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gebrachten Hoch der Silcher'sche Chor: „O, wie herbe ist daß Scheiden/ Um Herrn Bürstlein für seine Mühe und die treffliche Leitung deZ Bundes auch äußerlich Anerkennung zu zollen und ihn auch weiter den: Bunde zu erhalten, wurde er einstimmig zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Herr Bürst le in dankte und versicherte, daß ihm damit eine große Freude bereitet worden sei; er wolle auch fernerhin, soweit es angcht, seine Kräfte dem Bunde widmen. Wir hätten, meinte er, in dem Bunde etwas Neues geschaffen, mdeni wir den überwuchernden Wettstreiten fernblieben, aber doch eine Wertung des Gesanges der einzelnen Vereine im Bunde ein- gesührt hätten, so manche Klippe der Wettstreite vermeidend. AuS diesem Fünkchen könne noch eine Flamme werden. Sein Hoch galt dem Volks-Sängerbund Chattia, dessen herzliche Wünsche den Scheidenden in sein neues Heim begleiten.
x. Bad-Nau heim, 6. April. Eine ehrende Aufforderung erging in diesen Tagen von dec hiesigen Kurverwaltung an den Männergesangverein Frohsinn, in der kommenden Saison zwei Konzerte auf der Kurhaus- terrasse zu übernehmen. Der Verein, der in den letzten Jahren auf vielen Gesangswettstreiten mit den ersten Preisen abgeschnitten hat und über die stattliche Sängerzahl von 50 Mann verfügt, ist gern diesem Ersuchen nachgekommen. Wie wir auS den Verhandlungen entnehmen, die Kurdirektor Baron von Stark mit dem Dirigenten des Vereins, Lehrer Bechtols- heimer, gepflogen hat, findet das erste Auftreten schon am 3. Ostertag int großen Konzertsaale des Kurhauses statt. Zum zweiten Riale singt der Verein dann Ende Juni auf der Terrasse.
8 Sichenhausen, 7. April. Bürgermeister Appel, welcher eine lange Reihe von Jahren unserer Gemeinde in treuer Pflichterfüllung vorstand, hat aus Alters- und Gesundheitsrücksichten fein Amt freiwillig niedergelegt, so daß in nicht allzu ferner Zeit eine Neuwahl bevorsteht. — Der hiesige Ortsbürger Johs. Haas X., ein Kriegsveteran aus den Feldzügen 1866 und 1870/71, wurde heute zu Grabe getragen.
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tagsjournalstten erzählt eine englische Zeitschrift von einem ähnlichen Kampfe zwischen Parlament und Presse, der sich ., ?. Neu-Süd-Wales abspielte. Die Abgeordneten machten den Berichterstattern der Zeitungen von Eidner; in sehr scharfe Form den Vorwurf, daß sie die Reden der Volksvcrtreü- durch allzu freie Behandlung verstümmelten. Der Konflüs ' verschärfte sich und die Journalisten kämen auf einen anw« • sauten Emfall, um dem Parlamentsredner eine kleine Lektic i zu erteilen. Sie unterdrückten nicht etwa die Berichte, ncir im Gegenteil, sie gaben die Sieben fortan wörtlich, mit .' allen rednerischen Entgleisungen, mit Stottern und Satz-, Ungeheuern. „Die Herren der Preßgalecie — die Reporte:- * — sie sollten doch nicht — die Reporter sollen nicht urteil^ l — sie sind es nicht, die urteilen können, was wichtig ist I
ganz abgesehen von dem, was nicht ausgelassen werden darf jj — aber — das Mitglied allein kann beurteilen, ivas wichtig \ ist. Wie ich — wie meine Reden — wie die Berichte j meine, was berichtet wird, was ich sage — kein Mensch — I niemand kann aus diesen Berichten sehen — was es ist —. was ich meine. So — eS überrascht mich — es hat mich, I überrascht — gewisse Dinge — gewisse Dinge von Wichtig^ — werden oft ausgelassen — fortgelassen." In diesem Stil- I wurde Sisbe für Silbe genau alles wieder gegeben. Die ganz- ' Stadt Sidney amüsierte sieh königlich über die rednerischem Entgleisungen der Abgeordneten und bald war Friede.
