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Nr. 188 Zweites Blatt
158. Jahrgang
Mittwoch 1Ä. August 1908
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Siebener ZamilienblStter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreilblatt für den Krell Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhesfen
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversilälS - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: 51.
Redaktion: 112. Tel,-AdruAnzeigerGießen.
politische Tagesschau.
Teilung des Reichsamts des Innern.
Die Teilung des Reichsamts deS Innern wird wieder in der Oefsentlichkeit erörtert Bei der Zersplitterung dieses Amts in eine große Zahl von Abteilungen und bei dem Umfang der Geschäfte ist das begreiflich. Man könnte den Wunsch nach Teilung gerade auch bei einem Amtsinhaber begreifen, der gewohnt ist, sich sein eigenes Urteil zu bilden, und nicht nur dem Namen nach, sondern auch tatsächlich das gesamte Neichsamt leiten und dafür die sachliche Verantwortung tragen will. Auch während der Amtsführung des Grafen Posadowsky hat man von einer möglichen Teilung gesprochen, dann wieder besonders bei seinem Rücktritt und der Uebernahme des Amts durch Herrn v. Beth- mann-Hollweg. Es mag ja sein, daß über kurz ober lang ’ine veränderte Geschäftseinteilung gefunden wird, die den Staatssekretär entlastet und ihm den Kopf frei macht für )ie großen Aufgaben seines Ressorts. Hoffentlich wird dazu :in Weg gefunden. Irgend eine beliebige äußere Trennung tuts natürlich nicht Die Sozialpolitik dürste weder vom ^Gesundheitsamt noch von der Handelsabteilung völlig getrennt werden können, ohne daß Fäden zerreißen, die im Interesse einer Durchdringung der sozialen und wirtschaft- ilchen Stätigfeit des Reichs mit einheitlichem Geiste fest geknüpft bleiben sollten. Es wäre nicht gut, wenn es un- ntöglich gemacht würde, die Handelspolitik und die Gesundheitspflege des Reichs in enger Beziehung zur Schutz- und Fürsorgetätigkeit des Reiches zu halten.
♦
Hebet den Prinzen August Wilhelm,
der kürzlich in Straßburg fein Doktoreramen nach einer nur zweijährigen Studienzeit bestand, schreibt die „Allg. ev.-luth. Kiräu nztg.":
„Wer jemals Gelegenheit gehabt hat, die Prinzenerziehung an unserem Kaiserhofe zu beobachten, der — möchte mit den Prinzen nicht tauschen. Die viele goldene Freiheit, die wir anderen haben, kennen sie nicht. Sic sind andauernd in einer Art „Presse", militärisch und wissensck-aftlich. Prinz August Wilhelm zuni Beispiel l>at seinen eigenen Studiendirektor in der Person des Professors Dr. Grafen zu Dohna bei sich gehabt, der jedes Kolleg, während andere Studenten zu Biere gingen, mit ihm durcharbeiten mußte. Bei solch einem Betrieb ist Schnell- reife gewiß möglich. Wir glauben es den Examinatoren gerne, daß der Prinz wirklich und wahrhastig sein Rigorosum sehr gut bestanden hat. Im allgemeinen soll die Prinzenerziehung überhaupt nur kompcndiös sein. Ueberblick sollen sie so weit haben, um nachher die rechten Männer auf den rechten Fleck stellen zu können. August Wilhelm wird auf den Beruf des Statthalters der Reichslande vorbereitet. Dort kann man mit militärischen Allüren allein nichts erreichen, sondern muß Interesse auch für die alte reiche Kunst und Literatur der Wasgauprovinzen haben, muß Hof halten können mit Gelehrten und Dichtern, so wie es der alte, seine Chlodwig Hohenlohe tot. Man hat den vierten Sohn des Kaisers jetzt nicht umsonst nach Straßburg geschickt. Er ist der erste unter der Schar dieser Jünglinge mit ausgesprochen „zivilistischen" Neigungen, liest ungeheuer viel, ist wohl auch ein wenig frühreif in seinem Urteil; jedenfalls kein Soldat wie die anderen, sondern gleich seinem Vetter Friedrich Wilhelm weit mehr für die Verwaltung des Staates interessiert. Vielleicht erlebt Straßburg, wenn er erst dort residiert, eine Nachblüte."
