Ausgabe 
13.1.1908 Drittes Blatt
 
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Montag. 13. Januar 14)08

Nr. 10

158. Jahrgang

Erscheint tSgftcb mV DuSnabme befl 8anntagS.

gegen diese Abänderung des

begründet die Vorlage. Die

bürgerlichen Gesetzbuchs erhoben.

Staatssekretär Dr. Niebcrding

pflicht schon gefährdet wird, welcher Schaden wird dann erst nun den durch sie zu Krüppeln Gemachten durch den Fortfall der Haf­tung zugefügt! Nicki einmal das Reichsgericht, sagt der Staars- sekrelär weiß Rat in einem solchen Falle, n«* er ihn vortrug; das Reichsgcrickt, das eine so wunderschöne Gcobenunfugs. Gymnastik treibt! Juri st en und Junker stehen hinter dem Gesetz. Molkenbuhr beantragt Kommissionsberatung.

Abg. Schmidt.Warburg (Ztr.): Ich bin Jurist und auch ich stehe hinter dem Gesetz. Ich st e b e aber nicht als I u r i st hinter dem Gesetz, ,andern ich st ehe hinter dem G e s e tz a l s I u r i st, der die Erfordernisse des praktischen Lebens kennt. Ich fordere, daß der haftbar gemacht wird, der den Schaden verschuldet hat. Ich sage nicht, wenn einer einen Bullenbeißer hat und der beißt einen ins Knie, daß er dann nicht bezahlen soll; aber ich will, dah der Gewerbetreibende geschont wird. Ick habe lein Tier. (Der Redner kraut sich.) Wir alle haben keine Tiere. Tie Tierhalter sind in der Minorität, aber die Minorität muß auch zu ihrem Re äste kommen. Ich weiß nicht, wählt der Troschken °ulscher die Großgrundbesitzer? Ich glaube, er wählt Sie auf der Linken. Und ich frage Sie: der Lumpensammler mit dem Hun-dewagcn, und der kleine Milchhändler, sind das Agrarier? Schreiben Sic nur statt Tierhalter Besitzer eines Automobils in das Gesetz hinein da bin ich gleich dabei. Wer eines solchen Materials stch bedient, um sich fortzubewegen, der muß auch den Schaden tragen, denn er nimmt allerdings einen höchst gefährlichen Gegenstand für seine Zwecke in Anspruch. Ich weiß nicht, dieser Paragraph kommt mir vor wie ein Tlntenklex in einem schönen Buch; wenn ich eL aufschlage, ärgere ich mich jedesmal über den schwarzen Klex. Aber es ist noch ein Klex drin und da bitte ich den Herrn Staatssekretär: Bringen Sie doch den Paragraphen heraus, wonach ein schriftlicher Vertrag über ein Grundstück vollständig nichtig ist. Ich halte Kommissiousberatung nicht für nötig. Schmidt-Warburg beendet unter lebhaftem Beifall seine Rede, in der das WortIch" ungefähr 187 Mal vorkommt.

Tie ..Siebener fiamiltenbiatter* werden dem »Anzeiger" viermal roddientltd) beigelegt, daS Uretsdlatl für Öen Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Le, ^hessNch« Landwirt" erscheint monatlich einmal.

verbündeten Regierungen haben die Vorlage nicht eingebracht, lediglich um dem Reichstage ein Entgegenkommen zu beweisen, sondern in der Ueberzcugung, daß der gegenwärtige Rechtszustand nicht aufrecht zu erhalten ist. Man kann an den Verhältnissen des bürgerlichen Lebens nicht Vorbeigehen. Jedem Bedenken wird dadurch der Boden entzogen, daß für Luxustiere die bis­herigen Bestimmungen in Kraft bleiben. Daß die Haftung nur im Falle eines Verschuldens eintreten soll, das ist die Rechtsanschaiiung, die im deutschen Volke und im deutschen Rechte von altersher maßgebend gewesen ist. Im gemeinen deut­schen Rechte war das der Fall und selbst da, wo man den französischen Codex eingeführt hat, hat man dieses französische Wehrloscn-Prinzip" nicht mit übernommen. Der Staatssekretär

