Ausgabe 
7.4.1908 Drittes Blatt
 
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Nr. 83 Drittes Blatt

158. Jahrgang

Dienstag, 7. April 1908

MAtM täglich mit UnSntifcmt M «onntag».

Dtefteßenct Zamtttendlätter" werden dem Anzeiger^ otermoi wöchentlich beigelegt, daS JtreUblati fflt den Kreit Liehen" zweimal vöchentluch Der ^hesstiche Landwirt' erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

NstattonS druck and Berkay dm Vrüblichen UntoerfYtdn ®ud> anfc ®t*tnbrudcteL R. Bangt, Dietzen.

Redaktion Expedition and Druckerei r Schul» strotz« 1 Expedition and Verlag > esgS 6L RedaktionUS. Lel.»Adr. AmeigerDietzen,

Deutscher Reichstag.

141. Sitzung, Montag, 6. April.

Am Tische des Bundesrats: Unterstaatssekretär Wermuth mb einige Vertreter süddeutscher Staaten.

Das Haus ist sehr stark besetzt.

Präsident Graf Stolberg Äöfmet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.

Das Bereinsgesetz.

(Vierter Tag.)

§ 8 regelt die polizeiliche Ueberwachung. Die Sozialdemokraten beantragen die Streichung der Bestimmung, wo- uch den Beauftragten der Polizeibehörde ein angemessener Platz mgeräumt werden mutz. Dieser Antrag wird abgelehnt, des- xleichen ein Zentrumsantrag, der die Gewerkschaftsversamm­lungen von der polizeilichen Ueberwachung befreien will. § 8 wird in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso nach Ab- !<hnung eines Polenantrages § 9 über die Befugnisse der über- wachenden Beamten und die §§ 9a und 10, die sich auf die Auflösung von Versammlungen beziehen.

Der Ausschluß der Jugendlichen.

§ 10a ist von der Kommission neu eingefügt:Personen, die achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht Mitglieder von politischen Vereinen sein und weder in den Ver­sammlungen solcher Vereine, sofern es sich nicht um Veranstal- lingen zu geselligen Zwecken handelt, noch in öffentlichen poli- 1 iiichen Versammlungen anwesend sein."

Das Zentrum beantragt 1. folgenden Zusatz: Diese Abstimmung findet keine Anwendung auf Vereine und Versamm­lungen von Angehörigen eines bestimmten Berufes oder Standes, Atlche sich ausschließlich mit Angelegenheiten dieses Berufes oder Ziandes befassen, auch dann nicht, wenn hierdurch eine Ein- lairkung auf Gesetzgebung und Verwaltung bezweckt wird; ^besondere nicht auf Versammlungen der in § 152 der Ge­werbeordnung genannten Personenkreise, wenn in denselben aus- Llietzlich die dort bezeichneten Zwecke erörtert werden; 2. statt bei achtzehnten Lebensjahres zu setzen das sechzehnte Lebensjahr.

Abg. Giesberts (Ztr.):