Znm Fall Schücking.
Der Hamburger Korrespondent der „F. Z." erfährt aus bester Quelle, daß das gegen Schücking wegen seiner journalistischen Tätigkeit cingcleitete Verfahren nunmehr auch ausgedehnt wurde auf die Plcwka-Affärc und Ermittelung der Verfasserschaft eines am 22. Juli im „Berl. Tagebl." unter der Ueberschrift „Ein Racheakt der preußischen Bureaukratie" erschienenen Artikel. Auf die an den Oberpräsidenten gerichtete Eingabe.der Husumer Bürgerschaft wegen Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Dr. Schücking ist folgende Antwort erfolgt:
„Ten Unterzeichnern der heute hier eingegangenen Eingabe oom 25. Juli wird cs nicht unbekannt geblieben sein, daß ich bereits dem dortigen Stadtverordnetenkollegium auf eine ähnliche Eingabe geantwortet habe, daß nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Aufsichtsbehörden nicht die Möglichkeit bestehl, in das gegen den Bürgermeister Dr. Schücking cingeleitetc Disziplinarverfahren einzugreifen. Es Jann deswegen auch nicht erwartet werden, daß die leitenden Staatsbehörden ;u diesem Verfahren, so lange cs nicht zu Ende geführt fern wird, eine bestimmte Stellung cinnehmen, denn jede solche Stellungnahme würde den Entscheidungen, zu denen ausschließlich die Verwaltungsgerichte berufen sind, vorgreifen und sich als der Versuch einer Beeinflussung dieser Gerichte darstellen. Es bleibt daher nur übrig, zunächst abzuwarten, wie die verwaltungs- gcrichtliche Entscheidung ausfallen wird. Eine schleunige Behand- iimg des Verfahrens ist angeordnet worden."
Das türkische Wahlrecht.
Das Wahlgesetz ist den Verivaltungsbehörden zugegangen. Tie Wahlen erfolgen indirekt. 300 oder wenigstens 250 Urwähler enl- ienden einen Wahlmann. Tie Wahlkreise decken lich mit den Sandschaks. Auf 50 000 männliche Einwohner entfällt em Ab- qeordneter. Diejenigen Sandschaks, in denen die Zahl der männlichen Einwohner 50 000 nicht erreicht, entsenden einen Abgeordneten, wenn sie wenigstens 25 000 beträgt. Tie weiteren Grenzen sind folgende: Sandschaks mit 50 000 bis 75 000 männlichen Em- wvhncrn erhalten einen Abgeordneten, mit 75 000 bis 12o000 zwei Abgeordnete, bis 175 000 drei, bis 220000 vier .lbge- ordnete. Das aktive Wahlrecht erlangt jeder selbständige, im Besitze bürgerliche» Rechte stehende Ottcmane mit zurückgelegtem 25. Lebensjahre, falls er irgend eine Steuer entrichtet- Auch aktive Mllitärpersoncn sind wahlbercckstigt. Tas vanive Wahlrecht ist tnrrcf) ein Mindestalter von 30 Jahren bedingt, imter und Ministcrstellen sind mit der Ausübung des Aogwrd- netenamtes unvereinbar. Tic Wahlen irerden durch erne Wahl- koinmission ohne Mitlvirkung der politischen Behörden geleitet.
Heer und Flotte.
K. Mit der Führung des 1- Ku r hessischen Hu- saren-Reginrents Nr. 13, jetzt in Tiedenhvlcn in (Rirnr- on, wurde Major Hans von Heuduck, seither int General stab per 3. Armeeinspcllion, beauftragt- Major von Heuduck hat ^raitb Karriere gemacht. Er ist 1861 geboren und der »weste ^ohn >e§ 1899 verstorbenen General der Kavallerie und Kommandierenden Generals des 15. Korps Wilhelm von Heuduck, der im Kriege gegen Frankreich als Oberst und Kommandeur der 13. Husaren sich hervorragend ausgezeichnet bat-
Lssenbrihn-Zeitttng.