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Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 7. April.
Zechschwindel.
Im Spätsommer *i siuyrcs kam der Handlungsgehilfe P. Sch. aus Elberfeld,. ber seither für eine Solinger Stahlwarensabru. »1s bLiicnDer tätig war, ivie bei feinen früheren Reisen in ein hiesiges Hotel, nm zu logieren. Am ersten Lage beglich er seine Schuld, blieb aber später mit der Zahlung riio ständig und ließ, trotzdem er stellenlos war, den iJoecfeimei .n dem Glauben, er fei noch bei der Firma tätig und nörgle bet ihm unter dem Vorwande, er erwarte frünbiiaj Geld von ।einem Bun zipal, 10 Atari, nm dann unter Hinterlassung einer Zeche von etwa 20 Mari heimlich zu v.i schwinden. Las Schiöj n'iigerichl verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Gesiirtgnisstrcpe von einem Monat, utbem es Die Gemeingefäyrlichteii iiraieriunucrenb in Betracht zog und nur pon einer ftrengen Straie 'cenerniig erwartete. Der Angeklagte erhob Berufung unter Hinweis baraui, daß er wegen ähnlicher Betrügereien unter Annahme einer fortgesetzten Handlung, in Eiberseld zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt worden sei; die hier verübte Tat sei nur ein Aachlän,er der im ätzestsälischen vermuten Betrügereien und sei in der dort erllmnten Sttmse einbegriffen. Auf Grund dieser Atten ft.liie das Berufungsgericht Die lmrichligteit btCjer Angaben fest. GS liegen dort 21 Ginzelsälie vor, für oic Strafen von 1 s.!)ionat bis ju 2 Wochen angesetzi wurden. Die unter em,prechender cheduttion eine Gesamtstrafe von 8 'J.itonaten ergaben. Las Scho i seng erichls- urteil wurde für richtig besnnDen, doch mußte, da Die Voraussetzungen zur Bildung einer Gesamtstrafe üjruegen, auf eine folche erkannt werden und die Strafe ebenfalls reduziert werden. Lie Berufung des Angeklagten wurde deshalb mit Der Maßgaue verworfen, oaß unter Einbeziehung Der in Elberfeld erkannten Strafe auf eine Gesamtstrafe von 8 Monaten und 1 Woche zu erkennen fei.
Freigesprochen.
Unter Aufbietung eines r.estgen Zeugenapparates wurde die Angelegenheit gegen . Den Lehrer A. S. aus Hohen-Sülzen, welcher zuletzt in Wettsaafen tätig war, verhandelt. Wie bereits bekannt, ift von zwei nunmehr verheirateten Frauen bezichtigt worben, oa)j er sich an ihnen in den Zähren 1901 und 1902, ju einer Feit, als sie noch schulpflichtig waren, fortgesetzt in unfittlicher Wein vergangen habe. Er ist damals nun), als ihm der Ehemann einer Der Frauenspersonen mit Anzeige drohte, nach der Schweiz geflüchtet, kam aoer nach kurzem Aufenthalt wieder zurück und ftellte sich seiner vorgesetzten Behörde, Die ihn dann Der Staatsanwaltschaft überlieferte. ES erfolgte auct) seine Verhaftung, doch wurde er nach Stellung einer größeren Kaution mieDer auf freien Fuß gejeet. Die uiiul AitsfchiUtz der Seffent- lichkeit geführte Verhanolung ließ den Angeklagten der ihm zur Saft gelegten Staublungen im hohen Grade verdächtig erfafeinen. (Sine Der Äauptveiastttilgszeuginnen hielt ihre früheren Angaben unter Eid aufrecht; ihre Aussagen sanden aver dura) Die nötigen Jeugen keine llntcrffutuiug ; sie wurde im Gegenteil einer Reihe divetter Unwahrheiten überführt, während Die andere, ihre in der Voruntersuchung und bei der Kteisschultommisiion protokollarisch niedergelegten, sehr belastenden Angaben unter merkwürdigen llmflänDen als nnwayr .uruunoi'm. .uuujny war nun noch seine Flucht und das bei seiner verantwortlichen Vernehmung am hiefigett Amtsgericht abgelegte teilweise Geständnis, Das aber nicht so detailliert war, daß Darauf eine Verurteilung hätte ge- grünDet werden löniten, zumal sich Der Angeklagte von Anfang her in hochgradiger Anfressung bcfunDen hat, in welcher er sich auch auf die Flucht begao. Unter diesen llmflanden gelangte das Erricht zum Freispruch, wenn es auch den Eindruct hatte und für feftgefteht hielt. Daß fiel), Der Angetlagte seinen Schülerinnen gegenüber in recht unziemlicher und unangemejfener A>ei,e benommen hat. Die Anklage hatte Staatsanwalt Dr. Brill vertreten, wahreuD Die Vericwigung durch die Rechtsanwälte Justiz- rat Katz und Lr. Fung geführt wurde.