UniDcrluAie ÖL

Abg. Gyhling (fteis. Vp.): Wir sind für eine mindere Haftung des Tierhalters, als sie der § 833 enthält. Tarum stehen wir der Vorlage sympathisch gegenüber. Eine Kom­missionsberatung erscheint uns notwendig, da verschiedene Bedenken zu beseitigen sind. Herr Molkenbuhr hat etwas schweres Ge. schütz hier aufgefahren. Es handelt sich um keine politische Frage. Wir können sie mit größter Ruhe und Objektivität ohne jede politische Spitze behandeln. Mit der Blockpolitik hat sie nicht das M i u d e st e zu tun. Schon Fürst Bülow meinte ja, daß die Blockpolitik an der Haftung des Tierhalters nickt zugrunde gehen wurde. Der Hase hat das Bürgerliche Gesetzbuch nicht zu Fall gebracht, das Haustier wird auch nicht so gefährlich fein. Sehr bedenklich erscheint uns, daß man jetzt schon eine Bresche in den wohlgefügten Bau des Bürgerlichen Gesetzbuches legen will. Man kann leicht auf den Gedanken kommen, dann auch andere Fragen zu regeln, z. V. den Wildschaden, die Forderungen der Frauen usw. DaS Beispiel der eingeleiteten Reform des Straf, rechts in materieller und formeller Beziehung kann leicht den Ge­danken erwecken, ob es nicht vielleicht richtiger ist, eine solche Reform auf Einzelgebieten in die Wege zu leiten. Sehr bedenklich erscheint uns, daß der Begriff des Haustieres noch außerordentlich zn^eifel- haft ist, und daß auck der des Tierhalters noch ganz unsicher ist. Auch noch andere Unklarheiten sind zu beteiligen. Wir sind auch 'dem Juristentage eine gründliche Behandlung der Vorlage schuldig. Diese angesehene Korporation, die allerdings prinzipiell eine ablehnende Stellung zu der Vorlage einnimmt, die aber auch eventtielle Vorschläge gemacht hat, hat uns so viel Material übergeben, daß wir e8 uns angelegen fein lassen sollten, es i n d e r Kommission einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. (Beifall ItnfS.)

Abg. Roth (wirtsch. Vgg.): Auch meine politischen Freunde stehen dem Gesetz sympathisch gegenüber. Nochmalige Kommissious. beratung ist nid# notwendig; die Sacke ist geklärt. Es handelt stch keineswegs um eine prinzipielle Aenderung des Bürgerlichen Gesetz- buckes, sondern um eine rein formale. Tie Behauptung, daß das Gesetz einen agrarischen Charakter habe, ist ein Schlagwort, eine Phrase, die als rotesTuch wirken soll.

and bei Brllbuchen

Buch, oneStemörudtiek

La»-«. G'etzen.

wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist und , entweder der Tier- Halter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforder­liche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Die Vorlage entspricht einer zweimal von der R e i ch § t a g s m e h r h e i t beschlossenen Resolution; inztvischen hat der Deutsche I u r i st e n t a g bekanntlich entschiedenen Einspruch gegen diese Abänderung des

führt drastische Fälle an zum Beweise der Notwendigkeit einer ( Gesetzesänderung. Ein krankes Kind soll nach dem nächsten ; Krankenhaus geschafft werden. Ein Wagenbesitzer bringt es mit seinem Begleiter aus Gefälligkeit dort hin. Seine Pferde werden 1 auf der Landstraße scheu, der Begleiter verunglückt und dem An- ' spruch der Witwe haben sämtliä)e Gerichte einschließlich des Reichs- , gerichts stattgeben müssen. Ta ist der Formalismus unhaltbar, daß man nicht schon jetzt an dem Bürgerlichen Gesetzbuch rütteln darf, und wenn der Juristentag dagegen Einspruch erhebt, nun, so sind inzwischen ja auch Aenderungen im Vereinsrecht in Vorschlag gebracht und man hat nicht gehört, daß von irgend einer juristischen Seite dagegen Einspruch erhoben wäre.