Elektrische Fernbahn en in Preußen Die Menbahndirektivn Magdeburg wird die Einrichtung des eletrrtschS^ Tr ieblMgenve.rlehr^ jo. fordern, Voß'die Strecken
Güsten — Staßfurt — Leopoldshall. Güsten — Mannsfeld, Güsten — Barby, Aschersleben — Güsten — Behrendburg voraussichtlich noch in diesem Jahre für den elektrischen Betrieb frei aeaeben werden können Es soll beabsichtigt sein, eine erhebliche Vermehrung der fahrplanmäßigen Züge vorzunehmen und bnburcf) eine wesentliche Verbesserung der Zuganschlüsse herbeizuführen. Tie Triebwagen werden vorläufig nur die 3. und 4. Wagenklasse führen.
Gießener Fcricnstrafkammcr.
th. Gießen, 11. Aug. Bestohlene Leiche.
Der 27 Jahre alte Hausdiener G. Z. aus Württemberg war in Bad-Nauheim in einem Hotel bedienstet, in dem ein Gast verstarb. Z. öffnete mit einem falschen Schlüssel das Zimmer, in welchem der Tote lag und entwendete der Leiche eine goldene Uhr und Kette sowie ein Rasierzeug. Vor der Strafkammer war der Mensch geständig, er hat auch das gestohlene Gut, als man ihm den Diebstahl seitens des Oberkellners auf den Kopf zugesagt hatte, an die Erben zurückgegcben. Der Angcflagte ist wegen Diebstahls wiederholt vorbestraft, auch bandelt cs sich im vorliegenden Fall um einen schweren Diebstahl. Die Strafkammer billligte dem Angeklagten trotzdem mildernde Umstände zu und erkannte aus 1 Jahr 3 Monate Gefängnis sowie aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte aus die Dauer von fünf Jahren. Die Höhe deS Strafmaßes wurde damit begründet, daß der Angeklagte sich nicht gescheut hatte, einen Toten zu bestehlen.
Ein gefährlicher Bursche
ist der 22 Jahre alte, 25 mal vorbestrafte Arbeiter O. K. von Ober-Türkhcim. Er war in Daubringen beschäftigt, erbrach die Koffer von drei Arbeitskollegen, nahm daraus deren Ersparnisse in Höhe von 56 Mk., ein Paar neue Stiefel und einen Anzug und verschwand von der Bildfläche. Steckbrieflich verfolgt packte man den gefährlichen Menschen in Frankfurt am eisernen Steg. K. ist vor der Strafkammer im vollen Umfang geständig. Der Gerichtshof erkannte an, daß der Angeklagte mit großer Frechheit bei Begehung der Tat vorgegangen, daß er damit einen groben Vertrauensmißbrauch gegen feine Arbeitskollegen begangen, es sei aber zu berücksichtigen, daß K. trotz seiner vielfachen Vorstrafen erst einmal wegen Diebstahl vorbestraft ist, deshalb habe man ihm mildernde Umstände bewilligt und nur auf ein Jahr Gefängnis erkannt; wegen der niedrigen Gesinnung, die der Angeklagte dadurch an den Tag gelegt, daß er Arbeiter um ihre sauer verdienten Ersparnisse gebracht, wurden dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte aus die Zeit von 5 Jahren aberkannt.
Beleidigungen.
— Gelegentlich des Besuchs d. r Landkuirdschast äußerte der Reisende Fr. M- hier einem Kunden gegenüber, der mit dem Fabrikanten H. von hier ein Geschäft gemacht hatte, er könne doch ebensogut bei einem Christen kaufen, die Waren seien so gut wie die eines Juden. H-, dem die Aeußerung zu Ohren gekommen war, erhob wegen Beleidigung Privatklagc, doch das Schöffengericht hielt keine Beleidigung für vorliegend, da der Angeklagte keine Absicht zu beleidigen hatte, sondern es ihm nur darum galt, dem Kunden klar zu machen, daß er als Christ eher einen Christen als einen Inden berücksichtigen möge. Dieses von dem Kläger angefochtene Urteil fand feine Bestätigung.