Karn stell nnb Stempelsteuer.
In Der am 27. vorigen Monats v -handelten Sache gegen den Karussellbesitzer I. sir. Sch zu A t ede r - Wö l lstaDt wegen Zuwtb-.rhanblung gegen das UrlNnbenstempelgeiev laut oie Strafkammer zur Verwerfung der staalsanwaltttchen Berusung. Ler Angeklagte hatte trotz früherer Beftrasung sein Kam, seit in seiner Hofreite in Belriev gesetzt, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben. Er hatte sich zwar an die Bürgermeisterei um Erlaubnis gewandt und, als ihm solche versagt wurde, bei Dem Kreisamt Den Stempel entrichten wollen, es wurde ihm aber d-e Mitteilung, der Stempel müsse auf Dem Erlaubnisschein verwendet werden. Das Kreisamt hielt, gcfriipt auf die frühere Verurteilung, eine Zuwiderhandlung gegen das Urtiindeiijtempelgesetz für vorliegend und ließ Dem Angeklagten einen Sirafbe^.ueid uoer Den vierfachen Betrag des hinterzogenen Stempels vw.- 3 Matt und Aachent- richtung Diesis zugehen, wogegen er gerichtliche Entscheidung an- trug^ Las Schöffengericht beharrte trotz gegenteiliger Entscheidung der Strafkammer auf seinem ^tembpuntr, daf; weder Urfunbenftem# belgejel, noch die Gewerheordnung platz greife. Lie Ltaatsa.iwatt- )CQa)t focht d/ts Urwil^auf Lruitsch des Kreisamts an, unter Be- cufung ber früheren L t ra s ka m mc r e u t sch eidung. Diese weicht aber von dem vorliegenden Latbestand insosern ab, ab» fcfifteljt, Daß Der Angetlagie versudft hat, Die Erlaubnis zu erwirken und den stempel zu enirichten, in »halb von Verletzung der Si^ ipflicht Nicht Die Rede sein kann.