Dieser Jugendlichen-Paragraph bedeutet eine Aanz bedcu- nbc Verschlechterung des Gesetzes. In der ersten Lefimg hat der Staatssekretär gegen die Festsetzung einer Altersgrenze zutreffende 'lainde angeführt: sie sei willkürlich, würde zu großen Schtvicrig- 'eiien führen, zu polizeilichen Belästigungen, ungleichmäßig wirken, in einer Reihe von Landesteilen bestehende Rechte nehmen sw. Ich kann den Ausnahmecharakter dieses Paragraphen nicht kennzeichnen, als er. Es ist die alte Sozialisten- rrch t; aber mit dieser Bestimmung wird man der Sozialdemo- die nicht einen einzigen Jugendlichen entziehen. Denn die Propaganda unter den Jugendlichen wird nicht in den politischen 'ersammlungen getrieben, sondern in den Sportvereinen, den ge» ^igen Vereinen, die Sic in dem § 10a ausdrücklich ausnehmen, x den Werkstätten von Mund zu Mund, durch Flugblätter von )cus zu Haus. Dieser Paragraph würde die bürgerlichen - arteten weit ntchr schädigen als die Sozial­em o trat ie. Welch bedauerliche Unkenntnis des praktischen ^aens spricht aus dem Kommissionsbericht. Wo haben sich bisher '^stände herausgestellt? In Berlin vielleicht bei sozialdemo- teischen Jugendvevcinen; wollen Sie das uns alle entgelten 'nen? Diese Bestimmung führt dazu, daß die Heranwachsende irqend viel zu spät in die modernen Weltanschauungskämpfe e*n= -2eiht wird. Mich wundert das Verhalten der I u n g l i b e - aalen, die doch eine hoffnungsfreudige und aussichtsreiche )rgendbewegung haben. Sie binden sich selbst eine Rute. Wir ^)cn sehr darauf achten, ob § 10a auch gegen Sie angeivandt ^ird, oder nur gegen die Ultramontanen und Sozialdemokraten, jungen Leute, d i e sich Gewerkschaften an. fließe n, zeigen damit, daß sie ernste Menschen sind, ernste Me verfolgen und für das Luderleben auf Tanzböden p 41. kein Verständnis haben. Die Polizei kann mit dieser Be- P 4 ntniimp die ganze Gewerkschaftsbewegung lahmlcgen.

Es lag eine Tragik darin, wie Herr Hue sich vorgestern an Meinen alten Frettnd Naumann wanote: er müsse an Men ehrlicher Ueberzeugung verzweifeln, wenn er nicht gegen das Wj? stimme. Nun, Herr Hue, Sie haben sich bitter getäuscht. - sind mehrere Jahre her, da unternahm Herr Naumann ",,n c Agitationstour i m Ruhrgebiet, und Herr HuL ) ^ete ihm die Wege. Er hat nicht ungeschickt damit operiert. W öue bestätigt es lachend.) Er wußte ganz genau, daß die llmcnte, die Naumann den Nationalliberalen abspenstig machte, Ll ^cm Zentrum zugute kommen, daß Herr Hue sie einheimsen a»rdc. Wir waren nicht sehr erbaut von der Art, wie Herr Hu6 pnals den nationalsozialen Führer hofierte, und seine Genossen, ihn gewarnt haben, dem Nationalsozialismus über den Weg Meinten, haben recht behalten. Die Abstimmung von vorgestern gezeigt, wie schnell selbst so rückgratfeste Demokraten umfallen, Mn für sie die Gefahr besteht, politischen Einfluß und Macht zu Mieren. (Lebhafte Zustimmung beim Antiblock, Unruhe und teufe von den Freisinnigen.! Ich behaupte, daß Sie aus inner» ^ Ueberzeugung niemals für das Gesetz stimmen können. (Der Wbcnt erinnert den Redner an die Spezialdiskussion.) Sie wer- P diese Nute, die sie sich binden, einmal noch schmerzlich spüren. 3 .c e das Kompromiß r st fertig. Wären die Herren der Rechten nicht so mit Blindheit geschlagen, dann würden Regen den § 10a stimmen. Wen der Herr verderben will, den «azt er mit Blindheit. (Gelächter rechts und links, lebhafter Sesall bei Ztr. und Soz.)

Abg. Graf Carmer-Zicserwitz (fonf.):

1 w den Varagraph 10a ist das Gesetz für uns unannehm- 3 Wir tragen nur den komplizierten, politischen «Erhä l tn i s s e n Rechnung, wenn wir die Jugendlichen von den -"'tischen Vereinen und Versammlungen ausschließen; zu den x'einen, die wirtschaftliche Ziele verfolgen, lassen wir sie zu.

taten aber wirklich besser, sich auch auf wirtschaftlichem Ge- Autorität und dem Rate der Aelteren zu fügen.

s peunschen Leben aber habett sich dt e s e u n r e i f e n, j u n g e n r 1 cf) c n nicht zu beteiligen. (Beifall rechts.) Sie würden nichts -gedankenlose politische Mitläufer sein. Ich verweise nur auf (letzten Berliner K r a w a l le, an denen vor allem 5'endlichc teilnahmen. (Hört! Hört!) Sind das keine Miß. Q2i)e Herr Giesberts? Wir'haben tief bedauert, daß die AlterS- jW nicht auf 20 Jahre festgesetzt worden ist. Wir wollten es »Mauchen ersparen, daß sie'noch vor ihrer Militärzeit mit E trifte der H e e r e s f e i n d s ch a f t durchtränkt werden; ,mn Hauptziel der Sozialdemokraten ist es ja, den Jugend­

lichen Hatz und Widerwillen gegen Armee und Marine einzu- flößen. (Zustimnmng rechts.)