Ebenfalls bestätigt wurde ein Urteil des Schöffengerichts Lauterbach, nach welchem der Schrniedemeister F. wegen Beleidigung des Landwirts E. zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt worden war. Tcr Angeklagte war mit dem Kläger wegen einer Rechnung in einen Rechtsstreit geraten, weil er ihm einige Mark vorenthalten hatte. In Bezug hierauf, rief er ihm zu, er möge ihm fein Geld geben, weshalb sich der Kläger beleidigt fühlte und Privatklage erhob.
<Scrid)tsfaaL
sc. Frankfurt a. M., 11. Aug. Kriegsgericht der 21. Division.) Der Ulan Oskar Znschke von der 1. Schwadron der Hanauer Ulanen desertierte am 14. Juli 1904 von seinem Truppenteile. Das Regiment befand sich auf dem Rückmarsch von der Senne und das Pferd Zuschkcs hatte sich auf einer steinigten Straße durch die Unvorsichtigkeit seines Reiters die Stnie ausgefallen. Der Ulan mußte deshalb neben seinem Pferde laufen und befürchtete außerdem noch Strafe. Teshalb verschwand er, und es gelang ihm, im Drillichanzuge bis nach Luxemburg zu kommen. Im Sommer 1907 kehrte er nach Deutschland zurück, erschwindelte sich in Köln auf Grund einer gefundenen Aufrechnungskarte eine Jnvalidenkarte auf den Namen Gotthaus und arbeitete seitdem unter diesem Namen in Deutschland. Vor kurzem fiel er in Dresden schwer betrunken der Polizei in die Hände und gestand dabei, Zuschkc zu fein. Das Kriegsgericht verurteilte ihn wegen Fahnenflucht und intellektueller Urkundenfälschung zu 7 Monaten und 5 Tagen Gefängnis und zur Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes. — Sein loser Mund bringt den Musketier Bernhard Knott von der 4. Komp. 166. Regts. in Hanau auf 4 Wochen in den strengen Arrest. Er machte am 16. Juli gegenüber einem Unteroffizier eine freche Bemerkung. Als er am 19. Juli hörte, daß Tatbericht wegen Achtungsverletzung gegen ihn eingeleitet sei, sagte et zu einem Kümetaden: „Da werde ich erst noch einmal ordentlich Zapfen wichsenund fuhr nach Frankfurt. Hier wurde er nach drei Tagen festgenommen. Das Standgericht hat ihn von der Anklage wegen Achtungsverletzung sreigesvrochen und für die unerlaubte Entfernung auf 7 Tage strengen Arrests erkannt. Die Strafe für den Abstecher nach Frankfurt war dem Gcrichtsherrn zu niedrig. Auf feine Berufung wurde sie vom Kriegsgericht auf 4 Wock>en strengen Arrest erhöht. — Ebenfalls zu 4 Wochen strengen Arrest und außerdem zur Versetzung in die 2. Klasse wurde der Füsilier Josef Bartl von der 6. KDmp- 80. Regts. wegen unerlaubter Entfernung verurteilt. Bartl hatte einen Tag Urlaub nach Frankfurt, kam aber nicht wieder. Am 6. Tage stellte er sich auf der Kasernenwache des 81. Regiments, nachdem ihm sein Bruder gedroht hatte, er werde ihn verhaften lassen.
— Die schwindelhafte Doktorarbeit. Der 1878 in einer rheinischen Stadt geborene Referendar E. N. Bornfeld gab im Jahre 1906 bei der Leipziger juristischen Fakultät eine Doktordissertation ein, die aber ungenügend war, ebenso fiel er in der mündlichen Prüfung durch. 1907 reichte B. eine neue Arbeit ein und gab die übliche eidesstaatliche Versicherung, daß sie ohne fremde Hilfe gemacht wurde. Es hat sich indessen herausgestellt, daß B. die erste Arbeit durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Friedländer (damals noch Referendar) für 330 Mk. anfertigen ließ und daß Dr. F. bei der zweiten Arbeit mindestens stark beteiligt war. B. wurde heute von der Ferienstrafkammer wegen wissentlich falscher Abgabe einer eidesstoatlichen Versicherung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.