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*• Konkurse in Hesse n. lieber das Vermögen des Gasl- ivirts und Drechslers Valentin Fischer und Dessen Ehefmi Kunigunde, geb. Gieß, tu Unter-Schwarz wurde am 28. Mäw Das Konkursverfahren eröffnet. GemeinDerechner Otterbein im Schlitz ivuiDe zuin Konkursverwalter ernannt. KonkursiorDerungea. sind bis zum 10. Mai bei dem Amtsgericht Schlitz anziinielDen. — Heber den Nachlaß des am 27. Jan. uevfiorbenen Schimedemeisteid Fried r. Schümm von 'Marienborn luurbe am 30. Aiarz bas; Konkursveriahren eröffnet. Geschäftsmann Wendelin Nehm v-_ Aialiiz ivurde zum Konkursverivatter ernannt. Konkurssorberungeiu sind bis zum 20. April bei Dem Amtsgericht Mainz aiijumelbenJ — Heber das Vermögen des 'l’iöbclfabrifanlen Franz Kerz in. M alnz wurde am 31. März das Konkursverfahren eröffnet.. Rechtsanwalt 'JJl'e i n ij inger in Atauiz ivurde zum Konkurs- Verwalter ernannt. Konkursforberii igen sind bis zum 30. Aprill rei Dem Amtsgericht Aiainz anzumelden. — Lieber das Vermögen: Des Kaufmanns G. Hermann Schmidt zu Altenschlirf iuuiöl am 31. Atärz Das Konkursver'ahren eröffnet, da Der Gemem»- fchuldner uuolge Zahlungsunfähigkeit feine Zahlungen eingcftellt: hat. Sparkafferechiier Reiidam W c i tz zu Herbstein tumde zum Konkursverwalter ernannt. K'onkursforderungeN sind bis zum 18. April bei dem Amtsgericht Herbstem anzumelden. — lieber öai Vermögen des Friedrich Georg si- e t ft, Gememde-Emnehmer von. ^1110 berg, ivurde am 31. Aiarz dasKontursvei'ahren eröffnet. Kaufmann Joseph Stert in Lltecka'--Steinach ivurde zunt Konturs- Verwalter ernannt. Konkursiorderm'.gen sind bis zum 25.April bei dem Amtsgericht Hirschhorn anzumeiden.
April. Anfansfskurse. Ilarpener Bergwerk. . Laurahittto . . . . i.oinbardeu E. B. . . .Xordd. Lloyd . . . . 1 ürkenlose.....
‘0"e£e*iDnBSCuie 0^M8esijericiate des Giessenoi Anzeigers, niitgeteik von der Bank (Ur Handel und Industrie, Liessen.
Die hessische Zortbil-ungsschule.
lieber 30 Jahre lang versuchte man in Hessen, die Fortbildungsschule als Abendschule zeitgemäß umzugestalten, aber man sah sich schließlich doch genötigt, zu Dem Mittel zu greifen, das der Führer auf Dem Gebiete des deutschen Fort- bildungswesens, Vache-Lcipzig, und andere Männer der Praxis als die erste Bedingung einer zeitgemäßen Reform forderten: die Verlegung der Uuterrich.szeil auf den ag. Diese Aendcrung hatte zur Folge, daß man seitdem mit der Disziplin viel weniger zu tun hat und daß vor allem Die Schüler durch Die körperliche Arbeit noch nicht zu sehr abgespannt sind. Es ist ja auch sonst nicht Brauch, Unterricht abends abzuhalten. Die Kurse für Buchführung, Die landwirtschaftlichen Vorträge wollen unsere Landwirte am Tag und nicht nachts besuchen. Und das mit Recht. Man unterhält sich abends noch beim Glase Bier, aber zum geistigen Arbeiten haben Erwachsene nicht die nötige Frische. Ter erwachsenen Jugend geht es nach 1.0- bis 12 - stündiger, angestrengter Arbeit mindestens ebenso. Ter Staat und die Gemeinden bringen Dpser für diese Sache, bann muß auch etwas Richtiges geleistet werden. Ter Unterricht hat nur Dann Erfolg, wenn Die Schuler frisch, unterrichtsfähig sind. Man verlange von ihnen nichts, ivas man selbst als Mann bei allem Ernste nicht zu leisten imstande ist.