Abg. Hagemann (natl.) stimmt dem Staatssekretär durchaus zu. Unhaltbaren Zuständen gegenüber darf man mit dem Forma­lismus nicht kommen, daß das Bürgerliche Gesetzbuch erst 6 oder 7 Jahre besteht. Es wird ja allmählich Mode, bei jedem Gesetz­entwurf, der einer Not der reinen landwirtschaftlichen Bevölke. rang abhelfen will, mit dem Schlagwort zu kommen: agrarische Tendenz, und man bindet sich geradezu Scheuklappen vor, um nicht 'anerkennen zu müssen, daß auch andere Interessen dabei leiden. Hier gilt es Mittelstandspolitik, hic Rhodusl Da komme man doch nicht mit den landläufigen Phrasen von agrarisch und anti­sozial. Die Luxustiere werden ja herausgelasten. Man sagt, die Leute sollen sich versichern; schön, in den großen Betrieben tut man es auch, ober der kleine Mann auf dem Lande und in der Stadt kann oder tut es nicht. Der Abg. Burlage hatte bei der früheren Beratung mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß das französische Recht dem Begriffvis major" eine ganz andere Auslegung gibt als es bei uns der Fall ist. Kommissionsberatung ist nicht erforderlich.

Abg. Dr. Wagner (kons.): Die Einwande gegen den Entwurf sind ja längst widerlegt. Mit dem Versicherung sein, wand könnte man ein derartiges Gesetz als überflüssig bezeichnen. Erwünscht wäre es allerdings, daß die Unfallversicherungsvcrpflich- hmg auf alle diejenigen ausgedehnt würde, die berufsmäßig mit Tieren zu tun haben. Zu einem sehr großen Teil besteht ]te ja schon längst. Der jetzige § 833 beruht überdies nur auf einer Zu. fallsmehrheit. Ter damalige sozialdemokratische Redner hat dieses Gesetz als junkerlich bezeichnet, nach der Statistik entfallen aber von den Verurteilungen auf die Landwirtschaft nur 28 Proz. Wir hal­ten eine KomissionSberatung ebenfalls für überflüssig. (Beifall rechts.)

Abg. Varenhorst (Rp.): Meine Partei steht durchaus auf dem Boden des Entwurfs. Es entspricht der Billigkeit, daß der Tier. Halter nur dann zur Verantwortung gezogen wird, wenn ihm ein Verschulden ober eine Fahrlässigkeit nachgewiesen ist. Wir freuen uns, daß auch die Nationalliberalen unserer Meinung sind und daß sich zahlreiche Handels- und Landwirtschaftskammern für eine Aenderung des jetzigen Zustandes ausgesprochen haben.

ZRebnffton. (SrrP^hon ank f'rucferH' Schul» ftratz» 1 Einetnnon anv «erlao bL

Redaktion. 112. 2eL-9lbu AnzeiaerGietzen.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für GderlMn

Lietzener Konz-nverem.

Zw -iter Kammermusik. Abcnd.

Ehemals war eS üblich, Bach, den Unvcrqleichlichrn. an di- Spike em-S jede» Kanzerlpragramms zu setzen, und es waren wohl nicht allein chronol°!,esche Grunde, hierfür mahqebcnd waren; es sprachen auch Gründ- der Pietät nut. undbieje überwagen zumeüt. Ta man »an der mitunter auch herben Schönheit der Bachschen Mus.k mch s° leicht den Uebergang zum südlichen oder dach mmdellen- ,-mieten Zauber der GegenwarlSiuustk zu senden veruwchle, wies man der Bach'schen Musch >m klassuchen einen besonderen Platz an. Heute Hi das langst ander« ge. eoorden. D>e Musik unserer Gegenwart nüherl sech m mancher Beziehung wieder der Urgewalt der Bachlchen Musik. M an hat weedcr angesangcn, Bach gegenüber eine on fl

eenzunehmen. Wer stehen oor dieser Musch mcht mehr so sremd und lediglich bewundernd. Sie hat uns wiederum was zu sagen; sie hat den Weg zu unserem herütgen Empstnd-N. Dieses veränderte inner« Nerhältnts zu Bach k°t»n>t nun