— Tie Geschästsinhaderin und Lehrerin Elisabeth P f e n n i g e r in Sebnitz, Tochter des verstorbenen Kommerzienrats Pienniger in Herrenhut, wurde wegen Betruges von der Bauzener Strafkammer zu drei Jahren Gekängnis verurteilt. Tie Angeklagte verspekulierte 200 000 Mk., die sie, abgesehen von einer Erbschall von 37 000 Mk., von Bekannten erborotc.
Sport.
— Fußball. Vergangenen Sonntag hatte sich der Gießener Fußballklub von 1900 die X Mannschaft dH Offenbacher .Fuß
ballklub- 1899 kommen lassen. Tas Spiel nahm vor einer großen Zufchauermcnge nachmittags 4 Uhr seinen Anfang.^ Obgleich die hiesige Mannschaft infolge bei akademischen Ferien mit einigem Ersatz antreten mußte, war sie doch der überlegene Teil. Vor Halbzeit war das Spiel noch offen und konnte die hiesige Mannschaft 4. die Gäste dagegen nur 3 Tore erzielen. Nach Halbzeit trat jedoch die Ueberlegenhcit Gießens deutlich hervor. Tie Mitte und die linke Stürmerseite,, gut unterstützt vom Mittel- und linken Läufer, entwickelten jetzt ein seines Kombinationsspiel, dem der Gegner nicht gewachsen war. Noch siebenmal war Gießen bis zum Schluß erfolgreich und sicherte sich so einen überlegenen Sieg von 11:3 Toren. Gute Leistungen zeigten bei Gießen Mittelstürmer und Mittelläufer, doch auch die anderen genügten. Bei Offenbach war der Linksaußen sehr gut. Das Spiel wurde in äußerst feiner Weise zu Ende geführt.
Lingesandt.
Sehr geehrte Redaktion!
Gestatten Sie einer Hausfrau ein Wort zur „Tchnakenplage". Die Tätigkeit der Schnakenverlilgungskommission ist allerdings nicht genügend: nicht nur einmal im Winter, sondern tibn November bis März jeden Monat einmal müßten in den Kellern die Schnaken gründlich ausgebrannt werden. Man sehe nur einmal von Anfang November ab die Kellerwände nach und man wird Tausende von Schnaken sitzen sehen. Ich vermute, das; die bctr. Lampen nicht grell genug brennen und so ein Teil der Insekten nur betäubt und nicht wirklich getötet wird. Sollte es nicht praktisch sein, außer der Tätigkeit der Vcrtilgungskom Mission die Bewohner selbst zum Kamps aufzuruscn und wirklich praktische Derbrennungslampen unfertigen zu lassen, die jeder Bürger gegen billigen Preis von der Stadt beziehen kann, denn mit Haushaltungslampcn geht das nicht. Jeder Einsichtige wird doch diese kleine Mühe gern übernehmen. Sodann mürbe cs sich vielleicht empfehlen, von , einem Revisor nach der Tätigkeit der Vertilguugskommission die Keller nachsehen zu lassen. n.
Vom Asterwege.
Es wäre sehr zu wünschen, daß man den noch nicht fertig - gestellten Teil des verlängerten Astcrwegs mit einem Schild:
„Schuttabladen verboten!"
versehen würde. Nicht nur in den frühen Morgenstunden, sondern auch gegen Mitternacht werden alle Abfälle und aller Unrat aus der ganzen Stadt hierher zusammengebracht, der bei warmem Wetter einen verpestenden Geruch verbreitet Tic Kinder, mit denen dieser Stadtteil sehr reich gesegnet ist, spielen in dieser Gegend, kein Wunder, wenn alle Augenblicke eine ^andere SVranh beit dort ausbricht. Es gibt doch wahrhaftig Stellen genug, wo solche Gegenstände (wie alte Strohsäcke, Lumpen, Tapeten usw. untergcbracht werden können. Vielleicht wäre auch von Zeit zu Zeit eine Revision durch einen Schutzmann ein ganz probates Mittel, diesem Treiben Einhalt zu tun.
Einige Einwohner des verlängerten Astcrwegs.
Meteorologische Beobachtungen
der Station (Hielten.