Abg. Hildenbrand (Soz.):

Am Sonnabend haben Sie mit dem § 7 ein Ausnahmegesetz schlimmster Art geschaffen, heute schicken Sie sich mit dem § 10a an, ein noch schlimmeres Ausnahmegesetz einzusuhren. Es ist umso schärfer und unbegreiflicher, als der § 10a von der Regie­rung gar nicht gewünscht wurde. Er wird der Regierung nach den Wünschen der Konservativen auf dem Präsentierteller darge­bracht, obwohl sie noch in der Kommission keinen Wert auf ihn legte. (Hört! Hört!) Der Block hat sich freiwillig unter das kaud:nische Joch der Konservativen gebeugt. (Widerspruch.) Dabet wollten die Freisinnigen früher nie envaS von einer solchen Bestimmung wissen. Der Zweck des § 10a ist die Vernichtung der sozialdemokratischen Jugendorganisationen. Er wird das politische Leben vergiften rrnü unerhörte Schikanen zur Folge haben. Die Polizei wird ohne weiteres die gewerkschaftlich'«!! Bestrebungen als loli- tische ansehen und demgemäß verfahren. Und doch wird selbst von den Fabrikinspektionen anerkannt, wie segensreich die Gewerkschaf­ten in sittlicher und auch wirtschaftlicher Beziehung auf die Jugendlichen einwirken. Das Schicksal des Gesetzes hängt von dieiem Paragraphen nicht ab. Das ist eine ganz faule Entschul. digung der Freisinnigen. Es ist die Pflicht des Staates, die jungen Staatsbürger politisch zu erziehen. Was bringen denn aber die Jungen aus der Schule mit? Sie kennen ganz genau die politischen Verhältnisse von Athen, Sparta und Rom, haben aber keine Ahnung von denen Deutschlands. (Lebhafte Zustimmung der Sozialdemokraten.) Dr. Pfundtner hat noch unlängst in der Presse ganz genau dieselben Ansichten geäußert. (Hört! Hört! der Soz.; D r. Frank ruft: Das war wobl nur ein Aprilscherz! Heiterkeit.) Die Regierung freilich will Die Jugend nicht zu Patrioten, sondern zu Byzantinern machen. Lachen rechts!) Tr. Müller, Meiningen spielt bei der Sache auch eine sonderbare Rolle. Wenn ich in seine Sprache verfallen wollte, dann würde ich vonbodenloser Infamie" reden. Er hat in derNeuen badischen Landeszeitung" den Umfall der Freisinnigen zu entschul­digen versucht und behauptet, daß der § 10a aufrecht erhalten werden müsse, damit nichtsozialdemokratische Versammlungen nicht durch die Verwendung unreifer Burschen als Sprengkolonnen gestört würden. (Hört! Hört! der Sozialdemokraten.) Das ist der Reichsverbandsstil. (Beifall der Sozialdemokraten, Lachen der Freisinnigen.) Wie kommt der Abg. Müller dazu, die Jugendlichen als gewerbsmäßige Sprengkolonnen zu bezeichnen? Tas verbitten wir uns! (Levahtfe Zustimmung der Sozialdemokraten ) Noch eine andere Sache: Große Plakate verkünden heute, daß der »Fortschrittliche Jugendverein Eugen Richter" heute abend sein zweites Stiftungsfest feiern wird. Nau­mann, Wieiner und Payer sollen dabei sprechen. Heute nach­mittag soll nun der § 10a angenommen werden, am Abend will bann der Jugendverein ein Stiftungsfest abhalten. Das sollte doch besser eine Begräbnisfeier sein. (Heiterkeit.) Denn wenn der Jugendverein keine Jugendlichen mehr aufnehmen kann, dann muß er eben zu Grabe getragen werden. Wenn ein Mensch mehr als 18 Jahre alt ist, dann braucht er nicht mehr in einen Jugendverein zu gehen, dann ist er kein Jüngling mehr, wenn auch dasBerliner Tageblatt" sogar de. n A b g. H e ck- scher noch alsB l o ck j ü n g l i n g bezeichnet. (Große Heiterkeit.) Ich hoffe, daß Herr Naumann eine recht wirksame Grabrede halten wirb. Mit dem § 10a wird der Polizei eine Waffe in die Hand gegeben, die sie zum Ver­derben jeder wirtschaftlichen Organisation benutzen wird. (Bei­fall der Sozialdemokraten.)