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Herr Nieberding scheint sehr wenig über die Stimmung des Volkes unterrichtet zu sein. Der übergroße Teil will nichts von einer Aenderung der Haftung des Tierhalters wissen. DerStimmung des V o/l k e §" gibt die Regierung immer gern nach, wenn es sich um das agrarische Volk handelt, beim Wahlrecht aber weiß sie vom 93oH nichts. Ilm der Agrarier willen dürfen ja die Witwen und Waisen betteln gehen. Die Luxustiere will man ausnehmen, aber das Vollblutpferd wird, wenn es ein D e ck h e u g st ist, nicht als Luxustier gelten. Wir verstehen uns wirklich in der beutfeben Sprache nicht mehr! Die Agrarier nehmen, was sie kriegen können, u n b wenn e s das bißchen Brot des Krüppels ist! (Pfuirufe reckts.) Tiefer Gesetzentwurf ist so recht ein Stück beutfdjcr Negierungs. Politik hier ruht ein agrarischer Reichskanzler! 300 000 agraische Pferbebesitzer mit mehr als 20 Hektar bürfen 60 Millionen andere Leute schädigen. Allerdings gibt es auch 32 060 Fuhrwerksbesitzer; aber wenn deren Existenz durch die Hast-

Abg. Tove (freif. Vgg.): Auch ich sehe in dieser Frage nichts politisches. Ter agrarische Gesichtspunkt kann vollkommen ausscheiben, bie Statistik zeigt, baß die Gewerbetreibenden etn größeres Interesse an dieser Frage haben, als bie agrarischen Kreise. Die Tierhalter selbst stellen einen großen Prozentsatz der Verletzten. Auch die Mittelstand spolitik kann voll, kommen ausscheiden. Es ist eine reine Zweck, mäßigkeitsfrage: Wer hat den Schaden billigerweise zu tragen, der Tierhalter ober der Verletzte? Es ist ein großer sozia. Icr Fortschritt, daß wir allmählich vom Versckuldungs. zum Gefährdungsprinzip gekommen sind, zu dem Ge­sichtspunkt: Wenn unser modernes Erwerbsleben Kräfte erfordert, die eine Gefährdung der Gesamtheit herbeimhren, bann ist es billig, daß der ben Schaben trägt, der ihrer zu seinem Erwerbsleben be­nötigt. DaS liegt unserer ganzen Haftpflicktgesetzgebung zugrunde Der Redner macht ebenso wie Gyßling eine Bemerkung über den Hasen schaden und bemerkt denen, die das Automobil anders behan. dein wollen, aI5 das Pferd, weil eS angeblich leichter zu dirigieren fet, bas Automobil habe auch seinen Kopf. Tie ganze Vorlage ist nidjt sehr überzeugend, dagegen empfiehlt sich der Gkbanle der Zwangsversicherung. Die Gefahrenspesen muh der Ge. werbetreibende in seine Kalkulation einstell-n. die Vernckstrimo.s- kosten sind ein Teil der allgemeinen Geschäftskosten. Man, kann doch nicht verlangen, daß jeder von vornherein darauf gefaßt ist, daß er einmal von dem Tier irgend eines anderen verletzt wird, und sick gegen Schaden versichert. Tie Rheinländer werden ndier nickt auf Seite der Vorlage stehen, und wenn Herr Hagemann den M'ttel- stand hereingezogen hat, so möge er daran benfen, .bafj bn«> fran. zösische Reckt gerade den Niederschlag der Emanzipation des Mittel. standeS darstcllt.

seldslveriländiich auch m dem heutigen Lionzerlprogramin zum Ausdruck, und es ist daher wohl kern Zufoa, daß man in einem so feinsinnig zusammengesetzten Programm, wie dem gestrigen, BachS herrliche Sonate in G-dur für Violine und Klavier in die Witte gesetzt hat, nach Schubert, Schumann, Nobert Franz und vor Richard Strauß, I. Brahms und Beethoven. Bach lebt wieder unter uns und mit uns. Wir können uns dessen wahrlich von Herzen freuen, w>e wir uns auch darüber freuen dürfen, daß er uns gestern m so form- vollendeter Weise gespielt worden ift. Zu danken rst das m etfier Linie dem ausgezeichneten Brolmuten, den man sich dieses Mal aus Frankfurt a. M. geholt hat, Herrn Adolf Webner Sein Spiel zeigte neben allen technischen Vor- rügen sehr viel tiefes E.i'psinden und echte lünitlensche Hingebung und wirkte darum fo ungemein fyuipathifch. Herr Professor Traut mann, den man sonst nur als vorzüglichen Begleiter zu hören bekommt, erwies sich tn der Solopartie als meisterhafter Interpret Bachs. Auch Schuberts Trio op. 39 und Beethovens Adagio, Variationen und

Abg. Gäbel (Antis.): Die Abänderung ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Nicht der ostelbische Grundbesitzer wird ben Vor- Kil haben, wenn die scharfen Bestimmungen gemildert werden, sondern der kleine Geschäfismann bis zur Milchfrau, die mit dem Hundewagen nach der Stabt fährt.