In anderen Staaten ist man auf das hessische Fortbil- dungsschuiwesen auf nur t) am geworden. Die österreichische Re- gieruiig läßt dieses Jahr eine Anzahl Lehrer an dem landwirt- fchaftlicheil Kurs unter der Leitung von Professor Gisevius in Gießen teilnehmen. O b e r h e s s i s che Gemeinden zahlen hienür ganz ansehnliche Berräge und lassen seit Jahren ihre Lehrer an diesem Fortbildungskurs sich beteiligen. In Preußen arbeitet man in den letzten Jahren sepr energisch an der Einrichtung der ländlichen Fortbildungsschulen. Die Regierung kommt den Wünschen ber politischen Parteien. entgegen. Gras Häseler, der frühere Führer des 16. Armeekorps, .tritt immer wieder im preußischen .HerrenHause für die nationale Erziehung der envachsenen Jugend und Den Ausbau Der Fortbildungsschulen ein. Wir tonnen stolz Darauf sein: Was Preußen an- stvebt, das haben wir .dessen längn in Ordnung. Tie Bedeutung dieser Schulen wird ja auch von tüchtigen Landwirieii anerkannt. Sie wissen nur zu gut, daß Die große Mehrzahl Der mittleren und kleinen Bauersleute nichit Die Mittel besitze, nm ihre eöijne 1—2 Jahre nach Den gewiß recht legensreich ivirten» den LmiDwirtschaftSschulen zu schicten. Das Billigste und Ein- fachste, das sJiatürha)fte ist für viele ber Besuch Dec Fvrtbil- bungsichuie im ^eunatborie. Hier lege man Die besiernde Hand an. „Vorwärts mit unlerer Zeit, und nicht rückwärts!" muß auch, hier Die Loiting sein. Wer Die Leprpline unserer land winschaitlichen uub gewerblichen ForivildungSschulen rennt, muß jugeben, daß in Den letzten acht Jahren ijier gründlich reformiert wurde.
ES wäre unverzeihlich, störend einzugreifen und etwas durch- zuführ.n, was gegen Die Erfahrung loscht, Die man in Deulsch- lanb überall machte. Es handelt ,ich jetzt um die Unterrichtszeit. Abg. Köhler- Langsdorf, der die Verhäicnifse dcs Bau,rnstandes aus eigener Erfahrung rennt, fprach fiel) in oer Hcisifchen LanD^irtsu-as.Siammcc ganz entschieden Dafür aus, daß Dieser Untenrchr am Tage erteilt’ wird. Auch Lelo- nomierat Watter von reengfelo, einer unserer strebsamsten Landwirte, warnte eindringlich vor einer Verlegung der linier, ichts- zeit. Es bieun ja mich jeder Gemeinoe kverianen, d.n Unten richt zwischen 12 und / Uhr aoenDS so zu legen, wie es für Die örtlichen Berhäirnisie passt. An vieren Orten wird Die Schule wöchentlich nur zweimal von 1—i Uhr gehalten nnb man ist mit Die)er Einrichtung allgemein zufrieden.
Trotzdem wünschen nun Die Bürgermeister des Kreises Büdingen in einer Eingabe an Die Zweite Kammer Die Verlegung des Unterrichts auf Die Zeit von 7 b i s 9 Uhr abends. Die Frage rammt in nächster Zeit zur Verhandlung. Man darf er.unitei;, dasi Die he stoche Regierung an Der seitherigen Einrichtung, die jich bcsttns bewährte, f eft h ä I tv und Daf; _ un,er Fortvildungswesen, das sich anDeic Scaaten zmn Muster nehmen, mal Durch rückschrittliche Maßnahmen, Die von al:en Pädagogen nnb vü.idjilDungy।rciinbeti längst verfvor- fen wurden, verdorben wird. Die Verrrelerversammlnng des Hessischen Landeslehrurvereins gab letzte Pfingsten durch ihren eininmmig geiagtcn Beschluß ein Zeichen dafür, wie Die Deusiche Lehrerchfatt über diese si-rage denkt. Wir haben in Hessen eine livcrale, sortschrttclich gesinnte Regierung. Was Minister Braun darüber inrzlich ausführte, fand in Hejien lebl/ajicn Widerhall. Tie Liberalen Haven das Verdienst, oie he st st che Fortvildungsichule geschaffen . zu Haven, ihre Ausgabe ist es, sie zeitgemäß weiter auszubauen, so daß sie für den Bürger-, Den Bauern- und Arbeirerstand für immer Bedeutung behälr.
Dermftfötes»
* Auch ein Sieg von Pa i ''«entSberichterstat tern. Anknüpfend an den jüngst aeten Streit der Reichs^
Neichsgerichtsbrief.