Abg. Dr Evcrling (ul.):

Fast gewinnt man den Eindruck, als ob freiwillige Regierungs- Vertreter reden. (Heiterkeit.) Aber sie zitieren immer nur einen Teil, in den Motiven des Gesetzentwurfs steht ausdrücklich: es ist nicht zu verkennen, daß sich für die Aufrechterhaltung der Beschränkungen die in den einzelnen Bundesstaaten für Schüler und Lehrlinge auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungörechts vorhanden sind gute Gründe geltend machen lassen. (Hört! Hört!) Es war uns von vorn herein klar, daß bei dieser Debatte der Ruf erschallen würde, d i e Blockparteien sind reaktionärer als die Regie­rung, als Preußen, obgleich doch kein Zweifel ist, daß die BestimmungSchüler und Lehrlinge sind auszuschließen", die sich in den Gesetzen der meisten Bundesstaaten sindet, viel unklarer ist als die in 10 a. In der Kommission hat sich die Erkenntnis durchgebrochen, daß die Bestimmungen über die Beschränkung der Jugendlichen in der politischen Betätigung wohl angebracht seien. Der Redner meiner Fraktion Dr. Hieber hatte schon in der ersten Lesung erklärt, daß wir bereit seien, in Erwägung darüber einzutreten, ob wir den Anregungen der konservativen Partei nachgeben sollten. Unsere Bedenken sind überwunden, nicht etwa, weil wir glaubten, daß nur die Sozialdemokraten be­schränkt werden sollen, sondern weil wir überhaupt glauben, daß die politische Betätigung an der Jugend durch diese gesetzliche Be- stimmting nicht gehemmt ist. Vom deutschen Handwerks- tt p b Gewerbekammertag in Hannover liegt eine Eingabe int Sinne des § 10a vor, das gebe ich Herrn Giesberts zu bedenken. Hier handelt es sich nicht, um politische Prinzipien, sondern um pädagogische Gesichtspunkte. In dem politischen Kampf um daS Vereinsgesetz ist, meine ich, der § 10 eine Oase, wo d i e v e r st ä n d i g e n Leute sich ver­ständigen könnten. (Sehr wahr! bei den Natlib.) Leider hat das Zentrum seit 1896 seine Stellung vollständig geändert; damals hat es dafür gestimmt, daß Minderjährige nicht in politische Vereine und Versammlungen gehören. Unsere so außerordentlich beziehungsreiche deutsche Sprache hat für das Alter, da§ mit 16 Jahren noch nicht abgeschlossen ist, eine sehr vorzügliche Bezeichnung; in den Flegel­jahren gehört die Jugend nicht in die aufregende Debatte politischer Versammlungen. Man muß doch unterscheiden zwischen politischer Erziehung und politischer Betäti­gung. Gewiß hat auch auf meine politischen Freunde zunächst das Bedenken Eindruck gemacht, ob nicht die Ver­suche der positiven Förderung der Jugend in dem Alter zwischen Schulentlassung und Militärdienst durch eine der­artige Bestimmung gestört werden würden. Aber in § 3 wird doch" ein scharfer ' Unterschied gemacht zwischen politischen öffentichen Versammlungen und derartigen Versammlungen zu ge­werblichen und beruflichen Zivecken. Die evangelischen I ü n g l i n g s v e r e i n e sind keineswegs politische Vereine. Es würde sich ein Gelächter bei ihnen erheben, wenn inan ihnen nachsagte, daß sie irgend eine politische Partei förderten. Die nationalliberalen Jugendvereine Halen em Höchstalter von 40 Jahren. Die Betätigung iiationalliveralet Ideale erhält eben bett Menschen so jtigenbfrisch. (Heiter­keit.) Wir verzichten darauf, daß sich Leute unter 18 Jahren

