiser und Ihre.Majestät die Uiferin, sie leben hoch, hoch, hoch!"

Der Kaiser erwiderte mit'folgenden Worten:

Eure Königlichen Hoheiten wollen im Namen Ihrer Majestät der Kaiserin und meinem Namen unfern herz­innigsten Dank entgegennehmen für die freundlichen Worte, mit denen Eure Königliche Hoheit uns willkommen hießen. Lir find gerührt von dem Empfang der Karlsruher Bürger- jchaft, der uns gestern zuteil geworden ist und mit der ni Berührung zu treten uns schon so oft vergönnt gewesen ist. -rief bewegt haben uns Eurer Königlichen Hoheit Worte, 'umal sie hingewiesen haben auf die Stelle, von der sie 6 gesprochen find, die Stelle, auf der ich so oft Eurer König­lichen Hoheit Erlauchten Vater gesehen habe. Als wir beide <or kurzem in der erhebenden Betätigung monarchischen j Gefühles und Prinzipes vor der Ehrfurcht gebietenden Ge­gelt Kaiser Franz Josefs gestanden haben, diesem hohen Herrn, der die Pflichterfüllung verkörpert, so trat auch jeder um vor meine Seele das Bild Eurer Königlichen Hoheit Katers, meines Oheims. Auch er war ein Vorbild der iceueften Pflichterfüllung in feinem Leben, für fein Vater- - linb zunächst und dann auch für das Deutsche Reich. Er hat das schöne Wort geprägt, das von Mund zu Mund in seinem weitergetragen worben ist. Uns ist die Pflicht von Ckott auferlegt und wir werden sie auo) durchführen und i bedürfen dazu dessen, daß wir tagtäglich Gott um Stärkung Bitten. Diese hohe und herrliche Figur ist auch dahin und ihr verschwinden wirft über den heutigen Tag einen leichten ! ochleier der Wehmut; aber nicht nur das badische Volk, nbeni auch das gesamte deutsche Vaterland wird mit Stolz ü gen, er war unser und in die Trauer soll sich die Tankbar- . leit mischen, daß es unser Volk war, dem ein so herrlicher

räumte die Hörsäle. Vor dem Universitätszebäude erneuerten fich die ftunbgebungen. Die Studenten zerstreuten fich aber beim Erscheinen dec Polizei.