Staatssekretär Niederdiny erklärt gegenüber einer Anregung des Vorredners, auch d i e B i e n e n in die Vorlage auf junef)inen, er sei nickst in der Lage, darüber namens der verbündeten Re. gierungen eine Erklärung abzugeben. Er persönlich würde sich ab­lehnend verhalten. Er bitte, bei dem allen Grundsätze zu bleiben: Tie Biene ist ein wilder Wurm". Gegen die Korn- missionsbcratung an sich habe er nichts einzuwenden, wenn er aber höre, welche anderen Fragen noch aufgeworfen werden ,ollen, so überlaufe ihn doch ein gewisser Schrecken. (Heiterkeit.)

Abg Stocz (Sudb. Dp.): Der § 833 beweist, daß bas Bür. 'rliaij «,<in einzelnen Testen nicht so ist, wie es sein sollte, fluch die Vorlage enthält viel llnklarhesten. Der Begriff des -^ner. Halters und des Hausti-'res ist nicht klar oe'"!)'. 'ck 1 ' -e bieBiene für ein Haustier. Tie Bienenzüchter werden allerdings sowieso selten zur Haftung heraugezogen werden. Tas Eigentumsrecht an der Biene kann nicht festgestellt werden, west sie bis jetzt noch keine Adzcickstn tragen. (Heiterkeit.)

D i e Kommissionsberatung wirb gegen die Linke abgelehnt.

Die Gehaltsausprüche der Handlungsgehilfen in Krankheitsfällen.

Zur Verhandlung steht bann der Gesetzentwurf, betreffend Aenderung deL § 63 des Handelsg eso tz b u ches, der eine Folge eines auf Antrag Bagermann (na l.) vom Reicks.agc gefaßten Jnstiativbeschlusses ist. Nach der geltenden Besti nmung behält der Handlungsgehilfe, wenn er durch unver,ck^lbe es Unglück an den Leistungen der Dienste verhindert rst, .einen tsaigpruch für sechs Wockien und braucht sich die Kranken, oter Unfallrente nicht anrechnen zu lassen. Aber zwingendes R e cht ist in­folge einer eigentümlichen Fassung des Paragraphen lediglich d e Bestimmung über die Nichtanrechnung. Jetzt soll die Destimmung im ganzen zwingendes Recht werden, das heißt «^e von dieser Vorschrift zum Nachteil des Handlungsgehilsen abweickstnde 2er. . einbarung soll nichtig sein; aber der Handlungsgehilfe muß sick die Rente anreegnen Iaf]en.

Staatssekretär Tr. Nieberding verweist auf die widersprechen­den Urteile der Gerichte, die sich aus der unklaren Mutig bcS geb. tenden Paragraphen ergeben und in oer,chiedenen D.zirken ganz verschiedenes Reckt geschaffen haben. Ter Staats!ek^tar: halt en e länaere Rede zur Begründung des Kornpromißck ar a f t e r 5 der Vorlage, denn der Reichstagsbeschluß Äderte die volle Zahlung des Gehalts ohne Ab-ug. Der Ltaatsickretar beruft auf 1» Enguete bei den Bundesregierungen. Man habe auf bw Waren Häuser und die großen Fabriken, bie H'-'nderw von ^^stellte b toäitiaen Rücksicht nehmen mupen, aber vor allem aut die 20v vov kleinenm Geschäfte, bie ben 30 000 mittleren und größeren gegen.

Deutscher Reichstag.

77. Sitzung, Sonnabend, 11. Januar.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Nieberding.

Präsident Graf Stolberg eröffnet bie Sitzung um 11 Uhr 15 Minuten.

Tie Haftung des Tierhalters.

Der nach zweijähriger Pause von neuem vorliegende Gesetz­entwurf ändert den § 833 B. G. B. dahin, daß die Ersatzpflicht nicht eintritt, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht

Hafter Beifall.)