schon bei uns politisch betätigen. Allerdings wünschen wir, daß sie in der Stille sich politisch vorbereiten. Wir glauben also nicht an die Handschellen. Freuen würden wir uns, wenn der Riss au5 dem Zentrum: Wir wünschen keine Bewahrungspolitik, überall sich betätigte, z. B. die Be Währungspolitik der kon­fessionellen S t u d e n t e n o r g a n i s a t i o n e n aufhören mürbe: das würde für die Förderung des Gefühls der Gemein- bürgerschaft außerordentlich gut wirken. (Sehr gut!) Dieser Para­graph ist kein Ausnahmegesetz, es ist gleiches Recht für alle bis zu 18 Jahren. Daß Sie es ein Ausnahmegesetz nennen, zeigt, wie krampfhaft sie >>emiiht sein müssen, dies freiheitliche Gesetz in einem falschen Lichte hinzustellen. Ich freue mich 'schon auf den Tag, wo ich ins Königreich Sachsen gehe, >vo die Bestimmungen ein bis zwei Jahre erprobt sind; da werden Ihre Anhänger die Köpfe schütteln und sich wundern, daß sie da­gegen gewesen sind. Freilich legt diese Beschränkung dem deutschen Volke nun auch die Pflicht auf, auf allen geistigen und sittlichen Gebieten Fürsorge. zu tragen für ' die Jugend. Auch hierin sollte die Partei der verständigen Leute tätig fein. (Sehr gut!) Hier bei diesem Paragraphen ist es mir Bedürfnis, eine treue Blockhand zu reichen nach der Rechten und ihr zu danken für ihre Bescheidung, und eine Blockhand nach der freisinnigen Seite mit dein Dank für den politischen W i r k l i ch k e i t s s r n n. Dieser Paragragh wird sicher zum Wohl des Vaterlandes und unserer geliebten deutschen Jugend sein. ^Lebhafter Beifall.)

Während dieser Rede betreten Reichskanzler Fürst Bülow und Staatssekretär v. V e t h m a n n - H o l l w e g den Saal.

Abg. Brejski (Pole):

Im letzten Augenblick ist dieser Paragraph in der Kommission eingebrachr und angenommen worden, eine schwere Geburt, eine Mißgeburt! Der Redner polemisiert gegen den christlich- sozialen Abg. Behrens, der, obgleich Vorsitzender einer Arbeiter» Organisation, im Block für § 7 und 10 a stimmt.

Abg. Dr. Mugdan (fxs. 23p.):

Wir sind nicht gern auf das Kompromiß eingegangen, aber wir haben in der Kommission ausdrücklich an den Staatssekretär die Frage gerichtet, ob der Paragraph die gewerkschaftliche Be­tätigung von Personen unter 18 Jahren nicht verhindert. Freilich müssen Vorkehrungen getroffen werden, daß der Paragraph loyal ausgeführt luirb. Meine politischen Freunde in ihrer über» großen Mehrzahl werden dafür stimmen, denn wir halten es nicht für angängig, Ivie es mein Freund Payer ja schon ausgeführt hat, von einem solchen Kompromiß einen einzelnen Paragraphen herauszunehmen