Nachdruck verboten. J. 8. Leipzig, April 1908.
Vom Umfange der Achssichtspflichl in der Schule.
Am 23. April 1904 wurde der fetzt als Kläger in Betracht kommende Schüler August Haberslock aus Franks u r t a. M. wäyrelch einer Schulstunde in einer Frankfurter Aiittelschulc Da- durch verletzt, daß ihm eine von seinem damals im 13. Lebens- iahte flehenden Atirichüler AI. gegen die Wand des Klassenzimmers geichleuderie Stahlfeder ins Ange drang. In Der Llunde des Unfalles war das Klassenzimmer von einem Lehrer nicht bewach! worden, da der betteffenbe Klassenlehrer krank war. Ter Rekior hatte einem Oberlehrer Dr. E. Die Aussicht für die Stunde mit übertragen. Dieser war zu Begum der Stimde m der Klasse gewesen und Hane Den Schülern Arbeiten aingegeben und die Schüler selbst unter Die Aussicht des Klassenersten gestellt. Ter Verletzte macht febocl) geltend, daß den Alnschüler 2JL, die Sladtgememüc Frank- furt a. ü’L, den damaligen Rektor der Schule und Den betreffenden Oberlehrer Dr. E. em Verschulden an feinem Unfall treffe, und klagte deshalb gegen die Genannten auf Schadloshaltung für Die ihm durch deu Unfall erwachsenen Schädigungen.
Landgericht nnb OberlanDesgertcht Frankfurt erkannten auf gänzliche Abweisung der Klage. Bezüglich des beklagten Schulers hatten die flttchter angenommen, daß er Die zur Erkennt- ms der Verantwortttchkeit eriordertiche Einsicht nicht besessen habe, Da er nicht seinem Alter gemäß cntiuidelt, sondern zurückgeblieben war. Ajas Die Aufsichtspflicht des Dr. E. anlangt, so wird angenommen, baß er sie ordnungsmäßig ansgeübt habe. Seme ptutstchispsltcht Hütte sich nicht weiter erstrecken können, als sein Amt es verlangt habe, wie cs ihm also feine Borgefetzteu vorgeschrieben hätten. Da er aber die Aufsicht m der anderen Klasse nur nebenbei führen sollte, und er teme Klasse zu imterrichten Hane, habe er die Aufsicht über die andere Klaffe nicht anders ausüben tonnen, als wie eS tatsächlich gescheheii sei. Dabei fei es unerheblich, ob er em- ober mehrerem al in die Klasse gekommen sei. Setbsl em einmaliges Erscheinen müsse als genügend angeseheil werden, aber auch durch häufigeres Erscheinen würde nicht verhütet worden sein, daß die Schüler Unfug trieben, solange er nicht bei ihnen, sondern m seiner Klasse war. Die gegen öen Rektor gerichtete Klage wurde aus ähnlichen Gründen abge- wiesen. Tas Oberlandesgencht Frantturt führt dazu aus, daß Die Schule nicht dazu berufen fei, die Schüler auf Schritt und Tritt zu übenvacheu und daß der Schaden ebenso entstanden märe, wenn der Rektor eine Beaufsichtigung im weiteren Umfange ungeordnet hätte. Die Ktageansprüche gegen die Stadigemembe Frankfurt a.M. sind deshalb unbegründet, weil einmal em Beriragsverhättms, wie die Eltern des Klägers meinen, zwischen dem Schüler und Der öiabtgemembe nicht oorliege, sondern höchstens zwischen der Stadt- gememöe und den das Schulgeld zahlenden Eltern. Ader auch aus den fchon erwähnten Gründen muffe die Klage ebenfalls hier ab- gewiesen werden, Denn weder Rektor noch Lehrer treffe ein Verschulden.
Gegen baS Urteil des Oberlandesgerichts hatte der Kläger Reviston beim Reichsgericht eingelegt. Der VI. Zivilsenat erkannte jedoch auf Zurückweisung der Revision, indem er die Ausiührungen des Vorbernchters als durchaus zutreffend bezeichnet
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