Abg. Gand Edler zu Pustitz (kons.) spricht in gleichem Sinne. Tie Handsungsgehilsen verdienen we.nen ihrer Zuverlass g fei t und Leistungen die größte A ch t u n g. Die l läge bringt ihre Sicherstellung, aber eine ^r.chlechterung Ww haben nackigeforscht, ob etwa kleine ^"betreibende werden, das würde aber nur in geringem Maße sind auch wir für eine Regelung im Sinne deS Antrages Basier, mann.

Das Haus vertagt sich.

Montag, 1 Uhr: Viehseuchen. 2 t i e r a i u r «= U e b e t* eintomn?enmitBelgienundJtalien. Gewerbe­novelle.

Schluß 4 Uhr.______ , -

yionbo (op. 121) wurden von den Herren Traulmann, Redner und Hcgar vollendet wiedergegcben.

Der Sänger dieses Konzcrtabends, Herr Otto Sck wendy, halte leider ein wenig unter den Folgen einer Erkältung zu leiden und ließ das Publikum um Nachsicht bitten. Die Stimme ueirät sehr sorgfältige Schule, bedarf aber noch weiterer Pflege und Schulung und erschien namentlich nach der Tiefe hin noch recht wenig ausgeglichen. Aus alle Fälle Darf man sich von dieser Stimme für die^Zukunst noch ganz außerordentlich viel verspiechen, denn ©ummaterial ist in reichem Maße da und an tiefer Empfindung fehlt es dem jungen Sänger keineswegs. Am besten zur Geltung kamen die Gesänge des Harfners Nr. 1 (Wer stch der Einsamkeit ergibt") von Schubert (op. 12 Nr. 1).

Couverts mit Mma billigst vrüdl'iÄe UntverMals-Vruäeret. Siekea.

überstehen. .

Abg. Nacken (Zenir.): Tiefe Vorlage leh nen wir ab. Tie Recktsunsickerheit beseitigt fiG aber der ichige Zusta ist das kleinere Uebel. Ter fokale ^nckt^puntt des S ck, utzeS der Sck Wacken wird hier außer ackst gelasien. -as ^macken wir nickt mit. ES ist unverstänblick. tme bie Regierung im ang firfrfs einmütigen Reickstags b e icklusI einem solcken Entwurf kommen kann. Tie Gehalter Iung8gef)ilfen sind dock wahrhaitig nickt übermäßig> bock, und baS Ä» tcW nirtt für di- 6rionben firnnfenf ften £tn gewerblicken Arbeiter barf man nickt w .^rgleick stellen der Hanblungsgeh'lfe macht Ueberfhmben, er wird vom Kollegen ver treten unb ben Anspruck auf das Krankengeld erwirbt schließlich bT/r unb & b,r%rin,inaL 83on bet ü

fast nur die Warenhäuser Gebrauch, E'nzellaittmann, der kleine Kaufmann zahlt das volle Gehalt fort. Ter Redner bezieht sich auf die Berichte der Handelskammern. Eme ,olche Sozial Politik mitzumadicn, lehnt bas Zentrum ab. x

STba Tr. Weber (natl.) stimmt dem Vorredner vollmbalt ich zu. Aus der Eingabe eines großen Arbettgeberverban^s an den Reichstag gebt das Gegenteil von dem hervor was der Staats sekrctär M'sführt. Nur 2 Prozent der Arbeitgeber _J,m ganzen Deutschen Reiche haben von dem Reckst des vertragsmawgeu Aus- schlustes der Weiterbezahlung des Gehaltes Gebrauch' muß wirklich verwundern, daß die fRegierung emen solchen Entwurf einbringt angelt eb t s beS einmütig Bekenntnisses des Reichstages ^Anträge Wassermann. Hoben denn die Arbeitgeber die ^en umerer sozialen Gesetznebung nickst gern auf sich genommen. Tw -age^der Ludlungsgeh lfen ist wirklich nicht besonders- Simulation sichert schon dos starke Angebot, an ckrbeitskratten. ^er DirkungSkrsts der Handlunosgebckfen "? Em vwl begrenz t7rer al§ 6cim Arbeiter, der viel leichter wieder Arbeit ftndet. 83 Prozent aller Handlungsgehilfen haben nur em Gehöft b,s zu 3000 Mark. Ter Redner beantragt Kommiinonsberottmg. Hf fentlich wird diese auf den Antrag Basiermann zuruckfuhren. (Leb-