Ich werde sehr häufig, wenn ich Versammlungen leite, von sozialdemokratischen jugendlichen B ü r s ch ch e n be­lästigt. (Gelächter der Soz.) Sprengkolonnen sind das freilich nicht, weil ich ich die Burschen immer gleich hinauswerfen lasse. Wir stimmen für das Gesetz, weil wir der Heber» zeugnng sind, daß es im Sinne des Liberalismus einen Fortschritt bedeutet. (Großes Gelächter beim Gegen­block.) In einem Jahre wird sich zeigen, daß alles das, was die Herren vom Zentrum und von der Sozialdemokratie hier gesagt haben, nur Hcbcrtreibungen sind. (Gelachter beim Gegenblock.- Nichts wird mehr die Stellung des Liberalismus stärken als der Umstand, daß wir dann daraus Hinweisen können, daß dieses freiheitliche Gesetz unter unserer Mithilfe zustande ge­kommen ist. (Beifall beim Block. Hohngelächter beim Gegenblock.

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird eingebracht. (Stürmischer Widerspruch beim Gegenblock.) Als der Präsident als Mitunterzeichner den Abg. M ü l l e r - Meiningen nennt, erhebt sich ein Hohngelächler im Zentrum und bei den Soz.

Der Antrag auf Schluß der Debatte wird mit 199 gegen 157 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Haußmann, Potthoff, Dohrn, Neumann-Hofer) angenommen.

Abg. Dr. Frank (Soz.):

Ich wollte die Angriffe gegen die sozialdemokratische Jugend. Organisation zurückweisen. Ich stelle fest, daß ich nur noch der einzige Redner Ivar, der auf der Liste stand. Trotzdem ließ man mich nicht zu Worte kommen. (Stürmisches Hört! Hört! beim Gegenblock.)

Die namentliche Abstimmung über den Antrag Trim- born ergibt dessen Ablehnung mit 199 gegen 162 Stimmen bei einer Enthaltung. Es wird bann über § 10a namentlich ab. gestimmt. Das Ergebnis ist seine A n n a h m e mit 200 gegen 161 Stimmen und einer Stimmenthaltung.

Die §§ 11 und 11a enthalten Stra fbestimmungen.

Ein Antrag der Sozialdemokraten will sie ganz st r e i ch e n, ein Antrag der Polen sie a b s ch w ä ch e n. Ein weiterer Antrag der Sozialdemokraten will die Polizeibeamten strafbar machen, die mittelbar durch Bedrohung von Gastwirten mit allerlei Nachteilen (betr. Schankerlaubnis, Polizeistunde, Lust­barkeiten usw.) das Vereins- unb Versammlungsrecht beeinträch­tigen.

Abg. Snchse (Soz.l

fordert insbesondere auch die Straflosigkeit ki:rzer Nachrufe bei Leichenbegängnissen. Die Blockmehrheit beschließt hier eine Be- stimmung, die die Strafbefugnis noch erhöht! Könnten die bo treffenben Toten das erleben, sie würden sich nicht nur im Grabe umdrehen, sondern aufstehen und rufen: man muß sich schä­men, Deutscher zu sein!

Abg. Dr. BerverS (Ztr.) spricht die Hofftrung aus, daß die Strafbestimmungen möglichst selten zur Anwendung kommen werden.

Abg. Kirsch (Ztr.):

Ich hoffe es ja auch, ick glaube es aber leider nicht. Der Redner kritisiert die laxe Fassung der Strafbestimmungen; man operiere da mit Begriffen, die juristisch schwer zu fassen seien.

Abg. Brejski (Pole):

Die Strafbestimmungen sind geradezu barbarisch. Für einen Zwischenruf kann man nach der preußischen Praxis mit 300 Mark bestraft werden!

Vor der Ablehnung sämtlicher Abänderungsanträge werden die §§ 11 und 11 a in der Kommiffionsfassung angenommen.

§ 12 bestimmt, daß die Vorschriften des Gesetzes keine An» Wendung finden auf die durch das Gesetz ober die zuständigen Be­hörden angeordneten Versammlimgeii. Der Paragraph gelangt iinverändert zur Annahme. Ebenso nach kurzer Diskussion der Rest des lLesctzes.

Am Schluß verhöhnt der Abg. Dr. Dziembowski das Haus. Dienstag 12 Uhr Börfengesetz.

Schluß ^9 Uhr.