Augttst
1908
Barometer nur 0° reduziert
<7
der Lull
Absolute Feuchtigkeit
Relative Feuchtigkeit
Windrichtung
Windstärke
Wetter
11. I 2”
747,3
19,1
8.3
51
w
4
Sonnenschein
11. 9’*
749,9
12,8
8,2
75
w
9
Bew. Himmel
12. 7”
750,4
11,5
7,8
77
w
2
Sonnenschein
Höchste
Temperatur m
n 10.
biß 1
. Augu
"t =
+ 19,6 ü C.
Niedrigste ,
i/
10.
, 11
• u
■+- 11,1L C.
Telefonisch^ Kursberichte
des Giessener Anzeigers, mitge und Indnsti
Frank Tarter Böfmi
314% Reichsanleihe . . 9l.9> 3% do. . . 83.40 316% Konsole .... 91.85 3% do 83.50
3 >6% Hessen .... 90.60
3 >6% Oberbessen . . . 90.00
4 % Oesterr tioldreute. 98.50
4% 26 Oesterr. Silberrente 99.40 4% Ungar Goldrente . . ^3.50 426 Italien. Rente . . . 104 80 326 Portugiesen Serie I 61.60 3-6 Portugiesen „ III —.—
4 >6% russ.Staatsanl. 1905 95 80 4)4% japau. Staatsanleihe 89.20 126 Conv. Türken von 1903 93.90 Türkenlose 145 80 1% tiriech. Monopol-Anl. . 50.50 4 -6 äussere Argentinier . 86.60 3% Mexikaner . . . —.— 1 >t% Chinesen .... 97.40
Aktien:
Bochum Guss 222.00
Buderus E. W 110.90
Tendenz: ruhig.
berliner Kiirw, 1
Canada E. B. . ... 168.60
Darmstädter Bank . . . 126.00 Deutsche Bank .... 234.40 Dortmunder-Union C. . . —.— Dresdner Bank . . . 140.75
teilt von der Bank für Handel le, fliessen.
», 12. August, 1.1.') Uhr.
Elektriz. Lahmeyor . . . 118.30 Elektriz. Schuckert . . . 108.10 Eschweiler Bergwerk . 197.00
Gelsenkirchen Bergwerk . 194 00 Hamburg-Amerik. Paket! 110.70 Barpener Bergwerk. . . 200.25 Laurabüttc —
Kordd. Lloyd . ... 95.00
Obeischles. Eisen-Industrie 100,30 Berliner Handelsges. . . 104.10 Darmstädter Bank . . . 126.10 Deutsche Bank .... 234 50 Deutsch-Asiat Bank . . 135.40 Diskonto-Kommandit . . 176.20 Dresdner Bank .... 141.10 Kreditaktien 198.30 Baltimore- und Ohio-
Eisen! ahn 94.30 Gotthard bahn —.— Lombard. Eisenbahn . . 2170 Oesterr. Slaatsbahn . . . 148.00 Prince-Henri-Eisenbahn . 122.50
! August. Anfangskursc.
Harpener Bergwerk. . . 200.40 Lanrab iltte 212.50 Lombarden E. B. ... 21.50 N'ordd. Lloyd 95 10 Türkenlose 145.60
Tendenz: träge.
Kindermehl,
■Krankenkost
Besf bewährte gesunde und magen-
darmkranke
Nahrung für:
sowie schwächliche, in der Entwicklung zurückgebliebene Kinder.
Der Abend ist wirklich wundervoll gewesen aber heut muß ich auch wieder büßen. Ich kann nicht mehr '•■y im Freien bleiben, ohne nachts zu Hullen: ich schlaie nicht und bin matt und elend jur mehrere Tage. — Aber liebe gnädige Frau, warum nehmen Sie denn reine Fays ächte lodener Mineral-Pastillen? Ich würde Ihnen empfehlen, ein vaar zu lutschen, während Sie so draußen sitzen: dann abends vor dem Einschlafen noch eine oder zwei und Sie sollen icbcn, es quält Sie kein Hullen und Sic fchlafen wr prachtvoll. Fays ächte Sodener kaust inan für 85 Pia. bie Schachtel in jeber Apotheke, Drogerie u. Milleralwasjerhand^


